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    Halbeinkünfteverfahren nicht für Optionen, Baskets und ausländ. Fonds - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.07.00 20:59:28 von
    neuester Beitrag 19.07.00 21:54:26 von
    Beiträge: 2
    ID: 190.294
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      schrieb am 19.07.00 20:59:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      leider wird hier die Diskussion über das Halbeinkünfteverfahren nicht ganz korrekt geführt. Laut telefonischer Auskunft Bundesfinanzministerium habe ich vor der Abstimmung erfahren, daß Optionsscheine, Baskets und Fonds nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, sondern in voller Höhe zu versteueren sind. Also nichts für die Zocker und Fondslieblinge. Wie es jetzt konkret im Gesetzt steht und was Eichel zuvor noch gemauschelt hat, weiß ich leider nicht.
      Nach Rücksprache mit 2 Fondgesellschaften wurde mir gesagt, daß bei Fonds nach deutschem Recht das Halbeinkünfteverfahren angewandt wird, jedoch nicht für Fonds nach ausländischen Recht (z. B. Luxemburg, was viele Fonds betrifft).
      MfG
      axaaxa
      Avatar
      schrieb am 19.07.00 21:54:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das ist ja Wahnsinn, komplizierter gehts wohl nicht mehr :(


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      Halbeinkünfteverfahren nicht für Optionen, Baskets und ausländ. Fonds