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    Automatischer Bankdatenaustausch nach OECD Standard - Nicht Wasserdicht ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.12.14 00:44:09 von
    neuester Beitrag 21.12.14 21:19:35 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.204.526
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      schrieb am 19.12.14 00:44:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      im vergangenen Oktober haben mehr als 50 Staaten bei der "Berlin Tax Conference" sich auf ein Abkommen zum gegenseitigen Austausch von Bankkontodaten geeinigt und unterschrieben, welches auf einem vom OECD entworfenen Standard beruht. Hier der Link zum Standard:

      http://www.oecd.org/ctp/exchange-of...en-informationsaustaus…
      Hierzu stellen sich mir einige Fragen:

      (1) Wenn ein Konto einem Rechtsträger (z.B. einem Unternehmer) gehört und dieses Konto vor dem 01.01.2016 eröffnet worden ist, so ist die Meldepflicht nicht gegeben wenn am Stichtag (31.12.xxxx) das Kontosaldo unter einem Wert von 250000 US-Dollar liegt. Ist das so korrekt ?

      (2) Gilt die Ausnahmeregelung bei (1) auch bei Bürgern vom Staat A die in einem Staat B ein solches Konto besitzen, also auch für Ausländer ? Wenn nein, so könnten sich alle diejenigen, die sich der Meldepflicht entziehen wollten, einen Wohnsitz in dem jeweiligen Staat beantragen.

      (3) Einige dubiose? Firmen bieten pot. Kunden die Möglichkeit einer Firmengründung in einem Staat an, welches zumindest derzeit nicht an diesem Bankdatenaustausch teilnimmt (z.B. Belize). Wäre es unter Berücksichtigung von (1) und (2) nicht möglich die Meldepflicht für ein Konto zu umgehen ohne gleich in einen fernen Staat eine Scheinfirmengründung durchzuführen ?


      Wer hierzu eine Antwort hat, möge bitte Antworten :)
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.12.14 09:25:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.610.916 von Antonio_mesto am 19.12.14 00:44:09

      Vermutlich wird diese abmachung die goldnachfrage steigern.

      warum???

      Weil damit kein konto notwendig ist und trotzdem riesige vermögen vor dem zugriff egal von welchem raubstaat gesichert werden können.

      Wer beispielsweise bisher ein schwarzgeldkonto im ausland hatte,z.b schweiz oder luxemburg, der braucht nur umzurubeln in gold und damit entsehen keine zinseinkünfte und somit keine meldung an das finanzamt des heimatortes.

      Wer z.b. sein schwarzgeld so ca. ab 2000 in physisches gold in der schweiz angelegt hatte, der konnte dies nach 10 jahren völlig steuerfrei und somit strafrei seinem fa nachdeklarieren. Der gewinn von ca. 300 euro damals bis auf 1900 vor 2 jahren somit völlig steuerfrei legalisiert, wenn die hinterziehung älter als 10 jahre alt war.

      Wer sich für ein konto sonstwo entscheidet, wird letztendlich erpressbar durch seine meist windige bank und wird sein geld mit sicherheit im nächsten crash total verlustig...

      Und, es geschieht diesen idioten recht...;)
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.12.14 22:18:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.612.209 von Nannsen am 19.12.14 09:25:25Hallo,

      klingt plausibel mit dem Gold, zumindest für die Fälle wo das Auslandskonto nur fürs "bunkern" des Gelds benutzt wird.

      Alle diejenigen die im Ausland Vermögen besitzen und das geheime Konto dazu benutzen, um sich Gewinne/Erträge überweisen zu lassen, haben nicht diese Möglichkeit. So könnte beispielsweise jemand, der im Ausland ein Aktiendepot besitzt und sich die Dividenteneinkünfte auf das Konto überweisen lässt, nicht ohne weiteres sein Vermögen in Gold umwandeln - er hätte dann ja kein Einkommen mehr. Gleiches gilt z.B. auch für mehrfache Immobilienbesitzer. Wohin sollen sie sich die Mieteinkünfte überweisen lassen wenn nicht auf das Konto ? Klär mich bitte auf, wenn du was anderes weisst.

      Habe übrigens den Absatz mit der Nachdeklarierung des Gewinns nicht ganz verstanden. Kannst du das nochmal erläutern ? :lick:

      Gruß

      Antonio
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.12.14 18:53:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.623.762 von Antonio_mesto am 20.12.14 22:18:11
      Wenn die steuerliche hinterziehung länger als 1o jahre zurückliegt, so ilt diese hinterziehung selbr als verjährt. Du must aber die erträge der lezten 10 jahre aus dieser hinterziehung nachversteuern. Einschließich 6% säumniszuchläge un de kaoten für den steuerberater macht das bei einer summe von etwa 100.000,00 nacherklärung etwa locker 65-75.000 euro.ist aber wenig, wenn die hinterziehungssumme damals etwa 1-2 millionen war. der grund ist, das auf einem wartekonto kaum erträge angefallen sein dürften.
      Desalb meine empfhlung, möglichst legalisieren durch nacherklärung. (volkstümlich selbstanzeige)

      Wer vor 10 jahren z.b. mt der kohle (weil schwarz)immobilienvermögen im ausland angeschafft hatte um sich z.b. im alter mit einer jungen gespielin die zeit und das geld zu vertreiben, könnte die mieterträge abzuglich der gehabten kosten nacherklären (evt. plausible schätzen und könnte damit ein legales häuschen möglichst im sonnigen süden sein igen nennen. die erben brauchten sich später um nichts mehr kümmern.

      Wer ein bisschen spannung im sonst tristen dasein des gewöhnlichen lebens braucht und azu ein faible für ein spannendes katz und maus spiel mit den behörden liebt, (nur theoretisch, weil die vor vielen jahren angetraute ehegattin das meist nicht mehr nervlich durchhält)

      Der könnte illegal einen größeren kredit bei einer internationalen bank (im land der immobilie) seines vertrauens, soweit es so etwas heute noch gibt in seinem eigenen namen in deutschland aufnehmen.

      Die bisher gezahlten mieten könnten nun zur tilgung des darlehens dort z.b. direkt auf ein sogenannes schulden tilgungskonto eingezahlt werden. Selbstverständlich diese bank möglichst nichts von der immmobilie wissen.

      Du solltest also eine teil deines vermögens oder das von friends and family, sofren unter dieen umtänden noch vorhanden, (meist flüchten die wenn sie von einem solchen anliegen erfahren) in deutschland als sicherheit dagegen setzen.

      Der eigenen geistigen kriminellen energie düften eigentlich keine grenzen gesetzt sein, wenn man das system und die merkwürdigen lebensfremden regeln verstanden hat.

      Im übrigen nicht von mir zur nachahmung empfohlen, weil nicht gesetzes konform mit den üblichen steuerlichen internationalen regeln und daher nicht legal, wenn auch trozdem für manchen geplagten und dauerverfolgten sünder inzwischen oder gerade deswegen scheißegal.

      Mit freundlichen grüßen..
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.12.14 21:19:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.626.846 von Nannsen am 21.12.14 18:53:30"Wer vor 10 jahren z.b. mt der kohle (weil schwarz)immobilienvermögen im ausland angeschafft hatte um sich z.b. im alter mit einer jungen gespielin die zeit und das geld zu vertreiben, könnte die mieterträge abzuglich der gehabten kosten nacherklären (evt. plausible schätzen und könnte damit ein legales häuschen möglichst im sonnigen süden sein igen nennen"

      Hi,
      da Deutschland mit einer vielzahl von Staaaten Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung hat, würde in deinem genannten Fall die Nachdeklarierung der Einnahmen sowieso wegfallen. Selbst wenn das Finanzamt hierzulande nichts von den Immobilien und den daraus resultierenden Einnahmen wusste - der Immobilienbesitzer kommt nicht um die Versteuerung seiner im Ausland erzielten Mieteinnahmen herum.

      Gruß

      Antonio


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