Kann eine gewinnorientierte UG ehrenamtliche Mitarbeiter einstellen? - 500 Beiträge pro Seite
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neuester Beitrag
03.08.13 18:59:28
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29.07.13 15:45:56
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Ja Nein
29.07.13 15:45:56
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#1
für meine UG soll, ich sag mal an sich ehrenamtliche Arbeit verrichten. Als GF möchte ich aber auf erzielte Werbeeinnahmen nicht verzichten, allein schon um meine eigenen Ausgaben zu decken. Daher ist es auch keine gemeinnützige UG.
Die Frage ist jetzt also, ob ich trotzdem ehrenamtliche Mitarbeiter einstellen darf?
Vielen Dank!!
29.07.13 17:24:31
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#2
29.07.13 17:54:20
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#3
Worum geht es konkret?
29.07.13 19:38:54
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#4
oder bei kirchlichen Organisationen, die haben Erfahrung mit sowas, ob die für lau für Dich arbeiten ???
Quando
Wat is´n UG ??? Untergeschoß , Untergrund
29.07.13 20:34:17
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#5
!!UG ist ein eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Im Grunde wie ein GmbH. Steht in § 5a GmbH Gesetz.
Konkrete Informationen will ich eigentlich noch preisgeben, da wir noch in der Gründungsphase sind. Ich versuche es an einem anderen Beispiel zu verdeutlichen:
Nehmen wir an, ich gründe eine gewinnorientierte Strassenfegen UG. Ich investiere eine Menge Zeit in dieses Projekt und möchte dementsprechend irgendwann auch mal zumindest einen geringen Lohn dafür erhalten. Die UG sucht engagierte Menschen, die kostenlos die Strassen Fegen. Dabei tragen diese Werbe-TShirts. Außerdem soll die Internetseite auch Werbeeinnahmen generieren. Der Gewinn wird nicht sonderlich hoch sein, das ist ja klar, aber über den Gewinn möchte ich als GF frei verfügen dürfen, daher auch keine gemeinnützige UG, oder kein gemeinnütziger Verein.
Im § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz, § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz und in den §§ 52 ff. Abgabenordnung steht aber immer nur etwas von einer gemeinnützigen Einrichtung.
Das ist aber meine UG aus oben genannten Gründen nicht! Trotzdem arbeiten ja meine Mitarbeiter zu 100% ehrenamtlich, nur halt nicht bei einer gemeinnützigen Einrichtung..
Ich weiß aber halt nicht, wenn ein ehrenamtliches Engagement nicht möglich ist, auf welcher Basis ich die Leute einstellen soll?
Eines möchte ich noch dazusagen: Nein, es geht mir nicht darum die Mitarbeiter auszubeuten etc. Es ist durchaus geplant diese per Aufwandsentschädigung zu entlohnen, aber wie gesagt, erstens wird der Gewinn nicht sonderlich hoch sein und zweitens würde ich zumindest meine Ausgaben erstmal reinbekommen wollen.
Soviel von meiner Seite, jetzt bin ich gespannt auf eure Tipps!
Vielen Dank schon mal!
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30.07.13 09:02:28
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#6
30.07.13 17:32:07
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#7
Und wie mache ich das? Also was sind denn die rechtlichen Möglichkeiten?
30.07.13 21:47:38
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#8
30.07.13 22:23:14
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#9
Gründe eine UG, mit der du deinen Lebensunterhalt verdienst.
Wenn dir das gelungen ist, kannst du dir Gedanken über ein ehrenamtliches Engagement machen.
30.07.13 23:04:45
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#10
, danke für den Rat!Hilft mir aber konkret bei diesem Problem nicht weiter.. Zumal, wenn ich das richtig erfasst habe, es gar keine Möglichkeit gibt, oder?? Selbst Praktikanten haben ja an sich einen Gehaltsanspruch..
31.07.13 00:47:52
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#11
Dann werde bitte noch ein wenig konkreter.
31.07.13 08:37:33
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#12
In welchem Vertrag können Leute unentgeltlich angestellt werden, wenn es kein offizielles Ehrenamt ist?
31.07.13 08:45:39
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#13
31.07.13 09:24:13
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#14
31.07.13 12:48:25
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#15
01.08.13 22:49:08
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#16
01.08.13 23:10:41
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#17
03.08.13 18:59:28
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#18
Auch eine gemeinnützige Gesellschaft kann einen nicht ehrenamtlichen GF einstellen! Somit ist meine Frage beantwortet!
Vielen Dank an alle Helfer
!
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