Creaton AG - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.02.13 22:10:49 von
neuester Beitrag 01.10.17 21:04:12 von
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Creaton AG: Brand im CREATON-Werk in Malsch
Creaton AG / Schlagwort(e): Sonstiges
01.02.2013 14:42
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Brand im CREATON-Werk in Malsch
Sachschaden von voraussichtlich mehreren Millionen Euro
Wertingen, 1.Februar 2013 - Ein Großbrand im Tondachziegelwerk der CREATON
AG in Malsch (Kreis Rhein-Neckar) am 31. Januar 2013, bei dem kein
Mitarbeiter verletzt wurde, führte nach heutigen Schätzungen zu einem
Sachschaden in Höhe von mehreren Millionen Euro. Es besteht eine Feuer- und
Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung mit einem Selbstbehalt von 175.000
Euro.
Die Ursache des Brandes ist noch nicht endgültig geklärt. Der entstandene
Sachschaden kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht präzisiert werden.
Obgleich die Produktionsanlagen nicht betroffen sind, steht die Fertigung
bis auf Weiteres still. Wann sie wieder anläuft, kann erst nach der
abschließenden Schadensanalyse gesagt werden.
Ob durch den Brand Lieferengpässe zu erwarten sind, wird davon abhängen,
wie schnell der Wiederaufbau der zerstörten Anlagen gelingt und welche
Übergangslösungen gefunden werden. Die Verladung von Fertigwaren aus dem
Lagerbestand wird fortgeführt.
CREATON AG - Der Vorstand
01.02.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Creaton AG
Dillingerstr. 60
86637 Wertingen
Deutschland
Telefon: +49 (0)8272 86-461
Fax: +49 (0)8272 86-511
E-Mail: investor-relations@creaton.de
Internet: www.creaton.de
ISIN: DE0005483036, DE0005483002
WKN: 548303, 548300,
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), München;
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/creaton-brand-creatonwerk…
Creaton AG / Schlagwort(e): Sonstiges
01.02.2013 14:42
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Brand im CREATON-Werk in Malsch
Sachschaden von voraussichtlich mehreren Millionen Euro
Wertingen, 1.Februar 2013 - Ein Großbrand im Tondachziegelwerk der CREATON
AG in Malsch (Kreis Rhein-Neckar) am 31. Januar 2013, bei dem kein
Mitarbeiter verletzt wurde, führte nach heutigen Schätzungen zu einem
Sachschaden in Höhe von mehreren Millionen Euro. Es besteht eine Feuer- und
Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung mit einem Selbstbehalt von 175.000
Euro.
Die Ursache des Brandes ist noch nicht endgültig geklärt. Der entstandene
Sachschaden kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht präzisiert werden.
Obgleich die Produktionsanlagen nicht betroffen sind, steht die Fertigung
bis auf Weiteres still. Wann sie wieder anläuft, kann erst nach der
abschließenden Schadensanalyse gesagt werden.
Ob durch den Brand Lieferengpässe zu erwarten sind, wird davon abhängen,
wie schnell der Wiederaufbau der zerstörten Anlagen gelingt und welche
Übergangslösungen gefunden werden. Die Verladung von Fertigwaren aus dem
Lagerbestand wird fortgeführt.
CREATON AG - Der Vorstand
01.02.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Creaton AG
Dillingerstr. 60
86637 Wertingen
Deutschland
Telefon: +49 (0)8272 86-461
Fax: +49 (0)8272 86-511
E-Mail: investor-relations@creaton.de
Internet: www.creaton.de
ISIN: DE0005483036, DE0005483002
WKN: 548303, 548300,
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), München;
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/creaton-brand-creatonwerk…
CREATON Aktiengesellschaft
Wertingen
– Wertpapier-Kenn-Nummern 548 300/548 303 –
– ISIN: DE0005483002/DE0005483036 –
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Montag, 24. Juni 2013, 14:00 Uhr,
in der Kantine im Werk
der CREATON Aktiengesellschaft, Dillinger Straße 60, 86637 Wertingen,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der CREATON Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des für die CREATON Aktiengesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Beschlussfassung über die Feststellung des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2012
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der CREATON Aktiengesellschaft, Dillinger Str. 60, 86637 Wertingen, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zugänglich. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschluss der CREATON Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2012, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, versehen ist, festzustellen.
Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt sind, sieht das Gesetz lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit der Einsichtnahme, aber keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Eschborn/Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG und dessen Bedeutung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Antrags- und Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines vom depotführenden Institut erstellten Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 03.06.2013 (0.00 Uhr MESZ) („Nachweisstichtag“) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 17.06.2013 (24.00 Uhr MESZ) unter den folgenden Kontaktdaten zugehen:
CREATON Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist zwar keine Sperre für die Veräußerung oder den Erwerb von Aktien verbunden, eine Veräußerung oder ein Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben jedoch keine Auswirkungen mehr auf die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre Eintrittskarten, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Kreditinstitute und ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen wie etwa Aktionärsvereinigungen können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung übermittelt wird. Das Formular für die Erteilung einer Vollmacht steht außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zum Download bereit und kann auch unter folgenden Kontaktdaten bei der Gesellschaft angefordert werden:
CREATON Aktiengesellschaft
– Investor Relations –
Dillinger Str. 60
86637 Wertingen
oder
Telefax: +49 (0) 8272 86-511
oder
E-Mail: investor-relations@creaton.de
Der Nachweis einer (gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten) Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis einer (gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten) Bevollmächtigung kann der Gesellschaft bis zum Ablauf des 22.06.2013 (24.00 Uhr MESZ) auch vorab per Fax sowie elektronisch per E-Mail an die vorgenannten Kontaktdaten übermittelt werden.
Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Zusätzlich bieten wir unseren stimmberechtigten Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, die das Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre ausüben, vertreten zu lassen.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen in Textform bevollmächtigt und angewiesen werden. Unterlagen hierzu mit dem Vollmachts- und Weisungsformular für die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und den entsprechenden Erläuterungen werden den Aktionären mit der Eintrittskarte übersandt. Diese Unterlagen stehen außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zum Download bereit und können auch unter folgenden Kontaktdaten bei der Gesellschaft angefordert werden:
CREATON Aktiengesellschaft
– Investor Relations –
Dillinger Str. 60
86637 Wertingen
oder
Telefax: +49 (0) 08272 86-511
oder
E-Mail: investor-relations@creaton.de
Vollmacht und Weisungen müssen bis spätestens zum Ablauf des 22.06.2013 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen sein. Auch im Fall einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich.
Rechte der Aktionäre
Den Aktionären stehen im Vorfeld bzw. in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG zu. Weitergehende Erläuterungen hierzu finden sich im Internet unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations.
– Verlangen einer Ergänzung der Tagesordnung
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass er seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien ist. Bei der Berechnung der Frist ist § 70 AktG zu beachten.
Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 24.05.2013 (24.00 Uhr MESZ), unter folgenden Kontaktdaten zugehen. Bitte richten Sie das entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse:
CREATON Aktiengesellschaft
– Investor Relations –
Dillinger Str. 60
86637 Wertingen
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden den anderen Aktionären außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zugänglich gemacht.
– Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Jeder Aktionär ist berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:
CREATON Aktiengesellschaft
– Investor Relations –
Dillinger Str. 60
86637 Wertingen
oder
Telefax: +49 (0) 8272 86-511
oder
E-Mail: investor-relations@creaton.de
Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Rechtzeitig, d.h. bis zum Ablauf des 09.06.2013 (24.00 Uhr MESZ) unter dieser Adresse eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht beispielsweise nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort nochmals mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
– Auskunftsrecht der Aktionäre
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen (z.B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen).
Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung sowie sonstiger Dokumente im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
Folgende Informationen sind gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zugänglich und können auch in den Geschäftsräumen der
CREATON Aktiengesellschaft
Dillinger Straße 60
86637 Wertingen
eingesehen werden:
―
der Inhalt dieser Einberufung;
―
etwaige der Hauptversammlung zugänglich zu machende Unterlagen;
―
die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, einschließlich getrennter Angaben zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung;
―
die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können;
―
weitergehende Erläuterungen zu den oben dargestellten Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG.
Die Unterlagen werden Aktionären der Gesellschaft auf Verlangen auch übermittelt.
Diese Einberufung der Hauptversammlung wird am 08.05.2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 17.920.000,00 Euro. Es ist eingeteilt in 4.200.000 Stammaktien und 2.800.000 Vorzugsaktien, jeweils als Stückaktien. Jede Stammaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die 4.200.000 Stammaktien gewähren damit im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 4.200.000 Stimmen. Die Gesellschaft hält keine eigenen Stammaktien. Die Vorzugsaktien haben kein Stimmrecht.
Wertingen, im Mai 2013
CREATON Aktiengesellschaft
Der Vorstand
ebundesanzeiger vom 08.05.2013
Wertingen
– Wertpapier-Kenn-Nummern 548 300/548 303 –
– ISIN: DE0005483002/DE0005483036 –
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Montag, 24. Juni 2013, 14:00 Uhr,
in der Kantine im Werk
der CREATON Aktiengesellschaft, Dillinger Straße 60, 86637 Wertingen,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der CREATON Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des für die CREATON Aktiengesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Beschlussfassung über die Feststellung des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2012
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der CREATON Aktiengesellschaft, Dillinger Str. 60, 86637 Wertingen, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zugänglich. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschluss der CREATON Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2012, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, versehen ist, festzustellen.
Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt sind, sieht das Gesetz lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit der Einsichtnahme, aber keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Eschborn/Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG und dessen Bedeutung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Antrags- und Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines vom depotführenden Institut erstellten Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 03.06.2013 (0.00 Uhr MESZ) („Nachweisstichtag“) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 17.06.2013 (24.00 Uhr MESZ) unter den folgenden Kontaktdaten zugehen:
CREATON Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist zwar keine Sperre für die Veräußerung oder den Erwerb von Aktien verbunden, eine Veräußerung oder ein Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben jedoch keine Auswirkungen mehr auf die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre Eintrittskarten, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Kreditinstitute und ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen wie etwa Aktionärsvereinigungen können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung übermittelt wird. Das Formular für die Erteilung einer Vollmacht steht außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zum Download bereit und kann auch unter folgenden Kontaktdaten bei der Gesellschaft angefordert werden:
CREATON Aktiengesellschaft
– Investor Relations –
Dillinger Str. 60
86637 Wertingen
oder
Telefax: +49 (0) 8272 86-511
oder
E-Mail: investor-relations@creaton.de
Der Nachweis einer (gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten) Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis einer (gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten) Bevollmächtigung kann der Gesellschaft bis zum Ablauf des 22.06.2013 (24.00 Uhr MESZ) auch vorab per Fax sowie elektronisch per E-Mail an die vorgenannten Kontaktdaten übermittelt werden.
Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Zusätzlich bieten wir unseren stimmberechtigten Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, die das Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre ausüben, vertreten zu lassen.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen in Textform bevollmächtigt und angewiesen werden. Unterlagen hierzu mit dem Vollmachts- und Weisungsformular für die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und den entsprechenden Erläuterungen werden den Aktionären mit der Eintrittskarte übersandt. Diese Unterlagen stehen außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zum Download bereit und können auch unter folgenden Kontaktdaten bei der Gesellschaft angefordert werden:
CREATON Aktiengesellschaft
– Investor Relations –
Dillinger Str. 60
86637 Wertingen
oder
Telefax: +49 (0) 08272 86-511
oder
E-Mail: investor-relations@creaton.de
Vollmacht und Weisungen müssen bis spätestens zum Ablauf des 22.06.2013 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen sein. Auch im Fall einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich.
Rechte der Aktionäre
Den Aktionären stehen im Vorfeld bzw. in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG zu. Weitergehende Erläuterungen hierzu finden sich im Internet unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations.
– Verlangen einer Ergänzung der Tagesordnung
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass er seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien ist. Bei der Berechnung der Frist ist § 70 AktG zu beachten.
Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 24.05.2013 (24.00 Uhr MESZ), unter folgenden Kontaktdaten zugehen. Bitte richten Sie das entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse:
CREATON Aktiengesellschaft
– Investor Relations –
Dillinger Str. 60
86637 Wertingen
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden den anderen Aktionären außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zugänglich gemacht.
– Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Jeder Aktionär ist berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:
CREATON Aktiengesellschaft
– Investor Relations –
Dillinger Str. 60
86637 Wertingen
oder
Telefax: +49 (0) 8272 86-511
oder
E-Mail: investor-relations@creaton.de
Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Rechtzeitig, d.h. bis zum Ablauf des 09.06.2013 (24.00 Uhr MESZ) unter dieser Adresse eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht beispielsweise nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort nochmals mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
– Auskunftsrecht der Aktionäre
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen (z.B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen).
Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung sowie sonstiger Dokumente im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
Folgende Informationen sind gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zugänglich und können auch in den Geschäftsräumen der
CREATON Aktiengesellschaft
Dillinger Straße 60
86637 Wertingen
eingesehen werden:
―
der Inhalt dieser Einberufung;
―
etwaige der Hauptversammlung zugänglich zu machende Unterlagen;
―
die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, einschließlich getrennter Angaben zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung;
―
die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können;
―
weitergehende Erläuterungen zu den oben dargestellten Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG.
Die Unterlagen werden Aktionären der Gesellschaft auf Verlangen auch übermittelt.
Diese Einberufung der Hauptversammlung wird am 08.05.2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 17.920.000,00 Euro. Es ist eingeteilt in 4.200.000 Stammaktien und 2.800.000 Vorzugsaktien, jeweils als Stückaktien. Jede Stammaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die 4.200.000 Stammaktien gewähren damit im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 4.200.000 Stimmen. Die Gesellschaft hält keine eigenen Stammaktien. Die Vorzugsaktien haben kein Stimmrecht.
Wertingen, im Mai 2013
CREATON Aktiengesellschaft
Der Vorstand
ebundesanzeiger vom 08.05.2013
Nachricht vom 01.10.2014 | 12:54
Creaton AG: Widerruf der Zulassung der Vorzugsaktien zum regulierten Markt der Börse München wird mit Ablauf des 28. November 2014 wirksam. Ab dem 1. Dezember 2014 erfolgt der Handel im Freiverkehrssegment m:acess der Börse München
Creaton AG / Schlagwort(e): Sonstiges
01.10.2014 12:54
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Wertingen, 1. Oktober 2014
CREATON AG:
Widerruf der Zulassung der Vorzugsaktien zum regulierten Markt der Börse
München wird mit Ablauf des 28. November 2014 wirksam
Ab dem 1. Dezember 2014 erfolgt der Handel im Freiverkehrssegment m:acess
der Börse München
Die Börse München hat der CREATON AG mit Schreiben vom 30. September 2014
mitgeteilt, entsprechend dem Antrag der CREATON AG, Wertingen, vom 15.
September 2014 die Zulassung der CREATON-Vorzugsaktien zum regulierten
Markt der Börse München widerrufen zu haben.
Der Widerruf wird mit Ablauf des 28. November 2014 wirksam. Der Handel der
CREATON-Vorzugsaktien sowie die Preisfeststellung im regulierten Markt der
Börse München werden mit Ablauf des 28. November 2014 eingestellt.
Der Handel der CREATON-Vorzugsaktien und die Preisfeststellung erfolgen mit
Beginn des 1. Dezember 2014 im Freiverkehrssegment m:acess der Börse
München.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
CREATON AG
Dillingerstraße 60
D-86637 Wertingen
Investor Relations
Tel.: 08272 86-484
Fax: 08272 86-511
E-Mail: investor.relations@creaton.de
CREATON AG - Der Vorstand
01.10.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Creaton AG
Dillingerstr. 60
86637 Wertingen
Deutschland
Telefon: +49 (0)8272 86-461
Fax: +49 (0)8272 86-511
E-Mail: investor-relations@creaton.de
Internet: www.creaton.de
ISIN: DE0005483036, DE0005483002
WKN: 548303, 548300,
Börsen: Regulierter Markt in München; Freiverkehr in Düsseldorf,
Hamburg, Stuttgart; Frankfurt in Open Market
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/creaton-widerruf-der-zula…
Creaton AG: Widerruf der Zulassung der Vorzugsaktien zum regulierten Markt der Börse München wird mit Ablauf des 28. November 2014 wirksam. Ab dem 1. Dezember 2014 erfolgt der Handel im Freiverkehrssegment m:acess der Börse München
Creaton AG / Schlagwort(e): Sonstiges
01.10.2014 12:54
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Wertingen, 1. Oktober 2014
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Widerruf der Zulassung der Vorzugsaktien zum regulierten Markt der Börse
München wird mit Ablauf des 28. November 2014 wirksam
Ab dem 1. Dezember 2014 erfolgt der Handel im Freiverkehrssegment m:acess
der Börse München
Die Börse München hat der CREATON AG mit Schreiben vom 30. September 2014
mitgeteilt, entsprechend dem Antrag der CREATON AG, Wertingen, vom 15.
September 2014 die Zulassung der CREATON-Vorzugsaktien zum regulierten
Markt der Börse München widerrufen zu haben.
Der Widerruf wird mit Ablauf des 28. November 2014 wirksam. Der Handel der
CREATON-Vorzugsaktien sowie die Preisfeststellung im regulierten Markt der
Börse München werden mit Ablauf des 28. November 2014 eingestellt.
Der Handel der CREATON-Vorzugsaktien und die Preisfeststellung erfolgen mit
Beginn des 1. Dezember 2014 im Freiverkehrssegment m:acess der Börse
München.
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Nachricht vom 05.11.2014 | 16:08
Creaton AG: Entscheidung im Spruchverfahren wegen Ausgleich und Abfindung im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der CREATON AG und der Etex Holding GmbH
Creaton AG / Schlagwort(e): Sonstiges
05.11.2014 16:08
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Wertingen, 5. November 2014
Im Spruchverfahren vor dem Landgericht München I zwischen verschiedenen
Antragstellern und der Etex Holding GmbH als Antragsgegnerin wegen
Ausgleich und Abfindung im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag (BGAV) zwischen der CREATON AG und der Etex
Holding GmbH, datierend vom 15. Mai 2006 und beschlossen in der
Hauptversammlung der CREATON AG am 13. Juli 2006, wurde vom Gericht
aufgrund mündlicher Verhandlung ein Beschluss gefasst.
Die Anträge der Antragsteller auf Festsetzung einer den Betrag von Euro
28,17 übersteigenden, höheren Barabfindung werden zurückgewiesen.
Der Ausgleich gemäß § 4 Ziffer 1 im BGAV wird durch den Beschluss des
Gerichtes auf Euro 1,83 abzüglich der Körperschaftsteuerbelastung nebst
Solidaritätszuschlag in Höhe des jeweils geltenden Tarifs festgesetzt.
Damit würde unter Berücksichtigung der aktuellen Körperschaftsteuer und des
aktuellen Solidaritätszuschlags die Nettobardividende Euro 1,54 betragen.
Unter Berücksichtigung der einzubehaltenden Kapitalertragsteuer und des
Solidaritätszuschlags ergäbe sich ein Auszahlungsbetrag von Euro 1,13.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Beschluss des Landgerichts München
I bislang nicht rechtskräftigt ist. Eine Beschlussbegründung ist der Etex
Holding GmbH bislang nicht zugegangen.
Die Möglichkeiten von Rechtsmitteln werden durch die Etex Holding GmbH nach
Zugang von der Beschlussbegründung geprüft. Eine Entscheidung der Etex
Holding GmbH ist deshalb aktuell nicht absehbar.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
CREATON AG
Dillingerstraße 60
D-86637 Wertingen
Investor Relations
Tel.: 08272 86-484
Fax: 08272 86-511
E-Mail: investor.relations@creaton.de
CREATON AG - Der Vorstand
05.11.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Creaton AG
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Fax: +49 (0)8272 86-511
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Internet: www.creaton.de
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WKN: 548303, 548300,
Börsen: Regulierter Markt in München; Freiverkehr in Düsseldorf,
Hamburg, Stuttgart; Frankfurt in Open Market
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/creaton-entscheidung-spru…
Creaton AG: Entscheidung im Spruchverfahren wegen Ausgleich und Abfindung im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der CREATON AG und der Etex Holding GmbH
Creaton AG / Schlagwort(e): Sonstiges
05.11.2014 16:08
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Wertingen, 5. November 2014
Im Spruchverfahren vor dem Landgericht München I zwischen verschiedenen
Antragstellern und der Etex Holding GmbH als Antragsgegnerin wegen
Ausgleich und Abfindung im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag (BGAV) zwischen der CREATON AG und der Etex
Holding GmbH, datierend vom 15. Mai 2006 und beschlossen in der
Hauptversammlung der CREATON AG am 13. Juli 2006, wurde vom Gericht
aufgrund mündlicher Verhandlung ein Beschluss gefasst.
Die Anträge der Antragsteller auf Festsetzung einer den Betrag von Euro
28,17 übersteigenden, höheren Barabfindung werden zurückgewiesen.
Der Ausgleich gemäß § 4 Ziffer 1 im BGAV wird durch den Beschluss des
Gerichtes auf Euro 1,83 abzüglich der Körperschaftsteuerbelastung nebst
Solidaritätszuschlag in Höhe des jeweils geltenden Tarifs festgesetzt.
Damit würde unter Berücksichtigung der aktuellen Körperschaftsteuer und des
aktuellen Solidaritätszuschlags die Nettobardividende Euro 1,54 betragen.
Unter Berücksichtigung der einzubehaltenden Kapitalertragsteuer und des
Solidaritätszuschlags ergäbe sich ein Auszahlungsbetrag von Euro 1,13.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Beschluss des Landgerichts München
I bislang nicht rechtskräftigt ist. Eine Beschlussbegründung ist der Etex
Holding GmbH bislang nicht zugegangen.
Die Möglichkeiten von Rechtsmitteln werden durch die Etex Holding GmbH nach
Zugang von der Beschlussbegründung geprüft. Eine Entscheidung der Etex
Holding GmbH ist deshalb aktuell nicht absehbar.
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Noch wer mit als Aktionär dabei ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.678.814 von Huusmeister am 07.02.16 14:51:54nein,
Creaton AG: Squeeze out
DGAP-News: Creaton AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
2016-03-24 / 10:55
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
C O R P O R A T E N E W S - M E L D U N G
der CREATON AG, Wertingen
Squeeze out
Wertingen, 24. März 2016
Die Etex Holding GmbH hat uns mit Schreiben vom 22. März 2016, das uns gestern zugegangen ist, mitgeteilt, dass sie als Mehrheitsaktionärin der Creaton AG und der Etex Holding Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG im Jahr 2016 einen Squeeze out nach den Vorschriften der §§ 327 a ff. AktG beschließen lassen möchte.
Wertingen, den 24. März 2016
Creaton AG
Der Vorstand
Kontakt für weitere Informationen:
CREATON AG
Dillingerstraße 60
D-86637 Wertingen
Investor Relations
Tel.: 08272 86-484
Fax: 08272 86-511
E-Mail: investor.relations@creaton.de
2016-03-24 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
Creaton AG: Squeeze out
DGAP-News: Creaton AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
2016-03-24 / 10:55
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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der CREATON AG, Wertingen
Squeeze out
Wertingen, 24. März 2016
Die Etex Holding GmbH hat uns mit Schreiben vom 22. März 2016, das uns gestern zugegangen ist, mitgeteilt, dass sie als Mehrheitsaktionärin der Creaton AG und der Etex Holding Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG im Jahr 2016 einen Squeeze out nach den Vorschriften der §§ 327 a ff. AktG beschließen lassen möchte.
Wertingen, den 24. März 2016
Creaton AG
Der Vorstand
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Fax: 08272 86-511
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2016-03-24 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Ich bin es und bleibe es bis zum Ende....
Ich mag den Laden immer mehr.....
CREATON-Hauptaktionärin kündigt Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/creatonhauptaktionaer…
CREATON-Hauptaktionärin kündigt Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/creatonhauptaktionaer…
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.746.733 von Huusmeister am 01.07.16 22:19:32die gehen echt clever vor...
Nachricht vom 18.07.2016 | 17:27
Creaton AG: Antrag auf Einstellung der Notiz im Freiverkehr
Creaton AG / Schlagwort(e): Delisting
18.07.2016 17:27
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Insiderinformation der CREATON AG, Wertingen
Antrag auf Einstellung der Notiz im Freiverkehr
Wertingen, den 18. Juli 2016
Der Vorstand der CREATON AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, die Notiz der Aktien der CREATON AG im Freiverkehrssegment
m:access und im Freiverkehr der Börse München zu widerrufen. Der Antrag auf
Einstellung der Notiz wird heute gestellt.
Die Entscheidung über das Delisting und die Frist, in welcher ein Verkauf
der Vorzugsaktien noch über das Marktsegment m:access möglich ist, trifft
der Vorstand der Bayerischen Börse AG.
Die Etex Holding GmbH wird den außenstehenden Aktionären ein freiwilliges
öffentliches Erwerbsangebot (Barangebot) in Höhe von EUR 24,51 je
Vorzugsaktie unterbreiten.
CREATON AG
Der Vorstand
Kontakt für weitere Informationen:
CREATON AG
Dillingerstraße 60
D-86637 Wertingen
Investor Relations
Tel.: 08272 86-484
Fax: 08272 86-511
E-Mail: investor-relations@creaton.de
18.07.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Creaton AG
Dillingerstr. 60
86637 Wertingen
Deutschland
Telefon: +49 (0)8272 86-461
Fax: +49 (0)8272 86-511
E-Mail: investor-relations@creaton.de
Internet: www.creaton.de
ISIN: DE0005483036, DE0005483002
WKN: 548303, 548300,
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München (m:access),
Stuttgart; Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Nachricht vom 18.07.2016 | 17:27
Creaton AG: Antrag auf Einstellung der Notiz im Freiverkehr
Creaton AG / Schlagwort(e): Delisting
18.07.2016 17:27
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Insiderinformation der CREATON AG, Wertingen
Antrag auf Einstellung der Notiz im Freiverkehr
Wertingen, den 18. Juli 2016
Der Vorstand der CREATON AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, die Notiz der Aktien der CREATON AG im Freiverkehrssegment
m:access und im Freiverkehr der Börse München zu widerrufen. Der Antrag auf
Einstellung der Notiz wird heute gestellt.
Die Entscheidung über das Delisting und die Frist, in welcher ein Verkauf
der Vorzugsaktien noch über das Marktsegment m:access möglich ist, trifft
der Vorstand der Bayerischen Börse AG.
Die Etex Holding GmbH wird den außenstehenden Aktionären ein freiwilliges
öffentliches Erwerbsangebot (Barangebot) in Höhe von EUR 24,51 je
Vorzugsaktie unterbreiten.
CREATON AG
Der Vorstand
Kontakt für weitere Informationen:
CREATON AG
Dillingerstraße 60
D-86637 Wertingen
Investor Relations
Tel.: 08272 86-484
Fax: 08272 86-511
E-Mail: investor-relations@creaton.de
18.07.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Creaton AG
Dillingerstr. 60
86637 Wertingen
Deutschland
Telefon: +49 (0)8272 86-461
Fax: +49 (0)8272 86-511
E-Mail: investor-relations@creaton.de
Internet: www.creaton.de
ISIN: DE0005483036, DE0005483002
WKN: 548303, 548300,
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München (m:access),
Stuttgart; Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.868.245 von Muckelius am 19.07.16 20:04:15Mit diesem Schachzug bringen sie den Kurs um einiges tiefer.
Wer mit ins Delisting gehen will sollte sich überlegen ob er nicht besser verkaufen sollte um kurz vor dem Delisting wieder einzustiegen.
Das hat bei einigen von meinen Delistingaktien recht gut funktioniert.
Bei Creation bin ich allerdings nicht investiert.
Wer mit ins Delisting gehen will sollte sich überlegen ob er nicht besser verkaufen sollte um kurz vor dem Delisting wieder einzustiegen.
Das hat bei einigen von meinen Delistingaktien recht gut funktioniert.
Bei Creation bin ich allerdings nicht investiert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.870.120 von valueanleger am 20.07.16 06:25:54
Ich meine natürlich Creaton.
In München hat ein Anleger gestern voller Panik für 28,10€ verkauft.
Zu diesen schlechten Kurs hätte er sie auch behalten können.
Das ist der tiefste Kurs seit 2008!!!
Sachen gibts?
Zitat von valueanleger: Mit diesem Schachzug bringen sie den Kurs um einiges tiefer.
Wer mit ins Delisting gehen will sollte sich überlegen ob er nicht besser verkaufen sollte um kurz vor dem Delisting wieder einzustiegen.
Das hat bei einigen von meinen Delistingaktien recht gut funktioniert.
Bei Creation bin ich allerdings nicht investiert.
Ich meine natürlich Creaton.
In München hat ein Anleger gestern voller Panik für 28,10€ verkauft.
Zu diesen schlechten Kurs hätte er sie auch behalten können.
Das ist der tiefste Kurs seit 2008!!!
Sachen gibts?
Passage entnommen aus GB 2015:
https://www.creaton.de/fileadmin/user_upload/09_DOWNLOAD/Unt…
"Der Free Cashflow belief sich inklusive der einmaligen und außerordentlichen
Aufwendungen für die geplante Schließung des Standorts Dorfen, die Wertberichtigung
der CREATON KERA-Dach GmbH und die Kartellstrafe auf -35,8 Mio. Euro (Vorjahr:
+10,6 Mio. Euro). Bereinigt um diese Sonderfaktoren hätte der Free Cashflow etwa
+11,9 Mio. Euro betragen. "
Zumindest auf Basis des FCF sieht die Aktie mit einer derzeitigen Kapitalisierung von 80 Mio Euro nicht gerade teuer für eine Squeeze Out-Spekulation aus oder wie seht ihr das?
https://www.creaton.de/fileadmin/user_upload/09_DOWNLOAD/Unt…
"Der Free Cashflow belief sich inklusive der einmaligen und außerordentlichen
Aufwendungen für die geplante Schließung des Standorts Dorfen, die Wertberichtigung
der CREATON KERA-Dach GmbH und die Kartellstrafe auf -35,8 Mio. Euro (Vorjahr:
+10,6 Mio. Euro). Bereinigt um diese Sonderfaktoren hätte der Free Cashflow etwa
+11,9 Mio. Euro betragen. "
Zumindest auf Basis des FCF sieht die Aktie mit einer derzeitigen Kapitalisierung von 80 Mio Euro nicht gerade teuer für eine Squeeze Out-Spekulation aus oder wie seht ihr das?
Auch hier möchte ich die Frage mal stellen
Gestern gab es im Bundesanzeiger die Anzeige zum ÜA. Folgende Passage möchte ich hinterfragen:"...Die Vorzugsaktien der CREATON Aktiengesellschaft ("CREATON Vorzugsaktien") werden derzeit im Freiverkehr an der Börse München im Marktsegment m:access gehandelt. Die Gesellschaft hat am 18.07.2016 den Antrag auf Einstellung der Notiz der Vorzugsaktien der Gesellschaft im Freiverkehr an der Börse München im Marktsegment m:access gestellt. Diesem Antrag am 22.07.2016 wurde stattgegeben. Die Einbeziehung der CREATON - Vorzugsaktien in den Freiverkehr der Börse München endet mit Ablauf des 31. März 2017. Die Vorzugsaktien der Gesellschaft sind danach nicht mehr börsenmäßig handelbar. Die Etex Holding GmbH ("Bieterin") beabsichtigt mit diesem Erwerbsangebot ("Angebot"), den Vorzugsaktionären der CREATON Aktiengesellschaft ("CREATON Vorzugsaktionäre") mit Sitz in Wertingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 74 ("CREATON"), die Möglichkeit zum Verkauf ihrer Creaton Vorzugsaktien zu einem Betrag von EUR 24,51 zu geben. Dieses Erwerbsangebot ist kein Angebot zum Erwerb von Wertpapieren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz. Unberührt bleibt ein Angebot basierend auf dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages der Etex Holding GmbH mit der CREATON Aktiengesellschaft vom 15. Mai 2006. Danach hatte die Etex Holding GmbH den Minderheitsaktionären ein Abfindungsangebot in Höhe von EUR 23,47 je Vorzugaktie unterbereitet, das im Vergleichsweg am 14.08.2007 auf EUR 28,17 erhöht wurde. Dieses Angebot vom 24.08.2007 wird weiterhin von der Etex Holding GmbH aufrecht erhalten. Das aktuelle Angebot ist unabhängig von dem Angebot vom 24.08.2007. Jeder Vorzugsaktionär kann nach Maßgabe der jeweiligen Angebotsbedingungen frei entscheiden ob er eines der beiden Angebote annehmen will. Die Annahme beider Angebote ist nicht möglich..."
-------------------------------------------------
Verstehe ich es richtig, dass man den Aktionären sagt, dass es sowohl ein Angebot zu 28,17€ (aus BuG) und ein ÜA zu 24,51€ und man könne sich entscheiden, ob man eines annehmen möchte? Was soll das? Und vor allem: Macht es Sinn sich hier vor dem Squeeze Out zu positionieren????
Stellungnahme Vorstand:
https://www.creaton.de/fileadmin/user_upload/05_UNTERNEHMEN/…
https://www.creaton.de/fileadmin/user_upload/05_UNTERNEHMEN/…
Jetzt hat man den SO erst einmal abgesagt
http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/creaton-widerruf-des-sque…
Damit hier ja keiner bei den ganzen Übernahmeangeboten, Kündigungen, Delistings, Squeeze Outs oder auch nicht Squeeze Outs die Übersicht verliert:
1. Wird es nochmals einmal die Garantiedividende in Höhe von 1,54€ geben.
2. Die Aktie kann nach wie vor, trotz Kündigung des BGAV, zum Abfindungsbetrag von 28,17€ eingereicht werden, weil das Spruchstellenverfahren zur Überprüfung des BGAV noch läuft.
Nach wie vor besteht hier also eine Arbitragemöglichkeit. Zudem: Sollte man hier noch Stücke zu 28,17€ oder günstiger bekommen, kann man sie zum BGAV einreichen und hat eine kostenlose Option.
Im übrigen ist der Großaktionär in meinen Augen ein Schwachmat, weil auch bei einem späteren Squeeze Out auf Basis eines Gutachtens nicht weniger als der jetzige Kurs herauskommen sollte. Wie so oft handelt ein Großaktionär hirnlos.
1. Wird es nochmals einmal die Garantiedividende in Höhe von 1,54€ geben.
2. Die Aktie kann nach wie vor, trotz Kündigung des BGAV, zum Abfindungsbetrag von 28,17€ eingereicht werden, weil das Spruchstellenverfahren zur Überprüfung des BGAV noch läuft.
Nach wie vor besteht hier also eine Arbitragemöglichkeit. Zudem: Sollte man hier noch Stücke zu 28,17€ oder günstiger bekommen, kann man sie zum BGAV einreichen und hat eine kostenlose Option.
Im übrigen ist der Großaktionär in meinen Augen ein Schwachmat, weil auch bei einem späteren Squeeze Out auf Basis eines Gutachtens nicht weniger als der jetzige Kurs herauskommen sollte. Wie so oft handelt ein Großaktionär hirnlos.
Es wird nicht langweilig!
CREATON AG beschließt Maßnahmen zur Zusammenführung des Vertriebs von Bedachungsprodukten unter der Marke CREATON innerhalb der deutschen Unternehmen der ETEX-GruppeCreaton AG / Schlagwort(e): Sonstiges
29.11.2016 18:39
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
CREATON AG beschließt Maßnahmen zur Zusammenführung des Vertriebs von
Bedachungsprodukten unter der Marke CREATON innerhalb der deutschen
Unternehmen der ETEX-Gruppe
- Restrukturierung zur mittelfristigen Profitabilitätssteigerung
- Restrukturierungskosten im einstelligen Millionen Bereich
Wie mit Ad-hoc-Mitteilung vom 31.08.2016 bereits berichtet, haben die
CREATON Aktiengesellschaft ("CREATON") und die Eternit GmbH, Heidelberg,
("ETERNIT") im Grundsatz beschlossen, ihre Aktivitäten im Bereich Dach und
Fassade in Deutschland neu zu organisieren, wobei die CREATON künftig alle
Bedachungsprodukte der deutschen Unternehmen der
ETEX-Gruppe in Deutschland, Österreich, der Schweiz und einer Reihe
weiterer europäischer und außereuropäischer Länder unter der Marke CREATON
im Rahmen eines einheitlichen Vertriebs vertreiben wird.
Das Executive Commitee der ETEX S.A. als Konzernobergesellschaft hat heute
nun auch seine Zustimmung zu konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der
vorgenannten Restrukturierung mitgeteilt, womit die Finanzierung der
Restrukturierung gesichert ist.
Im Rahmen dieser Restrukturierung sollen bei CREATON und ETERNIT bestehende
Doppelstrukturen in den Bereichen Außendienst, Vertriebsinnendienst,
Marketing, Logistik, Einkauf und Verwaltung zusammengeführt werden. Die
damit verbundenen Kosteneinsparungen gehen auch mit einem Personalabbau
einher. Die im Rahmen der vorbeschriebenen Restrukturierungsmaßnahmen
anfallenden Kosten der CREATON AG werden nach gegenwärtiger Planung
zwischen 6 und 8 Millionen Euro betragen. Die zu erwartenden
Ergebnisverbesserungen 2017 sind aktuell noch nicht vollständig
konkretisierbar, sie sollen aber die Kosten der Restrukturierungsmaßnahmen
deutlich übersteigen.
Wertingen, 29.11.2016
CREATON Aktiengesellschaft
Stephan Führling, Vorstand
Kontakt für weitere Informationen:
CREATON AG
Frau Claudia Hertwig
Dillinger Straße 60
86637 Wertingen
Investor Relations
Tel.: 08272 86-484
Fax: 08272 86-511
E-Mail: investor-relations@creaton.de
29.11.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Creaton AG
Dillingerstr. 60
86637 Wertingen
Deutschland
Telefon: +49 (0)8272 86-461
Fax: +49 (0)8272 86-511
E-Mail: investor-relations@creaton.de
Internet: www.creaton.de
ISIN: DE0005483036, DE0005483002
WKN: 548303, 548300,
Börsen: Freiverkehr in Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.795.631 von straßenköter am 29.11.16 21:31:10Mittlerweile zieht der Kurs schon wieder etwas an (29-30€) und die Stückzahlen sind auch nicht groß.
Hatte im September noch einige für 28,20€ abbekommen.
@Straßenköter,
wie siehst du hier die Situation, könnte sich hier noch ein größere Nachschlag ergeben?
Die Aktie war auch schon mal längere Zeit über 40€...
Gruß
I@w
Hatte im September noch einige für 28,20€ abbekommen.
@Straßenköter,
wie siehst du hier die Situation, könnte sich hier noch ein größere Nachschlag ergeben?
Die Aktie war auch schon mal längere Zeit über 40€...
Gruß
I@w
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.968.136 von Investor@work am 28.12.16 20:47:31
Für mich war erst einmal die Frage entscheidend, ob ich hier ein größeres Verlustpotenzial habe. Das sehe ich hier Stand heute nicht im geringsten. Ohne Sondereinflüsse dürfte Creaton irgendwas oberhalb von 2,50€ verdienen. Das dürfte mindestens für eine Abfindung von 35€ reichen, vielleicht auch mehr. Für eine genauere Berechnung benötigt man den zukünftigen CF.
Interessanter halte ich die Frage, warum man das ganze Theater veranstaltet? Ankündigung SO, Delistingankündigung, Kündigung BGAV, Übernahmeangebot (obwohl doppelt nicht notwendig), Rücknahme SO, Erzeugung hoher Wertberichtigungen. Das habe ich so noch nicht als Bündel erlebt. Warum hat man nicht einfach den SO durchgezogen? Dafür gibt es zwei Antworten: Entweder war man der Meinung, dass man sich des 3-Monatsschnitts entledigen müsste, weil ein Gutachter zu einem geringeren Wert kommen müsste oder man wollte die Aktionäre noch möglichst stark verunsichern und dann die Zeit nutzen, um noch möglichst viele Aktien günstig einzusammeln. Die Lösung auf die Frage sollten wir 2017 erleben.
Zitat von Investor@work: Mittlerweile zieht der Kurs schon wieder etwas an (29-30€) und die Stückzahlen sind auch nicht groß.
Hatte im September noch einige für 28,20€ abbekommen.
@Straßenköter,
wie siehst du hier die Situation, könnte sich hier noch ein größere Nachschlag ergeben?
Die Aktie war auch schon mal längere Zeit über 40€...
Gruß
I@w
Für mich war erst einmal die Frage entscheidend, ob ich hier ein größeres Verlustpotenzial habe. Das sehe ich hier Stand heute nicht im geringsten. Ohne Sondereinflüsse dürfte Creaton irgendwas oberhalb von 2,50€ verdienen. Das dürfte mindestens für eine Abfindung von 35€ reichen, vielleicht auch mehr. Für eine genauere Berechnung benötigt man den zukünftigen CF.
Interessanter halte ich die Frage, warum man das ganze Theater veranstaltet? Ankündigung SO, Delistingankündigung, Kündigung BGAV, Übernahmeangebot (obwohl doppelt nicht notwendig), Rücknahme SO, Erzeugung hoher Wertberichtigungen. Das habe ich so noch nicht als Bündel erlebt. Warum hat man nicht einfach den SO durchgezogen? Dafür gibt es zwei Antworten: Entweder war man der Meinung, dass man sich des 3-Monatsschnitts entledigen müsste, weil ein Gutachter zu einem geringeren Wert kommen müsste oder man wollte die Aktionäre noch möglichst stark verunsichern und dann die Zeit nutzen, um noch möglichst viele Aktien günstig einzusammeln. Die Lösung auf die Frage sollten wir 2017 erleben.
Heute gab es mal wieder einen kleinen Umsatz bei Creaton zu 29€
CREATON AG: Übernahme der Vertriebsaktivitäten 'Faserzementgeschäft Dach' von Eternit GmbH
http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/creaton-uebernahme-der-ve…
http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/creaton-uebernahme-der-ve…
Nun heute mit Umsatz auf 31,90€ mal sehen ob das keine Eintagsfliege war....
Still ruht die Creaton.... im Sommer gibt es nochmals Garantiedividende.
Nur zur Erinnerung: Heute endet der Handel in München:
http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/creaton-einstellung-der-n…
http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/creaton-einstellung-der-n…
Der Börsenplatz Hamburg ist erhalten geblieben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.662.981 von straßenköter am 03.04.17 08:57:46Mal sehen ob hier auch ein entsprechender Handel zustande kommt.
!
Dieser Beitrag wurde von CommunitySupport moderiert. Grund: Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, bitte Boardregel 6 lesen!Gb 2016 ist online
https://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations/finanz…Umsatz und Ertragsentwicklung
Die CREATON AG rechnet im Gesamtjahr 2017 aufgrund der Vertriebsübernahme der
Eternit-Dachprodukte mit einem deutlichen Umsatzanstieg im mittleren zweistelligen
Mio.-Euro-Bereich (2016: 185,0 Mio. Euro). Das Ergebnis wird sich durch den
erwarteten Mehrumsatz ebenfalls deutlich verbessern, jedoch durch den vereinbarten
Pachtzins für das Dachgeschäft mit Faserzementprodukten geschmälert. In Summe
erwarten wir 2017 einen Gewinn im einstelligen Mio. Euro-Bereich (2016: -7,0 Mio.
Euro).
Finanz- und Vermögenslage
Die Finanz- und Vermögenslage der CREATON AG wird sich 2017 durch die
unveränderte Beteiligung am Cash-Pool-System der Etex-Gruppe weiterhin sehr solide
darstellen. Sowohl der Free Cashflow als auch die Eigenkapitalquote sollten sich
erneut verbessern.
Gesamtaussage zur künftigen Entwicklung
Der Vorstand der CREATON AG ist unter Berücksichtigung der beschriebenen
Branchen- sowie Chancen- und Risikosituation zuversichtlich für die Zukunft der
CREATON AG. Die Konzentration der Etex-Dachaktivitäten unter der Marke
„CREATON“ stärkt unsere Marktposition, da wir nun als Komplettanbieter für Steildachlösungen
aus einer Hand auftreten können. Der Umsatz unseres Unternehmens wird
dadurch 2017 voraussichtlich deutlich steigen. Auch das Ergebnis wird sich kräftig
verbessern. Die Finanz- und Vermögenslage dürfte im laufenden Jahr sehr solide
bleiben.
Hat sich einer mal den GB angeguckt und sich eine Meinung gebildet?
Es ist natürlich schwierig einzuordnen, was ein Gewinn im einstelligen Millionenbereich bedeutet. Bei 2 Mio. Euro ist die Aktie teuer, bei 8 Mio. Euro günstig. Zudem könnte ja ein Vorstand in einer Situation wie bei Creaton die Tendenz haben, eher "vorsichtig" eine Prognose abzugeben.
Im grunde muss man sich jetzt bis Juni entscheiden, ob man dauerhaft in Creaton drin bleiben möchte, denn der Fallschirm fällt ab Juli nach der Beendigung des Spruchverfahrens weg. Sicher nicht ganz einfach zu beurteilen.
Es ist natürlich schwierig einzuordnen, was ein Gewinn im einstelligen Millionenbereich bedeutet. Bei 2 Mio. Euro ist die Aktie teuer, bei 8 Mio. Euro günstig. Zudem könnte ja ein Vorstand in einer Situation wie bei Creaton die Tendenz haben, eher "vorsichtig" eine Prognose abzugeben.
Im grunde muss man sich jetzt bis Juni entscheiden, ob man dauerhaft in Creaton drin bleiben möchte, denn der Fallschirm fällt ab Juli nach der Beendigung des Spruchverfahrens weg. Sicher nicht ganz einfach zu beurteilen.
"Der im Eigentum Dritter befindliche Streubesitz an Vorzugsaktien beträgt derzeit weniger als 4 % des Grundkapitals." hatte ich vor allem gelesen, was sich wohl auf insgesamt 7 Mio Aktien bezieht und nicht nur die 2,8 Mio Vorzüge. Also weniger als 280.000 Aktien im Streubesitz. So eine ähnliche Aktienzahl stand wohl auch bei einem der Kaufangebote dabei.
Durch die zwielichtigen ("belgique") Machenschaften des Hauptaktionärs sollte man sich keinesfalls ins Boxhorn jagen lassen!
Squeeze-out, Delisting, dann doch erst das Ende des Spruchverfahhrens abwarten, kein Squeeze-out, dreistes Delistingkaufangebot auf Basis "interner Bewertung bei Etex" ... man könnte meinen, hier wird ausgelotet, wie man das Aktienrecht aushebeln kann, oder zumindest, wie man die Lücken zum eigenen Vorteil ausnutzen kann.
Die Baukonjunktur brummt auf Hochtouren, selbst massiv verschuldeten Wettbewerbern wie Wienerberger und Braas Monier werden zusätzlich zu den Schulden Firmenwerte in Höhe etwa eines Jahresumsatzes zu gebilligt. Die Unsicherheit durch die Kartellsache ist außerdem vom Tisch.
Und es gilt ja hier auch zu fragen, was wurde alles zum Nachteil von Creaton beschlossen, während der Beherrschungsvertrag lief? Man wundert sich nur, was aktienrechtlich alles möglich ist. Ein paar Jahre Beherrschungsvertrag, in denen darf der Hauptaktionär Weisungen erteilen, wie er will, also auch die Firma auspressen wie eine Zitrone. Und der eigentliche Squeeze-out kommt dann erst noch oder wird wieder abgesagt, je nach Laune.
Dass das Gericht das nicht begreift, dass man wenigstens eine angemessene Abfindung braucht und es mit der Ausgleichszahlung als Sicherheitsnetz nicht getan ist, verstehe ich nicht. Man sieht ja, wie der Hauptaktionär mit einem Federzug den Vertrag kündigt, die Minderheitsaktionäre stehen dann erstmal im Regen und sind erpressbar, stehen vor der Wahl magere Barabfindung oder ungewisse Zukunft. Und mit dem Delisting außerdem gestraft, einziger Trost ist, dass Hamburg erstmal noch handelt.
Durch die zwielichtigen ("belgique") Machenschaften des Hauptaktionärs sollte man sich keinesfalls ins Boxhorn jagen lassen!
Squeeze-out, Delisting, dann doch erst das Ende des Spruchverfahhrens abwarten, kein Squeeze-out, dreistes Delistingkaufangebot auf Basis "interner Bewertung bei Etex" ... man könnte meinen, hier wird ausgelotet, wie man das Aktienrecht aushebeln kann, oder zumindest, wie man die Lücken zum eigenen Vorteil ausnutzen kann.
Die Baukonjunktur brummt auf Hochtouren, selbst massiv verschuldeten Wettbewerbern wie Wienerberger und Braas Monier werden zusätzlich zu den Schulden Firmenwerte in Höhe etwa eines Jahresumsatzes zu gebilligt. Die Unsicherheit durch die Kartellsache ist außerdem vom Tisch.
Und es gilt ja hier auch zu fragen, was wurde alles zum Nachteil von Creaton beschlossen, während der Beherrschungsvertrag lief? Man wundert sich nur, was aktienrechtlich alles möglich ist. Ein paar Jahre Beherrschungsvertrag, in denen darf der Hauptaktionär Weisungen erteilen, wie er will, also auch die Firma auspressen wie eine Zitrone. Und der eigentliche Squeeze-out kommt dann erst noch oder wird wieder abgesagt, je nach Laune.
Dass das Gericht das nicht begreift, dass man wenigstens eine angemessene Abfindung braucht und es mit der Ausgleichszahlung als Sicherheitsnetz nicht getan ist, verstehe ich nicht. Man sieht ja, wie der Hauptaktionär mit einem Federzug den Vertrag kündigt, die Minderheitsaktionäre stehen dann erstmal im Regen und sind erpressbar, stehen vor der Wahl magere Barabfindung oder ungewisse Zukunft. Und mit dem Delisting außerdem gestraft, einziger Trost ist, dass Hamburg erstmal noch handelt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.775.753 von honigbaer am 21.04.17 15:21:12Bist Du investiert?
Ist doch logisch, schon aus Trotz.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.775.936 von honigbaer am 21.04.17 15:49:04
Ich bin immer noch am Kämpfen, was ich mache. Leider ist der Fallschirm weggefallen. Vom Bauchgefühl ist hier trotzdem noch gut was zu holen. Auf der anderen Seite brauche ich im Moment bares, um endlich bei Pankl Racing dabei zu sein.
Zitat von honigbaer: Ist doch logisch, schon aus Trotz.
Ich bin immer noch am Kämpfen, was ich mache. Leider ist der Fallschirm weggefallen. Vom Bauchgefühl ist hier trotzdem noch gut was zu holen. Auf der anderen Seite brauche ich im Moment bares, um endlich bei Pankl Racing dabei zu sein.
An Braas Monier und Wienerberger als Peergroup kommt man bei der Firmenbewertung nicht so leicht vorbei, wenn es wie erwartet zum Squeeze-out kommt. Und 1,83 brutto Ausgleich muss zwar künftig nicht mehr bezahlt werden, steht aber doch irgendwie als Messzahl der Ertragskraft im Raum. Also lieber dabei bleiben.
Die Kursstärke ist erstaunlich. Vom Bauchgefühl könnte der nächste Squeeze Out-Versuch anstehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.897.752 von straßenköter am 09.05.17 09:51:41Ja, seit 04.05.2017 kam Bewegung/Umsatz in die Aktie.
Mal sehe ob der Anstieg über die 30€ auch nachhaltig ist…
Mal sehe ob der Anstieg über die 30€ auch nachhaltig ist…
Still ruht der See.... mal sehen wie es mit Creaton weitergeht.
Noch irgendjemand hier investiert?
Noch irgendjemand hier investiert?
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.053.766 von Investor@work am 31.05.17 21:28:37
Ich bn raus. Das hat aber nicht den Grund, dass ich nicht an ein erfolgreiches Investment glaube. Die Position war eher klein und ich wollte Zapf Creation unbedingt aufstocken.
Ich denke, dass die Kursstabilität ein guter Vorbote ist.
Zitat von Investor@work: Still ruht der See.... mal sehen wie es mit Creaton weitergeht.
Noch irgendjemand hier investiert?
Ich bn raus. Das hat aber nicht den Grund, dass ich nicht an ein erfolgreiches Investment glaube. Die Position war eher klein und ich wollte Zapf Creation unbedingt aufstocken.
Ich denke, dass die Kursstabilität ein guter Vorbote ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.053.973 von straßenköter am 31.05.17 21:53:23Ganz raus wollte ich nicht, bin aber am überlegen die Hälfte abzustoßen.
Bei Zapf wollte ich auch noch rein, aber mittlerweile ist der Kurs ja schon bei 11,50€...
Bei Zapf wollte ich auch noch rein, aber mittlerweile ist der Kurs ja schon bei 11,50€...
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.054.036 von Investor@work am 31.05.17 22:02:04
Das es bei Zapf so schnell weitergeht, konte man auch nicht erahnen. Da hatte ich Glück.
Zitat von Investor@work: Ganz raus wollte ich nicht, bin aber am überlegen die Hälfte abzustoßen.
Bei Zapf wollte ich auch noch rein, aber mittlerweile ist der Kurs ja schon bei 11,50€...
Das es bei Zapf so schnell weitergeht, konte man auch nicht erahnen. Da hatte ich Glück.
Squezze Out zu 34,66€
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.267.627 von straßenköter am 05.07.17 15:15:18Squezze Out zu 34,66€
kannst Du bitte die Quelle nennen.
kannst Du bitte die Quelle nennen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.267.849 von Hiberna am 05.07.17 15:42:49http://www.dgap.de/dgap/News/hauptversammlung/creaton-aktien…
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.267.627 von straßenköter am 05.07.17 15:15:18Wurde auch mal Zeit!
CREATON aktuell bei 38,50€
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.267.849 von Hiberna am 05.07.17 15:42:49
Sorry, mache ich normalerweise immer. Ich hatte vom Handy gepostet und die Nachricht im Bundesanzeiger gefunden. Da die Mitteilung wenige Momente später auch Adhoc vermeldet wurde, hatte ich aus FaUlheit darauf verzichtet auf die Quelle hinzuweisen. Beim nächsten Mal mache es wieder gleich.
Zitat von Hiberna: Squezze Out zu 34,66€
kannst Du bitte die Quelle nennen.
Sorry, mache ich normalerweise immer. Ich hatte vom Handy gepostet und die Nachricht im Bundesanzeiger gefunden. Da die Mitteilung wenige Momente später auch Adhoc vermeldet wurde, hatte ich aus FaUlheit darauf verzichtet auf die Quelle hinzuweisen. Beim nächsten Mal mache es wieder gleich.
HV
War jemand heute auf der HV und kann kurz berichten?Der_Analyst
Hier müsste doch auch bald das Geld kommen????
HV war am 11. August, da würde ich ohne Anfechtungsklagen eine Eintragung des Squeeze-out Beschlusses Anfang / Mitte Oktober erwarten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.675.371 von honigbaer am 05.09.17 23:12:23
Quelle: Handelsregister
Amtsgericht Augsburg Aktenzeichen: HRB 74 Bekannt gemacht am: 23.09.2017 02:02 Uhr
In ( ).
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Veränderungen
22.09.2017
HRB 74: CREATON Aktiengesellschaft, Wertingen, Dillinger Straße 60, 86637 Wertingen. Die Hauptversammlung vom 11.08.2017 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die Etex Holding GmbH mit dem Sitz in Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 338038) gegen Barabfindung beschlossen.
Wer noch auf eine höhere Abfindung spekulieren möchte, kann noch Stücke kaufen. Die Aktie wird noch in HH gehandelt!
Squeeze Out eingetragen
Zitat von honigbaer: HV war am 11. August, da würde ich ohne Anfechtungsklagen eine Eintragung des Squeeze-out Beschlusses Anfang / Mitte Oktober erwarten.
Quelle: Handelsregister
Amtsgericht Augsburg Aktenzeichen: HRB 74 Bekannt gemacht am: 23.09.2017 02:02 Uhr
In ( ).
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Veränderungen
22.09.2017
HRB 74: CREATON Aktiengesellschaft, Wertingen, Dillinger Straße 60, 86637 Wertingen. Die Hauptversammlung vom 11.08.2017 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die Etex Holding GmbH mit dem Sitz in Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 338038) gegen Barabfindung beschlossen.
Wer noch auf eine höhere Abfindung spekulieren möchte, kann noch Stücke kaufen. Die Aktie wird noch in HH gehandelt!
Wen übrigens die Parameter der Gutachten interessieren: Verwendet wurden folgende Kennzahlen:
Marktrisikoprämie: 5,5%
unverschuldeten Betafaktor: 0,9%
Basiszinssatz 1,25%
Würde man die Marktrisikoprämie auf 4,5% und den Betafaktor auf 0,7% anpassen, ergäbe sich eine Abfindung von 54,28€
Quelle: Aussagen HV
Marktrisikoprämie: 5,5%
unverschuldeten Betafaktor: 0,9%
Basiszinssatz 1,25%
Würde man die Marktrisikoprämie auf 4,5% und den Betafaktor auf 0,7% anpassen, ergäbe sich eine Abfindung von 54,28€
Quelle: Aussagen HV
Die Abfindung ist heute auf´s Konto eingegangen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.849.959 von Investor@work am 29.09.17 12:03:04Bei welcher Bank bist du?
Der_Analyst
Der_Analyst
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.860.709 von Der_Analyst am 01.10.17 20:58:06
DiBa
Zitat von Der_Analyst: Bei welcher Bank bist du?
Der_Analyst
DiBa
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