Verlustverrechnungstopf - Frage! - 500 Beiträge pro Seite

    Beiträge: 24
    neuester Beitrag 13.06.23 22:53:36
    eröffnet am 21.04.23 04:21:34
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      schrieb am 21.04.23 04:21:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Tach allerseits.

      I ch habe mal zwei Fragen zum Verlusttopf.

      Werden diese Töpfe beim Finanzamt gemeldet und geführt oder nur beim Broker?

      Und woran genau sind diese Töpfe gebunden?
      An ein Konto? An eine Steuernummer?
      An einen deutschen Wohnsitz?
      Angenommen ich würde Deutschland verlassen und mich in Deutschland abmelden, was passiert dann mit dem Topf?

      Wer kennt sich aus und mag antworten?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.04.23 12:07:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.708.247 von KLumpur am 21.04.23 04:21:34Der Verlusttopf wird bei der Bank geführt und so lange mit Gewinnen verrechnet bis er alle ist. (Auch jahresübergreifend).

      Solltest du den Verlusttopf benötigen, um Gewinne bei einer anderen Bank zu verrechnen, so kannst du dir eine Bescheinigung der Bank ausstellen lassen und beim Finanzamt einreichen.
      Dann ist der Topf leer und die Verluste werden zur Verrechnung beim Finanzamt geführt.

      Das ganze hängt an deinem Namen und deiner dt. Steuernummer.

      Solltest du ins Ausland ziehen, in dem eine andere Gesetzgebung herrscht, so bringen dir dort die Verluste wahrscheinlich nichts mehr, da sie in Deutschland angefallen sind.
      Das gilt es dann aber bei Wegzug vielleicht noch mal vorher mit einem Steuerberater zu klären.

      Die Führung eines Verlusttops und die steuerliche Verrechnung ist ja für die deutsche Steuergesetzgebung gemacht, im Ausland würde es sicherlich anders laufen.

      Du kannst aber natürlich beim Wegzug ins Ausland , das Konto weiterlaufen lassen und auch den Verlusttopf dort stehen lassen, falls du mal wieder nach Deutschland zurück kommst.

      Solltest du allerdings das Konto weiter aus dem Ausland benutzen, so wird sicherlich diese Rechnung eine andere sein.
      Avatar
      schrieb am 23.04.23 18:52:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.708.247 von KLumpur am 21.04.23 04:21:34Bei jeder Bank, bei der ein Konto besteht, das der Abeltungssteuer unterliegt, wird ein Verlusttopf geführt.

      Also mehrere Konten / Depots bei der gleichen Bank werden mit dem gleichen Verlusttopf verrechnet.
      Mehrere Verlusttöpfe bei verschiedenen Banken, werden aber unabhängig voneinander geführt und erst dann ans Finanzamt übertragen, wenn die Verlustbescheinigung beantragt wird. Also dann sind sie der Steuernummer oder der individuellen Person zugeordnet.

      Zitat LeDAX
      "... Du kannst aber natürlich beim Wegzug ins Ausland , das Konto weiterlaufen lassen und auch den Verlusttopf dort stehen lassen, falls du mal wieder nach Deutschland zurück kommst. ..."


      Die Bank wird den Verlusttopf wohl löschen, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird, und die Bank darüber nicht zu informieren, wäre sicher nicht korrekt. Also den Verlusttopf so über eien vorübergehenden Auslandsaufenthalt zu retten, dürfte problematisch sein. Und würden anfallende Dividenden oder Veräußerungsgewinne für einen Ausländer mit einem sonstigen Verlustvortrag verrechnet, wäre für die dann im Ausland fällige Steuer keine abgeltende Wirkung erreicht und die Kapitalertragsteuer auf Dividenden würde zu unrecht verrechnet bzw erstattet. Ist also sicher nicht legal.
      Avatar
      schrieb am 25.04.23 11:31:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke für die Antworten.

      Wie sähe es denn aus wenn ich zwar in Deutschland keinen Wohnsitz habe, aber in Deutschland ein sozialversicherungs- und steuerpflichtiges Arbeitsverhältnis fortbesteht, ich also weiterhin in Deutschland normal Steuer abführe und auch meine Steuererklärung mache?
      Ließe sich dann das Depot und der Verlusttopf normal weiter führen?

      Andere Frage: Aktien-Verlustverrechnungstopf bedeutet, dass zukünftige Aktiengewinne in voller Höhe mit der Topf verrechnet werden und Steuern erst für alle Gewinne anfallen, die die Höhe des Topfes übersteigen. Soweit so gut. Wie sieht es aus wenn ich eine Verlustbescheinigung ausstellen lasse? Habe ich es richtig verstanden, dass der Verlusttopf dann 1:1, also ohne einen Cent Abzug, ans Finanzamt übertragen wird? Und falls ja, dann mache ich im Laufe des Jahres Aktiengewinne, bei denen zwar Kapitalertragssteuer abgezogen wird, diese wird mir aber 1:1 bei der Steuererklärung zurück gezahlt, solange bis der übertragene Topf aus der Verlustbescheinigung beim Finanzamt aufgebracht ist?

      Und letzte Frage an Euch Kenner: ich habe einen Verlusttopf von sagen wir mal 10.000 Euro, mache im Jahr 11.000 Euro Gewinne. Gehe ich recht in der Annahme, dass dann auf der Jahresbescheinigung nur ein Gewinn von 1.000 ausgegeben wird?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.04.23 13:24:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.727.492 von KLumpur am 25.04.23 11:31:47
      Zitat von KLumpur: Wie sieht es aus wenn ich eine Verlustbescheinigung ausstellen lasse? Habe ich es richtig verstanden, dass der Verlusttopf dann 1:1, also ohne einen Cent Abzug, ans Finanzamt übertragen wird? Und falls ja, dann mache ich im Laufe des Jahres Aktiengewinne, bei denen zwar Kapitalertragssteuer abgezogen wird, diese wird mir aber 1:1 bei der Steuererklärung zurück gezahlt, solange bis der übertragene Topf aus der Verlustbescheinigung beim Finanzamt aufgebracht ist?


      Um das mal klarzustellen: Der Verlusttopf wird nicht an das Finanzamt "übertragen". Die Bank stellt dir eine Verlustbescheinigung aus. Diese reichst du mit deiner Steuererklärung ein. Das Finanzamt macht und tut nun und stellt dir am Ende eine Bescheinigung über einen Verlustvortrag aus. Wenn du dann im Folgejahr Gewinne machst, zahlst du bei deiner Bank zunächst Steuern. Dann machst du wieder eine Steuererklärung und reichst die Bescheinigung vom Finanzamt aus dem Vorjahr mit ein. Dann bekommst du eine entsprechende Erstattung zuviel gezahlter Steuern und ggf. eine neue Bescheinigung über den verbleibenden Verlustvortrag.

      Das Finanzamt führt keinen Verlusttopf für dich, sondern drückt dir nur ein Stück Papier in die Hand.
      1 Antwort
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      schrieb am 25.04.23 13:31:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.728.293 von JuliaPapa am 25.04.23 13:24:09
      Zitat von JuliaPapa: Das Finanzamt führt keinen Verlusttopf für dich, sondern drückt dir nur ein Stück Papier in die Hand.


      Ah OK ... na gut, das ist in der Praxis dann anders als ich gedacht habe, aber am Ende passiert genau das, was ich vermutete ... ich zahle im Laufe des Jahres normal die Abgeltungssteuer, bekomme die dann aber zurück. Und das wird centgenau verrechnet und in voller Höhe, richtig !?

      Einfacher wäre natürlich wenn man den Verlusttopf normal weiter führen kann ... daher nochmal die Frage, vielleicht weiß es jemand, kein deutscher Wohnsitz, aber deutsches Arbeitsverhältnis und deutsche Steuererklärung, das sollte doch eigentlich bedeuten, dass man den Verlusttopf beim Depot normal weiter führen kann !?

      Auch die dritte Frage zum besseren Verständnis wäre mir wichtig ... sind in der Jahressteuerbescheinigung alle Gewinne drin oder nur die, die auch tatsächlich versteuert (und nicht mit Verlusttopf verrechnet!) wurden?
      Avatar
      schrieb am 25.04.23 15:06:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Erstmal zur Dritten Frage, ja, das siehst Du richtig, erstverrechnet die Bank die Verluste intern und dann erhältst Du die Jahressteuerbescheinigung, die als Kapitalertrag nur den Überschuss über die Verluste und die darauf abgeführte Kapitalertragsteuer ausweist.

      Aber es wird dort auch noch aufgeführt, ob etwa Aktiengewinne mit sonstigen Verlusten verrechnet wurden. Denn falls Du am Ende des Jahres beim Finanzamt alle Jahressteuerbescheinigungen einreichst, als auch die von anderen Banken, kann es ja theoretisch noch vorteilhaft sein, die Aktiengewinne mit Aktienverlusten bei einer anderen Bank zu verrechnen, so dass der sonstige Verlust, mit dem ursprünglich verrechnet wurde, vorgetragen werden kann.

      Soweit dazu.

      Wenn das Finanzamt Dir jedes Jahr den Verlustvortrag für Aktienverluste und sonstige Verluste bescheinigt, sehe ich da keinen so großen Unterschied zu dem, was die Banken machen. Die Banken verrechnen eben täglich Deine Gewinne, beim Finanzamt kannst Du nur einmal im Jahr bei der Veranlagung die Verrechnung beantragen. Bei Bentragung der Verlustbescheinigung, die getrennt für den Aktien- und den sonstigen Verlusttopf beantragt werden kann, wird der Topf bei der Bank auf null gestellt udn das Finanzamt verrechnet den Verlust oder trägt ihn in künftige Veranlagungsjahre vor.

      Wohnsitz im Ausland und Arbeit in Deutschland, dann wird es vom Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abhängen, ob in Deutschland beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht besteht. In aller Regel wird es so sein, dass Arbeits- und Immobilieneinkommen (Mieteinnahmen) dann in Deutschland steuerpflichtig sind, Finanzerträge aber am jeweiligen Hauptwohnsitz, also nicht der deutschen Abgeltungssteuer unterliegen.

      Also die Steuerpflicht hängt am Wohnort, nicht an der Staatsangehörigkeit und auch nicht am Arbeitsort. Wo das Arbeitseinkommen und Einkommen aus Immobilien steuerpflichtig sind, regelt das DBA.
      Avatar
      schrieb am 25.04.23 20:02:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke für die Erklärung honigbaer ....! Habe nun einiges verstanden.

      Wenn ich jetzt so einen hohen Verlusttopf habe, dass ich da erstmal einige Jahre fleißig Gewinne machen muss, damit der auf Null steht, spielt es dann überhaupt eine Rolle wo ich wohne? Weil solange nix auf der Jahressteuerbescheinigung steht ist das doch dann eigentlich egal, oder !?

      Bleibt zudem die Frage wenn ich ein deutsches Arbeitsverhältnis habe und hier in D auch meine Steuererklärung mache, kann ich mein Depot inkl. dem Verlusttopf dann einfach weiterführen, auch wenn ich in Deutschland nicht mehr gemeldet bin?

      Der Nachteil des Verlustvortrags ist natürlich, dass bei jedem Gewinn erstmal 30 % abgezogen werden und das Geld fehlt, da kann man den Rest des Jahres nicht mehr mit arbeiten ...! Zwar bekommt man die 30 % dann im nächsten Jahr zurück, aber das Jahr über fehlten die 30% ja und man konnte sie nicht vermehren.

      Wie sieht es also in der Praxis aus ... ich beantrage zum Jahresende beim Broker eine Verlustescheinigung. Da steht dann centgenau der Betrag drauf, der bisher in meinem Verlusttopf war? Dann reiche ich mit der Steuererklärung diese Bescheinigung mit ein. Auf der Bescheinigung steht Verlusttopf 10.000 Euro ... ich habe dann im Folgejahr 1000 Euro Gewinne, die werden durch den Verlustvortrag verrechnet, so dass ich eine neue Bescheinigung um 9.000 bekomme?
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.04.23 01:00:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.731.269 von KLumpur am 25.04.23 20:02:06
      Zitat von KLumpur: ...
      Bleibt zudem die Frage wenn ich ein deutsches Arbeitsverhältnis habe und hier in D auch meine Steuererklärung mache, kann ich mein Depot inkl. dem Verlusttopf dann einfach weiterführen, auch wenn ich in Deutschland nicht mehr gemeldet bin?
      ...


      Nein, würde ich sagen.
      Wenn Du im Ausland wohnst, bist Du in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig.
      Das ist aber eine komplizierte Frage, vielleicht kommt die unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag in Betracht, da sind alle Aspekte abzuwägen.
      https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/wer-warum-wievi…

      Unabhängig davon, wenn Du unbeschränkt steuerpflichtig bist und die Verlustbescheinigung bei der Bank beantragt hast, erhältst Du mit dem Steuerbescheid einen Bescheid zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags. Das Finanzamt weiß dann im nächsten Jahr, dass ein Verlustvortrag für Aktienverluste und/oder sonstige Verluste besteht, Du bekommst dann keine neue Bescheinigung, die Du wieder einreichen müsstest, sondern es ergeht dann jedes Jahr der Bescheid zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags.

      Die Veräußerungsgewinne, die Du mit dem Verlustvortrag verrechnen willst, sind in den meisten Ländern steuerfrei, also wieso willst Du in Deutschland veranlagt werden?
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.04.23 01:26:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.732.613 von honigbaer am 26.04.23 01:00:00
      Zitat von honigbaer: Die Veräußerungsgewinne, die Du mit dem Verlustvortrag verrechnen willst, sind in den meisten Ländern steuerfrei, also wieso willst Du in Deutschland veranlagt werden?


      Wenn ich also so oder so in Deutschland meine Steuererklärung mache, dann wäre scheinbar die Nummer sicher also die Steuerbescheinigung um dann die Folgejahre die Gewinne mit der Verlustbescheinigung zu verrechnen. Wie ich schon schrieb, das Geld, was mir im Laufe des Jahres an Steuern abgezogen wird fehlt mir das Jahr über, daher wäre der Verlusttopf natürlich die einfachere Variante.

      Und solange nicht sicher ist, dass im Heimatland (also nicht Deutschland, sondern das andere Land wo ich dann wohnen würde) diese Aktiengewinne nicht steuerfrei sind, wäre es doppelt blöd das über den Verlustvortrag zu machen. Daher ja auch meine Frage ob bei bestehendem Verlusttopf nichts an Gewinnen auf der Jahressteuerbescheinigung steht, solange der Verlusttopf noch "abgearbeitet" wird. Eben um im Ausland, wo man dann wohnt und gemeldet ist, nicht nochmal Steuern zahlen zu müssen.

      Irgendwie müsste es ja eine klare Regelung geben wann und unter welchen Umständen man beim deutschen Broker den Verlusttopf weiterführen kann. Wenn ich dem Broker einfach nicht melde, dass ich nicht mehr in Deutschland wohne, dann würde er es ja gar nicht erst merken. Aber zugegeben, der legale Weg wäre mir natürlich lieber.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.04.23 12:30:47
      Beitrag Nr. 11 ()
      Die klare Regelung ist, dass der Verlusttopf bis zum Wegzug Bestand hat.
      Avatar
      schrieb am 26.04.23 15:55:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.732.631 von KLumpur am 26.04.23 01:26:24
      Zitat von KLumpur: Wenn ich dem Broker einfach nicht melde, dass ich nicht mehr in Deutschland wohne, dann würde er es ja gar nicht erst merken. Aber zugegeben, der legale Weg wäre mir natürlich lieber.


      Solange die Post vom Broker ankommt....
      Ich war auch mal 1,5 Jahre in Deutschland abgemeldet (Weltreise) und habe alle meine Konten weiterlaufen lassen.
      Avatar
      schrieb am 18.05.23 13:31:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      Mittlerweile habe ich vom Broker erfahren, dass er nicht mehr über die Töpfe abrechnen darf, sondern ab der Abmeldung in Deutschland geht der Verlusttopf wohl in Form der Verlustbescheinigung an das Finanzamt ... und entsprechend, wie hier schon erwähnt, wird dann mit der Steuererklärung erstattet.

      Jetzt stellt sich allerdings die nächste Frage ... demnach würden auf der KAP natürlich deutlich höhere Erträge stehen als wenn direkt beim AktienVerkauf über den Topf abgerechnet wird ... hat jemand eine Idee oder Vermutung wie das ausländische Finanzamt vorgeht?

      Ich stelle mir folgendes vor: ich habe die KAP und meine Jahresbescheinigung von meinem nicht-selbständigen Job ... hieraus ergibt sich dann ein Einkommen. Hier sind aber die Rückzahlungen, die ich durch die Verlustbescheinigung habe, aber noch nicht eingerechnet.

      Wenn das ausländische Finanzamt das Einkommen aber VOR Verrechnung der Verlustbescheinigung als Grundlage nimmt, dann wäre das ziemlich nachteilig ... wenn am Ende nur das Steuerbescheid zählt, wo dann alles verrechnet ist, dann wiederum wäre es OK ... hat jemand eine Idee?

      Vor allem, viel spannender, versteht Ihr überhaupt was ich meine? :D
      Avatar
      schrieb am 18.05.23 14:21:38
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ja, man versteht es nicht so richtig.

      Bis zum Wegzug (unterjähriger Stichtag der Abmeldung) verrechnet die Bank die Erträge mit den Verlusten.
      Verbleibt ein Verlust, wird dieser dem Finanzamt gemeldet und kann als verbleibender Verlustvortrag zum Ende des Besteuerungszeitraums bescheinigt werden.

      Dass das ausländische Finanzamt diese Verluste früherer Jahre berücksichtigt, halte ich für unwahrscheinlich.
      Ab dem Wegzugstag wird das ausländische Finanzamt Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne besteuern wollen.

      Je nachdem, wie amneuen Wohnsitz im Ausland die Spielregeln für Veräußerungsgewinnbesteuerung sind, kann es sich vielleicht lohnen, Gewinne noch vor dem Wegzug zurealisieren, um den Verlusttopf aufzubrauchen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.05.23 14:45:54
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.871.479 von honigbaer am 18.05.23 14:21:38
      Zitat von honigbaer: Je nachdem, wie amneuen Wohnsitz im Ausland die Spielregeln für Veräußerungsgewinnbesteuerung sind, kann es sich vielleicht lohnen, Gewinne noch vor dem Wegzug zurealisieren, um den Verlusttopf aufzubrauchen.


      Das vermute ich ehrlich gesagt auch, allerdings gibt's da ein Problem ... wegziehen will ich tatsächlich jetzt sofort (und es ginge auch), aber bis der Verlusttopf aufgebraucht ist werden viele viele Jahren vergehen ...!

      Um es nochmal zu erklären was ich meinte ...

      Wenn ich das richtig gesehen habe, dann stehen in der Jahressteuerbescheinigung (und folglich in der KAP) doch NULL Aktiengewinne, solange diese nur mit dem Verlusttopf verrechnet wurden, richtig !? Sprich, wenn ich 40.000 Aktiengewinne mache, aber 50.000 Verlusttopf habe, dann ist die Höhe der Aktiengewinne in der Jahressteuerbescheinigung (und somit in der KAP) gleich null, richtig !?

      Habe ich den Verlusttopf aber nicht (weil das aufgrund des fehlenden deutschen Wohnsitzes über die Verlustbescheinigung läuft), dann steht auf der Steuerbescheinigung (und somit in der KAP) ja was völlig anderes ... wenn man die Zahlen von oben nimmt, dann stünden da als Gewinne 40.000 ... gezahlte Steuern 10.000 ... das steht erstmal da. Und das war die Frage: ist das die Grundlage dafür, was das ausländische Finanzamt interessieren wird oder nur der Steuerbescheid nach der Steuererklärung? Denn im Steuerbescheid bekomme ich ja die 10.000 wieder, dazu eine neue Verlustbescheinigung in Höhe von 10.000 ...

      Mit bestehendem Verlusttopf ist das Einkommen auf dem Papier auf jeden Fall erstmal geringer als wenn es nachträglich über die vorliegende Verlustbescheinigung korrigiert wird. Ich hoffe nun ist deutlicher, was ich meine.

      Angenommen Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit 20.000 ... aus Aktien 40.000 ...
      Ohne Verrechnung über Verlusttopf habe ich also erstmal 60.000 an Einkünfte auf dem Zettel.
      Mit Verrechnung über Verlusttopf hätte ich aber nur 20.000 auf dem Zettel, weil die 40.000 erstmal gar nicht auftauchen, sondern einfach vom Verlusttopf abgezogen werden ...
      Avatar
      schrieb am 18.05.23 15:21:06
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wieso meinst Du, dass Deine Bank Dir nach dem Wegzug eine Bescheinigung über nach dem Wegzug angefallene Veräußerungsgewinne ausstellt? Die musst Du doch wahrscheinlich selbst ausrechnen.

      Und ich würde wie gesagt annehmen, dass das Finanzamt am neuen Wohnort keine Verrechnung mit Veräußerungsverlusten vornimmt, die in früheren Jahren am alten Wohnsitz angefallen sind.

      Für Deinen illegalen Plan, Dich bei der Bank nicht abzumelden, um eine Jahressteuerbescheinigung zu erhalten, die keine Veraußerungsgewinne ausweist, wird Dir hier niemand grünes Licht geben.
      Avatar
      schrieb am 18.05.23 17:13:16
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich halte einen Hauptjob in Deutschland und bleibe in Deutschland damit beschränkt steuerpflichtig.
      Die Steuererklärung werde ich weiterhin in Deutschland machen ...!
      Daher auch die ganzen Fragen.

      Von illegalen Plänen geschweige denn sonst irgendwelchen krummen Dingern bin ich meilenweit entfernt.
      Hätte ich daran Interesse, würde ich diese Fragen ja nicht stellen, sondern der Bank einfach die Abmeldung nicht melden und alle Probleme gelöst.
      Wäre illegal, aber in der Tat der einfachste Weg. Aber eben genau den gehe ich ja eben nicht, daher die Fragen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.05.23 19:01:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.872.388 von KLumpur am 18.05.23 17:13:16Entschuldige, ich will und wollte Dir da nicht zu nahe treten.
      Aber die beschränkte Steuerpflicht betrifft doch nur die in §49 genannten Einkünfte und nicht Kapitaleinkünfte, bis auf die wenigen in §49 (1) 5. genannten Ausnahmen. Im Regelfall sind diese Einkünfte am ausländischen Wohnort steuerpflichtig.
      https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__49.html
      Avatar
      schrieb am 18.05.23 21:55:39
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hat jemand ganz allgemein eine Antwort auf diese Frage:

      Wenn ich das richtig gesehen habe, dann stehen in der Jahressteuerbescheinigung (und folglich in der KAP) doch NULL Aktiengewinne, solange diese nur mit dem Verlusttopf verrechnet wurden, richtig !? Sprich, wenn ich 40.000 Aktiengewinne mache, aber 50.000 Verlusttopf habe, dann ist die Höhe der Aktiengewinne in der Jahressteuerbescheinigung (und somit in der KAP) gleich null, richtig !?
      Avatar
      schrieb am 25.05.23 04:18:35
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.732.613 von honigbaer am 26.04.23 01:00:00
      Zitat von honigbaer: Die Veräußerungsgewinne, die Du mit dem Verlustvortrag verrechnen willst, sind in den meisten Ländern steuerfrei, also wieso willst Du in Deutschland veranlagt werden?


      Wäre ich zum Beispiel idealerweise unbeschränkt steuerpflichtig auf Antrag, dann könnte ich unverändert meinen Verlustverrechnungstopf weiter nutzen. Die Antwort auf deine Frage ist also „weil ich noch einen ordentlich gefüllten Verlustverrechnungstopf habe“. Den kann ich nur fortführen wenn ich in Deutschland unbeschränkt auf Antrag wäre. Als beschränkt Steuerpflichtiger ginge das nicht. Weder in Form eines Verlustverrechnungstopfes, noch über den Verlustvortrag. Beides geht nach meinem jetzigen Informationsstand nicht wenn man in D beschränkt ist, während es als unbeschränkt auf Antrag beides geht, Verlustverrechnungstopf fortführen oder Verlustvortrag.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.05.23 10:20:34
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.902.881 von KLumpur am 25.05.23 04:18:35Ja, das ist nachvollziehbar, aber die steuerlichen Nachteile aus der unbeschränkten Steuerpflicht sind sicher nicht unerheblich, wenn Du dann noch ein ganzes Arbeitseinkommen in Deutschland versteuern musst. (Müsstest Du, oder?)

      Überleg Dir doch eine Anlagestrategie, die den Verlusttopf gezielt aufbraucht, so lange Du noch in Deutschland steuerpflichtig bist.
      Z.B. Kauf von Aktien vor der Ausschüttung von Sonderdividenden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.05.23 11:44:49
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.904.366 von honigbaer am 25.05.23 10:20:34
      Zitat von honigbaer: Überleg Dir doch eine Anlagestrategie, die den Verlusttopf gezielt aufbraucht, so lange Du noch in Deutschland steuerpflichtig bist.
      Z.B. Kauf von Aktien vor der Ausschüttung von Sonderdividenden.


      Der Verlusttopf ist derzeit 6-stellig ... also da brauche ich mir über besondere Stategien keine Gedanken machen ... sondern es braucht einfach nur Zeit.

      Mein Job hier wäre so oder so beschränkt steuerpflichtig ... also ob nun unbeschränkt mit dem Vorteil des Verlusttopfes, oder beschränkt ohne Möglichkeit den Verlusttopf fortzuführen ... denke da ist die Entscheidung einfach.
      Avatar
      schrieb am 13.06.23 19:06:28
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hallo honigbaer,

      >>> Z.B. Kauf von Aktien vor der Ausschüttung von Sonderdividenden.

      Kannst du mal erklären, wie man damit Verluste aufbrauchen soll?

      Allenfalls kannst du damit Sonstige Verluste in Aktienverluste umwandeln, aber das ist nicht das was der Fragesteller will (praktisch will das in diese Richtung sogar niemand würde ich sagen).

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.06.23 22:53:36
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.998.696 von reckoner am 13.06.23 19:06:28Es ging glaub nur darum, imlaufenden Jahr einen Gewinn zu haben, der den Verlust aufbraucht.
      Die Realisierung des gleichzeitig potenziell entstehenden Aktienverlusts kann man ja dann in spätere Jahre aufschieben.
      Oder man kann ihn auch realisieren, er wird ja dann unabhängig von anderen Zins- und Dividendeneinkünften vorgetragen werden.

      Also zum Beispiel kann man den Freibetrag so im aktuellen Jahr nutzen mit der Sonderdividende.
      Und als Aktienverlust in der Position "gespeichert" oder auch realisiert in Folgejahre mitnehmen.

      Gerade wenn man deb sonstigen Verlust für besonders wertvoll hält, bietet es sich an, ihn mit Dividenden zu verrechnen und die Verrechnung mit Aktienverlusten zu vermeiden.

      Sonderdividende kassieren heißt ja oft auch, dass man einen Gewinn erzielt, indem der Kurs um weniger als den Ausschüttungsbetrag fällt. (Zuletzt bei Hapag, 3U Holding, Muehlhan wäre das zu erwarten gewesen.)

      Das war doch außerdem die Frage des Threaderöffners, er will unbedingt seinen Verlusttopf vor dem Wegzug neutralisieren. Diese Zielsetzung habe nicht ich mir ausgedacht. Im Normalfall macht es eher Sinn, die Verluste zu konservieren, aber gerade wenn jemand mit dem Freiberag so gerade eben die Dividendeneinkünfte steuerfrei hat, ist ja ein Aktienverlustvortrag, der vorgetragen wird, besser als ein sonstiger Verlust, der dann statt des Freibetrags vorrangig verrechnet wird, obwohl ja wegen des Freibetrags sowieso keine Steuer anfallen würde.


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