Österreichischer Fiskus mit "kleiner Kuponschere" - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.01.15 13:22:09 von
neuester Beitrag 27.01.15 19:55:45 von
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In Österreich wird auf Dividenden 25 % Abzugsteuer einbehalten, obwohl nach dem Doppelbesteuerungsabkommen nur 15 % zulässig sind. Die Differenz wird nur auf Antrag erstattet, und diesen Antrag gestaltet die österreichische Finanzverwaltung so kompliziert wie möglich:
Zunächst muss ein Formular ausgefüllt werden, das solide banktechnische und steuerrechtliche Kenntnisse voraussetzt. Die österreichische Finanzverwaltung verdächtigt nämlich offensichtlich alle Kleinanleger, Cum-Ex-Geschäfte mit den Dividenden zu machen, was mit Minibeträgen überhaupt nicht möglich ist.
Wenn der Antrag fachgerecht ausgefüllt wurde, muss das deutsche Wohnsitzfinanzamt eine Ansässigkeitsbestätigung erteilen.
Außerdem sollen Unterlagen beigelegt werden, aus denen hervorgeht, auf welchem Depot sich die betroffenen Aktien am letzten Termin vor dem Ex-Tag (Tag, ab dem die Aktie nicht mehr mit Dividendenabspruch gehandelt wird) befunden haben und wer Depotinhaber zu diesem Zeitpunkt war. Es wird also erwartet, dass nur für die Erstattung von Minibeträgen ein Depotauszug erstellt wird.
Danach wird alles an die Depotbank geschickt, die - selbstverständlich gegen Gebühr - die weitere Abwicklung übernimmt.
Meine Schlußfolgerung: Wenn die österreichische Finanzverwaltung mir diese Arbeitsbelastung zumutet, um meine Dividende rechtmäßig besteuert zu erhalten, verzichte ich auf österreichische Aktien.
Finfan
Zunächst muss ein Formular ausgefüllt werden, das solide banktechnische und steuerrechtliche Kenntnisse voraussetzt. Die österreichische Finanzverwaltung verdächtigt nämlich offensichtlich alle Kleinanleger, Cum-Ex-Geschäfte mit den Dividenden zu machen, was mit Minibeträgen überhaupt nicht möglich ist.
Wenn der Antrag fachgerecht ausgefüllt wurde, muss das deutsche Wohnsitzfinanzamt eine Ansässigkeitsbestätigung erteilen.
Außerdem sollen Unterlagen beigelegt werden, aus denen hervorgeht, auf welchem Depot sich die betroffenen Aktien am letzten Termin vor dem Ex-Tag (Tag, ab dem die Aktie nicht mehr mit Dividendenabspruch gehandelt wird) befunden haben und wer Depotinhaber zu diesem Zeitpunkt war. Es wird also erwartet, dass nur für die Erstattung von Minibeträgen ein Depotauszug erstellt wird.
Danach wird alles an die Depotbank geschickt, die - selbstverständlich gegen Gebühr - die weitere Abwicklung übernimmt.
Meine Schlußfolgerung: Wenn die österreichische Finanzverwaltung mir diese Arbeitsbelastung zumutet, um meine Dividende rechtmäßig besteuert zu erhalten, verzichte ich auf österreichische Aktien.
Finfan
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.896.165 von Finfan am 27.01.15 13:22:09Das räuberische Bergvolk am Fuße der Alpen!
Bei französischen Aktien ist es ähnlich. 30% Quellensteuer werden einbehalten und vom deutschen Fiskus nur 15% angerechnet und noch 25% deutsche Quellensteuer abgezogen. Auch ohne Kirchensteuerabzug ergibt das ein Minus von 40,5%. Mit meinen mangelhaften Französischkenntnissen versuche ich gar nicht erst, mir die Differenz zurückzuholen. Französische Wertpapiere sollte man als Kleinanleger vor dem ex-Tag verscheppern.
Gazprom Abzug 30%, nur 15% angerechnet.
Italien Abzug 20%, nur 15% angerechnet
In den Niederlanden und den USA werden 15% abgezogen und 15% erstattet. Im UK wird keine Quellensteuer erhoben.
Liebe Mitleser,
schauen Sie doch mal Ihre Dividendenabrechnungen durch und berichten Sie über das einnehmende Wesen anderer Finanzverwaltungen. Hat jemand beispielsweise Informationen zu griechischen Aktien?
Bei französischen Aktien ist es ähnlich. 30% Quellensteuer werden einbehalten und vom deutschen Fiskus nur 15% angerechnet und noch 25% deutsche Quellensteuer abgezogen. Auch ohne Kirchensteuerabzug ergibt das ein Minus von 40,5%. Mit meinen mangelhaften Französischkenntnissen versuche ich gar nicht erst, mir die Differenz zurückzuholen. Französische Wertpapiere sollte man als Kleinanleger vor dem ex-Tag verscheppern.
Gazprom Abzug 30%, nur 15% angerechnet.
Italien Abzug 20%, nur 15% angerechnet
In den Niederlanden und den USA werden 15% abgezogen und 15% erstattet. Im UK wird keine Quellensteuer erhoben.
Liebe Mitleser,
schauen Sie doch mal Ihre Dividendenabrechnungen durch und berichten Sie über das einnehmende Wesen anderer Finanzverwaltungen. Hat jemand beispielsweise Informationen zu griechischen Aktien?
Dividende auf griechische Aktien:
nationale Quellensteuer 10%
nach DBA höchstens anrechenbare Quellensteúer 25%
nationale Quellensteuer 10%
nach DBA höchstens anrechenbare Quellensteúer 25%
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