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    Absetzbarkeit von Unterhalt an volljährige Kinder - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.03.13 21:00:49 von
    neuester Beitrag 05.03.13 16:30:22 von
    Beiträge: 8
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      Avatar
      schrieb am 04.03.13 21:00:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag,

      vielen Dank im voraus für Hilfe.

      ich habe zwei volljährige Kinder über 25 ( also kein Kindergeld mehr ), die beide noch studieren. Kann ich den Unterhalt , Wohnung , Studiengebühren , Krankenversicherung etc irgentwie steuerlich geltend machen ?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.03.13 21:45:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Pro Jahr können maximal 8.004 Euro Unterhaltszahlungen angerechnet werden zuzüglich übernommener Krankenversicherung.

      Google bietet zu deiner Frage über 500.000 Antworten......:rolleyes:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.03.13 08:25:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zitat von sausebraus2000: Pro Jahr können maximal 8.004 Euro Unterhaltszahlungen angerechnet werden zuzüglich übernommener Krankenversicherung.

      Google bietet zu deiner Frage über 500.000 Antworten......:rolleyes:


      Gurgel ersetzt nicht den Steuerberater :rolleyes: ich habe vor ca. 2 Jahren nachgefragt da meine Tochter Bafög bekam machte es für mich keinen Sinn bzw. war eine Grenze überschritten.
      Also,nicht verzagen,Fachmann fragen :D
      Avatar
      schrieb am 05.03.13 12:48:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.213.051 von leckerkoelsch am 04.03.13 21:00:49...ich habe zwei volljährige Kinder über 25 ( also kein Kindergeld mehr ), die beide noch studieren.


      Bist du Dir da sicher, dass kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht?
      Unter gewissen Vorraussetzungen gibts nämlich auch Kindergeld für für über 25 jährige!!!

      Siehe unter 3.1.:
      http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlic…
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.03.13 14:25:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.215.484 von Datteljongleur am 05.03.13 12:48:07falsch!!
      nach BKGG Paragraph 2

      .....noch NICHT das 25.Lebensjahr vollendet haben.
      außer:
      ...wegen körperlicher,geistiger oder seelischer
      Behinderung außerstande ist,sich selbst zu unter-
      halten.Dann natürlich ja.

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      Avatar
      schrieb am 05.03.13 14:27:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.215.484 von Datteljongleur am 05.03.13 12:48:07Darauf wollte ich auch gerade hinaus...

      Gruß Bernecker1977
      Avatar
      schrieb am 05.03.13 14:34:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.213.283 von sausebraus2000 am 04.03.13 21:45:01....wenn der zu Unterstützende ein sog."unschädliche
      Vermögen" bis zu einem Verkehrswert von 15.500.--
      besitzt;)
      Avatar
      schrieb am 05.03.13 16:30:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      Der vor dem 25. Lebensjahr geleistet Grund/Zivildienst verlängert das Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus um die geleistete Zeit.


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