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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen - 500 Beiträge pro Seite (Seite 9)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 15.04.24 13:55:55 von
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      schrieb am 07.11.20 15:29:12
      Beitrag Nr. 4.001 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.624.432 von startvestor am 07.11.20 00:22:22Eigentlich hat Mützenich die Frage schon beantwortet:

      Binding ist der finanzpolitische Sprecher also gibt er vor was auf diesem Gebiet zu passieren hat. Er, Mützenich, sorgt dann für Fraktionsdisziplin. In diesem Fall heißt das, sich auf keine Diskussionen einlassen, sondern negative Auswirkung einfach bestreiten. Textblöcke von Binding dürfen verwendet werden, Verweise auf Binding sind erwünscht – Nachdenken nicht.

      Das führt dann dazu, dass der Jurist Metin Hakverdi, als Rechtfertigung für die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes das BFH Urteil vom 28. April 2016 (IV R 20/13) anführt, obwohl er bereits beim Überfliegen des Urteils erkennen müsste, dass dort weder absolute Verrechnungsgrenzen noch Verrechnungsbeschränkungen innerhalb der gleichen Einkommensart vorkommen.
      Wenn ich lese … Natascha Kohnen aus dem bayrischen Landtag .. dann erscheint vor meinem inneren Auge eine E-Mail von Mützenich an Kohnen, in der er ihr rät, sich nicht mehr in bundespolitische Angelegenheiten einzumischen, besonders wenn Sie keine Ahnung von dem Thema hat.

      Ob Mützenich der SPD mit diesem militärischen Amtsverständnis einen Gefallen tut oder ihr die letzte Existenzberechtigung nimmt, wird sich im nächsten Oktober zeigen.
      Avatar
      schrieb am 07.11.20 15:43:43
      Beitrag Nr. 4.002 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.627.144 von justatrader am 07.11.20 15:24:10Bei 36:44 meinte ein Zuschauer des gerade geposteten Webinars, dass das Land Hessen die Steuergesetzänderung einer verfassungsgerichtliche Normenkontrolle unterziehen will.

      Kann das jemand bestätigen? 🤔
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 07.11.20 16:23:45
      Beitrag Nr. 4.003 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.626.679 von bomike am 07.11.20 13:46:16
      Zitat von bomike: Vielleicht habe ich ein Denkfehler. Aber das Vortragen der Verluste ist doch nur effizient, wenn ich im Folgejahr (oder in späteren Jahren) Gewinne mache.

      Beispiel: 2021 Trade ich an der Börse und erziele einen zu versteuernden Gewinn von 20.000,- EUR und einen Verlustvortrag von 10.000,- EUR. Wenn ich 2022 gar nicht Handel, bringt mir der Verlustvortrag doch gar nichts. Er ist zwar vorgetragen, verändert aber nicht meine bezahlte Steuer von 2021, bekomme auch keine Rückerstattung.

      Der Verlustvortrag bringt doch nur dann was, wenn ich Gewinne erziele die ich dann verrechnen kann. Bedeutet das man weiter handeln muss... genau das, was verhindert werden soll...


      Nee Binding will dass Du das ein- zweimal machst, dann einsiehst, dass Du die Verluste nicht mehr aufholen kannst und aufhörst. Mit Deinem Tod verfallen die Vorträge entgültig und Deine Gewinne wurden im Ergebnis sozialisiert und Deine Verluste privatisiert.
      Avatar
      schrieb am 07.11.20 16:27:57
      Beitrag Nr. 4.004 ()
      Woran erkennt man u.a. eine Bananenrepublik? Rechtsunsicherheit. Es ist November 2020 und niemand kann heute sagen, wie EUREX Futures, Zertifikate, Optionen, etc. im nächsten Jahr - besser in 7 Wochen - steuerlich behandelt werden.
      Das Gesetz in dieser Form ist ein Skandal. Die Auswirkungen für Privatanleger katastrophal, die Systemkosten für Bürokratie (Notare, Juristen, Steuerberater, Finanzbeamte, Zumüllen von Gerichten, Regularien für Banken und Broker, etc.) ein krasser Schaden.
      Hinz und Kunz weiß das nicht, beschäftit sich damit auch nicht. Die Themen sind viel zu abstrakt.
      Politiker die sich das ausgedacht haben erhalten neben ihrem Salär dafür Pensionsansprüche, deren Barwert ein 0815 Michel in Jahren nicht erwirtschaften kann.
      Ihr könnt euch meiner Verachtung sicher sein.
      Avatar
      schrieb am 07.11.20 16:38:21
      Beitrag Nr. 4.005 ()
      Wohin die Reise geht dürfte ja klar sein. Anfang des Jahres waren es ca. 15 Mio. Leistungsträger in der Gesellschaft - also solche, die effektiv ins System einzahlen. Das war vor dem ganzen Irrsinn, bevor der Mittelstand rasiert worden ist.. Als einer dieser 15 Mio. werde ich meine Strategie für die nächsten Jahre auch grundlegen anpassen, der Irrsinn ist inzwischen ja allgegenwärtig. Planung dieses Land zu verlassen und statt ner 6 Tagewoche solange meine Arbeitszeit um 50% reduzieren. Tschüss. Auch diese Gesetze gegen die Zocker sind alternativlos. Hoffentlich denken die Menschen an euch, wenn die Rechnung kommt. over and out

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      Avatar
      schrieb am 07.11.20 16:40:51
      Beitrag Nr. 4.006 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.627.168 von diversifikator2 am 07.11.20 15:29:12Ob Donald oder Lothar Trump, die Anhänger gehen, wenn nichts mehr zu holen ist. Aber solange sie verblendet sind, können sie nichts sehen.

      Insofern könnte eine Frage zu Trump Mützenich schon aus der Reserve locken.

      Die Bindungsteuer ist ein narzisstisches Projekt ihres Erfinders, sein Charakter ist klar. Mützenich meint, er könnte davon profitieren. Aber bei Trump sieht man, dass man solche Leute doch stoppen kann und dann fällt nicht nur er.
      Avatar
      schrieb am 07.11.20 17:04:22
      Beitrag Nr. 4.007 ()
      Ich guck mir den Niedergang aus sicherer Entfernung an. Stoppen kann man die nicht, die bekommen für den Mist den sie verzapfen noch Kohle, im Zweifel nen Orden und werden für Fehler in keinster Weise belangt. Das ist traurige Realität. Kaum einer rafft das. Im Zweifel war Corona schuld und die Bindingsteuer alternativlos.
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      schrieb am 07.11.20 17:11:44
      Beitrag Nr. 4.008 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.627.537 von wizard3011 am 07.11.20 17:04:22
      Zitat von wizard3011: Ich guck mir den Niedergang aus sicherer Entfernung an.


      Hast du schon ein Zielland ausgekundschaftet?
      Avatar
      schrieb am 07.11.20 17:29:35
      Beitrag Nr. 4.009 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.627.231 von justatrader am 07.11.20 15:43:43Im Netz habe ich nichts gefunden.

      Aber die Tatsache, dass Hessen im Bundesrat für die Streichung der Bindingsteuer gestimmt hat (wie startvestor herausgefunden hat) und die Bemerkung im Video - Frankfurt ist Bankenmetropole - passen eigentlich sehr gut dazu.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.11.20 17:34:00
      Beitrag Nr. 4.010 ()
      Zypern oder Portugal in Europa
      Avatar
      schrieb am 07.11.20 18:07:17
      Beitrag Nr. 4.011 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.627.681 von diversifikator2 am 07.11.20 17:29:35
      Zitat von diversifikator2: Im Netz habe ich nichts gefunden.

      Aber die Tatsache, dass Hessen im Bundesrat für die Streichung der Bindingsteuer gestimmt hat (wie startvestor herausgefunden hat) und die Bemerkung im Video - Frankfurt ist Bankenmetropole - passen eigentlich sehr gut dazu.


      das wäre eine sehr gute Nachricht wenn Hessen das wirklich macht. Normenkontrolle hat schon ein gewisses Gewicht.

      Verfassungbeschwerde hat immer das Problem dass jeder sie einlegen kann. Mit anderen Worten: Die stapeln sich da beim Gericht. Alleine die Attila Hillmann Aluhutfraktion zB wird da schon eine ganze Sackkarre abgeladen haben. Da muss sich dann vom Gericht auch erst mal jemand durchfinden was Sinn macht und was nicht. Und das dauert - Ausgang ungewiss.

      Normenkontrolle hingegen heisst immer - ein anderer Jurist in Staaatsdiensten hat sich schon mal Gedanken gemacht. Sowas kommt glaub schon mal deutlich besser an beim Gericht.
      Avatar
      schrieb am 07.11.20 18:46:38
      Beitrag Nr. 4.012 ()
      Realistisch gesehen ist das Ding durch und jeder der weiter handeln will muss quasi schnell zum Notar rennen und ne Armada an Buchhaltern, Steuerberatern und vorsorglich schonmal Juristen beschäftigen. Dafür wirst du dann wenn du regulierte professionelle Eurex Produkte handelst als böser Zocker bezeichnet, potentielle Gewinne werden sozialisiert. Wer kann der geht, das ist doch klar und alternativlos.
      Avatar
      schrieb am 07.11.20 19:03:20
      Beitrag Nr. 4.013 ()
      Was wäre ich froh wenn dieses forum nur aus sachlichen beiträgen die den betroffenen auch ein gesicherten erkenntnisgewinn bringen auf dem sie dann die entscheidungen treffen können. aber ne 2/3 besteht immer aus der gleichen bla bla soße von der sozialistischen BRD GmbH, korrupte politiker und überhaupt das system ... ich sag da nur: HAUT AB!

      Aber bitte gebt an der Grenze sofort eure deutsche Staatsbürgerschaft auf, denn das Zielland hat ja nur auf solche Leistungsträger wie euch gewartet. Kommt mir ja nicht zurückgekrochen in unser sozialistisches kommunistisches und was eiss ich noch -istisches System, wenn es mal nicht so gut läuft, oder die keinen Bock mehr auf euch haben.

      Und bevor die Flachpfeifen losnölen, in vielen Beiträgen habe ich deutliche meinen Unmut über diese spzielle Gesetzesänderung geäußert. Aber ich bin nicht so ein mimimimimimi und stelle schon garnicht deswegen einfach mal alles in Frage. Wir leben in einem de reichsten, demokratischtesten, sozialsten, friedlichsten Länder der Erde! Scheisse, da haben ne Menge Leute für gearbeitet, eure Familien vielleicht nicht, wer weiss.

      So, daß musste mal raus.
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      Avatar
      schrieb am 07.11.20 19:30:28
      Beitrag Nr. 4.014 ()
      „In einem der reichsten, demokratischen...“ ernsthaft? Hast den Status quo scheinbar nicht erfasst.
      Avatar
      schrieb am 07.11.20 19:30:51
      Beitrag Nr. 4.015 ()
      https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardar…

      Im Jahr 2019 wurden gegen die Finanzämter 64.925 Klagen erhoben (nach der Zählweise der Finanzverwaltung); dies entspricht einem Prozentsatz von lediglich 2,0 % der insgesamt erledigten Einsprüche.

      Keine Sorge liebe Beamte, eure parteipolitisch unabhängige Interessenvertretung tut alles dafür, dass uns allen spätestens 2022 nicht mehr langweilig sein wird.
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      Avatar
      schrieb am 07.11.20 23:26:32
      Beitrag Nr. 4.016 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.628.434 von justatrader am 07.11.20 19:30:51
      Zitat von justatrader: Im Jahr 2019 wurden gegen die Finanzämter 64.925 Klagen erhoben (nach der Zählweise der Finanzverwaltung); dies entspricht einem Prozentsatz von lediglich 2,0 % der insgesamt erledigten Einsprüche.


      Ja und? Dann landen halt die Bindingsteuer-Beschwerden ganz schnell im Abfalleimer, weil Gesetz nunmal Gesetz ist.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.11.20 23:56:54
      Beitrag Nr. 4.017 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.629.637 von Derkant am 07.11.20 23:26:32
      Zitat von Derkant:
      Zitat von justatrader: Im Jahr 2019 wurden gegen die Finanzämter 64.925 Klagen erhoben (nach der Zählweise der Finanzverwaltung); dies entspricht einem Prozentsatz von lediglich 2,0 % der insgesamt erledigten Einsprüche.


      Ja und? Dann landen halt die Bindingsteuer-Beschwerden ganz schnell im Abfalleimer, weil Gesetz nunmal Gesetz ist.



      Wäre optimal wenn das alle so sehen, dann landet es spätestens dann beim BVerfG und die klären das
      Avatar
      schrieb am 08.11.20 16:47:02
      Beitrag Nr. 4.018 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.628.245 von artnaf am 07.11.20 19:03:20
      Zitat von artnaf: Was wäre ich froh wenn dieses forum nur aus sachlichen beiträgen die den betroffenen auch ein gesicherten erkenntnisgewinn bringen auf dem sie dann die entscheidungen treffen können. aber ne 2/3 besteht immer aus der gleichen bla bla soße von der sozialistischen BRD GmbH, korrupte politiker und überhaupt das system ... ich sag da nur: HAUT AB!

      Aber bitte gebt an der Grenze sofort eure deutsche Staatsbürgerschaft auf, denn das Zielland hat ja nur auf solche Leistungsträger wie euch gewartet. Kommt mir ja nicht zurückgekrochen in unser sozialistisches kommunistisches und was eiss ich noch -istisches System, wenn es mal nicht so gut läuft, oder die keinen Bock mehr auf euch haben.

      Und bevor die Flachpfeifen losnölen, in vielen Beiträgen habe ich deutliche meinen Unmut über diese spzielle Gesetzesänderung geäußert. Aber ich bin nicht so ein mimimimimimi und stelle schon garnicht deswegen einfach mal alles in Frage. Wir leben in einem de reichsten, demokratischtesten, sozialsten, friedlichsten Länder der Erde! Scheisse, da haben ne Menge Leute für gearbeitet, eure Familien vielleicht nicht, wer weiss.

      So, daß musste mal raus.


      Ich kann das auch unterschreiben. Klar läuft hier einiges krumm, ja und vieles ist in Frage zu stellen. Aber ich brauche mich ja nur umschauen und andere Länder mir reinziehen. Da bin ich froh wo ich bin.
      Avatar
      schrieb am 08.11.20 17:26:38
      Beitrag Nr. 4.019 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.627.144 von justatrader am 07.11.20 15:24:10So, nun habe ich mir das Video auch mal angeschaut. Im Prinzip keine neuen Erkenntnisse. Es soll aber einen Entwurf eines Schreibens des BMF (über die Anwendung der Änderung §20) geben. Liegt irgendjemand dieser Entwurf hier im Thread vor ?????? Wenn ja, bitte verlinken...

      Und wieder taucht das Gerücht auf (in diesem Video und vorher bei godmode), dass Optionsscheine und Zertifikate von der Neuregelung der Verlustbegrenzung nicht betroffen sind. Gemäß dem Motto " Wo Rauch ist, da ist auch Feuer" (war ja bei wirecard auch so), könnte an den Gerüchten schon was dran sein. Dann verstehe ich Lothars Verbissenheit im FA letzte Woche überhaupt nicht. Wenn das BMF in seinem Schreiben OS und Zertifikate ausklammert, hat Lothar letzten Endes verloren, weil dann munter weiter gezockt (und nur darum geht es dem Lothar)werden kann. Was wir hier betreiben (Options- und Futurestrategien), davon hat der Null Ahnung und darum geht es ihm m.E. auch nicht. Er will das Zocken unterbinden, auch wenn das bedeutet, die Emmitenten zu zerschlagen. Am Ende wird es ein Machtkampf zwischen Lothar und den Emmitenten/Brokern und den wird Lothar verlieren bzw. hat ihn schon verloren (wenn die Gerüchte bezüglich des BMF-Schreibens wahr sind).
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      Avatar
      schrieb am 08.11.20 17:53:32
      Beitrag Nr. 4.020 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.632.893 von Horst_Sindermann am 08.11.20 17:26:38@Horst_Sindermann

      Es kann aber auch eine Verschwörung sein, das die Emittenten hinter Binding und Scholz stecken. Die Emittenten verdienen nichts, wenn Private mit Futures, Optionen und CFDs handeln.
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      Avatar
      schrieb am 08.11.20 18:06:40
      Beitrag Nr. 4.021 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.633.049 von Marketmelker am 08.11.20 17:53:32Ich würde mal den Anteil der direkten Produkte (Optionen+Futures) auf < 20% schätzen. Die Masse machen Retailprodukte aus. Sollte dem wirklich so sein wie du schreibst (BMF, Binding+Emmitenten stecken unter einer Decke), dann wäre das Gesetz in weniger als einem Jahr weg. Man stelle sich vor, OS und Zertis laufen weiter unbegrenzt über Topf 2, aber für Futures und Optionen gilt eine Verlustverechnungsbegrenzung. Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass sich Lothar so ins Zeug wegen Futures und Eurexoptionen. Dem geht es um alles- und da spielt das BMF mit seinem Entwurfsschreiben gerade nicht mit.
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      Avatar
      schrieb am 08.11.20 18:52:16
      Beitrag Nr. 4.022 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.633.124 von Horst_Sindermann am 08.11.20 18:06:40Ja das währe absurd und unfair, aber wenn man sich mal die ganzen Gesetze der vergangen Jahrzehnte anschaut, dann sind fast alle unfair und absurd. Hinter fast jedem neuen Gesetz steckt irgendeine Lobby.
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      Avatar
      schrieb am 08.11.20 19:01:39
      Beitrag Nr. 4.023 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.633.388 von Marketmelker am 08.11.20 18:52:16Nun ja, die von Lothar in seine politische Zielscheibe genommenen Zocker handeln wohl kaum Futures und auch kaum Eurexoptionen. Die handeln Knockoutzertifikate mit Hebel 30. Darum geht ihm m.E. hauptsächlich und der Entwurf des BMF-Schreibens (sollte an den Gerüchten etwas dran sein) torpediert gerade sein politisches Lebenswerk.
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      Avatar
      schrieb am 08.11.20 19:24:20
      Beitrag Nr. 4.024 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.633.124 von Horst_Sindermann am 08.11.20 18:06:40Lothar behauptet, dass durch Derivatezockerei ein volkswirtschaftlicher Schaden entsteht.

      Als Zocker definiert er alle Händler die eine Trefferquote kleiner 100% haben.
      Damit niemand zu unrecht als Zocker diffamiert wird, gibt es den unterjährigen Gnadenverrechnungsbetrag von 10.000€. Das Scheinargument, dass der Rest in den nachfolgenden Jahre verrechnet werden könnte, soll wohl als motivierende Massnahme dienen zum 100% Händler zu werden😉.

      Jetzt frage ich mich, ob Lothar irgendwelche konkreten Beweise für den angeblichen volkswirtschaftlichen Schaden vorgelegt hat? 🤔

      Leider scheint es keine Statistiken zu geben, wie viele Deutsche regelmäßig irgendeine Form von Derivat handeln.
      Die Aktionärszahlen liegen bei rund 10 Millionen, an den Petitionen gegen diese Gesetz nahmen rund 35.000-50.000 teil.
      Angenommen es gibt 10.000 aktive Derivatehändler in Deutschland, die durch dieses Gesetz ab 2021 eine durchschnittlich höhere Steuerlast von 10.000€ auferlegt bekommen.
      Mit diesen Zahlen würde der behauptete volkswirtschaftliche Schaden also jährlich 100Mio € betragen, die durch die Steuer wieder zurückfließen soll.

      Wie viel Prozent akzeptieren eine (für viele wahrscheinlich unerwartete) Steurernachzahlung einfach ohne Murren und bis zu welchem Betrag?
      Ab welchem Betrag entschließt sich jemand zu klagen?
      Ab 100€, 1.000€, 10.000€ ?
      Was ist mit den Kollateralgeschädigten bei denen die Höhe der Steuernachforderung direkt in die Privatinsolvenz führt?

      Reichen in Zeiten in den mit Milliarden jongliert wird, jährlich 100Mio € überhaupt aus um Beachtung zu finden?
      Oder liegt die wahre Summe um ein, zwei Zehnerpotenzen höher?
      Wie viele stellen bereits 2021 oder spätestens 2022 deswegen den Derivatehandel ein?
      Ab welcher Summe ist der Druck auf die Verantwortlichen hoch genug, wenn die Ungewißheit besteht, ob die Steuernachforderungen auf einem verfassungsrechtlich einwandfreien Gesetz beruhen?
      Sie wird dann hoch genug sein, wenn die eigene (Polit-)Karriere in Gefahr ist!

      Bleibt zu hoffen, dass irgendwann ein Untersuchungsausschuss, das Zustandekommen und die Auswirkungen dieses Gesetz aufrollen wird und auch in die Pension Geflüchtete nach ihrer Rolle befragt.
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      Avatar
      schrieb am 08.11.20 19:53:53
      Beitrag Nr. 4.025 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.633.445 von Horst_Sindermann am 08.11.20 19:01:39Nun ja aber Trend geht immer mehr weg von Zertis.

      CFDs werden mehr von Anfängern genutzt, weil die Market Maker mit Kostenlosen Transaktionen werben können. Später mit größerem Konto steigt man dann auf Futures um.

      Da kann man sich doch gut vorstellen, das die Emittenten, etwas unternehmen müssten. Binding ist da nicht viel mehr als Hartz und Riester.

      CFDs sind natürlich keine Termingeschäfte aber sollen ja angeblich auch darunter zählen.
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      Avatar
      schrieb am 08.11.20 20:00:08
      Beitrag Nr. 4.026 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.633.721 von Marketmelker am 08.11.20 19:53:53Nun ja, wenn die OS und die Zertis tatsächlich raus sind, dann gebe ich den CFD`s vielleicht einen Monat Zeit. Dann werden die einen "Mantel" gepackt und sind schwubs Inhaberschuldverschreibungen wie OS und Zertis und damit befreit von der Verlustbegrenzung. Wer sich Cum-Ex ausdenken kann, für den sollte es kein größeres Problem sein, CFD`s umzustricken....
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      Avatar
      schrieb am 08.11.20 20:09:19
      Beitrag Nr. 4.027 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.633.562 von justatrader am 08.11.20 19:24:20Einen signifikanten volkswirtschaftlichen Einfluss oder Schaden durch Termingeschäfte (Zockerei) durch die Privaten kann man scherlich nachweisen. Er ist einfach zu gering. Hier geht es- und das hatte startvestor schon oft erwähnt- um pure Ideologie. Ob er sich sich letzten Endes durchsetzt??? Abwarten....

      Ich kann mir immer noch nicht so richtig vorstellen, dass ab 2021 wir das einzige Land der Erde (Kuba und Venezuela mal ausgeschlossen) sind, in dem die Absicherung seines Aktiendepots über Terminprodukte unter "Strafe" (ok, Steuerstrafe) steht..... Es gibt ja nicht nur Betonköppe und Ja-Sager in diesem Land......
      Avatar
      schrieb am 08.11.20 20:13:24
      Beitrag Nr. 4.028 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.633.562 von justatrader am 08.11.20 19:24:20Würde mich schon reizen in Guinness Buch der Rekorde zu kommen mit den Höchsten Steuerschulden.

      😆 Dafür scalpe ich hin und her mit DAX Long und DAX Short gleichzeig.
      11 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.11.20 20:16:24
      Beitrag Nr. 4.029 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.633.766 von Horst_Sindermann am 08.11.20 20:00:08
      Zitat von Horst_Sindermann: Nun ja, wenn die OS und die Zertis tatsächlich raus sind, dann gebe ich den CFD`s vielleicht einen Monat Zeit. Dann werden die einen "Mantel" gepackt und sind schwubs Inhaberschuldverschreibungen wie OS und Zertis und damit befreit von der Verlustbegrenzung. Wer sich Cum-Ex ausdenken kann, für den sollte es kein größeres Problem sein, CFD`s umzustricken....


      👍
      Avatar
      schrieb am 08.11.20 20:20:53
      Beitrag Nr. 4.030 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.633.853 von Marketmelker am 08.11.20 20:13:24
      Zitat von Marketmelker: Würde mich schon reizen in Guinness Buch der Rekorde zu kommen mit den Höchsten Steuerschulden.

      😆 Dafür scalpe ich hin und her mit DAX Long und DAX Short gleichzeig.


      Das müsste man knallhart machen wenn man ohnehin schon insolvent ist. Einfach ein Jahr lang von früh bis spät scalpen was geht und dann am Jahresende kommt der Steuerbescheid über 10 Milliarden Euro. Dann dürfte man sich mit Fug und Recht als ärmsten Menschen der Welt bezeichnen. Denn so wenig Geld hat dann niemand.
      10 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.11.20 20:21:43
      Beitrag Nr. 4.031 ()
      Geht es nur mir so oder hat Lothar's Ideologie schon dafür gesorgt, dass Futurehandel nur noch im Kontext als Absicherungsgeschäft erwähnt wird?

      Als reiner Futuretrader muss man wohl bald Angst vor dem Scheiterhaufen haben :D
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.11.20 20:28:10
      Beitrag Nr. 4.032 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.633.904 von elmuchodingdong am 08.11.20 20:20:53
      Zitat von elmuchodingdong: Das müsste man knallhart machen wenn man ohnehin schon insolvent ist. Einfach ein Jahr lang von früh bis spät scalpen was geht und dann am Jahresende kommt der Steuerbescheid über 10 Milliarden Euro. Dann dürfte man sich mit Fug und Recht als ärmsten Menschen der Welt bezeichnen. Denn so wenig Geld hat dann niemand.


      Und wenn viele mitmachen, wäre auf dem Papier der Staat durch seine ganzen Forderungen an die bösen Zocker irgendwann sogar seine ganzen Schulden los :D
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      schrieb am 08.11.20 20:33:23
      Beitrag Nr. 4.033 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.633.904 von elmuchodingdong am 08.11.20 20:20:53🙂Unsere Medien und Politiker würden es dann wieder so auslegen, das man der Räuber ist und sich auf kosten der Steuerzahler verzockt hat.
      Avatar
      schrieb am 08.11.20 20:38:25
      Beitrag Nr. 4.034 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.633.955 von justatrader am 08.11.20 20:28:10Super Idee! Wer macht mit??? Einfach Long/Short mit 500 Daxfutures oder 5000 Stück (Margin fällt ja nicht so viel an 🙃) und dann auf dem Papier produziert man Milliarden von Gewinnen/Verlusten. Und das Ganze wird dann eingereicht bei FA deines Vertrauens..... nach 5 Monaten kommt der Steuerbescheid mit Nachzahlung von 2,5 BIO Euros (zzgl.Vorauszahlungen 😛)..... damit wäst auf der Bildzeitung Seite 1- ganz sicher.... Ich denke, so kann man das Gesetz innerhalb von einem Jahr kippen.....
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      schrieb am 08.11.20 20:42:53
      Beitrag Nr. 4.035 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.633.910 von justatrader am 08.11.20 20:21:43
      Zitat von justatrader: Geht es nur mir so oder hat Lothar's Ideologie schon dafür gesorgt, dass Futurehandel nur noch im Kontext als Absicherungsgeschäft erwähnt wird?

      Als reiner Futuretrader muss man wohl bald Angst vor dem Scheiterhaufen haben :D


      Wenn es nach Lothar geht haben wir das ja auch verdient. Der glaubt dass wir so Typen sind die in der 30 Millionen Euro Villa mit 5 Ferraris in der Einfahrt wohnen und das ganze Geld verdient haben indem wir durch unser Gezocke die Preise von Getreide in Afrika verzehnfacht haben. An unseren Händen klebt das Blut hungernder Kinder. Jede Wette der denkt das echt.

      Zitat von justatrader:
      Zitat von elmuchodingdong: Das müsste man knallhart machen wenn man ohnehin schon insolvent ist. Einfach ein Jahr lang von früh bis spät scalpen was geht und dann am Jahresende kommt der Steuerbescheid über 10 Milliarden Euro. Dann dürfte man sich mit Fug und Recht als ärmsten Menschen der Welt bezeichnen. Denn so wenig Geld hat dann niemand.


      Und wenn viele mitmachen, wäre auf dem Papier der Staat durch seine ganzen Forderungen an die bösen Zocker irgendwann sogar seine ganzen Schulden los :D


      Wäre ein genialer Schachzug vom Staat die Ansprüche gegen uns dann an die Banken zu verkaufen. Als Rache für die Bankenkriese :D
      Avatar
      schrieb am 08.11.20 20:55:20
      Beitrag Nr. 4.036 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.633.955 von justatrader am 08.11.20 20:28:10Ich glaube da werden schon viele unbeabsichtigt einzeln Millionen und Milliarden schulden machen. Die meisten werden das neue Gesetz erst dann mitbekommen wenn es zu spät ist. Ich habe es auch nur durch Zufall erfahren.

      Bei diesem Corona Maßnahmen habe ich auch das Gefühl das man absichtlich Pleiten Erzeugen will. Es hat sich doch sonst niemand für Menschenleben interessiert. Jedes Jahr in Deutschland sterben unnötig, 15 Tausend Patienten an Krankhauskeimen.

      Man will eine Inflation erzeugen und wenn alle Pleite sind, dann hat auch niemand mehr schulden. SYSTENRESETT und am Ende kann man sagen, wegen den unfähigen Politikern von damals, die übertrieben haben.
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      Avatar
      schrieb am 08.11.20 21:00:32
      Beitrag Nr. 4.037 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.634.018 von Horst_Sindermann am 08.11.20 20:38:25Das Absurde an diesem Gesetz ist in der Tat, dass der selbe Handelsansatz bis 2020 zu einem vernünftigen Einkommen führen kann, das versteuert wird, Existenzen sichert, seinen Weg durch Konsum und Beiträge in die Gesellschaft findet.
      Und der gleiche Handelsansatz ab 2021 u.U. bis in die Privatinsolvenz führen könnte, wenn man vorher nicht die Reißleine zieht. :rolleyes:
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      Avatar
      schrieb am 08.11.20 21:07:59
      Beitrag Nr. 4.038 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.634.018 von Horst_Sindermann am 08.11.20 20:38:25Das ist alles so Verrückt heutzutage wie bei dem Film Idieocrasy.
      Avatar
      schrieb am 08.11.20 21:11:55
      Beitrag Nr. 4.039 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.634.126 von Marketmelker am 08.11.20 20:55:20
      Zitat von Marketmelker: Man will eine Inflation erzeugen und wenn alle Pleite sind, dann hat auch niemand mehr schulden. SYSTENRESETT und am Ende kann man sagen, wegen den unfähigen Politikern von damals, die übertrieben haben.


      Den Krall findet manch einer kontrovers, ich hoffe es kommt nicht so, jedoch lassen die Handelnden mich daran zweifeln🙄
      Avatar
      schrieb am 08.11.20 21:16:59
      Beitrag Nr. 4.040 ()
      Krall ist CEO bei Degussa, natürlich faselt er dauernd vom crash, was auch sonst :D Schön, wie jetzt hier wieder seitenlang alles zugespammt wurde mit belanglosem talk. Ja, das Gesetz ist idiotisch und ja es ist alles irre. Vielleicht könnte man es trotzdem schaffen, es auf die relevanten Infos zu beschränken, alles Andere wurde ja schon 100x gesagt.
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      Avatar
      schrieb am 08.11.20 21:17:37
      Beitrag Nr. 4.041 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.634.150 von justatrader am 08.11.20 21:00:32... das ist schon klar. Man müsste jemanden finden (Harz4-Empfänger, Schulder, etc.), der sich für das Experiment zur Verfügung stellt, um mal auf Seite 1 der Bild-Zeiung zu kommen. Ich habe gerade mal simuliert, Margin ist für 5000 Dax-Future Long und 5000 Dax-Future short ist nicht erforderlich😀😀😀😀😀
      Avatar
      schrieb am 08.11.20 21:22:32
      Beitrag Nr. 4.042 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.634.150 von justatrader am 08.11.20 21:00:32@justatrader

      Du solltest da nicht mit so klarem Menschenverstand ran gehen, sonst wirst du verrückt. Entweder haben sich das Gesetz Idioten ausgedacht oder hier findet ein Hütchenspieler Trick statt. Irgend wer muss von diesem Gesetz profitieren. Und das werden die Emittenten sein, da man nur noch diese ohne Verlustgrenze handeln kann.
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      Avatar
      schrieb am 08.11.20 21:25:28
      Beitrag Nr. 4.043 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.634.285 von WhatTheFunk am 08.11.20 21:16:59
      Zitat von WhatTheFunk: Vielleicht könnte man es trotzdem schaffen, es auf die relevanten Infos zu beschränken, alles Andere wurde ja schon 100x gesagt.


      Dann können die Betreiber aber bald das ganze Forum dicht machen 😉
      Avatar
      schrieb am 08.11.20 21:34:05
      Beitrag Nr. 4.044 ()
      @WhatTheFunk

      Du warst bestimmt früher Klassensprecher
      Avatar
      schrieb am 08.11.20 21:39:29
      Beitrag Nr. 4.045 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.634.330 von Marketmelker am 08.11.20 21:22:32Wie soll denn das funktionieren??? Alle Emmitentenprodukte sind raus aus der Verlustverrechnung (weil sie ja lobbysiert haben...) und beim Futurehandel gibts dann das 10.000 Euro Gnadenbrot???? Das kippt doch jedes Gericht und im Sinne des Verfassers (Lothar) ist es auch nicht. Also so wird es garantiert nicht kommen! Entweder die Emmitenten sind mit dabei oder das Gesetz wird dieses Jahr noch beerdigt, BASTA!
      Avatar
      schrieb am 08.11.20 22:19:02
      Beitrag Nr. 4.046 ()
      Wenn alles gut läuft, sind wir was dieses Gesetz anbelangt bei 500 Seiten durch.🤗
      Wenn es schlecht läuft wird das hier locker 4-stellig, wenn erst die ganzen Storys und Tips der Steuernachforderungen auflaufen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.11.20 12:00:58
      Beitrag Nr. 4.047 ()
      Die 2. und 3. Lesung (und Beschluss) des JStG 2020 ist nun für den Freitag, den 20.11.2020 um 13:10 Uhr angesetzt.

      https://www.bundestag.de/tagesordnung
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.11.20 12:56:38
      Beitrag Nr. 4.048 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.638.659 von artnaf am 09.11.20 12:00:58
      Zitat von artnaf: Die 2. und 3. Lesung (und Beschluss) des JStG 2020 ist nun für den Freitag, den 20.11.2020 um 13:10 Uhr angesetzt.

      https://www.bundestag.de/tagesordnung


      Das wird doch wieder total von der SPD blockiert.
      Wichtiger ist, wann die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht kommt.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.11.20 13:01:21
      Beitrag Nr. 4.049 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.639.358 von Derkant am 09.11.20 12:56:38
      Zitat von Derkant:
      Zitat von artnaf: Die 2. und 3. Lesung (und Beschluss) des JStG 2020 ist nun für den Freitag, den 20.11.2020 um 13:10 Uhr angesetzt.

      https://www.bundestag.de/tagesordnung


      Das wird doch wieder total von der SPD blockiert.
      Wichtiger ist, wann die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht kommt.


      Ok, dann warte noch ein paar Jahre falls die Klage überhaupt zugelassen wird. Und dann nochmals ein paar Jahre, falls das BVerG in unserem Sinne entscheidet, bis das in ein Gesetz gegossen ist. Ich hör den Herrn Binding dann schon aus dem Altenheim rufen "Die Zockkääärrr! Die Zockkkäääär!!"
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.11.20 13:27:23
      Beitrag Nr. 4.050 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.639.460 von artnaf am 09.11.20 13:01:21
      Zitat von artnaf:
      Zitat von Derkant: ...

      Das wird doch wieder total von der SPD blockiert.
      Wichtiger ist, wann die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht kommt.


      Ok, dann warte noch ein paar Jahre falls die Klage überhaupt zugelassen wird. Und dann nochmals ein paar Jahre, falls das BVerG in unserem Sinne entscheidet, bis das in ein Gesetz gegossen ist. Ich hör den Herrn Binding dann schon aus dem Altenheim rufen "Die Zockkääärrr! Die Zockkkäääär!!"


      Ok, sag mir mal was der Bundestag tun wird wenn der Binding und seine SPD Kollegen wieder alles blockieren?
      Avatar
      schrieb am 09.11.20 13:31:07
      Beitrag Nr. 4.051 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.639.460 von artnaf am 09.11.20 13:01:21
      Zitat von artnaf: Ich hör den Herrn Binding dann schon aus dem Altenheim rufen "Die Zockkääärrr! Die Zockkkäääär!!"


      Nix Altenheim...Lothar hat doch in bestimmten Kreisen bereits Heldenstatus erreicht, zum Dank wird er unter grün-rot-rot der nächste Finanzminister 😜, dann ist Schluss mit lustig
      Avatar
      schrieb am 09.11.20 14:34:50
      Beitrag Nr. 4.052 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.638.659 von artnaf am 09.11.20 12:00:58
      Zitat von artnaf: Die 2. und 3. Lesung (und Beschluss) des JStG 2020 ist nun für den Freitag, den 20.11.2020 um 13:10 Uhr angesetzt.

      https://www.bundestag.de/tagesordnung


      Das ist doch mal eine Information !
      also am 20. November wissen wir mehr !

      Alles andere hier im Forum wird zunehmend geschwätzig ....und wiederholend ....
      Avatar
      schrieb am 09.11.20 15:06:45
      Beitrag Nr. 4.053 ()
      Hallo Optionpro,

      hast dich also auch in der Hoffnung auf neue Informationen durch das sinnfreie "Geschnatter" hier gelesen... bist dann aber leider zu einer falschen Erkenntnis gelangt.

      Das JStG 2020 geht zwar am 20.11.2020 in die 2. und 3. Lesung aber, der für uns problematische Satz 5 und 6, der die Verlustbeschränkung ab 2020 regelt ist weiterhin enthalten-wenn ich Artnaf richtig verstanden habe.
      Sollte also das JStG 2020 am 20.11.2020 so wie es jetzt ist abgenickt werden im Bundestag, dann bleibt das Problem mit der Verlustbeschränkung.
      Es sei, denn es wird nochmals an den Finanzausschuss überwiesen...

      will sagen, fällt am 20.11.2020 eine endgültige Entscheidung ist das für uns alle der Supergau. Wird in den Finanzausschuss überwiesen, dürfen wir weiter hoffen und abwarten...
      Avatar
      schrieb am 09.11.20 15:17:06
      Beitrag Nr. 4.054 ()
      Also in dem JStG 2020 in der aktuellen von der Bunderregierung verfassten Version ist garnichts zum EStG $20 Abs. 6 Satz 5 und 6 drin. Denn diese Sätze sind seit dem 30.12.2019 gültiges Gesetz.

      Die Streichung würde "hineinkommen", wenn das der Finanzausschuss in seiner Beschlussvorlage für das Parlamant dies so beschliesst. Zu diesem Zeitpunkt ist sich die GroKo schon darüber einig und in der 2. und 3. Lesung im Parlamant wird vielleicht noch drüber geredet, aber abgelehnt wird das sicherlich nicht. Denn mit Beschlussvorlage gibts von den Fraktionsvorsitzenden für die Parlamentarier einen Zettel, wie die sich bitte schön abstimmungstechnisch zu verhalten haben, nennt sich Fraktionszwang, völlig verfassungswidrig aber das kratzt wirklich keinen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.11.20 15:17:56
      Beitrag Nr. 4.055 ()
      Huch das sollte noch was kommen ...

      Also es kommt auf diese Drucksache an.

      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.11.20 16:17:10
      Beitrag Nr. 4.056 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.642.655 von artnaf am 09.11.20 15:17:06Artnaf, bitte hilf uns Normalsterblichen... die mit den Gepflogenheiten des Bundestages nicht so vertraut sind wie du...

      ich interpretiere deine Aussage so, dass du sagst, über die Beschlussempfehlung des FA, die die Streichung der Verlustbeschränkung enthält wird im Bundestag am 20.11.2020 unter Fraktionszwang abgestimmt? Und bezogen auf den Franktionszwang hat Biunding das Sagen, was für uns negativ ist?

      Irgendwie hast du dich jedenfalls für mich zu kompliziert ausgedrückt...
      Avatar
      schrieb am 09.11.20 16:19:37
      Beitrag Nr. 4.057 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.642.679 von artnaf am 09.11.20 15:17:56Danke. Steh trotzdem grad wieder etwas auf dem Schlauch, in der dort verlinkten Drucksache 19/23551 steht die Änderung bzw. Empfehlung des Bundesrats ja drin. Wie ist das zu verstehen? Hier:

      http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/235/1923551.pdf
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.11.20 16:31:39
      Beitrag Nr. 4.058 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.644.014 von WhatTheFunk am 09.11.20 16:19:37YAP ... WhatTheFunk hat recht. In der Tat steht auf Seite 18 habe gerade geschaut



      also steht es doch mit drin und wenn in 2 und 3 Lesung das JStG 2020 angenommen wird ist unser Problem gelöst?
      Avatar
      schrieb am 09.11.20 16:38:01
      Beitrag Nr. 4.059 ()
      Das ist die Empfehlung des Bundesrates, die die Bundesregierung versprochen hat zu prüfen.

      In der Tagesordnung, die Artnaf auschnittsweise gepostet hat wird die Drucksache 19/... als letze genannt (gelb hinterlegt). Die gibt es aber nicht, oder sie ist noch nicht öffentlich. Ich nehme an, darauf kommt es an.
      Avatar
      schrieb am 09.11.20 16:49:58
      Beitrag Nr. 4.060 ()
      Ja genau auf diese "Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) Drucksache 19/..." kommt es an. Ich dachte, wenn ich ständig von Finanzauschuss und Beschluss fasele, wäre das klar ;-) Und wenn diese noch nicht "anklickbar" ist, dann gibts die auch noch nicht.

      Bin gespannt wann und ob der Finanzausschuss noch dazu tagt, ich halte euch auf dem Laufenden (oder Startvestor)
      Avatar
      schrieb am 09.11.20 20:18:50
      Beitrag Nr. 4.061 ()
      Hab grade mal die neue Version meiner Steuersoftware fürs nächste Jahr geladen. Da scheint es noch Klärungsbedarf zu geben ;-)
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      Avatar
      schrieb am 10.11.20 16:47:28
      Beitrag Nr. 4.062 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.648.298 von artnaf am 09.11.20 20:18:50Deine Wunder-Software kennt schon den Vordruck fürs KJ 2021, d.h. früher als das BMF? :D

      Der FA hat nun versprochen, bis zum 20.11. eine Beschlussempfehlung zu liefern:

      https://www.bundestag.de/finanzausschuss#url=L2Rva3VtZW50ZS9…

      Bzgl. Lothar Binding, warum unterstellt ihr immer irgendeinen Sinn? Der Mann ist Narzisst. Der will nur, dass er irgendwie im Mittelpunkt steht. Schaut euch doch Trump an.
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      Avatar
      schrieb am 10.11.20 18:57:36
      Beitrag Nr. 4.063 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.627.231 von justatrader am 07.11.20 15:43:43Ich vermute, der Frager meinte eine Initiative Hessens und von NRW im Bundesrat und kein Normenkontrollverfahren gegen die Bindingsteuer:

      https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&biw=1920&bi…
      Avatar
      schrieb am 10.11.20 19:39:45
      Beitrag Nr. 4.064 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.659.518 von startvestor am 10.11.20 16:47:28Meine Wundersoftware kennt sie eben nicht, deswegen doch der fette Hinwies, muss ich denn offensichtliches immer nochmal erklären? seufz

      Wo hast du denn gesehen, daß der FA da was "versprochen" hat. Die müssen liefern, wenn ich mich recht entsinne drei Werktage vor der Lesung damit die anderen Abgeordneten (theoretisch) sich noch einlesen können. Also so in einer Woche sollte die fehlende Drucksache online sein.

      Bin gespannt, wenn auch ohne Hoffnung.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.11.20 20:25:38
      Beitrag Nr. 4.065 ()
      Folgende E-Mail bekam ich heute aus dem Büro von Ralph Brinkhaus, Vorsitzender der CDU-CSU-Fraktion im Bundestag :


      AW - [AZ xx/xyz] WG: Streichung von § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6, Einkommensteuergesetz (Verlustverrechnung von Termingeschäften)

      Von : CDU/CSU-Bundestagsfraktion Bürgerkontakt "Buergerkontakt@cducsu.de"


      Sehr geehrter Herr …,

      vielen Dank für Ihre Zuschrift an den Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Herr Brinkhaus hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

      Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) prüfen wir mit unserem Koalitionspartner SPD und dem Bundesfinanzministerium (BMF) eine Änderung des Paragrafen 20 Absatz 6 Sätze 5 und 6 EStG. Die Gespräche laufen noch. Daher wird auch der Abschluss im Bundestag weiter geschoben.

      Sehr geehrter Herr …, ich hoffe, dass diese Information zum Stand der Beratungen für Sie von Interesse ist. Für weiterführende Hintergründe zur aktuellen politischen Arbeit der Unionsfraktion empfehlen wir Ihnen auch unsere Angebote auf der Fraktionswebsite (www.cducsu.de), auf Facebook (www.facebook.com/cducsubundestagsfraktion) und Twitter (https://twitter.com/cducsubt).

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. Jörg Wollscheid

      Team Bürgerkommunikation

      CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
      Platz der Republik 1 • 11011 Berlin



      Frau Tilmann hatte sich noch vor einigen Tagen anders geäußert.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.11.20 20:37:49
      Beitrag Nr. 4.066 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.662.866 von zeckspeck am 10.11.20 20:25:38Hier wird es m.E. darüber gehen, ob OS und Zerties raus sind (deshalb ist auch das BMF mit im Boot) und wenn die raus sind, wird §20, Satz 5 und 6 gestrichen. So wirds kommen!
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.11.20 21:25:47
      Beitrag Nr. 4.067 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.662.053 von artnaf am 10.11.20 19:39:45Ich dachte, es wäre bekannt. :confused: Die ESt-Vordrucke werden jedes Jahr neu gemacht und veröffentlicht.

      https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do?%24csrf=BYXU9V…

      Ich sehe noch nicht mal die für 2020. Die Vordrucke für 2021 kommen nicht vor Mitte 2021.
      Avatar
      schrieb am 10.11.20 22:21:29
      Beitrag Nr. 4.068 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.663.097 von Horst_Sindermann am 10.11.20 20:37:49
      Zitat von Horst_Sindermann: Hier wird es m.E. darüber gehen, ob OS und Zerties raus sind (deshalb ist auch das BMF mit im Boot) und wenn die raus sind, wird §20, Satz 5 und 6 gestrichen. So wirds kommen!


      Denke ich auch! Ihr in der DDR wusstet halt noch wie man eine antikapitalistische Aktion richtig durchzieht! :laugh:

      Das einzige Argument das für Linke zählt, ist: "Es trifft die Falschen. Die Kleinsparer werden belastet während die Profi-Zocker unbehelligt bleiben!"

      Mit diesem Argument wurde bereits bisher die Transaktionssteuer verhindert und das Argument wird ja auch gegen den Aktienverrechnungstopf vorgebracht. Deshalb mussten schnell neue Verrechnungstöpfe für die "Zocker" her - wenn die Retailscheine aber von diesen Verrechnungstöpfen wieder ausgenommen werden, fällt das Argument komplett zusammen.

      Andererseits: Wenn die Scheine drinbleiben hat Binding die ganze Banken- und Emittentenszene als Feind. Er kanns sicher verschmerzen - aber können das alle? Ne schöne Redetour wie beim Steinbrück ist dann nicht drin, nicht wahr, Herr Scholz! Trotz positiver Vorarbeit bei Cum/Ex ...
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.11.20 22:58:57
      Beitrag Nr. 4.069 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.664.285 von Gerhard_Mueller am 10.11.20 22:21:29Richtig erkannt Gerhard! Es ist ein Machtkampf zwischen Scholzfraktion (Banken-, Broker- und Emitentenlobby) und Bindingfraktion (Lothar,Saskia, Kevin und NoWABO-Ideologie). Startvestor hatte es bereits mehrfach erwähnt. Und da es sich die "Genossen" gerne in den Aufsichtsräten von Banken gemütlich machen (Gabriel, Steinbrück), werden sich vermutlich die erstgenannten durchsetzen...
      Avatar
      schrieb am 10.11.20 23:00:03
      Beitrag Nr. 4.070 ()
      "Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) prüfen wir mit unserem Koalitionspartner SPD und dem Bundesfinanzministerium (BMF) eine Änderung des Paragrafen 20 Absatz 6 Sätze 5 und 6 EStG. Die Gespräche laufen noch. Daher wird auch der Abschluss im Bundestag weiter geschoben."

      Da wird dann wieder mit GroKo Bruch gedroht und schwarz/rot bleiben ihrer bisherigen Linie treu .. Denen ist es doch egal wenn jeder von den "Zockern" erst einen Klageweg beschreiten muss.

      Erst wenn ein Präferenz Fall da ist kippt die Sache ... Was ist mit der Verfassungsklage?? auch noch nichts weiter gehört
      Avatar
      schrieb am 10.11.20 23:04:11
      Beitrag Nr. 4.071 ()
      Es gibt wahrscheinlich tausende "Trader", die immer mal wieder mit kleinen Beträgen bei irgendwelchen Brokerbuden hin und her gedaddelt haben und die Verluste nie irgendwo angegeben haben.
      Da die erlaubten 10.000€ nur ca. 50€ Verlustspanne pro Tag bedeuten, werden viele von denen 2021 wahrscheinlich zu Steuerhinterziehern, da auch kein Broker Aufklärung betreibt.
      Eine super Einnahmequelle für den Staat, fragt sich nur wer das alles verfolgen soll.
      Avatar
      schrieb am 11.11.20 16:24:41
      Beitrag Nr. 4.072 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.659.518 von startvestor am 10.11.20 16:47:28
      Zitat von startvestor: Bzgl. Lothar Binding, warum unterstellt ihr immer irgendeinen Sinn? Der Mann ist Narzisst. Der will nur, dass er irgendwie im Mittelpunkt steht. Schaut euch doch Trump an.


      Das ist jetzt aber nicht fair Trump mit Binding zu vergleichen. So schlecht war Trump jetzt auch wieder nicht.
      Avatar
      schrieb am 12.11.20 20:15:25
      Beitrag Nr. 4.073 ()
      Es wurde hier ja schon oft auf das "fehlende" BMF Schreiben zur Umsetzung der Verlustbeschränkung hingewiesen und das auch die Banken / Broker ja garnicht wüssten wie es denn umzusetzen sei.

      Ich hab da was gefunden --> https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/839594/?shigh=ter…



      Ich würd mal sagen, geht doch.
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      schrieb am 12.11.20 21:43:29
      Beitrag Nr. 4.074 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.690.664 von artnaf am 12.11.20 20:15:25Das klingt interessant. Ab nächstes Jahr werden Totalverluste nicht mehr im Verlusttopf 2 (Allgemeine Verluste) gebucht. Die Umsetzung von Satz 5 (Termingeschäfte) wird auf den 01.01.2022 verschoben. Habe ich das richtig verstanden??? Bis dahin sind Bundestagswahlen und Lothar im Ruhestand.....🙃🙃
      ..... kann auch wieder ganz anders sein...
      11 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 12.11.20 23:34:15
      Beitrag Nr. 4.075 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.691.645 von Horst_Sindermann am 12.11.20 21:43:29
      Zitat von Horst_Sindermann: Das klingt interessant. Ab nächstes Jahr werden Totalverluste nicht mehr im Verlusttopf 2 (Allgemeine Verluste) gebucht. Die Umsetzung von Satz 5 (Termingeschäfte) wird auf den 01.01.2022 verschoben. Habe ich das richtig verstanden??? Bis dahin sind Bundestagswahlen und Lothar im Ruhestand.....🙃🙃
      ..... kann auch wieder ganz anders sein...


      Also von Verschiebung steht da m.E. nix. Ein gesonderter Auuweis in der Steuerbescheinigung hat zu erfolgen:

      Da Verluste aus Termingeschäften nur mit Erträgen aus Stillhaltergeschäften und Termingeschäften verrechnet werden dürfen, müssen die Institute auch derartige Erträge gesondert aufführen.

      Allenfalls beim Steuerabzug auf Bankebene könntes eine Verschiebung geben.

      Gruß
      Taxadvisor
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      schrieb am 12.11.20 23:50:59
      Beitrag Nr. 4.076 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.692.524 von Taxadvisor am 12.11.20 23:34:15Also wenn ich das Dokument direkt anklicke (Finanzministerium SH) steht unten folgender Wortlaut:

      Ab dem 1. Januar 2022 erfolgt die Umsetzung von § 20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EStG auf der Grundlage der noch zu veröffentlichen BMF-Schreiben „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“ und „Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG“.

      Das sieht aus wie Verschiebung, weil ja das BMF-Schreiben noch folgt. Oder???

      Was mich ein wenig wundert, dass ab 01.01.2021 ein vom Stillhalter bezahlter Barausgleich nicht mehr in den Verlusttopf 2 wandert. War das bisher etwa so??? Oder hat man hier irgendwas "hineingeschummelt"??? Das Stillhaltergeschäfte raus sind, hatten wir ja bereits festgestellt. Aber was soll dieser Punkt mit dem Barausgleich😡😡😡
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      schrieb am 13.11.20 00:14:12
      Beitrag Nr. 4.077 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.692.587 von Horst_Sindermann am 12.11.20 23:50:59Die Verschiebung der Umsetzung der Bindingsteuer auf Bankenebene auf 2022 würde wohl bedeuten, dass die in 2021 nix machen müssten. Damit würden Binding-Verluste weiter verrechnet. Das wäre dann aber nur so ähnlich, als ob man bei einem Auslandsbroker wäre, wo es gar keine Abgeltungsteuer gibt.

      Der Hammer käme dann nicht in der ersten KW 2021, sondern erst in der ersten KW 2022. Dann hätten aber viele ohne es zu wissen schon in 2021 eine riesige Steuerschuld aufgebaut und wären virtuell bankrott, da nach Abgabe der ESt-Erklärung 2021 der entsprechende ESt-Bescheid 2021 sie ruiniert.

      Ich fände das so gar nicht gut, weil dann Anfang 2021 der Druck fehlen würde, wenn die Abschaffung der Bindingsteuer dieses Jahr scheitert.
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      Avatar
      schrieb am 13.11.20 00:19:14
      Beitrag Nr. 4.078 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.692.665 von startvestor am 13.11.20 00:14:12Am 18.11. ist das JStG wieder im FA:

      https://www.bundestag.de/resource/blob/805688/2065d65cc3b38a…
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      schrieb am 13.11.20 00:44:17
      Beitrag Nr. 4.079 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.692.674 von startvestor am 13.11.20 00:19:14Ich gehe mal davon aus, dass die meisten im FA wissen, dass die Bindingsteuer (der Protagonist mal ausgenommen) totaler Murx ist und den Finanzgerichten nur unnötige Arbeit verschafft. Vielleicht will man mit der Verschiebung auf 2022 König Lothar eine goldene Brücke bauen. Dieser geht dann unter großen Jubel der Bevölkerung (Er hat die Zocker vernichtet!!!!) in seinen wohlverdienten Ruhestand. Und dann still und heimlich wird mit dem Jahressteuergesetzt 2021 die Bindingsteuer wieder beerdigt....😀😀😀😀
      Avatar
      schrieb am 13.11.20 00:50:22
      Beitrag Nr. 4.080 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.692.665 von startvestor am 13.11.20 00:14:12Was heißt denn nix machen??? Die machen so weiter wie bisher, zahlen Abgeltungssteuer und verrechnen Verluste weiter unbegrenzt- so wie jetzt auch. Das einzige was sich ändert, ist ,dass Totalverluste nicht mehr über den Topf 2 (Allgemeine Verluste) verrechnet werden. Also ich sehe da schon einen Unterschied zum Auslandsbroker. Die deutschen Broker führen weiter Abgeltungssteuer ab und damit hat sich eine Angabe der Anlage KAP erledigt, da die Steuerschuld bei dt.Broker abgegolten wurde.
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      Avatar
      schrieb am 13.11.20 08:01:10
      Beitrag Nr. 4.081 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.692.755 von Horst_Sindermann am 13.11.20 00:50:22mit dieser Auffassung sitzt du m.E. einem gefährlichen Irrtum auf. Denn diese Regelung hätte zur Folge,
      dass die dt. Banken und Broker wie gehabt 25 KapErtSt auf die saldierten Gewinnen abführen.

      Aber !!! der neue §20 EStG mit dem berühmt berüchtigten Abs. 6 Satz5 und 6 gilt für dich in der Steuerveranlagung trotzdem in voller Härte. Das bedeutet, dass alle unberechtigten Verluste (>10.000 Euro) die dein Broker wie gewohnt mit den Gewinnen saldiert hat, werden "gelöscht". Dann darfst du in deiner Steuererklärung alle Gewinne minus max. 10.000 Euro Verluste erklären und versteuern.

      Diese Regelung ist zwar für Broker und Banken angenehm aber für uns Trader das worst case, weil viele das nicht verstehen und der Steuerhammer kommt dann mit der Erklärung für 2021- dann sollten es alle verstanden haben.
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      Avatar
      schrieb am 13.11.20 08:22:13
      Beitrag Nr. 4.082 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.692.674 von startvestor am 13.11.20 00:19:14
      Zitat von startvestor: Am 18.11. ist das JStG wieder im FA:

      https://www.bundestag.de/resource/blob/805688/2065d65cc3b38a…


      Danke, da warste mal wieder schneller ;-) Boar zwei Tage vor der Aussprache ist aber mega knapp. Ist wahrschenlich schon zu 99% fertig und im kleinen Kreise innerhalb der GroKo schon beschlossen ... DIE ZOCK******* ach lassen wir das.
      Avatar
      schrieb am 13.11.20 12:08:32
      Beitrag Nr. 4.083 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.693.463 von Sunny48 am 13.11.20 08:01:10Na da bin ich mal gespannt. Aktuell ist ja folgender Zustand festzustellen:

      1. Änderung §20, Satz 5 gilt ab 01.01.2021
      2. Zur Zeit gibt es das angekündigte BMF-Schreiben noch nicht (welche Produkte betroffen sind, was ist mit Altverlusten, etc...)
      3. Zeitgleich ringt der Bundesrat mit dem FA+ BMF und Lothar B. um eine Streichung der Sätze, welche sie vor einem Jahr zugestimt hatte
      4. Die Broker/Emmitenten halten die Füße still, Informationen an die Kunden gehen nicht raus. Stand heute: es bleibt 2021 bisher alles beim alten
      5. Änderungen der Unterlagen für die Steuererklärung 2021 (insbesondere Änderung Anlage KAP, Zeile 17) bisher nicht erfolgt.

      Alles in allem eine interessante Konstelation, welche eher an eine Bananenrepublik erinnert. Könnte gut sein, dass die Mehrzahl (hier im Forum tummeln sich doch < 100 Leute) unbesorgt weiterzockt und sich 2022 in der Privatinsolvenz wiederfindet. Alles sehr spannend...
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.11.20 16:42:24
      Beitrag Nr. 4.084 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.697.399 von Horst_Sindermann am 13.11.20 12:08:32Ich meinte mit "nix machen", dass die Broker die Bindingsteuer anscheinend nicht bis 01.01.2021 programmtechnisch umsetzen, sondern erst ab 2022. König Lothar findet das sicher cool, wenn dann mit dem ESt-Bescheid 2021 bei vielen das Licht komplett ausgeht.
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      Avatar
      schrieb am 13.11.20 16:56:10
      Beitrag Nr. 4.085 ()
      sind es 10000 euro verlust pro aktie oder alle zusammen habe noch mehrere aktien zum ausbuchen im werte von circa 60000 euro
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.11.20 17:31:45
      Beitrag Nr. 4.086 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.701.059 von DachsKurt am 13.11.20 16:56:10
      Zitat von DachsKurt: sind es 10000 euro verlust pro aktie oder alle zusammen habe noch mehrere aktien zum ausbuchen im werte von circa 60000 euro


      Aktien sind nicht betroffen, solange sie nicht als Derivat (z.B. CFD) gehandelt werden.
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      Avatar
      schrieb am 13.11.20 17:41:33
      Beitrag Nr. 4.087 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.700.813 von startvestor am 13.11.20 16:42:24König Lothar ist 2022 nicht mehr an Bord... Und wenn der Chefideologe nicht mehr da ist (Die Zooooccckkkäääääärrrrrr......), bin ich frohen Mutes, dass seine Steuer auch das Jahr 2022 nicht mehr erleben wird.... Alles wird gut, glaube mir...🙃
      Avatar
      schrieb am 13.11.20 23:20:44
      Beitrag Nr. 4.088 ()
      Hab grad ausgerechnet dass Scalper und Daytrader die Bindingsteuer problemlos überleben können - vorausgesetzt sie haben einen R:R von 1:2 bei 50 prozentiger Gewinnchance oder besser.

      R:R = 50/100 € 50% Gewinnchance:

      20 Trades pro Tag:
      ca. 500€ V
      ca. 1000€ G

      Aufs Jahr hochgerechnet (253 Arbeitstage) :

      253 000 Gewinne
      126 000 Verluste

      = 60750 Steuer bei 127 000 Brutto
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.11.20 09:26:12
      Beitrag Nr. 4.089 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.705.154 von Derkant am 13.11.20 23:20:44
      Zitat von Derkant: Hab grad ausgerechnet dass Scalper und Daytrader die Bindingsteuer problemlos überleben können - vorausgesetzt sie haben einen R:R von 1:2 bei 50 prozentiger Gewinnchance oder besser.

      R:R = 50/100 € 50% Gewinnchance:

      20 Trades pro Tag:
      ca. 500€ V
      ca. 1000€ G

      Aufs Jahr hochgerechnet (253 Arbeitstage) :

      253 000 Gewinne
      126 000 Verluste

      = 60750 Steuer bei 127 000 Brutto


      Ja ich habe schon plakativ diese Meinung zu einem Risk Reward Faktor und der Bindingsteuer gelesen. Ich weis nicht was du unter "problemlos" verstehst, aber ich picke mal dein Beispiel auf:

      Aktuell noch Bindingsteuer
      253k Gewinn 253k Gewinn
      126k Verlust 126k Verlust (Beschränkung auf 10k)
      ---------------- ------------------
      127k vor Steuern 243k vor Steuern
      32k Steuern (25%) 61k Steuern (25%)
      ---------------- ------------------
      95k Einkommen 65k Einkommen (253k - 127k - 61k)

      Das sind 30% weniger, mal abgesehen davon das RR von 1:2 und 50% schon extrem gut sind auf Dauer (jaja ich weiss, in Foren erreichen 99,99% dies)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.11.20 09:39:28
      Beitrag Nr. 4.090 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.701.632 von jjupp am 13.11.20 17:31:45
      Zitat von jjupp:
      Zitat von DachsKurt: sind es 10000 euro verlust pro aktie oder alle zusammen habe noch mehrere aktien zum ausbuchen im werte von circa 60000 euro


      Aktien sind nicht betroffen, solange sie nicht als Derivat (z.B. CFD) gehandelt werden.


      :confused:

      Klar sind Aktien auch von $20 betroffen jedoch bei Totalverlust ...
      Avatar
      schrieb am 14.11.20 12:11:19
      Beitrag Nr. 4.091 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.706.240 von artnaf am 14.11.20 09:26:12
      Zitat von artnaf: Das sind 30% weniger, mal abgesehen davon das RR von 1:2 und 50% schon extrem gut sind auf Dauer (jaja ich weiss, in Foren erreichen 99,99% dies)



      Natürlich wirds nicht rosig mit dem Einkommen aber ein Jahr lang kann man so zumindest bis zur eventuellen Streichung des Gesetzes oder dem Auswandern "überbrücken".

      In anderen Ländern wie Österreich wirst du mit 45% besteuert.
      Avatar
      schrieb am 14.11.20 12:58:43
      Beitrag Nr. 4.092 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.705.154 von Derkant am 13.11.20 23:20:44
      Zitat von Derkant: Hab grad ausgerechnet dass Scalper und Daytrader die Bindingsteuer problemlos überleben können - vorausgesetzt sie haben einen R:R von 1:2 bei 50 prozentiger Gewinnchance oder besser.

      R:R = 50/100 € 50% Gewinnchance:

      20 Trades pro Tag:
      ca. 500€ V
      ca. 1000€ G

      Aufs Jahr hochgerechnet (253 Arbeitstage) :

      253 000 Gewinne
      126 000 Verluste

      = 60750 Steuer bei 127 000 Brutto


      Das ist kein realistisches Beispiel. Alleine die Gebührenbelastung mit etwas Slippage wären auf dem Nettogewinn ca. 40%. Da ist nix mit 1:2. Die Marktgewinne müssen eher bei 1:3 sein. Völlig utopisch mit Scalping das zu erreichen.

      Scalping und Daytrading ist praktisch unmöglich. Auch das Risiko ist viel zu hoch. Wenn zum Ende des Jahres deine Performance wegsackt. Kann ja folgendes passieren: 250.000 Gewinne und 240.000 Verluste = Besteuerung von 240.000,- EUR obwohl nur 10 tsd gewonnen wurden... Das ist ja ein zusätzliches "Marktrisiko" - das einzugehen... ist völlig verrückt.

      Die Beispiele zeigen ja, dass da eine ideologisch und verfassungswidrige Steuer konstruiert wurde von einem Hinterbänkler Politiker. Der sich darin suhlt jetzt auch mal in der Öffentlichkeit zu stehen.
      Avatar
      schrieb am 14.11.20 13:08:55
      Beitrag Nr. 4.093 ()
      Wenn wir mal davon ausgehen das 90% der Daytrader verlieren, werden ja trotzdem 90% dieser Händler Steuern zahlen müssen, obwohl sie Verluste erzielt haben.

      Ich bin mir immer noch sicher, das damals keiner von den Entscheidern, (auch nicht Binding) verstanden hat, dass dieses Gesetz eine unterjährige Verrechnung impliziert. Mit dem Ergebnis das man Steuern zahlen muss, obwohl man am Ende des Jahres Verluste erzielt hat. Das war denen gar nicht klar. Bis heute wahrscheinlich nicht. Binding hat dann auf Nachfrage so getan, als wenn eine unterjährige Verrechnung gewollt war. Wirklich verstanden hat er es bis heute nicht.

      Spätestens wenn die ersten Bescheide kommen, kommt das vor Gericht und dann wird dem Binding ein Strich durch die Rechnung gemacht werden.

      Und dann hat dieser Binding Spuk ein Ende und niemand wird jemals wieder von dem Typen hören.
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.11.20 14:50:54
      Beitrag Nr. 4.094 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.707.659 von bomike am 14.11.20 13:08:55
      Zitat von bomike: Und dann hat dieser Binding Spuk ein Ende und niemand wird jemals wieder von dem Typen hören.


      Und für den Schaden, den er anrichten wird, nicht belangbar. Ein Fehler im System.

      Leider kann man sich auf die CDU wohl auch zukünftig nicht verlassen.
      Die lassen uns für "höhere Ziele"schnell über die Klinge springen, egal ob mit SPD oder Grünen.
      Unter rot-rot-grün wäre es sowieso zappenduster.

      Und mittelfristig scheint die Lobby in der EU, die das Heil der Menschheit in der Besteuerung und Eindämmung von Tradingaktivitäten sieht, besser organisiert zu sein, als der Gegenpol.
      Eine zukünftige Besteuerung der Tradinggewinne mit dem individuellen Einkommensteuersatz bei voller Anrechenbarkeit von Verlusten und Ausgaben, wäre einfach, gerecht und transparent.
      Wenn Hochfrequenzhandel beweisbar böse sein sollte, wie oft vorgeworfen wird, dann limitiert ihn mit technischen Lösungen, anstatt mit der Steuerkeule draufzuhauen, die gleich alles kaputt macht.
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.11.20 15:20:48
      Beitrag Nr. 4.095 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.708.181 von justatrader am 14.11.20 14:50:545Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 verrechnet werden dürfen.

      Der 2. Halbsatz (nach dem Strichpunkt) bezieht sich auf jahresübergreifende Verrechnung. Also bezieht sich der 1. Halbsatz auf unterjährige Verrechnung. Demjenigen, der das geschrieben hat, war klar, dass es sich um eine Begrenzung der unterjährigen Verrechnung handelt.
      Avatar
      schrieb am 14.11.20 17:59:16
      Beitrag Nr. 4.096 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.708.181 von justatrader am 14.11.20 14:50:54
      Zitat von justatrader: Eine zukünftige Besteuerung der Tradinggewinne mit dem individuellen Einkommensteuersatz bei voller Anrechenbarkeit von Verlusten und Ausgaben, wäre einfach, gerecht und transparent.


      Meine These (seit mehreren Seiten hier schon): Das ist im Grunde genau das was Binding will. Wobei er vermutlich auch noch gerne Gewerbesteuer dazu haben will. Brehm will dazu auch noch gern, dass seine Zunft was abkriegt. Fertig ist das "Bindinggesetz".

      Wenn Binding das private Trading komplett verbieten wollte, dann hätte er einfach ein Schild aufzustellen beantragt: "Traden verboten". :laugh: Stattdessen ist er in die Hinterhöfe des Steuerrechts abgetaucht und hat sich da verlaufen.

      Das hat seinen Grund warum das alles so gelaufen ist:
      Binding sieht uns durch die Abgeltungssteuer "ungerecht" bevorzugt. Was schon im Ansatz Quatsch ist, denn um über den Abgeltungssatz zu kommen, müssen ein Haufen Erträge her. MaW es muss schon mal ein sehr hohes Volumen bewegt werden oder sehr kleines äusserst schnell. Und ich gehe jede Wette kaum einer hier, der dieses Volumen bewegt und somit mehr handelt als Retailschein, macht das bei einem deutschen Broker. Stichwort Slippage und Commission. MaW. die Leute von denen Binding Geld will, zahlen gar keine Abgeltungssteuer (sondern versteuern brav am Jahresende)!!!

      Das ist ein wichtiger Punkt, denn das weiss der Binding glaube ich nicht. Denn sonst würden er und seine Sprachrohre von den Gewerkschaften nicht ständig auf die böse Abgeltungssteuer eindreschen. Und seine Steuertechniker nicht ständig nach Möglichkeiten suchen, die abgeltende Wirkung durch zusätzliche Verlustverrechnungstöpfe still und leise auszuhöhlen.

      Und seine Koalitionspartner mit eigenen Interessen reden es ihm auch nicht aus, sondern zucken nur die Schultern. Wenn sich jetzt einfach mal alle ehrlich machen würden und den guten Mann aufklären, wäre dieser Unsinn in fünf Minuten vom Tisch.

      Die Betonung liegt auf "dieser". Dennn persönlicher Steuersatz und Gewerbesteuer dazu würden auch einige Trader ins Nachdenken bringen. Wobei glaub GewSt nicht ab dem ersten Euro fällig wird.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.11.20 18:31:34
      Beitrag Nr. 4.097 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.709.156 von Gerhard_Mueller am 14.11.20 17:59:16
      Zitat von Gerhard_Mueller:
      Zitat von justatrader: Eine zukünftige Besteuerung der Tradinggewinne mit dem individuellen Einkommensteuersatz bei voller Anrechenbarkeit von Verlusten und Ausgaben, wäre einfach, gerecht und transparent.


      Meine These (seit mehreren Seiten hier schon): Das ist im Grunde genau das was Binding will. Wobei er vermutlich auch noch gerne Gewerbesteuer dazu haben will. Brehm will dazu auch noch gern, dass seine Zunft was abkriegt. Fertig ist das "Bindinggesetz".


      Ich ging jetzt vom privaten individuellen Einkommensteuersatz aus, nix Gewerbesteuer zusätzlich. 😉

      100% verbieten und das was übrig bleibt mit 100% versteuern ist aber wahrscheinlich die Bindingsche' Messlatte. 😁
      Avatar
      schrieb am 14.11.20 19:50:31
      Beitrag Nr. 4.098 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.709.156 von Gerhard_Mueller am 14.11.20 17:59:16Ich glaube nicht, dass es Herrn Binding um die "Abschaffung der Abgeltungssteuer" ging. Grund für die Einführung der Bindingsteuer war das Urteil des Bundesfinanzgerichts, wonach Totalverluste anerkannt werden sollten- hier ging es 2019 noch nicht um einen Eingriff ins Einkommessteuerrecht. Hier sollte zuerst über ein Nichtanwendungsgesetz die oberste Rechtssprechung des BFH ausgehebelt werden.... (Ja wo leben wir eigentlich??? Nun gut/schlecht, der Gesundheitsminister macht ja im Prinzip das Gleiche 😡😡)....

      Dann wurde nach etlichen Hin und Her das Ganze aus dem Jahressteuergestentwurf 2019 gestrichen, danach aber wie von Zauberhand in das finale Jahressteuergesetz 2019 wieder "reingemogelt". Diesmal aber mit der Verschärfung der Termingeschäfte unter Umgehung sämtlicher Grundlagen der Abgeltungs- und Einskommenssteuer (Symetrische Besteuerung!!). Von so etwas war doch vor November 2019 gar keine Rede, es sollte lediglich um die Umsetzung des BHF-Urteils gehen...

      Was da hinter verschlossenen Türen im November 2019 im FA lief, darüber können wir nur nur spekulieren (und tun wir ja auch fleißig). Das seit einem Jahr vom BMF kein Schreiben kommt, spricht eigentlich auch eine deutliche Sprache. Also hier ist m.E. irgendwas schief gelaufen, aber es hat keiner die "Eier" das ganze wieder zu revidieren (Lothar B. mal ausgenommen). Im BMF sitzt schließlich ein Staatssekretär, der das Derivategeschäft von der Pike auf kennt. Wenn also ein großer Plan dahintersteht, die Zocker zu vernichten (oder höher zu besteuern), warum gibt es dann immer noch erklärendes Schreiben aus dem BMF??? Wegen Corona??? Das Argument zieht nach fast 11 Monaten auch nicht mehr....
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      schrieb am 15.11.20 00:42:39
      Beitrag Nr. 4.099 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.709.765 von Horst_Sindermann am 14.11.20 19:50:31Binding wird hier weiter zu positiv gesehen. Ich kann das nicht mehr nachvollziehen. Ihr wisst doch mittlerweile genug über den Mann, auch zu seiner Vergangenheit als Anti-Raucher-Aktivist, obwohl er vorher Kettenraucher war.

      Der Mann ist ein absoluter Derivateprofi. Der wusste ganz genau was er tat und wahrscheinlich wusste er auch, dass er an Tillmann und Brehm vorbeikommt, wenn er nur Brinkhaus diese Lusche rumkriegt.

      Binding ist Narzisst UND Ideologe. Trump ist nur Narzisst. Das macht Binding gefährlicher. Man kann es auch mal positiv sehen. Was haben wir für ein Glück, dass dieser Mann nicht Bundesfinanzminister oder gar Kanzler geworden ist.

      Und wenn hier Leute glauben, sie könnten trotz der Bindingsteuer weiter Gewinn machen - da freut sich der Lothar riesig, denn er weiß am besten, dass diejenigen scheitern werden.
      Avatar
      schrieb am 15.11.20 10:13:26
      Beitrag Nr. 4.100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.709.765 von Horst_Sindermann am 14.11.20 19:50:31
      Zitat von Horst_Sindermann: Ich glaube nicht, dass es Herrn Binding um die "Abschaffung der Abgeltungssteuer" ging. Grund für die Einführung der Bindingsteuer war das Urteil des Bundesfinanzgerichts, wonach Totalverluste anerkannt werden sollten- hier ging es 2019 noch nicht um einen Eingriff ins Einkommessteuerrecht. Hier sollte zuerst über ein Nichtanwendungsgesetz die oberste Rechtssprechung des BFH ausgehebelt werden.... (Ja wo leben wir eigentlich??? Nun gut/schlecht, der Gesundheitsminister macht ja im Prinzip das Gleiche 😡😡)....


      Ich meine dass das nur der Anlass war. Dann hätte es Lothar ja bei den Totalverlusten belassen können.

      Wobei ich persönlich die Regel zu den Totalverlusten am schlimmsten finde. Wenn man einen put spread verkauft muss man dann das long leg jetzt zurückkaufen um den Totalausfall zu vermeiden. Problem: Das nimmt einem in der Regel bei Aktienoptionen keiner mehr ab! Die Ami-Algos sind natürlich nicht darauf wild, dem deutschen Retailer sein völlig wertloses long leg abzukaufen.

      MaW man muss das protektive leg weglassen und wenn man trotzdem weitermacht wird früher oder später das tail-risk einem das Depot killen.

      So hat Lothar wirtschaftlich viele Stillhalter-Stategien mit beerdigt obwohl Stillhalter Einkommen nicht direkt unter die Regel fallen. Der Mann hat wirklich saubere Arbeit geleistet :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.11.20 15:37:51
      Beitrag Nr. 4.101 ()
      Der Binding wird hier total überschätzt. Der versteht null von der Materie. Das erkennt man doch an seinen ganzen Antworten. Und ganz offensichtlich leuchtet seine Kerze nicht besonders hell auf der Torte. Das ist reine Ideologie. Ein SPD Hinterbänkler der Aufmerksamkeit erhaschen will und ein Thema aufgegriffen hat, von dem er null Ahnung hat.

      Er wird scheitern, wie auch seine ganze Parteikarriere gescheitert ist. Auf Kreisebene kann er dann wieder Luftballons verschenken... das wars dann auch.
      Avatar
      schrieb am 15.11.20 19:07:42
      Beitrag Nr. 4.102 ()
      Ja, wir haben den 15.11.2020 und niemand weiss, welche Regelungen ab 2021 gelten.
      Ideen wie 150% zu machen, um eine Zeit zu überbrücken sind gut gemeint, aber sehr realitätsfremd. Ich habe auch ein Youtube-Video entdeckt, wo jemand meinte, er sei mit CFD´s nicht betroffen, weil er einfach keine Verluste mache oder nur einmal pro Jahr diese realisiert.
      Natürlich bin ich da extrem, weil ich von jeher als Beispiel lieber 1000x 30 Euro verdiene als versuche, einmal 30.000 Euro zu erreichen, aber ich denke, praktisch jeder ist sich darüber einig, dass dieser Satz 5 ein Derivateverbot bzw. bei Nichtbeachtung ein finanzielles Desaster impliziert.
      Aber da sieht man, in welche Bredouille man die Privaten hineinbringt und welche Gefahren in diesem Satz 5 für ein privates Depot stecken.

      Diese absolute Respektlosigkeit gegenüber den Privaten ist aber wirklich extrem. Und eben das, was hinter verschlossenen Türen Ende 2019 gelaufen ist, muss aufgearbeitet werden, irgendwo werden Infos durchsickern.

      Auf alle Fälle besteht gerade eine riesige Rechtsunsicherheit, vielleicht absolut gewollt.

      Hier nochmal die Links zur Zusammenfassung der Anhörung zum JSTG2020 mit dem Text "Verlustausgleichsbeschränkung ist abzulehnen" und die meiner Meinung nach beste Zusammenfassung mit Updates zu dem Thema im Netz.

      https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw44-pa-f…

      https://www.boerse-und-finanzen.de/steuerirrsinn-anti-anlege…
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      schrieb am 15.11.20 19:41:05
      Beitrag Nr. 4.103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.714.616 von imagen am 15.11.20 19:07:42Die Petition wurde doch auch lange in den Tage-Trade Thread geführt nur finde ich akt. nicht mehr den Link.

      Bedenkt, das in fast einem Jahr nicht mal annähernd die 50k Unterschiften zusammen gekommen sind.

      Aber sobald eine Kapitänin Rakete illegal in Italien anlegt, das sind binnen 24h 150k Unterschriften zusammen.

      Es gab ja auch mal eine Petition, das die Kapitalerträge wegfallen sollen, wenn Assets über 1 Jahr gehalten werden. Ist vielleicht 2 oder 3 Jahre her.

      Diese Themen kommen nicht an.

      30k Unterschriften ... pff werden die von schwarz/rot sagen, die Zocker sollen bluten.
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      Avatar
      schrieb am 15.11.20 19:55:19
      Beitrag Nr. 4.104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.714.814 von Chris_M am 15.11.20 19:41:05
      Zitat von Chris_M: Die Petition wurde doch auch lange in den Tage-Trade Thread geführt nur finde ich akt. nicht mehr den Link.

      Bedenkt, das in fast einem Jahr nicht mal annähernd die 50k Unterschiften zusammen gekommen sind.

      Aber sobald eine Kapitänin Rakete illegal in Italien anlegt, das sind binnen 24h 150k Unterschriften zusammen.

      Es gab ja auch mal eine Petition, das die Kapitalerträge wegfallen sollen, wenn Assets über 1 Jahr gehalten werden. Ist vielleicht 2 oder 3 Jahre her.

      Diese Themen kommen nicht an.

      30k Unterschriften ... pff werden die von schwarz/rot sagen, die Zocker sollen bluten.


      Es gibt aber auch nicht so viele Derivatetrader und von denen wissen viele auch nichts davon weil sie ja nirgends darüber informiert werden. Weder die Broker noch die Medien informieren darüber. Also lass uns mal sagen es betrifft 500.000 Leute in D - und der Rest weiß nichtmal von dem Gesetz und würde es wahrscheinlich dann sogar noch gut finden. Wenn davon 20% bescheid wissen sind es 100.000. Nun machen davon aber 80-90% eh Verluste und betreiben das demnach nicht hauptberuflich. Wir sind also gerademal bei 10.000 bis 20.000 Trader für die das Gesetz wirklich existenzielle Bedeutung hat. Klar ein paar von den anderen unterschreiben natürlich auch. So wie ich. Ich lebe nicht primär vom Trading und habe trotzdem unterschrieben. Aber dennoch ist klar, dass der Gegenwind gegen das Gesetz relativ dürftig ausfallen wird. Daher wäre ich auch nicht so sicher wie manche, dass das Gesetz wieder gekippt wird.
      Avatar
      schrieb am 15.11.20 20:11:50
      Beitrag Nr. 4.105 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.714.814 von Chris_M am 15.11.20 19:41:05Tja Börse und Investments interssieren in der BRD kein Schwein. Ich habe mir heute mal auf YT diverse Kanäle angeschaut. Da machen manche einen echt guten Inhalt, u.a. auch der Martin und im Ergebniss haben sie dann ein paar 1000 Aufrufe....

      ... im Vergleich dazu habe ich vorhin ein Video gesehen von einer "DAME": Wie l ___ cke ich richtig??? Das hatte fast 1 Mio Aufrufe. Da sieht man wieder, welche Themen für den Durchschnittsdeutschen auf YT wirklich wichtig sind. Was ich nicht verstehe, dass wir in Deutschland 10 Mio Anleger/Aktionäre/Investoren haben, aber Kanäle die gute Infos bringen, werden kaum besucht. Wo nimmt der Durchschnittsanleger eigentlich seine Infos her??? Vom Sparkassenberater??? Selbst hier im Thread sind wir doch nur eine Handvoll Trader- leider!

      .... jetzt bin ich zwar ein wenig vom Thema weg, aber das musste mal gesagt werden....

      Zum Thema Lothar Binding und seinen Einfluss bin ich der Meinung, dass er nicht mehr die "Macht" wie letzten Herbst hat. Eine Derivateprofi ist er ganz sicher nicht. Er kann ja wieder mit "Blockade" drohen, aber er ist nächstes Jahr nicht mehr im BT, ebenso wie Frau Merkel und ggf. einiger ihrer Gefolgsleute. Vielleicht verschieben sich in dem Zusammenhang gerade Interessen, in der CDU rücken einige Leute vor und manche zurück (Tillmann???). Ich bin jedenfalls nicht ganz so pessimistisch. Mittelfristig wird die Bindingsteuer wieder gestrichen, aber vielleicht geht das Ganze aber auch schneller. Entscheidend dafür wird das BMF-Schreiben sein und ob die Retailprodukte ausgeklammert werden. Warten wir es ab!
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      Avatar
      schrieb am 15.11.20 20:21:31
      Beitrag Nr. 4.106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.715.018 von Horst_Sindermann am 15.11.20 20:11:50Ach das bekannte BMF Schreiben ala Godemode Insider.

      Wenn ich mich richtig Erinnere sollte das Mitte/Ende August 2020 veröffentlicht werden, dann wurde es aufgeschoben bis Oktober 2020 und jetzt ist bald der erste Advent.

      Neben Themen wie "Wie l ___ cke ich richtig?" sind aber auch YT der rich Kids beliebt. Also wie man mit low Einsatz schnell reich wird, kleine Ponzi Systeme.

      Und du hast recht, die hier im Thread sind, kann man an zwei Händen abzählen.

      Ob der DDV noch was biegen wird, bleibt abzuwarten. Mit 2 Mrd. Euro Umsatz im Monat alleine bei den Zertifikaten, wird man sicher erst in 2022 merken ob die Umsätze schwinden. Wobei ich das auch anzweifel, denn der Großteil scheint ja MoneyBurning zu machen.

      Mal schauen was in der kommenden Woche raus kommt.
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      Avatar
      schrieb am 15.11.20 22:10:40
      Beitrag Nr. 4.107 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.715.087 von Chris_M am 15.11.20 20:21:31Das BMF-Schreiben wird erst kommen, wenn das JStG 2020 raus ist. Es gibt übrigens neues aus den Verhandlungen auf Frau Tillmanns Facebook-Account (unter "Kleine Banken..."). Es geht offenbar um eine Verschiebung oder eine Verdopplung der Grenze.

      Mal bzgl. der Petition - ich habe die auch nicht unterschreiben. Ich halte das für Zeitverschwendung ohne Nutzen. Das einzige was man damit wohl erreicht, ist auf eine Vorratsliste linker Terroristen zu kommen.

      Bzgl. Lothar Binding - es ehrt euch ja, dass ihr an das Gute in den Menschen glaubt. Aber das verzerrt leider die Realität. Der Mann wusste genau was er tat. Viele denken, es war ein Versehen, er kann doch nicht die Verfassung brechen und das Trading verbieten. Natürlich kann er das. Es gibt zum Glück nur wenige solcher Menschen, die keinerlei politische Verantwortung kennen. Trump ist auch so einer. Bei solchen Typen zählt allein das ICH. Verständnis ist hier nicht angebracht.
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      Avatar
      schrieb am 15.11.20 23:02:37
      Beitrag Nr. 4.108 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.715.651 von startvestor am 15.11.20 22:10:40Lieber startvestor, ich stimme zwar in vielen Dingen mit dir übereinein aber in der Beurteilung von Lothar Binding nicht. Der Unterschied zwischen ihm und Donald Trump liegt u.a darin, dass dieser von > 70 Mio Amerikanern gewählt wurde, während unser Lothar bei den letzten 3 Bundestagswahlen noch nicht einmal seinen Wahlkreis in Heidelberg gewonnen hat. Es hat also nix mit Glück zu tun, dass der Lothar Binding nicht Finanzminister oder Bundeskanzler geworden ist. Der Mann hat es einfach nicht drauf, allein nur seine unsägliche Stimme in Interviews oder sein Dazwischengerufe im Bundestag- das hat einfach keinen Stil. Trump mag ein Narzist sein, ja das stimmt, aber Lothar Binding ist ein linksideoligischer Kleingeist mit einem völlig verquarztem Weltbild, dessen politische Laufbahn in einem Jahr zu Ende ist. Danach wird man nie wieder was von dem Mann hören, wahrscheinlich - und das mag vielleicht böse klingen - noch nicht einmal einen Nachruf in der Tagesschau.
      Avatar
      schrieb am 15.11.20 23:08:49
      Beitrag Nr. 4.109 ()
      Eine Verdoppelung der Grenze o.ä. würde an diesem Unsinn ja überhaupt nichts ändern... . Als wenn man die Verluste gerade bei Absicherungsgeschäften und gegenläufigen Positionen einfach so steuern könnte. Wer so etwas vorschlägt, beweist nur, dass er/sie nach wie vor nichts verstanden hat.
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      Avatar
      schrieb am 15.11.20 23:18:30
      Beitrag Nr. 4.110 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.715.858 von imagen am 15.11.20 23:08:49Es geht hier ja um einen Machtkampf. M.E. könnten die 20K ein vergiftetes Angebot von Binding sein, aber es zeigt, dass er Probleme hat oder die CDU/CSU diesmal härter verhandelt, statt sofort nachzugeben.

      Binding ist natürlich nicht so "groß" wie Trump, aber er hat denselben Charakter, ist aber nur ein "Zwerg-Trump". :D Seien wir froh, dass er sich bei den Sozen nicht nach ganz oben getrixt hat.
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      Avatar
      schrieb am 16.11.20 11:45:58
      Beitrag Nr. 4.111 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.715.858 von imagen am 15.11.20 23:08:49
      Zitat von imagen: Eine Verdoppelung der Grenze o.ä. würde an diesem Unsinn ja überhaupt nichts ändern... . Als wenn man die Verluste gerade bei Absicherungsgeschäften und gegenläufigen Positionen einfach so steuern könnte. Wer so etwas vorschlägt, beweist nur, dass er/sie nach wie vor nichts verstanden hat.


      Ich hab den FB Eintrag von Frau Tillmann grade gelesen. Ihr hört das bestimmt nicht gerne, aber Kompromissfindung verlässt oft die sachliche Ebene und wechselt in die persönliche Ebene (Gesichtswahrung). Ihr wärt nicht anders, bei manchen denke ich ... sogar noch schlimmer.

      Ich habe selbst im Berliner Zirkus erleben dürfen, wie "geschachert" wird, z.B. bei der Zuschneidung neuer Referate, damit der neue Referatsleiter eine Stufe hochfällt und er einfacher von seinem bisherigen Referat "weggelobt" werden kann.
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      Avatar
      schrieb am 16.11.20 12:04:13
      Beitrag Nr. 4.112 ()
      Der einzige Kompromiss, der für uns akzeptabel wäre Anwendung auf Totalverluste oder Deckelung des Verlustvortrags nach negativem Jahresergebnis auf 10k. Wobei auch Letzteres schon starker Tobak wäre und irre. Nunja, wir werden sehen. Übermorgen ist ja das nächste Spektakel im Finanzausschuss.
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      Avatar
      schrieb am 16.11.20 13:23:28
      Beitrag Nr. 4.113 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.719.740 von WhatTheFunk am 16.11.20 12:04:13Mit dem letzten Punkt kannst du ja auch leben. Da kann man am Jahresende m.E. tief im Geld stehende Scheine kaufen oder verkaufen und das ganze damit ins nächste Jahr verlagern. Dann sollte es kein Problem sein unter 10.000 Euro Gesamtverlust zu bleiben. Nach dem 01.01 des Folgejahres werden dann die Positionen wieder aufgelöst.

      Gibt es da Einsprüche, TAXADVISOR?????
      Avatar
      schrieb am 16.11.20 13:35:43
      Beitrag Nr. 4.114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.719.455 von artnaf am 16.11.20 11:45:58Ich bin eher schockiert nachdem ich im FB von Frau Tillmann gelesen haben. Hat sie allen Ernstes in die Runde die Frage gestellt, ob sie diesem Kompromiss mit der Verschiebung oder der Erhöhung der Grenze auf 20.000 Euro zustimmen soll???? So hoch können meine Zehnägel gar nicht nach oben gehen😡😡😡😡 Solche Volksvertreter sitzen im FA und verhandeln über Steuergesetze. O.M.G. ich dachte die Frau wäre Steuerberater/ innen oder hat sie Ihren Schein in der Hausfrauenschule gemacht????

      NEIN FRAU TILLMANN, WEDER EINE VERSCHIEBUNG NOCH EINE ERHÖHUNG DER GRENZE AUF 20.000 EURO ÄNDERN ETWAS AN TATSACHE, DASS DIE GRUNDLAGEN DER ABGELTUNGSSTEUER, NÄMLICH DIE SYMETRIE ZWISCHEN VERLUSTEN UND GEWINNEN, AUSHEBELT WERDEN.😡😡😡😡😡

      Es wird m.E. immer mehr klar dass im FA keiner eine Ahnung hat, was §20, Satz 5 eigentlich bedeutet. Weder Binding, noch Tillmann........ So wird das nix, das müssen dann leider die Gerichte klären müssen. Ich bin erst mal raus😂😂😂😂😂
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      Avatar
      schrieb am 16.11.20 13:57:40
      Beitrag Nr. 4.115 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.719.455 von artnaf am 16.11.20 11:45:58Ihr wärt nicht anders, bei manchen denke ich ... sogar noch schlimmer.

      Das war jetzt aber ein heftiger Schlag unter die Gürtellinie.

      Da dürfen wir ja froh sein, dass du mit uns charakterlosen Gesell(inn)en überhaupt diskutierst :kiss:
      Avatar
      schrieb am 16.11.20 14:24:16
      Beitrag Nr. 4.116 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.721.363 von Horst_Sindermann am 16.11.20 13:35:43Die Guten werden nicht Politiker und die, die sich dort tummeln würden in der freien Wirtschaft nie so viel verdienen.


      Avatar
      schrieb am 16.11.20 14:28:58
      Beitrag Nr. 4.117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.721.363 von Horst_Sindermann am 16.11.20 13:35:43Entscheidend in der Politik ist Macht.

      Ohne Macht nützen dir Fakten oder das Grundgesetz nichts, wenn z.B. ein Lothar Binding sich daran nicht gebunden fühlt. Das ist dann eben "Haltung".
      Avatar
      schrieb am 16.11.20 15:05:01
      Beitrag Nr. 4.118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.715.900 von startvestor am 15.11.20 23:18:30
      Zitat von startvestor: Es geht hier ja um einen Machtkampf. M.E. könnten die 20K ein vergiftetes Angebot von Binding sein, aber es zeigt, dass er Probleme hat oder die CDU/CSU diesmal härter verhandelt, statt sofort nachzugeben.


      Diese ominösen 20K, müssen schon länger im Raum stehen. Herr Eigenthaler hatte die Zahl auch schon in der Anhörung angesprochen. Nun wissen wir, womit die sich im FA in ihren grandiosen Verhandlungen wochenlang beschäftigt haben. 🙄
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      Avatar
      schrieb am 16.11.20 15:12:51
      Beitrag Nr. 4.119 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.722.938 von MakeCashNotWar am 16.11.20 15:05:01War damals schon als abgekartetes Spiel durchschaubar. Binding sagt dem Eigenthaler, dass er 20k in den Raum stellen soll. Jetzt schlägt Binding vor, doch den Vorschlag von Eigenthaler aufzugreifen. Und die CDU/CSU lässt sich ein zweites Mal von Binding übers Ohr hauen.
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      Avatar
      schrieb am 16.11.20 15:32:33
      Beitrag Nr. 4.120 ()
      Ich bin verwirrt ... nein nicht darüber was diversifikator2 so als "Schlag unter die Gürtellinie" empfindet, sondern weil UNSER Tagesordnungspunkt, nämlich die 2./3. Lesung vom Jahressteuergesetz 2020, nicht mehr auf der Tagesordnung der nächsten Sitzungsperiode vom BT steht.

      https://www.bundestag.de/tagesordnung

      oder bin ich blind, oder beides.
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      Avatar
      schrieb am 16.11.20 15:55:13
      Beitrag Nr. 4.121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.723.448 von artnaf am 16.11.20 15:32:33ne, du bist nicht blind... ich finde da auch nix mehr- au backe...

      und nu? Wann sind die weiteren Sitzungstermine des BT?

      Reicht die Zeit noch, bevor das Jahr abläuft? Oder war es das für uns?
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      Avatar
      schrieb am 16.11.20 15:56:23
      Beitrag Nr. 4.122 ()
      ich sags ja nur ungern, aber ich bin da meinungstechnisch ziemlich auf der Seite von unserem Forentroll Blaubeer Muffin.
      Das Gesetz kommt und da wird nix gestrichen und nix nachverhandelt...

      Die einzige Chance ist die Ein/Zuordnung der Assetklassen in die Termingeschäfte.
      Da meint mein freundlicher Berater von einem der größten dt. Broker, dass die Zertis außen vor bleiben werden. Das ist aber auch nur eine Vermutung und basiert nicht auf dem Godmode Artikel.
      Der ist da übrigens kein Hotline Fuzzi sondern Gruppenleiter der Heavy Trader.

      Das ist die einzige Hoffnung die ich als Knock Out Trader persönlich habe.

      Wenn die das Trading für Private platt machen bin ich raus und der Staat kassiert keinerlei Steuern mehr von mir. Rücklagen sind vorhanden. Können mich mal.....
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      Avatar
      schrieb am 16.11.20 16:30:32
      Beitrag Nr. 4.123 ()
      Nun bei KO-Zertifikaten, Optionsscheinen und vielen anderen dt. Hebel-Produkten benötigt man ja eine "Termingeschäftsfähigkeit" ... wenn das vom DDV gekippt wird, dann werden sicher CFD Anbieter das auch wollen etc. pp. und die einzigen die dann über bleiben sind die ohne Lobby. D.h. Futures Trader bzw. die reinrassige Optionen handeln.

      Das ist vermutlich die kleinste Gruppe und die professionellen Heavy Trader ala Godmode bzw. guidants können ja noch auf Aktien umsatteln oder eine Trader GmbH gründen.

      Es wird immer leiser und selbst wenn es dann 10.000 Klagen geben sollte, das ist denen im Berliner Zirkus doch egal.

      Das unsere Politiker in der Wirtschaft so Niemande wären, da stimme ich zu aber es ist nun mal so, das die durch Ihre Stellung im Anschluss erst recht fest im Sattel sitzen. Autokanzler, zu Gutenberg, Gabriel bei der dt. Bank und Schloz wird sicher mal bei der dt. Lufthansa einen Posten bekommen.

      Wenn das Thema jetzt sogar von der Tagesordnung verschwunden ist, dann wird es ja erst recht wieder weiter verschoben bis Stille ist.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.11.20 16:37:28
      Beitrag Nr. 4.124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.723.916 von Sunny48 am 16.11.20 15:55:13
      Zitat von Sunny48: ne, du bist nicht blind... ich finde da auch nix mehr- au backe...

      und nu? Wann sind die weiteren Sitzungstermine des BT?

      Reicht die Zeit noch, bevor das Jahr abläuft? Oder war es das für uns?


      Das Jahressteuergesetz 2020 wird sicherlich nicht ins nächste Jahr verschoben. Denn damit soll ja alles mögliche neu geregelt werden.
      Jetzt hat der FA eben mehr Zeit für eine Beschlussvorlage bezüglich Streichung von § 20 Abs. 6 S.5 und 6 EStG.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.11.20 16:39:46
      Beitrag Nr. 4.125 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.724.735 von MakeCashNotWar am 16.11.20 16:37:28
      Zitat von MakeCashNotWar:
      Zitat von Sunny48: ne, du bist nicht blind... ich finde da auch nix mehr- au backe...

      und nu? Wann sind die weiteren Sitzungstermine des BT?

      Reicht die Zeit noch, bevor das Jahr abläuft? Oder war es das für uns?


      Das Jahressteuergesetz 2020 wird sicherlich nicht ins nächste Jahr verschoben. Denn damit soll ja alles mögliche neu geregelt werden.
      Jetzt hat der FA eben mehr Zeit für eine Beschlussvorlage bezüglich Streichung von § 20 Abs. 6 S.5 und 6 EStG.


      Ich tippe auf Verkündung des Jahressteuergesetzes 2020 im Bundesgesetzblatt wie gewohnt um den 30. Dezember rum. Mit oder ohne Streichung von § 20 Abs. 6 S.5 und 6 EStG.
      Avatar
      schrieb am 16.11.20 16:57:10
      Beitrag Nr. 4.126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.724.600 von Chris_M am 16.11.20 16:30:32
      Zitat von Chris_M: Nun bei KO-Zertifikaten, Optionsscheinen und vielen anderen dt. Hebel-Produkten benötigt man ja eine "Termingeschäftsfähigkeit" ... wenn das vom DDV gekippt wird, dann werden sicher CFD Anbieter das auch wollen etc. pp. und die einzigen die dann über bleiben sind die ohne Lobby. D.h. Futures Trader bzw. die reinrassige Optionen handeln.

      Das ist vermutlich die kleinste Gruppe und die professionellen Heavy Trader ala Godmode bzw. guidants können ja noch auf Aktien umsatteln oder eine Trader GmbH gründen.

      Es wird immer leiser und selbst wenn es dann 10.000 Klagen geben sollte, das ist denen im Berliner Zirkus doch egal.

      Das unsere Politiker in der Wirtschaft so Niemande wären, da stimme ich zu aber es ist nun mal so, das die durch Ihre Stellung im Anschluss erst recht fest im Sattel sitzen. Autokanzler, zu Gutenberg, Gabriel bei der dt. Bank und Schloz wird sicher mal bei der dt. Lufthansa einen Posten bekommen.

      Wenn das Thema jetzt sogar von der Tagesordnung verschwunden ist, dann wird es ja erst recht wieder weiter verschoben bis Stille ist.

      1. Deutsche Optionsscheine, Zertifikate, CFD = Unregulierter Finanzmüll für deutsche Privatanleger der in anderen Ländern der Welt verboten ist.

      2. Futures und Optionen = Stark regulierte, weltweit verfügbare Finanzinstrumente die durchaus von Privatpersonen gehandelt werden können. In einer demokratischen Freiheit kann ein mündiger Bürger selbst entscheiden ob er das handeln möchte oder nicht. Ohne gleich ein Unternehmen dafür gründen zu müssen.

      Deutsche Bundesregierung: Nr. 1 erlauben und Nr. 2 verbieten. Typisch, aber nächstes Jahr sind viele Wahlen. ;)
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      Avatar
      schrieb am 16.11.20 17:11:13
      Beitrag Nr. 4.127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.725.137 von Gerrera am 16.11.20 16:57:10
      Zitat von Gerrera: 1. Deutsche Optionsscheine, Zertifikate, CFD = Unregulierter Finanzmüll für deutsche Privatanleger der in anderen Ländern der Welt verboten ist.

      2. Futures und Optionen = Stark regulierte, weltweit verfügbare Finanzinstrumente die durchaus von Privatpersonen gehandelt werden können. In einer demokratischen Freiheit kann ein mündiger Bürger selbst entscheiden ob er das handeln möchte oder nicht. Ohne gleich ein Unternehmen dafür gründen zu müssen.

      Deutsche Bundesregierung: Nr. 1 erlauben und Nr. 2 verbieten. Typisch, aber nächstes Jahr sind viele Wahlen. ;)


      Ich stimme dir da ja voll und ganz zu ABER .. und das ist es ja ..

      Wie lange haben die Koalitionsverhandlungen beim letzten mal gedauert? 6 Monate oder so und war raus gekommen ist, ist ja das was wir nicht wählen können. Bei einer Kenia Koalition hätte wohl die FDP diesen Unsinn nicht mitgetragen.

      Und war rausgekommen ist sieht man ja schwarz lässt sich von einer Abstürzenden Partei noch "erpressen" mit Koalitionsbruch XD ... ich sehe es schon, das die selbst noch mit 5% in der Regierung sitzen werden, um weiterhin ihren Unfug zu treiben.
      Avatar
      schrieb am 16.11.20 18:20:28
      Beitrag Nr. 4.128 ()
      Tja, ich bin nach wie vor ein wenig ratlos, wo ist die 2./3. Lesung hin? Irgendwas muss heute Morgen passiert sein zwischen 09:30Uhr und 13:30Uhr.

      Denn hier (09:30Uhr) ist sie noch drin:

      https://www.bundestag.de/resource/blob/189966/5c2b3ff37215c7…

      Und hier schon nicht mehr (13:30Uhr):

      https://www.bundestag.de/resource/blob/473452/94fb0cf6e3e823…

      Auf der Seite des Finanzausschusses findet man die Ankündigung auch nicht mehr, aber auch keine, wie beim letzten Mal, Absage.
      8 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.11.20 19:27:36
      Beitrag Nr. 4.129 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.723.064 von diversifikator2 am 16.11.20 15:12:51
      Zitat von diversifikator2: War damals schon als abgekartetes Spiel durchschaubar. Binding sagt dem Eigenthaler, dass er 20k in den Raum stellen soll. Jetzt schlägt Binding vor, doch den Vorschlag von Eigenthaler aufzugreifen. Und die CDU/CSU lässt sich ein zweites Mal von Binding übers Ohr hauen.


      Das war schon damals auffällig wie machtbewusst der Eigenthaler geklungen hat. "Offiziell" war der ja nur ein Gutachter wie die anderen Profs und der Typ vom Steuerberaterverband.

      Das ist schon traurig wenn eine fachlich vollkommen wissensbefreite Gewerkschaft die Steuergesetze schreibt und die CDU macht dazu dann eine Umfrage auf Facebook. Siehe das Posting von Frau T. wo sie Verschiebung oder 20k zur "Abstimmung" stellt.

      So entstehen unsere Gesetze....:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 16.11.20 19:50:55
      Beitrag Nr. 4.130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.723.949 von Nemo73 am 16.11.20 15:56:23
      Zitat von Nemo73: Die einzige Chance ist die Ein/Zuordnung der Assetklassen in die Termingeschäfte.
      Da meint mein freundlicher Berater von einem der größten dt. Broker, dass die Zertis außen vor bleiben werden. Das ist aber auch nur eine Vermutung und basiert nicht auf dem Godmode Artikel.
      Der ist da übrigens kein Hotline Fuzzi sondern Gruppenleiter der Heavy Trader.

      Das ist die einzige Hoffnung die ich als Knock Out Trader persönlich habe.

      Wenn die das Trading für Private platt machen bin ich raus und der Staat kassiert keinerlei Steuern mehr von mir. Rücklagen sind vorhanden. Können mich mal.....


      naja, da würde ich sehr kritisch schauen zu welchem Zeitpunkt diese Aussage getätigt wurde. Denn dass irgendwas verhandelt wird zur Zeit, das wird ja schon von mehreren Seiten bestätigt.

      Und gerade Knock-Outs waren ja Gegenstand des BFH Urteils über die Totalverluste, das den Stein ins rollen brachte. MaW Binding kann sich das unmöglich leisten, nur die knock-outs auszunehmen. MaW wenn die ausgenommen werden bricht alles zusammen und Binding hat verloren.
      Avatar
      schrieb am 16.11.20 21:39:19
      Beitrag Nr. 4.131 ()
      Hier der Link vom 4.11. (kleine Banken...). Schaut dann die Kommentare durch. Es sind einige gute Kommentare da. Es wäre gut, Frau Tillmann nochmal klar zu machen, dass mit einer Erhöhung der Grenze niemanden geholfen ist. Leider fehlt die Zeit, dies genau zu erklären. Eben, dass z.B. bei einem Absicherungsgeschäft die eine Seite, die verlieren wird, nicht so genau zu steuern und bei größeren die Grenze dann halt am 04.Januar und nicht am 03. Januar erreicht ist...

      https://www.facebook.com/1249194705159064/posts/339939471013…
      Avatar
      schrieb am 16.11.20 21:45:26
      Beitrag Nr. 4.132 ()
      Es gibt also da Angebot von der SPD, dass auf 20k erhöht werden könnte. Das bedeutet, sie wollen die DU wieder vollkommen hinters Licht führen, denn der CDU ist es wohl immer noch nicht bewusst, dass egal welche Grenze genommen wird, dies überhaupt nichts ändert.
      Avatar
      schrieb am 16.11.20 23:16:18
      Beitrag Nr. 4.133 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.726.703 von artnaf am 16.11.20 18:20:28Überrascht euch die Verschiebung wirklich?

      https://www.bundestag.de/finanzen#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YX…

      Die verhandeln halt noch. Ist mir lieber, als wenn Brinkhaus wieder klein beigibt. Unter Kauder wäre das alles gar nicht passiert, erst recht nicht bzgl. Binding (Thema Raucherkrieg).

      Die nächste Sitzungswoche schließt sich ja auch direkt an, könnte also auch der 27.11. werden. Wahrscheinlicher ist aber die 51. KW, auch wenns dann knapp mit dem Bundesrat wird.

      https://www.bundestag.de/resource/blob/590848/8a0fcfb70fc70a…
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      Avatar
      schrieb am 16.11.20 23:21:03
      Beitrag Nr. 4.134 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.730.882 von startvestor am 16.11.20 23:16:18Das Protokoll der Anhörung ist nun auch da:

      https://www.bundestag.de/resource/blob/806436/fc9dbca2f667af…

      Seite 26 - ihr wißt schon.

      Sv Thomas Eigenthaler (Deutsche Steuer-Gewerkschaft e.V.):
      Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Erst gestern habe ich eine E-Mail bekommen, in der mich der Absender auffordert, Herrn Binding in dieser Sache ins Gewissen zu reden. Aber ich kann es gar nicht, lieber Herr Binding. Ich kann die Bedenken, die teilweise vorgetragen wurden, nicht richtig nachvollziehen. Wir müssen deutlich zwischen Betriebs- und Privatvermögen unterscheiden, was auch in Ihrer Frage anklingt. Für denjenigen, der das berufsmäßig macht, für den gelten andere Regeln. Dort halte ich es für richtig: Derjenige, der Verluste erleidet, muss selbst entscheiden, ob er richtig gehandelt hat oder nicht.

      .....
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.11.20 23:31:38
      Beitrag Nr. 4.135 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.730.906 von startvestor am 16.11.20 23:21:03Auf Seite 21 steht Guttings Frage und die Antworten. Leider fehlt die Zurechtweisung Bindings von Frau Hessel. :cry:

      Wenn man das Ganze so nochmal schwarz auf weiß liest (auch Seite 26), kommt einem die absurde Ideologie noch irrer vor.

      Eigenthaler:

      Wenn jemand spekulieren will, soll er es berufsmäßig machen. Mein Verband und ich haben aber große Probleme, wenn Spekulationsverluste der Allgemeinheit aufgebürdet werden sollen. Deshalb würde ich an dieser Regelung nichts verändern.

      Was für ein Quatsch denkt man als normal Denkender. Aber für Demagogen, Ideologen, Narzissten, Verschörungstheorethiker usw. ist "deren Welt" die echte.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.11.20 23:46:03
      Beitrag Nr. 4.136 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.730.981 von startvestor am 16.11.20 23:31:38Hier hatte doch mal wer nach den Bauern gefragt, die in Bayern sollten Bescheid wissen:

      https://www.wochenblatt-dlv.de/feld-stall/betriebsfuehrung/w…
      Avatar
      schrieb am 16.11.20 23:50:24
      Beitrag Nr. 4.137 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.730.906 von startvestor am 16.11.20 23:21:03Wenn man das liesst, wird einem wirklich speiübel...

      Kann mir jemand helfen? Ich möchte nur versuchen zu verstehen, was in dem Kopf vor sich geht: "Ich frage mich, wenn im Privatvermögen bei Derivaten und Termingeschäften kein Missbrauchspotential besteht, wo besteht es denn dann?"

      Kann mir irgendjemand übersetzen, was damit gemeint ist. Welches "Missbrauchspotential"? etc.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 00:00:36
      Beitrag Nr. 4.138 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.731.053 von imagen am 16.11.20 23:50:24Man nennt so etwas Framing...

      Hat nichts mit der Realität zu tun, außer dass es in Worte gegossener Haas eines höchst agressiv veranlagten Menschen ist.
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 00:19:01
      Beitrag Nr. 4.139 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.731.053 von imagen am 16.11.20 23:50:24
      Zitat von imagen: Wenn man das liesst, wird einem wirklich speiübel...

      Kann mir jemand helfen? Ich möchte nur versuchen zu verstehen, was in dem Kopf vor sich geht


      Geht nicht, bin noch geschockt, was die Tillmann über das 20.000 Euro Angebot, Debatte und faulen Kompromiss von sich gegeben hat😱
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 00:26:26
      Beitrag Nr. 4.140 ()
      Und Herr Eigenthaler ist gar nicht zu verstehen:
      "Derjenige der Verluste erleidet, muss selbst entscheiden, ob er richtig gehandelt har oder nicht."
      Also, abgesehen davon das mit das erste Gesetz an der Börse ist, dass Verluste naturgemäß dazugehören, was meint er denn nun damit. Wer Verluste macht, ist zu doof oder was will er damit sagen? Wenn Private Verluste machen, dann ist dies nicht O.K., im gewerblichen Bereich aber ja?
      Es wird ja so geredet, als wenn die Privaten den Kapitalmarkt zerstören würden (Bundesrat sagt, die Privaten wirken stabilisierend...).

      "...Spekulationsverluste der Allgemeinheit aufgebürdet" Dies soll er mal mit Zahlen untermauern. Die Gewinne (Gewinn minus Verlust) werden versteuert, kommen also der Allgemeinheit zu Gute. Wenn Verluste nicht gegengerechnet werden können, kommt kein Handel und keine Gewinne zustande, also nicht gut für die Allgemeinheit.
      Das ist wirklich eine grobe Missachtung aller, die jahrelang ihre Steuern bezahlt haben und das nicht zu knapp...

      Und was nun: Spekulation soll geächtet werden oder nicht? Private "Spekulanten" (und Binding hat wirklich dort das Wort "Zocker" benutzt!!!!) sind schädlich und sollen das nicht dürfen, im gewerblichen Bereich aber darf man spekulieren. Kann mir irgendjemand erklären, wo da eine Logik in diesem Denken ist?
      Also was soll man denn noch dürfen? Das Geld auf das Sparbuch tun? Es findet auch überhaupt keine Differenzierung statt. Nur Spekulation (höchst negativ behaftet, ja es fehlt nur, dass Todesstrafe gefordert wird) mit Termingeschäften völlig undifferenziert will man nicht haben. Als einzige Begründung wird dargelegt, es würde den Kapitalmarkt schaden. Welche Zahlen und welches Verhalten wird denn da zugrunde gelegt? O.K.,keins, ich weiss...
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 00:56:45
      Beitrag Nr. 4.141 ()
      Niemand würde Gewinn machen können, wenn er/sie die Verluste oder Aufwendungen nicht gegenrechnen kann. Deswegen ist die Verweigerung der unbegrenzten Verlustverrechenbarkeit im Zuge von Gewinnen innerhalb der gleichen Kategorie einfach ein klares Handelsverbot! Egal, ob privat oder gewerblich.
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 00:58:01
      Beitrag Nr. 4.142 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.731.146 von imagen am 17.11.20 00:26:26So kann der Staat doppelt abkassieren.
      Die wenigen erfolgreichen Trader treibt es teilweise in die GmbH, dort kann dann mehr als nur der lästig kleine Abgeltungssteuersatz abgeschöpft werden.
      Und von den Privaten, von denen die meisten sowieso nie Gewinne erwirtschaften, können erstmals Verluste besteuert werden.

      Irgendwie genial. Das müssen zwei Kleingeister bei einer langen Weinprobe ausgeheckt haben.
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 01:05:27
      Beitrag Nr. 4.143 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.731.146 von imagen am 17.11.20 00:26:26
      Zitat von imagen: Und Herr Eigenthaler ist gar nicht zu verstehen:
      Dies soll er mal mit Zahlen untermauern. Die Gewinne (Gewinn minus Verlust) werden versteuert, kommen also der Allgemeinheit zu Gute. Wenn Verluste nicht gegengerechnet werden können, kommt kein Handel und keine Gewinne zustande, also nicht gut für die Allgemeinheit.
      Das ist wirklich eine grobe Missachtung aller, die jahrelang ihre Steuern bezahlt haben und das nicht zu knapp...


      Exakt.
      Mit konkreten Zahlen untermauert wird das z.B. mal hier:

      https://www.boerse-und-finanzen.de/steuer-termingeschaefte-a…

      Ging bisher unter - der Artikel ist schon vom September.
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 01:20:59
      Beitrag Nr. 4.144 ()
      Wie rechtfertigt denn Eigenthaler mit seiner Argumentation ggü. Termingeschäften die Verlustverrechnung bei Aktien? Diese sind doch auch spekulativ, meist sogar viel spekulativer als verbunden mit Termingeschäften. Dann geht jeder Aktienverlust also zu Lasten der Gesellschaft, wird aber trotzdem noch! geduldet. Welche Fixation haben diese Herren auf "Spekulation" und "Private Verluste gehen zu Lasten der Gesellschaft".
      Jedes Jahr zahle ich meine Steuern, ohne Verlustverrechnung könnte ich ja keine Steuern zahlen, da ich keine Gewinne unter dem Strich erzielen könnte. Das muss doch einem Mann in einer Steuergewerkschaft klar sein??!
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 01:45:27
      Beitrag Nr. 4.145 ()
      Zitat L.Binding:
      "Spekulanten spekulieren mit
      Termingeschäften, weil ihnen die normalen
      Gewinne am Markt nicht ausreichen. Sie wollen
      mit möglichst wenig Kapital exorbitante Gewinne
      machen, und zwar im Privatvermögen."

      Es gibt also einen "normalen Markt". Welcher ist das? Die Gewinne am normalen Markt reichen einigen Leuten nicht aus. Mit dem Dax konnte in den letzten 25 Jahren nach Gebühren und Steuern die Inflation nicht ausgeglichen werden. Mit Einzelaktien schaffen es selbst hochbezahlte Fondsmanager in ihrem gewerblichen Bereich nicht und so schröpfen dann die Müllers und Co. dann mit ihren exorbitanten TER die Leute.
      Und nun sind einige Private so gierig, weil sie eben nicht wie Binding &Co. von anderen Steuerzahlern monatlich all ihre Bedürfnisse befriedigt bekommen, dass sie ihr womöglich hart verdientes Geld nicht der Inflation preisgeben wollen. Dafür haben sie Strategien entwickelt, die ggf. in Seitwärts- oder fallenden Märkten gut anwenden können, bis Binding ins Spiel kommt und sagt: Nein! Du bist hochschädlich, Du bis privat, Du lebst zu Lasten der Gesellschaft!
      12 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 02:19:23
      Beitrag Nr. 4.146 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.731.053 von imagen am 16.11.20 23:50:24
      Zitat von imagen: Wenn man das liesst, wird einem wirklich speiübel...

      Kann mir jemand helfen? Ich möchte nur versuchen zu verstehen, was in dem Kopf vor sich geht: "Ich frage mich, wenn im Privatvermögen bei Derivaten und Termingeschäften kein Missbrauchspotential besteht, wo besteht es denn dann?"

      Kann mir irgendjemand übersetzen, was damit gemeint ist. Welches "Missbrauchspotential"? etc.



      Das ist eine indirekte Replik auf Prof. Dr. Roland Ismer, der meinte Missbrauchspotential gebe es immer bei Steuergesetzen und kann deshalb kein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung bei der Verrechnung von Verlusten sein. Auf gut Deutsch Ismer findet dass das Binding Gesetz verfassungswidrig ist. Binding umgeht das Argument, indem er den Begriff Missbrauch einfach absichtlich anders versteht, nämlich so wie es ihm passt: Alles private Traden mit Termingeschäften ist aus seiner Sicht Mißbrauch weil "Zockerei" blabla..
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 02:44:33
      Beitrag Nr. 4.147 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.731.269 von imagen am 17.11.20 01:45:27
      Zitat von imagen: Zitat L.Binding:
      "Spekulanten spekulieren mit
      Termingeschäften, weil ihnen die normalen
      Gewinne am Markt nicht ausreichen. Sie wollen
      mit möglichst wenig Kapital exorbitante Gewinne
      machen, und zwar im Privatvermögen."


      Die Betonung liegt auf *Binding kreisch* "IM PRIVATVERMÖGEN"

      Auch eine Replik auf Ismer, der anmerkte Angst vor einer missbräuchlichen Inanspruchnahme kann ja wohl kaum ein sachlicher Grund sein, der Steuerpfl. kann ja schliesslich auch auf gewerbliche Gestaltung ausweichen.

      Darauf Eigenthaler und Binding im Chor: "JA JA JA genau! Das ist ja Spekulation ersten Ranges!! Mißbrauch! das ist Gewerbe! Die Zocker sollen Gewerbesteuer zahlen!"

      Daruf Dirk Rose (Bundessteuerberaterkammer):
      "Wenn die institutionellen Anleger im Einkünfteer-mittlungsbereich von den Überschusseinkünften zu den Gewinneinkünften wechseln, hat der Berufs-stand mehr Jahresabschlüsse zu erstellen. Das ist natürlich richtig. "

      Damit meint er: "Aäh...öh...ahem...ah...denkt dran wenn Ihr abstimmt: Das Gesetz ist zwar wahrscheinlich verfassungswidrig. Gewerbe heisst aber: Bis dahin gutes Business für uns!"

      Bin dann gespannt auf die Abstimmung :D
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 03:10:10
      Beitrag Nr. 4.148 ()
      Sehr schöner Satz auch der hier:

      Prof. Dr. Roland Ismer "Man kann darüber nachdenken, ob es einen gesonderten Verlustverrechnungskreislauf für Aktien geben sollte."

      Auf gut Deutsch: "Ich weiß dass das schon so im Gesetz steht, halte aber genau wie meine Kollegen nix davon und hoffe, dass das BFH das wieder kickt."

      Dann:

      "Aber diese beiden zusätzlichen Rege-lungen sind schwer zu rechtfertigen."

      Auf gut Deutsch: "Jetzt reichts, Binding! Noch so einer und die Fresse ist dick! Schon wieder zwei neue Verrechnungstöpfe! Und mit einer Begründung, über die lacht sogar meine Friseuse! Das ist klar verfassungswidrig!"
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 10:26:07
      Beitrag Nr. 4.149 ()
      Das Wort Bindingsteuer ist weiterhin kaum bekannt. Vielleicht könnte eine Meldung hierhin helfen:

      http://www.unwortdesjahres.net/
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 13:03:33
      Beitrag Nr. 4.150 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.734.404 von startvestor am 17.11.20 10:26:07Ich hätte 2 Textvorschläge für euch bzgl. der Meldungen an die Redaktion zum Unwort des Jahres:


      Variante 1:

      Das Unwort Bindingsteuer ist ein Synonym für die Regelung des § 20 Abs. 6 Satz 5 Einkommensteuergesetz, die Ende 2019 eingeführt wurde. Die Bindingsteuer ist nach ihrem Initiator, dem SPD-Finanzpolitiker Lothar Binding, benannt. Sie ermöglicht Steuern auf Verluste und Steuersätze größer 100%. Die Bindingsteuer ist die verfassungswidrigste Gesetzesänderung in der Geschichte der Bundesrepublik und ein wahres Unding.


      Variante 2:

      Der Begriff "Bindingsteuer" wurde vom User startvestor im Forum "wallstreet-online" erfunden. Dieses Forum ist eine Ansammlung von Zockern, die der Zivilgesellschaft durch das Eingehen hoher Risiken an der Börse hohen Schaden zufügen.
      Der Begriff sollte Lothar Binding diskreditieren, den erfolgreichsten Politiker in der Geschichte Deutschlands. Lothar Binding ist renomierter Finanzpolitiker der SPD und war mehrfach als Bundeskanzler im Gespräch. Er ist sehr beliebt in der gesamten Bevölkerung.
      Lothar Binding war an der Einführung des § 20 Abs. 6 Satz 5 Einkommensteuergesetz Ende 2019 beteiligt, der besten steuerlichen Regelung seit 1949.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 13:06:31
      Beitrag Nr. 4.151 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.736.861 von startvestor am 17.11.20 13:03:33Ganz klar Variante 2!!! 🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 16:20:54
      Beitrag Nr. 4.152 ()
      Die Diskussion auf Frau Tillmanns Facebook-Account läuft derzeit so, dass die Leute wohl lieber die Bindingsteuer behalten wollen, d.h. Verschieben oder Grenze erhöhen nicht akzeptieren.
      8 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 16:34:13
      Beitrag Nr. 4.153 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.739.858 von startvestor am 17.11.20 16:20:54Ich habe leider keinen Facebook Account. Bin aber auch für Verschieben, weil das dem Bundesverfassungsgericht mehr Zeit gibt, die Sache durchzuarbeiten und das Gesetz für nichtig zu erklären. Das schaffen die in 1 1/2 Monaten doch nicht mehr. Jeder Monat, den ich nicht traden kann kostet mich Geld. Das will ich nicht akzeptieren.
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 16:34:56
      Beitrag Nr. 4.154 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.739.858 von startvestor am 17.11.20 16:20:54
      Zitat von startvestor: Die Diskussion auf Frau Tillmanns Facebook-Account läuft derzeit so, dass die Leute wohl lieber die Bindingsteuer behalten wollen, d.h. Verschieben oder Grenze erhöhen nicht akzeptieren.


      naja da werden wohl alle SPD Mitarbeiter mobilisiert ;)

      und dann wird mit der Umfrage argumentiert XD

      Das ist doch eine verräterische Partei und weiter nichts.

      Die müssten unter die 5% Hürde fallen, dann würde ich mich erst freuen aber Scholz wurde heute früh ja interviewt und er ist schon ganz sicher die SPD als KKandiat auf die 20% zu bringen und will regieren ...
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 16:39:44
      Beitrag Nr. 4.155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.739.858 von startvestor am 17.11.20 16:20:54Hey, da schreiben 3 Leute (oder 4), welche von Frau Tillmann m.E. (noch) nicht gesperrt wurden. Und auf deren Aussage werden jetzt Steuergesetze nachverhandelt???? Das wird ja immer abenteuerlicher. Am Ende heißt es dann, ihr wolltet die Bindingsteuer ja behalten, also ändern wir nix mehr am Gesetz...

      Wo bleiben die Banken, die Broker, die Emmitenten.....?????
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      Avatar
      schrieb am 17.11.20 16:56:41
      Beitrag Nr. 4.156 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.740.185 von Horst_Sindermann am 17.11.20 16:39:44Nee, die Leute die da schreiben, schreiben öfter zum Thema und gehören sicher nicht zu Binding und lesen hier vermutlich mit. Die scheinen mir irgendwie fehlgeleitet und fordern aus Frust ALLES und wenn's NICHTS wird, ists auch egal. Ich denke, die Bindingsteuer ist für Tillmann ein Nebenthema, die würde im Zweifel die paar Frustposts als Gelegenheit nutzen, die Verschiebung der Bindingsteuer nicht weiterzuverfolgen.

      Jeder kann bei Facebook ein Konto eröffnen, auch anonym. Das wäre jetzt eine Gelegenheit, um noch was zu retten.
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      schrieb am 17.11.20 17:01:46
      Beitrag Nr. 4.157 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.740.185 von Horst_Sindermann am 17.11.20 16:39:44Schockiert mich ehrlich gesagt auch. Finde es ja sehr lobenswert, wenn man auf die Art "Bürgernähe" zeigt. Andererseits muss man sich hier doch schon fragen, ob man mit dem Thema nicht vielleicht doch etwas professioneller umgehen sollte. Die Beurteilung des Bundesrates und diverser Wissenschaftler sollte normalerweise schon Warnsignal genug sein, um den Irrsinn nicht weiter mitzutragen.

      Ist mir echt auch ein Rätsel, wieso man sich von einer Kleinstpartei so an der Nase herumführen lässt. Wäre ich einer der Verantwortlichen in der Union, würde ich es doch mal drauf ankommen lassen. Glaube einerseits nicht, dass es der SPD zum aktuellen Zeitpunkt so gelegen käme, die Koalition wegen eines vergleichsweise unbedeutenden Steuergesetzes platzen zu lassen. Andererseits kann man hier denke ich ohnehin nicht viel verlieren, wenn das Thema etwas mehr Prominenz erlangen würde. Für Wähler der Mitte zeigt das ganz anschaulich die ideologische Verbohrtheit und jeder halbwegs gebildete Wähler dürfte sich nur an den Kopf fassen, wenn die Tatsache publik wird, dass hier plötzlich auch bei Verlusten steuerlich geschröpft werden soll.
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 17:13:54
      Beitrag Nr. 4.158 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.740.482 von startvestor am 17.11.20 16:56:41Hab mir die Beiträge durchgelesen und finde sie an sich gar nicht so schlecht geschrieben. Eigentlich war der Tenor doch eigentlich auch, dass wenn wirklich gar nichts anderes geht, die Verschiebung als vorrübergehendes Übel akzeptiert werden würde. Generell halte ich es für hanebüchen auf der Grundlage von 3-4 Facebookeinträgen solche Entscheidungen zu treffen. Die Leute können natürlich Anregungen geben, damit das Thema politisch besser erfasst werden kann, aber letztlich würde ich mich da auf die Stimme von Fachleuten verlassen. Und das ist ganz sicher nicht der kriecherische Kronzeuge, den sich Herr Binding da ans Bein gebunden hat.
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      Avatar
      schrieb am 17.11.20 17:39:27
      Beitrag Nr. 4.159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.740.743 von PolarBearX am 17.11.20 17:13:54Leider sitzt keiner von uns im Finanzausschuss, aber Frau Tillmann. Die schaut auf Facebook vielleicht mal kurz 2 Minuten hin und dann bleibt hängen, aha die wollen aus Trotz lieber die alte Regelung behalten.
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 17:39:53
      Beitrag Nr. 4.160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.740.482 von startvestor am 17.11.20 16:56:41Wow! Hätte nicht gedacht, dass man mal von einem Mitglied des Bundestages nach seiner Meinung zu einem Gesetz gefragt wird und die Meinung evtl. sogar berücksichtigt wird.
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 17:45:11
      Beitrag Nr. 4.161 ()
      Nach dem Motto: Frage in die Runde (auf Facebook), was machen wir? Nehmen wir 20k an? DAS ist doch mal Bürgernähe :D

      Ne, aber im Ernst. Diese ganze Verhandlung ist armselig und wir wissen alle ganz genau, wer hier was diktiert. Objektiv gesehen sieht es scheisse aus, das Ding wird wohl so bleiben.
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      Avatar
      schrieb am 17.11.20 18:32:53
      Beitrag Nr. 4.162 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.741.376 von WhatTheFunk am 17.11.20 17:45:11Es reicht doch eine Verschiebung, ohne Binding im BT ist das Ding halt Ende 2021 tot.

      Falls natürlich rotrotgrün gewinnt, ist der Ofen eh aus. Da haben wir ganz andere Probleme.
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      Avatar
      schrieb am 17.11.20 18:38:32
      Beitrag Nr. 4.163 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.742.090 von startvestor am 17.11.20 18:32:53Dürfte nicht sonderlich realistisch sein. Denke entweder Schwarz-Grün oder vielleicht sogar erneut ein Versuch Kenia. Denke, die FDP wird den Fehler nicht zweimal machen, wenn sie nochmal die Gelegenheit bekommt. Wäre sicherlich ein positives Szenario.
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 18:40:02
      Beitrag Nr. 4.164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.742.090 von startvestor am 17.11.20 18:32:53Sorry, Jamaika wars. das andere Land :o)
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      Avatar
      schrieb am 17.11.20 18:45:58
      Beitrag Nr. 4.165 ()


      Ich komm mir vor wie aufm Basar ...
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 18:52:18
      Beitrag Nr. 4.166 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.742.186 von PolarBearX am 17.11.20 18:40:02Kenia oder Jamaika ... Hauptsache Botswana ;-)

      ok, das war jetzt offtopic
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 18:53:19
      Beitrag Nr. 4.167 ()
      Das was die SPD so alles verbockt sollte man mal verfilmen ... Mir hat das schon bei der letzten Bundestagswahl angekotzt, das die nicht mal ansatzweise aus den Pushen gekommen sind.

      Das wird 2021 ff. nicht besser.
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 19:11:53
      Beitrag Nr. 4.168 ()
      Glaub der Binding hat gerade ne Menge Spass:

      Die Futurestrader: "Beschränkt bitte auf Totalverluste, betrifft mich dann nämlich nicht!"
      Die Optionstrader: "*hmm, räusper* Aus steuersystematischen Gründen sollte ein Totalverlust gleich wie eine Veräusserung behandelt werden. Es kann keinen Unterschied machen ... blabla"
      Die Retailer: "Hauptsache MEIN Retailschein wird ausgenommen. Bitte bitte !"
      Die Flexiblen: "Wenn das bleibt wander ich aus! Jetzt wander ich wirklich aus! Wirklich, ich tus!"

      Ein anderer: "Frau T, Wann kommt jetzt endlich die Finanztransaktionssteuer? Ich warte sehnsüchtig!!"

      :laugh::laugh:

      Bitte Hr Guttig, noch unbedingt eine Twitterumfrage starten, das wird noch besser!
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      Avatar
      schrieb am 17.11.20 19:15:08
      Beitrag Nr. 4.169 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.741.376 von WhatTheFunk am 17.11.20 17:45:11
      Zitat von WhatTheFunk: Nach dem Motto: Frage in die Runde (auf Facebook), was machen wir? Nehmen wir 20k an? DAS ist doch mal Bürgernähe :D

      Ne, aber im Ernst. Diese ganze Verhandlung ist armselig und wir wissen alle ganz genau, wer hier was diktiert. Objektiv gesehen sieht es scheisse aus, das Ding wird wohl so bleiben.

      Facebook = Echokammer
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 19:32:23
      Beitrag Nr. 4.170 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.742.723 von Gerhard_Mueller am 17.11.20 19:11:53
      Zitat von Gerhard_Mueller: Die Flexiblen: "Wenn das bleibt wander ich aus! Jetzt wander ich wirklich aus! Wirklich, ich tus!"


      Hatte Chris_M nicht schon quasi Einladungen aus 134 Staaten, nur der Reisepass musste noch trocken werden um den Schritt in grenzenloser Freiheit unf Demokratie zu wagen?
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 19:33:19
      Beitrag Nr. 4.171 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.741.376 von WhatTheFunk am 17.11.20 17:45:11
      Zitat von WhatTheFunk: Nach dem Motto: Frage in die Runde (auf Facebook), was machen wir? Nehmen wir 20k an? DAS ist doch mal Bürgernähe :D

      Ne, aber im Ernst. Diese ganze Verhandlung ist armselig und wir wissen alle ganz genau, wer hier was diktiert. Objektiv gesehen sieht es scheisse aus, das Ding wird wohl so bleiben.


      Wird man nicht gefargt, ist nicht gut, wird man gefragt auch nicht ... na was denn nun?
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      Avatar
      schrieb am 17.11.20 19:42:16
      Beitrag Nr. 4.172 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.742.090 von startvestor am 17.11.20 18:32:53Im Zweifelsfall kann ja die CDU auch mit den Grünen UND DEN LINKEN was zusammen machen. Wenn ich mir die Antworten diverser Politiker auf Abgeordnetenwatch anschaue, ist alles besser als die Binding-SPD:

      1. Konstanin von Notz: Das Gesetz wurde "schlecht" geschrieben. Unsere Interpretation ist falsch. Gewinne werden am Jahresende ermittelt und nicht unterjährig. Ggf. können nur 10.000 Euro Gesammtjahesverlust verrechnet werden

      2.Kathrin Göring Eckard: Gleiche Meinung- symetrische Erfassung von Gewinnen und Verlusten

      3. Gregor Gysi: Gewinne werden am Jahresende ermittelt, nicht unterjährig. Keine Besteuerung von Verlusten. Hört, Hört.... und das von einem ehemaligen SED-Politker. Selbst er weiß, dass bei einer Besteuerung von 90 % (wie in den guten alten Zonenzeiten) Schluß ist.
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      Avatar
      schrieb am 17.11.20 19:45:32
      Beitrag Nr. 4.173 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.743.149 von Horst_Sindermann am 17.11.20 19:42:16
      Zitat von Horst_Sindermann: 3. Gregor Gysi: Gewinne werden am Jahresende ermittelt, nicht unterjährig. Keine Besteuerung von Verlusten. Hört, Hört.... und das von einem ehemaligen SED-Politker. Selbst er weiß, dass bei einer Besteuerung von 90 % (wie in den guten alten Zonenzeiten) Schluß ist.


      Etwas sagen, was jeder hören mag ... im Syntax wird er sich sagen "ja endlich werden die Kapitalisten bestraft"
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      Avatar
      schrieb am 17.11.20 19:58:06
      Beitrag Nr. 4.174 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.743.197 von Chris_M am 17.11.20 19:45:32Das mag er vielleicht denken. Aber er war mal Anwalt und hat das aus diesem Blickwinkel betrachtet...

      Ich denke mal, die Linken haben weniger gegen die kleinen Zocker (Karl Marx hat schließlich auch getradet) Die würden lieber die Banken verstaatlichen und die Boni verbieten. Im Gegensatz dazu die SPD: Da trifft man sich einmal oder zweimal- halt ich glaube es waren 3mal- mit Herrn Olearius von MM Warburg und bespricht mit Ihm vertraulich über CUM EX. Finanztransanktionssteuer für Hochfrequenzhandel in den Banken??? Fehlanzeige. Aber §20, Satz 5+6 gegen die Spekulanten, das geht. Großartig SPD, weiter so.
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 19:59:04
      Beitrag Nr. 4.175 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.743.197 von Chris_M am 17.11.20 19:45:32Oder in seinem Depot liegen auch ein paar Derivate. Darf halt nur nicht so schief gehen wie beim Lothar. Wenn der noch Derivate handeln würde, wäre er der erste, der die Bindingsteuer abschafft.
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 20:38:20
      Beitrag Nr. 4.176 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.743.032 von artnaf am 17.11.20 19:33:19
      Zitat von artnaf:
      Zitat von WhatTheFunk: Nach dem Motto: Frage in die Runde (auf Facebook), was machen wir? Nehmen wir 20k an? DAS ist doch mal Bürgernähe :D

      Ne, aber im Ernst. Diese ganze Verhandlung ist armselig und wir wissen alle ganz genau, wer hier was diktiert. Objektiv gesehen sieht es scheisse aus, das Ding wird wohl so bleiben.


      Wird man nicht gefargt, ist nicht gut, wird man gefragt auch nicht ... na was denn nun?

      An sich finde ich das ja gut. Aber die Frage (sollen wir 20k machen?) zeigt natürlich, dass sie es entweder immer noch nicht verstanden hat, was die Auswirkungen betrifft oder sie es ausblendet. Vielleicht war es ja tatsächlich gut gemeint von ihr. Naja. 🙄
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 20:59:10
      Beitrag Nr. 4.177 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.743.911 von WhatTheFunk am 17.11.20 20:38:20Ich finde die Tillmann so überzeugend, der knall ich 22' meine Brokerabrechnungen auf den Tisch, soll mir daraus eine feine 21' Erklärung basteln, hat sie schließlich gerlernt.
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 22:18:04
      Beitrag Nr. 4.178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.731.269 von imagen am 17.11.20 01:45:27Nachdem die letzten Seiten hier im Thread oft emotional liefen, möchte ich mal den aktuellen Sachstand nüchtern zusammenfassen:

      1. Bei der Finanzausschusssitzung im 26.10.2020 äußerte sich Lothar Binding wie folgt:
      "Spekulanten spekulieren mit Termingeschäften, weil ihnen die normalen Gewinne am Markt nicht
      ausreichen. Sie wollen mit möglichst wenig Kapital exorbitante Gewinne machen, und zwar im
      Privatvermögen."

      2. Daraus schließe ich, dass es ihm bei den Termingeschäften §20, Abs.2, Punkt 3 ausschließlich um
      Hebelprodukte (Knockoutzertifikate+ Optionsscheine) geht, bei denen man mit wenig Kapital durch d.
      Hebelefekt hohe Gewinne erzielen kann. Futurehandel mit zur Zeit Marginanforderungen von 30.000
      Euro / 45.000 Euro kann er m. E. damit nicht gemeint haben. Dummerweise fallen Futures und die
      daraus resultierenden Gewinne ebenfalls § 20, Abs.2, Punkt 3

      3. Optionsstrategien mit einen oder mehreren Beinen, Kalendersprads, usw. fallen zum Teil unter die
      neue Regelung, da der Teil der Longposition (der meistens im Totalverlust enden soll) nicht mehr
      als Verlust voll gegengerechnet werden kann (wegen der 10.000 Euro Verlustbeschränkung). Die
      Shortposition fällt jedoch nicht unter diese Regel, sondern wird steuertechnisch über §20, Abs.1,
      Punkt 11 abgehandelt. Auch in diesen Fällen kann man nicht von einem minimalen Kapitaleinsatz
      sprechen womit große Gewinne erzielt werden. Diese Systeme bedingen durch die Marginanforderung
      der Shortpostion eine gewisse Größenordnung an Kapital, welches benötigt wird. Diese Systeme
      wird Lothar Binding nicht kennen und auch nicht den Zusammenhang, dass auf der einen Seite
      Gewinne anfallen und auf der anderen Seite Verluste. Die positive Differenz aus beiden ergibt dann
      den Gewinn. Auch hier kann man nicht von den o.g. Hebelefekten+ niedrigem Kapitaleinsatz nicht
      sprechen.

      Man kann also davon ausgehen, dass Lothar Binding einen großen Hass (warum auch immer) auf hochgehebelte Zertis und OS hat. Das er damit auch risikoärmere Stategien wie die unter Punkt 2/3 zerstört, nimmt er billigend in Kauf. Jetzt ist aber m.E. so, dass die Lobby es (vermutlich) geschafft hat, eben diese Hebelprodukte (Zertis+Retailoptionsscheine) von der Verlustverrechnungsbeschränkung auszuklammern. Das zieht meiner Meinung nach der Argumentation (Die Zoooccckkkäääääärrrr....) von Lothar Binding den Boden unter den Füßen weg. Wir müssen wissen (oder leider abwarten), wie das BMF-Schreiben im Detail in Bezug auf die Zugehörigkeit von Termingeschäften aussieht. Sind Retailprodukte ausgeklammert, hält §20, Satz 5 einer gerichtlichen Überprüfung in keinster Weise stand. Martin hatte es gestern auf YT auch so ausgedrückt, dass er 2021 weitermacht wie bisher....
      10 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 22:56:32
      Beitrag Nr. 4.179 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.745.042 von Horst_Sindermann am 17.11.20 22:18:04Würde ich bezweifeln. Binding weiß Bescheid über Optionen und Futures, spätestens seit er auf Abgeordnetenwatch damit konfrontiert wurde, vermutlich aber auch schon früher. Wenn ich mich recht erinnere hat er dort auch das Beispiel mit dem Trader, der sich im Frühjahr mit Öl böse in die Miesen geschossen hat (wo der Preis unter 0 ging) als Beispiel angeführt. Für ihn das alles Teufelszeug, was nicht in private Hände gehört, sondern nur in gewerbliche und dann auch NUR, wenn es für realwirtschaftliche Zwecke genutzt wird, wie z.B. Absicherungsgeschäfte. Alles Andere ist ZOCKKKÄÄRRRAIII!!!
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 23:04:32
      Beitrag Nr. 4.180 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.745.300 von WhatTheFunk am 17.11.20 22:56:32Falsch! Lothar rafft es nicht, wenn in der Buchhaltung 500 TEU Gewinn und 400 TEU Verlust stehen. Er meint, die Verluste entstehen durch Zockerei (auf die Besteurung der Gewinne hat er aber einen Anspruch!!). Das hat er auf Abgeordnetenwatch mehrfach durchblicken lassen. Das die Shortpostionen die Longpostitionen als Absicherung benötigen, versteht er nicht. Wie denn auch?? Er ist Starkstromelektriker!

      Hinweis zu den Ölfutures: Er hatte einen Bericht kopiert (c+p kann auch der Hiwi vom Lothar), die Zusammenhänge wie der Future unter 0 rauschen konnte, sind ihm bis heute ein Rätsel....😟😟😟😟
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      Avatar
      schrieb am 17.11.20 23:07:50
      Beitrag Nr. 4.181 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.745.300 von WhatTheFunk am 17.11.20 22:56:32... und noch was: Die Grenze seines Denkens bezüglich der Absicherung im gewerblichen Bereich endet bei einer Long Putoption bzw. Long Callposition..... Danach ist Ende im Gelände.....😂😂😂
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 23:13:51
      Beitrag Nr. 4.182 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.745.042 von Horst_Sindermann am 17.11.20 22:18:04
      Zitat von Horst_Sindermann: Man kann also davon ausgehen, dass Lothar Binding einen großen Hass (warum auch immer) auf hochgehebelte Zertis und OS hat.


      Lothar kennt nur die Fälle aus den BFH Urteilen. Das waren absolute Retailer, die in der Zeitung gelesen haben: "DAX geht hoch! Kaufen!" , dann gierig wurden und statt einfach den ETF zu kaufen, irgendwelche Knock-Outs gekauft haben - und prompt ausgeknockt wurden. Wahrscheinlich auch noch mit ihren ganzen Ersparnissen. Die Leute sollen "geschützt" werden analog wie im Onlinecasino.

      Dann hat der Lothar jetzt noch gelernt, dass es die Hlouschecks gibt. Die aus Optionen irgendwelche Triple Butterflies mit Schnorchel und Krönchen zusammenbauen und damit anscheinend Geld verdienen.

      Oder die Leute, die den ganzen Tag auf Charts mit vielen Linien und Kurven drin starren.

      Bei beiden weiss der Lothar zwar nicht so genau, was die machen. Er weiss aber genau, dass er von denen mehr Steuern will, weil einige von denen ständig mit Lambos rumfahren.

      Fertig ist das Bindinggesetz.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 23:27:11
      Beitrag Nr. 4.183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.745.453 von Gerhard_Mueller am 17.11.20 23:13:51.... blöd ist das dann aber, wenn die Retailprodukte, durch den Einsatz der Bankenlobby, ausgeklammert werden. Vielleicht hat sich sein Chef im BMF auch schon mit dem Einen oder Anderen getroffen (und kann sich aber nicht mehr daran erinnern 🤣🤣🤣🤣)....... Braucht man ohne Retailprodukte dieses sinnfreie Gesetz noch, Lothar (...falls du hier mitliest, weil du nicht einschlafen kannst, wegen den vielen Lambos...)???????
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 23:56:16
      Beitrag Nr. 4.184 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.745.453 von Gerhard_Mueller am 17.11.20 23:13:51
      Zitat von Gerhard_Mueller: Das waren absolute Retailer, die in der Zeitung gelesen haben: "DAX geht hoch! Kaufen!" , dann gierig wurden und statt einfach den ETF zu kaufen, irgendwelche Knock-Outs gekauft haben - und prompt ausgeknockt wurden. Wahrscheinlich auch noch mit ihren ganzen Ersparnissen. Die Leute sollen "geschützt" werden analog wie im Onlinecasino.


      Kann man ja so sehen, dann sollen die Produkte aber schlicht für Private verboten werden oder weiter reglementiert werden. Das Gesetz ist einfach ein Versehen weil der Großteil der Akteuere den Unterschied von Gewinnen und Einnahmen nicht verstanden hat.

      Wer mit Knock-Outs und Co handelt muss ja höchst deutlich zustimmen, dass er verstanden hat, dass es sehr sehr risikoreich ist.

      Was ich auch einfach nicht verstehe:
      Die die Verluste erleiden, zahlen die Gewinne der Anderen die darauf Steuern zahlen. Das ist doch Steuereinnahmen-technisch eine Sackgasse, die Verlierer zu vergrämen. Dann wird doch in der Konsquenz die Gemeinschaft erst recht belastet, weil es keine Gewinner mehr geben kann die Steuern zahlen.
      Das wurde logisch schlicht nicht zuende gedacht.
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 00:03:52
      Beitrag Nr. 4.185 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.745.366 von Horst_Sindermann am 17.11.20 23:04:32
      Zitat von Horst_Sindermann: Falsch! Lothar rafft es nicht, wenn in der Buchhaltung 500 TEU Gewinn und 400 TEU Verlust stehen. Er meint, die Verluste entstehen durch Zockerei (auf die Besteurung der Gewinne hat er aber einen Anspruch!!). Das hat er auf Abgeordnetenwatch mehrfach durchblicken lassen. Das die Shortpostionen die Longpostitionen als Absicherung benötigen, versteht er nicht. Wie denn auch?? Er ist Starkstromelektriker!


      Und außerdem ist er noch Diplom-Mathematiker.

      Jetzt muß ICH noch was loswerden, bevor ich mich wieder abmelde, und ich drücke es noch freundlich aus : So viele Spekulanten auf einem Haufen wie in diesem Forum, die ständig ohne irgendeine Faktengrundlage über irgendwas, was sie nicht wissen und nie feststellen können, verbal herumspekulieren, oder noch schlimmer, Dinge behaupten, die einfach nicht stimmen oder total spinnert sind (Stichwort : Uiguren), habe ich noch nie gesehen.

      Wahrscheinlich ist das eine tätigkeitsbedingte (berufsbedingt kann man ja nicht sagen) Deformation des Denkens, wenn man sich den ganzen Tag nur mit dem irren Gezappel der Kurse befasst und sich meistens Schwachsinn dabei denkt. Kenne ich von mir selber.

      Und mit dem Lothar habt ihr oder haben wir nur den Gegenpart gefunden, der uns auf seine Weise widerspiegelt.

      So, und jetzt melde ich mich wieder ab.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 01:37:58
      Beitrag Nr. 4.186 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.745.780 von fliegendreck am 18.11.20 00:03:52Respekt, dass Sie über 400 Seiten Beiträge gelesen haben, um so eine fundierte Analyse anstellen zu können. Spannend auch, dass Ihnen natürlich jeder einzelne Forenschreiber persönlich bekannt ist, um behaupten zu können, dass es sich rundweg um "hohle" "Berufs-Spekulanten" handelt. Foren sind für den Austausch bestimmter Interessengruppen gedacht. Ohne den Wahrheits- oder Sachgehalt jeder einzelnen Äußerung hier beurteilen zu können, kann ich nach regelmäßigem Mitlesen und gelegentlichem Kommentieren doch sagen, dass es sich im Großen und Ganzen nicht um sinnentleertes Zeug handelt, sondern um die ganz gewöhnliche Diskussion eines für Viele bedeutenden Ärgernisses. Das Ganze ist im Gegensatz zu etlichen Schmutzforen im Internet sogar ziemlich zivil geführt worden. Wenn dazwischen mal der eine oder andere Ausreißer war, ist es aus meiner Sicht nicht sehr fair, hier alle Autoren pauschal zu diffamieren.

      Weitere Kommentare dazu werde ich mir hier mal ersparen. Vielleicht einfach mal drüber nachdenken, bevor man das nächste Mal von der Seite her reinätzt. Ich weiß, Internet ist schön anonym und man kann sich gleich wieder "abmelden", wenn man sich erleichtert hat. Spricht nur leider nicht unbedingt für den Diskutanten, wenn er sich über "sinnlose" Beiträge auslässt und dann sowas Substanzloses raushaut, das offensichtlich nur der eigenen Seelenpflege dient. Nichts für ungut ;-)
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 02:20:12
      Beitrag Nr. 4.187 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.746.029 von PolarBearX am 18.11.20 01:37:58Ich habe über 300 Seiten hier gelesen

      und bin ein dummer Spekulant wie du

      oder ich habe mich geirrt : das ist natürlich auch die Möglichkeit
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 02:25:08
      Beitrag Nr. 4.188 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.746.029 von PolarBearX am 18.11.20 01:37:58Du nimmst Dich selbst zu wichtig.
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 02:29:57
      Beitrag Nr. 4.189 ()
      Vielleicht haben Sie Handelsansätze, die normalerweise (statistisch) funktionieren. Ich habe die nicht und glaube deshalb lieber an die Wahrheit.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 02:34:24
      Beitrag Nr. 4.190 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.746.074 von fliegendreck2 am 18.11.20 02:29:57
      Whatever works
      Ist ein Film von Woody Allen
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 02:54:52
      Beitrag Nr. 4.191 ()
      Trading ist ein Weg, ein bessrer Mensch zu werden.

      Und wenn es funktioniert, weißt Du, daß es geklappt hat.

      Sonst bist Du nur ein Schwätzer wie die meisten hier.
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 03:27:48
      Beitrag Nr. 4.192 ()
      Lass gut sein. Ich freue mich, dass du mit dir selbst im Reinen bist. Das ist letztlich doch die Hauptsache. Alles Gute.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 03:56:12
      Beitrag Nr. 4.193 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.746.104 von PolarBearX am 18.11.20 03:27:48
      Zitat von PolarBearX: Lass gut sein. Ich freue mich, dass du mit dir selbst im Reinen bist. Das ist letztlich doch die Hauptsache. Alles Gute.


      Nein, nein. Ich möchte doch reich werden.
      Allein, was heißt das ?
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 03:59:06
      Beitrag Nr. 4.194 ()
      Pecunia non olet.
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 08:34:30
      Beitrag Nr. 4.195 ()
      Sol lucet omnibus.
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 10:46:32
      Beitrag Nr. 4.196 ()
      In omnibus veritas (da hab ich studiert .....)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 10:51:53
      Beitrag Nr. 4.197 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.749.500 von optionpro am 18.11.20 10:46:32
      Zitat von optionpro: In omnibus veritas (da hab ich studiert .....)


      Mannem ist eine schöne Stadt. 👍 habe dort auch einige Jahre gelebt.
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 13:05:28
      Beitrag Nr. 4.198 ()
      Wurde gestern veröffentlicht:

      Einbeziehung von Verlusten und Gewinnen aus Options-und Termingeschäften in die Aktiengewinnberechnung nach § 8 InvStG 2004

      https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/…

      Ist nicht mein Metier, Aktien und Derivate doch nicht immer 2 getrennte Töpfe? 🤔
      Vielleicht kann jemand übersetzen
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 13:20:20
      Beitrag Nr. 4.199 ()
      Liebe Mitleser/Mitschreiber,

      ich möchte mal in meiner Funktion als (ehemaliger) Volkskammerpräsident die Mitglieder hier im Forum zur Ordung rufen. Die letzten 2 Seiten (insbesondere durch die Beiträge vom User "Fliegendreck") sollten nicht der "Neue Standard" hier werden. Deshalb rufe ich alle Teilnehmer wieder zur sachlichen Diskussion oder ggf. Spekulation über das Kommende auf.

      Herzlichen Dank
      Ihr Horst Sindermann (Volkskammerpräsident a.D.)
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 13:32:33
      Beitrag Nr. 4.200 ()
      Das Bindinggesetz hat das Potenzial für ähnliche Schlagzeilen
      https://www.tagesschau.de/wirtschaft/wirecard-glaeubigervers…

      Leider nicht jetzt, sondern erst wenn das Kind mal wieder in den Brunnen gefallen ist 🙄
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 14:42:53
      Beitrag Nr. 4.201 ()
      Wow, das Ausmaß eurer Selbstüberschätzung wird langsam zur Parodie.

      Das ist hier inzwischen nur noch unfreiwillig komisch.

      Hoffentlich verbieten sie euch euer Gezocke bald ganz.

      Scheint nicht gut für den Geisteszustand zu sein.
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 15:03:01
      Beitrag Nr. 4.202 ()
      Ich hatte es ja bereits vor gefühlt nun 100 Seiten schon mal gesagt und ich glaube Startvestor auch: Heute ist die nächste Sitzung des Finanzausschusses des BT u.a. mit dem JStG 2020.

      https://www.bundestag.de/resource/blob/805688/2065d65cc3b38a…

      Daher auch wahrscheinlich die "Umfrage" von Frau Tillmann dazu ;-) Zum Glück haben die Polemiker sich zurückgehalten.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 15:52:30
      Beitrag Nr. 4.203 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.751.939 von justatrader am 18.11.20 13:05:28Ich versteh auch nichts davon aber man sieht doch hier sehr schön:
      Je mehr Töpfchen es gibt, desto mehr Sonderfälle und Ausnahmen der gegenseitigen Verrechnung wird es geben.
      In ähnlichen Erlassen/Urteilen habe ich auch Regelungen zur jahresübergreifenden und institutsübergreifenden Verrechnung gesehen, die das Ganze noch komplizierter machen.

      Man sollte vorschreiben, dass mit jedem neuen Steuergesetz mindestens ein altes wieder gestrichen werden muss. Ansonsten ufert das immer mehr aus.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 16:53:30
      Beitrag Nr. 4.204 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.754.567 von diversifikator2 am 18.11.20 15:52:30Geht ja da um Fonds, nicht unser Problem hier.

      Hat schon jemand etwas vom Finanzausschuss heute gelesen?
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 18:04:11
      Beitrag Nr. 4.205 ()
      Die Spannung steigt ins Unerträgliche ....
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 19:17:18
      Beitrag Nr. 4.206 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.753.874 von artnaf am 18.11.20 15:03:01Soweit ich weiss wurde das Jahressteuergesetz 2020 doch von der Tagesordnung der Sitzung des Finanzausschusses am 18.11. gestrichen (aufgrund von anderen dringenderen Themen).
      Ebenso wurde doch meines Wissens auch die Sitzung des BT mit 2.+3. Lesung (ursprünglich geplant am 27.11.) verschoben - Weiss jemand mehr dazu?
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 19:26:31
      Beitrag Nr. 4.207 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.756.997 von diversifikator2 am 18.11.20 18:04:11So, der Stand ist offenbar, dass die Koalition noch verhandelt. Im Finanzausschuss haben sie nichts verraten. Die FDP wird einen Änderungsantrag zur Abschaffung der Bindingsteuer einreichen. Nächste Woche geht das Drama weiter.

      Quelle: Facebook - Toncar und Gutting


      Bei der Gelegenheit aber mal ein Rückblick um ein Jahr zurück. Da haben wir alle zusammen 0 zu 6 gegen Lothar Binding verloren. Der Grund war, dass wir nicht auf dem Platz waren, es gab keinerlei Einsatz. Erst als das Spiel am 17.12. quasi vorbei war, haben wir mal den Pfosten getroffen, war unser einziger Torschuss in 2019.

      In 2020 sind wir viel besser, haben gute Chancen auf ein 1 zu 1.

      Was ist 2019 schief gelaufen? Es fehlte uns das Wissen über das Desaster, auch wenn in manchen Medien mal was stand. Hätten wir diesen Thread schon Anfang November 2019 gehabt, hätten wir Lothar Binding gestoppt. Ihr erinnert euch, dass letztes Jahr niemand außer der König wusste, was die Bindingsteuer wirklich bedeutet. Natürlich ahnten FDP und CDU/CSU das Dilemma, haben aber das Ausmaß nicht erkannt und somit haben Sie nicht großen Alarm geschlagen. Der Bundesrat hätte das Gesetz dann zweifelsohne gestoppt.

      Kann uns sowas in Zukunft wieder passieren? Natürlich. Es bräuchte so einen Thread wie diesen als Dauerthread, unter dem Titel "Steuernews" oder so. Schade, das taxadvisor verschwunden ist, der wäre prädestiniert für so einen Thread. :confused:
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 19:39:27
      Beitrag Nr. 4.208 ()
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 19:43:23
      Beitrag Nr. 4.209 ()


      Leider können es dann doch einige nicht lassen, so einen Scheiss zu schreiben. Meine Fresse, kann man sich denn nicht mal zurückhalten. Ist doch echt Kindergarten.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 19:45:02
      Beitrag Nr. 4.210 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.758.344 von trader156 am 18.11.20 19:17:18
      Zitat von trader156: Soweit ich weiss wurde das Jahressteuergesetz 2020 doch von der Tagesordnung der Sitzung des Finanzausschusses am 18.11. gestrichen (aufgrund von anderen dringenderen Themen).
      Ebenso wurde doch meines Wissens auch die Sitzung des BT mit 2.+3. Lesung (ursprünglich geplant am 27.11.) verschoben - Weiss jemand mehr dazu?


      Kann sein, wenn du das weisst, dann stelle doch das nächste Mal die Quellen ein, danke.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 19:55:32
      Beitrag Nr. 4.211 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.758.929 von artnaf am 18.11.20 19:45:02Also in dieser Liste der TOP vom 27.11. steht nichts zum JStG. Diese Liste wurde am 17.11. aktualisiert

      https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/997/tagesordnung-997.…

      Es muss also verschoben worden sein oder hab ich was übersehen?
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 20:09:03
      Beitrag Nr. 4.212 ()
      27.11. war der früher auf NWB vermutete Bundesrats-Termin. Falls die Koalition schnell verhandelt, könnte es da im Bundestag sein - na ja, vermutlich eher nicht.
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 20:12:06
      Beitrag Nr. 4.213 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.758.527 von startvestor am 18.11.20 19:26:31
      Zitat von startvestor: Kann uns sowas in Zukunft wieder passieren? Natürlich. Es bräuchte so einen Thread wie diesen als Dauerthread, unter dem Titel "Steuernews" oder so. Schade, das taxadvisor verschwunden ist, der wäre prädestiniert für so einen Thread. :confused:


      Die EU steht mit dem Rücken zur Wand.
      Der Haushalt hat unter anderem im New Generation Pakt EU vereinbart, 100te Milliarden in die Bekämpfung der Folgen der Coronakrise und den Green Deal fließen zu lassen.
      Finanztransaktionssteuer ist fest als eine Einnahmenquelle gesetzt.

      Das wird seit Jahren auch von linken und Grünen EU-Politikern und deren Sympathisanten forciert.
      Wahrscheinlich bis jetzt nur durch die Interessenvertreter der Banken hinter den Kulissen gestoppt. Anstatt dass diese transparente Aufklärungsarbeit in der Öffentlichkeit vorantreiben, die das Feinbild des bösen Spekulanten mit realen Argumenten gerade rückt und für eine vernüftige nachgelagerte Besteuerung der Handelsgewinne wirbt, die die Freiheit und Konkurrenzfähigkeit der EU garantiert und für kontinuierliche Haushaltseinahmen sorgt.

      Was passiert, wenn da nichts passiert, sieht man an den geplanten neuen EU-Abgasnormen für 2025.
      Die bedeuten ein quasi Verbot für jeden Verbrenner-PKW.
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 20:35:37
      Beitrag Nr. 4.214 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.758.899 von artnaf am 18.11.20 19:43:23Das ist inzwischen nicht mehr nur lächerlich, sondern pathologisch, was einige hier veranstalten.

      Permanentes Gezocke macht offenbar krank im Kopf.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 20:48:50
      Beitrag Nr. 4.215 ()
      Blaubeere, aber es ist genauso wie ehemalige Raucher die dann meckern, das andere Rauchen und es ja so schädlich für die Gesundheit ist.

      Immerhin schmeißen sie nicht gleich die Flinte ins Korn, ob das nun Zeitverschwendung ist oder nicht, das kann dir doch egal sein.

      Ich lese hier ja auch noch fleißig mit und ich drücke allen die Daumen.
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 20:50:09
      !
      Dieser Beitrag wurde von CommunitySupport moderiert. Grund: Auf Wunsch des Autors entfernt.
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 20:54:51
      Beitrag Nr. 4.217 ()
      Ich hab mein Votum ja noch gar nicht abgegeben:

      Ich bin auch dafür, das Inkrafttreten um ein Jahr zu verschieben.

      Dann haben wir nämlich im nächsten Jahr diese schöne Debatte noch einmal! ;) :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 21:28:00
      !
      Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: Beleidigung
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 21:36:07
      !
      Dieser Beitrag wurde von CommunitySupport moderiert. Grund: Auf Wunsch des Autors entfernt.
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 22:28:30
      Beitrag Nr. 4.220 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.758.527 von startvestor am 18.11.20 19:26:31
      Zitat von startvestor: Kann uns sowas in Zukunft wieder passieren? Natürlich. Es bräuchte so einen Thread wie diesen als Dauerthread, unter dem Titel "Steuernews" oder so. Schade, das taxadvisor verschwunden ist, der wäre prädestiniert für so einen Thread. :confused:


      Ich bin schon noch da, aber ich verdiene damit ja auch meine Brötchen (und da ist gerade besonders stressig). Da muss ich die täglichen Wasserstandsmeldungen hier nicht auch noch kommentieren.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 22:29:38
      !
      Dieser Beitrag wurde von CommunitySupport moderiert. Grund: Das korrespondierende Posting wurde entfernt
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 22:43:20
      !
      Dieser Beitrag wurde von CommunitySupport moderiert. Grund: Auf Wunsch des Autors entfernt.
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 23:02:07
      Beitrag Nr. 4.223 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.761.599 von PolarBearX am 18.11.20 22:43:20
      Zitat von PolarBearX: Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier Abgeordnete aktiv mitlesen.


      Der Lothar liest mit. Hat er doch schon seitenweise auf Abgeordnetenwatch ausgeführt.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 23:17:59
      !
      Dieser Beitrag wurde von CommunitySupport moderiert. Grund: Auf Wunsch des Autors entfernt.
      Avatar
      schrieb am 18.11.20 23:47:56
      !
      Dieser Beitrag wurde von CommunitySupport moderiert. Grund: Das korrespondierende Posting wurde entfernt
      Avatar
      schrieb am 19.11.20 11:13:19
      Beitrag Nr. 4.226 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.762.124 von startvestor am 18.11.20 23:47:56Da wars auch schon lange Zeit dafür.... verstehe gar nicht das solche Nullnummern wie der Blaukasper das ganze Jahr hier rumeiern dürfen
      Avatar
      schrieb am 19.11.20 12:47:58
      Beitrag Nr. 4.227 ()
      Auf meine Anfrage habe ich von der Oberfinanzdirektion Frankfurt eine Antwort erhalten. Den Bundesratsbeschluss hatten wir ja schon ausführlich besprochen. Die im Video erwähnte Normenkontrollklage des Landes Hessen wurde leider nicht bestätigt.

      vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich gerne wie folgt antworte:

      Hessen hat sich wiederholt deutlich kritisch in Bezug auf die neuen Verlustverrechnungsbeschränkungen (§ 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG) geäußert und sich für deren Abschaffung ausgesprochen. Im Rahmen der Bundesratsbefassung mit dem geplanten Jahressteuergesetz 2020 konnte Hessen (zusammen mit einem weiteren Antragstellerland) erfolgreich eine entsprechende Stellungnahme des Bundesrates initiieren (Bundesrats-Drucksache 503/20 (Beschluss) vom 09.10.20, Ziffer 10, S. 18 ff.).



      Bestrebungen des Landes Hessen zur Veranlassung einer gerichtlichen Überprüfung der Neuregelungen bestehen derzeit nicht. Aufgrund der bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken sind jedoch vermehrt Klagen von Steuerpflichtigen gegen die Neuregelungen zu erwarten.



      Mit freundlichen Grüßen
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.11.20 12:54:37
      Beitrag Nr. 4.228 ()
      Hat zwar nur am Rande mit der neuen Steuerregelung zu tun, aber die Auswirkungen des europäischen Hin und Her (Brexit) und EU-Regelungen führt nun auch zu einigen Veränderungen in der Broker Landschaft, z.B. bei Interactive Brokers :(
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.11.20 13:34:10
      Beitrag Nr. 4.229 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.767.353 von diversifikator2 am 19.11.20 12:47:58„ Aufgrund der bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken sind jedoch vermehrt Klagen von Steuerpflichtigen gegen die Neuregelungen zu erwarten.“



      Danke für die Info.
      Schade, dass man es trotz der Bedenken am Ende dem Steuerzahler überlässt zu klagen, anstatt selbst aktiv zu werden.
      So dauert alles halt viel länger ....
      Avatar
      schrieb am 19.11.20 13:47:53
      Beitrag Nr. 4.230 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.767.449 von future_mike am 19.11.20 12:54:37
      Zitat von future_mike: Hat zwar nur am Rande mit der neuen Steuerregelung zu tun, aber die Auswirkungen des europäischen Hin und Her (Brexit) und EU-Regelungen führt nun auch zu einigen Veränderungen in der Broker Landschaft, z.B. bei Interactive Brokers :(


      ich bleibe bei IB UK. 20k Einlagensicherung sind doch ein Witz.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.11.20 13:49:51
      Beitrag Nr. 4.231 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.768.283 von pi-Trader am 19.11.20 13:47:53Hat man denn überhaupt ein Wahlrecht?!
      Wird man nicht automatisch übertragen!?

      Danke für die Info.

      Viele Grüße
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.11.20 13:57:35
      Beitrag Nr. 4.232 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.768.283 von pi-Trader am 19.11.20 13:47:53Hast sich erledigt. ;-)
      Avatar
      schrieb am 19.11.20 14:00:28
      Beitrag Nr. 4.233 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.768.313 von LeDax am 19.11.20 13:49:51
      Zitat von LeDax: Hat man denn überhaupt ein Wahlrecht?!
      Wird man nicht automatisch übertragen!?

      Danke für die Info.

      Viele Grüße


      Dazu wurde was im Video gesagt, IB Clustert die Kunden und selektiert sie ein. Ggf. wird man vorher noch gefragt, ob man bei IB UK bleiben will.

      Osteuropäische Bürger sollen z.B. nach Ungarn und die Dt. wohl nach Irland oder Luxembourg. Das kommt aber auch darauf an, was du überwiegend handelst. Es kann sein, das die Produkte die du handelst überwiegend von Irland verfügbar sind und dann wirst du dort dein Konto haben ABER so wirklich fix steht das wohl noch nicht fest. So hörte sich das zumindest an.

      Aber 20k Einlagensicherung auf Aktien für den Worst Case das ist etwas mau.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.11.20 14:10:17
      Beitrag Nr. 4.234 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.768.469 von Chris_M am 19.11.20 14:00:28wer dem Umzug nicht zustimmt, bleibt bei IB UK. So habe ich es verstanden. Wenn die Briten dann irgendwann sagen: wir akzeptieren keine europäischen Kunden mehr, ja dann muss man nach Alternativen suchen, aber solange das nicht der Fall ist, bleibe ich bei IB UK. Dort ist die Einlagensicherung ja wesentlich höher. Bei IB lux und Irland habe ich irgendwie ein schlechtes Gefühl. Nicht das der toxische Müll dort aufs Buch genommen wird und die dummen Europäer können die Zeche zahlen. Erinnert mich irgendwie and Lehman. Da wurde doch auch der toxische Sondermüll den europ. Banken für teuer Geld untergeschoben. An der Börse gibt es keine Wohltäter, im Gegenteil, die meisten sind halt Gauner
      Avatar
      schrieb am 19.11.20 14:36:25
      Beitrag Nr. 4.235 ()
      Hier gehts eigentlich um die neue Steuerregel oder hab ich da was falsch verstanden? Ein Thema das jeden hier was angeht also seid so gut und postet auch über dieses Thema!!

      Es ist sehr verwirrend hier mit sovielen 100 Seiten zu diesem Thema. Ich habe jetzt auch leider nicht die Zeit mich in den letzten 50 Seiten einzulesen. Gibt es irgendwo eine verständliche Zusammenfassung oder eine Seite die den letzten Stand der Dinge zeigt?

      Vielen Dank
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.11.20 15:40:36
      Beitrag Nr. 4.236 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.769.018 von Trader6969 am 19.11.20 14:36:25
      Zitat von Trader6969: Hier gehts eigentlich um die neue Steuerregel oder hab ich da was falsch verstanden? Ein Thema das jeden hier was angeht also seid so gut und postet auch über dieses Thema!!

      Es ist sehr verwirrend hier mit sovielen 100 Seiten zu diesem Thema. Ich habe jetzt auch leider nicht die Zeit mich in den letzten 50 Seiten einzulesen. Gibt es irgendwo eine verständliche Zusammenfassung oder eine Seite die den letzten Stand der Dinge zeigt?

      Vielen Dank


      IB ist einer der wenigen guten Auslandsbroker (Thema unterjährige Verrechnung/automatischer Steuerabzug - daher auch hier durchaus relevant). Danke für die Verlinkung zum Video. Eine Einlagensicherung von 20K ist ja fast schon eine NOGO-Area. Ich bin derzeit auch bei IB UK und bin schwer am Nachdenken, was ich mache und ob ich mich umorientiere. Ich würde/werde dort (IB-Luxemburg o.ä.) jedenfalls niemals einen 6-stelligen Betrag hinterlegen, der nicht abgesichert ist. IB sollte sich dort schleunigst was einfallen lassen, denn wenn sich das herumspricht, laufen denen die (zumindest liquiden) Europäer reihenweise weg.
      Avatar
      schrieb am 19.11.20 16:23:13
      Beitrag Nr. 4.237 ()
      Ist jetzt ein wenig Off-Topic, aber die neuen IB Steuerberichte, die er in den Video meint, dafür muss man nur den Schalter unter Berichte -> Steuern -> Informative Steuerberichte -> Rechtsordnungen auf Deutschland und "Ja" stellen und dann Aktualisierung drücken ?
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 01:01:39
      Beitrag Nr. 4.238 ()
      Leider auch etwas (viel) ungenau:




      Derweil glauben die meisten immer noch, es handele sich bei dem Gesetz um ein Entwurf, über den dann im Bundestag abgestimmt wird. Wie gesagt, den allermeisten ist nicht bewusst, was hier passiert.

      Im Video finde ich Klasse, wie von Logik und gesundem Menschenverstand ausgegangen wird. Er hat ja vollkommen recht, gefällt mir, aber leider kennt er nicht die Politik (Oh sorry, liebe SPD-Auftragsschreiber, wir sind ja die Idioten, wir, die die Steuern stets bezahlten sind die Idioten, von der Börse geblendet und nicht mehr fähig zu denken etc. etc. - was fällt Euch denn noch alles ein? Die Beleidigungen, die dieses Jahr haltlos ggü. (noch) friedliebenden Menschen entgegengebracht worden sind, sind wirklich nicht zu fassen. Und bitte mal weg von den Klischees, exorbitante Gewinne, dicke Autos und so ein Mist. Einige Menschen, die nicht auf Staatskosten leben, engagieren sich hier im Wesentlichen, um etwas Kaufkraft zu erhalten, was in anderer Form so nicht möglich ist. Deswegen müssen diese Leute aber nicht zu Monstern gemacht werden. Und ein bisschen mehr Objektivität in der Mathematik mit konkreten Zahlen täte schon gut.).
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 10:48:18
      Beitrag Nr. 4.239 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.776.725 von imagen am 20.11.20 01:01:39In Wahrheit hat der Kollege im Video ja keine Ahnung. Diese Leute würden dieses Jahr wieder 0 zu 6 gegen Binding verlieren.
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      schrieb am 20.11.20 11:02:00
      Beitrag Nr. 4.240 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.780.406 von startvestor am 20.11.20 10:48:18ich hätte mal eine Frage an die Future-Experten. Wie hoch sind denn so bei euch die kumulierten Verluste pro Jahr? Kommt denn da viel zusammen? hier werden ja immer Beispiele angeführt mit 80k Gewinn, 60k Verlust. Sind das denn realistische Zahlen. Ich bin ja Aktientrader und da sind meine kumulierten Verluste doch sehr überschaubar. Danke für die Info.
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      schrieb am 20.11.20 11:31:13
      Beitrag Nr. 4.241 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.780.649 von pi-Trader am 20.11.20 11:02:00Hallo pi-trader,

      ich handel den FDXM, den YM und die CME micros. Ich bin weit davon entfernt den Status Profitrader für mich beanspruchen zu dürfen, aber ich handel 4 Tage die Woche morgens von 07.30 bis 10.30 Uhr.

      Die neuralgische Schwelle von 10.000 Euro maximaler Verlustverrechnung hatte ich bereits im 1. Quartal 2020 erreicht. Nachdem diese unselige Steuerregelung Ende 2019 kam, habe ich via Excel Tabelle die kumulierten Verluste fortlaufend notiert.

      Wenn du das FDAX Projekt von Nutellatrader Anfang 2020 verfolgt hast, konntest du auf seiner Website sehen, dass auch er die 10.000 ér Grenze bereits im 1. Quartal gerissen hat. Und Nutellatrader darf sich wohl Profitrader im FDAX nennen.

      Ich habe dann 2020 an meiner Performance gefeilt - die Treffsicherheit nach oben bringen können, aber ich komme trotzdem nicht in einen Bereich, in dem es sich rechnen würde in dem Stil weiter zu handeln.

      Ich werde, wenn sich nichts ändert ab nächstem Jahr Aktien handeln (müssen). Passt mir ganz gut, dass mit der Verlegung der IB Konten nach Luxemburg oder Irland die PDT Regel fällt. Ich muss mir dann halt auf diesem Gebiet das Wissen aneignen, was ich über Jahre im CFD und Futurehandel aufgebaut habe.
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      schrieb am 20.11.20 11:50:19
      Beitrag Nr. 4.242 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.781.090 von Sunny48 am 20.11.20 11:31:13danke für die Info. das ist ja interessant. Pro Quartal ca. 10k, wären dann aufs Jahr so um die 40k€. Ein Grund mehr sich nur noch auf Aktien zu fokussieren. Meine kumulierten Verluste belaufen sich aktuell auf 3k€. Ich sage ja, trade small-trade often! Im Future ist halt nix mit klein. Wenn du da einen schlechten Tag hast, sind 1-2k€ futsch. Da würde ich mental nicht mit klarkommen. :cry:
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 12:38:33
      Beitrag Nr. 4.243 ()
      Die allermeisten Future-Trader haben (weit) über 100k. Bei vielen ist das 7-stellig. Gewinne/Verlust wahrscheinlich langfristig im Bereich von 0,95 bis 1,10.
      700 Mal zwischen 650 und 800 Euro Gewinn bei 700 Euro Verlust sind ja bereits 500k. Verhältnisse können je nach Stil natürlich vollkommen anders sein (vielleicht 30 Mal im Jahr 10.000 +- Gewinn und Verlust o.ä.). Das hört sich alles sehr viel an, aber es geht ja wie oben vereinfacht ausgedrückt nur um einen begrenzten Betrag und ggf. immer wieder neu, tut also niemanden (also Vorwurf Privatanleger in Deutschland zerstören den weltweiten Kapitalmarkt...) weh.

      Wie es bei den ganzen CFD-Tradern vor allem bei den ganzen neuen Brokern zugeht und um welche Summen es sich da handelt, weiss ich nicht. Könnte mir vorstellen, der ein oder andere Student macht so 1000x50€ Gewinn+Verlust.

      Euro am Sonntag hat derweil auch einen völlig sachlich falschen Artikel herausgebracht. Sie sprechen davon, dass die Verlustverrechnungsbeschränkung eine Gesetzesänderung ist, die noch erst durch den Bundesrat muss... 😲🤒
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      Avatar
      schrieb am 20.11.20 12:46:25
      Beitrag Nr. 4.244 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.782.050 von imagen am 20.11.20 12:38:33sorry, aber 7-stellige Gewinne/Verluste im Retail-Bereich sind doch Märchengeschichten. Vielleicht mag es da den ein oder anderen geben, aber das ist doch eher die Ausnahme. Im institutionellen Bereich sieht das natürlich anders aus, aber die tangiert die neue Verlustverrechnung sowieso nicht.

      kannst mir aber gerne deinen Kontoauszug zeigen, der mich eines besseren belehrt. Ich kenne keinen Retailer, der 7-stellige Gewinne einfährt. Außer natürlich die Super-Gurus wie Klemm, Koko und Konsorten. Die verdienen natürlich alle 8-stellig :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 12:53:38
      Beitrag Nr. 4.245 ()
      Hallo,

      ich halte momentan 52 CFD-Futures bei IG Markets Long auf den DAX. Die werden alle 3 Monate zum Verfallstag realisiert und in den nächstfälligen Kontrakt gerollt.

      Ich habe so einen Hebel ohne jede Finanzierungskosten, da der DAX Future sogar billiger als der DAX steht. Einen Teil des gesparten Mitteleinsatz investiere ich in den Deutschen Mittelstandsanleihen Fonds.

      In Q1 2020 hat der DAX 5000 Punkte verloren und ich habe einen Verlust von über 200000 Euro realisiert. In Q2 einen Gewinn in fast der gleichen Höhe. Stehe momentan aufgrund von etwas Market Timing sogar für 2020 im Plus.

      Würden mir die Verluste nicht gegengerechnet, wäre diese Strategie natürlich nicht mehr möglich. Schade. Ich wollte die Strategie sogar in einem FOnds (Index Plus FOnds) auflegen. Hätte jemand Interesse daran?
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 13:04:33
      Beitrag Nr. 4.246 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.782.281 von Silberhai am 20.11.20 12:53:38
      Zitat von Silberhai: Hallo,

      ich halte momentan 52 CFD-Futures bei IG Markets Long auf den DAX. Die werden alle 3 Monate zum Verfallstag realisiert und in den nächstfälligen Kontrakt gerollt.

      Ich habe so einen Hebel ohne jede Finanzierungskosten, da der DAX Future sogar billiger als der DAX steht. Einen Teil des gesparten Mitteleinsatz investiere ich in den Deutschen Mittelstandsanleihen Fonds.

      In Q1 2020 hat der DAX 5000 Punkte verloren und ich habe einen Verlust von über 200000 Euro realisiert. In Q2 einen Gewinn in fast der gleichen Höhe. Stehe momentan aufgrund von etwas Market Timing sogar für 2020 im Plus.

      Würden mir die Verluste nicht gegengerechnet, wäre diese Strategie natürlich nicht mehr möglich. Schade. Ich wollte die Strategie sogar in einem FOnds (Index Plus FOnds) auflegen. Hätte jemand Interesse daran?


      seit 2005 nun 2 Beiträge verfasst. Der 3. Beitrag kann ja mal ein Kontoauszug vom Broker sein, der deinen 200k Verlust verifiziert. 👍
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 13:05:44
      Beitrag Nr. 4.247 ()
      Nicht siebenstellige Gewinne nach Gewinn minus Verlust, aber 1050.000 Gewinn und 1000.000 Verlust im Optionsbereich ist nicht so ungewöhnlich. Ich kenne mehrere, bei mir schweige ich mich aus. Frag Deinen Broker und höre bitte auf mit so einem Kindergarten wie Kontoauszüge in einem Forum veröffentlichen. Danke!
      Aber trotzdem Danke für das Feedback, es zeigt, dass diese Summen verwirren und selbst bei den Leuten, die sich auskennen wie Du führt das zu einem Eindruck, es wären da siebenstellige Gewinne abzgl. Verlust … Aber eben diese Beispiele zeigen, dass die Broker bei dieser Regel massiv Probleme bekommen würden, denn es handelt ja keiner. Nur von denen, die fünfmal im Jahr etwas für 500 Euro kaufen (soll ganz und gar nicht abfällig klingen, im Gegenteil, es ist ja gut, habe ich auch anfangs gemacht), können die nicht leben.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 13:11:50
      Beitrag Nr. 4.248 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.782.497 von imagen am 20.11.20 13:05:44warum Kindergarten. Wird doch immer über die Coaches hergezogen, weil die nix abliefern. Hier im Forum sind aber die Super-Trader D unterwegs (wozu ich mich nicht zähle). Fragt man dann mal nach einem Kontoauszug ist "Schweigen im Walde" angesagt. :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 13:22:28
      Beitrag Nr. 4.249 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.782.281 von Silberhai am 20.11.20 12:53:38
      Zitat von Silberhai: Hallo,

      ich halte momentan 52 CFD-Futures bei IG Markets Long auf den DAX. Die werden alle 3 Monate zum Verfallstag realisiert und in den nächstfälligen Kontrakt gerollt.

      Ich habe so einen Hebel ohne jede Finanzierungskosten, da der DAX Future sogar billiger als der DAX steht. Einen Teil des gesparten Mitteleinsatz investiere ich in den Deutschen Mittelstandsanleihen Fonds.

      In Q1 2020 hat der DAX 5000 Punkte verloren und ich habe einen Verlust von über 200000 Euro realisiert. In Q2 einen Gewinn in fast der gleichen Höhe. Stehe momentan aufgrund von etwas Market Timing sogar für 2020 im Plus.

      Würden mir die Verluste nicht gegengerechnet, wäre diese Strategie natürlich nicht mehr möglich. Schade. Ich wollte die Strategie sogar in einem FOnds (Index Plus FOnds) auflegen. Hätte jemand Interesse daran?


      Also damit "wärst" Du auf jeden Fall in der 10K Schwelle ;)

      Eigentlich müssten Leute mit viel Geld das wissen, aber ich sags trotzdem mal extra dazu.
      1x 1€ CFD (also ein 1/25tel Dax) kostet aktuell ca. 0,72€ am Tag Finanzierungsgebühren. Das ist das womit die Buden Geld verdienen. Spread nehmen sie gerne auch noch mit, aber dieser Kredit ist das eigentliche Produkt.

      Keiner der sich auch nur ein kleines bisschen mit Geld auskennt, macht diesen Trade overnight, geschweigedenn das ganze Quartal. CFD sind für arme Leute - um sie noch ärmer zu machen. Sehen günstig aus und ziehen jedem, die sich nicht mit Geld auskennen, die Hosen runter.

      wenn ich davon ausgehe, dass Deine "CFD Futures" 1€/Punkt sind (die echten wären 25€/Prunkt) dann zahlst Du:
      pro Tag 37,44€
      im Quartal 3369,00€
      im Jahr 13478,40€
      Nur für die Zinsen

      nimm diese Beträge x25 falls Du die "dicken" Futures hältst.
      Du findest Die Beträge auf der Abrechnung unter "Zinsen".

      Und ihr diskutiert ehrlich noch ob es "böse" ist solche Geschäfte für unqualifizierte Trader zu verbieten?
      Hier ist das Paradebeispiel.
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 13:36:37
      Beitrag Nr. 4.250 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.782.497 von imagen am 20.11.20 13:05:44Mit der neuen 10k-Regel darfste als Daytrader jeden Tag max. 42,00 Euro verlieren. Das ist ein Witz.

      Heißt: 9:00 Uhr Start. 9:15 Uhr, erster Trade minus 42 Euro und der Tag ist gelaufen. Außer man macht danach nur noch Gewinne und dabei kein Risiko!

      An dieser Stelle einen Gruß an Herrn Binding und alle Regierenden: Mit Gewinnen (Steuereinnahmen!) ist es um 9:15 Uhr dann eigentlich schon vorbei, wenn man nicht am Jahresende eine dicke Nachzahlung auf seine Verluste >10k riskieren will. Und das will niemand.

      Ein wirklich weltweit einmalig hirnloses Gesetz welches da verabschiedet wurde.
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 13:49:25
      Beitrag Nr. 4.251 ()
      Ich hab mir nochmal die Antworten von Herrn Binding durchgelesen auf Abgeordnetenwatch. Ihm sind die Steuer-Mindereinnahmen egal mit dem neuen Gesetz. Die nimmt er sogar gerne in Kauf. Nach seiner Argumentation gefährden Termingeschäfte die Gesellschaft. Zum Einen durch die Verluste, die angeblich der Allgemeinheit aufgebürdet werden und zum Anderen durch Gefährdung der Altersvorsorge. Nicht nur der Eigenen, sondern (ja, das behauptet er wirklich) auch die, Anderer! Jemand, der Termingeschäfte macht und damit Geld verdient, nimmt also jemand Anderem etwas weg, so stellt er es vereinfacht gesagt dar.

      Durch diese Brille sind alle Mittel legitim, die Termingeschäfte unterbinden sollen. Außer natürlich im Betriebsvermögen und dann auch in erster Linie zu Absicherungszwecken.

      Hedging-Strategien für Aktiendepots ordnet er eher Institutionellen dazu, da diese Strategien ja hoch komplex und schwierig zu berechnen sind :laugh:

      Ich weiß, da bekommt man wirklich immer wieder gute Laune, wenn man das liest.
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 13:53:47
      Beitrag Nr. 4.252 ()
      Noch haben wir nicht 2021. Vielelicht ändert sich noch etwas.

      Weiß jemand wann die nächsten wichtigen Termine anstehen was die neue Steueregelung betrifft?
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 13:58:12
      Beitrag Nr. 4.253 ()
      Ein Praxisbeispiel:
      Ich hatte 80 ODAX Puts mit längerer Laufzeit Basiswert Dax 8000 short bei über 13.000 Punkten, da ich billiger in den Markt wollte und für 400 Euro 40 ODAX Puts Long LZ März 2020 geholt. Beide Positionen gingen Stück für Stück raus für insgesamt +-0 im März. Gewinn und Verlust (also muss man das hier erklären?: Die eine Seite macht Gewinn, die andere Verlust. Gewinn-Verlust = 0. Nach Willen von Teile der Regierung zukünftig: Minus 28%, nominal ggf. unendlich) waren jeweils aber ca. 150k und wären später bei Dax 8200 noch viel mehr gewesen.
      O.K., März war wirklich extrem und kommt nicht andauernd vor...(kann aber jederzeit möglich sein!!). Aber wenn sich nun jemand in Zukunft denkt, ich mache oben erstere Position nackt, weil es ja die vermalledeite Steuer gibt und ich sichere das gar nicht ab, geht ja eh nicht über 1000 Punkte runter, dann aber gute Nacht!! Und dann redet noch einer von Schutz...
      19 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 14:06:16
      Beitrag Nr. 4.254 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.783.187 von Trader6969 am 20.11.20 13:53:47Für Infos u.a. https://www.boerse-und-finanzen.de/steuerirrsinn-anti-anlege… unter "Updates" etwas herunterscrollen.
      Disclaimer: Habe nichts mit der o.a. Seite zu tun, finde sie aber vom Informationsgehalt her als die Beste im Internet zu dem Thema.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 14:06:45
      Beitrag Nr. 4.255 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.783.187 von Trader6969 am 20.11.20 13:53:47soweit ich sehen kann, steht das JStG auch in der nächsten Sitzungswoche des Bundestages vom 25.-27.11.2020 nicht auf der Tagesordnung.

      Damit bleibt als letzter Termin im Bundesrat für dieses Jahr nur noch der 18.12.2020
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 14:30:15
      Beitrag Nr. 4.256 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.783.391 von Sunny48 am 20.11.20 14:06:45
      Zitat von Sunny48: soweit ich sehen kann, steht das JStG auch in der nächsten Sitzungswoche des Bundestages vom 25.-27.11.2020 nicht auf der Tagesordnung.

      Damit bleibt als letzter Termin im Bundesrat für dieses Jahr nur noch der 18.12.2020



      Sehr guter Beitrag und seriöse Seite, vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 14:32:21
      Beitrag Nr. 4.257 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.783.385 von imagen am 20.11.20 14:06:16
      Zitat von imagen: Für Infos u.a. https://www.boerse-und-finanzen.de/steuerirrsinn-anti-anlege… unter "Updates" etwas herunterscrollen.
      Disclaimer: Habe nichts mit der o.a. Seite zu tun, finde sie aber vom Informationsgehalt her als die Beste im Internet zu dem Thema.


      Genau so etwas habe ich gesucht :-) Vielen Dank
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 14:36:57
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: gg Boardregel 9.3.7 Veröffentlichung von Identitäten, personenbezogenen oder vertraulichen Daten und Informationen
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 15:08:53
      Beitrag Nr. 4.259 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.783.259 von imagen am 20.11.20 13:58:12das die 10k natürlich im Termingeschäft ein Witz sind, steht doch außer Frage, nur wenn man mal ehrlich ist, haben die meisten Retailer in diesem Bereich auch nichts zu suchen. Wie gesagt bin ich nicht spezialisiert auf Futures oder Optionen und habe da nur rudimentäre Kenntnisse, aber ich verfolge die dt. Tradingszene seit Jahren und die Realität sieht doch so aus, dass die meisten Trader sehr kleine Konten handeln. Mit ihren Konten <10k wollen sie aber am großen Rad drehen. Da wird wie verrückt getradet, Volumen in Millionen€ jeden Tag bewegt und am Ende des Jahres kommt sowieso nichts bei rum. Die meisten Konten werden geplättet und wenn dann noch so ganz intelligente Menschen im Markt unterwegs sind, wie beim Franken-Crash, dann wird nach Mutti gerufen, die die Zeche dann bezahlen soll. Darum schlägt das Gesetz auch nur bei denen hohe Wellen, die unterkapitalisiert sind und deswegen noch nicht über eine GmbH etc. traden. Die meisten Future-Trader bzw. Optionshändler, die das im großen Stil tun, handeln bestimmt nicht als Privatperson!! ich weiß, die Antwort wird den meisten nicht gefallen, aber das ist meine Einschätzung der Situation. Meine Vermutung ist sowieso die, das zu viele Anfänger in diesem Bereich unterwegs sind/waren ( ich meine das nicht despektierlich), die gar nicht wissen, was sie da tun und wo der Gesetzgeber sich nun gezwungen sieht, diese Fehlentwicklungen zu unterbinden und solche Anleger zu schützen. Ist wie mit den Cfds-Einschränkungen etc. vor ein paar Jahren.
      18 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 15:22:53
      Beitrag Nr. 4.260 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.784.249 von pi-Trader am 20.11.20 15:08:53
      Zitat von pi-Trader: das die 10k natürlich im Termingeschäft ein Witz sind, steht doch außer Frage, nur wenn man mal ehrlich ist, haben die meisten Retailer in diesem Bereich auch nichts zu suchen. Wie gesagt bin ich nicht spezialisiert auf Futures oder Optionen und habe da nur rudimentäre Kenntnisse, aber ich verfolge die dt. Tradingszene seit Jahren und die Realität sieht doch so aus, dass die meisten Trader sehr kleine Konten handeln. Mit ihren Konten <10k wollen sie aber am großen Rad drehen. Da wird wie verrückt getradet, Volumen in Millionen€ jeden Tag bewegt und am Ende des Jahres kommt sowieso nichts bei rum. Die meisten Konten werden geplättet und wenn dann noch so ganz intelligente Menschen im Markt unterwegs sind, wie beim Franken-Crash, dann wird nach Mutti gerufen, die die Zeche dann bezahlen soll. Darum schlägt das Gesetz auch nur bei denen hohe Wellen, die unterkapitalisiert sind und deswegen noch nicht über eine GmbH etc. traden. Die meisten Future-Trader bzw. Optionshändler, die das im großen Stil tun, handeln bestimmt nicht als Privatperson!! ich weiß, die Antwort wird den meisten nicht gefallen, aber das ist meine Einschätzung der Situation. Meine Vermutung ist sowieso die, das zu viele Anfänger in diesem Bereich unterwegs sind/waren ( ich meine das nicht despektierlich), die gar nicht wissen, was sie da tun und wo der Gesetzgeber sich nun gezwungen sieht, diese Fehlentwicklungen zu unterbinden und solche Anleger zu schützen. Ist wie mit den Cfds-Einschränkungen etc. vor ein paar Jahren.


      Ich gehe davon das sich die meisten kleinen Händler das sich nicht mehr länger bieten lassen. Diese Arrogante Bevormundung unserer Regierung erzeugt Wut bei jedem kleinen Händler der hier im Forex Handel Fuß gefasst hat. Was bist du denn eigentlich für ein merkwürdiger Zeitgenosse der in die gleiche Kerbe schlägt wie Olaf Scholz, mit dem Mann der noch Sparbücher auf der Bank hat.... du bist wohl ein weiterer Möchtegern Aufpasser für Leute die angeblich kein eigentliches Gehirn haben. Lasst die Leute selbst entscheiden wie sie Ihr Geld anlegen. Durch solche irrsinnigen Gesetze wird die Mehrheit der Deutschen irgendwann auf die Barrikaden gehen, den es setzt sich immer mehr der Gedanke in deren Köpfen fest das unsere Regierung ein Haufen korrupter Scharlatane ist. Das Volk wird sich das nicht mehr lange bieten lassen.
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 15:25:38
      Beitrag Nr. 4.261 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.784.249 von pi-Trader am 20.11.20 15:08:53Sorry, aber das ist Unsinn.

      Einerseits stellst du dumme Fragen und anderseits behauptest du, du weist wie's läuft.
      Wenn keiner hier betroffen wäre, warum denkst du dann, dass sich die Leute auf Abgeordnetenwatch, Facebook und hier im Forum so engagieren.

      Und dann redest du wie Binding, der auch glaubt die Welt vor sich selbst beschützen zu müssen.
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      Avatar
      schrieb am 20.11.20 15:26:47
      Beitrag Nr. 4.262 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.784.249 von pi-Trader am 20.11.20 15:08:53Du hast natürlich Recht, was das Glücksrittertum angeht und dass es viele planlose Leute gibt, die ihr Geld verzocken. Das war schon immer so und ist wahrscheinlich heute noch krasser dank der ganzen Angebote der Broker, Youttubegurus etc...

      Aber... "Darum schlägt das Gesetz auch nur bei denen hohe Wellen, die unterkapitalisiert sind und deswegen noch nicht über eine GmbH etc. traden. Die meisten Future-Trader bzw. Optionshändler, die das im großen Stil tun, handeln bestimmt nicht als Privatperson"

      Weißt du das oder ist das nur eine Annahme? Ich würde da das Gegenteil vermuten. Es gibt natürlich gute Gründe für eine GmbH, aber wahrscheinlich auch genauso gute Gründe dagegen, Stichwort bürokratischer Aufwand und Anonymität (was die AbgSt. angeht). Und Letzteren Punkt finde ich als Trader wirklich nicht zu unterschätzen.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 15:26:53
      Beitrag Nr. 4.263 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.784.249 von pi-Trader am 20.11.20 15:08:53na da muss ich dir zumindest aus meiner Sicht widersprechen. Ich bin kein intradaytrader, wie du weißt, und ich handel auch kein Minikonto. Überhebelt bin ich m.M.n. auch nicht und die -10k sind nur ein Wimpernschlag. Eine Trader-GmbH gründen sehe ich überhaupt nicht ein, das muss ich nicht mal begründen müssen. Wurde im Thread ja auch oft genug diskutiert.

      Wo ich dir zustimme ist, das mit MIFDI II ja großes jammern angesagt war weil viele ihren Hebel 100 oder 400 haben wollten. Das beschreibt ja was du schreibst, mit Minimalen Einsatz schnell viel Volumen handeln.

      ... ob sich was ändert oder nicht

      Jetzt stell dir aber mal folgendes vor. Binding einigt sich mit der Union und passt den Satz bei Aktien an, das diese Verluste dann genauso gehandhabt werden wie bei Termingeschäften. Also nicht TOTALVERLUSTE sondern allgemein Verluste pro Jahr begrenzt auf -10k, dann werden zumindest die Zocker gleichgestellt mit Anlegern bzw. dir als Aktienhändler.

      Sowas traue ich denen in Berlin gut zu, denn die Regierung will ja sicher noch bis zur nächsten Wahl zusammenhalten und nicht vorher zerbrechen. man sieht ja wie das Thema ständig wieder von der Tagesordnung verschwindet, es ist halt nicht wichtig genug.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 15:57:19
      Beitrag Nr. 4.264 ()
      moin, kann mir jemand in 3 Sätzen den aktuellen stand zu der Thematik erläutern bitte? mein letzter stand war das die Regelungen wieder gekippt werden. scheint ja offensichtlich doch (noch) nicht der Fall zu sein 🤔
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 16:12:22
      Beitrag Nr. 4.265 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.784.486 von WhatTheFunk am 20.11.20 15:26:47
      Zitat von WhatTheFunk: Du hast natürlich Recht, was das Glücksrittertum angeht und dass es viele planlose Leute gibt, die ihr Geld verzocken. Das war schon immer so und ist wahrscheinlich heute noch krasser dank der ganzen Angebote der Broker, Youttubegurus etc...

      Aber... "Darum schlägt das Gesetz auch nur bei denen hohe Wellen, die unterkapitalisiert sind und deswegen noch nicht über eine GmbH etc. traden. Die meisten Future-Trader bzw. Optionshändler, die das im großen Stil tun, handeln bestimmt nicht als Privatperson"

      Weißt du das oder ist das nur eine Annahme? Ich würde da das Gegenteil vermuten. Es gibt natürlich gute Gründe für eine GmbH, aber wahrscheinlich auch genauso gute Gründe dagegen, Stichwort bürokratischer Aufwand und Anonymität (was die AbgSt. angeht). Und Letzteren Punkt finde ich als Trader wirklich nicht zu unterschätzen.


      die Statistik spricht doch Bände. 90% verlieren im Daytrading, 7% sind gering profitabel und 3% verdienen gutes Geld und können davon leben. Die meisten sind doch sowieso im Cfd-Bereich unterwegs (und die schreien am lautesten, zumindest ist das mein Eindruck). Ich brauch mir doch auch nur die Ergebnisse, der meisten Coaches ansehen. Wenn die vom Trading leben müssten, könnten die Hartz IV beantragen.

      nur mal als Beispiel:

      https://finance.coach/echtgeldchallenge-juni20/

      https://www.captrader.com/fileadmin/user_upload/managed-acco…

      leidtragend sind halt die seriösen Anleger, die verantwortungsbewusst und intelligent in der Kapitalanlage vorgehen. Aber da braucht man sich nichts vormachen, die meisten wissen nicht, was sie da tun. Wenn dem nicht so wäre, dann würden die Statistiken doch ganz anders aussehen.

      nochmals ich finde das Gesetz auch Murks, aber mMn wurde das nur verabschiedet, weil zu viele Retailer zu sehr Glücksritter gespielt haben. Denn wollte man die "Zockerei" verbieten/bändigen, müsste es Binding ja gerade bei den "Institutionellen" machen, weil die für Verwerfungen an den Kapitalmärkten verantwortlich sind bzw. waren. Wie gesagt, ich möchte hier niemanden angreifen oder zu nahe treten, aber das ist meine Meinung zu diesem Thema.
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      Avatar
      schrieb am 20.11.20 16:19:51
      Beitrag Nr. 4.266 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.784.489 von Chris_M am 20.11.20 15:26:53bei Aktien wäre der Aufschrei auf jeden Fall größer :cry: garantiert!!
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      Avatar
      schrieb am 20.11.20 16:28:37
      Beitrag Nr. 4.267 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.785.287 von pi-Trader am 20.11.20 16:19:51
      Zitat von pi-Trader: bei Aktien wäre der Aufschrei auf jeden Fall größer :cry: garantiert!!


      lol ja das würde ja auch dich betreffen ;)

      Aber was mich am meisten ärgert ist das die Emittenten und Vertreiber ja immer weiter die Werbetrommeln wirbeln. Ok neues zum Thema könnten die auch nicht beitragen bzw. wissen die genausoviel wie wir hier aber wenn ich täglich ntv-zertifikate sehe oder Der Aktionär TV etc. pp. dann wird mir schlecht.

      Das Thema §20 wurde ja Anfang 2020 nur ein einziges mal medial aufgegriffen für 3 Minuten Sendezeit bei der ARD Börse oder auf ntv wenn ich mich recht erinnere ansonsten nur Totschweigen zum Thema gemäß "ist doch nicht unser Problem sondern das Problem der Trader und deren Steuererklärung"

      Wenn es ein eindeutiges Verbot gäbe, gut dann wäre es so und dann dürften die Emittenten und Broker die Produkte nicht mehr anbieten (auch CFD, FOREX oder Futures) für natürliche Personen aber so lässt man die Kunden ja Teilweise ins offene Messer laufen.

      Also nächste Bundestagswahl fallen für mich schonmal die Union und SPD weg, so und die anderen Parteien sind auch nicht viel besser, egal in welche Richtung es geht grün, gelb, blau oder das andere rot
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 16:39:24
      Beitrag Nr. 4.268 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.784.474 von diversifikator2 am 20.11.20 15:25:38
      Zitat von diversifikator2: Sorry, aber das ist Unsinn.

      Einerseits stellst du dumme Fragen und anderseits behauptest du, du weist wie's läuft.
      Wenn keiner hier betroffen wäre, warum denkst du dann, dass sich die Leute auf Abgeordnetenwatch, Facebook und hier im Forum so engagieren.

      Und dann redest du wie Binding, der auch glaubt die Welt vor sich selbst beschützen zu müssen.


      welche dumme Frage habe ich denn gestellt? klär mich mal auf, damit ich was dazulerne. Wenn du das mit den kumulierten Verlusten meinst in 7-stelliger Höhe, was ja imagen als Normalwert in den Raum gestellt hat, dann soll mir mal ein Retailer so einen Kontoauszug zeigen. Das es Trader in diesem Forum gibt mit 7-stelligen Konten (pleitedurchcorona), stelle ich doch gar nicht infrage, aber das der "normale Future-Trader" 7-stellige Verluste pro Jahr produziert, halte ich doch für ein Märchen. Bei 250 Handelstagen wären das ja nur 4.000€ Verlust pro Tag. Aber gut, vielleicht kenne ich auch nur die falschen Leute. Muss auch mehr Koko, Klemm und Kuyas schauen.
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      Avatar
      schrieb am 20.11.20 16:44:26
      Beitrag Nr. 4.269 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.783.835 von Silberhai am 20.11.20 14:36:57
      Zitat von Silberhai: Hallo,

      @HamserBacke

      sorry, so dumm bin ich natürlich nicht. Schau bitte mal auf ig.com .
      IG bietet CFDs einerseits auf Kassa Kurse aber eben auch auf Futures.

      Finanzierungskosten fallen nur bei CFDs auf den Kassa Kurs an, nicht aber bei CFDs auf den Future. Das kann man natürlich auch auf der INternetseite von IG so nachlesen.

      Ich habe diese Position nicht erst seit gestern. Kann dir auch gerne die Abrechnungen schicken.

      Es ist 1:1 so als würde man direkt den Future handeln. Schick mir eine Mail an andreas.bastgen@web.de dann kann ich dir gerne die Abrechnungen zukommen lassen. Mir ist es wichtig, dass ich hier ernst genommen werde und meine Beiträge nicht als Unsinn abgetan werden.


      Ich will jetzt hier keine Schlammschlacht starten, aber die haben nur CFDS, CFD-Optionen, ein Aktienkonto und bisschen Zertifikate Foo.
      Alle CFDS kosten Zinsen, ich kenne keine kostenlosen, das wäre echt Einzigartig. Solltest Du den Link finden, der belegt, dass die keine Finanzierung kosten, entschuldige ich mich gerne und mach mir da auch ein Konto.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 16:58:16
      Beitrag Nr. 4.270 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.785.692 von Hamster_Backe am 20.11.20 16:44:26i.S CFD und Zinsen bist leider nicht umfassend informiert.

      Broker die z.B. den Dax cash CFD und den Dax Future CFD anbieten- analog zu allen anderen Future CFD auf Indizes berechnen keine Zinsen auf die Future CFD- gilt im übrigen auch für die Future CFD auf Rohstoffe. Kannst du dir ansehen bei activ trades,CMC, Admiral, WHS, usw...

      i.d.R ist die Eröffnung eines Trades mit einen Future CFD bezogen auf den Spread teurer als im cash CFD
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 16:59:38
      Beitrag Nr. 4.271 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.785.611 von pi-Trader am 20.11.20 16:39:24Na die zum Beispiel:

      ich hätte mal eine Frage an die Future-Experten. Wie hoch sind denn so bei euch die kumulierten Verluste pro Jahr? Kommt denn da viel zusammen?

      Jedesmal wenn dir ein gutmütiges Forenmitglied dann eine oder mehre Zahlen nennt, dann glaubst du das nicht und willst einen Kontoauszug sehen.

      Du handelst Aktien; hast keine Erfahrung mit Termingeschäften; bist nicht von dem Gesetz betroffen. Was machst du in diesem Forum außer Vermutungen zu äußern?
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 17:04:35
      Beitrag Nr. 4.272 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.785.146 von pi-Trader am 20.11.20 16:12:22
      Zitat von pi-Trader:
      Zitat von WhatTheFunk: Du hast natürlich Recht, was das Glücksrittertum angeht und dass es viele planlose Leute gibt, die ihr Geld verzocken. Das war schon immer so und ist wahrscheinlich heute noch krasser dank der ganzen Angebote der Broker, Youttubegurus etc...

      Aber... "Darum schlägt das Gesetz auch nur bei denen hohe Wellen, die unterkapitalisiert sind und deswegen noch nicht über eine GmbH etc. traden. Die meisten Future-Trader bzw. Optionshändler, die das im großen Stil tun, handeln bestimmt nicht als Privatperson"

      Weißt du das oder ist das nur eine Annahme? Ich würde da das Gegenteil vermuten. Es gibt natürlich gute Gründe für eine GmbH, aber wahrscheinlich auch genauso gute Gründe dagegen, Stichwort bürokratischer Aufwand und Anonymität (was die AbgSt. angeht). Und Letzteren Punkt finde ich als Trader wirklich nicht zu unterschätzen.


      die Statistik spricht doch Bände. 90% verlieren im Daytrading, 7% sind gering profitabel und 3% verdienen gutes Geld und können davon leben. Die meisten sind doch sowieso im Cfd-Bereich unterwegs (und die schreien am lautesten, zumindest ist das mein Eindruck). Ich brauch mir doch auch nur die Ergebnisse, der meisten Coaches ansehen. Wenn die vom Trading leben müssten, könnten die Hartz IV beantragen.

      nur mal als Beispiel:

      https://finance.coach/echtgeldchallenge-juni20/

      https://www.captrader.com/fileadmin/user_upload/managed-acco…

      leidtragend sind halt die seriösen Anleger, die verantwortungsbewusst und intelligent in der Kapitalanlage vorgehen. Aber da braucht man sich nichts vormachen, die meisten wissen nicht, was sie da tun. Wenn dem nicht so wäre, dann würden die Statistiken doch ganz anders aussehen.

      nochmals ich finde das Gesetz auch Murks, aber mMn wurde das nur verabschiedet, weil zu viele Retailer zu sehr Glücksritter gespielt haben. Denn wollte man die "Zockerei" verbieten/bändigen, müsste es Binding ja gerade bei den "Institutionellen" machen, weil die für Verwerfungen an den Kapitalmärkten verantwortlich sind bzw. waren. Wie gesagt, ich möchte hier niemanden angreifen oder zu nahe treten, aber das ist meine Meinung zu diesem Thema.


      Sag mal mein Freund, bist Du hier als Gutmensch angestellt das Du Dich so um die "angeblichen" Probleme Deiner Mitmenschen kümmern musst? Wer an der Börse handeln möchte sollte es tun und wer es nicht möchte bleibt draussen. Das klappt auch ohne Deinen überflüssigen Senf.
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 17:07:14
      Beitrag Nr. 4.273 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.785.611 von pi-Trader am 20.11.20 16:39:24
      Zitat von pi-Trader:
      Zitat von diversifikator2: Sorry, aber das ist Unsinn.

      Einerseits stellst du dumme Fragen und anderseits behauptest du, du weist wie's läuft.
      Wenn keiner hier betroffen wäre, warum denkst du dann, dass sich die Leute auf Abgeordnetenwatch, Facebook und hier im Forum so engagieren.

      Und dann redest du wie Binding, der auch glaubt die Welt vor sich selbst beschützen zu müssen.


      welche dumme Frage habe ich denn gestellt? klär mich mal auf, damit ich was dazulerne. Wenn du das mit den kumulierten Verlusten meinst in 7-stelliger Höhe, was ja imagen als Normalwert in den Raum gestellt hat, dann soll mir mal ein Retailer so einen Kontoauszug zeigen. Das es Trader in diesem Forum gibt mit 7-stelligen Konten (pleitedurchcorona), stelle ich doch gar nicht infrage, aber das der "normale Future-Trader" 7-stellige Verluste pro Jahr produziert, halte ich doch für ein Märchen. Bei 250 Handelstagen wären das ja nur 4.000€ Verlust pro Tag. Aber gut, vielleicht kenne ich auch nur die falschen Leute. Muss auch mehr Koko, Klemm und Kuyas schauen.


      Mach mal aus den 250 Handelstag besser 220, denn man wird ja sicher auch mal im Urlaub fliegen, wenn man schon Heavy Trader ist oder Zeit zum YouTube Dreh brauchen^^

      Bei Cucky Norris 🤠 war ja der max Daily Los 400 Euro, da wärst auf Jahressicht bei über 80k ... es muss ja nicht ausgestoppt sein und der Tag kann ja trozdem positiv enden. Bestes Beispiel ist das nT wo m.M.n. doch mal an einem Tag -1k standen ... das mal für den Worst Case hochgerechnet und da hast schon schöne sechsstellige kumulierte Summen (aber ok noch nicht die 7stelligen) wobei die beiden genannten ja auch keine großen Konten gehandelt haben bzw. im Demo unterwegs waren und NT hat sicher schon eine GmbH gegründet

      aber es ist doch egal, denn am ende dürfen nur 10k verrechnet werden, ob du nun 20k Verlust realisiert hast oder 200k oder 2 Mio mal zugespitzt
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 17:16:32
      Beitrag Nr. 4.274 ()
      Bei einer unterjährigen Verlustverrechnung... Bin ich der Ansicht das dein Konto nicht höher sein kann als 10.000,- EUR und du höchstens 1-2 mal am Tag traden kannst. Dann wäre die unterjährige Verlustverrechnung bei ungefähr 10tsd. Verlust. - unabhängig davon wo dein Jahresgewinn liegt.

      Wobei ich bei zwei Trades am Tag schon ein Problem sehe. Das betrifft natürlich nicht die Gurutrader und Coaches, die ja keine Verluste erzielen und eine Trefferquote von 99,99% erzielen.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 17:20:19
      Beitrag Nr. 4.275 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.786.130 von bomike am 20.11.20 17:16:32Was soll denn das für eine Rechnung sein bitte? :D Du kannst bei Brokern wie AMP auch mit 10k mehrere Future-Kontrakte bewegen und damit ein Vielfaches der 10k erreichen (ob das empfehlenswert ist, ist an der Stelle ne andere Sache)
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 17:28:22
      Beitrag Nr. 4.276 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.786.130 von bomike am 20.11.20 17:16:32
      Zitat von bomike: Bei einer unterjährigen Verlustverrechnung... Bin ich der Ansicht das dein Konto nicht höher sein kann als 10.000,- EUR und du höchstens 1-2 mal am Tag traden kannst. Dann wäre die unterjährige Verlustverrechnung bei ungefähr 10tsd. Verlust. - unabhängig davon wo dein Jahresgewinn liegt.

      Wobei ich bei zwei Trades am Tag schon ein Problem sehe. Das betrifft natürlich nicht die Gurutrader und Coaches, die ja keine Verluste erzielen und eine Trefferquote von 99,99% erzielen.


      Vorab, mir geht es jetzt hier nicht um NT

      Ich habe ja damals mal die Grenze von -10k bei NT nach 2 Monaten errechnet

      bzgl. deines Schreiben habe ich eben mal die Trades für Jan/Feb gezählt.

      Mindestens 1 Trade am Tag
      Maximal 51 Trades am Tag

      Durchschnitt waren es 15 Trades am Tag

      Da es nur 2 von 12 Monaten sind durch 2 geteilt und ja da kommt man hin mit den 2 Trades pro tag wie du schreibst.

      Dann sterben wohl Heavy Trader aus oder die schulen alle um zum Coach wie Chucky
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 17:29:14
      Beitrag Nr. 4.277 ()
      durch 6 geteilt meine ich natürlich
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 17:53:29
      Beitrag Nr. 4.278 ()
      Sorry- aber ich versteh gar nicht, warum jetzt wieder hier so eine "10 K reichen locker für private Trader" - Diskussion aufkommt.
      Ich hatte hier zuletzt auf Seite 415 einen Link zu Zahlen für das Future-Trading gepostet.

      Beim Handel von nur einem einzigen Kontrakt im Mini-DAX-Future wären da die 10 K EUR Verlust am 16.04. (also kurz nach Ende des ersten Quartals) aufgebraucht gewesen.
      Im MINI-Future und bei 60-Minuten Intraday-Komprimierung - also weit weg vom Hochfrequenz-Trading.
      Bis dahin brauchte es nur 67 Trades - round about also einen einzigen pro Handelstag.
      Spesen und Slippage sind sogar drin - im Gegensatz zu allen möglichen Schönrechnereien hier.
      Die Verluste wurden eng begrenzt und betrugen oft nur wenige 100 EUR, Startkapital war 15K EUR.

      Konkreter als mit lückenlosen Einzeltrades belegt gehts ja nun wirklich nicht mehr.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 18:09:39
      Beitrag Nr. 4.279 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.786.778 von Indexchaot am 20.11.20 17:53:29
      Zitat von Indexchaot: Sorry- aber ich versteh gar nicht, warum jetzt wieder hier so eine "10 K reichen locker für private Trader" - Diskussion aufkommt.
      Ich hatte hier zuletzt auf Seite 415 einen Link zu Zahlen für das Future-Trading gepostet.

      Beim Handel von nur einem einzigen Kontrakt im Mini-DAX-Future wären da die 10 K EUR Verlust am 16.04. (also kurz nach Ende des ersten Quartals) aufgebraucht gewesen.
      Im MINI-Future und bei 60-Minuten Intraday-Komprimierung - also weit weg vom Hochfrequenz-Trading.
      Bis dahin brauchte es nur 67 Trades - round about also einen einzigen pro Handelstag.
      Spesen und Slippage sind sogar drin - im Gegensatz zu allen möglichen Schönrechnereien hier.
      Die Verluste wurden eng begrenzt und betrugen oft nur wenige 100 EUR, Startkapital war 15K EUR.

      Konkreter als mit lückenlosen Einzeltrades belegt gehts ja nun wirklich nicht mehr.


      vielen Dank, das ist mal ein super Beitrag:

      https://www.boerse-und-finanzen.de/steuer-termingeschaefte-a…
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 19:00:15
      Beitrag Nr. 4.280 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.786.778 von Indexchaot am 20.11.20 17:53:29
      Zitat von Indexchaot: Sorry- aber ich versteh gar nicht, warum jetzt wieder hier so eine "10 K reichen locker für private Trader" - Diskussion aufkommt.
      Ich hatte hier zuletzt auf Seite 415 einen Link zu Zahlen für das Future-Trading gepostet.

      Beim Handel von nur einem einzigen Kontrakt im Mini-DAX-Future wären da die 10 K EUR Verlust am 16.04. (also kurz nach Ende des ersten Quartals) aufgebraucht gewesen.
      Im MINI-Future und bei 60-Minuten Intraday-Komprimierung - also weit weg vom Hochfrequenz-Trading.
      Bis dahin brauchte es nur 67 Trades - round about also einen einzigen pro Handelstag.
      Spesen und Slippage sind sogar drin - im Gegensatz zu allen möglichen Schönrechnereien hier.
      Die Verluste wurden eng begrenzt und betrugen oft nur wenige 100 EUR, Startkapital war 15K EUR.

      Konkreter als mit lückenlosen Einzeltrades belegt gehts ja nun wirklich nicht mehr.


      Ich habe nicht gesagt locker. Ich meine das man schon mit nur 10K ein Problem hat, wenn man aktiv handelt. Da kommt man schnell auf unterjährige 10tsd Verlust. Und ich glaube nicht mal, das man mit 2 Trades am Tag unter 10 tsd. bleibt. Wenn man mit 30 oder 50 oder mehr auf dem Konto handelt, hat man ein großes Problem.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 19:12:46
      Beitrag Nr. 4.281 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.787.735 von bomike am 20.11.20 19:00:15der Future-Handel produziert je nach Strategie einfach viel zu hohe Verluste, um unter der 10k€ Grenze zu bleiben. Darum habe ich ja auch mal eine dumme Frage gestellt? :laugh::laugh:
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      Avatar
      schrieb am 20.11.20 19:18:31
      Beitrag Nr. 4.282 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.787.888 von pi-Trader am 20.11.20 19:12:46
      Zitat von pi-Trader: Darum habe ich ja auch mal eine dumme Frage gestellt? :laugh::laugh:


      Kenne deine dumme Frage nicht.
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 19:22:10
      Beitrag Nr. 4.283 ()
      Jungs, ich finde dieses näh, näh, näh, die Aktientrader sind blöde, näh, nah, näh, die Futuretrader sind noch blöder...

      ...ganz schön überflüssig.

      Wir sitzen hier doch nicht beleidigt mit dem Schnuller in der Sandkiste und beschmeißen frustriert den anderen mit Dreck und Kuchenförmchen...


      Geht doch bitte mit eurer Auseinandersetzung in die Boardmail und hört auf hier die Seiten zu füllen...
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 19:40:03
      Beitrag Nr. 4.284 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.788.017 von Sunny48 am 20.11.20 19:22:10das verstehst du falsch. Hier geht es doch gar nicht darum, was besser und was schlechter ist! Es geht um Lösungen. Auch wenn das Gesetz nicht geändert wird, dann ist das nicht das Ende des Tradings für den Retailer. Man muss weder großes Volumen am Markt bewegen, noch hohe Verluste produzieren, um sich jeden Monat konstant mehrere Tausend€ aus dem Markt zu ziehen. Das ist Fakt! Blaubeermuffin und ähnliche Vögel sind hier am Jammern als ob es kein Morgen gibt. Das ist einfach völliger Blödsinn. Auch dein bisher erworbenes Wissen, kannst du doch auch auf den Aktienmarkt übertragen. Ist doch völlig egal, was man handelt. Alle die hier nervös werden, sollten Ruhe bewahren und abwarten was kommt. Wird nichts geändert und das Gesetz geht so durch, dann kannst du doch nur eine GmbH gründen, auswandern oder Aktien traden. Oder nach blaubeer, die Flinte ins Korn werfen.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 20:11:02
      Beitrag Nr. 4.285 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.788.242 von pi-Trader am 20.11.20 19:40:03Hallo pi-trader,

      ja, so wie du schreibst, sehe ich das auch.
      Sollte sich nichts mehr ändern und die Verlustbeschränkung ab 2021 voll greifen, dann gehe ich relativ schmerzbefreit in den intraday Aktienhandel. Das Grundlagen Wissen um die Marktmechanismen ist ja da- man wechselt halt im Grunde genommen die Position auf dem Spielfeld aber nicht gleich die ganze Sportart. Also alles cool.😎🤠☕

      Für die Feinheiten des Aktien Intradayhandels machen wir dann mit dir einen einen eigenen Thread auf.🙃

      Schönes Wochenende
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 20:16:19
      Beitrag Nr. 4.286 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.788.242 von pi-Trader am 20.11.20 19:40:03Wenn ich wüßte, wie man Gewinne produziert, und zwar ohne Riesenvolumen und ohne große Verluste, ich würd's sofort machen. Das Dumme ist nur: ich weiß nicht, wie das geht. Mit Aktien kann ich's nicht, mit Futures kann ich's nicht (ich habe es jahrelang versucht). Ich spreche da nur für mich; mag sein, dass andere es können, ich kann's nicht. Alles was ich kann, sind Optionen. Und bei denen laufen halt ständig Riesenverluste auf, die aus der planmäßigen Risikobegrenzung durch Long-Optionen herrühren. Den Riesenverlusten stehen Riesengewinne gegenüber und die Differenz ist ein kleiner positiver Rest.

      Ich mache ungefähr einmal pro Woche solch einen Trade wie unten aufgelistet. Zoom-Aktie, deltaneutral im Ansatz und einem Put-Condor sehr ähnlich. Das maximale Risiko war knapp $9000, Tradedauer drei Tage. Wenn der Trade im Gewinn endet (so wie hier), dann machen die Short-Legs die Gewinne, die Long-Legs die Verluste. Das ist so by design und es ist der häufigste Fall. Zusammengerechnet lande ich in diesem Trade mit den Long-Legs bei mehr als $17000 Verlust. Ich überschreite also schon mit einem Trade die zukünftige Beschränkung der Verlustverrechnung. Und das mit einem moderaten Kapitaleinsatz von $9000. Das zur Info und zur Verdeutlichung, wie man mit wenig Geld unterjährige Verluste in Millionenhöhe akkumuliert (und dabei in der Summe einige tausend $ Gewinn macht). Und das ist nichtmal Zockerei, sondern wohlüberlegte und risikogemanagte Spekulation. Wenn mich die Politik in die GmbH zwingt, dann bau ich halt eine, ehe ich mit dem Optionshandel aufhöre, aber gerecht und fair behandelt fühle ich mich nicht. Mein Recht mit meinem Geld auf meine Weise zu arbeiten, wird hier unerträglich beschnitten. Da sind wir uns ja einig. Schönes Wochenende.

      ZM, CLOSED, 68 executions, 84 volume
      Entry date : 2020-11-16
      Exit date : 2020-11-19, DIT = 3
      PnL : USD +359.04, Commissions USD 32.96
      Position and P&L details:
      LONG +10 ZM 201127P00335000 -> USD -3672.90
      SHORT -10 ZM 201127P00345000 -> USD +5044.98
      SHORT -10 ZM 201127P00390000 -> USD +12074.80
      LONG +10 ZM 201127P00395000 -> USD -13174.97
      SHORT -1 ZM 201127P00410000 -> USD +490.58
      LONG +1 ZM 201204P00410000 -> USD -403.44
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 20:18:02
      Beitrag Nr. 4.287 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.786.220 von WhatTheFunk am 20.11.20 17:20:19
      Zitat von WhatTheFunk: Was soll denn das für eine Rechnung sein bitte? :D Du kannst bei Brokern wie AMP auch mit 10k mehrere Future-Kontrakte bewegen und damit ein Vielfaches der 10k erreichen (ob das empfehlenswert ist, ist an der Stelle ne andere Sache)


      Es geht doch um eine Kumulierung der Verluste. Ich kann ja auch jeden Monat tausende von Euro gewinnen. Am Ende des Jahres fett abräumen. Aber man hat ja auch Verlusttrades. Und diese können nur bis zu 10tsd kumuliert werden. Alles darüber zählt dann nicht.

      Wenn ich jeden Tag 2 Trades mache. Ein Trade mit 500,- Gewinn und ein Trade mit 300,- Verlust. dann habe ich 200,- Nettogewinn. Aufs Jahr gesehen ca. 48.000,- Gewinn zu versteuern. Ich habe aber innerhalb des Jahres 72.000,- EUR an Verlustrades produziert und 120.000,- EUR an Gewinntrades.

      Von den 72.000,- werden aber nur 10 tsd anerkannt.

      Ergo muß ich 110.000 versteuern statt 48.000,- EUR. Damit ist das klassische daytrading mit mehr als 10 tsd auf dem Konto nicht mehr sinnvoll möglich. Die 10 Riesen Puffer sind einfach zu gering.
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      schrieb am 20.11.20 21:04:00
      Beitrag Nr. 4.288 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.788.818 von bomike am 20.11.20 20:18:02Viellecht steh ich auch grad einfach nur aufm Schlauch, ich versteh nur nicht, was die Kontogröße von 10k in deinem Beispiel mit der Verlustverrechnung von 10k zu tun hat :confused: oder meinst du einfach nur, dass bei 10k Kontogröße die Positionsgrößen so klein sind, dass die 10k eben nicht oder nur gerade so erreicht werden?

      Ansonsten wurde hier ja schon der Aktienhandel angesprochen. Ich habe mich im laufe des Jahres hier auch ein wenig eingearbeitet und versucht, mich darauf einzustellen. Was die US Märkte angeht klappt das für mich auch gut, mit den deutschen Aktien werde ich noch nicht so richtig warm. Bewegung und Liquidtät ist hier für meine Begriffe wirklich zum Einschlafen, von ner Wirecard damals mal abgesehen. Kosten sind doch auch relativ hoch im Vergleich, oder wie seht ihr das? Was mich eben nur etwas nervt wäre es, den Handel dann (bei US stocks) Richtung Abend zu verlagern.
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      schrieb am 20.11.20 21:09:16
      Beitrag Nr. 4.289 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.789.289 von WhatTheFunk am 20.11.20 21:04:00
      Zitat von WhatTheFunk: :confused: oder meinst du einfach nur, dass bei 10k Kontogröße die Positionsgrößen so klein sind, dass die 10k eben nicht oder nur gerade so erreicht werden?


      Ja so meine ich das. Da war ich wohl missverständlich. :)

      Das hängt natürlich auch vom Tradingstil ab. Aber so ungefähr 10Tsd sind wohl das Limit im Bezug zum Daytrading. Nach meiner Ansicht ist das eine realistische Größe.
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      schrieb am 20.11.20 21:22:56
      Beitrag Nr. 4.290 ()
      Es kommt halt am Ende auf den Profitfaktor an. Wenn der bei 2 oder höher ist kann man (theoretisch) weiter traden, wenn man eine Steuerlast von 40%+ akzeptieren möchte. Ich sag extra theoretisch, denn die mentale Belastung steigt ja deutlich, wenn man weiß, dass man den PF hoch halten muss, um überhaupt am Jahresende noch Geld behalten zu dürfen. Das geht meines Erachtens auch nur, wenn die Gewinne im Schnitt deutlich höher sind als die Verluste, wofür halt bestimmte sehr kurzfristige Scalping-Ansätze schon wieder rausfallen.
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      schrieb am 20.11.20 21:58:42
      Beitrag Nr. 4.291 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.789.502 von WhatTheFunk am 20.11.20 21:22:56
      Profitfaktor2,0
      Das ist genau der Punkt. Es ist wirklich erforderlich, den Profitfaktor hochzuziehen. Seit einem halben Jahr versuche ich mein Trading Schritt für Schritt zu optimieren (man muss ja nur die Verlusttrades weglassen ... HaHa...).
      Aber es ist schon was dran. Ich mache jetzt nur noch 3-5 Trades am Tag (Future-Day-Traiding) und nicht mehr 10-15. Ich versuche die "halbgaren" Trades, die jeder kennt, wegzulassen und langsam - Schritt für Schritt - nähert sich der Profitfaktor der 2,0. Klar ist ein Steuersatz von 40+% dann immer noch Mist. Aber aus heutiger Sicht, habe ich Hoffnung, dass es auch weitergeht, falls die 10K Verlustverrechnung Bestand haben sollten.

      Parallel habe ich aber die "GmbH-Variante" auch aufgesetzt, so dass ich zweigleisig fahren kann. Aber nochmal, arbeitet an eurem Profitfaktor. Wenn es gelingt, den hoch zu ziehen, sind die 10 K Verlustbegrenzung fast egal. Was natürlich nicht heißt, dass ich diesen Schwachsinn ok finde oder unterstütze. Aber es muss ja irgendwie weiter gehen...
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      schrieb am 20.11.20 22:16:26
      Beitrag Nr. 4.292 ()
      So siehts aus! Wobei meine Rechnung etwas ungenau war, bei Profitfaktor 2 liegt der Steuersatz ja bei knapp über 50%, bei 3 dann bei um die 40%. Wenn er unter 2 geht wirds halt schnell unrentabel.

      Im Moment ist wohl das best case Szenario, dass wir ein Jahr Aufschub bekommen mit dem Gesetz und bis dahin entweder a) die Verfassungsklage greift oder b) man das Gesetz ohne Herrn Binding leicht wieder abändern kann. Es gab ja z.B. auch schon den Satz "wenn am Ende des Jahres ein verrechenbarer Gewinn übrigbleibt" oder so ähnlich, der dann aufn letzten Drücker gestrichen wurde in 2019.
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 23:00:25
      Beitrag Nr. 4.293 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.789.832 von nahpets67 am 20.11.20 21:58:42Alles theoretische Reichrechnerei. Ihr glaubt doch selbst nicht, dass Ihr nur weil jetzt das Gesetz da ist, Ihr dauerhaft zu Supertradern mit Supersetups werdet, weil Ihr mal für ein paar Trades den PF auf 2,0 bekommen habt.

      LANGFRISTIG ist das Zauberwort und da sehen die Stats dann GANZ anders aus. Du kannst jeden Tag Gewinne machen. Eine ganze Woche lang nicht einmal verlieren. Kannst sogar einen ganzen Monat nicht einen Cent verlieren. Aber das schafft niemand auf Dauer. Irgendwann kommt die Phase wo Ihr rasiert werdet. Das kann mal eine Woche, ein Monat oder ein Quartal sein wo einfach garnichts oder sehr wenig klappt. Die Gründe dafür können börsentypisch sehr vielfältig sein.
      Und deswegen landen sehr lange Statistiken vieler Trader die seit Jahren dabei sind, im Durchschnitt auch meistens im Mittelfeld. D.h. da stehen dann Trefferquoten von 40 bis 60%. Bei absoluten Top-Daytradern auch mal 70%. Und damit geht dann auch der Profitfaktor runter und man hat Verluste die demnächst zu versteuern sind.

      Diese 10k-Regel reicht, um mit Kleingeld kleine Gewinne zu erhandeln. Das große Geld wird man damit definitiv nicht verdienen können. Da ist eindeutig der Deckel drauf und das ist auch Sinn der Sache. Wer große Gewinne einfahren will, muss jetzt ein Unternehmen gründen.
      Somit hält die SPD im Auftrag von Herrn Binding, Linus und Melanie Normalverbraucher an der kurzen Leine. Ja, ihr dürft ein kleines Rädchen an den Weltbörsen drehen, aber eigentlich ist es besser wenn ihr ein Leben lang malochen geht, bis zu 42% eures Gehalts abgebt und am besten kurz nach Rentenbeginn abnippelt.
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      schrieb am 20.11.20 23:39:56
      Beitrag Nr. 4.294 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.790.324 von Gerrera am 20.11.20 23:00:25
      Zitat von Gerrera: Alles theoretische Reichrechnerei. Ihr glaubt doch selbst nicht, dass Ihr nur weil jetzt das Gesetz da ist, Ihr dauerhaft zu Supertradern mit Supersetups werdet, weil Ihr mal für ein paar Trades den PF auf 2,0 bekommen habt.

      LANGFRISTIG ist das Zauberwort und da sehen die Stats dann GANZ anders aus. Du kannst jeden Tag Gewinne machen. Eine ganze Woche lang nicht einmal verlieren. Kannst sogar einen ganzen Monat nicht einen Cent verlieren. Aber das schafft niemand auf Dauer. Irgendwann kommt die Phase wo Ihr rasiert werdet. Das kann mal eine Woche, ein Monat oder ein Quartal sein wo einfach garnichts oder sehr wenig klappt. Die Gründe dafür können börsentypisch sehr vielfältig sein.
      Und deswegen landen sehr lange Statistiken vieler Trader die seit Jahren dabei sind, im Durchschnitt auch meistens im Mittelfeld. D.h. da stehen dann Trefferquoten von 40 bis 60%. Bei absoluten Top-Daytradern auch mal 70%. Und damit geht dann auch der Profitfaktor runter und man hat Verluste die demnächst zu versteuern sind.

      Diese 10k-Regel reicht, um mit Kleingeld kleine Gewinne zu erhandeln. Das große Geld wird man damit definitiv nicht verdienen können. Da ist eindeutig der Deckel drauf und das ist auch Sinn der Sache. Wer große Gewinne einfahren will, muss jetzt ein Unternehmen gründen.
      Somit hält die SPD im Auftrag von Herrn Binding, Linus und Melanie Normalverbraucher an der kurzen Leine. Ja, ihr dürft ein kleines Rädchen an den Weltbörsen drehen, aber eigentlich ist es besser wenn ihr ein Leben lang malochen geht, bis zu 42% eures Gehalts abgebt und am besten kurz nach Rentenbeginn abnippelt.


      Sehr gut, dem kann ich 100% zu stimmen. Letztendlich ist die ganze Steuer Schrott. Man kann höchstens mit 10k vielleicht etwas rum Datteln, das wars.
      Avatar
      schrieb am 20.11.20 23:42:14
      Beitrag Nr. 4.295 ()
      Also echt Wahnsinn, wie leicht manche zu haben sind. Da wird sich schon der SPD gefügt. Das Gesetz ist wohl verfassungswidrig und macht ein Handel praktisch unmöglich, aber statt um sein Recht zu kämpfen, werden unmenschliche Methoden gesucht, um nun Profitfaktor 2.0 (´tá loco?) und wenn dann die Daumenschrauben weiter angezogen werden, vielleicht 3.0 etc. zu erreichen mit dem entsprechenden, dauerhaft nicht tragbaren Risiko. Aber über diese Praxisferne diskutiere ich auch nicht mehr.
      Im Übrigen waren die Äußerungen zu einer GmbH auch sehr unterschiedlich. Denn die SPD ließ durchblicken, dass sie da auch keine "Zockarai" dulden. Und die SPD macht schließlich das Gesetz oder sieht das hier jemand anders? Also kämpft ein wenig für euer gutes Recht und lasst Euch nicht so drangsalieren. Wenn die SPD 80 Prozent hat und den ganzen Börsenhandel untersagt, dann ist wenigstens Klarheit und man kann sich immer noch umsehen, wie man lebt (wenn man dann noch leben darf, wenn die anderen wissen, dass man vorher getradet hat; aber solche Sachen ändern sich auch, vielleicht ist dann was anderes ganz schlimm, Schachspielen, Pokern, Spielcasino, Obsthandel, Fleischhandel oder was weiss ich) oder sein bisschen Eigentum so erhält, wie es der dann herrschende Parteiboss erlaubt. Aber bis dahin sollte man ein derart unnötiges und ungerechtes Gesetz, dass praktisch keine Anrechnung von Verlusten vorsieht, nicht durchgehen lassen, jedenfalls nicht, so lang man noch ein bisschen Würde besitzt.
      Schönes Wochenende trotzdem an alle!
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      Avatar
      schrieb am 21.11.20 01:13:59
      Beitrag Nr. 4.296 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.790.504 von imagen am 20.11.20 23:42:14Die Diskussion über Gewinn-Quoten ist eigentlich müssig, die Sache ist viel einfacher: Zwei Anleger, nennen wir sie Max und Moritz, oder lieber Lothar und Olaf, beschließen Anfang des Jahres in den Deutschen Aktienmarkt zu investieren. Da sie dies effizient und kostengünstig tun wollen, wählen sie den DAX-Future und kaufen jeweils einen Kontrakt.
      Während Lothar den März-Kontrakt wählt, kauft Olaf gleich den Juni-Kontrakt. Beide kaufen bei - sagen wir - 13.000. Im März, auf dem Höhepunkt der Corona-Krise, rollt Lothar den März-Kontrakt bei 9000 in den Juni-Kontrakt. Mitte Juni sind beide nicht mehr so optimistisch, und schließen ihre Position bei 13.000.
      Ergebnis nach dem künftigen "Recht":
      Olaf kommt mit einem Ergebnis von 0 aus seinem Trade. Lothar dagegen hat im 1. Quartal 100.000 Verlust realisiert, im 2. Quartal dagegen 100.000 Gewinn. Zu versteuern hat er damit 90.000 "Gewinn", bzw. sogar 100.000, sofern er die 10.000 Verlust, die ihm der Fiskus noch zugesteht, nicht schon anderweitig verbraucht hat.
      Was zeigt uns dieses Beispiel?

      1. Es bedarf keiner 25 Trades pro Tag, selbst mit einem einzigen, sehr langfristig ausgelegten Trade kann man sich um Kopf und Kragen nach diesem "Gesetz" bringen.
      2. Zwei ökonomisch absolut identische Sachverhalte führen zu völlig unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen.
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      Avatar
      schrieb am 21.11.20 01:17:30
      Beitrag Nr. 4.297 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.790.723 von Ostrakismos am 21.11.20 01:13:59Und wem das obenstehende noch zu kompliziert ist:

      Ein Obsthändler verkauft Äpfel und Birnen. Die Äpfel werden ihm aus den Händen gerissen, die Birnen dagegen nicht verkauft, und er muß sie wegwerfen.
      Würde der hier diskutierte Paragraph auch für Obsthändler gelten, müßte er die Gewinne aus den Äpfeln versteuern, dürfte die Verluste aus den Birnen aber nicht gegenrechnen.
      Avatar
      schrieb am 21.11.20 02:29:25
      Beitrag Nr. 4.298 ()
      Da wird sich überhaupt nicht gefügt und die Beispiele mit Äpfeln und Birnen oder 1 Dax-Future mit unterschiedlichen Laufzeiten zeigen die ganze Dramatik in aller Deutlichkeit. Natürlich muss man dagegen weiter vorgehen. ABER: Letztlich muss man doch trotzdem sehen, wie es weiter geht, bis dieses unsägliche Gesetz wieder gekippt wurde. Das heißt, wer dauerhaft (seit Jahren) mit einem Profitfaktor von 1,1-1,5 unterwegs ist, sollte sich um eine GmbH-Lösung kümmern. Wer oberhalb von 1,4 landet, verliert auch in Zukunft nach derzeitigem Stand kein Geld und Richtung 2,0 im Profitfaktor kann es auch in Zukunft trotz allem Übels auch im Privatbereich noch funktionieren.
      Das wesentliche Problem (Sauerei) entsteht doch bei den Leuten, die sich nicht über das Gesetz informiert haben und am Jahresende feststellen, das sie zwar nur Geld gewechselt haben und dafür noch nen Berg Steuern löhnen müssen.
      So lange wie dieses Gesetz Bestand haben sollte (falls es dabei bleibt) muss man halt sehr genau im Blick haben, wie die eigene Performance aussieht. Für mich persönlich bedeutet dies, im Privatbereich eher weniger, kleiner und langfristiger und die "am Tag 1000 Gewinn und 800 Verlust"-Strategie wird gewerblich ausgelagert.
      Wo für jeden Einzelnen die richtige Variante liegt, muss jeder selbst entscheiden. Zu einem vernünftigen Risikomanagement gehört nun künftig auch noch die steuerliche Betrachtung. Alle Trader, die mit einem Profit-Faktor von <1,4 unterwegs sind müssen sich nun für das kleinste Übel entscheiden: GmbH gründen, auswandern oder versuchen, die Handelsstrategie so zu optimieren, dass der Profitfaktor steigt.
      Das hat nichts damit zu tun, ob man nun die SPD oder Freund Binding mag oder nicht... aber 2021 ist nur noch 6 Wochen weg, es gibt immer noch keine Klarheit und jeder muss sich doch darauf vorbereiten, wie es weiter geht. Sollte das Gesetz auf den letzten Metern noch gekippt werden, umso besser. Aber Stand heute, muss ich mich erstmal darauf einrichten, wenn Trading eine wesentliche Bedeutung in der finanziellen Lebensplanung hat.
      Avatar
      schrieb am 21.11.20 10:33:01
      Beitrag Nr. 4.299 ()
      Angenommen es kommt ab 2021 alles so negativ wie beschrieben und man zahlt tatsächlich Steuern auf seine Verluste. Was wäre wenn das Gesetz tatsächlich nach einiger Zeit für ungültig erklärt wird? Würden dann die zuviel gezahlten Steuern wieder erstattet werden?
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      Avatar
      schrieb am 21.11.20 10:48:30
      Beitrag Nr. 4.300 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.791.944 von Trader6969 am 21.11.20 10:33:01du zahlst ja keine Steuern auf Verluste- du darfst nur bei den zu versteuernden Gewinnen kein Verluste (>10.000) mehr gegenrechnen.

      ich bin kein Jurist oder StB aber nach meinem laienhaften Verständnis sieht das so aus...

      Damit du ggf. Steuern zurückbekommst, müsste das Gesetz für verfassungswidrig erklärt werden und du musst in den Jahren bis dahin immer Widerspruch gegen deinen Steuerbescheid gehen, bzw. die Steuern unter Vorbehalt zahlen.

      Sollte das Gesetz einfach irgendwann "so" wieder geändert werden ohne das es für verfassungswidrig erklärt wird, bekommst von den "zuviel gezahlten Steuern" nichts zurück.

      Wenn nicht noch ein wunder passiert bis zu 18.12.2020, dann gilt das Gesetz ab 01.01.2021
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      Avatar
      schrieb am 21.11.20 11:01:26
      Beitrag Nr. 4.301 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.792.034 von Sunny48 am 21.11.20 10:48:30
      Zitat von Sunny48: du zahlst ja keine Steuern auf Verluste- du darfst nur bei den zu versteuernden Gewinnen kein Verluste (>10.000) mehr gegenrechnen.

      ich bin kein Jurist oder StB aber nach meinem laienhaften Verständnis sieht das so aus...

      Damit du ggf. Steuern zurückbekommst, müsste das Gesetz für verfassungswidrig erklärt werden und du musst in den Jahren bis dahin immer Widerspruch gegen deinen Steuerbescheid gehen, bzw. die Steuern unter Vorbehalt zahlen.

      Sollte das Gesetz einfach irgendwann "so" wieder geändert werden ohne das es für verfassungswidrig erklärt wird, bekommst von den "zuviel gezahlten Steuern" nichts zurück.

      Wenn nicht noch ein wunder passiert bis zu 18.12.2020, dann gilt das Gesetz ab 01.01.2021


      Ja davon gehe ich auch erst mal aus. Aber wie gesagt auf längere Sicht wird dieses merkwürdige Konstrukt keine Zukunft haben und es wird rückgängig gemacht. Das passiert natürlich nicht in kürzester Zeit aber die Chancen stehen recht gut das es passsiert.
      Avatar
      schrieb am 21.11.20 11:38:28
      Beitrag Nr. 4.302 ()
      Die Doppelmoral deutscher Politiker, widerwärtig 🤥🤢

      https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/gluecksspiel-111.…
      Avatar
      schrieb am 21.11.20 12:08:25
      Beitrag Nr. 4.303 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.790.504 von imagen am 20.11.20 23:42:14Ja, gut gesagt und ich geb dir auch Recht, dass man sich nicht dem Schwachsinn fügen sollte. Aber was ist die Alternative? Jeder Lösungsweg bedeutet, sich dem Schwachsinn unterzuordnen. Einfach so weiter traden? Vor allem für Optionshändler ein risikoreiches Unterfangen mit unbestimmtem Ausgang. Es sei denn du hast noch ne andere Idee, wie man dafür kämpfen könnte. Verfassungsklage ist ja immerhin auf dem Weg, wird aber wahrscheinlich dauern.

      Weiß hier noch jemand nen aktuelleren Stand als von Mitte letzter Woche? Bei Gutting und Tillmann auf Facebook gibts wohl erst mal keine Neuigkeiten.
      Avatar
      schrieb am 21.11.20 12:28:36
      Beitrag Nr. 4.304 ()
      wie ist den der aktuelle stand ? für mich war die Thematik eigentlich erledigt aber scheinbar nicht 🙈😫
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      Avatar
      schrieb am 21.11.20 12:45:52
      Beitrag Nr. 4.305 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.792.721 von pleppo am 21.11.20 12:28:36Letzter mir bekannter Stand war von Mittwoch wo Gutting schrieb, sie verhandeln noch. Mittwoch war ja auch die letzte Sitzung im Finanzausschuss, die leider nicht öffentlich war. Im Gespräch waren Erhöhung auf 20k (Schwachsinn!) oder Verschiebung um ein Jahr (auch Schwachsinn, aber besser als nix). Die SPD besteht weiter darauf angeführt von ihrem König und Retter des nicht-kapitalistischen Abendlandes.
      Avatar
      schrieb am 21.11.20 13:42:20
      Beitrag Nr. 4.306 ()
      BMF zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge
      https://www.ebnerstolz.de/de/kapitalanlagen-investmentsteuer…

      Das erwähnte Schreiben vom 11.11.2020 oder eine neue Version der Aus­stel­lung von Steu­er­be­schei­ni­gun­gen für Kapi­ta­l­er­träge habe ich allerdings nirgendwo finden können.🤔
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      Avatar
      schrieb am 21.11.20 15:28:54
      Beitrag Nr. 4.307 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.793.222 von justatrader am 21.11.20 13:42:20Ich finde weder hier https://www.bstbl.de/ noch hier https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Publik… das BMF-Schreiben. Vieleicht doch noch ein Entwurf?

      Ansonsten mal kurz zu eurer Diskussion mit pi-trader zur Berechtigung der 10K-Regel. Sowas gibts wohl nur in Deutschland. :mad: Man fügt sich gern der Obrigkeit und versucht, den Sinn zu finden.

      Leute, es gibt keinen Sinn. Binding ist ein Narzisst, er hat das nur für sich umgesetzt. Alle anderen sind und waren Mitläufer. Im Zweifel setzt den pi-trader halt auf ignore und Schluß.

      Und noch was zum Profitfaktor. Wenn ihr den auf 3 oder höher heben würdet, dann würdet ihr erst Recht auswandern, statt eine absurde Bindingsteuer auf eure Gewinnsträhne zu zahlen.
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      Avatar
      schrieb am 21.11.20 15:53:15
      Beitrag Nr. 4.308 ()
      Falls das Gesetz 2021 so bestehen bleibt, werde ich zwar weiterhin Futures handeln, aber die Tradingfrequenz und -size runterfahren.
      Das ist zwar ärgerlich, aber ein probates Mittel zu Risikominimierung, nicht nur in unklaren Marktlagen.
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      Avatar
      schrieb am 21.11.20 16:00:42
      Beitrag Nr. 4.309 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.794.050 von justatrader am 21.11.20 15:53:15Ja, genau, mache ich auch so. Dabei immer die akkumulierten Verluste im Auge behalten und rechtzeitig das Traden ganz einstellen. Ich schätze das wird spätestens Ende Januar der Fall sein 😭
      Avatar
      schrieb am 21.11.20 16:16:41
      Beitrag Nr. 4.310 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.794.050 von justatrader am 21.11.20 15:53:15
      Zitat von justatrader: Falls das Gesetz 2021 so bestehen bleibt, werde ich zwar weiterhin Futures handeln, aber die Tradingfrequenz und -size runterfahren.
      Das ist zwar ärgerlich, aber ein probates Mittel zu Risikominimierung, nicht nur in unklaren Marktlagen.


      Ich denke auch die Tradefrequenz muß massiv runter und die Haltedauer erhöht werden. Daytrading ist praktisch nicht mehr praktikabel.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.11.20 16:25:00
      Beitrag Nr. 4.311 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.794.179 von bomike am 21.11.20 16:16:41
      Zitat von bomike: Daytrading ist praktisch nicht mehr praktikabel.


      Sehe ich nicht so. Aber da man nicht weiß, wie die Märkte sich 2021 verhalten, trägt die zusätzliche Reduzierung der Size diesem Risiko Rechnung. D.h. es kann blöd werden, aber nicht bindingblöd.
      Avatar
      schrieb am 21.11.20 16:42:35
      Beitrag Nr. 4.312 ()
      Da guckt man mal nicht und schon gefühlt 50 Seiten mehr, zum Glück nicht so themenfremd wie es zwischenzeitlich schon .mal war. Danke für die vielen Beiträge de mal nicht von den üblichen Verdächtigen kamen.

      Zu den Vorschlägen zum "profitableren Traden", von wegen Profitfaktor "hochzehen" und so. Also ohne die Bindingsteuer hättet ihr das nicht gemacht? Hm ;-)

      Und von wegen Trading GmbH ... also neben der Tatsache das sich ein ganzer Berufsstand (StB9 da wie Bolle frauf freut, nichts ist einfacher als Bilanz über Trading zu machen. StB´s machen da einen Heiligen Gral raus und die Hand auf ;-) Die Daten müssen ja schon entsprechend aufgearbeitet sein, der StB liest die dann in seine exklusive Software ein, auf die viele FA bestehen, sonst könntest du das auch in Excel machen. StB drückt auf zwei Knöppe, auf dem einen steht "Einlesen und Bilanz erstellen" auf dem anderen "Rechnung" .... ;-)

      Aber was anderes zur Trading GmbH. Das Trading innerhalb einer GmbH unterliegt der Körperschaftsstuer(gesetz). Der wissenschaftliche Rat des Bundestages hat darauf hingewiesen, daß es ja eigentlich so sen müsste, auch das Körperschaftssteuergesetz anzupassen. Denn das Trading sollte auch hier "schädlich" sein wie es so schön heisst. Vielleicht kommen die ja noch auf die Idee, schwierig wäre es nicht.
      13 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.11.20 16:55:06
      Beitrag Nr. 4.313 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.794.311 von artnaf am 21.11.20 16:42:35
      Zitat von artnaf: Denn das Trading sollte auch hier "schädlich" sein wie es so schön heisst. Vielleicht kommen die ja noch auf die Idee, schwierig wäre es nicht.


      🙄

      Vielleicht kommen die Bürger dann irgendwann auf die Idee, dass diese Politik schädlich für sie ist.
      ( Der musste raus.:mad: )
      Avatar
      schrieb am 21.11.20 16:56:31
      Beitrag Nr. 4.314 ()
      Ja gut, aber Trading GmbHs machen ja auch Absicherungsgeschäfte. Da kann man sich nicht mal eben hinstellen und die Verlustverrechnung kappen, oder etwa doch? :D Nagut, ich halte nichts für unmöglich.

      Und doch, der Profitfaktor war für mich auch schon vorher ein Thema. Aber solange unterm Strich genug raus kommt war das nicht entscheidend, jetzt mit der Bindingsteuer eben schon.
      Avatar
      schrieb am 21.11.20 17:02:12
      Beitrag Nr. 4.315 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.794.311 von artnaf am 21.11.20 16:42:35
      Zitat von artnaf: Da guckt man mal nicht und schon gefühlt 50 Seiten mehr, zum Glück nicht so themenfremd wie es zwischenzeitlich schon .mal war. Danke für die vielen Beiträge de mal nicht von den üblichen Verdächtigen kamen.

      Zu den Vorschlägen zum "profitableren Traden", von wegen Profitfaktor "hochzehen" und so. Also ohne die Bindingsteuer hättet ihr das nicht gemacht? Hm ;-)

      Und von wegen Trading GmbH ... also neben der Tatsache das sich ein ganzer Berufsstand (StB9 da wie Bolle frauf freut, nichts ist einfacher als Bilanz über Trading zu machen. StB´s machen da einen Heiligen Gral raus und die Hand auf ;-) Die Daten müssen ja schon entsprechend aufgearbeitet sein, der StB liest die dann in seine exklusive Software ein, auf die viele FA bestehen, sonst könntest du das auch in Excel machen. StB drückt auf zwei Knöppe, auf dem einen steht "Einlesen und Bilanz erstellen" auf dem anderen "Rechnung" .... ;-)

      Aber was anderes zur Trading GmbH. Das Trading innerhalb einer GmbH unterliegt der Körperschaftsstuer(gesetz). Der wissenschaftliche Rat des Bundestages hat darauf hingewiesen, daß es ja eigentlich so sen müsste, auch das Körperschaftssteuergesetz anzupassen. Denn das Trading sollte auch hier "schädlich" sein wie es so schön heisst. Vielleicht kommen die ja noch auf die Idee, schwierig wäre es nicht.


      Die GmbH/ UG ist nach meiner Ansicht auch keine wirklich gute Lösung (hab ich ja schon paarmal geschrieben) Du hast letztendlich eine Doppelbesteuerung. Auf der GmbH Seite die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer. Wenn du das Geld dann auch privat haben willst kommt zusätzlich dann die Kapitalertragsteuer plus Soli. Insgesamt eine Steuerbelastung von ca. 45%. (auch auf kleine Gewinne).

      Dazu zwei Damoklesschwerter: A) Kann das Finanzamt stress machen und behaupten das man die GmbH zweckentfremdet. (was ja auch so ist) und B) das man das Gesetz auf GmbHs erweitert. Was übrigens mein Steuerberater für wahrscheinlich hält.

      Die GmbH ist nach meiner Ansicht keine gute Idee. Zumal die GmbH nicht mal zur Umsatzsteuer optiert. Mit einer GmbH verschlimmert man das ganze noch. Aber jeder wie er will.
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      Avatar
      schrieb am 21.11.20 17:19:38
      Beitrag Nr. 4.316 ()
      Wenn die Art von Politik, wie Binding&Konsorten sie etablieren wollen, Früchte trägt, dann haben wir zukünftig in der EU Freiheitseinschränkungen (kein Querdenkerkontext) wie in China mit dem wirtschaflichen Output der 2.Welt.

      (😤, so für heute müßte alles raus sein.)
      Avatar
      schrieb am 21.11.20 17:56:23
      Beitrag Nr. 4.317 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.794.407 von bomike am 21.11.20 17:02:12Da gebe ich deinem Steuerberater Recht. Mittelfristig wird sich die Besteuerung zwischen Personengesellschaften (Privat) und Kapitalgesellschaften (GmbH) angleichen müssen. Das ist sowas wie das "Grundgesetz" des Steuerrechts, dass sich die Gesamtbesteuerung zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften nicht groß unterscheiden dürfen. Das sieht man zum Beispiel an der Besteuerung einer GmbH & Co.KG (PG) und der GmbH (KG). Der Steuersatz ist (über einige Umwege) fast der gleiche.

      Im Rückschluss zu dazu ist tatsächlich das Körperschaftssteuerrecht bezüglich der Verlustverrechnung analog EKST §20, Satz 5 auch anzupassen oder - und das wäre uns allen lieber - §20, Satz 5 wird wieder abgeschaft. Was auch noch ein "Pferdefuß" dieser Kapitalgesellschaften ist, dass es für einen Teil der Bevölkerung ausgeschlossen ist, eine ebensolche zu gründen (z.Bsp. verbeamtete Lehrer, Richter, Staatsanwälte, Polizisten und (ja,die auch) Finanzbeamte 😜). Der Finanzbeamte kann dann leider auch keine Trading-GmbH eröffnen....🎅🎅🎅🎅
      Avatar
      schrieb am 21.11.20 18:05:17
      Beitrag Nr. 4.318 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.793.873 von startvestor am 21.11.20 15:28:54Da gebe ich dir Recht. Der Deutsche ist obrigkeitshörig bis ins Mark und das schon seit Zeiten des alten Fritz als Preußen noch europäische Großmacht war. Deshalb kann man mit den Deutschen auch Weltkriege führen (der Österreicher aus Braunau wußte das auch)und andere Sachen. Da wird nicht gefragt nach dem warum, sondern es wird gehorcht. Angriff wann??? Angriff wo??? Und zack gehts los.......

      Hätten die Franzosen so ein Gesetz gemacht, würden in Paris schon Stadtteile brennen!
      Avatar
      schrieb am 21.11.20 19:31:22
      Beitrag Nr. 4.319 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.794.407 von bomike am 21.11.20 17:02:12Na, also soooo schlimm ist es ja auch wieder nicht mit der GmbH und den Steuern. Jaja, ich weiss, jeder führt immer den Grenzsteuersatz ins Felde (42 bzw. 45%) , aber es kommt ja auf den durchschnittlichen Steuersatz an. Und als Alleinstehender musst du schon 500k ZU VERSTEUERNDES EINKOMMEN haben, um auf 43% zu kommen. Jaja ich weiss, haben alle hier ;-)

      Bei einem Konstrukt eines Traders der allen vom Traden lebt / leben will, gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten um günstig das Geld innerhalb der GmbH zu vermehren (atypischer Stillhalter) oder über das Spardosen Prinzip, wenn man die Kohle aktuell nicht braucht.

      Dann kann man ja noch via Darlehnsrückzahlungen, Geschäftsführergehalt (ohne Abgaben) und dann eben auch Gewinnausschüttung schon was machen. Ausserdem hast du in der GmbH ja viel mehr Möglichkeiten, Werbungskosten geltend zu machen, z.B.: einen Teil der eigenen Wohnung an die GmbH vermieten )ja ich weiss, da gibts einen Haken, führt jetzt zu weit).

      Was mich aber echt nervt dabei ist es, Leuten für quasi nix tun ganz viel Geld in den Rachen zu werfen, wofür die auch noch garkeine Verantwortung übernehmen. Nur dafür das sie den richtigen Knopf gedrückt haben.
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      Avatar
      schrieb am 21.11.20 19:47:41
      Beitrag Nr. 4.320 ()
      Zitat von Horst_Sindermann: Im Rückschluss zu dazu ist tatsächlich das Körperschaftssteuerrecht bezüglich der Verlustverrechnung analog EKST §20, Satz 5 auch anzupassen oder - und das wäre uns allen lieber - §20, Satz 5 wird wieder abgeschaft.


      Und genau das hatte exakt so auch schon das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags festgestellt, dass Florian Toncar von der FDP in Auftrag gegeben hatte und das hier auch schon mal Mitte August kurz Thema war.

      Link zum Gutachten des WD:
      https://www.bundestag.de/resource/blob/707848/80b5fc65cd4b79…

      Link zum Gutachten-Inhalt in Kurzform und auf "deutsch"
      http://www.investoxforum.de/index.php?page=Thread&postID=750…
      Avatar
      schrieb am 21.11.20 20:04:36
      Beitrag Nr. 4.321 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.794.311 von artnaf am 21.11.20 16:42:35
      Zitat von artnaf: Und von wegen Trading GmbH ... also neben der Tatsache das sich ein ganzer Berufsstand (StB9 da wie Bolle frauf freut, nichts ist einfacher als Bilanz über Trading zu machen. StB´s machen da einen Heiligen Gral raus und die Hand auf ;-) Die Daten müssen ja schon entsprechend aufgearbeitet sein, der StB liest die dann in seine exklusive Software ein, auf die viele FA bestehen, sonst könntest du das auch in Excel machen. StB drückt auf zwei Knöppe, auf dem einen steht "Einlesen und Bilanz erstellen" auf dem anderen "Rechnung" .... ;-)


      Ich kenne nur Berufskollegen, die entsprechende Mandate ablehnen würden. Natürlich geht das Erstellen nur automatisiert, um die Abrechnungen in Buchungen umzusetzen, benötigst Du aber die Software, die das macht. und ein bisschen mehr Arbeit ist das schon. Aber grundsätzlich kannst und darfst Du das auch alles selber machen.

      Gruß
      Taxadvisor
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      Avatar
      schrieb am 21.11.20 20:31:03
      Beitrag Nr. 4.322 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.795.199 von artnaf am 21.11.20 19:31:22
      Zitat von artnaf: Na, also soooo schlimm ist es ja auch wieder nicht mit der GmbH und den Steuern. Jaja, ich weiss, jeder führt immer den Grenzsteuersatz ins Felde (42 bzw. 45%) , aber es kommt ja auf den durchschnittlichen Steuersatz an. Und als Alleinstehender musst du schon 500k ZU VERSTEUERNDES EINKOMMEN haben, um auf 43% zu kommen. Jaja ich weiss, haben alle hier ;-)


      Der Witz ist, die Steuer hat überhaupt nichts mit deinem Einkommenssteuersatz zu tuen. Du hast insgesamt eine Steuerbelastung von ca. 45%. Unabhängig davon wie dein Einkommenssteuersatz ist.

      Völlig egal. Die 45% hast du sogar bei nur einem Gewinn von 500,- EUR.
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      Avatar
      schrieb am 21.11.20 21:06:45
      Beitrag Nr. 4.323 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.784.249 von pi-Trader am 20.11.20 15:08:53
      Zitat von pi-Trader: Die meisten Future-Trader bzw. Optionshändler, die das im großen Stil tun, handeln bestimmt nicht als Privatperson!!

      Doch natürlich tun Sie das. Als privater Trader fallen 25% Abgeltungssteuer +Soli an. In einer GmbH sind es 32-36% je nach Gewerbesteuersatz und später nochmal bei Ausschüttung dein persönlicher Steuersatz im Teileinkünfteverfahren.
      Trading in einer GmbH machte bisher steuerlich nur Sinn wenn du ausschließlich Aktien handelst, mit Geld das über ist und du mal 15-20 Jahre gewinnbringend tradest und große Zinseszins Effekte entstehen, die Steuern auf spätere Entnahmen überkompensieren.
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.11.20 21:35:19
      Beitrag Nr. 4.324 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.795.586 von dazligth am 21.11.20 21:06:45
      Zitat von dazligth:
      Zitat von pi-Trader: Die meisten Future-Trader bzw. Optionshändler, die das im großen Stil tun, handeln bestimmt nicht als Privatperson!!

      Doch natürlich tun Sie das. Als privater Trader fallen 25% Abgeltungssteuer +Soli an. In einer GmbH sind es 32-36% je nach Gewerbesteuersatz und später nochmal bei Ausschüttung dein persönlicher Steuersatz im Teileinkünfteverfahren.


      Man kann es nämlich drehen und wenden wie man will. Du hast praktisch eine 50% Endbesteuerung.
      Mit einer GmbH verdoppelt man mal einfach seine Steuerlast plus Kosten der GmbH. Wo ist die Logik dahinter eine GmbH dafür zu gründen?

      Und wenn ich mit richtiger Kohle unterwegs bin, dann lasse ich mir mein eigenes Zertifikat von einem Emittenten kreieren. Dann investiere ich das Geld in mein Zertifikat das ich selber Handel und zahle dann nur die Abgeltungssteuer ohne Verlustbegrenzung.
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      Avatar
      schrieb am 21.11.20 21:46:33
      Beitrag Nr. 4.325 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.795.586 von dazligth am 21.11.20 21:06:45und wo willst du mit den ganzen Gewinnen hin. Letztendlich landet jeder irgendendwann bei Investitionen in Aktien und Immobilien und da ist dann eine VVG von Vorteil. Kannst natürlich auch auswandern, dann beträgt dein Steuersatz im besten Fall 0%!!

      https://www-finanzgefluester-de.cdn.ampproject.org/v/s/www.f…
      Avatar
      schrieb am 21.11.20 22:28:02
      Beitrag Nr. 4.326 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.795.355 von Taxadvisor am 21.11.20 20:04:36
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von artnaf: Und von wegen Trading GmbH ... also neben der Tatsache das sich ein ganzer Berufsstand (StB9 da wie Bolle frauf freut, nichts ist einfacher als Bilanz über Trading zu machen. StB´s machen da einen Heiligen Gral raus und die Hand auf ;-) Die Daten müssen ja schon entsprechend aufgearbeitet sein, der StB liest die dann in seine exklusive Software ein, auf die viele FA bestehen, sonst könntest du das auch in Excel machen. StB drückt auf zwei Knöppe, auf dem einen steht "Einlesen und Bilanz erstellen" auf dem anderen "Rechnung" .... ;-)


      Ich kenne nur Berufskollegen, die entsprechende Mandate ablehnen würden. Natürlich geht das Erstellen nur automatisiert, um die Abrechnungen in Buchungen umzusetzen, benötigst Du aber die Software, die das macht. und ein bisschen mehr Arbeit ist das schon. Aber grundsätzlich kannst und darfst Du das auch alles selber machen.

      Gruß
      Taxadvisor


      Na ich wusste doch du kommst nach so einer kleinen Überspitzung um die Ecke, es sei mir verziehn. Das Problem ist ja die E-Bilanz und die notwendige Taxonomie (und auch die Umwandlung in XGBL), was wiederum die Sache nicht so einfach macht. Aber es gibt ja die Möglichkeit über https://www.ebilanzonline.de/ mit entsprechender Kenntnbis das auch selbst zu machen.

      Habe aber gehört, daß einige FA IMMER Schwierigkeiten machen, wenn da kein StB mitgewirkt hat. Ohne Fleiss keinen Presi!
      Avatar
      schrieb am 21.11.20 22:34:30
      Beitrag Nr. 4.327 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.795.466 von bomike am 21.11.20 20:31:03
      Zitat von bomike:
      Zitat von artnaf: Na, also soooo schlimm ist es ja auch wieder nicht mit der GmbH und den Steuern. Jaja, ich weiss, jeder führt immer den Grenzsteuersatz ins Felde (42 bzw. 45%) , aber es kommt ja auf den durchschnittlichen Steuersatz an. Und als Alleinstehender musst du schon 500k ZU VERSTEUERNDES EINKOMMEN haben, um auf 43% zu kommen. Jaja ich weiss, haben alle hier ;-)


      Der Witz ist, die Steuer hat überhaupt nichts mit deinem Einkommenssteuersatz zu tuen. Du hast insgesamt eine Steuerbelastung von ca. 45%. Unabhängig davon wie dein Einkommenssteuersatz ist.

      Völlig egal. Die 45% hast du sogar bei nur einem Gewinn von 500,- EUR.


      Dann kläre mich doch mal auf wie du auf die 45% kommst, danke.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.11.20 23:06:06
      Beitrag Nr. 4.328 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.795.739 von bomike am 21.11.20 21:35:19
      Zitat von bomike: Du hast praktisch eine 50% Endbesteuerung.

      Ja, wenn man es ganz stark vereinfacht kann das grob hinkommen. Aber so einfach ist es nicht und man hat sehr viel Spielraum. Es kommt vorallem darauf an, was man hat/will/braucht.

      Mal ein hypotetisches vereinfachtes Beispiel:
      Du bist 45 und willst bis 65 dein Depot von heute 1 Mio € in der GmbH weiterführen.
      Du liquidierst alles, gründest eine GmbH mit 25k€ und leihst Ihr die 975k€ auf 20 Jahre.
      Gleichzeitig vereinbarst du 5% Zinsen.
      d.h. die GmbH zahlt dir 20 Jahre monatilich 6434,57 € zurück, die Zinsen darrauf sind zu versteuern.

      Mit der GmbH kannst du jetzt traden und auf die Gewinne fallen ca. 34% Steuern an, du schüttest nämlich sonst nichts aus. Du setzt noch dein Auto, PC, Arbeitszimmer, Tradinggebühren etc, über die GmbH ab und in diesen 20 Jahren hast du per Jahr nur ca. 30% Steuern gezahlt.
      Von den Annuitäten lebst du bis dahin und dein "profitables Tradingsystem" erwirtschaftet mehr Gewinne nach Steuern als die Annuität kostet. Dann hast du in 20 Jahren über 1 Mio in der GmbH.

      Dann gehts du "in Rente" tradest aber weiter und jetzt zahlst du statt der Annuität dir ein Gehalt.
      Die 6434,57 € Ausgaben inkl Lohnnebenkosten, entsprächen einem GF-Arbeitnehmer brutto von ca. 5.850 € und ohne Rentenberiträge (was als GF-Gesellschafter geht) bekommst du SK3 netto 4.248,83 raus. (BTW: 24,28% Ø Steuersatz). Gehälter sind Ausgaben! Also ist der Teil mit 24% "Abgespeist")
      Der Rest vom Gewinn mit den 34% und übrige Gewinne werden weiter in GmbH tesauriert, weil du mit 4k netto ganz komfortabel auskommst.

      50% sind das dann nicht.
      Hast du Frau und Kinder und willst vielleicht was vererben, kann eine GmbH auch sehr interessant sein, wenn die GmbH fortgeführt wird.

      Und wie von artnaf weiter oben ausgeführt gibt es hier noch ganz interessante Ansätze.
      Dazu kann man ich den atypischstill blog empfehlen.

      Es sein noch erwähnt, dass es Probleme (Überschuldung) geben kann der GmbH 975k€ bei 25k€ Eigenkapital zu leihen. So Konstrukte sind natürlich immer mit einem Steuerberater aufzusetzen.

      Zitat von bomike: Wo ist die Logik dahinter eine GmbH dafür zu gründen?

      Klare Sache, bei Aktien!
      Hier liegt die Steuerlast nicht bei 34% sondern bei ca. 1,5%
      5% der Aktiengewinne zu den 34% versteuert, im Gegenzug können Aktienverluste nicht gegengerechnet werden.

      Oder wenn du andere Einkünfte aus Beteiligungen hast und Überschüsse hast die du nicht verkonsumieren kannst/willst.
      Ich habe als Unternehmer auch eine Vermögensverwaltende GmbH in der genau das passiert.
      Bisher trade ich aber Aktion und Optionen ausschließlich privat, weil das steuerlich viel sinnvoller ist.
      Nicht benötigte Gewinne aus dem operativen Geschäft werden in der Holding in Zukunft wie von pi-Trader erwähnt in Aktien und Immobilien investiert als "Altersvorsorge".

      Ich werde nächstes Jahr erstmal auch weiter so handeln wie bisher. Ich bin der klassische Stillhalter. Aktien + Optionseinahmen (US Markt / keine OS) darauf. Ich vermiete sozusagen meine Aktien. Früher habe ich schonmal mit Long Optionen versichert, was ich zuletzt aber immer seltener gemacht habe und in 2021 wohl ganz sein lasse Aufgrund der Steuer.
      Wenn es gegen mich läuft wird eben nicht mehr gerollt sondern ausüben lassen, denn die Prämie zählt dann zu den "Anschaffungs-/Veräußerungskosten" und steht auch so im IB Kontoauszug.
      Dann kaufe ich die Aktie eben neu ein und verkaufe die Option drauf, auf die ich sonst gerollt hätte.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.11.20 23:18:04
      Beitrag Nr. 4.329 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.795.928 von artnaf am 21.11.20 22:34:30
      Zitat von artnaf:
      Zitat von bomike: ...

      Der Witz ist, die Steuer hat überhaupt nichts mit deinem Einkommenssteuersatz zu tuen. Du hast insgesamt eine Steuerbelastung von ca. 45%. Unabhängig davon wie dein Einkommenssteuersatz ist.

      Völlig egal. Die 45% hast du sogar bei nur einem Gewinn von 500,- EUR.


      Dann kläre mich doch mal auf wie du auf die 45% kommst, danke.


      Das kommt auf die Umstände an. Da kann bei einem gut gestellten Arbeitnehmer der das nebenbei macht schon hinkommen, wenn alles sofort ausgeschüttet werden soll und er sein bisheriges Tradingkapital voll als Geschäftseinlag einbringt.

      Die GmbH zahlt kein GF-Gehalt, dann ca. 34% auf den Gewinn. Die restlichen 66% Gewinn werden ausgeschüttet und wir unterstellen im günstigsten Fall 26,375% Abgelstungssteuer + Soli (statt persönlicher Steuersatz oder Teileinkünfteverfahren).

      Das wäre eine jährliche Steuerlast von 51,4% gegenüber 26,375% wie heute. Nebenkosten der Trading GmbH nicht berücksichtigt...
      Ich habe oben aber ja auch versucht zu zeigen wie man (Kapital und erfolgreichem System vorrausgesetzt) da nicht zwangsläufig landen muss.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.11.20 23:33:47
      Beitrag Nr. 4.330 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.795.928 von artnaf am 21.11.20 22:34:30
      Zitat von artnaf: Dann kläre mich doch mal auf wie du auf die 45% kommst, danke.


      Du machst als Beispiel 100.000,- EUR Gewinn innerhalb der GmbH.
      15.8% Körperschaftssteuer (inkl. Soli) = 15.800,- plus 16.5% (im Mittel) Gewerbesteuer = 16.500,- EUR.

      Da bist du bei 32.300 Steuern auf dem Gewinn innerhalb der GmbH = Belastung 32.5%

      Da hast du also schon eine Belastung von über 30%. Jetzt ist der Gewinn aber in der GmbH und nicht bei dir im Portemonnaie. GmbH/ UG ist eine Körperschaft und von dir als Person getrennt zu betrachten.

      Die Gewinnausschüttung des tatsächlich übrig gebliebenen Gewinn liegt dann bei 70.000,- EUR. Darauf zahlst du Kapitalertragssteuer von 25% plus Soli (die Kirchensteuer lasse ich mal raus).

      Das ist dann eine Steuerbelastung von zusätzlichen 18.459,- EUR. Aus den 100.000,- ursprünglichen Gewinn verbleiben 51.541 EUR

      also eine 50% Belastung.

      Es gibt noch eine Option wo 60% des Gewinns auf Einkommenssteuerbasis berechnet werden. Je nachdem wie hoch das persönliche Einkommen in dem Jahr war kann das die Situation verbessern, aber nicht wirklich grundlegend. Im besten Falle wäre die Belastung bei ca. 10.000,- womit die Gesamtbelastung bei über 40% wäre. (aber auch nur dann, wenn man Arbeitslos ist)

      Jetzt kann man ja argumentieren, man gibt sich selbst Gehalt um den Gesamtgewinn zu drücken. Das ist aber letztendlich ein Trugschluß. Denn das Gehalt wird ja auch versteuert. Man würde damit sogar die Option mit dem Halbkünfteverfahren konterkarieren. Nehme ich ein kleines Gehalt, kann ich die Gewinne nicht wirklich effizient drücken. Nehme ich ein großes Gehalt, komme ich in den Spitzensteuersatz.

      Die andere Story mit den Ausgaben sind doch nur indirekt sinnvoll. Alles was das Unternehmen ausgibt oder anschafft gehört dem Unternehmen und nicht dem Inhaber. Ausgaben sollten ja eine Wertschöpfung bringen und nicht des Ausgebens willen. Zumal mit einer solchen Trading GmbH ich einer der wenigen Unternehmen bin, die ja nicht mal die Umsatzsteuer verrechnet bekommen. Ich zahle also eine Verbrauchssteuer die nur Private Personen betrifft.

      Eine "Trading" GmbH/ UG kann sinn machen, aber unter ganz anderen Voraussetzungen. Wenn ich zum Beispiel schon eine habe und oder als Mindestvoraussetzung: Ich habe aus der GmbH noch eine andere Einnahmequelle (außerhalb des Tradings).

      Die Zusatzkosten (Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Notar etc. sind gar nicht eingerechnet).
      Avatar
      schrieb am 21.11.20 23:35:03
      Beitrag Nr. 4.331 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.796.033 von dazligth am 21.11.20 23:06:06Da gehts du aber sehr auf Nummer sicher mit deiner Vorgehensweise bezüglich der Stillhalterpositionen. Du vermeidest das Rollen und lässt dir die Aktien ein- bzw. ausbuchen und anschließend geht das Spielchen wieder von vorne los. Steuerlich ist das völlig i.O. Du kannst es dir aber einfacher machen und deine Position weiterollen. Wir (oder besser der Taxadvisor) hatten hier vor gefühlten 200 Seiten schon festgestellt, dass Stillhaltergeschäfte nicht unter die neue Regelung fallen (das EKST §20, Abs.1, Pkt 11). Damit bist du mit einem closing der Position (egal ob im Gewinn oder Verlust) raus und kannst wieder eine neue Pos. eröffnen.

      Das hatte m.E. auch die Consorsbank und diverse Steuerberater im Netz so bestätigt. Die Regelung gilt (und der Lothar hat es im FA im Oktober nochmal ausdrücklich präzisiert, für die Zoooccckkkääärrrrr, die mit geringen Kapitaleinsatz exorbitante Gewinne erzielen wollen) für EKST §20, Abs.2 Punkt 3. Mit EKST §20, Abs. 1, Pkt.11 erzielst du in der Regel keine exorbitanten Gewinne, höchsten exorbitante (unbegrenzte) Verluste....😡😡😡😡
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.11.20 23:45:17
      Beitrag Nr. 4.332 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.796.069 von dazligth am 21.11.20 23:18:04
      Zitat von dazligth: Das wäre eine jährliche Steuerlast von 51,4% gegenüber 26,375% wie heute. Nebenkosten der Trading GmbH nicht berücksichtigt...
      Ich habe oben aber ja auch versucht zu zeigen wie man (Kapital und erfolgreichem System vorrausgesetzt) da nicht zwangsläufig landen muss.


      Da haben wir ja die gleichen Zahlen :)

      Natürlich gibt es Konstrukte die die Gesamtsteuerlast verringern können. Die können aber 99% nicht wirklich umsetzen. Dein Beispiel mit der Millionen. Wenn ich aber eine Millionen zur Verfügung habe, dann kann ich viel einfacher Steuer optimieren. Da lasse ich mir mein eigenes Zertifikat emittieren und bleibe bei den 26.375%. Das ist easy going.
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 00:05:57
      Beitrag Nr. 4.333 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.794.311 von artnaf am 21.11.20 16:42:35
      Zitat von artnaf: Da guckt man mal nicht und schon gefühlt 50 Seiten mehr, zum Glück nicht so themenfremd wie es zwischenzeitlich schon .mal war. Danke für die vielen Beiträge de mal nicht von den üblichen Verdächtigen kamen.

      Zu den Vorschlägen zum "profitableren Traden", von wegen Profitfaktor "hochzehen" und so. Also ohne die Bindingsteuer hättet ihr das nicht gemacht? Hm ;-)

      Und von wegen Trading GmbH ... also neben der Tatsache das sich ein ganzer Berufsstand (StB9 da wie Bolle frauf freut, nichts ist einfacher als Bilanz über Trading zu machen. StB´s machen da einen Heiligen Gral raus und die Hand auf ;-) Die Daten müssen ja schon entsprechend aufgearbeitet sein, der StB liest die dann in seine exklusive Software ein, auf die viele FA bestehen, sonst könntest du das auch in Excel machen. StB drückt auf zwei Knöppe, auf dem einen steht "Einlesen und Bilanz erstellen" auf dem anderen "Rechnung" .... ;-)

      Aber was anderes zur Trading GmbH. Das Trading innerhalb einer GmbH unterliegt der Körperschaftsstuer(gesetz). Der wissenschaftliche Rat des Bundestages hat darauf hingewiesen, daß es ja eigentlich so sen müsste, auch das Körperschaftssteuergesetz anzupassen. Denn das Trading sollte auch hier "schädlich" sein wie es so schön heisst. Vielleicht kommen die ja noch auf die Idee, schwierig wäre es nicht.


      Also, "profitableres Traden" und "Profitfaktor hochziehen" ist ja erstmal nicht automatisch dasselbe. Wenn die eine Strategie statistisch 5 Gewinne von 100 und 4 Verluste von 100 produziert, dann hat diese Strategie einen Profitfaktor von 1,25. Vor Binding, konnte man diese Strategie "munter laufen lassen", weil unterm Strich ja was bei übrig blieb. Diese Strategie kannst Du künftig nur noch in der GmbH fahren, aber nicht mehr privat (nach aktuellem Stand). Von daher zwingt einen die Bindingsteuer schon, sein eigenes Handeln zu modifizieren.

      Dann hat man aber vielleicht auch noch eine andere Strategie, die statistisch in 4 Fällen 100 Gewinn bringt und 1 mal einen Verlust von 100 produziert (Profitfaktor 4,0). Diese Strategie (Signallage...) tritt aber vielleicht 10 mal seltener auf als die vorgenannte Strategie.

      Um künftig den (durchschnittlichen) Profitfaktor hochzuziehen, muss man nun seine Trades diszipliniert analysieren, einteilen und die mit Profitfaktor 1,25 künftig weglassen (oder auslagern in die GmbH) und die anderen, seltenen, vielleicht mit dem doppelten Einsatz handeln.

      Also, was ich damit sagen will, ich denke jeder Trader kennt die Situation, dass er "undiszipliniert" "halbgare" Trades nimmt und sich dann Verluste einfängt. Was bisher vielleicht kein Problem war (weil man ja in Summe mit Faktor von ca. 1,3 profitabel war), geht künftig nicht mehr, weil Faktor 1,3 unterm Strich nach Steuern Geld kostet.

      Aber es ist auch Quatsch, künftig Ende Januar das Trading einstellen zu müssen, weil man die 10.000er Schwelle gerissen hat. Entscheiden ist künftig, kann ich bei Verlusten von 10.000 auch Gewinne von mind. 15.000 erwirtschaften )(pro Monat, pro Tag oder pro Jahr...). Wenn ja, kann ich dann auch ab Februar trotz Binding privat noch weiter aktiv sein.

      Nochmal, natürlich ist dieses Gesetz Schwachsinn und gehört korrigiert. Aber bevor ich auswandere, ist es vielleicht das kleinere Übel, die eigene Trading-Strategie zu analysieren und anzupassen.

      Bei mir persönlich hat dieses drohende Steuerdrama jedenfalls in den letzten Monaten gezwungenermaßen zu größerer Disziplin und damit auch zu einem besseren Profitfaktor und sogar zu gesteigerter Profitabilität geführt.
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 00:18:12
      Beitrag Nr. 4.334 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.796.102 von Horst_Sindermann am 21.11.20 23:35:03
      Zitat von Horst_Sindermann: Steuerlich ist das völlig i.O. Du kannst es dir aber einfacher machen und deine Position weiterollen. Wir (oder besser der Taxadvisor) hatten hier vor gefühlten 200 Seiten schon festgestellt, dass Stillhaltergeschäfte nicht unter die neue Regelung fallen (das EKST §20, Abs.1, Pkt 11). Damit bist du mit einem closing der Position (egal ob im Gewinn oder Verlust) raus und kannst wieder eine neue Pos. eröffnen.

      Das hatte m.E. auch die Consorsbank und diverse Steuerberater im Netz so bestätigt.


      Jein, ist mir schon klar. Von Taxadvisor hab ich das natürlich gelesen. Ich habe generell hier alle Beiträge gelesen.

      Ein anderer Steuerberater der unsere Trading Gruppe betreut, lehnt sich da nicht so weit aus dem Fenster - auch wenn er diese Meinung teilt.

      Wir stellen ja grad fest, dass hier das Gesetz mit "Anwendungserlassen" verbogen werden soll - wenn es so kommt.
      Plötzlich sollen CFD, OS usw. keine Termingeschäfte sein, wer weiß was dann plötzlich alles im Erlass umgedeutet wird. Wie der Rückkauf bewertet wird und in welchem Topf der landet.

      Juckt mich ja nicht. Unterm Strich macht es für mich keinen Unterschied. Daher werde ich die erste Zeit auf Nummer sicher gehen bis mehr Klarheit herrscht.

      Ist zwar unüblich, aber der Anwendungserlass kann ja noch ein Jahr auf sich warten lassen bis mehr Klarheit herrscht.
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      Avatar
      schrieb am 22.11.20 00:38:27
      Beitrag Nr. 4.335 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.796.216 von dazligth am 22.11.20 00:18:12Bisher ist ja die Anwendung bei Stillhaltergeschäften (bei den deutschen Brokern) ja relativ einfach. Die Prämieneinnahme werden sofort versteuert und das Gegengeschäft (closing) wandert in den Verlusttopf 2 und kann mit Dividenden, Anleihen, ETF verrechnet werden. Soweit, so gut...

      Im Prinzip kann bei Stillhaltergeschäften alles so bleiben...... Man könnte es aber auch kompliziert machen und §20, Abs.1, Pkt 11 exakt umsetzten:......." schließt der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, so mindern sich seine Prämieneinnahmen entsprechend". Man könnte nun bei negativen Ergebniss das Ganze uminterpretieren in einen Verlust nach §20, Abs.2, Punkt 3 und die Verluste würden dann unter die Verlustbegrenzung fallen. Die Gewinne (bei positiven Ergebniss) bleiben weiter Einkünfte aus Stillhalterprämien. Dann müßten aber bei den Brokern die Systeme angepasst werden, um bei den Stillhaltergeschäften die Verluste herauszufischen (ob sich das lohnt????). Und das Ganze in 6 Wochen bis Weihnachten und noch ohne klärendes BMF-Schreiben???
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 07:40:26
      Beitrag Nr. 4.336 ()
      ist fremdkapital für den future handel von der Regelung betroffen ?
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 09:59:43
      Beitrag Nr. 4.337 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.796.069 von dazligth am 21.11.20 23:18:04
      Zitat von dazligth:
      Zitat von artnaf: ...

      Dann kläre mich doch mal auf wie du auf die 45% kommst, danke.


      Das kommt auf die Umstände an. Da kann bei einem gut gestellten Arbeitnehmer der das nebenbei macht schon hinkommen, wenn alles sofort ausgeschüttet werden soll und er sein bisheriges Tradingkapital voll als Geschäftseinlag einbringt.

      Die GmbH zahlt kein GF-Gehalt, dann ca. 34% auf den Gewinn. Die restlichen 66% Gewinn werden ausgeschüttet und wir unterstellen im günstigsten Fall 26,375% Abgelstungssteuer + Soli (statt persönlicher Steuersatz oder Teileinkünfteverfahren).

      Das wäre eine jährliche Steuerlast von 51,4% gegenüber 26,375% wie heute. Nebenkosten der Trading GmbH nicht berücksichtigt...
      Ich habe oben aber ja auch versucht zu zeigen wie man (Kapital und erfolgreichem System vorrausgesetzt) da nicht zwangsläufig landen muss.


      Uiuiui, also du vergleichts ja in deinem Beispiel 100k ZU VERSTEUERNDES EINKOMMEN mit 100k GEWINN. 100k zvE sind für einen Single ca. 33% und für Verh. 24% Steuern, nur so als Info für die Lesenden.

      Die spannende Frage ist ja, wie komme ich zu den 100k "Gewinn"? Und da sind die Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb einer GmbH nun mal viel größer. Du beschreibst hier nur den "Worst Case" nämlich die Gewinnausschüttung. Ja diese unterliegt der Kapitalertragssteuer. Aber ach hier wird ja nicht voll versteuert, sondern es gilt das Teileinkünfteverfahren.

      Warum soll denn eine GmbH kein GF Gehalt zahlen? Denn das GF Gehalt verringert doch deinen Gewinn vor Steuern. Und dieses GF Gehalt ist (steuermäßig) bis min. 53k und bei Verh. (wenn sonst keine Einkünfte da sind) bis min. 103k günstiger, weil kleiner 25%. Wohlgemerkt, das istr das zvE, das GF Gehalt kann höher sein, je nachdem was du z.B. an Sonderausgaben (Rentenversicherung, Krankenversicherung) hast. Kinder vorhanden? Dann kommen noch Kinbderfreibeträge zum Abzug usw. usf. Am besten man macht eine Rückwärtsrechnung, ausgehend von 53k / 103k und kann so sein GF Gehalt festlegen.

      Also du hast den Worst Case dargestellt, der aber wirklich "das Letzte" ist was man machen sollte.
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 11:08:24
      Beitrag Nr. 4.338 ()
      Zurück zum Thema, für alle die nicht mehr wissen worum es geht, oder sowieso nur die letzte und vorletzte Seite lesen .....

      Es geht primär um die im nächsten Jahr wirksame Limitterung von Verlustanrechnung auf Gewinne aus Geschäften im Terminhandel auf 10k Euro.

      Nachdem ja der Bundestag letzte Woche schon das Ende des Grundgesetzes beschlossen hat, steht unser Herzensthema JStG 2020 noch nicht mal auf der Tagesordnung in der nächsten Woche.

      SKANDAL! Hab direkt meinen AfD MdB angeschrieben, ob der mich unbeaufsichtigt durch die Gänge schleichen lässt um z.B.: ins Gesicht zu filmen, während er in der Kantine auf seine gefüllte Paprika (rot natürlich) wartet. Antwort steht noch aus. Vielleicht hätte ich Volksgenosse statt nur Genosse in der Anrede verwenden sollen.

      https://www.bundestag.de/resource/blob/473450/ad9836b2695cf0…
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 11:13:31
      Beitrag Nr. 4.339 ()
      Na wenigstens der Finanzausschuss nimmt sich am 25.11.20 nochmals des Themas an

      https://www.bundestag.de/resource/blob/807876/d4c436140b8d90…
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      schrieb am 22.11.20 12:44:53
      Beitrag Nr. 4.340 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.797.485 von artnaf am 22.11.20 11:13:31Man kann natürlich über das Stöckchen springen (TradingGmbH), das einem L.Binding da hinhält.
      Aber neben der gesamten Gestaltungs-Akrobatik stellt sich die Frage: Eure Zeit, die ihr euch mit dem M. befasst, die gibt es umsonst?
      33 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 13:54:02
      Beitrag Nr. 4.341 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.798.049 von Ostrakismos am 22.11.20 12:44:53
      Zitat von Ostrakismos: Man kann natürlich über das Stöckchen springen (TradingGmbH), das einem L.Binding da hinhält.
      Aber neben der gesamten Gestaltungs-Akrobatik stellt sich die Frage: Eure Zeit, die ihr euch mit dem M. befasst, die gibt es umsonst?


      Ja das ist für mich auch der Hauptaspekt der gegen eine GmbH spricht. Zum einen die deutlich erhöhten Kosten für Abos beim Broker und zum anderen dieser ganze "Gestaltungsaufwand" bei einer GmbH.

      Es ist schon schwer genug, am Markt Geld zu verdienen und mit der GmbH macht man sich da eine komplett neue Front auf, wo man dann mit dem Steuerberater zusammen und in ständigem Kampf mit dem Finanzamt quasi nochmal drum kämpfen muss, das verdiente Geld auch zu behalten.

      Man man muss dann auf Bindings Terrain gehen und da wird er einen immer mit seiner Erfahrung schlagen. Ist dieses Geschäftsführergehalt nun zu hoch oder zu niedrig für eine "Trader-GmbH"? Sind die Zinsen für das Gesellschafterdarlehen angemessen? Jedes FA wird da seine eigene Meinung haben und dann folgen zermürbende Prozesse ....

      Und am Ende wird dann die Verlustverrechnung im KSt auch noch entsprechend angepasst (der wissenschaftliche Dienst im BT hat das ja schon vorgeschlagen).

      Nee nee dann lieber Enten füttern gehen und die Ruhe geniessen.

      Nachfolgenden Generationen kann man vielleicht noch mitgeben, dass es in D immer besser ist, sich auf der Empfängerseite von Verteilungsleistungen zu positionieren (d.h. Beamter, Funktionär, Politiker, Hartz IV Empfänger (bei bescheidenen Ansprüchen :laugh:), das sind alles Berufe mit Zukunft).
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      Avatar
      schrieb am 22.11.20 14:05:51
      Beitrag Nr. 4.342 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.798.457 von Gerhard_Mueller am 22.11.20 13:54:02Ich will bei der Gelegenheit nochmal auf die Legende eingehen, eine stille Mehrheit im Land könnte für die Bindingsteuer sein. Das ist ausgeschlossen, allerdings behaupten Demagogen ja immer, sie seien die Stimme des Volkes.

      Vor Binding habe ich niemanden gehört, der von Steuern auf Verluste oder Steuersätzen größer 100% sprach, auch nicht für Drogen-, Waffen- oder Menschenhandel. Wenn jemand von der Erhöhung des Spitzensteuersatzes oder der Abschaffung der Abgeltungsteuer redet, dann ist das was ganz anderes als die Bindingsteuer.

      Für die Bindingsteuer sind nur ihr narzisstsicher Erfinder und ein paar extreme Linke, die gerne "erschiessen" wollen.

      Die Bindingsteuer ist ein Anschlag auf die Demokratie. Sie ist eine Hass-Abgabe. Dass so viele den Ernst der Lage nicht erkennen zeigt, dass ihnen gesundes Mißtrauen fehlt. Sie halten es einfach nicht für möglich, dass ein SPD-Abgeordneter einen derart dreisten Verfassungsbruch durchzieht und reden sich selbst ein, irgendwie würde es schon stimmen.
      31 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 14:33:31
      Beitrag Nr. 4.343 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.798.520 von startvestor am 22.11.20 14:05:51Ich habe nun das BMF-Schreiben vom 11.11.2020 zur Umsetzung der Bindingsteuer in den Steuerbescheinigungen gefunden. Muss ich mir selber aber auch erst mal ansehen:

      https://icep.de/SERVICE/KEST/BMF-2020-11-11-Steuerbescheinig…
      29 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 14:34:17
      Beitrag Nr. 4.344 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.798.721 von startvestor am 22.11.20 14:33:31Hier noch die Quelle:

      https://icep.de/seminarmaterialien/
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 14:41:47
      Beitrag Nr. 4.345 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.798.520 von startvestor am 22.11.20 14:05:51Ob eine Persönlichkeitsstörung vorliegt, das kann ich nicht beurteilen.
      Für mich ist er ein politischer Trickbetrüger. Er hat den Koalitionspartner reingelegt oder erpresst oder beides. Das müssten auch seine Parteigenossen erkennen, aber die folgen ihm blind.
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 14:54:27
      Beitrag Nr. 4.346 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.798.721 von startvestor am 22.11.20 14:33:31Für uns interessant sind Tz 34a und 78:

      34a

      Nach § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG können Verluste aus Termingeschäften im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 EStG, insbesondere aus der Veräußerung, der Glattstellung und dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 EStG und mit Einkünften aus Stillhalterprämien im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 EStG ausgeglichen werden.
      Die Verlustverrechnung ist beschränkt auf 10.000 Euro.
      Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen und je Folgejahr in Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Einkünften aus Stillhalterprämien verrechnet werden, wenn nach der unterjährigen Verlustverrechnung ein verrechenbarer Gewinn oder verrechenbare Einkünfte verbleiben.
      Ein Verlustausgleich nach § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG findet nur im Rahmen der Veranlagung statt.
      Die Verluste können nicht mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.
      Das Kreditinstitut hat die angefallenen Verluste aus Termingeschäften auch ohne Antrag des Steuerpflichtigen zu bescheinigen, um dem Steuerpflichtigen im Rahmen der Veranlagung diese Verrechnung (beispielsweise mit Gewinnen aus Termingeschäften und Einkünften aus Stillhalterprämien, die bei einem anderen Kreditinstitut erzielt wurden) zu ermöglichen. Verluste aus Stillhaltergeschäften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 EStG (z. B. durch entsprechende Glattstellungsgeschäfte) werden von § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG nicht erfasst.

      Nach § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG können Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des § 20 Absatz 1 EStG, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des § 20 Absatz 1 EStG auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des § 20 Absatz 1 EStG nur mit Einkünften aus Kapitalvermögen bis zur Höhe von 10.000 Euro ausgeglichen werden.
      Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen und je Folgejahr in Höhe von 10.000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden.
      Ein Verlustausgleich nach § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG findet nur im Rahmen der Veranlagung statt.
      Das Kreditinstitut hat die angefallenen Verluste im Sinne des § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG auch ohne Antrag des Steuerpflichtigen zu bescheinigen, um dem Steuerpflichtigen im Rahmen der Veranlagung diese Verrechnung (beispielsweise mit Einkünften aus Kapitalvermögen, die bei einem anderen Kreditinstitut erzielt wurden) zu ermöglichen.
      Handelt es sich bei den wertlosen oder ausgefallenen Wirtschaftsgütern um Investmentanteile, ist der Verlust aus der Ausbuchung, der Übertragung auf einen Dritten oder einem sonstigen Ausfall nach Teilfreistellung zu bescheinigen.




      78

      Die Änderungen der Rz. 34a sowie der entsprechenden Änderung des Musters I sind im Falle von Verlusten im Sinne des § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG für Verluste anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 entstehen.
      Dies gilt auch für die Anwendung der Rz. 32a und der entsprechenden Änderung des Musters I. Die Änderungen der Rz. 34a sowie die entsprechende Änderung des Musters I sind im Falle von Verlusten im Sinne des § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG für Verluste anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 entstanden sind.
      Für den Kapitalertragsteuerabzug und die Ausstellung von Steuerbescheinigungen wird es nicht beanstandet, wenn die Vorgaben zur Umsetzung des § 20 Absatz 6 Satz 5 und Satz 6 EStG unter folgender Maßgabe erst zum 1. Januar 2022 angewendet werden:

      1. Ab 1. Januar 2021 dürfen Verluste aus ausgeknockten Zertifikaten, Verluste aus verfallenen Optionen, der Verlust aus einem vom Stillhalter gezahlten Barausgleich und Verluste aus ausgeknockten / verfallenen Optionsscheinen nicht mehr in den Verlusttopf für sonstige Verluste eingestellt werden.
      Die Rzn. 8a, 26, 27, 32 und 34 des BMF-Schreibens „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“ in der am 16. September 2019 geltenden Fassung (BStBl I S. 889) sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr anzuwenden.
      Verluste aus dem wertlosen Verfall von anderen Wirtschaftsgütern im Sinne des § 20 Absatz 1 EStG sind ebenfalls entsprechend der bisherigen Verfahrensweise beim Kapitalertragsteuerabzug nicht im Verlusttopf für sonstige Verluste zu berücksichtigen.

      3. Das BMF-Schreiben „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“ in der am 16. September 2019 geltenden Fassung (BStBl I S. 889) und das BMF-Schreiben „Kapitalertragsteuer; Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG“ in der am 27. Juni 2018 geltenden Fassung (BStBl I S. 805) werden weiterhin angewendet.
      Für das Kalenderjahr 2020 können Verluste aus ausgeknockten Zertifikaten, Verluste aus verfallenen Optionen, der Verlust aus einem vom Stillhalter gezahlten Barausgleich und Verluste aus ausgeknockten / verfallenen Optionsscheinen weiterhin in den Verlusttopf für sonstige Verluste eingestellt werden.
      Verluste aus dem wertlosen Verfall von anderen Wirtschaftsgütern im Sinne des § 20 Absatz 1 EStG sind entsprechend der bisherigen Verfahrensweise beim Kapitalertragsteuerabzug nicht im Verlusttopf für sonstige Verluste zu berücksichtigen.
      Im Übrigen sind die Verluste im Rahmen der Veranlagung durch Vorlage von Abrechnungen der Depotbank nachzuweisen.




      Was soll nun "die Vorgaben zur Umsetzung des § 20 Absatz 6 Satz 5 und Satz 6 EStG unter folgender Maßgabe erst zum 1. Januar 2022 angewendet werden" bedeuten, das erschliesst sich mir nicht auf Anhieb.
      Gibts nun gar keine Verlustverrechnnug durch die Broker ab dem 01.01.2021 oder in 2021 noch
      ch die normale und die Doku über die Steuerbescheinigung für die ESt-Erklärung? Steuerdeutsch ist irres Deutsch.
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 15:00:01
      Beitrag Nr. 4.347 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.798.862 von startvestor am 22.11.20 14:54:27Also ich lese das so, dass die Broker die Bindingsteuer (Satz 5) tatsächlich erst ab 2022 anwenden müssen, die Brehmsteuer (Satz 6) aber im Wesentlichen schon ab 2021. Ich gehe mal davon aus, dass kein Broker freiwillig schon in 2021 die Bindingsteuer umsetzen wird.

      Aber der Hammer kommt dann eben mit der ESt-Veranlagung 2021.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 15:42:07
      Beitrag Nr. 4.348 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.798.895 von startvestor am 22.11.20 15:00:01
      Zitat von startvestor: Also ich lese das so, dass die Broker die Bindingsteuer (Satz 5) tatsächlich erst ab 2022 anwenden müssen, die Brehmsteuer (Satz 6) aber im Wesentlichen schon ab 2021. Ich gehe mal davon aus, dass kein Broker freiwillig schon in 2021 die Bindingsteuer umsetzen wird.

      Aber der Hammer kommt dann eben mit der ESt-Veranlagung 2021.


      Nee das seh ich anders.
      Grundsätzlich sind S. 5 für Verluste anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 entstehen.
      § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG ist für Verluste anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 entstanden sind.

      Jetzt sagen sie dass es nicht beanstandet wird wenn beides § 20 Absatz 6 Satz 5 und Satz 6 EStG erst zum 1. Januar 2022 angwendet wird. D.h. mE S.6 wird verschoben. S.5 tritt pünktlich in Kraft.

      Für 2020 dürfen die Verluste des S.6 vom Broker weiterhin ins Töpfchen eingestellt werden obwohl eigentlich schon die neue Regel gilt.

      Ab 2021 darf das Töpfchen nicht mehr aufgefüllt werden, d.h. volle Besteuerung der Erträge beim Broker. Und eine Bescheinigung für die Veranlagung, womit dann der Stpfl seine Verluste geltend machen kann.

      Dazu oben der Satz "ein Verlustausgleich nach § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG findet nur im Rahmen der Veranlagung statt."

      So lese ich das.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 16:07:30
      Beitrag Nr. 4.349 ()
      Also im Wesentlichen null Bewegung mit dem Unterschied, dass den Brokern eine goldene Brücke gebaut wird, was den Zeitfaktor betrifft. Beschämend, wenns dabei bleibt.
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 16:54:00
      Beitrag Nr. 4.350 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.799.186 von Gerhard_Mueller am 22.11.20 15:42:07 "ein Verlustausgleich nach § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG findet nurim Rahmen der Veranlagung statt." ist ja gerade der Hinweis, dass der Satz 5 auf Brokerebene in 2021 nicht stattfindet.

      Ich denke, der Hintergrund ist, dass man beide Sätze für die Broker um jeweils 1 Jahr verschieben wollte. Satz 6 ist ja schon seit 1.1.2020 in Kraft, Satz 5 gilt erst ab 1.1.2021.
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 17:27:04
      Beitrag Nr. 4.351 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.798.721 von startvestor am 22.11.20 14:33:31Also wenn ich ich mir das Dokument durchlese sind mir 2 Dinge jetzt vollkommen klar:

      1. Stillhaltergeschäfte sind (und das hatte Taxadvisor schon bestätigt) ausdrücklich von der Bindingsteuer ausgenommen.

      2. Das Dokument hat 37 Seiten und beschreibt ausführlich die Verlustbescheinigung für die Veranlagung. Es erscheint mir gereralstabsmäßig geplant. Es hier nur auf einen Trick von Binding zu schieben und auf die Unfähigkeit von Brehm/Tillmann, zielt zu kurz. M.M. nach ist dieses Dokument der Anfang vom Ende der Abgeltungssteuer. Hier werden mit oder ohne SPD die Zügel weiter angezogen.

      Mittelfristig werden Einkünfte aus Kapitalvermögen dem jeweiligen Einkommenssteuersatz unterworfen. Hier gilt es sich anzupassen, ggf. auch mit einer GmbH bei großen Vermögen (leider ist dann mit der Anonymität Essig, was mir sehr wichtig war..😂😂😂😂😂)

      Bezüglich unserer Belange können wir noch auf eine Streichung der KO, CFD, Zertis, OS aus der Verlustbegrenzung hoffen, mehr nicht!!! Dafür haben die Mühlen schon angefangen zu arbeiten..
      So siehts leider aus😡😡😡😡😡😡
      26 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 17:44:46
      Beitrag Nr. 4.352 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.799.861 von Horst_Sindermann am 22.11.20 17:27:04Jetzt übertrieb mal nicht, sonst denkt der Sachbearbeiter im BMF noch, er wäre ein Star. :D

      Das BMF-Schreiben zu Steuerbescheinigungen gibts ja schon länger, der Sachbearebeiter hats nur aktualisiert. Aus unserer Sicht hat er nur Tz. 34a und 78 neu gefasst. M.E. kriegt man das in einer Stunde fertig, war vermutlich auch so, es ist mit wenig "Liebe" geschrieben.



      Habe mir heute nun auch endlich mal die Verfassungsklage vorgenommen. Bin jetzt bei Seite 36. Das war also Teil A, die Darstellung des Sachverhalts. Manches kam mir vor wie ein Lehrgang zum Handel mit Optionen, schwere Kost für die Richter. So ganz zufrieden bin ich nicht. Waren auch kleinere Fehler drin, aber das ist nicht entscheidend. Man hätte es m.E. den Richtern leichter machen können, d.h. ein simples Beispiel voranstellen, wie wir sie so oft selber geschrieben haben.

      Eigentlich reicht ja ein Satz zur Erklärung der Bindingsteuer: Steuern auf Verluste und Steuersätze > 100%

      Aber es wird kein Problem sein. Ich bin mir sicher, die Richter am BVerfG wissen schon lange, was da gelaufen ist. So einen Verfassungsbruch hats im Steuerrecht noch nie gegeben, da wird man intern schon länger drüber reden.

      Und leider fehlt auch dieser Mann im Text:

      17 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 17:57:05
      Beitrag Nr. 4.353 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.799.954 von startvestor am 22.11.20 17:44:46Solche Schockbilder an einem geruhsamen Sonntag. Schämen Sie sich Herr startvestor.
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 18:01:09
      Beitrag Nr. 4.354 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.799.954 von startvestor am 22.11.20 17:44:46Im ersten Moment bevor ich deinen Text gelesen habe, dachte ich, die suchen den jetzt per Fahndungsfoto 😂, kommt vielleicht noch
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 18:02:18
      Beitrag Nr. 4.355 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.799.954 von startvestor am 22.11.20 17:44:46Hast ja recht, wenn man nur das Fettgedruckte nimmt, ist es wirklich nicht viel Arbeit.... Jetzt warten wir mal ab, wie restriktiv die Auslegung ,was Termingeschäfte sind und was nicht, sein wird. Daran wird sich dann Lothar Binding lassen müssen.... ich sehe es am Ende noch kommen, dass nur noch Eurex-Futures und Eurex-Optionen unter die Verlustbegrenzung fallen.
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      schrieb am 22.11.20 18:07:45
      Beitrag Nr. 4.356 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.800.098 von Horst_Sindermann am 22.11.20 18:02:18
      Zitat von Horst_Sindermann: , dass nur noch Eurex-Futures und Eurex-Optionen unter die Verlustbegrenzung fallen.


      wieso nur die von der Eurex? Um dem lokalen Börsenstandort maximal zu Schaden? 😉
      12 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 18:15:15
      Beitrag Nr. 4.357 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.800.128 von justatrader am 22.11.20 18:07:45Sorry gilt dann natürlich auch für die Futures/Optionen in USA, Asien, etc.... Aber das die Retailer rausfallen könnten, wäre schon der Hammer...... Produkte, die in USA verboten sind😡😡😡!!! Na warten wir mal ab, ob es wirklich so kommt...
      11 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 18:31:15
      Beitrag Nr. 4.358 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.800.188 von Horst_Sindermann am 22.11.20 18:15:15Dieses Gesetz und erst recht wenn es am Ende nur für die reinen Futures und Optionen gelten sollten, mit denen keine Bankenlobby verdienen kann, ist ein Paradebeispiel für eine Ursache von Politikverdrossenheit
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 18:56:08
      Beitrag Nr. 4.359 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.800.188 von Horst_Sindermann am 22.11.20 18:15:15
      Zitat von Horst_Sindermann: Sorry gilt dann natürlich auch für die Futures/Optionen in USA, Asien, etc.... Aber das die Retailer rausfallen könnten, wäre schon der Hammer...... Produkte, die in USA verboten sind😡😡😡!!! Na warten wir mal ab, ob es wirklich so kommt...


      Das ist tatsächlich der Witz an der Sache. Daran erkennt man auch das Mr. Binding null Ahnung hat. Wenn es um eine "Lenkung" der Zocker gehen soll. Damit wird ja argumentiert. Dann wäre die logische Konsequenz: Verbot von Zertifikaten und Optionsscheine etc. So wie in den USA es auch verboten ist.

      Wenn es nur um Futures/ Optionen auf Futures gehen soll... dann trifft es doch nur eine Micky Mouse Randgruppe.

      Binding ist ein Papiertiger. Der es eben nicht schafft sich gegen die Zertifikate Bank Lobby durchzusetzen.
      9 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 19:07:33
      Beitrag Nr. 4.360 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.800.422 von bomike am 22.11.20 18:56:08Das es so kommt, haben wir aber noch nicht schwarz auf weiß!!!??? Wieso eigentlich??? Das Schreiben zur Verlustverrechnungsdurchführung bei den Banken ist doch am 11.11.2020 raus.... Und die Klarstellung, was Termingeschäfte sind und was nicht, darauf warten wir seit Monaten.... Das ist schon alles sehr merkwürdig. Aktuelle Rechtslage ist, dass alles (CFD, OS, Zertis, Futures) darunter fällt.... Aber da sind immer wieder diese Gerüchte.....🙃🙃🙃
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      Avatar
      schrieb am 22.11.20 19:15:39
      Beitrag Nr. 4.361 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.800.467 von Horst_Sindermann am 22.11.20 19:07:33
      Zitat von Horst_Sindermann: Das es so kommt, haben wir aber noch nicht schwarz auf weiß!!!??? Wieso eigentlich??? Das Schreiben zur Verlustverrechnungsdurchführung bei den Banken ist doch am 11.11.2020 raus.... Und die Klarstellung, was Termingeschäfte sind und was nicht, darauf warten wir seit Monaten.... Das ist schon alles sehr merkwürdig. Aktuelle Rechtslage ist, dass alles (CFD, OS, Zertis, Futures) darunter fällt.... Aber da sind immer wieder diese Gerüchte.....🙃🙃🙃


      Da hast du nicht ganz unrecht. Ich glaube Godmode hat solche Gerüchte (Zertifikate sind nicht betroffen) verbreitet.
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 19:16:55
      Beitrag Nr. 4.362 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.799.954 von startvestor am 22.11.20 17:44:46Habe jetzt auch den Rest der Verfassungsklage gelesen. Teil C (Begründetheit) gefällt mir sehr gut, v.a. der Teil zu Art. 3 GG (Nettoprinzip etc.), aber auch der Text zu Art. 12 und 14 ist o.k.

      Den Text zu Art. 3 GG müsste man eigentlich dem Lothar schicken, damit er sich schämt. Aber leider wird er als Narzisst so ein Gefühl nicht kennen. :cry:
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 19:27:39
      Beitrag Nr. 4.363 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.800.527 von bomike am 22.11.20 19:15:39
      Zitat von bomike:
      Zitat von Horst_Sindermann: Das es so kommt, haben wir aber noch nicht schwarz auf weiß!!!??? Wieso eigentlich??? Das Schreiben zur Verlustverrechnungsdurchführung bei den Banken ist doch am 11.11.2020 raus.... Und die Klarstellung, was Termingeschäfte sind und was nicht, darauf warten wir seit Monaten.... Das ist schon alles sehr merkwürdig. Aktuelle Rechtslage ist, dass alles (CFD, OS, Zertis, Futures) darunter fällt.... Aber da sind immer wieder diese Gerüchte.....🙃🙃🙃


      Da hast du nicht ganz unrecht. Ich glaube Godmode hat solche Gerüchte (Zertifikate sind nicht betroffen) verbreitet.


      Ja war Godmode die angeblich schon vor 9 Monaten ein Entwurfschreiben des BFM vorgelegen haben soll ... Clickbaiting und nichts als heiße Luft
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 19:30:01
      Beitrag Nr. 4.364 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.800.527 von bomike am 22.11.20 19:15:39
      Zitat von bomike:
      Zitat von Horst_Sindermann: Das es so kommt, haben wir aber noch nicht schwarz auf weiß!!!??? Wieso eigentlich??? Das Schreiben zur Verlustverrechnungsdurchführung bei den Banken ist doch am 11.11.2020 raus.... Und die Klarstellung, was Termingeschäfte sind und was nicht, darauf warten wir seit Monaten.... Das ist schon alles sehr merkwürdig. Aktuelle Rechtslage ist, dass alles (CFD, OS, Zertis, Futures) darunter fällt.... Aber da sind immer wieder diese Gerüchte.....🙃🙃🙃


      Da hast du nicht ganz unrecht. Ich glaube Godmode hat solche Gerüchte (Zertifikate sind nicht betroffen) verbreitet.


      Das ist kein Gerücht, das steht so im Entwurf des BMF-Schreibens zur Verlustverrechnungseinschränkung (den gibt es ja schon seit einigen Monaten). Außerdem hatte ich schon auf ein aktuelleres Urteil des bfh hingewiesen. Danach sind Zertifikate KEINE Termingeschäfte (im steuerlichen Sinne). Diese Rechtsprechung ist dann auch in den Entwurf eingeflossen.

      Gruß
      Taxadvisor
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 19:36:43
      Beitrag Nr. 4.365 ()
      Danke Startvestor für die wertvolle Recherche. Deine Bindingmanie solltest du aber mal behandeln lassen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 19:41:07
      Beitrag Nr. 4.366 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.800.662 von artnaf am 22.11.20 19:36:43Wurden die erreichten Ausnahmen zuletzt nicht auch in diversen öffentlichen Interviews vom Derivateverband herausgestrichen? Würde mich ehrlich gesagt wundern, wenn diese Absprachen jetzt doch noch für nichtig erklärt werden. Glaube im BMF ist man da schon um eine gewisse Vertrauensbasis bemüht.
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 19:44:54
      Beitrag Nr. 4.367 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.800.623 von Taxadvisor am 22.11.20 19:30:01Dann verstehe ich den Affenzirkus von Lothar Binding mit seinem Kumpel Thomas Eigenthaler im Finanzausschuß überhaupt nicht. Zitat: .....Zocker, denen normale Gewinne an den Börsen nicht ausreichen, spekulieren mit wenig Kapital, um exorbitante Gewinne zu erzielen....."

      Also, wenn damit nicht Zertifikate (KO) gemeint sind, dann weiß ich auch nicht. Wenn denn der Entwurf mal öffentlich wird, dann Binding verloren. Ich stelle mal eine Theorie auf:

      Als Binding erkannte, dass durch die Rechtssprechung des BHF Zertifikate ausgenommen sind, erklärte er, dass er für 2021 nicht mehr für den Bundestag kandidieren will. 😀😀😀😀😀

      Wenn man die Zertifikate ausklammert (und später die OS und dann die CFD), ist das Gesetz völlig nutzlos...
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 19:53:51
      Beitrag Nr. 4.368 ()
      Richtig ist, das Taxadvisor hier im Thread mal das Urteil gepostet hat und die Begründung lt. Gericht lag darain, das es sich um Vollschutzprodukte habelt (Sorry der richtige Begriff ist mir entfallen). Gemeint ist damit, das man ja mit Zertifikaten maximal nur den investierten Betrag verlieren kann. Der komplette Sachverhalt ist mir aber nicht mehr bekannt.

      Auf der anderen Seite habe doch User dem BFM geschrieben und da wurde doch vom Praktikanten immer der selbe Text per c&p verschickt wo alle Produkte aufgelistet waren, CFD, Zertifikate, Futures etc.

      Nach akt. Stand sieht es doch so aus wie schon oft geschrieben; klagen
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 20:08:33
      Beitrag Nr. 4.369 ()
      Übrigens hatte Herr Brehm gestern auf FB / Insta eine Online-Sprechstunde. Er hat leider nix zu den auf FB gestellten Fragen bzgl. unseres Lieblingsgesetzes gesagt. Allerdings hat er angedeutet, dass bzgl. des Jahressteuergesetzes in der Sache sehr hart verhandelt wurde bzw. wird und er da Einiges zu erzählen kann. Kam dann doch nicht dazu. Kann natürlich auch "nur" um andere Gesetze gehen, die derzeit Vorrang haben.
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 20:17:22
      Beitrag Nr. 4.370 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.800.623 von Taxadvisor am 22.11.20 19:30:01
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von bomike: ...

      Da hast du nicht ganz unrecht. Ich glaube Godmode hat solche Gerüchte (Zertifikate sind nicht betroffen) verbreitet.


      Das ist kein Gerücht, das steht so im Entwurf des BMF-Schreibens zur Verlustverrechnungseinschränkung (den gibt es ja schon seit einigen Monaten). Außerdem hatte ich schon auf ein aktuelleres Urteil des bfh hingewiesen. Danach sind Zertifikate KEINE Termingeschäfte (im steuerlichen Sinne). Diese Rechtsprechung ist dann auch in den Entwurf eingeflossen.

      Gruß
      Taxadvisor


      Wie würdest du denn eine Klage vor Gericht einschätzen. Insbesondere wenn es um die unterjährige Verlustverrechnung geht. Mit einem einfachen Beispiel: Ich erziele am ende des Jahres ein Verlust von 10.000,- EUR. Soll aber Gewinne versteuern, die ich gar nicht haben.

      und was mich mal interessieren würde: Wie kann man denn jetzt schon Verfassungsklage einreichen, wo es ja noch keinen einzigen Fall gibt?
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.11.20 20:43:27
      Beitrag Nr. 4.371 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.801.004 von bomike am 22.11.20 20:17:22Die Verfassungsklage ist möglich, weil das Berufsverbot für Derivate-Trader ja schon ab 19.12.2019 klar war, wirkend mit Beginn 2021. Insofern verändert die verfassungswidrige Bindingsteuer längst das Verhalten. Leute hören auf, wandern aus, gründen GmbHs usw. Es ist unzumutbar, erst bei Eintritt des Bankrotts nach Erhalt des ESt-Bescheids zu klagen.

      Bzgl. der Zertifikate - es gibt halt einen Machtkampf. SPD-Fraktion - meint Binding - ist für alles, manche Länder sind gegen alles, BMF irgendwo in der Mitte - Ausgang offen.

      Und bezüglich meiner angeblichen Phobie vor Binding. Ich meine, es hilft ungemein, den Verursacher zu benennen. Hier haben bisher alle Medien und fast alle Youtuber versagt. Da wird von Scholz geredet, weil man keine Lust aufs Recherchieren hat.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.11.20 11:29:49
      Beitrag Nr. 4.372 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.801.151 von startvestor am 22.11.20 20:43:27Was die "harten Verhandlungen" zum Jahressteuergesetz betrifft:
      Es glaubt doch niemand, dass die hier diskutierte Thematik dort irgendwen interessiert. Das ist nur "Verhandlungsmasse", entscheidend sind ganz andere Dinge....
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.11.20 11:47:07
      Beitrag Nr. 4.373 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.805.579 von Ostrakismos am 23.11.20 11:29:49Ja, das denk ich auch, gibt momentan so viele für die Allgemeinheit wichtigere Themen.

      Also, Mittwoch nächste Sitzung vom Finanzausschuss dann. Weiß jemand, ob das öffentlich ist? Konnte dazu nichts finden.
      Avatar
      schrieb am 23.11.20 13:23:05
      Beitrag Nr. 4.374 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.799.861 von Horst_Sindermann am 22.11.20 17:27:04
      BMF Schreiben vom 11.11.2020, Ziffer 34 a mit unterjähriger Verlustverrechnung
      Im BMF Schreiben vom 11.11.2020 an die obersten Finanzbehörden enthält bei Ziffer 34a nun wieder die unterjährige Verrlustverrechnung, das ist doch das was wir hauptsächlich wollen .
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.11.20 13:25:26
      Beitrag Nr. 4.375 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.807.226 von Marketkiller am 23.11.20 13:23:05Das wurde hier vor ein paar Seiten besprochen. Dieses unterjährig bezieht sich doch nur darauf, dass du entstandene Verluste auf Folgejahre vortragen kannst und nur verrechnen kannst, sofern nach unterjähriger Verrechnung (nach der 10k Beschränkung) ein Gewinn übrig bleibt. Oder ist da was Anderes gemeint?
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.11.20 13:32:49
      Beitrag Nr. 4.376 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.807.253 von WhatTheFunk am 23.11.20 13:25:26die unterjährige Verrechnung ist nicht als begrenzt beschrieben, aber der ganze Text ist nicht eindeutig. Ich lese das so, wenn nach unterjähriger Verrechnung Gewinne verbleiben, so kann ich bis zu 10k aus Verlustvorträgen der Vorjahre anrechnen lassen.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.11.20 14:29:45
      Beitrag Nr. 4.377 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.807.376 von Marketkiller am 23.11.20 13:32:49
      Zitat von Marketkiller: die unterjährige Verrechnung ist nicht als begrenzt beschrieben, aber der ganze Text ist nicht eindeutig. Ich lese das so, wenn nach unterjähriger Verrechnung Gewinne verbleiben, so kann ich bis zu 10k aus Verlustvorträgen der Vorjahre anrechnen lassen.


      Da fragen wir doch einen Experten .... TAXADVISOR !!! ;-)
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.11.20 15:08:52
      Beitrag Nr. 4.378 ()
      Ich weiß beim besten Willen nicht, wo ihr jetzt herauslest, dass die unterjährige Verlustverrechnung bleibt.

      Da ist wohl wieder mal eher der Wunsch der Vater des Gedankens.

      Dieser Thread sollte umbenannt werden in "Das Ende des Trading durch neue Steuerregel - Der Beginn einer wahnhaften Psychose".
      Avatar
      schrieb am 23.11.20 16:24:36
      Beitrag Nr. 4.379 ()
      wann wird den hier final und verbindlich entschieden? ich verstehe nur noch Bahnhof 🤔🤪🙈
      Avatar
      schrieb am 23.11.20 16:27:52
      Beitrag Nr. 4.380 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.807.226 von Marketkiller am 23.11.20 13:23:05Da stimmt. Jetzt haben Sie das mit der unterjährigen Verrechnung wieder in das Schreiben vom 11.11.2020 aufgenommen. Jenes "unterjährig" was im Entwurf zu diesem Steuergesetz bereits drinstand, dann aber im Gesetzestext plötzlich nicht mehr. Jetzt bin ich auch verwirrt!!😲😲😲😲😲

      Ja was denn nun??? Ich sehe es noch kommen, am Ende wird unterjähig verrechnet, Zertis, OS und CFD sind raus und man kann nur 10.000 Euro aus Verlusten AB 2021 verrechnen. Och du meine Güte....
      Avatar
      schrieb am 23.11.20 16:58:39
      Beitrag Nr. 4.381 ()
      Also, man könnte es so verstehen:

      Erster Satz: Die Verlustverrechnung ist beschränkt auf 10.000,--
      Zweiter Satz: ... vorgetragen können im Folgejahr 10.000,-- verrechnet werden, wenn nach der unterjährigen (auf 10.000,-- beschränkten Verrechnung - siehe Satz 1) ... Gewinne übrig bleiben.

      Das hieße dann 10.000,-- Verluste des lfd. Jahres und 10.000 aus dem Vorjahr. Macht in Summe 20.000 Verlustverrechnung.

      Aber ob es wirklich so gemeint ist ??

      Was passiert mit evtl. Verlusten aus 2020 ? Können die 2021 noch voll verrechnet werden ?
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.11.20 17:04:29
      Beitrag Nr. 4.382 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.810.616 von nahpets67 am 23.11.20 16:58:39darum gibt es ja auch die Mathematik, weil die Sprache, zumindest so wie sie verwendet wird, hinreichend unpräzise ist
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.11.20 17:10:38
      Beitrag Nr. 4.383 ()
      Leute...

      Hier wurde bei gleicher Sachlage schon Anfang des Jahres festgestellt, dass der Gesetzestext keine anderen Schlüsse zulässt, als dass auch die unterjährige Verrechnung beschränkt ist.

      Und nun macht ihr das Fass wieder auf, weil ihr einfach nicht wahrhaben wollt, dass in sechs Wochen Game Over ist.

      Das ist hier einfach nur noch lächerlich.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.11.20 17:18:02
      Beitrag Nr. 4.384 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.810.844 von Blaubeermuffin am 23.11.20 17:10:38
      Zitat von Blaubeermuffin: Leute...

      Hier wurde bei gleicher Sachlage schon Anfang des Jahres festgestellt, dass der Gesetzestext keine anderen Schlüsse zulässt, als dass auch die unterjährige Verrechnung beschränkt ist.

      Und nun macht ihr das Fass wieder auf, weil ihr einfach nicht wahrhaben wollt, dass in sechs Wochen Game Over ist.

      Das ist hier einfach nur noch lächerlich.


      Dann verpiss dich doch wenn’s lächerlich ist.
      Avatar
      schrieb am 23.11.20 17:18:32
      Beitrag Nr. 4.385 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.810.748 von Marketkiller am 23.11.20 17:04:29und Binding ist Mathematiker, sogar mit Diplom, warum formuliert er es dann nicht eineindeutig (so benennen es Mathematiker)?
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      Avatar
      schrieb am 23.11.20 17:20:51
      Beitrag Nr. 4.386 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.810.985 von Marketkiller am 23.11.20 17:18:32Binding hat auf Abgeordnetenwatch ja bereits bestätigt, dass unterjährig begrenzt wird, das wurde alles schon hier besprochen. Wenn sich das BMF jetzt doch gegen ihn stellen oder anders ausführen sollte (weil doch nicht unterjährig) wäre das natürlich toll, ich halte es aber für wenig wahrscheinlich. Schaun ner mal, da sehn ma scho :rolleyes:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.11.20 17:36:55
      Beitrag Nr. 4.387 ()
      Binding hat dazu schon mal einen Vortrag gehalten:

      https://www.uni-heidelberg.de/presse/news08/pm280526-4bin.ht…

      wird dem in der Realität nur nicht gerecht!
      Avatar
      schrieb am 23.11.20 19:25:46
      Beitrag Nr. 4.388 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.811.009 von WhatTheFunk am 23.11.20 17:20:51Mein Vorschlag an die Dreamer wäre - begründet und analysiert selbst eure Annahmen und fragt nicht zum hundertsten Mal, ob die Bindingsteuer vielleicht doch ganz nett ist.

      Ein letztes Mal dazu ein Beispiel:

      2021:
      Gewinntrades: 30.000 Euro
      Verlusttrades: 30.000 Euro
      Bindinggewinn: 20.000 Euro
      Bindingsteuer: 5.000 Euro (+Soli etc.)
      Binding-Verlustvortrag: 20.000 Euro

      2022 - Variante 1:
      Gewinntrades: 30.000 Euro
      Verlusttrades: 10.000 Euro
      Bindinggewinn: 20.000 Euro
      Bindinggewinn mit Verlust aus 2021: 10.000 Euro
      Bindingsteuer: 2.500 Euro (+Soli etc.)
      Binding-Verlustvortrag: 10.000 Euro (verbleibend)

      2022 - Variante 2:
      Gewinntrades: 30.000 Euro
      Verlusttrades: 30.000 Euro
      Bindinggewinn: 20.000 Euro
      Bindinggewinn mit Verlust aus 2021: 10.000 Euro
      Bindingsteuer: 2.500 Euro (+Soli etc.)
      Binding-Verlustvortrag: 10.000 Euro (verbleibend)

      2022 - Variante 3:
      Gewinntrades: 10.000 Euro
      Verlusttrades: 10.000 Euro
      Bindinggewinn: 0 Euro
      Bindinggewinn mit Verlust aus 2021: 0 Euro (nix zu verrechnen da)
      Bindingsteuer: 0 Euro (+Soli etc.)
      Binding-Verlustvortrag: 20.000 Euro (verbleibend)
      Avatar
      schrieb am 23.11.20 20:15:51
      Beitrag Nr. 4.389 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.808.051 von artnaf am 23.11.20 14:29:45
      Zitat von artnaf:
      Zitat von Marketkiller: die unterjährige Verrechnung ist nicht als begrenzt beschrieben, aber der ganze Text ist nicht eindeutig. Ich lese das so, wenn nach unterjähriger Verrechnung Gewinne verbleiben, so kann ich bis zu 10k aus Verlustvorträgen der Vorjahre anrechnen lassen.


      Da fragen wir doch einen Experten .... TAXADVISOR !!! ;-)


      Wer lesen kann ist im Vorteil, natürlich gilt, dass unterjährige nur INSGESAMT je Steuerpflichtigen TEUR 10 verrechnet werden können. Das ergibt sich eindeutig aus dem Text und wird in der literatur, vom BMF im Entwurf des Schreibens etc. auch so gesehen. Das sind Gesetze und nicht Wünsch dir was.

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.11.20 20:31:57
      Beitrag Nr. 4.390 ()
      Ihr habt jetzt das ganze Jahr damit verschwendet, dieses Strang mit unbegründeten Hoffnungen, Aggressionen und noch mehr Wahn zu füllen und nun steht 2021 vor der Tür und die meisten von euch haben nichts, aber auch GAR NICHTS in Richtung berufliche Umorientierung getan.

      Ich sehe euch schon zum Sozialfall werden, für den der arbeitende Teil der Bevölkerung dann aufkommen muss.

      Eigentlich sollte man die inzwischen 439 Seiten dieses unsäglichen Strangs drucken, die Identität der Schreibenden ermitteln und sie auf Lebenszeit von staatlichen Leistungen ausschließen.

      Sowas Verbohrtes geht ja auf keine Kuhhaut mehr.
      14 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.11.20 21:12:38
      Beitrag Nr. 4.391 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.814.183 von Blaubeermuffin am 23.11.20 20:31:57
      Zitat von Blaubeermuffin: Ihr habt jetzt das ganze Jahr damit verschwendet, dieses Strang mit unbegründeten Hoffnungen, Aggressionen und noch mehr Wahn zu füllen und nun steht 2021 vor der Tür und die meisten von euch haben nichts, aber auch GAR NICHTS in Richtung berufliche Umorientierung getan.

      Ich sehe euch schon zum Sozialfall werden, für den der arbeitende Teil der Bevölkerung dann aufkommen muss.

      Eigentlich sollte man die inzwischen 439 Seiten dieses unsäglichen Strangs drucken, die Identität der Schreibenden ermitteln und sie auf Lebenszeit von staatlichen Leistungen ausschließen.

      Sowas Verbohrtes geht ja auf keine Kuhhaut mehr.


      Kann ein Admin diesen vollidiot bitte mal sperren und entfernen? Bitte aber mitsamt der ip blocken das er nicht morgen wieder neuangemeldet ist.
      13 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.11.20 21:35:09
      Beitrag Nr. 4.392 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.814.804 von Trader6969 am 23.11.20 21:12:38Warum melden?

      Ich schreibe seit Januar stets das Gleiche und es kann nun wirklich niemand sagen, dass ich hier nur rumtrolle, denn bislang sind alle meine Voraussagen eingetroffen.

      Ist nicht meine Schuld, wenn ihr die Wahrheit nicht verkraftet.

      Nun liegt das Trading aber in den letzten Zügen, in sechs Wochen ist wirklich Game Over.

      Wer bis dahin den Absprung nicht geschafft hat, ruiniert seine Existenz dann vollends.
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      Avatar
      schrieb am 23.11.20 21:45:04
      Beitrag Nr. 4.393 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.815.206 von Blaubeermuffin am 23.11.20 21:35:09
      Zitat von Blaubeermuffin: Warum melden?

      Ich schreibe seit Januar stets das Gleiche und es kann nun wirklich niemand sagen, dass ich hier nur rumtrolle, denn bislang sind alle meine Voraussagen eingetroffen.

      Ist nicht meine Schuld, wenn ihr die Wahrheit nicht verkraftet.

      Nun liegt das Trading aber in den letzten Zügen, in sechs Wochen ist wirklich Game Over.

      Wer bis dahin den Absprung nicht geschafft hat, ruiniert seine Existenz dann vollends.


      Das spricht für deinen geringen iq wenn du seit Januar immer das gleiche Schreibst.
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      Avatar
      schrieb am 23.11.20 21:46:01
      Beitrag Nr. 4.394 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.814.804 von Trader6969 am 23.11.20 21:12:38Ach, noch was, "Freund" :rolleyes:

      Du nennst mich in justiziabler Weise einen "Vollidioten" und verlangst mit selbem Posting, dass ich hier von den Mods gesperrt werde?

      Ist das dein Ernst?

      Was in diesem Forum abgeht, ist wirklich nur noch Parodie :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 23.11.20 21:48:49
      Beitrag Nr. 4.395 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.815.365 von Trader6969 am 23.11.20 21:45:04Nein, es geht mir lediglich darum, euch mal wachzurütteln.

      Ihr seid vollkommen verblendet und gebt euch völlig irrationalen Hoffnungen hin.

      Es wird weder eine Änderung in der Höhe der anrechenbaren Verlust geben, noch wird die Verfassungsklage Erfolg haben, noch wird der Bundestag das Gesetz zurücknehmen, noch werden bestimmte Finanzprodukte ausgenommen.

      DAS schreibe ich seit Januar.

      Und so ist es gekommen und so wird es weiter kommen.

      Ich habe auch schon mehrfach geschrieben, wie es ab 2021 weitergehen wird und da bin ich überzeugt, dass dies genau so kommen wird.

      In zwei, drei Jahren werden hier einige an meine Worte zurückdenken, aber dann wird es zu spät sein.
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      Avatar
      schrieb am 23.11.20 21:59:42
      Beitrag Nr. 4.396 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.813.979 von Taxadvisor am 23.11.20 20:15:51
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von artnaf: Wer lesen kann ist im Vorteil, natürlich gilt, dass unterjährige nur INSGESAMT je Steuerpflichtigen TEUR 10 verrechnet werden können. Das ergibt sich eindeutig aus dem Text und wird in der literatur, vom BMF im Entwurf des Schreibens etc. auch so gesehen. Das sind Gesetze und nicht Wünsch dir was.

      Gruß
      Taxadvisor


      Sag mal Taxadvisor, wo Du grad da bist, was sagt denn dieses BMF-Schreiben vom 11.11.2020 an die Banken nach Deiner Meinung?
      Aufschub um ein Jahr oder Fahrplan bleibt wie gehabt?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.11.20 22:46:41
      Beitrag Nr. 4.397 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.815.407 von Blaubeermuffin am 23.11.20 21:48:49
      Zitat von Blaubeermuffin: Es wird weder eine Änderung in der Höhe der anrechenbaren Verlust geben, noch wird die Verfassungsklage Erfolg haben, noch wird der Bundestag das Gesetz zurücknehmen, noch werden bestimmte Finanzprodukte ausgenommen.

      In zwei, drei Jahren werden hier einige an meine Worte zurückdenken, aber dann wird es zu spät sein.


      Zertifikate werden ausgenommen, da hat der BFH schon im Vorfeld für gesorgt, die Erflogsaussichten einer Verfassungsklage sind auch relativ hoch und wenn Rot nicht mehr mitspielen darf, wird die Vorschrift auch wieder geändert. Und im Übrigen gibt es ja einen Weg, den wir hier auch schon mehrfach besprochen haben.

      Gruß
      Taxadvisor
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      Avatar
      schrieb am 23.11.20 22:47:48
      Beitrag Nr. 4.398 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.815.518 von Gerhard_Mueller am 23.11.20 21:59:42
      Zitat von Gerhard_Mueller:
      Zitat von Taxadvisor: ...

      Sag mal Taxadvisor, wo Du grad da bist, was sagt denn dieses BMF-Schreiben vom 11.11.2020 an die Banken nach Deiner Meinung?
      Aufschub um ein Jahr oder Fahrplan bleibt wie gehabt?


      Das BMF-Schreiben ist nur für den Kapitalertragsteuerabzug auf Bankebene maßgeblich, dass ändert aber nichts an der Rechtslage.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 23.11.20 22:55:28
      Beitrag Nr. 4.399 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.816.013 von Taxadvisor am 23.11.20 22:46:41Danke für die Einschätzung! 👍

      Ich würde ja echt zu gerne Bindings Reaktion auf die Zertifikate-Ausnahme sehen, das kann ihm doch unmöglich in den Kram passen. Wenn man so versucht sich mit seiner Haltung neutral auseinanderzusetzen (was schon schwer genug ist bei den ganzen unbelegten Behauptungen seinerseits), dann fällt es mir persönlich auch sehr schwer an die Verschwörungstheorie zu glauben, dass er der deutschen Derivatelobby hier einen Dienst erweisen wollte. Ich sags nur, weil ich das letztens auf Youtube nochmal als Kommentar gelesen habe. :D
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      Avatar
      schrieb am 24.11.20 00:27:19
      Beitrag Nr. 4.400 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.816.103 von WhatTheFunk am 23.11.20 22:55:28
      Zitat von WhatTheFunk: Danke für die Einschätzung! 👍

      Ich würde ja echt zu gerne Bindings Reaktion auf die Zertifikate-Ausnahme sehen, das kann ihm doch unmöglich in den Kram passen. Wenn man so versucht sich mit seiner Haltung neutral auseinanderzusetzen (was schon schwer genug ist bei den ganzen unbelegten Behauptungen seinerseits), dann fällt es mir persönlich auch sehr schwer an die Verschwörungstheorie zu glauben, dass er der deutschen Derivatelobby hier einen Dienst erweisen wollte. Ich sags nur, weil ich das letztens auf Youtube nochmal als Kommentar gelesen habe. :D


      Wenn Zertifikate ausgenommen sind, dann sind doch auch Knock-Outs ausgenommen, dann sind somit die Dinger ausgenommen, vor denen wir "geschützt" werden sollen und die in den BFH Urteilen zum Totalverlust die Hauptrolle gespielt haben. Knock-Outs sind so ziemlich das risikoreichste Retailprodukt das ich mir vorstellen kann. Wenn die Schwelle gerissen ist ist das Papier wertlos.

      Wenn sowas ausgenommen ist, ist es doch eigentlich vorbei und das Gesetz ist vollkommen nutzlos im Sinne des Erfinders. Jetzt muss der Binding ja befürchten, dass alle anderen auch noch anfangen, Knock-Outs zu handeln...

      Sehe schon die Überschrift in der Alpen-Prawda: "Binding-Gesetz heitzt Zockerei an!" :laugh:
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.11.20 00:43:41
      Beitrag Nr. 4.401 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.816.553 von Gerhard_Mueller am 24.11.20 00:27:19Jawolll, Knockoutzertifikate mit Hebel 30 sind von der Verlustverrechnungsbegrenzung ausgenommen!!!!
      Da hat man keine Worte mehr..... Das Ganze ist einfach unfassbar dämlich von unserer Politik.... Vielleicht muß Lothar jetzt mit Medikamenten ruhig gestellt werden, damit er das ertragen kann (Anspielung auf sein "unruhiges Verhalten" in der letzten öffentlichen FA-Sitzung)😭😭😭😭😭
      Avatar
      schrieb am 24.11.20 07:16:19
      Beitrag Nr. 4.402 ()
      Es fällt mir , wirklich schwer den Text des BMF Screibens zu verstehen vielleicht auch weil ich das was lesen will, wer weiss. Dieses Schreiben dient also den Finanzverwaltungen zur Anwendung des Gesetzes ab dem 01.01.2021. Dort ist nun zum ersten Mal offiziell enthalten, wie denn die 10k Begrenzung anzuwenden ist, noch nicht so richtig wodrauf, weil ja von "Termingeschäften" im Sinne von bla bla bla die Rede ist. Dieses Schreibe ist vom 11.11.20. Sollte jetzt also irgendwas geändert werden, so müsste jetzt noch ganz schnell ein weiteres Schreiben raus, oder? Das wäre der deutschen Beamtenseele zuviel, das bedeutet weider eine erhöhte Krankenquote.

      Ach und wegen weil Zertifikate nicht, Futures ja, Stillhaltergeschäfte nein, CFD ja ... auch der Lothar, der Binding muss Kompromisse machen. Ich glaube ja immer noch das aus seinem persönlichen Umfeld sich jemand verzockt hat und dann zum Lothar gelaufen ist:" Loddar, ey isch hon mi do verzoggt, ey Loddar, du muscht do wos mache, desch geht so nid, mach do was Loddar, du bischt do dor in Berlin. I bin bleed, awwer desch derf kaaner wisse, verstescht?"
      Avatar
      schrieb am 24.11.20 07:25:48
      Beitrag Nr. 4.403 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.816.013 von Taxadvisor am 23.11.20 22:46:41
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von Blaubeermuffin: Es wird weder eine Änderung in der Höhe der anrechenbaren Verlust geben, noch wird die Verfassungsklage Erfolg haben, noch wird der Bundestag das Gesetz zurücknehmen, noch werden bestimmte Finanzprodukte ausgenommen.

      In zwei, drei Jahren werden hier einige an meine Worte zurückdenken, aber dann wird es zu spät sein.


      Zertifikate werden ausgenommen, da hat der BFH schon im Vorfeld für gesorgt, die Erflogsaussichten einer Verfassungsklage sind auch relativ hoch und wenn Rot nicht mehr mitspielen darf, wird die Vorschrift auch wieder geändert. Und im Übrigen gibt es ja einen Weg, den wir hier auch schon mehrfach besprochen haben.

      Gruß
      Taxadvisor



      Moin Leute,

      ich muss jetzt nochmal nachfragen, werden Zertifikate (mein Augenmerk natürlich KO's) voraussichtlich nicht zu den Termingeschäften gehören oder sind diese schon ausgeschlossen worden, hätte jemand eine Quelle zur Hand :)...

      Ich lese widersprüchliche Aussagen finde aber nichts offizielles, während manche schon vom definitiven Ausschluss reden, benutzen anderen noch den konjunktiv :)

      Gruß DG
      Avatar
      schrieb am 24.11.20 08:46:19
      Beitrag Nr. 4.404 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.816.553 von Gerhard_Mueller am 24.11.20 00:27:19
      Zitat von Gerhard_Mueller:
      Zitat von WhatTheFunk: Danke für die Einschätzung! 👍

      Ich würde ja echt zu gerne Bindings Reaktion auf die Zertifikate-Ausnahme sehen, das kann ihm doch unmöglich in den Kram passen. Wenn man so versucht sich mit seiner Haltung neutral auseinanderzusetzen (was schon schwer genug ist bei den ganzen unbelegten Behauptungen seinerseits), dann fällt es mir persönlich auch sehr schwer an die Verschwörungstheorie zu glauben, dass er der deutschen Derivatelobby hier einen Dienst erweisen wollte. Ich sags nur, weil ich das letztens auf Youtube nochmal als Kommentar gelesen habe. :D


      Wenn Zertifikate ausgenommen sind, dann sind doch auch Knock-Outs ausgenommen, dann sind somit die Dinger ausgenommen, vor denen wir "geschützt" werden sollen und die in den BFH Urteilen zum Totalverlust die Hauptrolle gespielt haben. Knock-Outs sind so ziemlich das risikoreichste Retailprodukt das ich mir vorstellen kann. Wenn die Schwelle gerissen ist ist das Papier wertlos.

      Wenn sowas ausgenommen ist, ist es doch eigentlich vorbei und das Gesetz ist vollkommen nutzlos im Sinne des Erfinders. Jetzt muss der Binding ja befürchten, dass alle anderen auch noch anfangen, Knock-Outs zu handeln...

      Sehe schon die Überschrift in der Alpen-Prawda: "Binding-Gesetz heitzt Zockerei an!" :laugh:


      Das ist echt der Witz. Jetzt bringt Binding ein Gesetz raus das genau 0.3% der Trader betrifft. Aber ungefähr 8 Millionen Zertifikate Trader richtig anheizt... Wirklich lächerlich.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.11.20 09:18:49
      Beitrag Nr. 4.405 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.817.189 von DimisG7 am 24.11.20 07:25:48Das ist dann einen Aufruf an die Leute wert, dies zu lassen.

      Stand heute gilt das alte BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer und somit fallen alle Zertifikate unter die Bindingsteuer.

      Was zukünftig passiert, ist unbekannt.
      Avatar
      schrieb am 24.11.20 09:40:56
      Beitrag Nr. 4.406 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.815.206 von Blaubeermuffin am 23.11.20 21:35:09
      Zitat von Blaubeermuffin: Warum melden?

      Ich schreibe seit Januar stets das Gleiche und es kann nun wirklich niemand sagen, dass ich hier nur rumtrolle, denn bislang sind alle meine Voraussagen eingetroffen.

      Ist nicht meine Schuld, wenn ihr die Wahrheit nicht verkraftet.

      Nun liegt das Trading aber in den letzten Zügen, in sechs Wochen ist wirklich Game Over.

      Wer bis dahin den Absprung nicht geschafft hat, ruiniert seine Existenz dann vollends.


      ja, Blaubär hast natürlich recht, wer nicht flexibel ist und sein Trading umstellt, der muss dann halt wieder an den Burgergrill oder Muffins verkaufen. Bei welchem Bäcker bist du denn jetzt angestellt? Ich komme dann mal vorbei und spende dir einen Beruhigungstee, damit du mal von deinem schlechten Trip runterkommst.

      ich werde weiterhin traden, denn einen Tagesgewinn von 600€ gibt es halt nicht beim MCD, Lidl, Penny, Kamps etc. :laugh::laugh:

      Avatar
      schrieb am 24.11.20 09:48:27
      Beitrag Nr. 4.407 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.818.023 von bomike am 24.11.20 08:46:19
      Zitat von bomike: Das ist echt der Witz. Jetzt bringt Binding ein Gesetz raus das genau 0.3% der Trader betrifft. Aber ungefähr 8 Millionen Zertifikate Trader richtig anheizt... Wirklich lächerlich.


      Moin, ich hab hier viel Mitgelesen, war im Frühjahr beim MdB / CDU meines Kreises und habe dem Abgeordneten das Anliegen erklärt. Hab mehrfach mit einem StB gesprochen.... es hilft ja nix.

      Meiner Ansicht nach ist die Grundannahme, dass Binding & Co jemanden vom Zocken abhalten / schützen will, falsch. Es geht darum Leute, die sich selber im Privatrahmen professionell um Vermögen & Börse kümmern, finanziell schlechter zu stellen (als Arbeit). Am Ende ist das Thema die Abschaffung der Abgeltungssteuer und der ganze Zoo ist ein Teil des Prozesses. Deswegen ist denen die ganze Zertifikatezockerei auch erst mal nicht so wichtig, weil Retail....

      Entlarvend ist ja auch, wenn man sich anschaut, was in Hamburg zwischen Scholz bzw. Tschentscher und Olearius / Warburg so gelaufen ist. Gut das ist keine Zockerei, weil sicherer Ertrag durch Cum-EX Geschäfte - manche nennen es Steuerbetrug. Aber das lässt tief Blicken wie ernst es die Sozis mit dem Eintreiben von Steuergeld und dem Verfolgen von mutmasslich wirtschaftskriminellen Straftaten ist. Das gibt es eine schöne aktuelle Doku, wer sich das antun möchte.
      https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_die_reporter…

      Für mich ist relativ klar, dass eine GmbH Sinn machen wird. Am Ende würde ich mit den aktuellen Zahlen und GuV Töpfchen weniger Steuern zahlen. Und einen Großteil deutlich später. Dafür verdienen Dienstleister mit. "Der Steuerzahler" hat am Ende weniger.

      Vor zwei Dingen habe ich allerdings Respekt: der zusätzliche Aufwand und die unterschwellige Befürchtung, dass im nächsten Schritt VVGs rangenommen werden. Bei rot.rot.grün wäre das wohl auch eine echte Gefahr.
      Avatar
      schrieb am 24.11.20 10:01:45
      Beitrag Nr. 4.408 ()
      Angst vor Bindingsteuer auf Alles und Enteignungen scheint ja keiner von euch zu haben. Dabei versprechen es euch doch manche Sozis.

      Ihr seid zu gutgläubig. Die Linken sind jenseits von gut und böse. Wenn sie weiter an Macht gewinnen, werden sie wie Trump alles umsetzen, was sie versprechen. Ein Grundgesetz spielt da keine Rolle.
      Avatar
      schrieb am 24.11.20 13:35:37
      Beitrag Nr. 4.409 ()
      Mein erster Beitrag auf dieser Plattform.

      Habe gerade den letzten Artikel auf atypischstill gelesen, so pessimistisch klangen sie noch nie.

      Gerade noch mit einem Kollegen gesprochen, der Anleihen handelt, auch da ist die Stimmung seit längerer Zeit gedrückt, sucht nach "Zahlreiche Anleihen nicht mehr erhältlich - BIB fehlt - Mifid II lässt grüßen" im Wertpapier-Forum. Kurz: viele Bonds sind für Privatanleger wegen "Anlegerschutzes" nicht handelbar. Zitat eines Forumteilnehmers: "ZMit Zertis zocken wird man natürlich immer noch dürfen... ". Habt ihr auch ein Déjà-Vu dabei?

      Ich bin langsam an dem Punkt, wo ich nicht mehr an ein "Versehen" glaube, sondern der Privatanleger wird gezielt schlechtergestellt. Es soll "Gerechtigkeit" durchgedrückt werden, wobei die Grundannahme wohl ist, dass die Kapitalerträge im Vergleich zu Einträgen aus "Arbeit" verrucht sind: "Noch immer würden Zins- und Veräußerungsgewinne niedriger besteuert als Arbeit, entzögen sich Unternehmen wie Amazon und Facebook deutschen Finanzämtern. Die Grünen, so Habeck, würden das ändern", FAZ-Zitat aus einem Artikel über den Parteitag der Grünen.

      Ob die GmbH eine Lösung ist, die Zukunft wird zeigen.

      startvestor
      "Angst vor Bindingsteuer auf Alles und Enteignungen scheint ja keiner von euch zu haben.", ja, ich....
      Avatar
      schrieb am 24.11.20 14:06:24
      Beitrag Nr. 4.410 ()
      Viel Geschreibe und die Suche nach Lösungen hier. Fakt ist aber weiterhin, dass mit der Gesetzesänderung der Bürger auf seine Börsenverluste Steuern zahlen soll. Und das kann und wird soweit gehen, dass dadurch Steuersätze von über 100% entstehen können. Das ist vorallem vor dem Hintergrund, dass Börsenhandel ohne Risiko und ohne Verluste naturgemäß garnicht möglich, komplett irrsinnig.
      Jetzt wird neu über diesen Gesetzeshumbug verhandelt. Und wie sich abzeichnet, sind gerade die für Privatanleger richtig gefährlichen Finanzinstrumente weiterhin erlaubt. Zertifikate fallen unter den englischen Begriff "Bucket-Shop" und sind genau deswegen im Mutterland der Börse und des Kapitalismus, den USA, verboten. Wenn sich jemand mit diesem Thema richtig gut auskennt, dann die Amerikaner. Deutschland hat was diese Finanzinstrumente betrifft, den weltweit größten Bucket-Shop!

      Ein Zeichen dafür, dass Deutschland nicht nur in der Digitalisierung immer schneller abgehängt wird, sondern auch die Finanzindustrie. Eine Großbank die international agiert, haben wir auch schon nicht mehr. Da helfen auch 10 Aktien mehr im DAX nichts.
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      Avatar
      schrieb am 24.11.20 16:24:41
      Beitrag Nr. 4.411 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.823.630 von Gerrera am 24.11.20 14:06:24Vielleicht sind die Amerikaner einfach auch zu irre für Zertifikate, siehe die RobinHood-Wahnsinnigen. :cry: Oder man geht davon aus, dass der Betrug in den USA dann noch grenzenloser wäre, wie er eh schon ist (OTC usw.). Die haben ein anderes System, wir müssen nicht alles nachmachen.
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      Avatar
      schrieb am 24.11.20 16:53:38
      Beitrag Nr. 4.412 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.825.799 von startvestor am 24.11.20 16:24:41Die Amerikaner lassen ihren Bürgern die Freiheit selbst zu entscheiden was sie handeln wollen und was nicht. Und dementsprechend liefern der Gesetzgeber und die Börsen regulierte Finanzprodukte. Derivate deren Konstruktion es zulässt, dass der Emittent die Kurse nach Belieben selber festlegt und dadurch dem Anleger schadet, sind dort schon seit Jahrzehnten nicht mehr erlaubt.

      Robin Hood lässt Anleger regulierte Aktien an regulierten Märkten handeln. Robin Hood sitzt nicht in seinem Büro und zockt reihenweise Kleinanleger mit Phantasiekursen ab. Das ist der große Unterschied.

      Um wieder auf Deutschland zu kommen. Die Amerikaner schicken ihre finanzinteressierten Bürger nicht in die unregulierte, abzockende Derivatehölle, lässt sie dort ihr Geld verbrennen und verlangt 12 Monate später auf den nutzlosen Haufen (Geldschein-)Asche noch Steuern.
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.11.20 17:21:23
      Beitrag Nr. 4.413 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.826.426 von Gerrera am 24.11.20 16:53:38bei Zertifikaten kann ich nur meinen Einsatz verlieren, bei Futures und Optionen Haus und Hof, wenn man nicht weiß, was man da tut. Es besteht halt Nachschusspflicht. Viele meinen Börse ist ein Videospiel, da werden exorbitante Risiken eingehen, ohne sich den Gefahren überhaupt bewusst zu sein. Hört auf den Future und Optionshandel zu verharmlosen. Wer sich damit nicht auskennt, plättet ein 100k€ Konto auch in 1 Monat und wenn es ganz schlecht läuft, dann gehst du noch mit Schulden raus!!
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.11.20 17:22:07
      Beitrag Nr. 4.414 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.826.903 von pi-Trader am 24.11.20 17:21:23eingegangen
      Avatar
      schrieb am 24.11.20 17:31:58
      Beitrag Nr. 4.415 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.826.426 von Gerrera am 24.11.20 16:53:38Warum soll man nicht beides dürfen? Mir ist bewußt, welche Probleme die Bankprodukte haben, und dann kann ich mich drauf einstellen.

      Ich brauche keinen Staat, der mir überall reinredet. Das Endziel der Linken ist die totale Unfreiheit, das ist der rasante Weg zurück in der Geschichte bis in die Sklaverei. Joseph Stalin, der größte Linke aller Zeiten, lässt grüßen. Am Ende sollen auch nicht 1%, sondern 99% erschossen werden. Im Roboterzeitalter brauchen die Linken nicht mal mehr Sklaven.

      Und jetzt lasst euch nicht wieder von eurem im Kopf gut verankerten "Links ist doch gut" - Frame irritieren. Gar nichts ist daran gut. Es sind nur gut gemachte Lügen.
      Avatar
      schrieb am 24.11.20 17:35:45
      Beitrag Nr. 4.416 ()
      gab es zu dem Thema in den letzten Tagen/Wochen irgendwas neues mit Substanz?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.11.20 17:41:13
      Beitrag Nr. 4.417 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.826.903 von pi-Trader am 24.11.20 17:21:23
      Zitat von pi-Trader: bei Zertifikaten kann ich nur meinen Einsatz verlieren, bei Futures und Optionen Haus und Hof, wenn man nicht weiß, was man da tut. Es besteht halt Nachschusspflicht. Viele meinen Börse ist ein Videospiel, da werden exorbitante Risiken eingehen, ohne sich den Gefahren überhaupt bewusst zu sein. Hört auf den Future und Optionshandel zu verharmlosen. Wer sich damit nicht auskennt, plättet ein 100k€ Konto auch in 1 Monat und wenn es ganz schlecht läuft, dann gehst du noch mit Schulden raus!!

      Selbst Schuld. Wenn man Haus und Hof verliert, hat man regulierte Finanzprodukte missbraucht, sämtliche Sicherheitsmechanismen der Broker ausgehebelt und augenscheinlich überhaupt keine Ahnung von dem was man macht. Dummheit schützt vor Strafe nicht. Es ist nicht Aufgabe des Staates auf Kosten normal denkender Menschen, die Dummen, Ahnungslosen und wirren Zocker vor sich selbst zu schützen.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.11.20 17:54:07
      Beitrag Nr. 4.418 ()
      So noch einmal schlafen und dann so richtig ausflippen ;-)

      Morgen yb 0900Uhr Finanzausschuss TOP1 --> JStG 2020

      https://www.bundestag.de/resource/blob/807876/d4c436140b8d90…

      Wenn nicht dann, dann garnicht. Und wehe jetzt fängt einer auf FB seine Grütze über Binding, kommunistischer Weltverschwörung etc. bei Tillmann / Brehm oder Gutting abzusondern oder sonstwem ... einfach mal die Finger ruhig halten, daß muss doch gehen.
      Avatar
      schrieb am 24.11.20 19:03:25
      Beitrag Nr. 4.419 ()
      Hallo Artnaf,

      warum glaubst du, dass der "Drops" morgen im FA bereits "gelutscht" wird? Muss eine für uns günstige Lösung nicht auch noch durch den Bundestag in der 2 und 3 Lesung? Oder ist die Lesung im Bundestag eher eine Formalie und sie stellen sich dort nicht gegen den Beschluß aus dem FA?
      Grüße Sunny
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      Avatar
      schrieb am 24.11.20 19:59:08
      Beitrag Nr. 4.420 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.828.340 von Sunny48 am 24.11.20 19:03:25
      Zitat von Sunny48: Hallo Artnaf,

      warum glaubst du, dass der "Drops" morgen im FA bereits "gelutscht" wird? Muss eine für uns günstige Lösung nicht auch noch durch den Bundestag in der 2 und 3 Lesung? Oder ist die Lesung im Bundestag eher eine Formalie und sie stellen sich dort nicht gegen den Beschluß aus dem FA?
      Grüße Sunny


      Lieber Sunny,

      dann nochmal ... der Finanzauschuss wird eine Beschlussvorlage erstellen. Diese wird dann vom Bundestag auch so beschlossen, weil Fraktionszwang. Da ist dann noch so ein bischen Laberei aber das ist dann beschlossene Sache. Die Arbeit findet nun mal in den Ausschüssen statt! (Weswegen der Bundestag ja auch so leer erscheint, weil die ja alle so faul sind.) Und der Bundesrat wird schon mal garnichts machen, sondern fein abnicken.

      Der Bundestag hat noch diese Woche und dann noch 07. bis 11.12. und dann noch den 14. bis 18.12. zum abstimmen. Der Bundesrat nur noch diesen Freitag und dann (welch Ironie) den 18.12.
      Avatar
      schrieb am 24.11.20 20:21:08
      Beitrag Nr. 4.421 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.827.215 von Gerrera am 24.11.20 17:41:13es gibt sehr gierige Menschen auf diesem Planeten. Und bei Gier schaltet der Verstand oft aus. Ich möchte nur an den Franken-Crash erinnern, der Einschnitte im Cfd-Handel zu folgen hatte. Schau dir die Ergebnisse einiger Optionshändler an. Da gibt es erfahrene Optionshändler mit 20 Jahren Erfahrung, die sind mit einer Fehlspekulation bankrott gegangen. Betrifft also nicht nur den Retailer, sondern auch Profis. Die Liste der Loser unter Profis ist auch lang. Schau dir doch die Statistiken im Retail-Bereich. 80-90% verlieren ihre Konto in den ersten 3 Monaten. Du kannst nicht von dir auf andere schließen. Können nicht alle so intelligent sein wie Du! ;)
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      Avatar
      schrieb am 24.11.20 20:56:59
      Beitrag Nr. 4.422 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.829.597 von pi-Trader am 24.11.20 20:21:08Jo, aber wie gesagt. Selbst Schuld. Und wer Profi ist und es besser wissen sollte, ist erst recht Schuld wenn er sich um Haus und Hof zockt. So einfach ist das. Nur Pussies laufen dann zum Staat und wollen alles rückgäng machen. Das sie dumm und leichtsinnig waren, wollen sie nicht zugeben.

      Der Franken-Crash ist für Deutsche sowas wie Fukushima. Einmal in 1000 Jahren brennt durch eine Naturkatastrophe am anderen Ende der Welt ein AKW und umgehend schaltet Deutschland, panisch und vor lauter Angst, für immer seine milliardenteuren AKW per Gesetz ab. Ein verdammter Tsunami in der Eifel könnte ja...

      Hoffentlich nimmt kein Retailtrader einen Kredit über 20.000 Euro auf und verzockt alles mit Knock-Out-Zertifikaten, weil die Emittenten ihn mit Phantasiekursen ausgenommen haben. Die Antwort des deutschen Staates wäre dann, nur noch Kredite bis 10.000 Euro zuzulassen, aber sie würden nie im Leben Knock Out-Zertifikate verbieten. ;)
      Avatar
      schrieb am 24.11.20 21:37:43
      Beitrag Nr. 4.423 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.829.597 von pi-Trader am 24.11.20 20:21:08Bei Long Optionen kann ich auch nur meinen Einsatz verlieren und genau die fallen aber unter die Bindingsteuer.
      Avatar
      schrieb am 24.11.20 22:25:23
      Beitrag Nr. 4.424 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.827.143 von unimatrix27 am 24.11.20 17:35:45
      Zitat von unimatrix27: gab es zu dem Thema in den letzten Tagen/Wochen irgendwas neues mit Substanz?


      Was immer noch fehlt ist die Behandlung von mehreren Käufen und Verkäufen. Z.B. erster DAX Future bei 13200, zweiter bei 13300 und dann Verkauf beide zu 13270.

      Ist das ein Gewinntrade mit 40 Punkten/1000 Euro oder ein Gewinntrade mit 70 Punkten/1750 Euro und ein Verlusttrade mit 750 Euro? Im zweiten Fall kannst du das Future Trading komplett vergessen.
      Avatar
      schrieb am 24.11.20 22:59:07
      Beitrag Nr. 4.425 ()
      Warum sollten das nicht 2 Trades sein? Weil die Bindingsteuer Blödsinn ist und man sie uminterpretieren muss wo man kann?

      Ich glaube, das Beispiel hatten wir auch schon mindestens einmal hier.
      Avatar
      schrieb am 24.11.20 23:13:52
      Beitrag Nr. 4.426 ()
      Bei Interactive wird das eben als ein Trade mit Einstand 13250 und Verkauf 13270 im Handelsprotokoll und in der Abrechnung verbucht.
      16 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.11.20 23:40:16
      Beitrag Nr. 4.427 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.831.817 von TradeIntraday am 24.11.20 23:13:52
      Zitat von TradeIntraday: Bei Interactive wird das eben als ein Trade mit Einstand 13250 und Verkauf 13270 im Handelsprotokoll und in der Abrechnung verbucht.


      Das ist falsch. wird bei IB als 2 Trades gebucht.
      Siehe meinen Beitrag 2595 vom 24.05.2020 (Seite 260).
      Hier wird immer wieder alles von vorne durchgekaut.
      15 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 00:53:21
      Beitrag Nr. 4.428 ()
      Wenn es damit ändert, das eine unterjährige Verrechnung nicht stattfindet, dann ist mir das Gesetz wuppe.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 00:55:50
      Beitrag Nr. 4.429 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.832.222 von bomike am 25.11.20 00:53:21
      Zitat von bomike: Wenn es damit ändert, das eine unterjährige Verrechnung nicht stattfindet, dann ist mir das Gesetz wuppe.


      Wobei selbst das nicht ok wäre.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 07:35:44
      Beitrag Nr. 4.430 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.831.964 von ibu800 am 24.11.20 23:40:16wie der Broker das "bucht" ist dem EstG egal. Auch wenn er das als ein Trade "buchen" würde. Faktisch musst du nach FIFO rechnen und es sind 2 Veräußerungen, weil beide eine unterschiedliche Kostenbasis haben. Ein Trade wäre es bei einer Durchschnittsmethode, die ist aber nicht zulässig.
      14 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 08:27:12
      Beitrag Nr. 4.431 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.832.876 von unimatrix27 am 25.11.20 07:35:44Das kann man nur verhindern, indem man beim "Verbilligen" für den zweiten Future eine andere Fälligkeit wählt. Willst Du diese Postion dann später komplett neutral stellen, so verkaufst du erst einen Future (mit Gewinn) und gehst mit einem weiteren short. So hast du eine Long und eine Short-Position in unterschiedlichen Laufzeiten, bist neutral und kannst später eine der beiden wieder mit Gewinn auflösen. Oder zusätzlich zu den Future-Positionen mit nem Dax-CFD ergänzen.
      Ja, ist zwar alles blöd und zieht unter Umständen die Margin hoch aber anders geht es (Stand heute früh) vermutlich nicht.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 08:57:32
      Beitrag Nr. 4.432 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.832.876 von unimatrix27 am 25.11.20 07:35:44
      Zitat von unimatrix27: wie der Broker das "bucht" ist dem EstG egal. Auch wenn er das als ein Trade "buchen" würde. Faktisch musst du nach FIFO rechnen und es sind 2 Veräußerungen, weil beide eine unterschiedliche Kostenbasis haben. Ein Trade wäre es bei einer Durchschnittsmethode, die ist aber nicht zulässig.


      Naja nicht wirklich. Entscheidend ist das, was der Broker bucht. Weil ja nur das was der Broker bucht auch zu sehen ist. Die Grundlage der unterjährigen Verrechnung kann ja nur abgeleitet werden durch die Kontoauszüge. Wenn dort nur ein Trade verbuch ist, kann man daraus ja nicht zwei Trades machen.
      12 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 09:38:10
      Beitrag Nr. 4.433 ()
      In diesen Minuten entscheidet sich unser Schicksal! Wenn man einige Kommentare liest nicht nur unser, sondern das der ganzen BRD GmbH, ach was der Demokratie, der Welt ... das Universum!

      In diesen Minuten sitzt der Finanzausschuss des Bundestages zusammen um über das JStG 2020 zu entscheiden, wo ja auch hoffentlich die Streichung oder die Änderung der berühmte Sätze aus dem EStG $20 beschlossen wird.

      Ich habe folgendes schon durch mein offenes Fenster gehört:

      Binding:"Die Zockkäääärrr!! Die Zockkäääääär!! Ich blockiere aallläääääääässs!!!"
      Hassel:"Beruhigen Sie sich Herr Binding, denken sie an ihr Alter"
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 09:42:20
      Beitrag Nr. 4.434 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.834.448 von artnaf am 25.11.20 09:38:10
      Zitat von artnaf: In diesen Minuten entscheidet sich unser Schicksal! Wenn man einige Kommentare liest nicht nur unser, sondern das der ganzen BRD GmbH, ach was der Demokratie, der Welt ... das Universum!

      In diesen Minuten sitzt der Finanzausschuss des Bundestages zusammen um über das JStG 2020 zu entscheiden, wo ja auch hoffentlich die Streichung oder die Änderung der berühmte Sätze aus dem EStG $20 beschlossen wird.

      Ich habe folgendes schon durch mein offenes Fenster gehört:

      Binding:"Die Zockkäääärrr!! Die Zockkäääääär!! Ich blockiere aallläääääääässs!!!"
      Hassel:"Beruhigen Sie sich Herr Binding, denken sie an ihr Alter"


      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 09:50:17
      Beitrag Nr. 4.435 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.833.776 von bomike am 25.11.20 08:57:32
      Zitat von bomike: Naja nicht wirklich. Entscheidend ist das, was der Broker bucht.


      Nein, das ist nicht richtig. Es zählt Dein Steuerrecht. Im Zweifel ist das eine große Baustelle. Es gibt auf jeden Fall die Möglichkeit die Trades chronologisch zu verarbeiten. Wenn das nicht passiert, ist das Dein Problem und nicht die des Brokers.
      9 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 09:57:57
      Beitrag Nr. 4.436 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.834.661 von Dann_halt_GmbH am 25.11.20 09:50:17
      Zitat von Dann_halt_GmbH:
      Zitat von bomike: Naja nicht wirklich. Entscheidend ist das, was der Broker bucht.


      Nein, das ist nicht richtig. Es zählt Dein Steuerrecht. Im Zweifel ist das eine große Baustelle. Es gibt auf jeden Fall die Möglichkeit die Trades chronologisch zu verarbeiten. Wenn das nicht passiert, ist das Dein Problem und nicht die des Brokers.


      Aber wie will denn das Finanzamt die Ergebnisse beurteilen wenn nicht durch die Kontoauszüge?
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 10:01:28
      Beitrag Nr. 4.437 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.834.661 von Dann_halt_GmbH am 25.11.20 09:50:17
      Zitat von Dann_halt_GmbH:
      Zitat von bomike: Naja nicht wirklich. Entscheidend ist das, was der Broker bucht.


      Nein, das ist nicht richtig. Es zählt Dein Steuerrecht. Im Zweifel ist das eine große Baustelle. Es gibt auf jeden Fall die Möglichkeit die Trades chronologisch zu verarbeiten. Wenn das nicht passiert, ist das Dein Problem und nicht die des Brokers.


      Ist denn nicht entscheidend was auf den Unterlagen steht, die du dem Finanzamt mit gibst? Ich kenne mich jetzt da bei IB nicht aus, aber sicherlich unterliegen die ja auch bestimmten Regularien zum reporten. Und wenn man selbst die Möglichkeit hat, die entsprechend günstiger für einen darzustellen, warum nicht?

      Bei CFD (Zocckääääärrr)Buden bekam ich jedenfalls immer eine Jahresendrechnung, nur die habe ich eingereicht und gut war es. Hatte auch schon überlegt, so in einem professionell aussehenden Excelsheet quasi Monatsabrechnungen zu machen, wo ich eine unterjährige Verrechnung, räusper, vortäusche ist so ein hartes Wort ...... sagen wir mal darstelle. So quasi, das ich nur 12 unterjährige Verrechnungen habe statt 3000 Einzeltrades. Bestimm sind die Finanzbeamten auch sehr froh meine 200 Seiten Trades ausgedruckt zu bekommen, zwecks Prüfung. Denn bis dato konnte ja das der Broker machen.
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 10:28:30
      Beitrag Nr. 4.438 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.834.865 von artnaf am 25.11.20 10:01:28Die Diskussion entgleitet doch etwas. Wenn FIFO gilt, dann gilt FIFO. Wenn ich dem Finanzamt Unterlagen einreiche, die das was gilt, nicht berücksichtigen, dann bin ich trotzdem dafür verantwortlich und kann nicht hinterher meinem Broker die Schuld geben. Wenn Zweifel aufkommen, wird das FA oder Finanzgericht eine Unterlage anfordern, die jeden Trade mit Datum und Uhrzeit auflisten. Und dann siehst Du ggf. alt aus.

      Ich kenne die Unterlagen von Uli Hoeneß ja nicht aber ...

      P.S.: Ich war mal (ehrenamtlicher) Richter am Finanzgericht (dort sitzen immer 5 gleichberechtigte Richter, 3 hauptamtliche und zwei ehrenamtliche) und war da wenn es ging immer auch ein Vertreter des Steuerpflichtigen, der mit der Brille des Praktikers geschaut hat, wie man ein Gesetz als Bürger verstehen kann.

      In diesem Fall hätte ich zwar natürlich erhebliche Zweifel gegen dieses Gesetz insgesamt. Aber die FIFO-Methode generell ist ja nun eindeutig geregelt. Also an der Stelle würde ich nicht tricksen.
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 10:49:56
      Beitrag Nr. 4.439 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.814.804 von Trader6969 am 23.11.20 21:12:38Vielleicht legen wir zusammen für Nutten und Alkohol für den Typen.

      Dann ist er beschäftigt :-)
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 11:01:58
      Beitrag Nr. 4.440 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.833.776 von bomike am 25.11.20 08:57:32Nein dann muss sich der Kunde besser Daten vom Broker besorgen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 11:06:52
      Beitrag Nr. 4.441 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.835.819 von unimatrix27 am 25.11.20 11:01:58mal ganz abgesehen davon ob es vll broker gibt die nicht jeden Trade korrekt ausweisen. Bei IB ist das nicht der Fall. Alle Daten sind verfügbar. Notfalls nicht in deren PDF Auszug, aber es gibt auch noch das detaillierte CSV bzw. XML. Da steht alles drin. Die korrekte Steuererklärung ist also absolut möglich, aber eben manueller Aufwand. Den Auszug von IB einfach dem FA geben ist in jedem Fall falsch. Dort wird nicht nur die FIFO-Methode falsch angewendet, insbesondere werden Währungsgewinne und -verluste nicht sauber von den zugrunde liegenden Geschäften getrennt und ausgewiesen. Ein Kauf und Verkauf einer US Aktie führt eben nicht nur zu einem Aktiengewinn sondern auch zu einem Währungsgewinn oder -verlust. Und der ist nach §23 zu versteuern.

      Jeder private Trader muss also sowieso auf Grundlage der Rohdaten des Brokers eine eigene Ermittlung der Veräußerungsgewinne nach §20 und §23 machen. Sonst stimmt es nicht.

      Natürlich, die meisten FA werden immer die Auszüge akzeptiert haben - aber nur deswegen, weil sie selbst nicht genügend qualifizierte MA haben. Falsch ist es trotzdem.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 11:53:46
      Beitrag Nr. 4.442 ()
      Folgendes Beispiel:

      1. Ich kaufe bei der Eröffnung 1 Future long
      2. Ich kauf 5 Minuten später 2 weitere long
      3. Diese 2 Longkontrakte verkaufe ich nach weiteren 5 Minuten. Ich habe den noch den Kontrakt von der Eröffnung, den ich gegen Mittag schließe.

      FIFO läßt sich daraus nicht ableiten, die Traderintention ist w.o. beschrieben.

      FIFO gilt m.E. explizit für Aktien. Für Termingeschäfte ist dies m.W. nicht geregelt.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 11:54:21
      Beitrag Nr. 4.443 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.835.270 von nahpets67 am 25.11.20 10:28:30
      Zitat von nahpets67: Aber die FIFO-Methode generell ist ja nun eindeutig geregelt. Also an der Stelle würde ich nicht tricksen.

      Wo ist die FIFO-Regelung für Termingeschäfte nachzulesen?

      Mir ist nur § 20 Absatz 4 Satz 7 EStG bekannt:
      "Bei vertretbaren Wertpapieren, die einem Verwahrer zur Sammelverwahrung im Sinne des § 5 des Depotgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Januar 1995 (BGBl. I S. 34), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. April 2004 (BGBl. I S. 502) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung anvertraut worden sind, ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere zuerst veräußert wurden."

      US Futures Broker liefern nur tägliche Abrechnungen, bei denen alle Käufe/Verkäufe nach der LOFO-Methode mit aufsteigenden Kursen gelisted sind (Lowest In - First Out). Bei mehrtägigen Trades gilt die FILO-Methode (First In - Last Out)

      Die Verrechnungsmethode ist ja eigentlich bei "normaler" Gesetzgebung unbedeutend. Mit der neuen beschränkten Verlustverrechnung hat die angenommene Reihenfolge der Käufe/Verkäufe nun aber massiven Einfluss auf die Steuer, über den sich die Verantwortlichen vermutlich noch keinerlei Gedanken gemacht haben.

      Im folgenden Beispiel werden bei der FIFO Methode 70% höhere anrechenbare Gewinne erzeugt (wenn die max. Verluste "verbraucht" sind) bzw. zusätzliche Verluste, die den max. Verlustabzug schmälern. Die Intention des Händlers wird im Beispiel durch die LIFO-Methode repräsentiert.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 12:03:31
      Beitrag Nr. 4.444 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.836.617 von Barbara2 am 25.11.20 11:54:21Ja genau, am Ende des Tages ist das Ergebnis gleich, aber die Varianten, die du aufzeigst führen zu unterschiedlichen Bindingsteuern. Wer will dies nachhalten?
      Mein Broker weist nur die Tagesergebnisse Gewinne oder Verluste aus, FIFO innerhalb eines Handelstages können aus den Reports nicht ermittelt werden
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 12:08:36
      Beitrag Nr. 4.445 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.835.270 von nahpets67 am 25.11.20 10:28:30
      Zitat von nahpets67: Die Diskussion entgleitet doch etwas. Wenn FIFO gilt, dann gilt FIFO. Wenn ich dem Finanzamt Unterlagen einreiche, die das was gilt, nicht berücksichtigen, dann bin ich trotzdem dafür verantwortlich und kann nicht hinterher meinem Broker die Schuld geben. Wenn Zweifel aufkommen, wird das FA oder Finanzgericht eine Unterlage anfordern, die jeden Trade mit Datum und Uhrzeit auflisten. Und dann siehst Du ggf. alt aus.

      Ich kenne die Unterlagen von Uli Hoeneß ja nicht aber ...

      P.S.: Ich war mal (ehrenamtlicher) Richter am Finanzgericht (dort sitzen immer 5 gleichberechtigte Richter, 3 hauptamtliche und zwei ehrenamtliche) und war da wenn es ging immer auch ein Vertreter des Steuerpflichtigen, der mit der Brille des Praktikers geschaut hat, wie man ein Gesetz als Bürger verstehen kann.

      In diesem Fall hätte ich zwar natürlich erhebliche Zweifel gegen dieses Gesetz insgesamt. Aber die FIFO-Methode generell ist ja nun eindeutig geregelt. Also an der Stelle würde ich nicht tricksen.


      Verstehe das du als Ex-Richter hier den warnenden Finger heben musst. Ist mir schon klar, daß es kein konformes Vorgehen ist, selbst irgendwelche Abrechnungen zu gestalten.

      Was mich aber interessieren würde, vielleicht haben ja hier schon einige, auch ohne Bindingsteuer, Erfahrungen gemacht: WIE will denn nun das Finanzamt meine Verluste feststellen? Das kann ja nur daraufhin hinauslaufen, daß ich jeden einzelnen Trade, ob Gewinn oder Verlust, in einem bestimmten Format (welches?) und Inhalt (Welche?) vorlegen muss. Hat da schon jemand Infos?
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 12:29:54
      Beitrag Nr. 4.446 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.836.812 von artnaf am 25.11.20 12:08:36Ich hatte schonmal eine hohe Rückforderung an das FA aufgrund von hohen realisierten Verlusten. Und in so einem Fall wird eben genauer geprüft als bei einer Steuerzahlung. Der Fall wurde an einen entsprechenden Experten gegeben, der auch sehr schnell erkannt hat, dass das PDF von IB nicht ausreicht. IB bietet wie gesagt über eine CSV Datei alle Details aller Trades an. Daraus lassen sich die Gewinne und Verluste genau berechnen. Dies habe ich gemacht, entsprechende LIsten erstellt, und mein Vorgehen entsprechend nachvollziehbar dem FA schriftlich erklärt. Natürlich darf man eine eigene Aufstellung machen, so lange der Weg dazu nachvollziehbar beschrieben wird.

      Wenn ich bei einem Broker im Ausland bin, der die Daten nun absolut nicht hat, die ich eigentlich bräuchte, dann ist das mein Problem. Dann wird das FA ggf. den Gewinn auf Grundlage der wenigen Informationen, die verfügbar sind, einfach schätzen.

      Jeder der hier noch die Denkweise hat "da kann ich doch nix dafür, wie der Broker das aufschreibt" ist vollkommen auf dem Holzweg. Für seine Belege ist man ganz alleine verantwortlich.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 13:00:20
      Beitrag Nr. 4.447 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.836.812 von artnaf am 25.11.20 12:08:36Also, den Finger heben MUSS ich hier überhaupt nicht. Das Thema ist auch Vergangenheit für mich und ich habe keinerlei Funktion oder Aufgaben in der Richtung. Ich bin hier rein privat. Auch bin ich kein Steuerberater o.ä. Ich wollte nur den Hinweis loswerden, dass es durchaus Praxis bei Gericht ist, weitere Unterlagen anzufordern, wenn etwas unklar ist. Und wenn dann rauskommt, dass der Steuerpflichtige besonders trickreich sein wollte, dann ist das meist nicht förderlich.

      @Barbara2 guter Hinweis! Das Thema sollte man weiterverfolgen. Die Frage, gilt FIFO auch für Termingeschäfte, wenn diese nicht eindeutig benannt sind, muss evtl. in einem weiteren BMF-Schreiben (oder vor Gericht) geklärt werden. Wieso allerdings die tägliche Abrechnung eines US-Brokers Basis sein soll (warum nicht wöchentlich, monatlich oder jährlich...) ist aber auch nicht geregelt.

      Falls Jemand weitere Argumente hat, warum FIFO nicht anzuwenden ist, immer her damit.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 13:00:29
      Beitrag Nr. 4.448 ()
      Ich habe jetzt nicht mehr den Entwurf vom BMF Schreiben vorliegen (oder vielleicht war es auch ein anderes Schreiben :confused: ) meine aber gelesen zu haben, dass bei Daytrades Gewinne mit Verlusten gegengerechnet werden können. Sprich wenn man jetzt am gleichen Tag 1.000 Verlust und 1.500 Gewinn realisiert hat, wird am Ende des Tages nur ein Gewinn von 500 notiert (und somit kein Verlust).
      Ich weiss nur leider nicht mehr wo es gestanden hat 🤔
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 13:14:43
      Beitrag Nr. 4.449 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.837.511 von trader156 am 25.11.20 13:00:29
      Zitat von trader156: Ich habe jetzt nicht mehr den Entwurf vom BMF Schreiben vorliegen (oder vielleicht war es auch ein anderes Schreiben :confused: ) meine aber gelesen zu haben, dass bei Daytrades Gewinne mit Verlusten gegengerechnet werden können. Sprich wenn man jetzt am gleichen Tag 1.000 Verlust und 1.500 Gewinn realisiert hat, wird am Ende des Tages nur ein Gewinn von 500 notiert (und somit kein Verlust).
      Ich weiss nur leider nicht mehr wo es gestanden hat 🤔


      Im gleichen Konto? Produkt? Kontrakt?
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 13:14:44
      Beitrag Nr. 4.450 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.837.505 von nahpets67 am 25.11.20 13:00:20die "kleinste Zeiteinheit" ist bei US-Brokern der Tag und den weisen die auch aus, auch im Monatsreport, alles andere kann nicht erzeugt werden, weil darunter keine Datenerfassung erfolgt
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 13:24:17
      Beitrag Nr. 4.451 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.837.511 von trader156 am 25.11.20 13:00:29Ah jetzt ist mir wieder eingefallen es war im Zusammenhang mit der Finanztransaktionssteuer und nicht der "Bindingsteuer". Intradaytrades sollten dort nicht besteuert werden.
      ...ja die FTA... Die nächste Baustelle die uns erwartet... 🙃

      Aaaaaaber wenn es dort so geregelt werden soll warum sollte dann für die "Bindingsteuer" eine andere Regel gelten? Ich weiss Gesetze sind willkürlich aber ... egal lassen wir das 🙄
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 13:35:50
      Beitrag Nr. 4.452 ()
      Jemand ne Ahnung, wann es erste News bzgl. Untergang des Traders Abendlandes im Finanzausschuss gibt, artnaf? :)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 13:35:53
      Beitrag Nr. 4.453 ()
      Dieses Forum ist nicht nur auf den Weg in die Privatinsolvenz, sondern zusätzlich noch auf dem Weg zu einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.

      Oh Mannomannomann :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 13:41:05
      Beitrag Nr. 4.454 ()
      Das geht ja dermaßen durcheinander hier, meistens ohne Fakten!
      Ich habe das schon mal gepostet. Bitte durchlesen und verstehen, dann ersparen wir uns viele unnötige Beiträge.
      Ich muss Unimatrix recht geben. Es ist eure Sache dem FA die richtigen Daten zu liefern.

      IB rechnte nach der FIFO-Methode ab!
      IB liefert sekundengenau die Trades!

      +1 FESX zu 2918, dann+1 FESX zu 2916 danach -2 FESX zu 2917
      Daraus wird dann 1 Verlustgeschäft und 1 Gewinngeschäft

      10 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 14:22:25
      Beitrag Nr. 4.455 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.838.177 von ibu800 am 25.11.20 13:41:05
      Zitat von ibu800: IB rechnte nach der FIFO-Methode ab!
      IB liefert sekundengenau die Trades!
      +1 FESX zu 2918, dann+1 FESX zu 2916 danach -2 FESX zu 2917
      Daraus wird dann 1 Verlustgeschäft und 1 Gewinngeschäft

      Dein Beispiel zeigt das Problem nicht, da ist FIFO, LIFO, LOFO, FILO usw. egal.
      Ändere den Verkauf ab auf: -1 FESX zu 2916 und -1 FESX zu 2918, Ergebnis auch Null, aber:
      FIFO: Trade 1 = -2 Pkte, Trade 2 = +2 Pkte => Gewinn zu versteuern oder Verlustabzug abgebaut
      LIFO: Trade 1 = 0 Pkte, Trade 2 = 0 Pkte => keine steuerliche Auswirkung, und das nur durch unterschiedliche Interpretation

      Bei IB gibt es übrigens den Steueroptimierer (Aktien, Optionen, Anleihen, Optionsscheinen und Single-Stock-Futures): https://www.interactivebrokers.eu/de/index.php?f=16835
      "Zwischen mehreren Steuerpostenzuordnungsmethoden wählen, wie zum Beispiel: LIFO, FIFO, Maximierung langfristiger Gewinne, Maximierung langfristiger Verluste, Maximierung kurzfristiger Gewinne, Maximierung kurzfristiger Verluste, und Höchste Kosten."
      9 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 14:46:26
      Beitrag Nr. 4.456 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.838.795 von Barbara2 am 25.11.20 14:22:25
      Zitat von Barbara2:
      Zitat von ibu800: IB rechnte nach der FIFO-Methode ab!
      IB liefert sekundengenau die Trades!
      +1 FESX zu 2918, dann+1 FESX zu 2916 danach -2 FESX zu 2917
      Daraus wird dann 1 Verlustgeschäft und 1 Gewinngeschäft

      Dein Beispiel zeigt das Problem nicht, da ist FIFO, LIFO, LOFO, FILO usw. egal.
      Ändere den Verkauf ab auf: -1 FESX zu 2916 und -1 FESX zu 2918, Ergebnis auch Null, aber:
      FIFO: Trade 1 = -2 Pkte, Trade 2 = +2 Pkte => Gewinn zu versteuern oder Verlustabzug abgebaut
      LIFO: Trade 1 = 0 Pkte, Trade 2 = 0 Pkte => keine steuerliche Auswirkung, und das nur durch unterschiedliche Interpretation

      Bei IB gibt es übrigens den Steueroptimierer (Aktien, Optionen, Anleihen, Optionsscheinen und Single-Stock-Futures): https://www.interactivebrokers.eu/de/index.php?f=16835
      "Zwischen mehreren Steuerpostenzuordnungsmethoden wählen, wie zum Beispiel: LIFO, FIFO, Maximierung langfristiger Gewinne, Maximierung langfristiger Verluste, Maximierung kurzfristiger Gewinne, Maximierung kurzfristiger Verluste, und Höchste Kosten."


      Ich weiß jetzt nicht genau, worauf du hinaus willst.
      Das FA verlangt bei der Berechnung der Abgeltungssteuer die FIFO-Regel.
      Meine Aussage ist, dass IB genau diese Daten liefert, eben nicht nur saldiert am
      Tagesende, sondern Trade für Trade, sekundengenau.
      Jedes Closing erzeugt einen Gewinn oder Verlust nach FIFO und das kommt dann in den
      Gewinn- bzw. Verlusttopf.
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 14:52:02
      Beitrag Nr. 4.457 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.838.795 von Barbara2 am 25.11.20 14:22:25Die Diskussion, die ihr hier heute führt, auch wenns teilweise Wunschdenken ist, müsste vom BMF mit den Ländern und den Verbänden geführt werden - zur Aktualisierung des BMF-Schreibens zur Abgeltungsteuer.

      Die Bindingsteuer ist eben viel mehr als ein simpler Satz zur Abstrafung der Zocker. Sie ist ein neues Steuersystem, mit dem Grundgesetz bekanntlich unvereinbar.

      Sollte die Bindingsteuer wirklich nicht abgeschafft werden, dann ist es eigentlich positiv, wenn jeder einzelne mit seinen eigenen Ansichten in der ESt-Erklärung kommt. Warum nachgeben, auch wenn wir Deutsche sind? Dann soll es auch zehntausende komplexe Finanzgerichtsverfahren geben. Und wenn ich nur auf 10.001 Euro Bindingverlust komme, das muss dann sein. Am besten wir gehen dann alle bis zum BFH, dann kann der 10 Jahre lang Binding machen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 15:06:18
      Beitrag Nr. 4.458 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.839.200 von startvestor am 25.11.20 14:52:02Bzgl. des Finanzausschusses - ich denke, da war heute nicht viel los. Manche Protagonisten (auch der Lothar) haben auch währenddessen oder weils schnell vorbei war, fleißig auf Facebook gepostet.

      Kann aber ja trotzdem gern wer bei Facebook nachfragen, was es so gab.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 15:28:55
      Beitrag Nr. 4.459 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.838.078 von WhatTheFunk am 25.11.20 13:35:50
      Zitat von WhatTheFunk: Jemand ne Ahnung, wann es erste News bzgl. Untergang des Traders Abendlandes im Finanzausschuss gibt, artnaf? :)


      Tja, das muss dann nach dem heutigen Tage verschriftlicht werden wie das so schön heisst, dann gucken alle nochmal drüber (Lektoratsversion), stimmen sich ab, Beschlussvorlage dann hier einzusehen:

      https://www.bundestag.de/ausschuesse/a07/berichte

      Und dann ist der Drops gelutscht.

      Ich denke diese Woche kommts nicht mehr in die 2. / 3. Lesung und die nächste Sitzungpreiode beginnt am 07.12., da könnten sich die also noch Zeit lassen.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 15:30:17
      Beitrag Nr. 4.460 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.839.104 von ibu800 am 25.11.20 14:46:26
      Zitat von ibu800:
      Zitat von Barbara2: ...
      Dein Beispiel zeigt das Problem nicht, da ist FIFO, LIFO, LOFO, FILO usw. egal.
      Ändere den Verkauf ab auf: -1 FESX zu 2916 und -1 FESX zu 2918, Ergebnis auch Null, aber:
      FIFO: Trade 1 = -2 Pkte, Trade 2 = +2 Pkte => Gewinn zu versteuern oder Verlustabzug abgebaut
      LIFO: Trade 1 = 0 Pkte, Trade 2 = 0 Pkte => keine steuerliche Auswirkung, und das nur durch unterschiedliche Interpretation

      Bei IB gibt es übrigens den Steueroptimierer (Aktien, Optionen, Anleihen, Optionsscheinen und Single-Stock-Futures): https://www.interactivebrokers.eu/de/index.php?f=16835
      "Zwischen mehreren Steuerpostenzuordnungsmethoden wählen, wie zum Beispiel: LIFO, FIFO, Maximierung langfristiger Gewinne, Maximierung langfristiger Verluste, Maximierung kurzfristiger Gewinne, Maximierung kurzfristiger Verluste, und Höchste Kosten."


      Ich weiß jetzt nicht genau, worauf du hinaus willst.
      Das FA verlangt bei der Berechnung der Abgeltungssteuer die FIFO-Regel.
      Meine Aussage ist, dass IB genau diese Daten liefert, eben nicht nur saldiert am
      Tagesende, sondern Trade für Trade, sekundengenau.
      Jedes Closing erzeugt einen Gewinn oder Verlust nach FIFO und das kommt dann in den
      Gewinn- bzw. Verlusttopf.


      von mir bekommt das FA immer nur eine Umsatzübersicht der realisierten Gewinne und Verluste!

      daraus sind doch die kumulierten Verluste ersichtlich. Was anderes interessiert die doch nicht. Bis jetzt wurde das immer so akzeptiert.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 15:36:30
      Beitrag Nr. 4.461 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.839.104 von ibu800 am 25.11.20 14:46:26
      Zitat von ibu800: Ich weiß jetzt nicht genau, worauf du hinaus willst.
      Das FA verlangt bei der Berechnung der Abgeltungssteuer die FIFO-Regel.

      Du scheinst Dir sehr sicher zu sein. Wo kann ich nachlesen, dass die FIFO-Regel bei Termingeschäften verlangt wird? (Ich gebe seit 10 Jahren Broker Statements ohne diese Zuordnung ab)
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 16:05:09
      Beitrag Nr. 4.462 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.839.890 von Barbara2 am 25.11.20 15:36:30
      Zitat von Barbara2:
      Zitat von ibu800: Ich weiß jetzt nicht genau, worauf du hinaus willst.
      Das FA verlangt bei der Berechnung der Abgeltungssteuer die FIFO-Regel.

      Du scheinst Dir sehr sicher zu sein. Wo kann ich nachlesen, dass die FIFO-Regel bei Termingeschäften verlangt wird? (Ich gebe seit 10 Jahren Broker Statements ohne diese Zuordnung ab)

      https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/ei…
      https://www.zinsen-berechnen.de/abgeltungssteuer/fifo-regel.…
      https://www.fondsvermittlung24.de/abgeltungssteuer-first-in-…
      https://www.ing.de/hilfe/steuern/abgeltungsteuer/
      https://bankenverband.de/newsroom/presse-infos/bei-aktienver…
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 16:24:26
      Beitrag Nr. 4.463 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.840.223 von ibu800 am 25.11.20 16:05:09
      Zitat von ibu800: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/ei…
      https://www.zinsen-berechnen.de/abgeltungssteuer/fifo-regel.…
      https://www.fondsvermittlung24.de/abgeltungssteuer-first-in-…
      https://www.ing.de/hilfe/steuern/abgeltungsteuer/
      https://bankenverband.de/newsroom/presse-infos/bei-aktienver…

      Danke für die Links, diese beschreiben allerdings alle die Behandlung von Wertpapieren (§ 20 Absatz 4 Satz 7 EStG) und nicht Termingeschäfte.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 16:53:23
      Beitrag Nr. 4.464 ()
      Wird immer bunter hier. Manch einer wird sich (leider) bestätigt fühlen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 17:00:21
      Beitrag Nr. 4.465 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.840.994 von Dann_halt_GmbH am 25.11.20 16:53:23
      Zitat von Dann_halt_GmbH: Wird immer bunter hier. Manch einer wird sich (leider) bestätigt fühlen.


      Einmal Kessel Buntes
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 17:08:36
      Beitrag Nr. 4.466 ()
      Es wird Zeit dass der Bierdeckel kommt!!!
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 17:26:23
      Beitrag Nr. 4.467 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.839.890 von Barbara2 am 25.11.20 15:36:30
      Zitat von Barbara2:
      Zitat von ibu800: Ich weiß jetzt nicht genau, worauf du hinaus willst.
      Das FA verlangt bei der Berechnung der Abgeltungssteuer die FIFO-Regel.

      Du scheinst Dir sehr sicher zu sein. Wo kann ich nachlesen, dass die FIFO-Regel bei Termingeschäften verlangt wird? (Ich gebe seit 10 Jahren Broker Statements ohne diese Zuordnung ab)


      Genauso bei mir auch. Seit über 20 Jahren, hat noch nie ein Problem gegeben. Keine Ahnung was ihr für Finanzämter habt.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 17:34:03
      Beitrag Nr. 4.468 ()
      Was mich zum Thema "Was sagen / machen die Broker eigentlich?"

      Ich habe schon ein paar abtelefoniert ... GBE, JFD, WHS, Admiral Markets, (jaja ich weiss, Pommesbuden, da kann man garnicht richtig traden, bla bla, verkneift euch die Kommentare)

      Jedenfalls die zun sehr ahnungslos und abwartend.

      Was sagt denn der einzige Broker auf der Welt wo die Professionals traden IB dazu, zum Beispiel ...
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 17:52:25
      Beitrag Nr. 4.469 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.840.559 von Barbara2 am 25.11.20 16:24:26
      Zitat von Barbara2:
      Zitat von ibu800: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/ei…
      https://www.zinsen-berechnen.de/abgeltungssteuer/fifo-regel.…
      https://www.fondsvermittlung24.de/abgeltungssteuer-first-in-…
      https://www.ing.de/hilfe/steuern/abgeltungsteuer/
      https://bankenverband.de/newsroom/presse-infos/bei-aktienver…

      Danke für die Links, diese beschreiben allerdings alle die Behandlung von Wertpapieren (§ 20 Absatz 4 Satz 7 EStG) und nicht Termingeschäfte.


      Du hast recht , ich entschuldige mich dafür. Ich war zu voreilig.
      Gilt nur für Aktienin §20 EStg und Devisen in §23 EStg.
      Sorry
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 18:01:34
      Beitrag Nr. 4.470 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.841.621 von artnaf am 25.11.20 17:34:03
      Interview mit Interactive Brokers - Brexit, Einlagensicherung nur 20k & Co.
      Da kommt was ab min. 38:20 etwas. (t10XREl-81o)

      Kurz: keine Steuerberatung, Kontoauszüge werden nicht angepasst, Gewinne und Verluste muss der Kunde selbst eingeben. "Nicht wirklich groß von Vorteil" für den Privatkunden. Wir sehen, dass viele der Privatkunden sich auf institutionell umstellen lassen, sinngemäß.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 19:24:13
      Beitrag Nr. 4.471 ()
      Guten Abend,

      ich wollte mal kurz meine persönliche Situation schildern, die sicherlich auch für viele kleinere Hobby-Trader ähnlich sein dürfte, und Euch um Eure geschätzte Meinung zu meiner Sichtweise/Vorgehensweise ab 2021 bitten:

      Ich kann absolut verstehen, das die neuen Regeln ab 2021 für viele hier große Probleme bedeuten, da Instrumente genutzt und Strategien gefahren werden, die vom Wesen her sowohl hohe Verluste, also auch hohe Gewinne zur Folge haben. Da ist man dann sehr sehr schnell über diese Grenze von 10K Verlusterrechnung pro Jahr drüber.

      Was und Wie trade ich:
      Ich trade Forex und CFDs bei einem in der EU ansässigen CFD-Broker (Sitz nicht in Deutschland). Ich habe ein regelmäßiges, durchschnittliches Kontokapital von rund 2.000-4.000 EUR mit dem ich arbeite. Ich trade überwiegend im D1-Chart und halte hier die Positionen länger als einen Trag. Also kein klassisches Daytrading, sondern Swingtrading. Auch bin ich aufgrund meines geringen Startkapitals mit kleineren Positionsgrößen unterwegs. Ich gehe nur recht wenige Trades ein, da ich immer auf gute Einstiegschancen im D1-Chart warte die mindestens ein CRV von 1,5 oder höher haben. Ich bin hier echt geduldig und trade teilweise auch 14 Tage gar nicht. Ich trade keine Futures, Optionen, KOs usw. Ich betreibe das Trading nebenberuflich und bin auf die Einnahmen daraus nicht zwingend angewiesen. Es ist mehr ein Hobby für mich und wenn ich mir dann, nach Abzug aller Gebühren und Steuern, dafür im Jahr einen weiteren Urlaub gönnen oder meine gesamten Strom- und Heizkosten für das Jahr bezahlen kann, dann ist das für mich Erfolg genug und reicht mir! Es macht mir Spaß, es ist spannend, man hat was zu tun und wenn auch finanziell etwas dabei raus springt umso besser!


      Ab dem 01.01.2021 werde ich nun wie folgt traden:
      Ich trage JEDEN einzelnen Trade, nachdem ich ihn geschlossen habe in eine Exel-Tabelle ein. Entweder in den „Topf Gewinn“ oder in den „Topf Verlust“. Dabei ist es egal, ob der Trade intraday geschlossen wird oder erst nach ein paar Tagen/Wochen! Jeder einzelne, geschlossene Trade muss eingetragen und darf nicht mit anderen Trades „verwurstet“ werden! Wobei Intraday wie gesagt bei mir eher nicht vorkommt, wollte damit nur zu verstehen geben, das ich die Diskussion hier seit Monaten aufmerksam verfolge und glaube verstanden zu haben, wie es ab dem 01.01.2021 laufen muss (bitte euch aber um eure geschätzte Meinung).


      Jetzt wird es interessant:
      Ich habe das ganze nun so verstanden, das ich mir erst Gedanken machen muss, ob ich das Trading für den Rest des Jahres pausiere, wenn BEIDE Töpfe bei der 10.000 EUR Marke nähern. Solange nur ein Topf die 10.000 EUR Marke erreicht hat, kann ich ruhig weiter traden. Auch könnte ein Topf diese Marke sogar deutlich überschreiten. Nur wenn beide Töpfe 10K reißen, dann wird es kritisch. Natürlich muss man hier gut beobachten, aber da ich sowieso keine Riesenverluste pro Trade habe, aufgrund der kleinen Positionsgrößen, der wenigen Trades, des höheren CRVs und der nicht extrem großen Stoploss-Level, könnte ich dieses ganz gut steuern.


      Beispiele:

      Aktueller Stand irgendwann innerhalb des Jahres - Beispiel 1:
      Bisherige gesamte Gewinn-Trades: 9.000 EUR
      Bisherige gesamte Verlust-Trades: 6.000 EUR
      Nötig Trading bis Jahresende pausieren: NEIN


      Aktueller Stand irgendwann innerhalb des Jahres - Beispiel 2:
      Bisherige gesamte Gewinn-Trades: 15.000 EUR
      Bisherige gesamte Verlust-Trades: 9.000 EUR
      Nötig Trading bis Jahresende pausieren: NEIN


      Aktueller Stand irgendwann innerhalb des Jahres - Beispiel 3:
      Bisherige gesamte Gewinn-Trades: 20.000 EUR
      Bisherige gesamte Verlust-Trades: 10.000 EUR
      Nötig Trading bis Jahresende pausieren: JA


      Aktueller Stand irgendwann innerhalb des Jahres - Beispiel 4:
      Bisherige gesamte Gewinn-Trades: 8.000 EUR
      Bisherige gesamte Verlust-Trades: 19.000 EUR
      Nötig Trading bis Jahresende pausieren: NEIN


      Aktueller Stand irgendwann innerhalb des Jahres - Beispiel 5:
      Bisherige gesamte Gewinn-Trades: 10.000 EUR
      Bisherige gesamte Verlust-Trades: 10.000 EUR
      Nötig Trading bis Jahresende pausieren: JA


      Wie gesagt, ich trade sicherlich andere Produkte und einen anderen Stil als viele hier. Und ich habe mir meine Trades aus den vergangenen Jahren angesehen. Ich hätte mit dem Gesetz auch schon in den vergangenen Jahren keine Probleme gehabt. Ich kann aber eure Probleme hier verstehen, denn mit deutlich mehr Kontokapital, ist man schnell bei der Marke von 10K. Aber in diesen Größenordnungen gäbe es ja auch noch die Lösung über eine GmbH zu traden.

      Mache ich hier, mit meiner Vorgehensweise, wie ich ab 01.01.2021 traden werde, einen Denkfehler oder ist etwas grundlegend falsch? Bitte versetzt euch in meine geschilderte Situation und nicht in die Eure. Es gibt viel Hobby-Trader die so wie ich CFDs/Forex mit kleinem Kapital und kleinen Positionsgrößen traden und damit auch zufrieden sind, wenn sie neben ihren Hauptjob etwas an den Märkten zur Familienkasse dazuverdienen können. Also, passt das so wie ich das vor habe oder übersehen ich etwas?

      Danke für Eurer Feedback.
      10 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 19:32:24
      Beitrag Nr. 4.472 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.843.325 von BerlinHills am 25.11.20 19:24:13:-)

      na Du bist lustig. Bei Deinem Beispiel 4 zahlst Du zwar keine Steuern, hast aber 11.000 Verlust und damit Dein Konto schon 4mal geschrottet...

      Ansonsten ist es richtig, zahlst Du bei Deinen Beispielen nicht mehr Steuern als bisher. Probleme haben die Leute, die z.B. 100.000 Gewinn haben und 90.000 Verlust und dann wesentlich mehr Steuern zahlen müssen, als überhaupt Gewinn übrig war.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 19:34:33
      Beitrag Nr. 4.473 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.843.325 von BerlinHills am 25.11.20 19:24:13
      Zitat von BerlinHills: Guten Abend,

      ich wollte mal kurz meine persönliche Situation schildern, die sicherlich auch für viele kleinere Hobby-Trader ähnlich sein dürfte, und Euch um Eure geschätzte Meinung zu meiner Sichtweise/Vorgehensweise ab 2021 bitten:

      Ich kann absolut verstehen, das die neuen Regeln ab 2021 für viele hier große Probleme bedeuten, da Instrumente genutzt und Strategien gefahren werden, die vom Wesen her sowohl hohe Verluste, also auch hohe Gewinne zur Folge haben. Da ist man dann sehr sehr schnell über diese Grenze von 10K Verlusterrechnung pro Jahr drüber.

      Was und Wie trade ich:
      Ich trade Forex und CFDs bei einem in der EU ansässigen CFD-Broker (Sitz nicht in Deutschland). Ich habe ein regelmäßiges, durchschnittliches Kontokapital von rund 2.000-4.000 EUR mit dem ich arbeite. Ich trade überwiegend im D1-Chart und halte hier die Positionen länger als einen Trag. Also kein klassisches Daytrading, sondern Swingtrading. Auch bin ich aufgrund meines geringen Startkapitals mit kleineren Positionsgrößen unterwegs. Ich gehe nur recht wenige Trades ein, da ich immer auf gute Einstiegschancen im D1-Chart warte die mindestens ein CRV von 1,5 oder höher haben. Ich bin hier echt geduldig und trade teilweise auch 14 Tage gar nicht. Ich trade keine Futures, Optionen, KOs usw. Ich betreibe das Trading nebenberuflich und bin auf die Einnahmen daraus nicht zwingend angewiesen. Es ist mehr ein Hobby für mich und wenn ich mir dann, nach Abzug aller Gebühren und Steuern, dafür im Jahr einen weiteren Urlaub gönnen oder meine gesamten Strom- und Heizkosten für das Jahr bezahlen kann, dann ist das für mich Erfolg genug und reicht mir! Es macht mir Spaß, es ist spannend, man hat was zu tun und wenn auch finanziell etwas dabei raus springt umso besser!


      Ab dem 01.01.2021 werde ich nun wie folgt traden:
      Ich trage JEDEN einzelnen Trade, nachdem ich ihn geschlossen habe in eine Exel-Tabelle ein. Entweder in den „Topf Gewinn“ oder in den „Topf Verlust“. Dabei ist es egal, ob der Trade intraday geschlossen wird oder erst nach ein paar Tagen/Wochen! Jeder einzelne, geschlossene Trade muss eingetragen und darf nicht mit anderen Trades „verwurstet“ werden! Wobei Intraday wie gesagt bei mir eher nicht vorkommt, wollte damit nur zu verstehen geben, das ich die Diskussion hier seit Monaten aufmerksam verfolge und glaube verstanden zu haben, wie es ab dem 01.01.2021 laufen muss (bitte euch aber um eure geschätzte Meinung).


      Jetzt wird es interessant:
      Ich habe das ganze nun so verstanden, das ich mir erst Gedanken machen muss, ob ich das Trading für den Rest des Jahres pausiere, wenn BEIDE Töpfe bei der 10.000 EUR Marke nähern. Solange nur ein Topf die 10.000 EUR Marke erreicht hat, kann ich ruhig weiter traden. Auch könnte ein Topf diese Marke sogar deutlich überschreiten. Nur wenn beide Töpfe 10K reißen, dann wird es kritisch. Natürlich muss man hier gut beobachten, aber da ich sowieso keine Riesenverluste pro Trade habe, aufgrund der kleinen Positionsgrößen, der wenigen Trades, des höheren CRVs und der nicht extrem großen Stoploss-Level, könnte ich dieses ganz gut steuern.


      Beispiele:

      Aktueller Stand irgendwann innerhalb des Jahres - Beispiel 1:
      Bisherige gesamte Gewinn-Trades: 9.000 EUR
      Bisherige gesamte Verlust-Trades: 6.000 EUR
      Nötig Trading bis Jahresende pausieren: NEIN


      Aktueller Stand irgendwann innerhalb des Jahres - Beispiel 2:
      Bisherige gesamte Gewinn-Trades: 15.000 EUR
      Bisherige gesamte Verlust-Trades: 9.000 EUR
      Nötig Trading bis Jahresende pausieren: NEIN


      Aktueller Stand irgendwann innerhalb des Jahres - Beispiel 3:
      Bisherige gesamte Gewinn-Trades: 20.000 EUR
      Bisherige gesamte Verlust-Trades: 10.000 EUR
      Nötig Trading bis Jahresende pausieren: JA


      Aktueller Stand irgendwann innerhalb des Jahres - Beispiel 4:
      Bisherige gesamte Gewinn-Trades: 8.000 EUR
      Bisherige gesamte Verlust-Trades: 19.000 EUR
      Nötig Trading bis Jahresende pausieren: NEIN


      Aktueller Stand irgendwann innerhalb des Jahres - Beispiel 5:
      Bisherige gesamte Gewinn-Trades: 10.000 EUR
      Bisherige gesamte Verlust-Trades: 10.000 EUR
      Nötig Trading bis Jahresende pausieren: JA


      Wie gesagt, ich trade sicherlich andere Produkte und einen anderen Stil als viele hier. Und ich habe mir meine Trades aus den vergangenen Jahren angesehen. Ich hätte mit dem Gesetz auch schon in den vergangenen Jahren keine Probleme gehabt. Ich kann aber eure Probleme hier verstehen, denn mit deutlich mehr Kontokapital, ist man schnell bei der Marke von 10K. Aber in diesen Größenordnungen gäbe es ja auch noch die Lösung über eine GmbH zu traden.

      Mache ich hier, mit meiner Vorgehensweise, wie ich ab 01.01.2021 traden werde, einen Denkfehler oder ist etwas grundlegend falsch? Bitte versetzt euch in meine geschilderte Situation und nicht in die Eure. Es gibt viel Hobby-Trader die so wie ich CFDs/Forex mit kleinem Kapital und kleinen Positionsgrößen traden und damit auch zufrieden sind, wenn sie neben ihren Hauptjob etwas an den Märkten zur Familienkasse dazuverdienen können. Also, passt das so wie ich das vor habe oder übersehen ich etwas?

      Danke für Eurer Feedback.


      Deine Beispiele sind alle richtig. So wie du tradest ist absolut cool. Und so wie du mit der Sache umgehst auch. Das ist eine gesunde Einstellung. (meiner Ansicht nach).
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      Avatar
      schrieb am 25.11.20 19:36:01
      Beitrag Nr. 4.474 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.843.325 von BerlinHills am 25.11.20 19:24:13Ergänzung:

      Bei Deinen Beispielen 1-3 musst Du auch nicht zwangsläufig pausieren, da Dein Profit-Faktor (Gewinn/Verlust) größer ist als 1,5 und Du dann zwar einen höheren Steuersatz zahlst, nach Abzug der Steuern aber immer noch was übrig bleibt.
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      Avatar
      schrieb am 25.11.20 20:32:49
      Beitrag Nr. 4.475 ()
      Hat irgendjemand noch Fakten/News zum aktuellen Geschehen (vom Finanzausschuss / FDP-Änderungsantrag, Behandlung von Zertifikaten, Optionsscheinen, ungedeckte Stillhalter bei Indizes, bei Aktien etc.) oder werden jetzt bei allem Respekt nur noch Strategien gepostet, die zu 99% bei einem größeren Drawdown aufgrund des Marktes verbunden mit der Bindingsteuer die Depots vernichten. Sogar die Banken animieren z.T. zum Weiterhandeln wie bisher (denen geht so langsam auch die Düse aufgrund des zu erwartenden Umsatzeinbruchs), da sie ja die Jahresbescheinigung für 2021 auf jeden Fall so ausstellen werden wie bisher und "das Finanzamt somit die Aufsplittung von Gewinnen und Verlusten nicht sehen würde..." und damit indirekt zur Steuerhinterziehung, wenn diese Regel nicht schnellstens gekippt wird. Allerdings dann noch mit dem Hinweis, man wäre dann 2022 mit dem Klagen nicht allein...
      Die Bestrafung von der SPD wird gnadenlos, nicht war Blaubeere? Wäre Erschießen das Richtige? Auf jeden Fall hört es sich so an! Weisst Du Blaubeere, es gibt schon einige, die wegen dieser Regel an Selbstmord gedacht haben und diese Regel hat schon einige physisch krank gemacht, aber es trifft die Richtigen, nicht wahr, sind ja alle verwirrt (und auch nicht von der Steuerempfängerseite).
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      Avatar
      schrieb am 25.11.20 20:58:21
      Beitrag Nr. 4.476 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.843.493 von bomike am 25.11.20 19:34:33Danke für das Kompliment.
      Dann bin ich nun ja erst einmal beruhigt, das ich für meine Vorgehensweise grünes Licht für 2021 habe.

      Ich hoffe natürlich trotzdem, genau wie alle hier, das dieses unverschämt hinterhältige und mutmaßlich verfassungswidrige Gesetzt gestoppt wird. Steuern auf Verluste 😡
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 21:00:52
      Beitrag Nr. 4.477 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.843.520 von nahpets67 am 25.11.20 19:36:01Danke für den Hinweis, da bin ich noch gar nicht drauf gekommen🤔

      Gibt es im Internet vielleicht einen Rechner, der einem auch unter Berücksichtigung dieser, von dir erwähnten Vorgehensweise, ausrechnet, wann Schluss?
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 22:16:15
      Beitrag Nr. 4.478 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.844.579 von imagen am 25.11.20 20:32:49Das ist wirklich nicht einfach, das Wesentliche hier aus den letzten 20 Seiten herauszufiltern. Hier also in Kürze:

      1. Ungedeckte Stillhaltergeschäfte sind von der Verlustbegrenzung definitiv nicht betroffen (steht im
      Schreiben vom BMF an die Finanzverwaltung vom 11.11.2020)

      2. Zertifikaten sollen von der Verlustbegrenzung ausgenommen werden. Diverese Gerichtsurteile
      (lt.Taxadvisor) lassen das vermuten. Eine schriftliche Bestätigung von Seiten des BMF steht aber noch
      aus.

      3. Deutsche Broker verrechnen Verluste aus Glattstellung von Positionen (Termingeschäfte) in 2021
      weiter wie 2020 über den Verlustverechnungstopf 2. Sie erstellen aber am Jahresende 2021 eine
      Abrechnung im Sinne von §20, Satz 5. Steuererklärung dann über die Veranlagung.
      ACHTUNG: HIER KOMMT DANNGGF. DER STEUERHAMMER!!!!!!

      4. Totalverluste aus Optionen, Zertis und OS dürfen 2021 (!!!) NICHT mehr in den
      Verlustverrechnungstopf 2 gebucht werden.

      5. Ergebnisse aus der FA-Sitzung vom 25.11.2020 sind bisher nicht bekannt.

      So, ich denke, das waren die wichtigten Erkenntnisse. Einwände???
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 22:26:12
      Beitrag Nr. 4.479 ()
      3. Deutsche Broker verrechnen Verluste aus Glattstellung von Positionen (Termingeschäfte) in 2021 weiter wie 2020 über den Verlustverechnungstopf 2. Sie erstellen aber am Jahresende 2021 eine Abrechnung im Sinne von §20, Satz 5. Steuererklärung dann über die Veranlagung. ACHTUNG: HIER KOMMT DANNGGF. DER STEUERHAMMER!!!!!!

      Wenn das stimmt, dann hat es doch zwei Konsequenzen:

      1. Positiv, den Tradern wird während des Jahres keine Liquidität genommen.
      2. Negativ, eine Klage gegen Steuerabzüge ist während des Jahres noch nicht möglich.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.11.20 23:13:02
      Beitrag Nr. 4.480 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.846.079 von diversifikator2 am 25.11.20 22:26:12Das sollte eigentlich stimmen, wenn ich das Schreiben vom 11.11.2020 richtig verstanden haben. Mit Punkt 1+2 hast du natürlich recht.... Und die Broker können weiter still und heimlich NIX SAGEN und Ihre Kunden über die Auswirkungen §20, Satz 5 uninformiert lassen 😕😕😕
      Avatar
      schrieb am 26.11.20 00:06:59
      Beitrag Nr. 4.481 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.845.059 von BerlinHills am 25.11.20 21:00:52
      Zitat von BerlinHills: Danke für den Hinweis, da bin ich noch gar nicht drauf gekommen🤔

      Gibt es im Internet vielleicht einen Rechner, der einem auch unter Berücksichtigung dieser, von dir erwähnten Vorgehensweise, ausrechnet, wann Schluss?


      Nein, ich denke da gibt es keinen Rechner im Internet. Der Wert stammt aus einer selbst gebastelten Excel-Tabelle. Es ist ja auch abhängig von Faktoren wie Kirchensteuer ja/nein usw.

      Nimm einfach die 1,5 als Grenze. Wenn Dein Profitfaktor darunter fällt und die Summe Deiner Verluste über 10.000 ist, solltest Du (nach derzeitigem Kenntnisstand) pausieren (egal, ob der genaue Wert nun bei 1,38 oder 1,42 liegt). Jedes neue Geschäft hat ja auch ein Risiko, so dass man einen Puffer braucht, auch wenn man nur die steuerliche Seite betrachtet.

      Wenn Du einen statistisch gesicherten Tradingplan hast, der mit dem Faktor 1,5 (besser 3,0 oder 4,0) zum Erfolg führt, kannst Du weiterhin handeln. Die Aufzeichnung jedes einzelnen Trades in einer Excel-Tabelle würde ich Dir dringend empfehlen (unabhängig von Steuergesetzen), damit Du erkennst, bei welchen Trades (Ideen, Signalen usw...) Du erfolgreich bist oder nicht.

      Nochmal, und das gilt für alle: Entscheiden ist der Profitfaktor. Wer in der Lage ist, Verlustgeschäfte weitestgehend durch seine individuelle Strategie zu verhindern und dadurch den Profitfaktor auf 2 oder 3 oder 4 (oder höher) zu halten ist durch dieses wahnsinnige Gesetz je nach Volumen zwar durch höhere Steuersätze belastet, läuft aber trotzdem nicht Gefahr, mehr Steuern zu zahlen, als man Gewinne erwirtschaftet hat. Soweit die Theorie. In der Praxis weiß vermutlich Jeder, wie schwierig es ist, sich von einem Profitfaktor von 0,9 auf 1,2 oder darüber zu hangeln. Und das ist das Perverse an diesem Gesetz: Die Gewinnschwelle bei Verlusten >10.000 p.a. nach Steuern verschiebt sich künftig von 1,0 auf ca. 1,5.
      Wer unter 1,5 (Gewinn/Verlust) unterwegs ist, sollte sich sehr gut überlegen, was er künftig handelt. (es sei denn, das wird alles noch gekippt ...).
      Disclaimer: Das ist keine Steuer oder Anlageberatung!
      Der Beitrag richtet sich an alle, die sich bisher nur wenig um Steuern gekümmert haben und nur auf den Saldo ihres Tradingkontos geschaut haben. In Zukunft reicht das (vermutlich) nicht mehr aus!!!
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      Avatar
      schrieb am 26.11.20 01:03:16
      Beitrag Nr. 4.482 ()
      Wenn jetzt hier ein Ami mitliest (der sich z.B. bei Nullzinsen mit gegenläufigen Optionen die Rente aufbessert) und hört, dass es Deutsche gibt, die sich ernsthaft abmühen und mit Termingeschäften versuchen 1,4 x Gewinne (natürlich ganz locker steuerbar so ein Profitfaktor... wir reden hier von Termingeschäften!) wie Verluste zu machen, um auf +-0 zu kommen, was soll der denken???
      Avatar
      schrieb am 26.11.20 01:17:08
      Beitrag Nr. 4.483 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.846.748 von nahpets67 am 26.11.20 00:06:59
      Zitat von nahpets67: Nochmal, und das gilt für alle: Entscheiden ist der Profitfaktor. Wer in der Lage ist, Verlustgeschäfte weitestgehend durch seine individuelle Strategie zu verhindern und dadurch den Profitfaktor auf 2 oder 3 oder 4 (oder höher) zu halten ist [...]

      Anfängergedanken.

      "Hmm... also wenn ich alle Verlust-Trades nicht eingehe, hab ich nur Gewinntrades!"

      "Wie filtere ich nur die ganzen Verlust-Trades aus meinem Setup?"

      "Hey, ich hab schon drei Verlusttrades rausgefiltert! Leider dabei auch fünf Gewinn-Trades erwischt und ausgelassen."

      "Wie schaffe ich nur eine Trefferquote von 100%?"

      "Man müsste vorher wissen wann ein Trade nicht funktioniert!"

      "Im Internet, vorallem auf Youtube und Instagram, gewinnen immer alle! Es klappt also ohne Verluste an den Börsen zu handeln. Ich muss vielleicht nochmal 30 Jahre mit Simulieren nach einer Strategie ohne Verluste suchen, damit der Binding keinen Cent kriegt!"



      Mein Tipp um dein Ziel zu erreichen: Buy and hold und Daytrading einstellen. ;)
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.11.20 08:46:33
      Beitrag Nr. 4.484 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.846.895 von Gerrera am 26.11.20 01:17:08
      Zitat von Gerrera:
      Zitat von nahpets67: Nochmal, und das gilt für alle: Entscheiden ist der Profitfaktor. Wer in der Lage ist, Verlustgeschäfte weitestgehend durch seine individuelle Strategie zu verhindern und dadurch den Profitfaktor auf 2 oder 3 oder 4 (oder höher) zu halten ist [...]

      Anfängergedanken.

      "Hmm... also wenn ich alle Verlust-Trades nicht eingehe, hab ich nur Gewinntrades!"

      "Wie filtere ich nur die ganzen Verlust-Trades aus meinem Setup?"

      "Hey, ich hab schon drei Verlusttrades rausgefiltert! Leider dabei auch fünf Gewinn-Trades erwischt und ausgelassen."

      "Wie schaffe ich nur eine Trefferquote von 100%?"

      "Man müsste vorher wissen wann ein Trade nicht funktioniert!"

      "Im Internet, vorallem auf Youtube und Instagram, gewinnen immer alle! Es klappt also ohne Verluste an den Börsen zu handeln. Ich muss vielleicht nochmal 30 Jahre mit Simulieren nach einer Strategie ohne Verluste suchen, damit der Binding keinen Cent kriegt!"



      Mein Tipp um dein Ziel zu erreichen: Buy and hold und Daytrading einstellen. ;)



      Über einen Profit Faktor von kleiner als 2.0 lachen sich DayTrader in den USA kaputt. Es ist realistisch, einen Profit Faktor über 2 im DayTrading hinzubekommen. Lasst euch hier nicht von negativem Gerede runterziehen, dies ist das Geschwafel des Durchschnitts. Und verdient mit seinem Profitfaktor von 1.1 oder 1.3 eben so gut wie nix.

      Es ist wie in allen anderen Bereichen auch, wer sich wirklich intensiv mit dem Thema jahrelang auseinandersetzt und täglich mehrere Stunden übt anstatt 5 Tage die Woche nach seinem Job mit der Frau Netflix auf der Couch zu schauen, der wird letztendlich zu denjenigen Tradern gehören, die diese Steuerregel relativ wenig interessiert.

      Ich soll mehr steuern zahlen? Okay, dann stehe ich vor der Wahl: Auswandern und mein Leben vollständig auf den Kopf stellen, oder einfach an meiner Kontraktzahl arbeiten, mehr Steuern zahlen, aber so viel Gewinn wie leztes Jahr mitnehmen. Ist bitter, aber hier heißt es wieder "Survival of the fittest." Und damit meinte Darwin nicht den stärksten, sondern den Anpassungsfähigsten.

      Hört nicht auf solche Pessimisten, hört nicht auf den Durchschnitt.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.11.20 08:48:57
      Beitrag Nr. 4.485 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.846.895 von Gerrera am 26.11.20 01:17:08Haha, wie lustig.
      Mir ging es nicht darum hier ne Handelsempfehlung (Verluste weglassen) zu geben, sondern den Kollegen, die sich offensichtlich noch nicht so tief mit der Materie befasst haben zu zeigen, worauf sie achten müssen, um überhaupt unterjährig zu erkennen, ob sie nun ein Steuerproblem haben oder nicht.

      Unabhängig von der Steuer sollte sowieso jeder wissen, bei welchem Setup er statistisch wie erfolgreich ist. Aber das ist eine Diskussion, die hat hier im Steuerthema nichts zu suchen.
      Avatar
      schrieb am 26.11.20 09:43:50
      Beitrag Nr. 4.486 ()
      Nach meiner Ansicht ist es nicht besonders schlau, trotz guten Profitfaktor nach erreichen der unterjährigen Verlustbegrenzung weiter zu handeln. Wenns weiter gut läuft, zahlt man höhere Steuern. Wenns schlecht laufen sollte, ist man der Volldepp.

      Ich zahle doch keine 40-50 oder mehr Prozent an Steuern. Da kann ich mein Geld auch sinnvoller investieren mit weit aus weniger Risiken.

      Nach meiner Ansicht stimmt das Chance Risiko Verhältnis einfach nicht mehr. Entweder man hat spaß an einem kleinen Konto oder wechselt die Finanzinstrumente oder sucht sein Heil in einer GmbH.
      Avatar
      schrieb am 26.11.20 10:03:51
      Beitrag Nr. 4.487 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.848.785 von bomike am 26.11.20 09:43:50Genauso ist es. Die Umgehung der Bindingsteuer ist doch die profitabelste Maßnahme überhaupt. Die Umsetzung ist bekannt, ob nun Auswandern, GmbH oder andere Instrumente (ETF, Aktien).

      Von Antibinding-Wikis und anderen Konstrukten hört man leider gar nix, da waren unsere Ideen Anfang des Jahres wohl zu optimistisch.
      Avatar
      schrieb am 26.11.20 10:26:24
      Beitrag Nr. 4.488 ()
      Eine Anfrage zur Verlustverrechnungsbegrenzung auf einer CDU MdB Facebookseite wurde nach ca. 15 Min. wieder gelöscht. Das Thema scheint noch offen zu sein.

      Katja Hessel verliert auch langsam die Geduld. Das hat sie gestern auf Facebook gepostet:

      Nicht schon wieder! Erneut wurden die Beratungen des Jahressteuergesetzes verschoben - dabei muss es bereits am 18. Dezember vom Bundesrat gebilligt werden. Grund sind die Differenzen der Koalitionäre. Für mich ist klar: Geben wir den Menschen wieder etwas zurück, jetzt in der Krise ist für viele jeder Cent Gold wert!

      Blockiert Binding wieder?
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      Avatar
      schrieb am 26.11.20 10:29:00
      Beitrag Nr. 4.489 ()
      Ok bewegen wir uns mal in Richtung "privates Traden trotz Bindingsteuer, wie ist das möglich?"

      Jetzt wurde hier ja schon oft der Profit Factor bemüht. Bei Überschreitung eines bestimmten Wertes würde es sich ja noch "lohnen" weiter zu traden.

      Dann mal meine Frage an euch Protagonisten, wie berechnet ihr denn euren Profitfaktor. Oh, ich habe mindestens drei Definitionen schon gesammelt dazu, die alle von ganz doll erfahrenen Tredern stammen. Also nur das alle hier auch von dem gleichen ausgehen. Wie berechnet ihr den Profit Factor und was bedeutet das Ergebnis dann für euch (unabhängig von Binding).
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      Avatar
      schrieb am 26.11.20 10:41:41
      Beitrag Nr. 4.490 ()


      Ausschnit aus dem Protokoll des Finanzauschusses gestern:

      Hessel: Nächster Punkt ist Empfehlung des Bundesrates zur Streichung der Sätze 5 und 6 im EStG §20
      Binding: Niemaaaaallls!! Die Zockkäääärrr! Die Zockkkäääärrrr!!
      Gutting: Also Herr Binding, geben Sie doch endlich ihre Position suf. Die Experten haben schwere Bedenken wegen der Verfassungsmäßigkeit und der Finanzausschuss des BR hat auch deutlich gemacht, daß die Streichung gegeben ist.
      Binding: Niermalllsss! Der Aigenthaaaalller ist auch dagegääänn!! Die Zocckkäääärrrrr!!
      Brehm: Jetzt seien sie doch vernünftig, Herr Binding!!
      Binding: Väärrrnichten, aussradiiieeerrrren will ich die Zockkäääärrrrrr! Mir egal, ob die Leute pleite gehen wegen corona, hauptsache die Zocckkkäääär machen keine Gewinne määäähr!
      Hessel: Jetzt beruhigen Sie sich doch bitte Herr Binding. Ich stelle fest, keine Einigkeit auf Seiten dern GroKo.
      Binding: Alläää hörrren auf mich!! Das ist Ainigkaaaaaiiiit! Die Zoc******
      Gutting / Brehm / Hessel: Schnauze Binding!
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.11.20 10:47:46
      Beitrag Nr. 4.491 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.849.643 von artnaf am 26.11.20 10:41:41Binding: Momännntt, ich möscht hier noch jemanden zu Wort kommen lassen
      (Eigenthaler per Facetime auf Bindings Handy zugeschaltet)
      Eigenthaler: alssso wenn man sich überlegt, ja, was das ist... Termingeschäfte... das sind.. äh... hochhhhspekulative Produkte und da ist man dann Spekulannnnnt erster Ordddnung... das können wir nicht tolerieren
      Binding: Danke Härr Eigenhaler, dass Sie das noch mal so schön reflektiert haben
      Hessel / Gutting: :mad::rolleyes:

      Übrigens hat Herr Gutting auch noch nicht geantwortet auf FB.
      Avatar
      schrieb am 26.11.20 10:49:48
      Beitrag Nr. 4.492 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.849.415 von diversifikator2 am 26.11.20 10:26:24Erfolgte die Löschung von Brehm?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.11.20 10:58:43
      Beitrag Nr. 4.493 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.848.008 von FuturesTrader2020 am 26.11.20 08:46:33@FuturesTrader2020: Es mag ja durchaus sein, dass es Trader gibt, die Profit-Faktoren grösser 2 haben.
      Aber ist so jemand noch in Deutschland? Mal unabhängig von der Höhe der Steuersätze, aber warum sollte sich so jemand ein Land antun, wo Politiker den ganzen Tag nur darüber nachdenken, welche Gängelung sie als nächstes vom Stapel lassen sollen und wo er in der veröffentlichten Meinung als Leistungsträger und Steuerzahler nur Hassobjekt ist?
      Dann doch lieber dorthin, wo man mit Respekt behandelt wird, die Steuern niedrig sind und das Wetter auch noch schöner ist.
      Avatar
      schrieb am 26.11.20 10:59:10
      Beitrag Nr. 4.494 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.849.463 von artnaf am 26.11.20 10:29:00
      Zitat von artnaf: Ok bewegen wir uns mal in Richtung "privates Traden trotz Bindingsteuer, wie ist das möglich?"

      Jetzt wurde hier ja schon oft der Profit Factor bemüht. Bei Überschreitung eines bestimmten Wertes würde es sich ja noch "lohnen" weiter zu traden.

      Dann mal meine Frage an euch Protagonisten, wie berechnet ihr denn euren Profitfaktor. Oh, ich habe mindestens drei Definitionen schon gesammelt dazu, die alle von ganz doll erfahrenen Tredern stammen. Also nur das alle hier auch von dem gleichen ausgehen. Wie berechnet ihr den Profit Factor und was bedeutet das Ergebnis dann für euch (unabhängig von Binding).


      Na dann will ich mal antworten, obwohl ich die Frage nicht so ganz verstehe.

      Der Profitfaktor errechnet sich aus der Summe aller Gewinne durch die Summe aller Verluste. 150.000 Gewinn bei 100.000 Verlust heißt also 1,5.

      Bei diesem Faktor liegt quasi die Untergrenze, bei der überhaupt nach Bindingsteuer noch was übrig bleibt. Allerdings ist dieser Faktor vor Binding vielleicht auskömmlich, nach Binding führt dieser Faktor aber zu einer Steuerbelastung von >80%. Bei Profitfaktor 2,0 liegt der Steuersatz dann bei ca. 55%.

      Also, um vom Trading leben zu können, sollte man (nach Bindig) vermutlich schon bei oder über 2,0 liegen.

      Wichtig ist halt, dass man das Thema (auch unterjährig) im Blick hat. Für mich heißt das, dass ich nicht nur die Gesamtzahl betrachte, sondern auch unterteilt nach einzelnen Derivaten/Märkten, an denen ich unterwegs bin, und hier auch noch in kürzeren Zeiteinheiten (monatlich).

      So weiß ich jederzeit, wann und wo ich erfolgreich war und erkenne die Bereiche, die nicht richtig funktionieren und kann mein Handeln da entweder modifizieren oder künftig weglassen. Das war auch vor Binding schon wichtig aber jetzt ist diese Kontrolle lebenswichtig, weil ein einfacher Blick auf den Saldo des Brokerkontos nicht mehr ausreicht, um zu erkennen, ob man nach Steuer auch noch profitabel sein wird.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.11.20 11:09:36
      Beitrag Nr. 4.495 ()
      Habe eben mit meinen Broker telefoniert. Stand aktuell:

      1. Das erste Schreiben vom 11.11.2020 haben sie erhalten. Die Rechtsabteilung prüft das Ganze
      erstamal.

      2. Sie warten stündlich auf das 2. Schreiben (wir ja auch!!!!), welche Produkte betroffen sind und
      welche nicht.

      3. Es ändert sich 2021 zu 2020 nichts! Verlustverrechnung bei Glattstellung Futures, Optionen
      etc. wie gehabt. Es werden keine Meldungen an das FA abgeführt...😲😲

      .... so, jetzt könnt Ihr weiter über den Profitfaktor diskutieren. Da bin ich raus!🙃🙃
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.11.20 11:40:56
      Beitrag Nr. 4.496 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.849.778 von startvestor am 26.11.20 10:49:48Kenne mich noch nicht so richtig aus in Facebook. Die Frage wurde nicht gelöscht sondern von Frau Tillmann verschoben und beantwortet.



      Sieht schlecht aus :mad:
      Avatar
      schrieb am 26.11.20 12:21:38
      Beitrag Nr. 4.497 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.849.928 von nahpets67 am 26.11.20 10:59:10Danke dir für deine schnelle und ausführliche Reaktion. Ich weiss zwar jetzt nich ob auch alle anderen Leser hier diese Definition von einem Profit Factor auch so sehen. Wie gesgat, ich habe (nach genauerem Überlegen und googlen) nicht nur drei sondern sogar FÜNF verschiedene Definitionen gefunden. Hier der Übersicht halber mal alle kurz aufgeführt. Und bitte jetzt nicht kommen mit "da kann es doch garkeine Diskussion drüber geben, das ist doch klar ... bla bla blub". Solche Kommentare sind nicht hilfreich, verkneift euch die bitte. Ich will nur sicher gehen, daß alle unter dem Begriff Profit Factor auch das gleiche verstehen

      1) Profit Factor = Summe aller Gewinne MINUS Summe aller Verluste (auch: Total Net Income), ist ja auch die Basis der Berechnung der KapSt (bis jetzt)

      2) Profit Faktor = Kontostand aktuell MINUS Kontostand Beginn (hab ich auch schon gesehen)

      3) Profit Faktor = Summe aller Gewinne GETEILT DURCH Summe aller Verluste (auch: Pay Off Ratio), das wird am häufigsten unter Profit Faktor verstanden

      4) Profit Faktor = durchschnittlicher Gewinn GETEILT DURCH durchschnittlicher Verlust (auch: Pay Off Ratio), wird auch mal so definiert

      5) Profit Faktor = (Summe aller Gewinne GETEILT DURCH Summe aller Verluste) MULTIPLIZIERT MIT (Gewinnquote GETEILT DURCH Verlustquote), so wird es in einigen Fachbüchern definiert


      So und jetzt nochmal alle nachschauen, wenn das jeweilige Tradingprogramm einen Profit Faktor rausspuckt, wie denn der berechnet wurde. Der MT4 berechnet den nach 3)
      Avatar
      schrieb am 26.11.20 12:35:45
      Beitrag Nr. 4.498 ()
      Aktien mit Margin Long und Short bei IB
      Aktien fallen nicht unter die neue Regelung in 2021. Im GuV-Report sind diese mit Typ STK gelistet.

      Gilt dies auf für Aktien, die bei IB in einem Margin-Konto (T-Reg) gehandelt werden ?

      Wie sieht das für Aktien, die Short "gekauft" werden.
      Avatar
      schrieb am 26.11.20 12:38:42
      Beitrag Nr. 4.499 ()
      Ich komme auch immer mehr zur Überzeugung, dass die Bindingsteuer das wichtigste Thema für Lothar und für seine SPD ist.

      Eine Idee wäre, den Spieß umzudrehen. Die CDU könnte im Gegenzug sehr viele SPD-Regelungen zurückdrehen - im Tausch gegen die alles überragende Bindingsteuer. Schlecht für uns, aber in obigen Punkten gut fürs Land.

      Kannst du mal schreiben, wo genau der neue Post von Frau Tillmann steht? Ganz oben oder unter welchem anderen Thema? Oder du kopierst das als Link hier rein.
      Avatar
      schrieb am 26.11.20 12:40:02
      Beitrag Nr. 4.500 ()


      Da het er sich verschrieben, der Lothar, der Binding. Er wollte sicherlich statt "spekulieren" ZOCCKKKÄÄÄÄNNNN schreiben. Ist ja für ihn das gleiche.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen