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    Dürfen die das ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.01.13 00:36:19 von
    neuester Beitrag 21.10.13 19:26:46 von
    Beiträge: 27
    ID: 1.179.065
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      Avatar
      schrieb am 25.01.13 00:36:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, ich habe da mal eine anfrage!

      Und zwar wurde mir vor 2 tagen mein Wertpapierdepot gesperrt, so das ich nun keine Käufe und verkäufe mehr tätigen kann.

      >>> Im nachfolgenden die Begründung meiner Depot führenden Bank.

      Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir aufgrund Ihrer diversen, nicht marktgerechten Wertpapieraufträgen Ihr Depot für weitere Käufe und Verkäufe gesperrt haben.

      Dürfen die das machen, was ist marktgerecht, kann ich nicht ein kauf/ verkauflimit setzten wo ich meine ? Fragen über Fragen.

      Irgendwie passieren mir solche sachen immer, wenn ich in die gewinnzone komme! Kommt mir zumindest so vor!

      LG
      Kleinerfisch
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.01.13 08:15:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.061.982 von kleinerfisch am 25.01.13 00:36:19Das ist grober Unfug, was dir die Bank da erzählt. Du kannst Orders erteilen, wie du willst, es sei denn, du versuchst zu "manipilieren", Handel mir dir selbst zu betreiben etc. In solchen Fällen würde sich aber der Makler der betroffenen Börse oder die BaFin bei der Bank melden mit der Bitte um Unterlassung. Deinem Nick nach zu urteilen, handelte es sich nicht um große Beträge, falls dies der Fall gewesen sein soll. Von einer Sperrung des Kontos habe ich in 15 Jahren Börse noch nie was gehört-

      Welche bank war das denn? Ich würde sofort mein Konto/Depot dort kündigen und mir einen neuen Broker suchen.
      Avatar
      schrieb am 25.01.13 08:32:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      was hast du denn genau gemacht?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.01.13 12:40:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      test.................
      Avatar
      schrieb am 25.01.13 13:17:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.062.320 von immer_runter am 25.01.13 08:32:26
      Ich habe den Ramen des Orderbuches mit an- und Verkaufaufträgen ausgeschöpft, um es mal so darzustellen.

      Ich habe keine falschmeldungen verbreitet und ich habe auch nicht versucht meine eigenen Wertpapiere zurück zu kaufen, wenn du das mit "Manipulation" meinst.

      Solltest du das nicht mit "Manipulation" meinen, erläutere bitte was genau du unter Manipulation verstehst.

      Meine Onlinebank ist die DAB-Bank. Das mit dem wechsel ist momentan bei mir nicht so leicht (möchte ich nicht näher drauf eingehen im Momoent).

      Werde jetzt mit der Bafin und der Deutschen Börse in Kontakt treten müssen, um den Sachverhalt zu klären.

      Schönen Tag noch und vielen Dank bis hierher für Antwort!

      kleinerfisch

      Das Leben braucht Bewegung,
      sonst wäre es nur eine gerade Linie am Horizont.
      2 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 25.01.13 13:50:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.063.984 von kleinerfisch am 25.01.13 13:17:52Ich habe den Ramen des Orderbuches mit an- und Verkaufaufträgen ausgeschöpft, um es mal so darzustellen.

      Falls du meinst, dass du Orders reingestellt hast (vielleicht sogar auf beiden Seiten), um eine Preisindikation zu beeinflussen, dass ist es laut dem Regelwerk der Deutschen Börse Marktmanipulation.

      Dass dir die Bank daraufhin die Konten sperrt ist allerdings ein Unding. Dazu hat sie kein Recht, es sei denn, es ist ein Verfahren seitens der Deutschen Börse oder der BaFin gegen dich eingeleitet worden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.01.13 13:55:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.064.172 von Laprog am 25.01.13 13:50:57nein, ich habe nur je Wertpapiergattung auf einer Seite orders gestellt sprich bei Aktie A x Verkauforders bei Aktie B x Verkauforders und bei Aktie c X Ankauf orders
      Avatar
      schrieb am 25.01.13 14:01:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      Falls du meinst, dass du Orders reingestellt hast (vielleicht sogar auf beiden Seiten), um eine Preisindikation zu beeinflussen, dass ist es laut dem Regelwerk der Deutschen Börse Marktmanipulation.


      Hier ein link der DAB-Bank >> Orderstrategien https://www.dab-bank.de/angebote-produkte/trading/ordertypen…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.01.13 14:24:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.064.242 von kleinerfisch am 25.01.13 14:01:47Aber ich muss gestehen, so gut kenne ich das Regelwerk nicht, kannst/magst du mir sagen, wo ich das nachlesen kann?!

      Aber ich darf so viele Ankaufs-/ bzw. Verkaufsorders pro seite stellen wie ich möchte, oder ist das auch verboten, also jetzt nur auf eine seite sprich Ankauf-/ oder Verkaufsseite nur bezogen!
      Avatar
      schrieb am 25.01.13 15:17:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      redest du mit dir selber ?!
      Avatar
      schrieb am 25.01.13 15:18:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zitat von immer_runter: redest du mit dir selber ?!


      sorry hab mich verlesen, bitte voriges Posting ignorieren.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.01.13 15:36:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.064.725 von immer_runter am 25.01.13 15:18:42Okay, ja manchmal evtl ;) :laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.01.13 22:16:20
      Beitrag Nr. 13 ()
      da kann man mal sehn, wenn man mal auf die deutsche börse verweist, weil man dort angefragt hat,

      und die eigene depotführende bank einem keine vernünftigen agumente unterbreiten kann,

      ausser wie am anfang beschrieben;

      dann antwortet man halt als bank garnicht mehr auf irgendwelche schreiben von mir, in dem die referrenzen geschlossen werden..... da muss ich sagen ... Respekt ... so macht man das (anscheinend).
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.01.13 23:26:02
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.084.784 von kleinerfisch am 30.01.13 22:16:20im amtlichen Markt ermittelt die Bafin, wenn es Anzeigen/den Verdacht auf Marktmanipulation gibt. Routinemässige Ermittlungen werden insbesondere aufgenommen, wenn es gosse Kurssprünge gibt. Die Deutsche Börse und die Depotbank sind nur Dienstleister, die der Bafin Auskunft geben müssen, bzw. die notwendigen Daten zu liefern haben.
      Ich hatte vor ein paar Jahren mal ein Schreiben der Bafin bekommen wegen einer unausgeführten Kauforder. Die Ermittlungen wurden später entweder eingestellt, oder sie betrafen Dritte, jedenfalls habe ich nie wieder etwas in dieser Sache von der Bafin gehört. Meine Depotbank hat jedoch niemals das Depot gesperrt, sondern man zeigte sich lediglich überrascht, dass die Bafin wegen so etwas ermittelt.
      Ich vermute, wenn ein Depot gesperrt wird, dann kann das nur auf Wunsch der Bafin geschehen sein um weitere fortlaufende (versuchte) Marktmanipulationen (aus Sicht der Bafin) zu verhindern. Ermittlungen der Bafin müssen ähnlich wie polizeiliche Ermittlungen dem Betroffenen nicht bekannt gemacht werden, denn dadurch könnte der Erfolg beeinträchigt werden (Beseitigung von Beweismaterial, etc).
      Eigenmächtige Handlungen der Depotbank halte ich für extrem unwahrscheinlich, insbesondere da eine Sperrung bedeutet, dass das Vermögen eingefroren wird, was Schadensersatzansprüche auslösen könnte.
      Avatar
      schrieb am 31.01.13 00:13:36
      Beitrag Nr. 15 ()
      Doby,

      vielen Dank für deine Antwort!

      Meine Wertpapiere sind auf dem Regulierten Markt zuhause.

      Sollte mein Konto auf Anweisung der BAFIN gesperrt worden sein, brauche ich wenigstens meine Bank die nächste Zeit erstmal nicht mehr belästigen. Sagen wir mal 3-4 Tage :)

      Was die Kurssprünge angeht, da habe ich keine Ahnung wie hoch die sein dürfen und wo Manipulation anfängt und wo diese aufhört.

      Blöd ist nur, wenn es keine Kursfeststellungen gibt, dann hat man keinen überblick mehr.

      Klar muss sowas beäugt werden, seh ich ein und ist auch sinnvoll, schon alleine aus dem Grund der Geldwäsche / Bestechung usw.

      Wäre nur toll, wenn das schnell übers Parkett geht und ich wieder regulär an mein Depot kann, würde nämlich gerne/muss versuchen etwas Geld zu verdienen :).

      Was mich nur bei der Sache wundert ist, das es mal bei meiner Bank als technisches Problem dargestellt wird und manchmal kann ich einfach nur nicht über die dann sichtbare Ordermaske kaufen/verkaufen.

      Darf ich eigentlich Personen erzählen, in welchem Wertpapier ich drinne bin oder vorhabe zu kaufen bzw. zu verkaufen.

      Frage dies aus dem Punkt des Frontrunnings/Trittbrettfahrer (habe ich mal von gehört). Was mein jetztiges Depot angeht habe ich bis dato nämlich geschwiegen.... muss eigentlich auch nicht jeder wissen. Und was davor war hatte jeder irgendwie Einblick.

      Ansonsten gibts ja noch das Regelwerk der Deutschen Börse und den z.b. §72 war das glaube ich.. über die Regelung zur einstellung von Orders.

      Danke nochmal DOBY für deine Antwort.

      kleinerfisch
      Avatar
      schrieb am 31.01.13 00:57:39
      Beitrag Nr. 16 ()
      also Du hattest geschrieben, dass Dir deine Bank nicht mehr antwortet, würde Sie Dir schreiben, dass sie das Depot auf Anordnung der Bafin gesperrt hat, dann würde sie damit Informationen weitergeben, nämlich implizit, dass die Bafin ermittelt, was die Bank nicht darf...
      Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass sie gar nicht mehr antworten..

      Die Bafin ermittelt nicht wegen irgendwelcher Börsenregeln, sondern wegen des (strafbewährten) WpHG, konkret §20a:
      § 20a Verbot der Marktmanipulation
      (1) Es ist verboten,
      1.
      unrichtige oder irreführende Angaben über Umstände zu machen, die für die Bewertung eines Finanzinstruments erheblich sind, oder solche Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften zu verschweigen, wenn die Angaben oder das Verschweigen geeignet sind, auf den inländischen Börsen- oder Marktpreis eines Finanzinstruments oder auf den Preis eines Finanzinstruments an einem organisierten Markt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einzuwirken,
      2.
      Geschäfte vorzunehmen oder Kauf- oder Verkaufsaufträge zu erteilen, die geeignet sind, falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Börsen- oder Marktpreis von Finanzinstrumenten zu geben oder ein künstliches Preisniveau herbeizuführen oder

      3.
      sonstige Täuschungshandlungen vorzunehmen, die geeignet sind, auf den inländischen Börsen- oder Marktpreis eines Finanzinstruments oder auf den Preis eines Finanzinstruments an einem organisierten Markt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einzuwirken.
      [..]

      Wie Du Dich verhalten musst hängt z.B. davon ab, ob Du zum Personenkreis von §34b WpHG gehörst, diese Personen haben eine besondere Sorgfaltspflicht:
      § 34b Analyse von Finanzinstrumenten

      Als privater Investor ausserhalb dieser Personengeruppe + Nichtinsider darfst Du selbstverständlich eine Meinung haben und diese auch kundtun, sofern Du nicht Unternehmen damit schadest (z.B. via Rufmord, siehe Prozess Deutsche Bank via Leo Kirch). Frei erfundene Märchengeschichten dürfen ebenfalls nicht veröffentlicht werden, weder Positive noch Negative. Wenn Du Werte in ein Musterdepot aufnehmen willst ist es selbstverständlich möglich dies vorab anzukündigen, dies wird in zig Musterdepots aus Börsenbriefen/Börsenzeitschriften getan, zum Teil sogar mittels "SMS Premium-Abkassiergebühr", wenn irgendwo also diejenigen sitzen, die mit sowas Geld verdienen, dann sicher dort, und nicht in irgendwelchen Foren, wo man meiner Beobachtung nach schreiben kann was man will, ohne dass auch nur die geringste Kursreaktion zu sehen ist -wer ernsthaft Marktmanipulation betreiben will, der ist bei WO oder anderen Foren eher fehl am Platz.
      Avatar
      schrieb am 31.01.13 12:38:52
      Beitrag Nr. 17 ()
      Also Doby,

      wenn ich dich richtig verstehe darf ich nach nicht..
      § 20a Abs.2
      Geschäfte vorzunehmen oder Kauf- oder Verkaufsaufträge zu erteilen, die geeignet sind, falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Börsen- oder Marktpreis von Finanzinstrumenten zu geben oder ein künstliches Preisniveau herbeizuführen oder

      ...meine Aktien nicht in dem Ramen wie nach § 72 der FWB dort hinsetzen wo ich meine, da es sein kann eine Kursmanipulation herbeizurufen.

      Das würde ja bedeuten (aus meiner sicht) das kein Investor seine Wertpapiere zu dem Kurs ins Limit setzten darf wie sie/er möchte, was der Meinungsfreiheit eher im Wege steht,

      da ja jede limitsetzung den Kurs irgendwie in bewegung setzt bzw. beeinflusst,

      wenn dieser durch den Market Maker, Xetra oder wem auch immer neu berechnet wird.

      Warum gibts dann den Blödsinn wie limitsetzung
      und § 72 der FWB. die Bafin und Börse überhaupt.

      Die Reglung das der Kurs sich aus Angebot und Nachfrage einpendelt hat aber noch bestand, oder ?
      Avatar
      schrieb am 14.10.13 19:41:39
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo W : O Gemeinde *wink*

      Und schon wieder wurde mir mein Depot gesperrt,
      scheint langsam ein neues Hobby zu werden :),
      hat wieder an der grünen linie gekratzt,
      scheint wohl jemand nicht zu mögen,
      das ich evtl. Geld verdienen könnte :))

      Kann ja auch weiterhin als Sklave fungieren.

      Langsam habe ich kein Bock mehr auf den misst!!!

      An wen kann ich mich wenden, habe jetzt sogar selbst bei der Deutschen Börse nachgefragt, weil diese in dem Schreiben meiner Bank erwähnt worden ist.

      Fühle mich irgendwie machtlos und unfair behandelt. Kann da nicht mal jemand Helfen ??

      Zitatauszug der Bank : unrealistische verkaufserlöse! mal ganz ehrlich, wenn ich die nicht los werden sollte zu dem Preis, nen neues Limit setzten kann ich immernoch.

      Schöne Woche noch ! Hoffe die Sperrung liegt nicht daran, das ich nach der Grünkohltour 2012 mein Handy verloren hatte, wo noch ein SMS bestätigung drinn sein hätte können ?!

      Man liesst sich!
      Avatar
      schrieb am 14.10.13 20:28:47
      Beitrag Nr. 19 ()
      falls es sich um Börse Frankfurt handelt, hast Du dort schonmal angerufen ?

      http://www.boerse-frankfurt.de/de/handelsqualitaeten/huest

      Telefonnr. siehe Link
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.10.13 20:30:56
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.625.809 von DOBY am 14.10.13 20:28:47Nein, angerufen habe ich dort noch nicht, habe eine e-mail an die deutsche börse geschickt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.10.13 17:45:38
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.625.837 von kleinerfisch am 14.10.13 20:30:56hallo kleiner fisch,

      deine mail an die Börse wird dich nicht weiter bringen.....den Postkorb
      bearbeiten die Azubis....istauch der falsche weg.

      wende dich an deine bank mit der umgehenden bitte der Bearbeitung...
      sie sind verpflichtet dir die gründe zu nennen, dies auch nicht per mail.
      telefonisch und durchstellen lassen bis zur passenden instanz, diese muss immer erreichbar sein, teile mit das du das weisst und gegebenenfalls bitte um Rückruf innerhalb einer frist.

      sie werden Rückrufen, weise darauf hin das du dir keiner schuld bewusst bist.

      es darf dann eigentlich nur der wert oder betr. titel eingestellt werden wenn der anlass gerechfertigt ist.

      gruß
      zyperus
      Avatar
      schrieb am 15.10.13 19:49:42
      Beitrag Nr. 22 ()
      Danke Doby und Zyperus für eure teilnahme an mein Problem und eure hilfe.

      Ich habe in meinem postfach noch nicht nachgeschaut, ob ich eine Antwort der Deutschen Börse erhalten habe, an die HÜst habe ich noch nicht geschrieben oder angerufen.

      Gibt es bei der Hüst das selbe Azubi Problem wie bei der Deutschen Börse, wenn ja, brauch ich da nämlich garnicht erst hinschreiben.

      Um eine Zeitnahe Problembehebung habe ich schon gebeten, werde jedoch erst morgen schauen, ob sich was in meinem Depot geändert hat.

      Einer Schuld bin ich mir nicht bewusst, und würde das Regelwerk der Deutschen Börse gegen mich sprechen, würden die Orders auch nicht mehr an Ihren Stellen stehen, denke ich zumindest.

      Das mit der telefonischen weiterleitung zur nächsten Instanz ist leichter gesagt als getan, ich habe es schon einmal probiert dort jemand realen an den hörer zu bekommen, bin jedoch imer nur in einer Computerschleife gelandet. Muss da nochmal genuer nach einer Tele-Nummer suchen, denke ich.

      Darf meine Bank eigentlich mein Konto auslesen, bzw schauen was ich im Depot für wertpapiere liegen habe und diese informationen weiter geben an dritte, könnt allerdings auch ein Rechner-virus sein,habe zwar nicht, hört sich ggf. blöde an, aber es soll leute geben die haben schonmal pferde kotzen sehn.

      Vielen Dank nochmal bis hierher euer
      kleinerfisch
      Avatar
      schrieb am 20.10.13 09:13:54
      Beitrag Nr. 23 ()
      Die huest kann mir in meiner Angelegenheit nicht weiter helfen, sie meint dies wäre eine Kunden Bank Angelegenheit.

      Was meine Bank angeht, diese will mir nicht die durchwahl bzw. Anschrift an den vorgesetzten mitteilen, teilt mir mit das mein Konto weiter gesperrt bleibt und möchte auch nicht das ich weiter Nachfrage. Werde da trotzdem nochmal hin schreiben, es kann nicht sein, das die mir die durchwahl Anschrift des Vorgesetzten versagen, oder?

      LG kleiner fisch
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.10.13 13:52:42
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.659.155 von kleinerfisch am 20.10.13 09:13:54also mal ganz ehrlich, wenn die Bank sich weigert Dir zu sagen, wer dafür verantwortlich ist, daß das Depot gesperrt wurde, und meint Dein Vermögen einfach "einfrieren" zu können, dann würde ich schnellstens per Depotübertrag diesen Broker verlassen. Ganz davon abgesehen könntest Du theoretisch sogar Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn dort Bargeld eingefroren wird, das Du nicht einsetzen kannst um Investmentideen umzusetzen, genauso wie Du derzeit daran gehindert bist Positionen mit Gewinn zu verkaufen das sollte der Bank eigentlich bewußt sein (es gibt diesbzgl genug Urteile: Schadensersatzansprüche bei nicht ausgeführden Orders). Also denke ich der beste Weg ist daß Du Dir schnellstens eine neue Bank suchst. oder Du gehst zu einem Anwalt und investierst Zeit und Geld in die Sache, um dann am Schluß doch die Bank wechseln zu müssen (die Bank kann Dir ja auch kündigen, wenn sie Dich nicht mehr will).
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.10.13 14:09:45
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.659.969 von DOBY am 20.10.13 13:52:42sehr ominös des ganze :(
      würde auch per depotübertrag die bank verlassen
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.10.13 20:01:43
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.660.011 von Manaserv am 20.10.13 14:09:45das finde ich auch!
      Avatar
      schrieb am 21.10.13 19:26:46
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.659.155 von kleinerfisch am 20.10.13 09:13:54Was meine Bank angeht, diese will mir nicht die durchwahl bzw. Anschrift an den vorgesetzten mitteilen, teilt mir mit das mein Konto weiter gesperrt bleibt und möchte auch nicht das ich weiter Nachfrage. Werde da trotzdem nochmal hin schreiben, es kann nicht sein, das die mir die durchwahl Anschrift des Vorgesetzten versagen, oder?

      sie sind verpflichtet dazu.
      wenn es stimmt was du schreibst wende du dich nun an die aufsicht, telefonisch nicht locker lassen....manchmal hilft das Telefonbuch.

      deine bank ist zur äussserung verpflichtet, ich weiss, telefonisch ist leichter gesagt, rufe bei der zentrale an bleib dran wenn dir ungerecht
      geschieht.


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