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    Bitte um Hilfe. Gewinne CFD Ausland Broker - Verluste Optionshandel Inland broker - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.10.15 22:14:29 von
    neuester Beitrag 28.10.15 17:55:03 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.220.607
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      Avatar
      schrieb am 26.10.15 22:14:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen und Guten Abend.

      Ich hätte ja nie gedacht das ich jemals in die Lage kommen
      würde, dass ich mir Gedanken machen müsste über Steuern bei meinen Kapitalmarkt-kapriolen.
      Alles in Allem bin ich ein schlechter Investor und habe die letzten
      Jahre seit 2012 einiges an Verlusten angehäuft.
      Da dies aber ein Hobby ist anstatt z.b Golf zu spielen ist dies verkraftbar.
      Im einzelnen:

      Deutscher Broker A

      Verlustverrechnungstopf (Sonstiges): 3.420,94 EUR

      Deutscher Broker B

      Allgemeiner Verlustverrechnungstopf
      Details
      Nicht verrechnete Erträge/Gewinne:
      0,00 EUR
      Nicht verrechnete Verluste:
      4.820,05 EUR
      Macht 8240.99 für die letzten 4 Jahre

      Bei CFD Broker Ausland habe ich seit Juli 2012

      8570.81 Gewinn bis heute.

      davon 12978,10 Gewinn in 2015
      also war ich bis Ende 2014 mit 4407,29 auch im Minus.

      Dieses Jahr änderte ich kolossal mein Trading in CFDs und es klappte.

      Verheiratet, gemeinsam steuerlich veranlagt.
      Habe Einkommensteuer Erklärung für 2012-2014 abgegeben.
      Die Verluste bisher nie erwähnt, wofür auch?

      Nun für dieses Jahr meine Frage.
      Muß ich Steuern bezahlen wenn ich den Steuerfreibetrag von 1602 Euro und die Verlustvortraege in Rechnung nehme?
      Muß ich überhaupt dem Finanzamt dieses Jahr meine Gewinne in London melden,
      wenn unter dem Strich keine Steuern anfallen?
      Muss ich bei den beiden deutschen Banken Verlustbescheinigungen beantragen und diese mit einer Abrechnung meiner Englischen CFD Bank beim Finanzamt einreichen?

      Für Eure Meinungen bin ich dankbar

      Digitalinvestor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.10.15 23:59:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      Muß ich Steuern bezahlen wenn ich den Steuerfreibetrag von 1602 Euro und die Verlustvortraege in Rechnung nehme?
      Ich befürchte ja, denn deine Gewinne sind doch größer als die Verluste. Oder?

      Und was meinst du mit "8570.81 Gewinn bis heute" und "davon 12978,10 Gewinn in 2015"? Wieso zwei verschiedene Zahlen?
      Steuerlich wird nämlich grundsätzlich immer nur ein Jahr betrachtet (mit Ausnahme der bankinternen Verlustvorträge, die es aber im Ausland nicht gibt).

      Muß ich überhaupt dem Finanzamt dieses Jahr meine Gewinne in London melden, wenn unter dem Strich keine Steuern anfallen?
      Ja, das ist in deinem Fall Pflicht.

      Muss ich bei den beiden deutschen Banken Verlustbescheinigungen beantragen und diese mit einer Abrechnung meiner Englischen CFD Bank beim Finanzamt einreichen?
      Ja, genau das, die Frist dazu endet übrigens immer am 15.12. (Antrag bei der Bank).

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 27.10.15 09:19:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.938.311 von Digitalinvestor am 26.10.15 22:14:29
      Zitat von Digitalinvestor: Deutscher Broker A

      Verlustverrechnungstopf (Sonstiges): 3.420,94 EUR

      Deutscher Broker B

      Nicht verrechnete Verluste:
      4.820,05 EUR
      Macht 8240.99 für die letzten 4 Jahre

      Bei CFD Broker Ausland habe ich seit Juli 2012

      8570.81 Gewinn bis heute.

      davon 12978,10 Gewinn in 2015
      also war ich bis Ende 2014 mit 4407,29 auch im Minus.


      Die EUR 12.978,10 Gewinn aus 2015 können mit den Verlusten von EUR 8.570,81 der beiden Banken über die EStErklärung verrechnet werden, WENN (und nur dann) Du eine Verlustbescheinigung bis zum 15.12.2015 bei beiden Banken anforderst. Dann bleiben TEUR 4,4 über, von denen noch der Pauschbetrag abgeht.

      Die ca. TEUR 4,4 Verluste aus dem CFD-Broker bis Ende 2014 sind u.U. "verloren" und können dann nicht mehr verrechnet werden. Wenn der Bescheid 2014 noch nicht da ist bzw. die Rechtsbehelfsfrist noch läuft, kann hier noch eine Änderung beantragt werden, ggfs. mit Einspruch. Für die Jahre 2012/13 wäre - soweit Verluste angefallen sind - eine ergänzende Verlustfeststellung zu beantragen. Ob das klappt, kann man aus dem SV nicht entnehmen.

      Wenn ja, bleibt nur ein Kapitalertrag in 2015 unterhalb des Pauschbetrags und der Verlustvortrag ist aufgebraucht. Wenn nein, sind die TEUR 4,4 abzgl. des Pauschbetrags von EUR 1.602 in 2015 zu versteuern.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 27.10.15 09:22:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke für die Antwort

      Frage noch dazu.

      ...mit Ausnahme der bankinternen Verlustvorträge, die es aber im Ausland nicht gibt..

      meinst du ich kann meine deutschen Verlustvorträge nicht mit den Ausländischen Gewinnen verrechnen?

      ...Und was meinst du mit "8570.81 Gewinn bis heute" und "davon 12978,10 Gewinn in 2015"?...
      heisst 12978 Euro in 2015 Gewinn. Vorher zusammen in drei Jahren zusammen 4400
      Verlust auf dem CFD Konto. Also insgesamt 8570 Gewinn seit Kontoöffnung.

      Rechne ich falsch wenn ich so rechne:

      12978 Gewinn CFD London
      -1602 Freibetrag
      -3420 Verlustvortrag A Deutschland
      -4820 Verluzstvortag B Deutschland
      ______________________
      3136 Gewinn zu versteuern

      heisst dies meine Verluste in ausländischen CFD vom Vorjahr kommen nicht
      zum Tragen?

      Danke für jede Hilfe
      Avatar
      schrieb am 27.10.15 09:28:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ taxadvisor

      Danke :-)

      Da haben sich unsere Beiträge überschnitten.
      Mehr oder weniger bestätigst du dann ja meine Rechnung.
      Noch eine Frage bitte.
      Reiche ich diese Steuersachen mit meiner nächsten Einkommenssteuererklärung in
      Mai ein oder muss ich dies am Anfang des Jahres?
      Danke und schönen Tag noch

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      Avatar
      schrieb am 27.10.15 20:08:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      meinst du ich kann meine deutschen Verlustvorträge nicht mit den Ausländischen Gewinnen verrechnen?
      Nein, es ging darum, dass nur inländische Banken einen Verlusttopf führen, bei ausländischen muss man die Verluste erklären und ggf. führt dann das Finanzamt eine Art Verlusttopf.

      Vorher zusammen in drei Jahren zusammen 4400 Verlust auf dem CFD Konto.
      So hatte ich es auch vermutet. Im Ergebnis heißt das, dass du die Verluste nicht direkt gegenrechnen kannst, vielmehr gehören sie in die Steuererklärung des jeweiligen Jahres (siehe taxadvisor).

      Rechne ich falsch wenn ich so rechne:
      Du rechnest zwar in der falschen Reihenfolge (der Sparer-Pauschbetrag wird erst ganz am Ende abgezogen - sofern dann noch Gewinne vorhanden sind), aber im Ergebnis stimmt es trotzdem.

      Reiche ich diese Steuersachen mit meiner nächsten Einkommenssteuererklärung in Mai ein oder muss ich dies am Anfang des Jahres?
      Steuererklärung.

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.10.15 17:27:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.946.117 von reckoner am 27.10.15 20:08:57Also erstmal Danke für die Hilfe hier!
      :)
      Super!

      Habe noch eine kurze Nachfrage.
      EK Steuererklärung für 2012-2014 schon abgegen und auch
      etwas Geld vom FA wiederbekommen.
      Habe die CFD Verluste dieser Jahre nicht angegeben, da sie ja wohl
      meine EK nicht verringert hätten. oder?
      Diese könne nur mit Gewinnen derselben Sparte verrechnet werden.Diese waren nicht gegeben.
      Deshalb ist dies nicht klar, die CFD Auslands Verluste für die jeweiligen Jahre dem Fa zu melden. Das brachte ja nichts.
      Ich kann im Metatrader für jedes Jahr eine Übersicht erstellen, in der jeder trade, jede Ein-und Auszahlung ersichtlich wird.
      Wenn ich dieses einreiche wird dann der CFD Ausland Verlust 2012- 2014 für 2015 Verrechnung in Betracht gezogen?
      Nochmals vielen Dank und schönen Abend noch!
      Hoffe und denke diese Erläuterungen hier werden auch Anderen helfen können.
      Avatar
      schrieb am 28.10.15 17:38:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      Habe die CFD Verluste dieser Jahre nicht angegeben, da sie ja wohl meine EK nicht verringert hätten. oder?
      Ja, die Steuer hätte sich vielleicht nicht verändert (sofern du keine anderen Kapitalerträge hattest). Aber dir wären die Verluste gutgeschrieben worden, das ist fast genauso gut.

      Wenn ich dieses einreiche wird dann der CFD Ausland Verlust 2012- 2014 für 2015 Verrechnung in Betracht gezogen?
      Nein, ziemlich sicher nicht (außer der Sachbearbeiter übersieht das angegebene - falsche - Jahr, außerdem wäre das imho schon Steuerhinterziehung).

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.10.15 17:55:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.954.034 von reckoner am 28.10.15 17:38:58
      Alles klar

      Danke


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