Verschuldet durch CFD auf EUR/CHF - 500 Beiträge pro Seite (Seite 9)
eröffnet am 16.01.15 11:23:25 von
neuester Beitrag 15.01.20 17:03:52 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 54.873.550 von bomike am 05.05.17 13:30:04Und Gegenpart des Kunden ist der CfD-Broker. Was der sonst so an Geschäften tätigt, spielt in diesem Verhältnis keine Rolle.
Dieser Meinung war ich schon immer. Alles andere wäre doch verrückt.
Und Unklarheiten in den AGBs gehen natürlich zu Lasten des Begebers und nicht des Kunden.
Dieser Meinung war ich schon immer. Alles andere wäre doch verrückt.
Und Unklarheiten in den AGBs gehen natürlich zu Lasten des Begebers und nicht des Kunden.
Genau das nimmt doch 99% der Beanstandungen zu Kursstellungen und Nachschusspflichten den Wind aus den Segeln.
Es gibt eben keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Broker zu bestimmten Kursen ein Geschäft abschließt und er muss sich bei den Taxierungen nicht am Marktpreis oder Habdelsvolumen einer Referenzbörse orientieren. Abgeschlossene Geschäfte sind verbindlich und können nicht im Nachhinein willkürlich storniert oder im Preis geändert werden.
Es gibt eben keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Broker zu bestimmten Kursen ein Geschäft abschließt und er muss sich bei den Taxierungen nicht am Marktpreis oder Habdelsvolumen einer Referenzbörse orientieren. Abgeschlossene Geschäfte sind verbindlich und können nicht im Nachhinein willkürlich storniert oder im Preis geändert werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.873.727 von honigbaer am 05.05.17 13:54:01
Den Rückschluß kannst Du aber nicht ziehen. Denn dann wäre ja der CFD Handel völlig absurd, wenn der Broker grundsätzlich machen kann was er will.
Das Gericht hat einfach treffend festgestellt, was wir hier schon von Anfang beschrieben haben.
Erstmal gab es handlungsfähige Kurse und die Probleme des Brokers (ob er sich hätte absichern können oder nicht) hat den Kunden nicht zu interessieren und dieses Risiko kann der Broker auch nicht auf den Kunden abwälzen.
Erstaunlich, wie cool und richtig, das Gericht die Situation bewertet hat. Richter die mal durchblicken...
Alle Urteile und auch die Ombudsurteile bestätigen genau das, was wir hier schon zig mal erklärt haben und widerlegen eindrucksvoll, die Meinungen von Credere mit dem Honigbär
Zitat von honigbaer: Genau das nimmt doch 99% der Beanstandungen zu Kursstellungen und Nachschusspflichten den Wind aus den Segeln.
Es gibt eben keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Broker zu bestimmten Kursen ein Geschäft abschließt und er muss sich bei den Taxierungen nicht am Marktpreis oder Habdelsvolumen einer Referenzbörse orientieren. Abgeschlossene Geschäfte sind verbindlich und können nicht im Nachhinein willkürlich storniert oder im Preis geändert werden.
Den Rückschluß kannst Du aber nicht ziehen. Denn dann wäre ja der CFD Handel völlig absurd, wenn der Broker grundsätzlich machen kann was er will.
Das Gericht hat einfach treffend festgestellt, was wir hier schon von Anfang beschrieben haben.
Erstmal gab es handlungsfähige Kurse und die Probleme des Brokers (ob er sich hätte absichern können oder nicht) hat den Kunden nicht zu interessieren und dieses Risiko kann der Broker auch nicht auf den Kunden abwälzen.
Erstaunlich, wie cool und richtig, das Gericht die Situation bewertet hat. Richter die mal durchblicken...
Alle Urteile und auch die Ombudsurteile bestätigen genau das, was wir hier schon zig mal erklärt haben und widerlegen eindrucksvoll, die Meinungen von Credere mit dem Honigbär
Ganz im Gegenteil, also ich sehe mich voll bestätigt.
Der Handel ist immer real und verbindlich.
Der Broker kann nur Geschäft generieren, wenn er marktgerechte Kurse stellt.
Wenn ihm dabei Fehler unterlaufen, haftet natürlich der Broker dafür, wenn er Kurstaxen stellt und auf dieser Basis handelt.
Ich sehe überhaupt nicht, wo nun der Broker gezwungen würde, bestimmte Kurse mit bestimmtem Volumen auf Basis eines Referenzmarkts zu stellen. Geschweige denn irgendwelche (nicht marktkonformen) Kurse auf Basis der eigenen Hedgingaktivitäten. Wenn man das sehen will, dann zieht man falsche Schlüsse ziehen. Mit solch absurden Ideen hat sich aber das Handelsgericht gar nicht erst beschäftigt. Wie gesagt, den meisten Beanstandungen wird das wohl den Wind aus den Segeln nehmen.
Der Handel ist immer real und verbindlich.
Der Broker kann nur Geschäft generieren, wenn er marktgerechte Kurse stellt.
Wenn ihm dabei Fehler unterlaufen, haftet natürlich der Broker dafür, wenn er Kurstaxen stellt und auf dieser Basis handelt.
Ich sehe überhaupt nicht, wo nun der Broker gezwungen würde, bestimmte Kurse mit bestimmtem Volumen auf Basis eines Referenzmarkts zu stellen. Geschweige denn irgendwelche (nicht marktkonformen) Kurse auf Basis der eigenen Hedgingaktivitäten. Wenn man das sehen will, dann zieht man falsche Schlüsse ziehen. Mit solch absurden Ideen hat sich aber das Handelsgericht gar nicht erst beschäftigt. Wie gesagt, den meisten Beanstandungen wird das wohl den Wind aus den Segeln nehmen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.882.592 von honigbaer am 06.05.17 22:20:59
Ich finde dein Beitrag ist zwar nicht falsch, aber doch etwas pauschal.
Als Saxo geprellter Kunde bin ich natürlich sehr zufrieden mit den Ombudsman Entschied und den Urteil in der Schweiz: beide bestätigen völlig was wir auch hier lange beanstandet haben, Hauptpunkte:
1. der Original Trade basierte nicht auf einen Fehler;
2. ein MarketMaker geht bei jeden Trade ein Risiko ein und dieses Risiko kann er nicht einfach in Nachhinein auf den Kunden wieder abwälzen wenn er sich nicht hedgen kann oder will.
Alle einig oder?
(Jetzt, nach den Urteilen, vorher wurden nämlich auch dies lange herum diskutiert, der zweite Punkt z.B. schien bei Credere nie zu greifen, so lange wir ihn auch erklärten).
Über andere Fälle, wo der Sachverhalt unterschiedlich ist, bin ich nicht gut informiert, aber zu behaupten die wären alle Grundlos ist etwas Voreilig, da muss man schon in einzelnen Analysieren was geschehen ist.
Hat der Broker in Einklang mit seinen AGBs agiert?
Und entsprechen die AGBs der Werbung des Brokers (Saxo warb z.B. mit "dedicated liquidity" und "Garantierte Stops ohne slippage")?
Sind die AGBs korrekt oder erstellen sie ein unerlaubtes Vorteil für die stärkere Partei (=Broker) auf schaden des Kundens?
Im falle von Privatpersonen, also nicht professionelle Trader, wurden sie korrekt über die Risiken informiert?
Das sind nur einige Fragen die man konkret - Fall für Fall - beantworten muss, bevor man sagen kann das 99% der Beanstandungen zu Kursstellungen und Nachschusspflichten grundlos sind.
Zitat von honigbaer: Ganz im Gegenteil, also ich sehe mich voll bestätigt.
Der Handel ist immer real und verbindlich.
Der Broker kann nur Geschäft generieren, wenn er marktgerechte Kurse stellt.
Wenn ihm dabei Fehler unterlaufen, haftet natürlich der Broker dafür, wenn er Kurstaxen stellt und auf dieser Basis handelt.
Ich sehe überhaupt nicht, wo nun der Broker gezwungen würde, bestimmte Kurse mit bestimmtem Volumen auf Basis eines Referenzmarkts zu stellen. Geschweige denn irgendwelche (nicht marktkonformen) Kurse auf Basis der eigenen Hedgingaktivitäten. Wenn man das sehen will, dann zieht man falsche Schlüsse ziehen. Mit solch absurden Ideen hat sich aber das Handelsgericht gar nicht erst beschäftigt. Wie gesagt, den meisten Beanstandungen wird das wohl den Wind aus den Segeln nehmen.
Ich finde dein Beitrag ist zwar nicht falsch, aber doch etwas pauschal.
Als Saxo geprellter Kunde bin ich natürlich sehr zufrieden mit den Ombudsman Entschied und den Urteil in der Schweiz: beide bestätigen völlig was wir auch hier lange beanstandet haben, Hauptpunkte:
1. der Original Trade basierte nicht auf einen Fehler;
2. ein MarketMaker geht bei jeden Trade ein Risiko ein und dieses Risiko kann er nicht einfach in Nachhinein auf den Kunden wieder abwälzen wenn er sich nicht hedgen kann oder will.
Alle einig oder?
(Jetzt, nach den Urteilen, vorher wurden nämlich auch dies lange herum diskutiert, der zweite Punkt z.B. schien bei Credere nie zu greifen, so lange wir ihn auch erklärten).
Über andere Fälle, wo der Sachverhalt unterschiedlich ist, bin ich nicht gut informiert, aber zu behaupten die wären alle Grundlos ist etwas Voreilig, da muss man schon in einzelnen Analysieren was geschehen ist.
Hat der Broker in Einklang mit seinen AGBs agiert?
Und entsprechen die AGBs der Werbung des Brokers (Saxo warb z.B. mit "dedicated liquidity" und "Garantierte Stops ohne slippage")?
Sind die AGBs korrekt oder erstellen sie ein unerlaubtes Vorteil für die stärkere Partei (=Broker) auf schaden des Kundens?
Im falle von Privatpersonen, also nicht professionelle Trader, wurden sie korrekt über die Risiken informiert?
Das sind nur einige Fragen die man konkret - Fall für Fall - beantworten muss, bevor man sagen kann das 99% der Beanstandungen zu Kursstellungen und Nachschusspflichten grundlos sind.
Es ist meines Erachtens schon sehr schwer, aus dem Saxo-Fall überhaupt irgendetwas für andere Fälle heraus zu lesen.
Ob der Originaltrade auf einem Fehler beruhte oder nicht, wurde doch offensichtlich gar nicht geprüft, sondern dies wurde ohnehin in den Verantworungsbereich des Brokers verwiesen. Oder gerade "dedicated liquidity" und "Stops ohne slippage", da wurde doch gerade bestätigt, dass es keine Vorgaben gibt, ein bestimmtes Volumen oder bestimmte Kurse bereitzustellen. Aber in den Köpfen hält sich das halt hartnäckig.
Ich sag es nur nochmal, man wird keinen Broker zwingen können, einen handelbaren Kurs zu stellen, den er nicht hedgen kann. Wenn der Broker das von sich aus macht, oder verschläft, die Taxen anzupassen, dann wird er dafür haftbar sein. Alles andere würde ja das Geschäftsmodell grundsätzlich in Frage stellen.
Es ist immer wieder das Gleiche, man möchte auf der einen Seite Produkte, die den Markt abbilden. Aber in einer Ausnahmesituation am Markt, möchte man dann darüber hinausgehende Sicherheiten unter Berufung auf AGBs, die Broker hätten versehentlich Aussagen gemacht, denen zu Folge sie für die Verluste der Kunden haften sollen. Das dreht sich hier 4.000 Beiträge lang im Kreis.
Ob der Originaltrade auf einem Fehler beruhte oder nicht, wurde doch offensichtlich gar nicht geprüft, sondern dies wurde ohnehin in den Verantworungsbereich des Brokers verwiesen. Oder gerade "dedicated liquidity" und "Stops ohne slippage", da wurde doch gerade bestätigt, dass es keine Vorgaben gibt, ein bestimmtes Volumen oder bestimmte Kurse bereitzustellen. Aber in den Köpfen hält sich das halt hartnäckig.
Ich sag es nur nochmal, man wird keinen Broker zwingen können, einen handelbaren Kurs zu stellen, den er nicht hedgen kann. Wenn der Broker das von sich aus macht, oder verschläft, die Taxen anzupassen, dann wird er dafür haftbar sein. Alles andere würde ja das Geschäftsmodell grundsätzlich in Frage stellen.
Es ist immer wieder das Gleiche, man möchte auf der einen Seite Produkte, die den Markt abbilden. Aber in einer Ausnahmesituation am Markt, möchte man dann darüber hinausgehende Sicherheiten unter Berufung auf AGBs, die Broker hätten versehentlich Aussagen gemacht, denen zu Folge sie für die Verluste der Kunden haften sollen. Das dreht sich hier 4.000 Beiträge lang im Kreis.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.897.905 von honigbaer am 09.05.17 10:06:06
Urteil gegen Saxo ist eine sehr gute Neuigkeit
Im Fall Swissquote haben diese auf der Webseite beim Risikohinweis klar angegeben, dass der maximale Verlust dem Eingesetzten Kapital entspricht. Dies in den AGB’s anders zu formulieren ist Irreführend und wird vermutlich vor einem Gericht als unlauter eingestuft. Auch viele weitere Passagen in den als AGB’s können unlauter ausgelegt werden, da sie gegen Treu und Glauben verstossen. Zusätzlich wird es für Swissquote schwierig zu beweisen, dass die AGB’s überhaupt je akzeptiert wurden. Neben den formalen Fehlern, hat jede Bank in der Schweiz Treue- und Sorgfaltspflichten einzuhalten. Einfach währen über einer Stunde das Handelsystem abzustellen ist im Widerspruch mit diesen Pflichten. Auch geht bereits im Saxo Urteil hervor, dass die Gegenpartei bei jedem Trade ein Risiko eingeht. Im Fall von Swissquote, können diese nicht einfach den Verkauf nicht ausführen, weil sie angeblich keine Käufer bei den Liquiditätsprovider gefunden haben oder das System runtergefahren ist. Da in der Schweiz eine Sammelklage nicht möglich ist, wird natürlich jeder Fall einzeln betrachtet und entschieden. Die Gerichte urteilen jedoch nicht willkürlich, sondern stützen sich auf bereits bekannte Urteile (Praxis). Deshalb ist das Urteil gegen Saxo für alle Betroffenen eine sehr gute Neuigkeit.
BaFin verbietet Finanzprodukte mit Hebelwirkung
(Top Überschrift)
CFDs mit Nachschusspflicht werden in Deutschland verboten!
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bafin-verbietet…
(Top Überschrift)
CFDs mit Nachschusspflicht werden in Deutschland verboten!
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bafin-verbietet…
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.898.301 von Sugar2000 am 09.05.17 10:46:40Verkauf an Private. Das reicht auch. Profis müssen nicht geschützt werden.
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Press…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">[/https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Press…
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Press…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">[/https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Press…
Also daraus, dass Saxo einmal abgerechnete Kurse nicht ändern darf, wird man schwerlich Rückschlüsse darauf ziehen können, ob und wie lange der Broker sich mit der nächsten Kurstaxe Zeit lassen kann und ob er dabei für einen bestimmten Kurs mit Volumen einstehen muss oder nur für die Funktionstüchtigkeit seiner Systeme Sorge tragen muss.
Daran, dass das Gericht von der Verbindlichkeit der Geschäftsabschlüsse ausgeht, muss man sich wohl orientieren.
Daran, dass das Gericht von der Verbindlichkeit der Geschäftsabschlüsse ausgeht, muss man sich wohl orientieren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.898.565 von honigbaer am 09.05.17 11:17:02Na ja, zwar handelt es sich um einen Einzelfall, aber paar Rückschlüsse kann man schon ziehen.
Das Gericht sieht Kurse, die paar Minuten später gestellt wurden, als völlig irrelevant an. Es bestreitet sogar, dass es sich um eine Sondersituation gehandelt hat. Und einige Punkte der ABBs wurden ja so ziemlich in der Luft zerrissen.
Das Gericht sieht Kurse, die paar Minuten später gestellt wurden, als völlig irrelevant an. Es bestreitet sogar, dass es sich um eine Sondersituation gehandelt hat. Und einige Punkte der ABBs wurden ja so ziemlich in der Luft zerrissen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.898.832 von Kalchas am 09.05.17 11:43:19
Das Urteil ist aber in der Konsequenz und in der Härte korrekt. Wir sprechen von "Hochfrequenzhandel" und in "Millisekunden", da können Kurse die Minuten später sich ereignen tatsächlich nicht relevant sein. Das EBS System, worauf ja Broker sich auch berufen haben, zeigen eindeutig, das es Handel gab und erst Minuten später den Einbruch gab. Wenn Arbeitsmarktdaten kommen, zählen die ersten 3 Sekunden, nach 30 Sekunden ist alles vorbei, nach 3 Min sowieso.
Und mit dem schnellen Handel wird letztendlich Werbung betrieben.
Die Situation, war sicherlich außergewöhnlich, aber wie das Gericht ausgelegt hat, nicht in dem Sinne, wie es die Saxo sich gewünscht hat. Denn es war klar, wenn die Schweizer das Limit aufheben, geht es rasant nach unten. Das Ereignis war also eindeutig, nur der Zeitpunkt war unklar. Also entsprechend auch keine besondere Situation, wie sie die Saxo ausschließen wollte. Fakt ist eins, die Gerichte haben eindeutig entschieden, das der Broker sich nicht alles so gestalten kann, das er immer gewinnt und der Händler immer verliert. Hier wurden einfach Grenzen aufgezeigt, die eigentlich schon aufsichtsrechtlich hätten gezogen werden müssen.
Aber dafür gibt es ja Gerichte...
Zitat von Kalchas: Na ja, zwar handelt es sich um einen Einzelfall, aber paar Rückschlüsse kann man schon ziehen.
Das Gericht sieht Kurse, die paar Minuten später gestellt wurden, als völlig irrelevant an. Es bestreitet sogar, dass es sich um eine Sondersituation gehandelt hat. Und einige Punkte der ABBs wurden ja so ziemlich in der Luft zerrissen.
Das Urteil ist aber in der Konsequenz und in der Härte korrekt. Wir sprechen von "Hochfrequenzhandel" und in "Millisekunden", da können Kurse die Minuten später sich ereignen tatsächlich nicht relevant sein. Das EBS System, worauf ja Broker sich auch berufen haben, zeigen eindeutig, das es Handel gab und erst Minuten später den Einbruch gab. Wenn Arbeitsmarktdaten kommen, zählen die ersten 3 Sekunden, nach 30 Sekunden ist alles vorbei, nach 3 Min sowieso.
Und mit dem schnellen Handel wird letztendlich Werbung betrieben.
Die Situation, war sicherlich außergewöhnlich, aber wie das Gericht ausgelegt hat, nicht in dem Sinne, wie es die Saxo sich gewünscht hat. Denn es war klar, wenn die Schweizer das Limit aufheben, geht es rasant nach unten. Das Ereignis war also eindeutig, nur der Zeitpunkt war unklar. Also entsprechend auch keine besondere Situation, wie sie die Saxo ausschließen wollte. Fakt ist eins, die Gerichte haben eindeutig entschieden, das der Broker sich nicht alles so gestalten kann, das er immer gewinnt und der Händler immer verliert. Hier wurden einfach Grenzen aufgezeigt, die eigentlich schon aufsichtsrechtlich hätten gezogen werden müssen.
Aber dafür gibt es ja Gerichte...
Der gleiche Unsinn, der hier seit Monaten vorgetragen wird.
Ich habe das doch beispielsweise in #3591 erklärt.
"Fait Acompli", da kann man nicht schnell noch verkaufen, auch nicht mit stop-orders und ihr wisst es ja auch selbst.
"Denn es war klar, wenn die Schweizer das Limit aufheben, geht es rasant nach unten. Das Ereignis war also eindeutig, nur der Zeitpunkt war unklar."
Durch Schlafmützen unter den Brokern wurde nicht in 3 Millisekunden und auch nicht in 3 Sekunden reagiert, sondern teils erst nach 30 Minuten. Hätte alles funktioniert, wäre nach 3 Millisekunden klar gewesen, dass die Stoporders die verschlafenen Kauforders im Orderbuch überrennen. Hätte man sich schneller gehedgt und hätten die Systeme funktioniert, wäre es nur schneller gegangen.
Kann ja sein, dass Saxo noch Kurse bestätigt hat, und das nicht zurücknehmen kann.
Aber man muss deshalb nicht erwarten, dass ein Gericht die Marktteilnehmer zwingen wird, nach Eintritt eines Ereignisses noch Wetten darauf entgegen zu nehmen.
Um das einzufordern wird dann immer wieder beschworen, es gibt keinen Referenzmarkt, der Broker kann also machen was er will, also muss der Broker machen, was ich will. (Die Kurse vom Referenzmarkt garantieren. )
Ich kann nur nochmal sagen, der Saxofall bestätigt das Gegenteil, der Broker stellt die Kurse und zwar verbindlich.
Ich habe das doch beispielsweise in #3591 erklärt.
"Fait Acompli", da kann man nicht schnell noch verkaufen, auch nicht mit stop-orders und ihr wisst es ja auch selbst.
"Denn es war klar, wenn die Schweizer das Limit aufheben, geht es rasant nach unten. Das Ereignis war also eindeutig, nur der Zeitpunkt war unklar."
Durch Schlafmützen unter den Brokern wurde nicht in 3 Millisekunden und auch nicht in 3 Sekunden reagiert, sondern teils erst nach 30 Minuten. Hätte alles funktioniert, wäre nach 3 Millisekunden klar gewesen, dass die Stoporders die verschlafenen Kauforders im Orderbuch überrennen. Hätte man sich schneller gehedgt und hätten die Systeme funktioniert, wäre es nur schneller gegangen.
Kann ja sein, dass Saxo noch Kurse bestätigt hat, und das nicht zurücknehmen kann.
Aber man muss deshalb nicht erwarten, dass ein Gericht die Marktteilnehmer zwingen wird, nach Eintritt eines Ereignisses noch Wetten darauf entgegen zu nehmen.
Um das einzufordern wird dann immer wieder beschworen, es gibt keinen Referenzmarkt, der Broker kann also machen was er will, also muss der Broker machen, was ich will. (Die Kurse vom Referenzmarkt garantieren. )
Ich kann nur nochmal sagen, der Saxofall bestätigt das Gegenteil, der Broker stellt die Kurse und zwar verbindlich.
Man sichert sich aber vorher ab und nicht dann wenn es passiert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.919.031 von honigbaer am 11.05.17 12:25:25Der Referenzmarkt ist nur zur Absicherung der Banken (Broker). Für den Kunden ist immer der Broker Gegenpartei. Sollte der Broker entscheidet während 1 min, 10 min oder 60 min nicht mit seinem Kunden zu handeln, weil er angeblich keine Liquiditätsprovider auftreiben konnte, verstösst er gegen die Sorgfaltspflicht bei einem Geschäftsmodell das auf Millisekunden basiert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.919.388 von bomike am 11.05.17 12:49:54
Ja natürlich, der Broker hedgt die Stop-Order, die erst durch den Margin-Call entsteht, Wochen im Voraus. Oder wie soll das gehen? Den Stop kannst Du doch jederzeit rausnehmen oder wieder aktivieren, zu einem von Dir gewählten Limit. Soll dann der Broker sich jedesmal hedgen, für den Fall, dass es letztlich zur einer Transaktion kommt? CFDs sind nunmal keine Optionen. "Absichern" wäre ja eine Option.
Diese Argumente bewegen sich auf dem Niveau, der Strom kommt aus der Steckdose, der Makler bestimmt den Kurs. Völlig absurd.
Zitat von bomike: Man sichert sich aber vorher ab und nicht dann wenn es passiert.
Ja natürlich, der Broker hedgt die Stop-Order, die erst durch den Margin-Call entsteht, Wochen im Voraus. Oder wie soll das gehen? Den Stop kannst Du doch jederzeit rausnehmen oder wieder aktivieren, zu einem von Dir gewählten Limit. Soll dann der Broker sich jedesmal hedgen, für den Fall, dass es letztlich zur einer Transaktion kommt? CFDs sind nunmal keine Optionen. "Absichern" wäre ja eine Option.
Diese Argumente bewegen sich auf dem Niveau, der Strom kommt aus der Steckdose, der Makler bestimmt den Kurs. Völlig absurd.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.920.114 von honigbaer am 11.05.17 13:54:59Hast Du das Urteil überhaupt gelesen?
Der letzte Abschnitt unter Punkt 2.4, S.6 is doch vollkommen eindeutig.
Das gefundene Resultat deckt sich mit den weiteren Vorbringen der Beklagten zu
ihrem Geschäftsmodell. Sie tritt nämlich im Devisenhandel als Gegenpartei ihrer
Kunden auf (act. 11 N 18; act. 29 N 16, 54), wodurch sie zugestandenermassen
das abwicklungsbedingte Marktrisiko trägt (act. 11 N 18). Nur dieses Vorgehen
gewährleistet die dem Devisenhandel immanente Geschwindigkeit (act. 29 N 17).
Dann kommt in diesem Fall noch erschwerend hinzu, dass Abrechnungen erstellt wurden. Aber auch so hat der CfD-Broker das Marktrisiiko seiner parallelen Eigengeschäfte zu tragen. Ist doch logisch, sonst wäre das ja eine Lizenz zum Geld drucken.
Der letzte Abschnitt unter Punkt 2.4, S.6 is doch vollkommen eindeutig.
Das gefundene Resultat deckt sich mit den weiteren Vorbringen der Beklagten zu
ihrem Geschäftsmodell. Sie tritt nämlich im Devisenhandel als Gegenpartei ihrer
Kunden auf (act. 11 N 18; act. 29 N 16, 54), wodurch sie zugestandenermassen
das abwicklungsbedingte Marktrisiko trägt (act. 11 N 18). Nur dieses Vorgehen
gewährleistet die dem Devisenhandel immanente Geschwindigkeit (act. 29 N 17).
Dann kommt in diesem Fall noch erschwerend hinzu, dass Abrechnungen erstellt wurden. Aber auch so hat der CfD-Broker das Marktrisiiko seiner parallelen Eigengeschäfte zu tragen. Ist doch logisch, sonst wäre das ja eine Lizenz zum Geld drucken.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.919.769 von Negativsaldo am 11.05.17 13:27:54Diese Argumentation scheitert schon daran, dass es im Devisengeschäft keinen Referenzmarkt gibt, weil Forex eben NICHT die Anforderungen eines kontrollierten und standardisierten Markts mit amtlicher Kursstellung erfüllt, und CFDs ja nochmal was anderes sind, da sie zwar Kassamarktprodukte sind, aber eine Finanzierung beinhalten. Es gibt trotzdem keinen Grund, wieso dieser Markt auf Banken und Broker beschränkt sein soll, wie an der Börse auch können die Kunden natürlich Komissionsaufträge dorthin schicken.
Wenn es an der Technik lag, ist die Argumentation mit der Sorgfaltspflicht vielleicht gar nicht so verkehrt.
Aber das Saxo Urteil sagt ja gerade, dass der Broker dafür haftet, wenn er taxiert und Kurse stellt. Ob dabei die Technik versagt hat, weil die Computer zu langsam waren oder kaputt, oder tatsächlich kein Liquidity Provider gefunden werden konnte, spielt eben keine Rolle.
Man kann durchaus der Meinung sein, dass das nicht besonders Sachgerecht ist.
Aber man kann keinesfalls daraus schließen, dass bei anderen Fällen dann mehr Wert auf die Ermittlung der genauen Umstände (Referenzmarkt, Funktionstüchtigkeit der Systeme und Hedgingaktivitäten) gelegt wird.
Und dann ginge es ja erst los, weil einer die Nanosekunden-Computer hat, recht dann woander eine Minute Bedenkzeit? Wie lange lässt sich denn der Makler im amtlichen Aktienhandel Zeit mit seinen Kursstellungen? Hier wird immer die Meinung vertreten, man wäre dann besser dran, wenn es wie im Börsenhandel zuginge. Aber in einem fiktiven Devisen-Börsenhandel hätte die SNB natürlich den Kurs erstmal aussetzen lassen und alle Limitorders (inklusive Stoporders) wären gelöscht worden.
Wie man überhaupt auf den Gedanken kommt, Computerausfall sei für die Verluste verantwortlich, das war natürlich ein Stresstest für die Systeme, aber die Tatsache der Kursfreigabe durch die SNB war der Grund für die Kursveränderung. Die ggfs zu beanstandende Langsamkeit der Systeme kann sich doch nur in eine Richtung auswirken, nämlich dahingehend, dass in einem fallenden Markt die Verkaufsorders / Stoporders nicht schnell genug an den Markt kamen, weil wie bei Saxo noch "alte" Kurse gestellt wurden.
Wenn es an der Technik lag, ist die Argumentation mit der Sorgfaltspflicht vielleicht gar nicht so verkehrt.
Aber das Saxo Urteil sagt ja gerade, dass der Broker dafür haftet, wenn er taxiert und Kurse stellt. Ob dabei die Technik versagt hat, weil die Computer zu langsam waren oder kaputt, oder tatsächlich kein Liquidity Provider gefunden werden konnte, spielt eben keine Rolle.
Man kann durchaus der Meinung sein, dass das nicht besonders Sachgerecht ist.
Aber man kann keinesfalls daraus schließen, dass bei anderen Fällen dann mehr Wert auf die Ermittlung der genauen Umstände (Referenzmarkt, Funktionstüchtigkeit der Systeme und Hedgingaktivitäten) gelegt wird.
Und dann ginge es ja erst los, weil einer die Nanosekunden-Computer hat, recht dann woander eine Minute Bedenkzeit? Wie lange lässt sich denn der Makler im amtlichen Aktienhandel Zeit mit seinen Kursstellungen? Hier wird immer die Meinung vertreten, man wäre dann besser dran, wenn es wie im Börsenhandel zuginge. Aber in einem fiktiven Devisen-Börsenhandel hätte die SNB natürlich den Kurs erstmal aussetzen lassen und alle Limitorders (inklusive Stoporders) wären gelöscht worden.
Wie man überhaupt auf den Gedanken kommt, Computerausfall sei für die Verluste verantwortlich, das war natürlich ein Stresstest für die Systeme, aber die Tatsache der Kursfreigabe durch die SNB war der Grund für die Kursveränderung. Die ggfs zu beanstandende Langsamkeit der Systeme kann sich doch nur in eine Richtung auswirken, nämlich dahingehend, dass in einem fallenden Markt die Verkaufsorders / Stoporders nicht schnell genug an den Markt kamen, weil wie bei Saxo noch "alte" Kurse gestellt wurden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.920.417 von Kalchas am 11.05.17 14:30:16Wie man überhaupt auf den Gedanken kommt, Computerausfall sei für die Verluste verantwortlich, das war natürlich ein Stresstest für die Systeme, aber die Tatsache der Kursfreigabe durch die SNB war der Grund für die Kursveränderung. Die ggfs zu beanstandende Langsamkeit der Systeme kann sich doch nur in eine Richtung auswirken, nämlich dahingehend, dass in einem fallenden Markt die Verkaufsorders / Stoporders nicht schnell genug an den Markt kamen, weil wie bei Saxo noch "alte" Kurse gestellt wurden.
Das kannst Du x-mal wiederholen, aber gerade das ist ja nicht das Risiko des Kunden, sondern des CfD-Brokers. Die Saxo Bank hat übrigens zugestanden, dass sie dieses Risiko trägt (siehe zitierter Text). Eindeutiger geht es doch gar nicht.
Das kannst Du x-mal wiederholen, aber gerade das ist ja nicht das Risiko des Kunden, sondern des CfD-Brokers. Die Saxo Bank hat übrigens zugestanden, dass sie dieses Risiko trägt (siehe zitierter Text). Eindeutiger geht es doch gar nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.920.417 von Kalchas am 11.05.17 14:30:16@ kalchas Das ist doch genau, was ich sage.
Man kann da aber natürlich nicht hineininterpretieren, die Kunden seien besser informiert gewesen, als der Broker und deshalb müsse der Broker Geschäfte machen, obwohl die Marktlage eine andere ist und für die er sich am Markt nicht hedgen kann. Der Broker nimmt die Geschäfte auf das eigene Buch oder er hedgt sich. Damit es schnell geht, fragt der Broker natürlich nicht erst 5 Millisekunden lang nach, ob er sich auch hedgen kann, bevor er dem Kunden das Geschäft bestätigt. Oder vielleicht macht er es doch. Das liegt doch alles in seinem Ermessen.
Und selbst wenn man sagt, der Kunde lag ja mit seiner (eigenen, nicht Margin-call-bedingten) Stop-Order schon im Markt und hat die 5 Millisekunden Vorsprung, so kann ja auch dies nur bedeuten, dass die Stoporder mit einer Kursstellung ausgelöst und mit der nächsten abgerechnet wird. Und wenn es nicht geht, das Abrechnen, wegen Schieflage im Orderbuch, geht es eben nicht.
Weil der Broker sagt, dass er schnell ist, bedeutet doch nicht, dass er seine eigenen Taxen so schnell handelt, dass er sich dabei an einer überholten Marktlage orientieren muss. Erst die Kundenorder löst die Überprüfung aus, ob man handeln kann und will.
Man kann sich das doch nicht so hindrehen, wie man möchte, einmal soll der Broker so schnell und dumm sein, dass er nicht marktkonform handelt und Verlust macht. Dann soll er so schnell sein, dass seine Sorgfaltspflicht gebietet, einen anderen noch dümmeren, dann aber bestimmt noch langsameren liquidity provider zu finden.
Wenn so eine Nachricht wie mit Solarworld gestern rauskommt, wären alle Börsenmakler (besonders die mit den ganz schnellen Computern) sofort pleite, weil sie noch ahnungslos die Solarworldaktien der besser informierten Kunden aufgrund ihrer Kurstaxen aufnehmen würden.
Man kann da aber natürlich nicht hineininterpretieren, die Kunden seien besser informiert gewesen, als der Broker und deshalb müsse der Broker Geschäfte machen, obwohl die Marktlage eine andere ist und für die er sich am Markt nicht hedgen kann. Der Broker nimmt die Geschäfte auf das eigene Buch oder er hedgt sich. Damit es schnell geht, fragt der Broker natürlich nicht erst 5 Millisekunden lang nach, ob er sich auch hedgen kann, bevor er dem Kunden das Geschäft bestätigt. Oder vielleicht macht er es doch. Das liegt doch alles in seinem Ermessen.
Und selbst wenn man sagt, der Kunde lag ja mit seiner (eigenen, nicht Margin-call-bedingten) Stop-Order schon im Markt und hat die 5 Millisekunden Vorsprung, so kann ja auch dies nur bedeuten, dass die Stoporder mit einer Kursstellung ausgelöst und mit der nächsten abgerechnet wird. Und wenn es nicht geht, das Abrechnen, wegen Schieflage im Orderbuch, geht es eben nicht.
Weil der Broker sagt, dass er schnell ist, bedeutet doch nicht, dass er seine eigenen Taxen so schnell handelt, dass er sich dabei an einer überholten Marktlage orientieren muss. Erst die Kundenorder löst die Überprüfung aus, ob man handeln kann und will.
Man kann sich das doch nicht so hindrehen, wie man möchte, einmal soll der Broker so schnell und dumm sein, dass er nicht marktkonform handelt und Verlust macht. Dann soll er so schnell sein, dass seine Sorgfaltspflicht gebietet, einen anderen noch dümmeren, dann aber bestimmt noch langsameren liquidity provider zu finden.
Wenn so eine Nachricht wie mit Solarworld gestern rauskommt, wären alle Börsenmakler (besonders die mit den ganz schnellen Computern) sofort pleite, weil sie noch ahnungslos die Solarworldaktien der besser informierten Kunden aufgrund ihrer Kurstaxen aufnehmen würden.
@ kalchas Ich sag ja, am Computerausfall wird es nicht liegen. Es kommt aber neben dem Computerausfall auch der Fall in Betracht, dass eben kein liquidity provider aufgetrieben werden kann, und auch dazu ist nichts geklärt. Der Broker ist gut beraten, dann auch nicht mit Kunden zu handeln und wenn, tut er es auf eigene Rechnung.
Und was die Millisekunden angeht, bei Solarworld war gestern 56 Minuten lang Kursaussetzung 18:04 bis 19:00. Um 18:12 lief die Insolvenznachricht über die Ticker. Und nach Wiederaufnahme um 19:00 brauchte der Makler noch 18 Minuten, um einen ersten Kurs zu stellen. Dieser war rückblickend der tieftse Kurs überhaupt. Wer will daran etwas Unanständiges finden? Da kommt auch keiner und sagt, der sekundenschnelle Börsenhandel hätte mir den Ausstieg ermöglichen müssen. Und wenn es schond er Referenzmarkt nicht kann, dann doch bitte mein Broker.
Und was die Millisekunden angeht, bei Solarworld war gestern 56 Minuten lang Kursaussetzung 18:04 bis 19:00. Um 18:12 lief die Insolvenznachricht über die Ticker. Und nach Wiederaufnahme um 19:00 brauchte der Makler noch 18 Minuten, um einen ersten Kurs zu stellen. Dieser war rückblickend der tieftse Kurs überhaupt. Wer will daran etwas Unanständiges finden? Da kommt auch keiner und sagt, der sekundenschnelle Börsenhandel hätte mir den Ausstieg ermöglichen müssen. Und wenn es schond er Referenzmarkt nicht kann, dann doch bitte mein Broker.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.920.984 von honigbaer am 11.05.17 15:28:50
Wenn der Broker ein Market Maker ist und z.B. Liquidität garantiert hat (wie Saxo), dann ist er gut beraten mit dem Kunden in so eine Fall zu Handeln, sonst ist das ein breach of contract.
Dass ist ein Trugschluss, wenn der Referenzmarkt immer "besser" als der Market Maker wäre, dann gäbe es ja für das Market Maker Modell keine Existenzberechtigung.
Aber gerade in Situationen mangelnder Liquidität ist das Market Maker Modell überlegen, da der MM einspringt wo es sonst keine Gegenpartei gäbe.
Das wird auch groß heraus posaunt, nochmals Saxo wirbt damit dass man bei ihnen exotische Paare im Forex handeln kann die ein ECN-Broker nie bieten könnte, weil es eben da an Liquidität fehlt.
Dieser ist ein realer Vorteil von MM Broker und deswegen hab ich auch einen solchen Broker gewählt statt einen ECN.
Damit ist natürlich für den Broker ein Risiko verbunden; ich denke man kann wohl erwarten dass der Broker diese Risiko managed und nicht einfach auf den Kunden abwälzt sobald was schief geht (nach den Motto "Market Maker ist gut für die Werbung aber in Wirklichkeit wissen wir nichts davon")
Wie schon erwähnt, ist es unmöglich pauschal zu sagen ob der Broker oder der Kunde in einer gewissen Konflikt-Situation recht hat, ohne konkret zu analysieren was geschehen ist, was in den AGBs steht, was der Broker verspricht (durch Werbung, auf der Home-Page, usw.)
Und wenn der Trade an sich auch korrekt verlaufen ist, kann man immer noch nicht grünes Licht geben.
Was ist z.B. wenn der Verlust des Kunden sein Saldo beim Broker übertrifft?
Muss der Kunde dafür geradestehen? Was steht in den AGBs, was hat der Broker versprochen?
Ein wichtiger Aspekt ist hier die Kreditvergabe (wenn es die Möglichkeit gibt das der Verlust größer als mein Saldo ist, heißt das ich handle auf Kredit, also der Broker leiht mir Geld).
Wurde bei der Kreditvergabe Verantwortungsvoll gehandelt, hat der Broker die Bonität des Kunden geprüft, hat er überhaupt eine Kreditwürdigkeitsprüfung gemacht und wie ist die ausgefallen?
Wenn hier fahrlässig gehandelt wurde (wie oft der Fall), dann können zahlungsunfähige Kreditnehmer die Last (oder einen Teil der Last) auf den Kreditgeber abwälzen.
Kurz: im Detail analysieren, Schlussfolgerungen wie "das nimmt doch 99% der Beanstandungen zu Kursstellungen und Nachschusspflichten den Wind aus den Segeln" sind unhaltbar (das Gegenteil wäre natürlich genauso falsch).
Zitat von honigbaer: @ kalchas Ich sag ja, am Computerausfall wird es nicht liegen. Es kommt aber neben dem Computerausfall auch der Fall in Betracht, dass eben kein liquidity provider aufgetrieben werden kann, und auch dazu ist nichts geklärt. Der Broker ist gut beraten, dann auch nicht mit Kunden zu handeln und wenn, tut er es auf eigene Rechnung.
Wenn der Broker ein Market Maker ist und z.B. Liquidität garantiert hat (wie Saxo), dann ist er gut beraten mit dem Kunden in so eine Fall zu Handeln, sonst ist das ein breach of contract.
Zitat von honigbaer: Und was die Millisekunden angeht, bei Solarworld war gestern 56 Minuten lang Kursaussetzung 18:04 bis 19:00. Um 18:12 lief die Insolvenznachricht über die Ticker. Und nach Wiederaufnahme um 19:00 brauchte der Makler noch 18 Minuten, um einen ersten Kurs zu stellen. Dieser war rückblickend der tieftse Kurs überhaupt. Wer will daran etwas Unanständiges finden? Da kommt auch keiner und sagt, der sekundenschnelle Börsenhandel hätte mir den Ausstieg ermöglichen müssen. Und wenn es schond er Referenzmarkt nicht kann, dann doch bitte mein Broker.
Dass ist ein Trugschluss, wenn der Referenzmarkt immer "besser" als der Market Maker wäre, dann gäbe es ja für das Market Maker Modell keine Existenzberechtigung.
Aber gerade in Situationen mangelnder Liquidität ist das Market Maker Modell überlegen, da der MM einspringt wo es sonst keine Gegenpartei gäbe.
Das wird auch groß heraus posaunt, nochmals Saxo wirbt damit dass man bei ihnen exotische Paare im Forex handeln kann die ein ECN-Broker nie bieten könnte, weil es eben da an Liquidität fehlt.
Dieser ist ein realer Vorteil von MM Broker und deswegen hab ich auch einen solchen Broker gewählt statt einen ECN.
Damit ist natürlich für den Broker ein Risiko verbunden; ich denke man kann wohl erwarten dass der Broker diese Risiko managed und nicht einfach auf den Kunden abwälzt sobald was schief geht (nach den Motto "Market Maker ist gut für die Werbung aber in Wirklichkeit wissen wir nichts davon")
Wie schon erwähnt, ist es unmöglich pauschal zu sagen ob der Broker oder der Kunde in einer gewissen Konflikt-Situation recht hat, ohne konkret zu analysieren was geschehen ist, was in den AGBs steht, was der Broker verspricht (durch Werbung, auf der Home-Page, usw.)
Und wenn der Trade an sich auch korrekt verlaufen ist, kann man immer noch nicht grünes Licht geben.
Was ist z.B. wenn der Verlust des Kunden sein Saldo beim Broker übertrifft?
Muss der Kunde dafür geradestehen? Was steht in den AGBs, was hat der Broker versprochen?
Ein wichtiger Aspekt ist hier die Kreditvergabe (wenn es die Möglichkeit gibt das der Verlust größer als mein Saldo ist, heißt das ich handle auf Kredit, also der Broker leiht mir Geld).
Wurde bei der Kreditvergabe Verantwortungsvoll gehandelt, hat der Broker die Bonität des Kunden geprüft, hat er überhaupt eine Kreditwürdigkeitsprüfung gemacht und wie ist die ausgefallen?
Wenn hier fahrlässig gehandelt wurde (wie oft der Fall), dann können zahlungsunfähige Kreditnehmer die Last (oder einen Teil der Last) auf den Kreditgeber abwälzen.
Kurz: im Detail analysieren, Schlussfolgerungen wie "das nimmt doch 99% der Beanstandungen zu Kursstellungen und Nachschusspflichten den Wind aus den Segeln" sind unhaltbar (das Gegenteil wäre natürlich genauso falsch).
Also ich krieg da schon wieder Kopfweh, wenn ich das lese.
Ein Marketmaker, der Liquidität garantiert, der macht natürlich auch seine Kurse, so wie es marktgerecht ist. Genausowenig wie ein Börsenmakler kann er sich gegen den Markt stemmen und das ist auch nicht seine Aufgabe. Vielleicht handelt er noch seine letzte Taxe, spätestens dann setzt er den Kurs so, dass er nicht draufzahlt. Er kann da machen, was er will und handelt auf eigene Gefahr. Entgegen einer Lage am Referenzmarkt wird er wohl kaum handeln.
Natürlich ist das Marketmakermodell "überlegen" bei der Liquidität.
Müsste der Marketmaker aber auf eigenen Kosten Kundenorders ausführen, die im Referenzmarkt nicht ausgeführt würden, wäre es schnell damit vorbei.
Der Maketmaker stellt Liquidität bereit, um am Spread und der Finanzierung zu verdienen. Nicht, um dem Kunden etwas zu schenken. Der ganze außerbörsliche Handel läuft doch so, hat mit den CFDs nichts zu tun. L&S stellt sein Taxen und wenn jemand lieber dort den Spread bezahlt, statt auf Xetra zu limitieren ...
Und der Kredit bei einem CFD oder einem knock-out und einem Optionsschein ist natürlich ohne Bonitätsprüfung. Das ist ja für die Anleger gerade das Interessante, sie kaufen zu den gleichen Kreditkonditionen wie ein Institutioneller, was sie sonst nie könnten. Ohne Bonität und ohne Sicherheiten. Das ist ein wesentliches Merkmal dieser Geschäfte. Die Nachschussdiskussion gäbe es gar nicht, hätte jeder Kunde einen Kreditvertrag unterschrieben und Sicherheiten hinterlegt. Nein, es wird auf Margin gehandelt.
Das ist so ähnlich wie Freibier für alle. Nur einige Dödel, die ihren Konsum nicht im Griff hatten, schreien jetzt nach Limitierung. Am besten nur noch alkoholfrei ausschenken.
Natürlich ist Spekulation auf Kredit gefährlich, beim Wertpapierkredit mit Hebel eins bis zwei kriegen alle Angst, aber Hebelscheine mit Hebel 10 kein Problem und CFDs mit Hebel 50 werden auch gerne genommen.
Ein Marketmaker, der Liquidität garantiert, der macht natürlich auch seine Kurse, so wie es marktgerecht ist. Genausowenig wie ein Börsenmakler kann er sich gegen den Markt stemmen und das ist auch nicht seine Aufgabe. Vielleicht handelt er noch seine letzte Taxe, spätestens dann setzt er den Kurs so, dass er nicht draufzahlt. Er kann da machen, was er will und handelt auf eigene Gefahr. Entgegen einer Lage am Referenzmarkt wird er wohl kaum handeln.
Natürlich ist das Marketmakermodell "überlegen" bei der Liquidität.
Müsste der Marketmaker aber auf eigenen Kosten Kundenorders ausführen, die im Referenzmarkt nicht ausgeführt würden, wäre es schnell damit vorbei.
Der Maketmaker stellt Liquidität bereit, um am Spread und der Finanzierung zu verdienen. Nicht, um dem Kunden etwas zu schenken. Der ganze außerbörsliche Handel läuft doch so, hat mit den CFDs nichts zu tun. L&S stellt sein Taxen und wenn jemand lieber dort den Spread bezahlt, statt auf Xetra zu limitieren ...
Und der Kredit bei einem CFD oder einem knock-out und einem Optionsschein ist natürlich ohne Bonitätsprüfung. Das ist ja für die Anleger gerade das Interessante, sie kaufen zu den gleichen Kreditkonditionen wie ein Institutioneller, was sie sonst nie könnten. Ohne Bonität und ohne Sicherheiten. Das ist ein wesentliches Merkmal dieser Geschäfte. Die Nachschussdiskussion gäbe es gar nicht, hätte jeder Kunde einen Kreditvertrag unterschrieben und Sicherheiten hinterlegt. Nein, es wird auf Margin gehandelt.
Das ist so ähnlich wie Freibier für alle. Nur einige Dödel, die ihren Konsum nicht im Griff hatten, schreien jetzt nach Limitierung. Am besten nur noch alkoholfrei ausschenken.
Natürlich ist Spekulation auf Kredit gefährlich, beim Wertpapierkredit mit Hebel eins bis zwei kriegen alle Angst, aber Hebelscheine mit Hebel 10 kein Problem und CFDs mit Hebel 50 werden auch gerne genommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.943.925 von honigbaer am 15.05.17 10:05:34Der klitzekleine Unterschied ist, dass der angebliche Makler Partei ist. Was gibt es daran nicht zu verstehen?
In dem Fall Schweizer Franken haben die Kundenaufträge doch nie gepasst, weder beim Kauf noch beim Verkauf. Wer soll denn die Aufträge eingestellt haben? Doch sicherlich nicht die Kunden.
Das ist doch leicht nachprüfbar. Da muss man nur die Orderbücher vor der Freigabe des Wechslkurses einsehen.
In dem Fall Schweizer Franken haben die Kundenaufträge doch nie gepasst, weder beim Kauf noch beim Verkauf. Wer soll denn die Aufträge eingestellt haben? Doch sicherlich nicht die Kunden.
Das ist doch leicht nachprüfbar. Da muss man nur die Orderbücher vor der Freigabe des Wechslkurses einsehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.944.375 von Kalchas am 15.05.17 10:49:19Aber wieso soll es der "Partei" nicht erlaubt sein, ihre Order nach Freigabe des Wechselkurses zu streichen?
Die Annnahme ist völlig irrwitzig, dass zwar die Kunden auf die Nachrichtenlage reagieren dürfen, die andere Partei aber nicht. Der Broker wird in der Regel Order aus dem Referenzmarkt oder seines liquidity providers im Orderbuch spiegeln und darüber hinaus vermutlich echte Orders seiner Kunden (und eigene). Deren Handelbarkeit ist ja kein Problem, nur die Aufträge des Referenzmarkts und des liquidity provders fallen natürlich weg. Im Börsenhandel ist es nicht anders, der Makler zeigt irgendwas an, eine Garantie, dass das handelbar ist, ist damit nicht verbunden. Und wenn man eine Order hinschickt überlegt er eine Minute, ob er einen Kurs stellt und repartiert oder -BT anschreibt.
Wenn der Broker Kurse (nicht Taxen) stellt, können diese natürlich trotzdem verbindlich, vorbehaltlich Misstraderegeln. Wieso soll das dann wieder bei den CFDs für die Kunden vorteilhafter sein, als im börslichen Zertifikatehandel? Weil da die Vereinbarungen mit dem Broker gelten, das ist schon klar, aber das können ja dann die Gerichte ausdiskutieren. Aber offensichtlich ist das keineswegs.
Die Annnahme ist völlig irrwitzig, dass zwar die Kunden auf die Nachrichtenlage reagieren dürfen, die andere Partei aber nicht. Der Broker wird in der Regel Order aus dem Referenzmarkt oder seines liquidity providers im Orderbuch spiegeln und darüber hinaus vermutlich echte Orders seiner Kunden (und eigene). Deren Handelbarkeit ist ja kein Problem, nur die Aufträge des Referenzmarkts und des liquidity provders fallen natürlich weg. Im Börsenhandel ist es nicht anders, der Makler zeigt irgendwas an, eine Garantie, dass das handelbar ist, ist damit nicht verbunden. Und wenn man eine Order hinschickt überlegt er eine Minute, ob er einen Kurs stellt und repartiert oder -BT anschreibt.
Wenn der Broker Kurse (nicht Taxen) stellt, können diese natürlich trotzdem verbindlich, vorbehaltlich Misstraderegeln. Wieso soll das dann wieder bei den CFDs für die Kunden vorteilhafter sein, als im börslichen Zertifikatehandel? Weil da die Vereinbarungen mit dem Broker gelten, das ist schon klar, aber das können ja dann die Gerichte ausdiskutieren. Aber offensichtlich ist das keineswegs.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.942.683 von gml2 am 15.05.17 01:44:45Und ewig grüsst das Murmeltier. Er gibt keinen Kredit. @gml. Zitat: Ein wichtiger Aspekt ist hier die Kreditvergabe (wenn es die Möglichkeit gibt das der Verlust größer als mein Saldo ist, heißt das ich handle auf Kredit, also der Broker leiht mir Geld). Zitat ende. Der Broker leiht Euch den Anlagebetrag weil er z.b auch genügend DAX Kontrakte im Buch hat um diese zu leihen. Der verliehene Wert ist durch seine blosse Masse beim Broker verpfändet. Er leiht euch die besicherten Papiere. Verluste macht der broker wenn ihr Schlaubies nicht das durch euer wissen verlorenes Geld zurückzahlt. Aber wie immer, Verluste des Kunden sibd die Gewinne des Brokers. Gott ihr bleibt echt stehen. Na viel Glück beim neuen Investment. Hoffentlich zieht IG dem foes die Hosen aus.
Erneut ein spannender Artikel bezüglich Saxo in der Schweiz. Prozessfinanzierer stehen bereit. Auch für andere Banken wie Swissquote wird die Luft dünner:
https://www.nzz.ch/finanzen/nachwehen-vom-15-januar-2015-dev…
https://www.nzz.ch/finanzen/nachwehen-vom-15-januar-2015-dev…
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.960.134 von Negativsaldo am 17.05.17 09:03:37
IG drückt bei mir gerade auf das Gaspedal.
Über eine Schweizer Kanzlei haben sie mir eine Betreibung zugestellt.
Habe Rechtsvorschlag erhoben und gehe mit ihnen vor Gericht.
Wenn sie wirklich wollen das ich zahle, haben sie vor Gericht ja keine Probleme zu belegen, dass von ihrer Seite aus am 15.01.2015 alles Rechtens, Legal verlaufen ist...
Das Argument "Keine Liquidität" können sie ja Leider nicht mehr ziehen, wie das Zürcher Handelsgericht festgestellt hat.
IG Deutschland - Betreibung Schweiz
Vielen Dank für die nützlichen Links "Negativsaldo". IG drückt bei mir gerade auf das Gaspedal.
Über eine Schweizer Kanzlei haben sie mir eine Betreibung zugestellt.
Habe Rechtsvorschlag erhoben und gehe mit ihnen vor Gericht.
Wenn sie wirklich wollen das ich zahle, haben sie vor Gericht ja keine Probleme zu belegen, dass von ihrer Seite aus am 15.01.2015 alles Rechtens, Legal verlaufen ist...
Das Argument "Keine Liquidität" können sie ja Leider nicht mehr ziehen, wie das Zürcher Handelsgericht festgestellt hat.
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Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: gg Boardregel 7, Aufruf zur Sammelklage
Hat sich die Situation in Deutschland beruhigt? Sind die Banken in Deutschland durch die Regulierung der BAFIN zurückgekrebst? In der Schweiz hat sich leider noch nichts geändert. Zwar ist der 15.01.2015 in den Halbjahreszahlen 2017 von Swissquote kein Thema mehr, jedoch ist Swissquote den Betroffenen gegenüber noch immer nicht Kompromiss bereit. Gibt es Betroffene in der Schweiz, die in letzter Zeit von Swissquote kontaktiert wurden? Ist jemanden bekannt, ob Swissquote gegen einen Kunden prozessiert? Oder das ein Kunde die Swissquote gerichtlich belangt? Ich bin dankbar für jeden Hinweis.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.592.149 von Negativsaldo am 24.08.17 17:40:58Ich bin mir nicht sicher, wie der Stand in Deutschland ist. Allerdings scheint in der Schweiz nicht nur Swissquote, sondern auch Saxo weiterhin zu prozessieren - trotz Verlust vor Gericht.
http://saxobankcug.freeforums.net/thread/5/saxo-bank-switzer…
http://saxobankcug.freeforums.net/thread/5/saxo-bank-switzer…
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.600.474 von Rolf1974 am 25.08.17 19:32:37Angeblich wird auch gegen Swissquote prozessiert...
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.612.559 von schwaert am 28.08.17 16:37:30
Habt ihre ähnliche Verhandlungsversuche seitens Swissquote gehabt in den letzten Wochen? Wie ist die Situation in Deutschland, wurden hier die Minussalden durch die neuen BaFIN Regulierung auf null gestellt?
Swissquote News Schweiz
Swissquote hat sich bei mir vor kurzem noch einmal gemeldet. Sie nannten es den letzten Versuch einer ausser gerichtliche Einigung bevor sie Anklage gegen mich erheben. Die Bedingungen waren wie bereits ein Jahr zuvor 20% Nachlass auf dem Minussaldo. Ich nenne diese einen letzten verzweifelten Versuch noch Geld einzutreiben, bevor die erste Urteile in der Schweiz gegen Swissquote gesprochen werden. Habt ihre ähnliche Verhandlungsversuche seitens Swissquote gehabt in den letzten Wochen? Wie ist die Situation in Deutschland, wurden hier die Minussalden durch die neuen BaFIN Regulierung auf null gestellt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.225.609 von Negativsaldo am 20.11.17 13:58:15Wir "feiern" heute den 3. Jahrestag. Dabei herrscht Totenstille. Es ist es die Ruhe vor dem Sturm?
Grüsse
Grüsse
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.723.079 von erncheated am 15.01.18 20:34:08
Verjährung
In vielen Ländern endete zum 15.1.18 die Verjährungsfrist. So zum Beispiel auch in Dänemark. Die Saxo Bank kann demnach nicht mehr in Dänemark klagen. Die Verjährungsfrist in Deutschland endet zum 31.12.18
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.723.079 von erncheated am 15.01.18 20:34:08Auch bei Swissquote in der Schweiz herrscht seit letztem August Funkstille. Die Schweizer FINMA hat jedoch im Gegenzug zur BAFIN gar nichts unternommen. Auch die Presse hat kein Interesse mehr an der Thematik, im Moment ist halt die Bitcoin Euphorie zu gross. Ich schaue aber trotzdem regelmässig hier vorbei. Ansonsten warte ich mal auf einen ersten Präzedenzfall gegen Swissquote in der Schweiz. Es gilt immer noch durchhalten und die Fassung nicht verlieren.
Gibt es bei irgendwem Neuigkeiten? Bei mir wurde in der Schweiz nun ebenfalls der Prozess eröffnet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.008.565 von biancoblu am 12.02.18 23:16:59
Zudem hat Swissquote Ihre Probleme weiterhin nicht im Griff:
Link Story 1: https://insideparadeplatz.ch/2018/02/07/it-pleite-callcenter…
Link Story 2: https://insideparadeplatz.ch/2018/02/01/rueckschlag-fuer-swi…
Swissquote News
Danke für deine Info. Mich würde interessieren, ob du oder die Bank Anklage erhoben hat. Swissquote hat mir bereits einige male mit Anklage gedroht aber bis jetzt war dies nur warme Luft. Zudem hat Swissquote Ihre Probleme weiterhin nicht im Griff:
Link Story 1: https://insideparadeplatz.ch/2018/02/07/it-pleite-callcenter…
Link Story 2: https://insideparadeplatz.ch/2018/02/01/rueckschlag-fuer-swi…
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.019.437 von Negativsaldo am 14.02.18 08:18:13Ich sammle auch Informationen gegen Swissquote und Saxo.
Sie können mir unter hansx10@hotmail.com schreiben.
Sie können mir unter hansx10@hotmail.com schreiben.
News aus dem Geschäftsbericht der Swissquote
Der Geschäftsbericht 2017 von Swissquote wurde publiziert. Auf der Seite 109 wird folgendes Vermerkt (Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator): "Neben den Lombardkrediten, Leverage Forex-Kreditlinien und Kommunalkrediten, die im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit gewährt werden (siehe Abschnitt F1 der konsolidierten Jahresrechnung), beinhalten die in der Bilanz ausgewiesenen Darlehen (CHF 278.6 Mio.) auch Forderungen gegenüber Kunden, die in einen ungeregelten Kontokorrentkredit eingetreten sind. Alle diese Überziehungskredite stehen im Zusammenhang mit dem Beschluss der Schweizerischen Nationalbank vom 15. Januar 2015, den 1.20er Floor auf EUR/CHF zu streichen, was zu einer plötzlichen und extremen Stärkung des CHF gegenüber allen wichtigen Währungen führte. Dieses Ereignis von beispiellosem Ausmaß hinterließ bei vielen Kunden einen negativen Kontostand. Seitdem versucht der Konzern, die verbleibenden negativen Salden auf unterschiedliche Weise wieder einzubringen. Zur Beurteilung der voraussichtlichen Verwertung solcher Restbeträge hat der Konzern die negativen Salden auf der Grundlage verschiedener Recovery-Strategien gebündelt. Die Annahmen, die für die Schätzung des potenziellen Rückflusses verwendet werden, werden von der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat regelmässig überprüft, um allfällige Differenzen zwischen dem geschätzten und dem tatsächlichen Schadenverlauf zu reduzieren.
Wir berichten über die Prüfung der negativen Kontensalden als eine wesentliche Prüfungsaufgabe, da die Parameter zur Bestimmung der Höhe der Wertberichtigung für diese Engagements im Geschäftsbericht 2017 Finanzbericht der Gesellschaft einer Beurteilung unterliegen und aufgrund ihrer Größe. Am 31. Dezember 2017 schätzte die Gruppe, dass der Betrag der negativen Salden, die wieder einbringbar und somit nicht wertgemindert sind, CHF 2,3 Mio. betrug."
So wie ich dies verstehe geht Swissquote davon aus das nur 2.3 Mio. zurückbezahlt werden. Alle die keine Abzahlungsverträge unteschrieben haben sind also nicht einbringbar.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.271.561 von Negativsaldo am 14.03.18 08:46:10Das bezieht sich auf Beträge, die nicht wertgemindert sind. Bei denen wird mit voller Rückzahlung gerechnet, beim Rest mit weniger.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.273.391 von Kalchas am 14.03.18 11:19:33
Link Geschäftsbericht: https://de.swissquote.com/company/investors
Übersetzter Text aus dem Geschäftsbericht 2017 (Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator):
Wir haben die Kontrollen zur Identifizierung von gefährdeten Krediten und zur Berechnung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft getestet.
In Bezug auf die negativen Salden und die damit zusammenhängenden Rückstellungen haben wir die folgenden Verfahren durchgeführt:
1. Wir haben die vom Konzern vorgenommene rechtliche und finanzielle Beurteilung geprüft. Wir haben die Annahmen, die das Management zur Bestimmung der erzielbaren Beträge verwendet hat, überprüft und mit den tatsächlichen Beträgen verglichen, die bei der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten erzielbar sind;
2. Wir haben eine Stichprobe der Daten, die in der Rückstellungsberechnung verwendet wurden, auf Nachweise hin untersucht und die Berechnungsmethodik bewertet;
3. Wir haben für eine Stichprobe von Kunden die mit der Gruppe ausgetauschte Korrespondenz geprüft (falls zutreffend);
4. Wir haben die Anwaltsbriefe eingeholt und analysiert, in denen die Rechtslage des Konzerns und der Status der anhängigen Rechtsstreitigkeiten beurteilt wurden.
Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass die Bilanzierung der Wertberichtigung gemäß IAS 39 "Financial Instruments: Recognition and Measurement" erfolgt.
Wie wurde der Geschäftsbericht geprüft
Ich denke PWC als Prüfungsorgan sieht die 2.3 Mio. als Gesamtbetrag an, welche noch zurückgefordert werden kann. Das Vorgehen wie PWC auf den Betrag kommt, ist auf der Seit 109 des Geschäftsbericht zu finden:Link Geschäftsbericht: https://de.swissquote.com/company/investors
Übersetzter Text aus dem Geschäftsbericht 2017 (Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator):
Wir haben die Kontrollen zur Identifizierung von gefährdeten Krediten und zur Berechnung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft getestet.
In Bezug auf die negativen Salden und die damit zusammenhängenden Rückstellungen haben wir die folgenden Verfahren durchgeführt:
1. Wir haben die vom Konzern vorgenommene rechtliche und finanzielle Beurteilung geprüft. Wir haben die Annahmen, die das Management zur Bestimmung der erzielbaren Beträge verwendet hat, überprüft und mit den tatsächlichen Beträgen verglichen, die bei der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten erzielbar sind;
2. Wir haben eine Stichprobe der Daten, die in der Rückstellungsberechnung verwendet wurden, auf Nachweise hin untersucht und die Berechnungsmethodik bewertet;
3. Wir haben für eine Stichprobe von Kunden die mit der Gruppe ausgetauschte Korrespondenz geprüft (falls zutreffend);
4. Wir haben die Anwaltsbriefe eingeholt und analysiert, in denen die Rechtslage des Konzerns und der Status der anhängigen Rechtsstreitigkeiten beurteilt wurden.
Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass die Bilanzierung der Wertberichtigung gemäß IAS 39 "Financial Instruments: Recognition and Measurement" erfolgt.
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Saxo is sueing 8 German clients at the Maritime and Commercial Court. The lawsuit was filed on 12th January, two days before limitation date. Does anyone have info on the progress in other countries concerning place of jurisdiction. Is there someone else trying to bring the lawsuit to the country of residence at the moment? Which lawyers are you using in Denmark?
Saxo hat im Østre Landsret (hoher Gerichtshof von Dänemark) gegen Greyzone ApS ein Urteil verloren.
http://www.domstol.dk/oestrelandsret/nyheder/Documents/B0281…
Saxo muss 58.000 Euro Anwaltskosten und 216.000 Euro an Schadenersatz an Greyzone innerhalb von 14 Tagen zahlen.
(Ich hoffe den Sinn richtig verstanden zu haben, mit der dänischen Sprache weiß ich wenig anzufangen und bin auf Google Translate angewiesen)
http://www.domstol.dk/oestrelandsret/nyheder/Documents/B0281…
Saxo muss 58.000 Euro Anwaltskosten und 216.000 Euro an Schadenersatz an Greyzone innerhalb von 14 Tagen zahlen.
(Ich hoffe den Sinn richtig verstanden zu haben, mit der dänischen Sprache weiß ich wenig anzufangen und bin auf Google Translate angewiesen)
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.870.132 von gml2 am 30.05.18 19:11:32
hier in english, aber nicht tiefgreifend: https://www.financemagnates.com/forex/regulation/danish-high…
Zitat von gml2: Saxo hat im Østre Landsret (hoher Gerichtshof von Dänemark) gegen Greyzone ApS ein Urteil verloren.
http://www.domstol.dk/oestrelandsret/nyheder/Documents/B0281…
Saxo muss 58.000 Euro Anwaltskosten und 216.000 Euro an Schadenersatz an Greyzone innerhalb von 14 Tagen zahlen.
(Ich hoffe den Sinn richtig verstanden zu haben, mit der dänischen Sprache weiß ich wenig anzufangen und bin auf Google Translate angewiesen)
hier in english, aber nicht tiefgreifend: https://www.financemagnates.com/forex/regulation/danish-high…
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.895.179 von bomike am 03.06.18 00:53:01
Danke.
Die Hauptfakten sind korrekt dargestellt.
Zitat von bomike:Zitat von gml2: Saxo hat im Østre Landsret (hoher Gerichtshof von Dänemark) gegen Greyzone ApS ein Urteil verloren.
http://www.domstol.dk/oestrelandsret/nyheder/Documents/B0281…
Saxo muss 58.000 Euro Anwaltskosten und 216.000 Euro an Schadenersatz an Greyzone innerhalb von 14 Tagen zahlen.
(Ich hoffe den Sinn richtig verstanden zu haben, mit der dänischen Sprache weiß ich wenig anzufangen und bin auf Google Translate angewiesen)
hier in english, aber nicht tiefgreifend: https://www.financemagnates.com/forex/regulation/danish-high…
Danke.
Die Hauptfakten sind korrekt dargestellt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.895.221 von gml2 am 03.06.18 01:45:29Dass diese Bank sogar vor eigenen Gerichten mit ihrer verwegenen Argumentation zum sfr-crash 1/2015 scheitert, ist ein echter Durchbruch. Doch es geht weiter nun zum Hojesteret.
Siehe https://www.business.dk/investor/saxo-bank-vil-anke-landsret… in Berlinske business
Siehe https://www.business.dk/investor/saxo-bank-vil-anke-landsret… in Berlinske business
Weiss jemand ob es bei IG Markets garantiere Stops auf den EUR CHF gegeben hat? Wie ich mich erinnern kann nicht.
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Intressanter Artikel der NZZ. Alle Betroffenen von Swissquote sollten durchhalten. https://www.nzz.ch/finanzen/reduzierter-einsatz-fuer-zocker-…
Do not take any Bonus offer from your broker or your manager, do not allow your broker manager trade on your behalf. That is how they manipulate traders funds. If you need assistance with retrieving your lost fund from your broker or Your account has been manipulated by your broker manager or maybe you are having challenges with withdrawals due to your account been manipulated. Kindly get in touch with me on albertmaria000@gmail.com and I will guide you on simple and effective steps to take in recovering your entire fund.
mich würde interessieren was nun daraus geworden ist? konnte die angelegenheit mit IG Markets geklärt werden? Bin nämlich auch Kunde dort und es würd mich sehr interessieren, wie dieser Broker sich in Extremsituationen verhält. Ich hoffe sehr, dass der threadersteller einer Privatinsolvenz aus dem Weg gehen konnte. Ich würde mich über ein Antwort freuen.
Heinrich
Heinrich
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.795.344 von foes0001 am 16.01.15 11:23:25mich würde interessieren wie die ganze sache ausgegangen ist? ich hoffe die privatinsolvenz konnte abgewendet werden...
Vierter Jahrestag CFD Debakel
Vier Jahre sind seit der Aufhebung des Mindestkurses nun vergangen, damit verbunden die falschen Abwicklungen der CFD Anbieter die zu Minussalden führten. In der Schweiz hat sich bezüglich Swissquote noch nicht viel getan. Es wird immer wieder gemunkelt, das diverse Gerichtsverfahren laufen. Ein Urteil oder sonstige konkrete Informationen diesbezüglich wurden aber bis jetzt nicht veröffentlicht. Viele Betroffene sind noch immer im Dunkeln und erhalten nirgendwo Informationen oder Unterstützung. Ein Lichtschimmer war das Urteil des Handelsgerichts Zürich gegen die SAXO Bank. Zur Erinnerung der Link aufs Urteil:http://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/o…
Auch von Bomike, credere und honigbaer haben wir leider schon lange nichts mehr im Trade gelesen. Mich würde es interessieren, ob in Deutschland nun alle Betroffenen eine Lösung gefunden haben und ob jemand tatsächlich Informationen zu einem Gerichtsfall in der Schweiz im Zusammenhang mit Swissquote hat. An alle die noch keine Lösung haben, haltet durch. Lasst euch nicht weichkochen mit irgendwelchen Abzahlungsverträgen. Ich hoffe, dass sich im 2019 auch in der Schweiz etwas bewegt und es eine positive Entwicklung gibt, so dass die Betroffenen eine anständige Lösung erhalten z.B. einen von der FINMA / Gericht vordefinierten Abrechnungskurs von CHF 1.18 .
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.634.479 von Negativsaldo am 15.01.19 13:18:31Zu Swissquote kann ich leider nichts schreiben. Die Causa Saxo-Bank (vs. Greyzone) kann als Referenzfall angesehen werden und liegt jetzt beim dänischen Höchstgericht (Hojesteret). Auf dieses Urteil warten alle. Es wird entscheiden, ob die Vorgangsweise der gen. Bank (nach dän. Recht) rechtens war. Bis dahin wird sich nichts tun.
Es schauen hier zwar mehr mehr als 10 Leute täglich herein, aber es kommt nichts. Wir müssen warten. Dass die neuen Eigentümer der Bank einen vorzeitigen Schlussstrich ziehen werden, ist nicht zu erwarten.
Ich habe meine Lektion gelernt. Dass Bomike nichts mehr schreibt bedaure ich.
Natürlich wird ein dän. Höchstgerichts-Urteil auch für die Swissquote Geschädigten von großer Bedeutung sein. Gerichts-urteile werden sicher publik werden.
Viele Grüsse
Es schauen hier zwar mehr mehr als 10 Leute täglich herein, aber es kommt nichts. Wir müssen warten. Dass die neuen Eigentümer der Bank einen vorzeitigen Schlussstrich ziehen werden, ist nicht zu erwarten.
Ich habe meine Lektion gelernt. Dass Bomike nichts mehr schreibt bedaure ich.
Natürlich wird ein dän. Höchstgerichts-Urteil auch für die Swissquote Geschädigten von großer Bedeutung sein. Gerichts-urteile werden sicher publik werden.
Viele Grüsse
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.636.981 von erncheated am 15.01.19 17:25:25
Warum der Saxo-Bank-Fall in Dänemark einen Einfluss auf den Swissquote-Fall in der Schweiz haben sollte verstehe ich nicht. Saxo ungleich Swissquote, Dänemark (EU) ungleich Schweiz. Der einzige gemeinsame Nenner ist, dass beide Unternehmen mit der Folge der Wechselkursaufhebung in EURCHF Abwicklungsprobleme hatten.
Allen weiterhin viel Glück!
Swissquote läuft
In der Schweiz laufen diverse Swissquote-Fälle am Gericht in Lausanne. Da wird aktuell die Liquiditätssituation nochmals beleuchtet. Ich erwarte dieses Jahr noch ein Urteil. Da die "unabhängigen" Gutachter/Professoren aber Bankenfreundlich scheinen bin ich etwas nervös. Aber mal schauen. Warum der Saxo-Bank-Fall in Dänemark einen Einfluss auf den Swissquote-Fall in der Schweiz haben sollte verstehe ich nicht. Saxo ungleich Swissquote, Dänemark (EU) ungleich Schweiz. Der einzige gemeinsame Nenner ist, dass beide Unternehmen mit der Folge der Wechselkursaufhebung in EURCHF Abwicklungsprobleme hatten.
Allen weiterhin viel Glück!
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.659.301 von schwaert am 18.01.19 09:15:35
«Das gefundene Resultat deckt sich mit den weiteren Vorbringen der Beklagten zu ihrem Geschäftsmodell. Sie tritt nämlich im Devisenhandel als Gegenpartei ihrer Kunden auf (act. 11 N 18; act. 29 N 16, 54), wodurch sie zugestandenermassen das abwicklungsbedingte Marktrisiko trägt (act. 11 N 18). Nur dieses Vorgehen gewährleistet die dem Devisenhandel immanente Geschwindigkeit (act. 29 N 17).»
Aus meiner Sicht bedeutet das, dass die Liquidität nicht zentral ist. Swissquote wie Saxo treten dem Kunden gegenüber als Gegenpartei auf. Dem Kunden kann es somit egal sein, ob sich die CFD Anbieterin am Markt mit Liquidität absichern kann. Weiter hat Swissquote während 1 Stunde bewusst die Systeme abgestellt, was fast sicher die Sorgfaltspflicht gegenüber dem Kunden verletzt. Zudem haben Sie unlauter geworben. Auf der Webseite stand ganz klar, man könne nicht mehr verlieren als man Einsetzt. Sind wir mal gespannt aufs Urteil.
Gedanken zur Liquidität
Ich mache mir da weniger Sorgen. Im Urteil gegen Saxo wurde folgendes festgehalten:«Das gefundene Resultat deckt sich mit den weiteren Vorbringen der Beklagten zu ihrem Geschäftsmodell. Sie tritt nämlich im Devisenhandel als Gegenpartei ihrer Kunden auf (act. 11 N 18; act. 29 N 16, 54), wodurch sie zugestandenermassen das abwicklungsbedingte Marktrisiko trägt (act. 11 N 18). Nur dieses Vorgehen gewährleistet die dem Devisenhandel immanente Geschwindigkeit (act. 29 N 17).»
Aus meiner Sicht bedeutet das, dass die Liquidität nicht zentral ist. Swissquote wie Saxo treten dem Kunden gegenüber als Gegenpartei auf. Dem Kunden kann es somit egal sein, ob sich die CFD Anbieterin am Markt mit Liquidität absichern kann. Weiter hat Swissquote während 1 Stunde bewusst die Systeme abgestellt, was fast sicher die Sorgfaltspflicht gegenüber dem Kunden verletzt. Zudem haben Sie unlauter geworben. Auf der Webseite stand ganz klar, man könne nicht mehr verlieren als man Einsetzt. Sind wir mal gespannt aufs Urteil.
Hab den Thread wieder durch Zufall entdeckt. Ich kenne keinen Fall, wo überhaupt jemand zahlen mußte. Und Suissequote hat noch nie besonders gut die Händler aufgeklärt.
Wer mit denen immer noch ein Problem hat, sollte eine negative Feststellungklage einreichen. Mit der richtigen Kanzlei gewinnt man. Und dann ist das Thema vom Tisch...
Wer mit denen immer noch ein Problem hat, sollte eine negative Feststellungklage einreichen. Mit der richtigen Kanzlei gewinnt man. Und dann ist das Thema vom Tisch...
!
Dieser Beitrag wurde von UniversalMODul moderiert. Grund: bitte keine Verwendung von Email- Adressen, siehe Bordregeln 9.3.9Verluste bei CFD Anbietern - www.cfd-kritik.de - deckt auf!
Hallo zusammen,ich betreibe seit 6 Jahren Nachforschungen über unseriöse CFD Anbieter.
Nun habe ich eine Website erstellt, dort soll aufgeklärt werden, Austausch statt
finden und eine Checkliste für Kunden.
Viele Grüße
xyz
Kein guter Tag!
Soweit ich (mit Hilfe von google translate) das heutige Urteil des Hojesteret verstanden habe, handelte die Saxo Bank am 15. 1. 2015 (EURCHF-Crash) nach dänischem Recht rechtskonform und darf Kurse nach Belieben nachträglich ändern. Das sollte allen Kunden dieser Bank klar sein.
Grüße
Soweit ich (mit Hilfe von google translate) das heutige Urteil des Hojesteret verstanden habe, handelte die Saxo Bank am 15. 1. 2015 (EURCHF-Crash) nach dänischem Recht rechtskonform und darf Kurse nach Belieben nachträglich ändern. Das sollte allen Kunden dieser Bank klar sein.
Grüße
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.795.971 von frau623n am 16.01.15 12:10:06
Handel mit Brockern
Hallo Finger weg von diesen brockern alles Abzocke diese Plattform sind so ausgerichtet um euer Geld zu holen und nicht gewinne auszuzahlen du hast keine Rechte !
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.670.865 von diddi123 am 11.10.19 07:50:44Guten Morgen allseits!
Heute, 5.Jahrestag des EURCHF-Crashs, dennoch völlige Stille. Und das obwohl heute schon über 40 Leute diesen thread aufgerufen haben. Vielleicht ein guter Zeitpunkt, ein Resümee über das Geschehene zu ziehen. Vielleicht kommt doch noch etwas von den Hauptpostern, wie z. B foes001 .
Meine Lehre: Ohne traden lebt es sich besser.
Grüße
Heute, 5.Jahrestag des EURCHF-Crashs, dennoch völlige Stille. Und das obwohl heute schon über 40 Leute diesen thread aufgerufen haben. Vielleicht ein guter Zeitpunkt, ein Resümee über das Geschehene zu ziehen. Vielleicht kommt doch noch etwas von den Hauptpostern, wie z. B foes001 .
Meine Lehre: Ohne traden lebt es sich besser.
Grüße
Stand bei Swissquote betroffenen
In der Schweiz ist es um die CfD Affäre bei Swissquote still geworden. Swissquote selbst hat das Thema aus dem Geschäftsbericht 2019 gestrichen, in den Foren findet praktisch kein Austausch unter den geschädigten mehr statt und in den Schweizer Medien wird dem Thema kaum mehr Beachtung geschenkt, obschon scheinbar diverse Gerichtsverfahren Ende 2019 abgeschlossen wurden. Die Strategie von Swissquote auf Zeit zu spielen scheint aufzugehen, die leidtragenden sind wie oft die 420 geschädigten Personen (Kunden oder besser gesagt Ex-Kunden von Swissquote) in der Schweiz. Ein Lichtschimmer war das Urteil des Handelsgerichts Zürich gegen die SAXO Bank. Zur Erinnerung der Link aufs Urteil:
https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/…
Scheinbar hat das Gericht in Lausanne andere Punkte stärker gewichtet, konkreteres weiss ich leider auch nicht. Bei allen die noch einen offenen Negativsaldo auf einem Swissquote Konto haben, hoffe ich auf eine faire Lösung oder besser gesagt ein vernünftiges Urteil (analog SAXO BANK) oder z.B. einen vordefinierten Abrechnungskurs von CHF 1.18.
auf Zeit zu spielen ist nichts neues .. Konzerne können sowas schön zeitlich strecken ... siehe mal #Dieselgate Sep2015
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