Quellensteuer Österreich - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.05.14 11:21:42 von
neuester Beitrag 25.09.23 17:36:01 von
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Da auch ich hier bei wallstreet-online öfters meckere, mal was sehr positives. Die österreichischen Steuerbehörden haben mir innerhalb von rund 2 Wochen die Quellensteuer für die Dividende der österreichischen Post zurück erstattet.
be.
be.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.019.406 von dr.wssk am 21.05.14 11:21:42Was muss man unternehmen um sie so schnell zurückzubekommen. Frage aus Interesse da ich diese Woche eine Dividende aus Österreich erhalte.
Habe eigentlich den normalen Weg genommen,
Ansässigkeitsbescheinigung beim Finanzamt persönlich
abgeholt und diese mit den Dividendenunterlagen nach
Eisenstadt gesandt.
be.
Ansässigkeitsbescheinigung beim Finanzamt persönlich
abgeholt und diese mit den Dividendenunterlagen nach
Eisenstadt gesandt.
be.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.097.898 von dr.wssk am 04.06.14 08:01:33Für alle interessierten hier zwei Links mit detaillierten Informationen und Vordrucken:
http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au…
https://www.bmf.gv.at/steuern/int-steuerrecht/rueckerstattun…
Die Ansässigkeitsbestätigung ist im Basisformular (ZS-RD1) der österreichischen Finanzbehörden enthalten.
http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au…
https://www.bmf.gv.at/steuern/int-steuerrecht/rueckerstattun…
Die Ansässigkeitsbestätigung ist im Basisformular (ZS-RD1) der österreichischen Finanzbehörden enthalten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.367.504 von linkshaender am 24.07.14 17:58:06Offenbar haben sich die Fristen für die Rückforderung der österreichischen Quellensteuer geändert. Bisher wurde mein Antrag im selben Jahr des Zuflusses bearbeitet. Jetzt kam der Antrag für 2015 mit einer Ablehnung zurück und dem Hinweis, dass Erstattung für 2015 erst in 2016 möglich ist, also nunmehr die gleiche Vorgehensweise wie etwa Finnland, Schweden oder Belgien.
be.
be.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.376.405 von dr.wssk am 11.08.15 15:24:14Bei mir wurde auch die Quellsteuer-Erstattung abgelehnt - mit der Begründung man könne erst im nächsten Jahr die Forderung stellen Das kann ja keiner wissen- muss ich mir jetzt die Arbeit nächstes Jahr wieder machen?
Grüße aus Hamburg
Grüße aus Hamburg
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.408.382 von Gunter82 am 15.08.15 13:13:22Ich befürchte ja, nirgendwo hatte ich da vorher etwas gelesen, zumal ich Dividenden von der österreichischen Post seit Jahren erhalte. Ich habe mir jetzt vorgenommen, die ganze Quellensteuerangelegenheit generell auf den Dezember zu legen und die Unterlagen gleich zu Beginn eines neuen Jahres abzusenden.
be
be
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.411.685 von dr.wssk am 16.08.15 15:13:16
be.
Kleiner Nachtrag von mir,
habe der Börse-Online geschrieben mit um breiteren Hinweis dieses Faktes.be.
Hat jemand Erfahrung mit der Angabe des Erwerbsdatums, wenn der Kauf zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgte? Wie detailliert müssen diese angegeben werden?
Danke für die Hilfe.
Linkshänder
Danke für die Hilfe.
Linkshänder
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.929.020 von linkshaender am 25.10.15 18:15:45Habe das nie so eng gesehen und es wurde auch nie beanstandet, meine 1000 post.at habe ich in unterschiedlichen Tranchen gekauft und gebe immer das Datum mit der kürzesten Differenz zum aktuellen Jahr an. Ist das Delta größer als 3 Jahre braucht man ohnehin nichts mehr angeben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.094.746 von dr.wssk am 15.11.15 17:21:01Danke für die Info, dann werde ich mir auch nicht die Mühe machen, meine Käufe auseinanderzurechnen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.095.022 von linkshaender am 15.11.15 18:19:02Und bitte daran denken, ich schrieb es ja schon, die Quellensteuerrückerstattung für 2015 kann erst ab 1.1.2016 erfolgen. Das war in den vergangenen Jahr nicht so. Bisschen Geiz von mir, die Briefe (bei mir auch Finnland) versende ich am 30.12., da wohl die Post ab 1.1.16 das Porto erhöht.
be.
be.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.098.955 von dr.wssk am 16.11.15 12:32:34Nochmals danke für die Info. Ich habe heute meine Rückzahlungen aus Österreich erhalten, und zwar auch rückwirkend bis 2011, und einschließlich 2015.
Mit Österreich funktioniert das ja alles ganz einfach, sogar rückwirkend. Das Erstellen der Dokumente per PDF und mit der Möglichkeit das Dokument in den Folgejahren immer nur entsprechend zu ergänzen, ist schon komfortabel. So wünscht man sich das.
Mit Österreich funktioniert das ja alles ganz einfach, sogar rückwirkend. Das Erstellen der Dokumente per PDF und mit der Möglichkeit das Dokument in den Folgejahren immer nur entsprechend zu ergänzen, ist schon komfortabel. So wünscht man sich das.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.285.402 von linkshaender am 11.12.15 11:15:51
Österreichische Post AG, Wien
Dividendenbekanntmachung
ISIN: AT0000APOST4
In der am 14. April 2016 abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der
Österreichische Post AG wurde beschlossen, für das Geschäftsjahr 2015 eine Dividende in
Höhe von EUR 131.727.644,10 (das sind EUR 1,95 je Aktie) auszuschütten.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt nach österreichischem Steuerrecht als
Einlagenrückzahlung gemäß § 4 Abs 12 Einkommensteuergesetz ab 28. April 2016 (auf
Basis der per 27. April 2016 verbuchten Depotstände) durch Gutschrift bei den
depotführenden Kreditinstituten.
Als Zahlstelle fungiert die Raiffeisen Centrobank AG, Wien.
Der Handel ex Dividende 2016 an der Wiener Börse erfolgt am 26. April 2016.
Wien, im April 2016 Der Vorstand
Und diese Einlagenrückzahlung wird nicht mit der Quellensteuer versehen, sondern nur in D mit der Abgeltungsteuer belegt. Damit entfällt die nachträgliche Rückforderung der 12,5 % Restquellensteuer in A. Allerdings verlangte meine Targobank für die Einlagenrückzahlung 19,90 € und titulierte es als Kapitalherabsetzung.
Warum eine Einlagenrückzahlung überhaupt versteuert, verstehe ich nicht, da ich kein Jurist bin und die verschiedenen Artikel im Web für einen Laien nur schwer verständlich, sollte man vielleicht mal die Börse Online um Aufklärung bitten.
be.
Dieses Jahr bei einer Dividendenzahlung ein interessanter Fall,
zu mindestens für mich.Österreichische Post AG, Wien
Dividendenbekanntmachung
ISIN: AT0000APOST4
In der am 14. April 2016 abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der
Österreichische Post AG wurde beschlossen, für das Geschäftsjahr 2015 eine Dividende in
Höhe von EUR 131.727.644,10 (das sind EUR 1,95 je Aktie) auszuschütten.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt nach österreichischem Steuerrecht als
Einlagenrückzahlung gemäß § 4 Abs 12 Einkommensteuergesetz ab 28. April 2016 (auf
Basis der per 27. April 2016 verbuchten Depotstände) durch Gutschrift bei den
depotführenden Kreditinstituten.
Als Zahlstelle fungiert die Raiffeisen Centrobank AG, Wien.
Der Handel ex Dividende 2016 an der Wiener Börse erfolgt am 26. April 2016.
Wien, im April 2016 Der Vorstand
Und diese Einlagenrückzahlung wird nicht mit der Quellensteuer versehen, sondern nur in D mit der Abgeltungsteuer belegt. Damit entfällt die nachträgliche Rückforderung der 12,5 % Restquellensteuer in A. Allerdings verlangte meine Targobank für die Einlagenrückzahlung 19,90 € und titulierte es als Kapitalherabsetzung.
Warum eine Einlagenrückzahlung überhaupt versteuert, verstehe ich nicht, da ich kein Jurist bin und die verschiedenen Artikel im Web für einen Laien nur schwer verständlich, sollte man vielleicht mal die Börse Online um Aufklärung bitten.
be.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.326.646 von dr.wssk am 02.05.16 15:57:47Habe an die BO geschrieben, man will das Problem prüfen.
be.
be.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.336.825 von dr.wssk am 03.05.16 18:41:15BB Biotech hat auch immer zumindest einen Teil der Dividende als Kapitalzurückzahlung. Vlt. weiß in diesem Thread etwas näheres zu dem Thema.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.336.996 von linkshaender am 03.05.16 19:04:59Vielen Dank für den Hinweis, ich bin mal faul und warte auf BO, dort ist wöchentlich 1 Seite für Anfragen reserviert und der Fall könnte auch andere interessieren. Ansonsten schaue ich mal bei BB nach.
be.
be.
Hallo,
ich kann nur sagen wie es in Deutschland ist (etwa Deutsche Telekom oder Deutsche Euroshop).
Dort wird zwar ohne Steuerabzug ausgezahlt, aber es mindert die Anschaffungskosten.
Ergo ist es so oder so steuerpflichtig, entweder direkt oder später beim Verkauf.
Nun vermute ich, dass die besondere Information über das Steuerkonto (eine bilanztechnische Unterscheidung) nicht nach Deutschland weitergegeben oder einfach hier nicht anerkannt wird. Daher gilt eine im Ausland steuerfreie Kapitalrückzahlung in Deutschland u.U. als Dividende (im Endeffekt aber kein großer Unterschied, wenn man die Zeit außen vor lässt).
Stefan
ich kann nur sagen wie es in Deutschland ist (etwa Deutsche Telekom oder Deutsche Euroshop).
Dort wird zwar ohne Steuerabzug ausgezahlt, aber es mindert die Anschaffungskosten.
Ergo ist es so oder so steuerpflichtig, entweder direkt oder später beim Verkauf.
Nun vermute ich, dass die besondere Information über das Steuerkonto (eine bilanztechnische Unterscheidung) nicht nach Deutschland weitergegeben oder einfach hier nicht anerkannt wird. Daher gilt eine im Ausland steuerfreie Kapitalrückzahlung in Deutschland u.U. als Dividende (im Endeffekt aber kein großer Unterschied, wenn man die Zeit außen vor lässt).
Stefan
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.341.589 von reckoner am 04.05.16 11:32:24Hinsichtlich der Schweiz gibt es m.W.n. bereits anhängige Verfahren, die sich gegen die Besteuerung mit AbgSt wenden, bei Altbeständen würde das dann zur Steuerfreiheit führen, bei Neubeständen natürlich nur zur Steuerstundung.
Gruß
Taxadvisor
Gruß
Taxadvisor
Frage : Seit wann werden in Östereich 27,5 % Quellensteuer erhoben ?
Im Jahr 2015 waren es lt.Abrechnungen noch 25 %.
Im Jahr 2015 waren es lt.Abrechnungen noch 25 %.
Seit diesem Jahr, nachgeprüft bei der Verbundaktie.
be.
be.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.326.646 von dr.wssk am 02.05.16 15:57:47
Ich hatte das gleiche Problem beim sbroker - allerdings handelte es sich nicht um die Österreichische Post sondern um US-Reits. Bei denen wird - für us-steuerliche Zwecke - die Dividende in eine "normale" Dividende und eine Kapitalrückzahlung (ohne Quellensteuer, aber mit vollem Abgeltungssteuersatz von 25%) aufgeteilt.
Ich war damit nicht einverstanden, meine Beschwerde war erfolglos. Ich habe mich dann an den zuständigen Ombudsmann gewandt und der hat nach fast einem Jahr erreicht, daß der sbroker mir den zusätzlichen Spesen für die Kapitalmaßnahme erstattete. Im folgenden Jahr habe ich dann ebenfalls reklamiert und für den Spesenbetrag ein Orderguthaben angefordert. Das funktionierte ohne weitere Probleme.
Ich kann in diesen Fällen nur empfehlen, sich an den Ombudsmann zu wenden.
Begründung: Eine Ausschüttung ist immer eine Kapitalmaßnahme. Man sollte allerdings prüfen, ob dieser Begriff der "Kapitalmaßnahmen" nicht näher in den Geschäftsbedingungen definiert ist.
Es ist schließlich egal, ob sich das Kapital durch eine Gewinnausschüttung oder eine Kapitalrückzahlung mindert. Im übrigen dürfte es zweifelhaft sein, ob US-Steuervorschriften zu einer Gebührenerhebung in D. führen können.
Versuch es einfach mal.
Zitat von dr.wssk: zu mindestens für mich.
Warum eine Einlagenrückzahlung überhaupt versteuert, verstehe ich nicht, da ich kein Jurist bin und die verschiedenen Artikel im Web für einen Laien nur schwer verständlich, sollte man vielleicht mal die Börse Online um Aufklärung bitten.
be.
Ich hatte das gleiche Problem beim sbroker - allerdings handelte es sich nicht um die Österreichische Post sondern um US-Reits. Bei denen wird - für us-steuerliche Zwecke - die Dividende in eine "normale" Dividende und eine Kapitalrückzahlung (ohne Quellensteuer, aber mit vollem Abgeltungssteuersatz von 25%) aufgeteilt.
Ich war damit nicht einverstanden, meine Beschwerde war erfolglos. Ich habe mich dann an den zuständigen Ombudsmann gewandt und der hat nach fast einem Jahr erreicht, daß der sbroker mir den zusätzlichen Spesen für die Kapitalmaßnahme erstattete. Im folgenden Jahr habe ich dann ebenfalls reklamiert und für den Spesenbetrag ein Orderguthaben angefordert. Das funktionierte ohne weitere Probleme.
Ich kann in diesen Fällen nur empfehlen, sich an den Ombudsmann zu wenden.
Begründung: Eine Ausschüttung ist immer eine Kapitalmaßnahme. Man sollte allerdings prüfen, ob dieser Begriff der "Kapitalmaßnahmen" nicht näher in den Geschäftsbedingungen definiert ist.
Es ist schließlich egal, ob sich das Kapital durch eine Gewinnausschüttung oder eine Kapitalrückzahlung mindert. Im übrigen dürfte es zweifelhaft sein, ob US-Steuervorschriften zu einer Gebührenerhebung in D. führen können.
Versuch es einfach mal.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.848.220 von lalin1972 am 16.07.16 16:01:18Obwohl mich Quellensteuern 'sehr' interessieren, lässt mich die Dividendengutschrift für die Österreichische Post 2017 fast verzweifeln. Falls jemand (Taxadvisor?) mal darüber schauen kann, wäre ich sehr dankbar.
Die Dividende für 2017 betrug 2,- € pro Aktie, ich habe 1000 Stück, also 2000,- € Bruttodividende, davon 27,5% Ausländische Quellensteuer gleich 550,- € und damit 1450 ,- € 'Gutschrift'.
Nun greift noch die deutsche Steuer, anrechenbare ausländische Quellensteuer 15% gleich 300,- €.
Und jetzt kommt die Schwierigkeit, ich hatte zum Dividendenzahltag noch einen Rest von 390,58 € im Freistellungstopf..
Die deutsche Steuer ist wie folgt ausgewiesen: Erträge nach §20 EStG 2000,- €, Nutzung Freistellungsauftrag 390,58 €, Anrechnung ausländischer Quellensteuer 1596,- € (eben 399,- € x 4), damit Bemessungsgrundlage 13,42 € und darauf die bekannten KAP und Soli gleich 3,54 €
Was ich nicht verstehe, wo kommt der Anrechnungsbetrag von genau 1596,- € her?
Und wenn ich keine Erklärung bekomme, die Welt geht deswegen nicht unter.
Danke.
be.
Die Dividende für 2017 betrug 2,- € pro Aktie, ich habe 1000 Stück, also 2000,- € Bruttodividende, davon 27,5% Ausländische Quellensteuer gleich 550,- € und damit 1450 ,- € 'Gutschrift'.
Nun greift noch die deutsche Steuer, anrechenbare ausländische Quellensteuer 15% gleich 300,- €.
Und jetzt kommt die Schwierigkeit, ich hatte zum Dividendenzahltag noch einen Rest von 390,58 € im Freistellungstopf..
Die deutsche Steuer ist wie folgt ausgewiesen: Erträge nach §20 EStG 2000,- €, Nutzung Freistellungsauftrag 390,58 €, Anrechnung ausländischer Quellensteuer 1596,- € (eben 399,- € x 4), damit Bemessungsgrundlage 13,42 € und darauf die bekannten KAP und Soli gleich 3,54 €
Was ich nicht verstehe, wo kommt der Anrechnungsbetrag von genau 1596,- € her?
Und wenn ich keine Erklärung bekomme, die Welt geht deswegen nicht unter.
Danke.
be.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.044.556 von dr.wssk am 30.05.17 19:58:09
Da die anrechenbare QuSt "nur" 15% der Dividende = EUR 300 war, hattest Du wahrscheinlich vorher bereits ausl. KAP mit anrechenbare QuSt von EUR 99,00, die aufgrund des Freibetrags noch nicht angerechnet werden konnte.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von dr.wssk: Die Dividende für 2017 betrug 2,- € pro Aktie, ich habe 1000 Stück, also 2000,- € Bruttodividende, davon 27,5% Ausländische Quellensteuer gleich 550,- € und damit 1450 ,- € 'Gutschrift'.
Nun greift noch die deutsche Steuer, anrechenbare ausländische Quellensteuer 15% gleich 300,- €.
Und jetzt kommt die Schwierigkeit, ich hatte zum Dividendenzahltag noch einen Rest von 390,58 € im Freistellungstopf..
Die deutsche Steuer ist wie folgt ausgewiesen: Erträge nach §20 EStG 2000,- €, Nutzung Freistellungsauftrag 390,58 €, Anrechnung ausländischer Quellensteuer 1596,- € (eben 399,- € x 4), damit Bemessungsgrundlage 13,42 € und darauf die bekannten KAP und Soli gleich 3,54 €
Was ich nicht verstehe, wo kommt der Anrechnungsbetrag von genau 1596,- € her?
Und wenn ich keine Erklärung bekomme, die Welt geht deswegen nicht unter.
Danke.
be.
Da die anrechenbare QuSt "nur" 15% der Dividende = EUR 300 war, hattest Du wahrscheinlich vorher bereits ausl. KAP mit anrechenbare QuSt von EUR 99,00, die aufgrund des Freibetrags noch nicht angerechnet werden konnte.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.082.125 von Taxadvisor am 05.06.17 16:30:29Unglaublich, genau das ist die Lösung, nämlich die 99,- Euro stammen von einer Dividendenzahlung von Fortum im April 2017 und da hatte ich noch ein Guthaben im Freistellungsauftrag.
Vielen, vielen Dank, Taxadvisor!
be.
Vielen, vielen Dank, Taxadvisor!
be.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.019.406 von dr.wssk am 21.05.14 11:21:42
ich werde dieses Jahr erstmals einen Antrag bei der Österreichischen Finanzverwaltung stellen, bin aber bei meiner Recherche auf folgende Formulare gestoßen:
Wenn ich auf https://www.bmf.gv.at/ in der Rubrik Formulare Quellensteuer eingebe, wird mir das Formular ZS-QU1 angezeigt, auf dem eine Bestätigung des Wohnsitzfinanzamtes verlangt wird, aber keine Details zur Dividendenzahlung eingegeben werden können.
Ferner gibt es die Formulare ZS-RD1 und ZS-RD1A , die auch hier im Forum besprochen werden.
Muss ich nur die beiden letzten einreichen oder auch das ZS-QU1??
Fragen über Fragen
Hallo zusammen,ich werde dieses Jahr erstmals einen Antrag bei der Österreichischen Finanzverwaltung stellen, bin aber bei meiner Recherche auf folgende Formulare gestoßen:
Wenn ich auf https://www.bmf.gv.at/ in der Rubrik Formulare Quellensteuer eingebe, wird mir das Formular ZS-QU1 angezeigt, auf dem eine Bestätigung des Wohnsitzfinanzamtes verlangt wird, aber keine Details zur Dividendenzahlung eingegeben werden können.
Ferner gibt es die Formulare ZS-RD1 und ZS-RD1A , die auch hier im Forum besprochen werden.
Muss ich nur die beiden letzten einreichen oder auch das ZS-QU1??
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.340.033 von Benny009 am 17.07.17 16:42:13Na alle drei. Sowas nennt man Bürokratie. Und die war unter k&k nicht schlimmer als heute unter Herrn Schäuble und seinen Ministererlassen. Wieviele §§§ hat das dt. Einkommensteuerrrecht? Dazu Interpretationsanweisungen, Finanzgerichtsentscheidungen usw.
Bei den Wahlen zum Bundestag - erst nachdenken, dann die beiden X machen.
Bei den Wahlen zum Bundestag - erst nachdenken, dann die beiden X machen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.340.033 von Benny009 am 17.07.17 16:42:13Also ich habe nur RD1 und RD1A eingereicht. Die Bestätigung der deutschen Steuerbehörde erfolgt ja auf RD1. Das Formular QU1 ist mir (auch nach dem Öffnen) nicht bekannt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.340.069 von Erdman am 17.07.17 16:47:36o.k., vielen Dank für die Antworten.
Ich werde es mal nur mit den beiden Formularen versuchen...
Ich werde es mal nur mit den beiden Formularen versuchen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.094.746 von dr.wssk am 15.11.15 17:21:01Bisher hat die Finanzverwaltung Österreich die Quellensteuererstattung im Zeitraum von ca. 3 Monaten vorgenommen. In diesem Jahr warte ich nun schon 8 Monate. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, danke.
be.
be.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.608.489 von dr.wssk am 04.09.18 10:53:36ich habe im Februar den Antrag auf Erstattung gestellt, aber auch noch keine Gutschrift erhalten...
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.608.489 von dr.wssk am 04.09.18 10:53:36Ja leider. Bei meinem ersten Antrag habe ich nur einen Monat gewartet. Dieses Jahr warte ich ebenfalls schon fast 8 Monate. Wenn man auch andere Länder (Schweiz, Dänemark) beobachtet, scheint das inzwischen die übliche Praxis zu sein.
Ich werde mich natürlich melden, wenn bei mir die Zahlung kommt.
Ich werde mich natürlich melden, wenn bei mir die Zahlung kommt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.609.530 von linkshaender am 04.09.18 12:37:04Na, dann bin ich wenigstens nicht allein. Von Belgien und Portugal will ich gar nicht schreiben. Werde mich wohl langsam von ausländischen Werten verabschieden.
be.
be.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.617.345 von dr.wssk am 05.09.18 06:21:04Na, dann bin ich wenigstens nicht allein.
Geht mir auch so. Ganz katastrophal Frankreich, aber alles EU bis auf die Schweiz.
Geht mir auch so. Ganz katastrophal Frankreich, aber alles EU bis auf die Schweiz.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.619.190 von linkshaender am 05.09.18 10:14:30Heute ist die QSt-Erstattung für 2017 auf meinem Konto angekommen, also nach 9 Monaten seit Antragstellung, ist schon noch akzeptabel.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.843.776 von dr.wssk am 01.10.18 16:52:04Danke für die Info. Dann kann ich ja auch auf die nächsten Wochen hoffen.
9 Monate ist im Vergleich zu anderen wirklich in Ordnung.
9 Monate ist im Vergleich zu anderen wirklich in Ordnung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.843.776 von dr.wssk am 01.10.18 16:52:04Auch von mir jetzt die Erfolgsmeldung: die Erstattung ist auf dem Konto angekommen. Antragstellung war Mitte Januar. Also bis Auszahlung 9 1/2 Monate. Schön, dass es hier noch relativ zügig funktioniert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.130.431 von linkshaender am 03.11.18 13:16:12Prima, ich bin gerade im 'Ausmisten' meiner ausländischen Werte, auch in Hinblick der Quellensteuerrückforderungen. Österreich bleibt natürlich, aber vor Portugal kann ich nur warnen. Da warte ich schon fast zwei Jahre auf eine Reaktion für das Jahr 2016. Ich denke, dass kann ich abschreiben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.130.755 von dr.wssk am 03.11.18 14:45:04Ich suche auch Dividenden in solchen Ländern zu vermeiden, auch wenn der Wert sehr attraktiv erscheint. Es gibt genügend gute Aktien in den Ländern, bei denen es hinsichtlich der Quellensteuer (noch) keine Probleme gibt: USA, NL, GB, DE, S. Ansonsten müsste die Dividende in keinem Verhältnis zur erwarteten Outperformance liegen.
Bei mir gings letztes Jahr in 5 Monaten - jetzt sinds schon 7 und es gibt nix neues vom Antrag ...
Österreich macht sich so auch nicht gerade beliebt bei Investoren.
Österreich macht sich so auch nicht gerade beliebt bei Investoren.
Hallo!
ich habe mich extra hier belesen und meinen fertigen Antrag auf Quellensteuererstattung (ins. 6 Blätter..) in 2018 jetzt erst im Januar 2019 hingeschickt, damit er nicht abgelehnt wird.
Er wurde trotzdem abgelehnt. Warum? Weil zwischenzeitlich die Regeln geändert wurden.
Seit dem 1. Januar 2019 die Erstattung der österreichischen Quellensteuer über ein neues Verfahren, bei dem zwingend eine Vorausmeldung auf elektronischem Wege mittels Webformular zu erfolgen hat. Dann bekommt man auch eine österreichische Steueridentifikationsnummer zugeteilt.
Jetzt muss ich mir extra nochmal eine neue Ansässigskeitsbescheinigung ausfüllen lassen und nochmal den ganzen Kram für 1,50 EUR Porto hinschicken und alles nur wegen 6,60 EUR Erstattung. Es lebe die Bürokratie! Nie wieder Einzelaktien aus dem Ausland!
ich habe mich extra hier belesen und meinen fertigen Antrag auf Quellensteuererstattung (ins. 6 Blätter..) in 2018 jetzt erst im Januar 2019 hingeschickt, damit er nicht abgelehnt wird.
Er wurde trotzdem abgelehnt. Warum? Weil zwischenzeitlich die Regeln geändert wurden.
Seit dem 1. Januar 2019 die Erstattung der österreichischen Quellensteuer über ein neues Verfahren, bei dem zwingend eine Vorausmeldung auf elektronischem Wege mittels Webformular zu erfolgen hat. Dann bekommt man auch eine österreichische Steueridentifikationsnummer zugeteilt.
Jetzt muss ich mir extra nochmal eine neue Ansässigskeitsbescheinigung ausfüllen lassen und nochmal den ganzen Kram für 1,50 EUR Porto hinschicken und alles nur wegen 6,60 EUR Erstattung. Es lebe die Bürokratie! Nie wieder Einzelaktien aus dem Ausland!
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.777.310 von loofer am 02.02.19 19:53:27Danke für die Info. Da wäre ich sonst auch darauf reingefallen.
Vielleicht sammle ich jetzt ein paar Jahre zusammen.
Vielleicht sammle ich jetzt ein paar Jahre zusammen.
Danke auch von mir, war mir neu, ich habe natürlich Anfang Jan. die alte Prozedur vorgenommen, werde also in Bälde das Ablehnungsschreiben bekommen. Ich habe nun schon mal mit der Web-Seite gearbeitet und darüber den Antrag gestellt. Man bekommt eine pdf, die im wesentlichen dem alten Papier entspricht mit einer Transaktionsnummer (eine Steuernummer ersehe ich nicht) Die Ansässigkeitsbestätigung vom hiesigen Finanzamt hole ich mir morgen und dann geht das Paket noch einmal ab. Als Beilage wie in den letzten Jahren 2 Blätter mit der Dividendenzahlung und dem Steuerbeleg. Was da noch drin steht mit vor dem Ex-Tag und nach dem Ex-Tag 'übersehe ich mal. Ich habe nur einen langjährigen Posten der österreichischen Post. Mittlerweile habe ich noch Porr und Uniqa im laufenden Jahr gekauft. Ich befürchte, in diesem Jahr müssen dann drei komplette Pakete erstellt werden, da ich nicht ersehe, wo man mehrere Dividendenzahlungen (früher ging das) auf einer Seite notieren kann. Wir tauschen uns hier sicher weiter aus.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.781.327 von dr.wssk am 03.02.19 19:01:54Danke für die Info. Dann werde ich wohl dieses Jahr den Antrag direkt stellen und nicht ein paar Jahre aufsammeln.
Damit nicht alle suchen müssen, hier die Website der Österreicher mit dem Link zur erforderlichen Vorausmeldung:
https://www.bmf.gv.at/steuern/int-steuerrecht/rueckerstattun…
Den Link zum Formular findet man dann unter Anträge (DIAG).
Zitat von der Site:
Jeder Antragsteller erhält bei erstmaliger Beantragung der Rückerstattung der österreichischen Abzugsteuer eine Identifikationsnummer (ABZ-Nummer), die auch in allen zukünftigen Rückerstattungsverfahren verpflichtend anzuführen ist.
Kann es sein, dass man die Identifikationsnummer erst nach erfolgreich erledigtem Antrag bekommt?
Damit nicht alle suchen müssen, hier die Website der Österreicher mit dem Link zur erforderlichen Vorausmeldung:
https://www.bmf.gv.at/steuern/int-steuerrecht/rueckerstattun…
Den Link zum Formular findet man dann unter Anträge (DIAG).
Zitat von der Site:
Jeder Antragsteller erhält bei erstmaliger Beantragung der Rückerstattung der österreichischen Abzugsteuer eine Identifikationsnummer (ABZ-Nummer), die auch in allen zukünftigen Rückerstattungsverfahren verpflichtend anzuführen ist.
Kann es sein, dass man die Identifikationsnummer erst nach erfolgreich erledigtem Antrag bekommt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.781.597 von linkshaender am 03.02.19 19:58:23So stelle ich es mir auch vor, denn in den vergangenen Jahren ließ ich das Feld SteuerId immer frei, weil ich keine hatte. Ich sehe im Moment das Ganze als Vereinfachung für die österreichische Steuerverwaltung. Offen bleibt für mich im Moment das Problem bei mehreren Werten und wie man die zweite Datei mit den jetzigen Werten als Ausgang für das kommende Jahr nimmt. Das gehe ich aber erst nach Abschluss der diesjährigen Prozedur an.
Wenn man Online den Antrag abgegeben hat erhält man 6 Seiten. Ich habe den Antrag einfach doppelseitig und 2 Seiten auf ein Blatt gedruckt, sodass nur 3 Seiten bedruckt sind. Auf die Rückseite von Blatt 2 (also Seite 4) habe ich die Aktienumsätze meiner Aktie ausgedruckt. Auf einem 3. Blatt dann den Nachweis meiner Bank, dass österreichische Quellensteuer in 2018 einbehalten worden ist. Mit insgesamt 3 Blättern lag der Brief dann noch unter 20g, sodass ich mit 90 Cent Porto hinkam (anstatt 1,50 EUR für einen 50g Brief).
Ich bin jetzt gespannt ob es klappt und wie lange es dauern wird.
Ich bin jetzt gespannt ob es klappt und wie lange es dauern wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.010.505 von loofer am 03.03.19 20:53:32Ich habe heute ein Schreiben vom Finanzamt Bruck Eisenstadt bekommen mit der Zuordnung einer Abzugsteuernummer, die ich künftig verwenden soll und damit in Österreich registriert bin.
Ich interpretiere das so, dass meine Unterlagen von 2018 angekommen sind und zur Bearbeitung vorliegen.
Werde über den Fortgang hier weiter berichten.
be.
Ich interpretiere das so, dass meine Unterlagen von 2018 angekommen sind und zur Bearbeitung vorliegen.
Werde über den Fortgang hier weiter berichten.
be.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.091.872 von dr.wssk am 13.03.19 18:06:40Ich habe heute die Quellensteuerrücküberweisung für das Jahr 2018 erhalten und bin auch mit der Bearbeitungsdauer von rund 6 Monaten zufrieden. Allerdings weiß ich nicht, welcher Antrag von mir bearbeitet wurde, der erste ohne Abzugssteuernummer, wie bisher oder der zweite mit Abzugssteuernummer - darüber wusste ich erst durch dieses Board. Klar ist für mich, ab 2019 nur noch mit Abzugssteuernummer.
be.
be.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.935.983 von dr.wssk am 02.07.19 13:30:12So langsam muss man sich wieder mit dieser Angelegenheit beschäftigen.
Da mir im letzten Jahr eine Abzugsteuernummer zugewiesen wurde, werde ich die in dem zweistufigen Verfahren, das man ab 1.1.20 für Rückforderungen des Jahres 2019 beginnen kann, verwenden, sprich Teil 1 online die Transaktionsnummer bestellen, sprich Teil 2 Unterschrift vom Finanzamt im eigenen Wohnort und dann das ganze Paket nach Eisenstadt. Detaillierte Informationen unter: https://www.bmf.gv.at/steuern/int-steuerrecht/rueckerstattun…
Unschön aus meiner Sicht, hat man mehrere Aktien im Depot ist für jede einzelne ein Antrag zu stellen.
Da mir im letzten Jahr eine Abzugsteuernummer zugewiesen wurde, werde ich die in dem zweistufigen Verfahren, das man ab 1.1.20 für Rückforderungen des Jahres 2019 beginnen kann, verwenden, sprich Teil 1 online die Transaktionsnummer bestellen, sprich Teil 2 Unterschrift vom Finanzamt im eigenen Wohnort und dann das ganze Paket nach Eisenstadt. Detaillierte Informationen unter: https://www.bmf.gv.at/steuern/int-steuerrecht/rueckerstattun…
Unschön aus meiner Sicht, hat man mehrere Aktien im Depot ist für jede einzelne ein Antrag zu stellen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.104.619 von dr.wssk am 07.12.19 18:24:34Unschön aus meiner Sicht, hat man mehrere Aktien im Depot ist für jede einzelne ein Antrag zu stellen.
Kann man mehrere Jahre und unterschiedliche Depots bei einem Wert in einem Antrag zusammenfassen?
Kann man mehrere Jahre und unterschiedliche Depots bei einem Wert in einem Antrag zusammenfassen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.104.841 von linkshaender am 07.12.19 19:36:20Die Frage kann ich leider nicht beantworten, da ich stets so schnell wie möglich den Quellensteuerrest zurück haben möchte, sprich Dividende in 2019, folgt bei mir Anfang 2020 das Rückforderungsprozedere. Ich hoffe, man kann in der Web-Anwendung die Formulare zwischen-speichern, so dass man nur den Aktiennamen und den Betrag ändern muss.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.125.709 von dr.wssk am 10.12.19 19:03:01Danke für die Antwort. Dann werde ich mal selbst schauen. Eine benutzerfreundliche Anwendung würde ich mir auch wünschen. Es sollte ja ein leichtes sein über die Abzugsteuernummer das Web-Formular mit den festen Daten vorauszufüllen.
Ich hoffe jedenfalls auf eine weiterhin aktionärsfreundliches Nachbarland.
Ich hoffe jedenfalls auf eine weiterhin aktionärsfreundliches Nachbarland.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.126.024 von linkshaender am 10.12.19 19:33:14Gestern die Quellensteuerrückerstattung für 2019 online beantragt. Man kann tatsächlich mit einem Antrag mehrere Wertpapiere berücksichtigen. Nach dem ersten Wertpapier auf das kleine Pluszeichen links drücken und es erscheint eine neue Maske. Am Ende das ganze online absenden. Es erfolgt eine Antwort, in der dem Antrag eine Transaktionsnummer zugeordnet wird. Heute drucke ich die 7 Seiten im Copyshop aus, hole die Unterschrift beim Finanzamt und danach gehen die Unterlagen mit den Bankbelegen nach Österreich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.260.151 von dr.wssk am 02.01.20 07:12:14Danke für die Info
und ein gesundes und erfolgreiches 2020.
und ein gesundes und erfolgreiches 2020.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.261.957 von linkshaender am 02.01.20 11:15:43Danke für die guten Wünsche, gerne zurück. Wenn ich hier schreibe, dann möchte ich auch andere user ermundern, nicht ca. 100 Euro für die QSt-Rückforderung an Banken zu zahlen, denn bis auf wenige Staaten und ein bisschen Zeit ist das auch privat zu bewältigen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.269.631 von dr.wssk am 03.01.20 08:00:12Ich bins mal wieder. Man lernt nie aus. Das Positive, Online-Antrag auf Rückforderung Anfang Januar abgesandt, heute die Überweisung erhalten (ohne dass ich hier nochmal zum Finanzamt musste), bin aber ein jahrelanger 'Kunde'. Das Negative, weniger erhalten als erwartet. Da nur Überweisung ohne detaillierte Abrechnung kann ich nur vermuten und bitte um Meinung.
Ich ging immer davon aus, dass von den 27,5% Quellensteuer, 15% in D angerechnet werden und 12,5% in A auf Antrag erstattet werden. Das ist bei mir erstmalig nicht der Fall. Einer meiner drei Werte war die österreichische Post mit 2,08 € Div. mal 100 Stück gleich 2080 € , dabei 27,5% Ausländische Quellensteuer gleich 572,00 € , 12,5% wären dann 260,00 € Rückforderung. Bei der Steuerberechnung in D wurden aber noch der Sparerfreibetrag und ausländische Quellensteuer angerechnet, so dass keine weiteren Steuern zu bezahlen waren.
Ich nahm an, die deutsche Steuerberechnung interessiert die Österreicher nicht. Ist aber offenbar nicht der Fall und nun würde mich wirklich interessieren, wie viel ich für diesen Fall zurückbekommen habe. Ich sehe leider nur die Rückzahlung für meine 3 Werte insgesamt.
Die Steuerbeilage in D war wie folgt:
Ausländische Dividende 2080,00 €
Anrechenbare ausländische QST 312,00 €
Erträge 2080,00 €
Sparerfreibetrag (Ehefrau und Ehemann) -740,48 €
Anrechnung ausländischer QST -1339,22 €
Gesamtsumme Steuern 0,00 €
Meine Hoffnung liegt auf Taxadvisor, aber vielleicht kennt sich auch jemand anderes aus.
Vielen, vielen Dank.
Bernd
Ich ging immer davon aus, dass von den 27,5% Quellensteuer, 15% in D angerechnet werden und 12,5% in A auf Antrag erstattet werden. Das ist bei mir erstmalig nicht der Fall. Einer meiner drei Werte war die österreichische Post mit 2,08 € Div. mal 100 Stück gleich 2080 € , dabei 27,5% Ausländische Quellensteuer gleich 572,00 € , 12,5% wären dann 260,00 € Rückforderung. Bei der Steuerberechnung in D wurden aber noch der Sparerfreibetrag und ausländische Quellensteuer angerechnet, so dass keine weiteren Steuern zu bezahlen waren.
Ich nahm an, die deutsche Steuerberechnung interessiert die Österreicher nicht. Ist aber offenbar nicht der Fall und nun würde mich wirklich interessieren, wie viel ich für diesen Fall zurückbekommen habe. Ich sehe leider nur die Rückzahlung für meine 3 Werte insgesamt.
Die Steuerbeilage in D war wie folgt:
Ausländische Dividende 2080,00 €
Anrechenbare ausländische QST 312,00 €
Erträge 2080,00 €
Sparerfreibetrag (Ehefrau und Ehemann) -740,48 €
Anrechnung ausländischer QST -1339,22 €
Gesamtsumme Steuern 0,00 €
Meine Hoffnung liegt auf Taxadvisor, aber vielleicht kennt sich auch jemand anderes aus.
Vielen, vielen Dank.
Bernd
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.584.415 von dr.wssk am 06.05.20 18:21:03Problem gelöst, man lernt nie aus. Es wurde für einen Teil nur 50% des Rückerstattungsbetrages überwiesen, da die Abzugssteuernummer auf meinem Namen geht, die Dividendenpapiere aber auf meinen Namen und den Namen meiner Frau, also werde ich für meine Frau ebenfalls eine Steuernummer in Österreich beantragen.
Ich habe mich auch schon durch diesen Antrag ZS-RD-DIAG (v1.0.7) durchgewurschtelt.
Aber ich finde da nichts in Sachen Ansässigkeitsbestätigung von meinem deutschen Finanzamt.
Ist die nicht mehr nötig?
Sparer
Aber ich finde da nichts in Sachen Ansässigkeitsbestätigung von meinem deutschen Finanzamt.
Ist die nicht mehr nötig?
Sparer
Ah doch - jetzt wo ich alles für 2020 ausgefüllt und das PDF Dokument generiert habe, sehe ich hinten, dass da mein Finanzamt meine Ansässigkeit bestätigen muss.
Sparer
Sparer
Die Bearbeitung dieses Rückerstattungsantrags kann ja gut und gerne monatelang andauern, so wie ich hier lese.
Bekommt man dann wenigstens mal eine Eingangsbestätigung?
Damit man weiß, ob der Antrag bei denen angekommen ist?
Sparer
Bekommt man dann wenigstens mal eine Eingangsbestätigung?
Damit man weiß, ob der Antrag bei denen angekommen ist?
Sparer
Nein, aber bei Versand mit Einschreiben kann man bei der Sendungsverfolgung den Eingang in Eisenstadt überprüfen. Die Laufzeit der Unterlagen betrug bei mir 4 Tage. Ungeachtet dessen, im Vergleich zu anderen Staaten ist Österreich schnell, 3 bis 4 Monate.
Ich habe immer noch keine Empfangsbestätigung von den Österreichern bekommen.
Hat die schon jemand bekommen?
Sparer
Hat die schon jemand bekommen?
Sparer
Du wirst auch keine Empfangsbestätigung bekommen, sondern eine Rückzahlung nach ca. 4 Monaten und ein Hinweis auf dem Kontoausdruck, dass das Geld aus AT kommt. Solltest Du irgendetwas falsch gemacht haben, genau dann melden Sie sich per Post bei Dir und überweisen erst einmal nichts.
be.
be.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.119.792 von dr.wssk am 20.02.21 19:02:23Ich hab denen jetzt nochmal geschrieben zwecks Eingangsbestätigung.
Mal sehen.
Mal sehen.
Jetzt hab ich meine Eingangsbestätigung.
Sparer
Sparer
Danke, war mir neu, ich bekomme seit ca. 10 Jahren die Rückzahlung und es hat fast immer geklappt, ohne nachzufragen. Probleme gab es einmal, als ich mein Depot auf ein Gemeinschaftsdepot mit meiner Ehefrau umgeschrieben habe. Da erhielt ich plötzlich nur die Hälfte. Haben wir aber auch hinbekommen, in dem wir für meine Ehefrau ebenfalls eine Steuernummer beantragt haben und danach erhielt sie die andere Hälfte (, die sei mir dann hier überwiesen hat!!!)
So! Habe die Steuerrrückerstattung vor zwei drei Wochen gutgeschrieben bekommen.
👍
👍
Bei mir gestern auch. Die Rückzahlung hat dieses Mal rund ein halbes Jahr gedauert. Damit kann ich leben.
Ich bin's mal wieder. Quellensteuerteilrückzahlung für 2021, beantragt am 3.1.22, erhalten gestern, mit anderen Worten, Österreich bearbeitet zuverlässig und wenn man die Formulardaten eines vergangenen Jahres nutzt ist die Erstellung des Formulars für das aktuelle Jahr leicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.204.878 von dr.wssk am 25.02.21 19:01:07
interessant.
Musste man jeweils einen Antrag für Ehemann und Ehefrau und Jahr stellen mit der halben Anzahl Aktien/ halben Summe?
Diese "ZS-RD-DIAG - Antrag auf Rückzahlung/Erstattung der österreichischen Abzugsteuer" sind jeweils 6 Seiten. Bei 4 Jahren (gesammelt) wären das dann 4*2*6= 48 Seiten ohne Belege? Hat das eigene Finanzamt dann jeden 6-seitigen Antrag einzeln für die "Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Steuerverwaltung" unterschrieben und gestempelt?
Wäre doppelseitiger Druck möglich, um Porto zu sparen?
Bin für jede Info dankbar.
Zitat von dr.wssk: Probleme gab es einmal, als ich mein Depot auf ein Gemeinschaftsdepot mit meiner Ehefrau umgeschrieben habe. Da erhielt ich plötzlich nur die Hälfte. Haben wir aber auch hinbekommen, in dem wir für meine Ehefrau ebenfalls eine Steuernummer beantragt haben und danach erhielt sie die andere Hälfte (, die sei mir dann hier überwiesen hat!!!)
interessant.
Musste man jeweils einen Antrag für Ehemann und Ehefrau und Jahr stellen mit der halben Anzahl Aktien/ halben Summe?
Diese "ZS-RD-DIAG - Antrag auf Rückzahlung/Erstattung der österreichischen Abzugsteuer" sind jeweils 6 Seiten. Bei 4 Jahren (gesammelt) wären das dann 4*2*6= 48 Seiten ohne Belege? Hat das eigene Finanzamt dann jeden 6-seitigen Antrag einzeln für die "Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Steuerverwaltung" unterschrieben und gestempelt?
Wäre doppelseitiger Druck möglich, um Porto zu sparen?
Bin für jede Info dankbar.
Gut, dass WO mir einen Hinweis auf dieses Board gegeben hat, sonst schaue ich selten hier hinein.
Also, aktueller Stand, der bei uns funktioniert. 2 Anträge mit jeweils 50% der Dividendenerträge. Die Konten auf die die Dividende überwiesen wird, kann man selbst wählen, meine eigenes Konto bei der Postbank, und ein anderes Konto meiner Frau. Zuvor hatten wir auch 2 Anträge mit 100% der Dividendenerträge nach Österreich geliefert und die dortigen Steuerbeamten haben dann die Kürzung vorgenommen. Erster Weg ist meiner Meinung nach der kürzere.
Die beiden Anträge sende ich immer in einem Brief als Einschreiben nach Österreich, kostete dieses Jahr 7,20 € und ist wohl verschmerzbar. Und wichtig, jeder der beiden Ehepartner braucht eine eigene Abzugsteuernummer. Die ist einmalig online zu beantragen. Bezüglich Finanzamt in D, ich erledige die Angelegenheit jährlich. Ich sende 2 x 6 Seiten hin, 1 X 6 für das Finanzamt und 1 x 6 mit Stempel für mich zurück und Weitergabe nach Österreich. Die 1 x 6 - Seiten für mich drucke ich gar nicht aus, sondern speichere ich als pdf. Meine Ausdrucke sind immer einseitig.
Viel Erfolg, die Rückzahlung dauert für dieses Jahr aber länger, Antrag Mitte Jan. nach AT, bis heute noch keine Rückzahlung,
Also, aktueller Stand, der bei uns funktioniert. 2 Anträge mit jeweils 50% der Dividendenerträge. Die Konten auf die die Dividende überwiesen wird, kann man selbst wählen, meine eigenes Konto bei der Postbank, und ein anderes Konto meiner Frau. Zuvor hatten wir auch 2 Anträge mit 100% der Dividendenerträge nach Österreich geliefert und die dortigen Steuerbeamten haben dann die Kürzung vorgenommen. Erster Weg ist meiner Meinung nach der kürzere.
Die beiden Anträge sende ich immer in einem Brief als Einschreiben nach Österreich, kostete dieses Jahr 7,20 € und ist wohl verschmerzbar. Und wichtig, jeder der beiden Ehepartner braucht eine eigene Abzugsteuernummer. Die ist einmalig online zu beantragen. Bezüglich Finanzamt in D, ich erledige die Angelegenheit jährlich. Ich sende 2 x 6 Seiten hin, 1 X 6 für das Finanzamt und 1 x 6 mit Stempel für mich zurück und Weitergabe nach Österreich. Die 1 x 6 - Seiten für mich drucke ich gar nicht aus, sondern speichere ich als pdf. Meine Ausdrucke sind immer einseitig.
Viel Erfolg, die Rückzahlung dauert für dieses Jahr aber länger, Antrag Mitte Jan. nach AT, bis heute noch keine Rückzahlung,
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.462.577 von dr.wssk am 11.09.23 15:34:24
danke für die Hinweise. Das erscheint mir machbar.
Unklar ist mir wieso nur 1x6 Seiten ans Finanzamt? Bei Gemeinschaftsdepot müsste man das Webformular von Österreich nicht 2x ausfüllen/übermitteln und dann also 2x6 Seiten plus Belege pro Jahr nach Österreich schicken?
Folgende Nachweise fordern die Österreicher:
-Einen durch die depotführende Bank bestätigten und von dieser firmenmäßig unterfertigten Nachweis aus dem
hervorgeht, auf welchem Depot sich die betroffenen Aktien am letzten Tag vor dem Ex-Tag befunden haben.
Dieser Nachweis hat auch eine Angabe zu enthalten, dass es sich bei dem Depotbestand um den
Tagesendbestand der Aktien laut Antrag am letzten Tag vor dem Ex-Tag der Dividendenzahlung handelt und ob
der bestätigte Tagesendbestand auf Grundlage des Verfügungsgeschäftes oder des Verpflichtungsgeschäftes
ausgestellt wurde;
-Nachweis aus dem hervorgeht wer am letzten Tag vor dem Ex-Tag Depotinhaber war;
-Nachweis der Depotumsätze in Zusammenhang mit den betroffenen Aktien für den Zeitraum von einen Monat
vor bis einen Monat nach dem Ex-Tag.
Ich hätte aber nur die Dividendenabrechnung als PDF und auch keine Ahnung wie ich das nicht Vorhandensein von Umsätzen nachweisen soll. Mit der Dividendenabrechnung sollte doch klar, dass die angegebenen Depotinhaber vor dem ex-Tag Inhaber der Aktie waren. Einen extra Nachweis, dass sich um den Tagesendbestand handelte, habe ich nicht. Ich hätte nur den Dividendenbeleg hingeschickt, aber bin etwas unschlüssig.
Zitat von dr.wssk: Bezüglich Finanzamt in D, ich erledige die Angelegenheit jährlich. Ich sende 2 x 6 Seiten hin, 1 X 6 für das Finanzamt und 1 x 6 mit Stempel für mich zurück und Weitergabe nach Österreich. Die 1 x 6 - Seiten für mich drucke ich gar nicht aus, sondern speichere ich als pdf. Meine Ausdrucke sind immer einseitig.
Viel Erfolg, die Rückzahlung dauert für dieses Jahr aber länger, Antrag Mitte Jan. nach AT, bis heute noch keine Rückzahlung,
danke für die Hinweise. Das erscheint mir machbar.
Unklar ist mir wieso nur 1x6 Seiten ans Finanzamt? Bei Gemeinschaftsdepot müsste man das Webformular von Österreich nicht 2x ausfüllen/übermitteln und dann also 2x6 Seiten plus Belege pro Jahr nach Österreich schicken?
Folgende Nachweise fordern die Österreicher:
-Einen durch die depotführende Bank bestätigten und von dieser firmenmäßig unterfertigten Nachweis aus dem
hervorgeht, auf welchem Depot sich die betroffenen Aktien am letzten Tag vor dem Ex-Tag befunden haben.
Dieser Nachweis hat auch eine Angabe zu enthalten, dass es sich bei dem Depotbestand um den
Tagesendbestand der Aktien laut Antrag am letzten Tag vor dem Ex-Tag der Dividendenzahlung handelt und ob
der bestätigte Tagesendbestand auf Grundlage des Verfügungsgeschäftes oder des Verpflichtungsgeschäftes
ausgestellt wurde;
-Nachweis aus dem hervorgeht wer am letzten Tag vor dem Ex-Tag Depotinhaber war;
-Nachweis der Depotumsätze in Zusammenhang mit den betroffenen Aktien für den Zeitraum von einen Monat
vor bis einen Monat nach dem Ex-Tag.
Ich hätte aber nur die Dividendenabrechnung als PDF und auch keine Ahnung wie ich das nicht Vorhandensein von Umsätzen nachweisen soll. Mit der Dividendenabrechnung sollte doch klar, dass die angegebenen Depotinhaber vor dem ex-Tag Inhaber der Aktie waren. Einen extra Nachweis, dass sich um den Tagesendbestand handelte, habe ich nicht. Ich hätte nur den Dividendenbeleg hingeschickt, aber bin etwas unschlüssig.
Ja, das ist völlig richtig, pro Ehepartner ein 6-er Paket in einem Brief, die Bankbelege, die das Gemeinschaftskonto betreffen, haben wir nur einmal gesandt.
Den Rest, den Du schreibst, kenne ich auch. Meine beigefügten Bankbelege sind die Dividendengutschrift und der Steuerbeleg zur Dividendengutschrift. Und das hat bisher gereicht.
Den Rest, den Du schreibst, kenne ich auch. Meine beigefügten Bankbelege sind die Dividendengutschrift und der Steuerbeleg zur Dividendengutschrift. Und das hat bisher gereicht.
Nur zur Inf., die Quellensteuererstattung für 2022 ist heute auf meinem Konto angekommen. Mit anderen Worten, rund 8 1/2 Monate sind seit Einreichung vergangen, ich kann damit leben und der österreichischen Finanzverwaltung über 10 Jahre lang ordentliche Bearbeitung bescheinigen.
Dennoch sollte jeder Anleger überlegen, ob es sich tatsächlich lohnt die Steuererstattung in einem Land ungleich D selbst (einige Banken machen das natürlich für ihre Kunden, aber bei einem Kleineinleger lohnt sich das selten) zu beantragen. Vor Jahren habe ich das Prozedere in einigen europäischen Staaten ausprobiert, stundenlange Arbeit mit Formularen und manchmal ganz gescheitert (Portugal!) Aber Österreich werde ich weiter beibehalten.
Dennoch sollte jeder Anleger überlegen, ob es sich tatsächlich lohnt die Steuererstattung in einem Land ungleich D selbst (einige Banken machen das natürlich für ihre Kunden, aber bei einem Kleineinleger lohnt sich das selten) zu beantragen. Vor Jahren habe ich das Prozedere in einigen europäischen Staaten ausprobiert, stundenlange Arbeit mit Formularen und manchmal ganz gescheitert (Portugal!) Aber Österreich werde ich weiter beibehalten.
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