Cybits Holding. Kommt hier bald eine Übernahme durch die Post AG? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.11.12 14:46:20 von
neuester Beitrag 21.12.12 11:50:59 von
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Cybits Holding AG: Stellungnahme zum Patenteinspruch der Deutschen Post
Cybits Holding AG: Stellungnahme zum Patenteinspruch der Deutschen Post
DGAP-News: Cybits Holding AG / Schlagwort(e): Rechtssache Cybits Holding AG: Stellungnahme zum Patenteinspruch der Deutschen Post
16.11.2012 / 15:29
--------------------------------------------------------------------------------
Cybits AG nimmt Stellung zum Patenteinspruch der Deutschen Post
Deutsche Post sorgt sich um die Zukunft ihres Postidents
Wiesbaden, den 16.11.2012. Wie das Deutsche Patentamt der Cybits AG gestern mitteilte, hat die Deutsche Post Einspruch gegen das erteilte Patent zur webbasierten Personenidentifizierung erhoben. Eine Begründung wurde bisher nicht zugestellt. Dieser Einspruch kommt für die Cybits AG nicht überraschend und war vielmehr erwartet worden. Das Patent der Cybits hat auch mit diesem Einspruch seine Gültigkeit nicht verloren. Allerdings ist es für die Deutsche Post eine ernsthafte Bedrohung ihres Postident-Geschäfts, über das die Deutsche Post ein Quasi-Monopol ausübt, das sie noch aus ihrer Zeit als Staatsunternehmen bis in die heutige Zeit gerettet hat. Der Zulauf an neuen Kunden zu [verify-U] muss bei der Deutsche Post erhebliche Sorgen für ihr eigenes Produkt aufkommen lassen, die jetzt zu diesem Schritt geführt haben. Auch wenn Postident für die Deutsche Post vom Umsatz her ein geringes Gewicht hat, ist es als strategisches Produkt zur Erschließung von elektronischen Briefmärkten von großer Bedeutung. Nicht umsonst hat die Deutsche Post den De-Mail Diensteanbietern 1&1 Internet AG und Deutsche Telekom die Verwendung von Postident zur Identifizierung von De-Mail Kunden untersagt. Vertreter der Deutschen Post haben selbst eingeräumt, dass der geringe Markterfolg des Produktes e-Postbrief auf die Hürde der Identifikation am Schalter zurückzuführen ist. Der nun angekündigte strategische Schwenk der Deutschen Post, doch ein De-Mail Angebot anbieten zu wollen, lässt nur den Schluss zu, dass sich die Deutsche Post sehr wohl der Tatsache bewusst ist, dass das eigene Angebot ohne ein Online Verfahren zur Identifizierung erhebliche Nachteile im Wettbewerb mit solchen Anbietern haben wird, die über eine Online Identifizierung verfügen können. Wenn die Deutsche Post allerdings mit einem eigenen Angebot zur Online Identifizierung in den Markt kommen will, stellt das Patent der Cybits eine Hürde dar, welche die Deutsche Post mit diesem Einspruch aus dem Weg räumen will.
Eine endgültige Entscheidung über diesen Einspruch ist nach Einschätzung der Anwälte erst in ein bis zwei Jahren zu erwarten. In dieser Zeit gilt das Patent und die Cybits wird mit allen Mitteln die damit verbundene Schutzwirkung durchsetzen, auch gegen die Deutsche Post. Insbesondere dann, wenn die Post gegen Verschwiegenheitsverpflichtungen aus zurückliegenden Kooperationsgesprächen mit der Cybits AG verstoßen haben sollte.
Der nun eingegangene Einspruch hat keine Auswirkungen auf die operativen Geschäfte der Cybits AG und die damit verbundenen Perspektive, das digitale Einwohnermeldeamt für das deutsche Internet zu werden.
Über die Cybits AG Die Cybits AG liefert Produkte und Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen, die sich in der digitalen Welt mit den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben aus Jugendschutzgesetz, Jugendmedienschutzstaatsvertrag, De-Mail Gesetz, Glücksspiel-Staatsvertrag und Geldwäschegesetz auseinander setzen müssen. Zum Leistungsportfolio gehören Lösungen für die Bereiche Personenidentifikation, Altersverifikation, sicheres Handeln im Internet sowie Dienstleistungen im Zahlungsverkehr. Als Partner für Eltern und Erzieher liefert das Unternehmen Lösungen, die die digitale Welt für Kinder und Jugendliche sicher machen und Erwachsenen die notwendigen Werkzeuge an die Hand geben, um die Kinder in der digitalen Welt sicher zu begleiten. Mit seiner gesetzeskonformen Personenidentifikationslösung [verify-U] hat Cybits bereits über 1,7 Millionen Personen identifiziert. [verify-U] wird in den Märkten Video on Demand (VOD), Banken/Finanzdienstleister/Versicherungen, Healthcare, Glücksspiel , De-Mail Anbietern und im Handel eingesetzt. Cybits sieht sich als Partner für Unternehmenskunden und Konsumenten, wenn es um 'Secure Internet Communication & Transactions' geht. Weitere Informationen stehen unter www.cybits.de zur Verfügung.
Ende der Corporate News
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Cybits Holding AG: Stellungnahme zum Patenteinspruch der Deutschen Post
Cybits Holding AG: Stellungnahme zum Patenteinspruch der Deutschen Post
DGAP-News: Cybits Holding AG / Schlagwort(e): Rechtssache Cybits Holding AG: Stellungnahme zum Patenteinspruch der Deutschen Post
16.11.2012 / 15:29
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Cybits AG nimmt Stellung zum Patenteinspruch der Deutschen Post
Deutsche Post sorgt sich um die Zukunft ihres Postidents
Wiesbaden, den 16.11.2012. Wie das Deutsche Patentamt der Cybits AG gestern mitteilte, hat die Deutsche Post Einspruch gegen das erteilte Patent zur webbasierten Personenidentifizierung erhoben. Eine Begründung wurde bisher nicht zugestellt. Dieser Einspruch kommt für die Cybits AG nicht überraschend und war vielmehr erwartet worden. Das Patent der Cybits hat auch mit diesem Einspruch seine Gültigkeit nicht verloren. Allerdings ist es für die Deutsche Post eine ernsthafte Bedrohung ihres Postident-Geschäfts, über das die Deutsche Post ein Quasi-Monopol ausübt, das sie noch aus ihrer Zeit als Staatsunternehmen bis in die heutige Zeit gerettet hat. Der Zulauf an neuen Kunden zu [verify-U] muss bei der Deutsche Post erhebliche Sorgen für ihr eigenes Produkt aufkommen lassen, die jetzt zu diesem Schritt geführt haben. Auch wenn Postident für die Deutsche Post vom Umsatz her ein geringes Gewicht hat, ist es als strategisches Produkt zur Erschließung von elektronischen Briefmärkten von großer Bedeutung. Nicht umsonst hat die Deutsche Post den De-Mail Diensteanbietern 1&1 Internet AG und Deutsche Telekom die Verwendung von Postident zur Identifizierung von De-Mail Kunden untersagt. Vertreter der Deutschen Post haben selbst eingeräumt, dass der geringe Markterfolg des Produktes e-Postbrief auf die Hürde der Identifikation am Schalter zurückzuführen ist. Der nun angekündigte strategische Schwenk der Deutschen Post, doch ein De-Mail Angebot anbieten zu wollen, lässt nur den Schluss zu, dass sich die Deutsche Post sehr wohl der Tatsache bewusst ist, dass das eigene Angebot ohne ein Online Verfahren zur Identifizierung erhebliche Nachteile im Wettbewerb mit solchen Anbietern haben wird, die über eine Online Identifizierung verfügen können. Wenn die Deutsche Post allerdings mit einem eigenen Angebot zur Online Identifizierung in den Markt kommen will, stellt das Patent der Cybits eine Hürde dar, welche die Deutsche Post mit diesem Einspruch aus dem Weg räumen will.
Eine endgültige Entscheidung über diesen Einspruch ist nach Einschätzung der Anwälte erst in ein bis zwei Jahren zu erwarten. In dieser Zeit gilt das Patent und die Cybits wird mit allen Mitteln die damit verbundene Schutzwirkung durchsetzen, auch gegen die Deutsche Post. Insbesondere dann, wenn die Post gegen Verschwiegenheitsverpflichtungen aus zurückliegenden Kooperationsgesprächen mit der Cybits AG verstoßen haben sollte.
Der nun eingegangene Einspruch hat keine Auswirkungen auf die operativen Geschäfte der Cybits AG und die damit verbundenen Perspektive, das digitale Einwohnermeldeamt für das deutsche Internet zu werden.
Über die Cybits AG Die Cybits AG liefert Produkte und Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen, die sich in der digitalen Welt mit den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben aus Jugendschutzgesetz, Jugendmedienschutzstaatsvertrag, De-Mail Gesetz, Glücksspiel-Staatsvertrag und Geldwäschegesetz auseinander setzen müssen. Zum Leistungsportfolio gehören Lösungen für die Bereiche Personenidentifikation, Altersverifikation, sicheres Handeln im Internet sowie Dienstleistungen im Zahlungsverkehr. Als Partner für Eltern und Erzieher liefert das Unternehmen Lösungen, die die digitale Welt für Kinder und Jugendliche sicher machen und Erwachsenen die notwendigen Werkzeuge an die Hand geben, um die Kinder in der digitalen Welt sicher zu begleiten. Mit seiner gesetzeskonformen Personenidentifikationslösung [verify-U] hat Cybits bereits über 1,7 Millionen Personen identifiziert. [verify-U] wird in den Märkten Video on Demand (VOD), Banken/Finanzdienstleister/Versicherungen, Healthcare, Glücksspiel , De-Mail Anbietern und im Handel eingesetzt. Cybits sieht sich als Partner für Unternehmenskunden und Konsumenten, wenn es um 'Secure Internet Communication & Transactions' geht. Weitere Informationen stehen unter www.cybits.de zur Verfügung.
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schöner Anstieg heute
First Berlin Equity Research GmbH stuft Cybits Holding auf buy
Autor: Aktiencheck Analysen
| 19.12.2012, 10:46 | 99 Aufrufe | 0 |
Berlin (www.aktiencheck.de) - Der Analyst von First Berlin, Dr. Karsten von Blumenthal, stuft die Aktie von Cybits (ISIN DE0007240004/ WKN 724000) in einer Ersteinschätzung mit dem Votum "buy" ein.
Cybits web-basiertes persönliches Identifikationsverfahren biete die einzig gangbare Alternative zum (E-)Postident der Deutschen Post (ISIN DE0005552004/ WKN 555200) und erlaube Kunden die sichere Nutzung digitaler Medien unter Einhaltung der deutschen Gesetze. Die Hauptgeschäftsbereiche seien Altersverifikation (z.B. Video-on-demand - Jugendschutzgesetz) und persönliche Identifikation (z.B. Finanzsektor - Geldwäschegesetz).
In sehr naher Zukunft dürfte sicheres Emailen (De-Mail-Gesetz) ein sehr bedeutsamer Wachstumstreiber sein. Im November habe Cybits eine Finanzierungsrunde mit einem Volumen von bis zu 10% des Stammkapitals angekündigt.
Die Analysten von First Berlin nehmen die Coverage für die Cybits-Aktie mit einem post-money Kursziel von Euro 1,50 und einer Kaufempfehlung auf. (Analyse vom 19.12.2012) (19.12.2012/ac/a/nw)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten: Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
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Autor: Aktiencheck Analysen
| 19.12.2012, 10:46 | 99 Aufrufe | 0 |
Berlin (www.aktiencheck.de) - Der Analyst von First Berlin, Dr. Karsten von Blumenthal, stuft die Aktie von Cybits (ISIN DE0007240004/ WKN 724000) in einer Ersteinschätzung mit dem Votum "buy" ein.
Cybits web-basiertes persönliches Identifikationsverfahren biete die einzig gangbare Alternative zum (E-)Postident der Deutschen Post (ISIN DE0005552004/ WKN 555200) und erlaube Kunden die sichere Nutzung digitaler Medien unter Einhaltung der deutschen Gesetze. Die Hauptgeschäftsbereiche seien Altersverifikation (z.B. Video-on-demand - Jugendschutzgesetz) und persönliche Identifikation (z.B. Finanzsektor - Geldwäschegesetz).
In sehr naher Zukunft dürfte sicheres Emailen (De-Mail-Gesetz) ein sehr bedeutsamer Wachstumstreiber sein. Im November habe Cybits eine Finanzierungsrunde mit einem Volumen von bis zu 10% des Stammkapitals angekündigt.
Die Analysten von First Berlin nehmen die Coverage für die Cybits-Aktie mit einem post-money Kursziel von Euro 1,50 und einer Kaufempfehlung auf. (Analyse vom 19.12.2012) (19.12.2012/ac/a/nw)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten: Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 43.879.957 von bmuesli am 30.11.12 14:46:20http://www.dpma.de/patent/verfahren/index.html
Verfahren
Was wird geprüft?
Im Prüfungsverfahren stellen Patentprüfer des DPMA sicher, dass Ihre Erfindung die folgenden Kriterien erfüllt:
Neuheit,
gewerbliche Anwendbarkeit und
erfinderische Tätigkeit.
Zudem muss es sich um eine technische Erfindung handeln.
Das Patent ist mit dieser umfangreichen Prüfung das einzige auf Neuheit geprüfte Schutzrecht, das vom DPMA vergeben wird.
Vorprüfung der Anmeldung
Mit dem Einreichen Ihrer Patentunterlagen und der Überweisung der Anmeldegebühren haben Sie sich den Zeitrang Ihrer Anmeldung gesichert.
Nun wird Ihre Anmeldung vorgeprüft. Das heisst, die Unterlagen werden auf Einhaltung der Formvorschriften und daraufhin analysiert, ob offensichtliche Patentierungshindernisse vorliegen. Außerdem wird die Erfindung nach ihrem sachlichen Gehalt in ein international geltendes, fein unterteiltes Klassifikationsschema (Internationale Patentklassifikation) eingeordnet.
Prüfungsantrag stellen
Um auch tatsächlich ein Patent zu erhalten, müssen Sie einen Prüfungsantrag stellen und die Prüfungsgebühr in Höhe von 350,00 Euro bezahlen. Erst dann kann das Amt die für die Patenterteilung notwendige Prüfung der Anmeldung durchführen.
Sie haben ab Anmeldetag sieben Jahre Zeit, den Prüfungsantrag zu stellen. Jahresgebühren sind zur Aufrechterhaltung Ihrer Anmeldung jedoch in jedem Fall ab dem 3. Patentjahr zu zahlen.
Gegebenenfalls können Sie vor Ihrem Prüfungsantrag auch einen separaten Rechercheantrag zu ihrer Anmeldung stellen. In diesem Fall werden Ihnen die Dokumente mitgeteilt, die für die Prüfung der Patentfähigkeit Ihrer Erfindung relevant sein können.
Offenlegung
Ihre Patentanmeldung bleibt 18 Monate lang geheim, danach wird sie offen gelegt, das heißt veröffentlicht. In DPMAregister erscheint ein Hinweis auf Publikation der so genannten Offenlegungsschrift. Diese können Sie ab dem ersten Publikationstag auch in der Datenbank DPMAregister einsehen.
Somit kann sich die Öffentlichkeit über den Stand der Technik ínformieren. Der 1 1/2 Jahres-Zeitraum der Geheimhaltung soll dem Erfinder die Möglichkeit geben, die Anmeldung weiterzuverfolgen oder noch vor Erscheinen der Offenlegungsschrift zurückzuziehen. Diese Offenlegungsschrift erscheint unabhängig davon, ob Sie Prüfungsantrag gestellt haben oder nicht.
Prüfungsbescheide
Wenn Sie für Ihre Anmeldung einen Prüfungsantrag gestellt haben, wird von einem Patentprüfer der für Ihre Erfindung relevante Stand der Technik ermittelt und überprüft, ob vor dessen Hintergrund ein Patent erteilt werden kann.
Wenn der Patentprüfer feststellt, dass Ihre Erfindung neu ist, auf erfinderischer Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist und Ihre Anmeldung auch alle sonstigen formalen Voraussetzungen erfüllt, erteilt er ein Patent.
Sofern Ihre Erfindung den Erfordernissen nicht genügt oder Ihre Anmeldung sonstige Mängel aufweist, wird Ihnen dies vom Patentprüfer in einem Prüfungsbescheid mitgeteilt.
Sie haben dann die Möglichkeit, sich innerhalb einer im Prüfungsbescheid festgesetzten Frist zu äußern und die Mängel zu beseitigen. Beachten Sie hierbei aber, dass sich sämtliche Änderungen im Rahmen der ursprünglichen Offenbarung, d.h. der am Anmeldetag eingereichten Beschreibung Ihrer Erfindung, bewegen müssen.
Erteilung
Nach der erfolgreichen Prüfung der Patentanmeldung kann ein Patent erteilt werden. Analog zur Offenlegung erfolgt die Bekanntmachung der Erteilung im entsprechenden Teil des Patentblattes und ist in den Datenbanken DEPATISnet und DPMAregister recherchierbar.
Einspruch
Gegen die Patenterteilung kann jedermann innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Patentschrift Einspruch einlegen. Ansonsten ist das Patent nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig. Das Patent gilt dann rückwirkend ab dem Anmeldetag maximal 20 Jahre.
Mit dem Einspruch hat der Einsprechende die Möglichkeit, Gründe anzuführen, die gegen eine rechtmäßige Erteilung des Patents sprechen. Im Einspruchsverfahren wird kostenpflichtig erneut geprüft, ob notwendige Vorraussetzungen für die Erteilung bzw. Aufrechterhaltung des Patents fehlen. Dies geschieht in der Regel durch ein Gremium, das von Mitgliedern einer Patentabteilung des DPMA gebildet wird. Nach der Prüfung des Einspruchs kann das Patent widerrufen, teilwiderrufen (bzw. beschränkt aufrechterhalten) oder aufrechterhalten werden.
Prinzipiell ist gegen diesen Einspruchsbeschluss eine Beschwerde vor dem Bundespatentgericht möglich.
Auch nach Ablauf der Einspruchsfrist kann ein rechtskräftig bestehendes Patent noch im Rahmen einer Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht angegriffen werden.
Verfahren
Was wird geprüft?
Im Prüfungsverfahren stellen Patentprüfer des DPMA sicher, dass Ihre Erfindung die folgenden Kriterien erfüllt:
Neuheit,
gewerbliche Anwendbarkeit und
erfinderische Tätigkeit.
Zudem muss es sich um eine technische Erfindung handeln.
Das Patent ist mit dieser umfangreichen Prüfung das einzige auf Neuheit geprüfte Schutzrecht, das vom DPMA vergeben wird.
Vorprüfung der Anmeldung
Mit dem Einreichen Ihrer Patentunterlagen und der Überweisung der Anmeldegebühren haben Sie sich den Zeitrang Ihrer Anmeldung gesichert.
Nun wird Ihre Anmeldung vorgeprüft. Das heisst, die Unterlagen werden auf Einhaltung der Formvorschriften und daraufhin analysiert, ob offensichtliche Patentierungshindernisse vorliegen. Außerdem wird die Erfindung nach ihrem sachlichen Gehalt in ein international geltendes, fein unterteiltes Klassifikationsschema (Internationale Patentklassifikation) eingeordnet.
Prüfungsantrag stellen
Um auch tatsächlich ein Patent zu erhalten, müssen Sie einen Prüfungsantrag stellen und die Prüfungsgebühr in Höhe von 350,00 Euro bezahlen. Erst dann kann das Amt die für die Patenterteilung notwendige Prüfung der Anmeldung durchführen.
Sie haben ab Anmeldetag sieben Jahre Zeit, den Prüfungsantrag zu stellen. Jahresgebühren sind zur Aufrechterhaltung Ihrer Anmeldung jedoch in jedem Fall ab dem 3. Patentjahr zu zahlen.
Gegebenenfalls können Sie vor Ihrem Prüfungsantrag auch einen separaten Rechercheantrag zu ihrer Anmeldung stellen. In diesem Fall werden Ihnen die Dokumente mitgeteilt, die für die Prüfung der Patentfähigkeit Ihrer Erfindung relevant sein können.
Offenlegung
Ihre Patentanmeldung bleibt 18 Monate lang geheim, danach wird sie offen gelegt, das heißt veröffentlicht. In DPMAregister erscheint ein Hinweis auf Publikation der so genannten Offenlegungsschrift. Diese können Sie ab dem ersten Publikationstag auch in der Datenbank DPMAregister einsehen.
Somit kann sich die Öffentlichkeit über den Stand der Technik ínformieren. Der 1 1/2 Jahres-Zeitraum der Geheimhaltung soll dem Erfinder die Möglichkeit geben, die Anmeldung weiterzuverfolgen oder noch vor Erscheinen der Offenlegungsschrift zurückzuziehen. Diese Offenlegungsschrift erscheint unabhängig davon, ob Sie Prüfungsantrag gestellt haben oder nicht.
Prüfungsbescheide
Wenn Sie für Ihre Anmeldung einen Prüfungsantrag gestellt haben, wird von einem Patentprüfer der für Ihre Erfindung relevante Stand der Technik ermittelt und überprüft, ob vor dessen Hintergrund ein Patent erteilt werden kann.
Wenn der Patentprüfer feststellt, dass Ihre Erfindung neu ist, auf erfinderischer Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist und Ihre Anmeldung auch alle sonstigen formalen Voraussetzungen erfüllt, erteilt er ein Patent.
Sofern Ihre Erfindung den Erfordernissen nicht genügt oder Ihre Anmeldung sonstige Mängel aufweist, wird Ihnen dies vom Patentprüfer in einem Prüfungsbescheid mitgeteilt.
Sie haben dann die Möglichkeit, sich innerhalb einer im Prüfungsbescheid festgesetzten Frist zu äußern und die Mängel zu beseitigen. Beachten Sie hierbei aber, dass sich sämtliche Änderungen im Rahmen der ursprünglichen Offenbarung, d.h. der am Anmeldetag eingereichten Beschreibung Ihrer Erfindung, bewegen müssen.
Erteilung
Nach der erfolgreichen Prüfung der Patentanmeldung kann ein Patent erteilt werden. Analog zur Offenlegung erfolgt die Bekanntmachung der Erteilung im entsprechenden Teil des Patentblattes und ist in den Datenbanken DEPATISnet und DPMAregister recherchierbar.
Einspruch
Gegen die Patenterteilung kann jedermann innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Patentschrift Einspruch einlegen. Ansonsten ist das Patent nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig. Das Patent gilt dann rückwirkend ab dem Anmeldetag maximal 20 Jahre.
Mit dem Einspruch hat der Einsprechende die Möglichkeit, Gründe anzuführen, die gegen eine rechtmäßige Erteilung des Patents sprechen. Im Einspruchsverfahren wird kostenpflichtig erneut geprüft, ob notwendige Vorraussetzungen für die Erteilung bzw. Aufrechterhaltung des Patents fehlen. Dies geschieht in der Regel durch ein Gremium, das von Mitgliedern einer Patentabteilung des DPMA gebildet wird. Nach der Prüfung des Einspruchs kann das Patent widerrufen, teilwiderrufen (bzw. beschränkt aufrechterhalten) oder aufrechterhalten werden.
Prinzipiell ist gegen diesen Einspruchsbeschluss eine Beschwerde vor dem Bundespatentgericht möglich.
Auch nach Ablauf der Einspruchsfrist kann ein rechtskräftig bestehendes Patent noch im Rahmen einer Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht angegriffen werden.
http://www.dpma.de/patent/recherche/index.html
Recherche
Selbst recherchieren
Ganz gleich, ob Sie selbst eine Anmeldung planen, technische Lösungen für bestimmte Aufgabenstellungen suchen, Informationen über das Patentportfolio eines Unternehmens benötigen, die Verletzung von Schutzrechten Dritter vermeiden wollen oder andere Fragestellungen haben:
Bei Ihren Entscheidungen helfen Ihnen geeignete Recherchestrategien.
Patentinformation können Sie in den Datenbanken des Deutschen Patent- und Markenamtes kostenfrei recherchieren.
Bitte bedenken Sie, dass weltweit generell nur veröffentlichte Patente und Gebrauchsmuster recherchierbar sind!
Entscheidend für Ihren Rechercheerfolg ist die Wahl geeigneter Datenbanken und Suchstrategien.
Neuheits- und Stand-der-Technik-Recherchen
Im Vorfeld einer neuen technischen Entwicklung sollten Sie unbedingt eine Stand-der-Technik-Recherche durchführen oder durchführen lassen, um kostspielige Doppelentwicklungen zu vermeiden. Im Rahmen der Formulierung einer späteren Patentanmeldung sollten Sie Ihre Erfindung vom ermittelten Stand der Technik abgrenzen. Dies geschieht dadurch, dass Sie Dokumente, die den Stand der Technik darstellen, zitieren und dabei die Vorteile Ihrer Erfindung herausstellen.
DEPATISnet beinhaltet eine weltweite Sammlung von ca. 60 Millionen Patentdokumenten. Basis dieser Datenbank ist das elektronische Recherche- und Archivsystem, das auch die Prüfer des DPMA benutzen. Demnach ist DEPATISnet hervorragend geeignet, um beispielsweise im Vorfeld einer Patentanmeldung selbst Informationen über den Stand der Technik zu erhalten.
Verschiedene Recherchemodi gestatten es, auch komplexere Suchanfragen zu formulieren. Vor einer Recherche sollten Sie sich über die Struktur und den Inhalt der Datenbank informieren. Näheres hierzu finden Sie bei DEPATISnet unter dem Menüpunkt "Hilfe".
Internationale Patentklassifikation (IPC)
Jede Patentanmeldung wird im DPMA klassifiziert und einem oder mehreren Gebieten der Technik zugeordnet. Dazu wird die Internationale Patentklassifikation (IPC) verwendet.
Die IPC bildet das gesamte technische Wissen in einer hierarchisch gegliederten Klassifikation ab. Die IPC wird von den meisten Patentbehörden der Welt genutzt, um Anmeldungen dem entsprechenden Gebiet der Technik zuzuordnen.
Für Sie als Nutzer von Patentinformation stellt die IPC ein wichtiges Rechercheinstrument dar. So können Sie zum Beispiel mittels IPC-Symbolen in weltweiten Datenbeständen recherchieren. Die Recherche erfolgt hier völlig unabhängig von der Sprache, in der die Patentschrift abgefasst wurde.
Egal, ob Sie Fragen zum Stand der Technik, zur Überwachung von Mitbewerbern oder zur Analyse anderer Sachverhalte haben, die Recherche mittels IPC-Stellen bietet Ihnen eine Vielfalt von Möglichkeiten, Suchstrategien zu entwickeln. Diese können Sie in Kombination mit anderen Kriterien noch präzisieren.
In der IPC können Sie hier recherchieren.
Weiterführende Informationen zur IPC finden Sie hier.
Video zur IPC-Recherche: Windows Media Video / QuickTime (Mac OS) / Manuskript zum Video
Rechercheantrag beim DPMA
Das DPMA führt Recherchen zum Stand der Technik ausschließlich im Zusammenhang mit einer Patent- oder einer Gebrauchsmusteranmeldung durch. Sie können hierzu einen kostenpflichtigen Rechercheantrag stellen. Eine solche Recherche zeigt den relevanten Stand der Technik. Somit können Sie die Aussichten Ihrer Anmeldung besser abschätzen, bevor Sie einen Prüfungsantrag stellen.
Auch für eine Gebrauchsmusteranmeldung können Sie diese Recherche in Auftrag geben, um abzusichern, ob Ihre Erfindung tatsächlich neu ist.
Rechtsstands- und Registerabfragen
In der Praxis ist es oft wichtig, zu erfahren, welchen Rechts- oder Verfahrensstand ein bestimmtes Schutzrecht aktuell hat. Ist das Patent bereits erteilt? Wer ist der Inhaber? Ist es noch in Kraft?
DPMAregister enthält die Rechts- und Verfahrensstandsdaten aller vom Deutschen Patent- und Markenamt veröffentlichten Patentanmeldungen sowie der erteilten Patente und Gebrauchsmuster. Darüber hinaus bieten wir Ihnen die entsprechenden Daten europäischer Patentanmeldungen mit Benennung DE sowie internationaler Anmeldungen mit Bestimmung DE an.
Ab dem Anmeldetag eines Patents oder Gebrauchsmusters werden seine Daten in DPMAregister fortgeschrieben und mit der Erstpublikation der Erfindung für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Recherchieren können Sie nach deutschen Patenten und Gebrauchsmustern ab 01.01.1981 einschließlich denen der ehemaligen DDR (soweit noch in Kraft).
Mit der Abfrage einer bestimmten Patentnummer erhalten Sie die bibliographischen Informationen sowie Auskünfte zum Rechts- und Verfahrensstand.
nach oben
Überwachungsrecherchen / Monitoring
Überwachungsrecherchen realisieren Sie unter DPMAregister. Dort können Sie wöchentlich beobachten, welche Erfindungen auf einem bestimmten Gebiet der Technik mit Schutzwirkung für Deutschland veröffentlicht wurden, welche Patent-Aktivitäten bestimmte Firmen oder Einzelpersonen an den Tag legen, welche Schutzrechte durch Zeitablauf oder Nichtzahlung von Gebühren gemeinfrei werden und vieles mehr.
DPMAkurier bietet Ihnen die kostenlose Möglichkeit, Ihre Überwachungsrecherchen per Abonnement in Auftrag zu geben.
Workshops und Schulungen
Workshops und Schulungen zu DEPATISnet und DPMAregister finden regelmäßig in den Dienststellen München und Berlin des DPMA statt.
In einem Kooperationsprojekt mit dem Europäischen Patentamt veranstalten Mitarbeiter des DPMA Schulungen und Workshops zum gewerblichen Rechtsschutz und der Nutzung von Patentinformation.
Termine und Themen finden Sie unter Seminare / Veranstaltungen.
Rat und Hilfe
Sie können die Auskunftsstellen des DPMA in München, Berlin und Jena kontaktieren.
Die Datenbankhotline Rechercheunterstützung (Telefon: +49 89 2195-3435) beantwortet gerne Ihre Fragen.
In den Recherchesälen des DPMA in München und Berlin unterstützen Sie sachkundige Mitarbeiter.
Sie können dort die umfangreiche Fachbibliothek des Deutschen Patent- und Markenamts nutzen, Recherchen für Ihre Patentanmeldung durchführen oder Einsicht in Akten erhalten.
Recherchen nach technischen Schutzrechten werden auch von Patentinformationszentren, gewerblichen Informationsvermittlern und Patentberichterstattern angeboten. Für eigene Recherchen stehen Ihnen außerdem PC-Arbeitsplätze in den Recherchesälen der Patentinformationszentren zur Verfügung. Alle Patentinformationszentren auf einen Blick
Verzeichnisse der Patentrechercheure finden Sie über die gängigen Suchmaschinen im Internet.
Recherche
Selbst recherchieren
Ganz gleich, ob Sie selbst eine Anmeldung planen, technische Lösungen für bestimmte Aufgabenstellungen suchen, Informationen über das Patentportfolio eines Unternehmens benötigen, die Verletzung von Schutzrechten Dritter vermeiden wollen oder andere Fragestellungen haben:
Bei Ihren Entscheidungen helfen Ihnen geeignete Recherchestrategien.
Patentinformation können Sie in den Datenbanken des Deutschen Patent- und Markenamtes kostenfrei recherchieren.
Bitte bedenken Sie, dass weltweit generell nur veröffentlichte Patente und Gebrauchsmuster recherchierbar sind!
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Neuheits- und Stand-der-Technik-Recherchen
Im Vorfeld einer neuen technischen Entwicklung sollten Sie unbedingt eine Stand-der-Technik-Recherche durchführen oder durchführen lassen, um kostspielige Doppelentwicklungen zu vermeiden. Im Rahmen der Formulierung einer späteren Patentanmeldung sollten Sie Ihre Erfindung vom ermittelten Stand der Technik abgrenzen. Dies geschieht dadurch, dass Sie Dokumente, die den Stand der Technik darstellen, zitieren und dabei die Vorteile Ihrer Erfindung herausstellen.
DEPATISnet beinhaltet eine weltweite Sammlung von ca. 60 Millionen Patentdokumenten. Basis dieser Datenbank ist das elektronische Recherche- und Archivsystem, das auch die Prüfer des DPMA benutzen. Demnach ist DEPATISnet hervorragend geeignet, um beispielsweise im Vorfeld einer Patentanmeldung selbst Informationen über den Stand der Technik zu erhalten.
Verschiedene Recherchemodi gestatten es, auch komplexere Suchanfragen zu formulieren. Vor einer Recherche sollten Sie sich über die Struktur und den Inhalt der Datenbank informieren. Näheres hierzu finden Sie bei DEPATISnet unter dem Menüpunkt "Hilfe".
Internationale Patentklassifikation (IPC)
Jede Patentanmeldung wird im DPMA klassifiziert und einem oder mehreren Gebieten der Technik zugeordnet. Dazu wird die Internationale Patentklassifikation (IPC) verwendet.
Die IPC bildet das gesamte technische Wissen in einer hierarchisch gegliederten Klassifikation ab. Die IPC wird von den meisten Patentbehörden der Welt genutzt, um Anmeldungen dem entsprechenden Gebiet der Technik zuzuordnen.
Für Sie als Nutzer von Patentinformation stellt die IPC ein wichtiges Rechercheinstrument dar. So können Sie zum Beispiel mittels IPC-Symbolen in weltweiten Datenbeständen recherchieren. Die Recherche erfolgt hier völlig unabhängig von der Sprache, in der die Patentschrift abgefasst wurde.
Egal, ob Sie Fragen zum Stand der Technik, zur Überwachung von Mitbewerbern oder zur Analyse anderer Sachverhalte haben, die Recherche mittels IPC-Stellen bietet Ihnen eine Vielfalt von Möglichkeiten, Suchstrategien zu entwickeln. Diese können Sie in Kombination mit anderen Kriterien noch präzisieren.
In der IPC können Sie hier recherchieren.
Weiterführende Informationen zur IPC finden Sie hier.
Video zur IPC-Recherche: Windows Media Video / QuickTime (Mac OS) / Manuskript zum Video
Rechercheantrag beim DPMA
Das DPMA führt Recherchen zum Stand der Technik ausschließlich im Zusammenhang mit einer Patent- oder einer Gebrauchsmusteranmeldung durch. Sie können hierzu einen kostenpflichtigen Rechercheantrag stellen. Eine solche Recherche zeigt den relevanten Stand der Technik. Somit können Sie die Aussichten Ihrer Anmeldung besser abschätzen, bevor Sie einen Prüfungsantrag stellen.
Auch für eine Gebrauchsmusteranmeldung können Sie diese Recherche in Auftrag geben, um abzusichern, ob Ihre Erfindung tatsächlich neu ist.
Rechtsstands- und Registerabfragen
In der Praxis ist es oft wichtig, zu erfahren, welchen Rechts- oder Verfahrensstand ein bestimmtes Schutzrecht aktuell hat. Ist das Patent bereits erteilt? Wer ist der Inhaber? Ist es noch in Kraft?
DPMAregister enthält die Rechts- und Verfahrensstandsdaten aller vom Deutschen Patent- und Markenamt veröffentlichten Patentanmeldungen sowie der erteilten Patente und Gebrauchsmuster. Darüber hinaus bieten wir Ihnen die entsprechenden Daten europäischer Patentanmeldungen mit Benennung DE sowie internationaler Anmeldungen mit Bestimmung DE an.
Ab dem Anmeldetag eines Patents oder Gebrauchsmusters werden seine Daten in DPMAregister fortgeschrieben und mit der Erstpublikation der Erfindung für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Recherchieren können Sie nach deutschen Patenten und Gebrauchsmustern ab 01.01.1981 einschließlich denen der ehemaligen DDR (soweit noch in Kraft).
Mit der Abfrage einer bestimmten Patentnummer erhalten Sie die bibliographischen Informationen sowie Auskünfte zum Rechts- und Verfahrensstand.
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Überwachungsrecherchen realisieren Sie unter DPMAregister. Dort können Sie wöchentlich beobachten, welche Erfindungen auf einem bestimmten Gebiet der Technik mit Schutzwirkung für Deutschland veröffentlicht wurden, welche Patent-Aktivitäten bestimmte Firmen oder Einzelpersonen an den Tag legen, welche Schutzrechte durch Zeitablauf oder Nichtzahlung von Gebühren gemeinfrei werden und vieles mehr.
DPMAkurier bietet Ihnen die kostenlose Möglichkeit, Ihre Überwachungsrecherchen per Abonnement in Auftrag zu geben.
Workshops und Schulungen
Workshops und Schulungen zu DEPATISnet und DPMAregister finden regelmäßig in den Dienststellen München und Berlin des DPMA statt.
In einem Kooperationsprojekt mit dem Europäischen Patentamt veranstalten Mitarbeiter des DPMA Schulungen und Workshops zum gewerblichen Rechtsschutz und der Nutzung von Patentinformation.
Termine und Themen finden Sie unter Seminare / Veranstaltungen.
Rat und Hilfe
Sie können die Auskunftsstellen des DPMA in München, Berlin und Jena kontaktieren.
Die Datenbankhotline Rechercheunterstützung (Telefon: +49 89 2195-3435) beantwortet gerne Ihre Fragen.
In den Recherchesälen des DPMA in München und Berlin unterstützen Sie sachkundige Mitarbeiter.
Sie können dort die umfangreiche Fachbibliothek des Deutschen Patent- und Markenamts nutzen, Recherchen für Ihre Patentanmeldung durchführen oder Einsicht in Akten erhalten.
Recherchen nach technischen Schutzrechten werden auch von Patentinformationszentren, gewerblichen Informationsvermittlern und Patentberichterstattern angeboten. Für eigene Recherchen stehen Ihnen außerdem PC-Arbeitsplätze in den Recherchesälen der Patentinformationszentren zur Verfügung. Alle Patentinformationszentren auf einen Blick
Verzeichnisse der Patentrechercheure finden Sie über die gängigen Suchmaschinen im Internet.
DGAP-Adhoc Cybits Holding AG: Cybits AG erhält Patent für webbasierte Personenidentifikation (deutsch)
Autor: dpa-AFX
| 04.04.2012, 14:44 | 175 Aufrufe | 0 |
ob der Einspruch der Post nicht schon zu spät ist?
Autor: dpa-AFX
| 04.04.2012, 14:44 | 175 Aufrufe | 0 |
ob der Einspruch der Post nicht schon zu spät ist?
gehört der Thread dir ganz alleine?? kein anderer schreibt hier
Cybits AG nimmt Stellung zum Patenteinspruch der Deutschen Post
Deutsche Post sorgt sich um die Zukunft ihres Postidents
Wiesbaden, den 16.11.2012. Wie das Deutsche Patentamt der Cybits AG gestern mitteilte, hat die Deutsche Post Einspruch gegen das erteilte Patent zur webbasierten Personenidentifizierung erhoben. Eine Begründung wurde bisher nicht zugestellt. Dieser Einspruch kommt für die Cybits AG nicht überraschend und war vielmehr erwartet worden. Das Patent der Cybits hat auch mit diesem Einspruch seine Gültigkeit nicht verloren. Allerdings ist es für die Deutsche Post eine ernsthafte Bedrohung ihres Postident-Geschäfts, über das die Deutsche Post ein Quasi-Monopol ausübt, das sie noch aus ihrer Zeit als Staatsunternehmen bis in die heutige Zeit gerettet hat. Der Zulauf an neuen Kunden zu [verify-U] muss bei der Deutsche Post erhebliche Sorgen für ihr eigenes Produkt aufkommen lassen, die jetzt zu diesem Schritt geführt haben. Auch wenn Postident für die Deutsche Post vom Umsatz her ein geringes Gewicht hat, ist es als strategisches Produkt zur Erschließung von elektronischen Briefmärkten von großer Bedeutung
Sollte die Post mit ihrem Einspruch keinen Erfolg haben, wäre es doch ein leichtes Cybits Holding einfach komplett zu übernehmen.
Deutsche Post sorgt sich um die Zukunft ihres Postidents
Wiesbaden, den 16.11.2012. Wie das Deutsche Patentamt der Cybits AG gestern mitteilte, hat die Deutsche Post Einspruch gegen das erteilte Patent zur webbasierten Personenidentifizierung erhoben. Eine Begründung wurde bisher nicht zugestellt. Dieser Einspruch kommt für die Cybits AG nicht überraschend und war vielmehr erwartet worden. Das Patent der Cybits hat auch mit diesem Einspruch seine Gültigkeit nicht verloren. Allerdings ist es für die Deutsche Post eine ernsthafte Bedrohung ihres Postident-Geschäfts, über das die Deutsche Post ein Quasi-Monopol ausübt, das sie noch aus ihrer Zeit als Staatsunternehmen bis in die heutige Zeit gerettet hat. Der Zulauf an neuen Kunden zu [verify-U] muss bei der Deutsche Post erhebliche Sorgen für ihr eigenes Produkt aufkommen lassen, die jetzt zu diesem Schritt geführt haben. Auch wenn Postident für die Deutsche Post vom Umsatz her ein geringes Gewicht hat, ist es als strategisches Produkt zur Erschließung von elektronischen Briefmärkten von großer Bedeutung
Sollte die Post mit ihrem Einspruch keinen Erfolg haben, wäre es doch ein leichtes Cybits Holding einfach komplett zu übernehmen.
DGAP-Adhoc Cybits Holding AG: Wichtige strategische Partnerschaft mit Skrill zur Erschließung des Glücksspielmarktes (deutsch)
Autor: dpa-AFX
| 21.12.2012, 08:37 | 1 Aufrufe | 0 |
Cybits Holding AG: Wichtige strategische Partnerschaft mit Skrill zur Erschließung des Glücksspielmarktes
Cybits Holding AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Kapitalmaßnahme
21.12.2012 08:37
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad-Hoc Meldung der Cybits Holding AG
Wiesbaden, 21. Dezember 2012: Die Cybits Holding AG teilt mit, dass die im
November angekündigte Finanzierungsrunde erfolgreich abgeschlossen wurde.
Mit der international tätigen Skrill Holdings Ltd., vormalige Moneybookers,
welche eines der führenden Online-Bezahlsysteme in Europa betreibt, konnte
ein strategischer Investor gewonnen werden, der die noch ausstehenden
985.000 neuen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zum
Kurs von 1 EUR je Aktie zeichnen wird. Die entsprechende Vereinbarung wird
im Laufe des Tages unterzeichnet. Aus der Finanzierungsrunde, die mit einer
Wandelanleihe im November gestartet wurde, fließen dem Unternehmen somit
liquide Mittel in Höhe von insgesamt EUR 1,31 Mio. zu.
Die von Skrill nun gezeichnete Kapitalerhöhung soll der erste Schritt zu
einer strategischen Beteiligung sein, welche die von beiden Unternehmen
geplante Zusammenarbeit im neu regulierten Glücksspielmarkt untermauern
soll. Gemeinsam wollen Skrill und Cybits mit integrierten Angeboten den
Anbietern helfen, die regulatorischen Auflagen zu erfüllen und sich ganz
auf ihr Kerngeschäft der Veranstaltung von Sportwetten und anderen
lizenzierten Glücksspielangeboten zu konzentrieren. Darüber hinaus planen
die beiden Unternehmen ihre Zusammenarbeit auf alle Märkte auszudehnen, wo
Know-Your-Customer-Verfahren an Bedeutung gewinnen und deshalb die
Kombination aus einer sicheren und zuverlässigen
Online-Personenidentifikation mit innovativen Bezahldiensten einen Mehrwert
für die Kunden bietet. Mittelfristig wird sich durch die internationale
Ausrichtung von Skrill auch die Chance für eine Ausweitung des
Cybits-Angebots auf Märkte außerhalb Deutschlands bieten.
Vor diesem Hintergrund besteht für Skrill die Möglichkeit, in einem zweiten
Schritt über 95% der von der Cybits AG in den Jahren 2010 und 2011
ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von den Wandelanleihegläubigern zu
erwerben und die nach Ausübung des Wandlungsrechts erhaltenen neuen Aktien
der Cybits AG im Wege der Sacheinlage bei der Cybits Holding AG
einzubringen, wodurch sich die Beteiligung von Skrill an der Cybits Holding
AG um ca. weitere 16% erhöhen wird. Diese Möglichkeit besteht bis zum Q3
2013.
21.12.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Cybits Holding AG
Hagenauer Str. 44
65203 Wiesbaden
Deutschland
Telefon: +49-611-44889-0
Fax: +49-611-44889-188
E-Mail: info@cybitsholding.de
Internet: www.cybitsholding.de
ISIN: DE0007240004
WKN: 724000
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), München;
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Autor: dpa-AFX
| 21.12.2012, 08:37 | 1 Aufrufe | 0 |
Cybits Holding AG: Wichtige strategische Partnerschaft mit Skrill zur Erschließung des Glücksspielmarktes
Cybits Holding AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Kapitalmaßnahme
21.12.2012 08:37
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-Hoc Meldung der Cybits Holding AG
Wiesbaden, 21. Dezember 2012: Die Cybits Holding AG teilt mit, dass die im
November angekündigte Finanzierungsrunde erfolgreich abgeschlossen wurde.
Mit der international tätigen Skrill Holdings Ltd., vormalige Moneybookers,
welche eines der führenden Online-Bezahlsysteme in Europa betreibt, konnte
ein strategischer Investor gewonnen werden, der die noch ausstehenden
985.000 neuen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zum
Kurs von 1 EUR je Aktie zeichnen wird. Die entsprechende Vereinbarung wird
im Laufe des Tages unterzeichnet. Aus der Finanzierungsrunde, die mit einer
Wandelanleihe im November gestartet wurde, fließen dem Unternehmen somit
liquide Mittel in Höhe von insgesamt EUR 1,31 Mio. zu.
Die von Skrill nun gezeichnete Kapitalerhöhung soll der erste Schritt zu
einer strategischen Beteiligung sein, welche die von beiden Unternehmen
geplante Zusammenarbeit im neu regulierten Glücksspielmarkt untermauern
soll. Gemeinsam wollen Skrill und Cybits mit integrierten Angeboten den
Anbietern helfen, die regulatorischen Auflagen zu erfüllen und sich ganz
auf ihr Kerngeschäft der Veranstaltung von Sportwetten und anderen
lizenzierten Glücksspielangeboten zu konzentrieren. Darüber hinaus planen
die beiden Unternehmen ihre Zusammenarbeit auf alle Märkte auszudehnen, wo
Know-Your-Customer-Verfahren an Bedeutung gewinnen und deshalb die
Kombination aus einer sicheren und zuverlässigen
Online-Personenidentifikation mit innovativen Bezahldiensten einen Mehrwert
für die Kunden bietet. Mittelfristig wird sich durch die internationale
Ausrichtung von Skrill auch die Chance für eine Ausweitung des
Cybits-Angebots auf Märkte außerhalb Deutschlands bieten.
Vor diesem Hintergrund besteht für Skrill die Möglichkeit, in einem zweiten
Schritt über 95% der von der Cybits AG in den Jahren 2010 und 2011
ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von den Wandelanleihegläubigern zu
erwerben und die nach Ausübung des Wandlungsrechts erhaltenen neuen Aktien
der Cybits AG im Wege der Sacheinlage bei der Cybits Holding AG
einzubringen, wodurch sich die Beteiligung von Skrill an der Cybits Holding
AG um ca. weitere 16% erhöhen wird. Diese Möglichkeit besteht bis zum Q3
2013.
21.12.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Unternehmen: Cybits Holding AG
Hagenauer Str. 44
65203 Wiesbaden
Deutschland
Telefon: +49-611-44889-0
Fax: +49-611-44889-188
E-Mail: info@cybitsholding.de
Internet: www.cybitsholding.de
ISIN: DE0007240004
WKN: 724000
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), München;
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
denke das hier bald Kurse über 2 Euro drin sind.
21000 zu 1,20 nachgefragt
am ende stehen wir heute nachmittag schon bei 1,70
am ende stehen wir heute nachmittag schon bei 1,70
Die heute veröffentlichte Partnerschaft hört sich richtig gut an. Die Aktienumsätze sind auch bemerkenswert hoch. Kurse von unter 1 € dürften der Vergangenheit angehören. Frohes Fest!!
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