Klassische Steueroasen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.12.00 01:50:02 von
neuester Beitrag 24.03.01 13:41:28 von
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ID: 314.020
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Hallo,
warum macht eigentlich nicht jeder von euch folgendes:
er gruendet eine Kapitalgesellschaft in einer klassischen Steueroase
voellig legal und nach moeglichkeit mit folgenden merkmalen:
- keine koerperschaftssteuer
- geringe Gründungskosten
- geringe Gründungszeit
- keine buchhaltungs- und rechnungslegungspflichten bzw.
sonstigen lästigen firlefanz
solcherlei Oasen gibts ja mehrere, soweit also kein Problem
naechster Schritt: wir eröffnen ein Konto bei dem Broker
unseres Vertrauens (eigentlich scheißegal wo, von mir aus
auch bei der Stadtsparkasse Castrop-Rauxel)
es folgt das lustige Gewinne machen (hoffentlich) ohne
dafür einen Pfennig steuer zu zahlen (völlig legal)
nur was ich zum Leben brauche etc. schütt ich aus der Kapitalgesellschaft
aus und versteuer es bei mir mit normalem ESt-Satz
soweit sogut: der minimalste Vorteil also => ein erheblicher Steuerstundungseffekt!
--------------------------------------------------------------------------------------------
richtig geil wird das ganze wenn man es weiterspinnen könnte: alle schönen
Dinge des Lebens (Haus, Auto etc.) kauf jetzt nicht ich, sondern die Kapitalgesellschaft
mit Geld, das sie nicht versteuern mußte
das einzige was ich wiederum versteuern muß ist der geldwerte Vorteil (eine
Variante wie wohl nach allem noch billiger ist als die gleichen dinge mit
EST-versteuerten Gewinnen zu bezahlen)
--------------------------------------------------------------------------------------------
wieso macht das kein Schwein, alle doof? keine Ahnung von den Möglichkeiten des internat.
Steuerrechts? (schliesslich versteuern ja von Daimler bis Deuba auch alle den Wasserkopf
ihrer Gewinne auf Guernsey etc...) oder doch irgendein Haken?
fachkundige Auskunft waer nett, hab zwar sowieso nicht das Geld dazu aber
wundern tu ich mich schon..
lg,
mslk
warum macht eigentlich nicht jeder von euch folgendes:
er gruendet eine Kapitalgesellschaft in einer klassischen Steueroase
voellig legal und nach moeglichkeit mit folgenden merkmalen:
- keine koerperschaftssteuer
- geringe Gründungskosten
- geringe Gründungszeit
- keine buchhaltungs- und rechnungslegungspflichten bzw.
sonstigen lästigen firlefanz
solcherlei Oasen gibts ja mehrere, soweit also kein Problem
naechster Schritt: wir eröffnen ein Konto bei dem Broker
unseres Vertrauens (eigentlich scheißegal wo, von mir aus
auch bei der Stadtsparkasse Castrop-Rauxel)
es folgt das lustige Gewinne machen (hoffentlich) ohne
dafür einen Pfennig steuer zu zahlen (völlig legal)
nur was ich zum Leben brauche etc. schütt ich aus der Kapitalgesellschaft
aus und versteuer es bei mir mit normalem ESt-Satz
soweit sogut: der minimalste Vorteil also => ein erheblicher Steuerstundungseffekt!
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richtig geil wird das ganze wenn man es weiterspinnen könnte: alle schönen
Dinge des Lebens (Haus, Auto etc.) kauf jetzt nicht ich, sondern die Kapitalgesellschaft
mit Geld, das sie nicht versteuern mußte
das einzige was ich wiederum versteuern muß ist der geldwerte Vorteil (eine
Variante wie wohl nach allem noch billiger ist als die gleichen dinge mit
EST-versteuerten Gewinnen zu bezahlen)
--------------------------------------------------------------------------------------------
wieso macht das kein Schwein, alle doof? keine Ahnung von den Möglichkeiten des internat.
Steuerrechts? (schliesslich versteuern ja von Daimler bis Deuba auch alle den Wasserkopf
ihrer Gewinne auf Guernsey etc...) oder doch irgendein Haken?
fachkundige Auskunft waer nett, hab zwar sowieso nicht das Geld dazu aber
wundern tu ich mich schon..
lg,
mslk
@mslk
dachte ich mir auch,doch dann hielt ich die falschen aktien zu lange.....jetzt zock ich mit meinen "goldenen" rücklagen.schöne sch.... den traum kann ich erst mal abschminken.mein buchtip:steueroasen 2000 handbuch für flexible steuerzahler von hans-lothar merten (metroplitan VERLAG)
für den ernstfall gewappnet:rudra
dachte ich mir auch,doch dann hielt ich die falschen aktien zu lange.....jetzt zock ich mit meinen "goldenen" rücklagen.schöne sch.... den traum kann ich erst mal abschminken.mein buchtip:steueroasen 2000 handbuch für flexible steuerzahler von hans-lothar merten (metroplitan VERLAG)
für den ernstfall gewappnet:rudra
DAS KLAPPT ALSO TATSÄCHLICH?
genau darüber hab ich auch schon nachgedacht - keiner hier der sich mit sowas auskennt, hier sind ja doch mehrere Steuerfachleute (siehe andere Threads...)
Gruss,
Julia
Gruss,
Julia
Eine Ltd. auf den niederländischen Antillen? Also Leute, der
"Trick" ist doch schon uralt. Ich dachte aber eigentlich, seit
dem Fall Graf wäre klar, dass so etwas nicht funktioniert. Oder
seit ihr alle so jung, dass ihr das gar nicht mitbekommen habt?
Also vergeßt es einfach. Das Modell ist keinen Pfifferling wert.
MfG
Steueragent
"Trick" ist doch schon uralt. Ich dachte aber eigentlich, seit
dem Fall Graf wäre klar, dass so etwas nicht funktioniert. Oder
seit ihr alle so jung, dass ihr das gar nicht mitbekommen habt?
Also vergeßt es einfach. Das Modell ist keinen Pfifferling wert.
MfG
Steueragent
das ist keine Antwort, sondern Polemik - wenn du etwas weisst und einen konstruktiven Beitrag abgeben kannst - bitte - ansonsten schweigst du besser (to say the least)
@Julia
Als Polemik werden diesen Beitrag wohl nur steuerlich unbedarfte
Personen wie du verstehen. Lies doch einfach mal mehr Tageszeitung
oder ähnliches, dann kommst du auch selber drauf, warum das nicht
funktionieren kann.
MfG
Steueragent
Als Polemik werden diesen Beitrag wohl nur steuerlich unbedarfte
Personen wie du verstehen. Lies doch einfach mal mehr Tageszeitung
oder ähnliches, dann kommst du auch selber drauf, warum das nicht
funktionieren kann.
MfG
Steueragent
wer etwas weiss, sagts - wer nicht, der versucht sich halt so gut wies geht wichtig zu machen
erzähls uns kleinen Dummerlingen doch
Gruss,
Julia
erzähls uns kleinen Dummerlingen doch
Gruss,
Julia
ich kann Julia nur voll und ganz zustimmen - Steueragent, du bist ziemlich peinlich
sieht so aus, als wuerd das Thema selbst fuer die Steuerexperten hier zu komplex sein
liebe Leute, koennt ihr mittlerweile eine verbindliche, erschoepfende Antwort auf die Fragen
geben? schwieriges Thema ich weiss
geben? schwieriges Thema ich weiss
Na ja, vielleicht sollte ich dich ja doch nicht dumm sterben
lassen. Der Fall ist eigentlich ganz einfach. Eine Kapitalgesellschaft
z. B. auf den Antillen kann man jederzeit gründen. Das Problem dabei
ist, wo der Sitz der Geschäftsleitung ist. Und der dürfte wohl
im Regelfall in Deutschland sein. Siehe § 1 (1) KStG.
Somit gilt, solange die Geschäfte von Deutschland aus
"gesteuert" werden, gilt deutsche Steuerpflicht. Ich nehme
an, jetzt kommt als nächstes merkt ja keiner usw. Wenn es
keiner merkt gibt es keine Probleme. Wenn es doch mal jemand
merkt, ist es in der Regel Steuerhinterziehung.
MfG
Steueragent
lassen. Der Fall ist eigentlich ganz einfach. Eine Kapitalgesellschaft
z. B. auf den Antillen kann man jederzeit gründen. Das Problem dabei
ist, wo der Sitz der Geschäftsleitung ist. Und der dürfte wohl
im Regelfall in Deutschland sein. Siehe § 1 (1) KStG.
Somit gilt, solange die Geschäfte von Deutschland aus
"gesteuert" werden, gilt deutsche Steuerpflicht. Ich nehme
an, jetzt kommt als nächstes merkt ja keiner usw. Wenn es
keiner merkt gibt es keine Probleme. Wenn es doch mal jemand
merkt, ist es in der Regel Steuerhinterziehung.
MfG
Steueragent
danke, genial! genauso haette ich mir das gleich gewuenscht, wir wissen doch
dass du dich auskennst
eine Frage noch: diese Gesellschaften die `Briefkastenfirmen` anbieten offerieren
doch auch immer gleich `management services` mit - kann man das also so designen bis
der Fiskus einem abkauft, dass der Sitz der Geschaeftsleitung tatsächlich in der Steueroase
ist oder ist das erheblich schwerer?
Ich meine so schwer kann das doch ned sein, oder warum gibts soviele (funktionierende)
Briefkastenfirmen dann?! (oder haben die noch andere Funktionen?
grosses Danke
dass du dich auskennst
eine Frage noch: diese Gesellschaften die `Briefkastenfirmen` anbieten offerieren
doch auch immer gleich `management services` mit - kann man das also so designen bis
der Fiskus einem abkauft, dass der Sitz der Geschaeftsleitung tatsächlich in der Steueroase
ist oder ist das erheblich schwerer?
Ich meine so schwer kann das doch ned sein, oder warum gibts soviele (funktionierende)
Briefkastenfirmen dann?! (oder haben die noch andere Funktionen?
grosses Danke
Du wirst es nicht glauben, aber es gibt überhaupt keine
funktionierende Briefkastenfirma. Die Kunst aller
Briefkastenfirmen ist, so zu tun als ob sie keine Briefkastenfirmen
wären. Ich habe mal für einen Mandanten eine Studie erstellt,
warum er keine "Briefkastenfirma" in der Schweiz gründen kann.
Der hätte sogar einen schweizer Geschäftsführer aufbieten können.
Es ging um die Vermarktung eines Patentes.
Die Geschichten mit den Briefkastenfirmen sind sozusagen
noch Überbleibsel aus der Vergangenheit. Der Gesetzgeber hat
hier mittlerweile alles dicht gemacht. Die gesetzliche
Begründung liegt wie gesagt im Körperschaftsteuerrecht, im
Aussensteuergesetz, teilweise auch im Einkommensteuerrecht,
welches ja größtenteils auch für die Körperschaftsteuer gilt
und über die Doppelbesteuerungsabkommen. Aber glaube mir
bitte, dass sich das nicht so einfach erklären lässt, da
nahezu jeder Einzelfall zumindest in der Variante anders
zu lösen ist.
Was meinst du, ist das eine zufriedenstellende Antwort?
MfG
Steueragent
funktionierende Briefkastenfirma. Die Kunst aller
Briefkastenfirmen ist, so zu tun als ob sie keine Briefkastenfirmen
wären. Ich habe mal für einen Mandanten eine Studie erstellt,
warum er keine "Briefkastenfirma" in der Schweiz gründen kann.
Der hätte sogar einen schweizer Geschäftsführer aufbieten können.
Es ging um die Vermarktung eines Patentes.
Die Geschichten mit den Briefkastenfirmen sind sozusagen
noch Überbleibsel aus der Vergangenheit. Der Gesetzgeber hat
hier mittlerweile alles dicht gemacht. Die gesetzliche
Begründung liegt wie gesagt im Körperschaftsteuerrecht, im
Aussensteuergesetz, teilweise auch im Einkommensteuerrecht,
welches ja größtenteils auch für die Körperschaftsteuer gilt
und über die Doppelbesteuerungsabkommen. Aber glaube mir
bitte, dass sich das nicht so einfach erklären lässt, da
nahezu jeder Einzelfall zumindest in der Variante anders
zu lösen ist.
Was meinst du, ist das eine zufriedenstellende Antwort?
MfG
Steueragent
hello
...und warum denn nicht gleich geldepot+hauptwohnsitz in ein land verlagern wo das bankgeheimnis noch intakt ist!
einen 2.wohnsitz ist ja niemals verboten und einen onlinebroker finden müsste ja auch möglich sein;beispiel:ich arbeite in deutschland, mein geld und mein hauptwohnsitz hab ich zum in lux,liechtenstein,schweiz usw und meine bankgeschäfte mache ich halt online
was haltet Ihr davon
stalo
...und warum denn nicht gleich geldepot+hauptwohnsitz in ein land verlagern wo das bankgeheimnis noch intakt ist!
einen 2.wohnsitz ist ja niemals verboten und einen onlinebroker finden müsste ja auch möglich sein;beispiel:ich arbeite in deutschland, mein geld und mein hauptwohnsitz hab ich zum in lux,liechtenstein,schweiz usw und meine bankgeschäfte mache ich halt online
was haltet Ihr davon
stalo
Hallo Steueragent,
schoen mal einen Fachmann hier zu haben, eine Frage: wo genau liegt
der Haken wenn man mit einer (so gut wie) steuerbefreiten Schweizer
Holding/Domizilgesellschaft inkl. Geschaeftsfuehrer vor Ort kurzfristige
Aktiengeschaefte betreibt (also <1 Jahr).
Bis auf die Ausschuettungen, die in Deutschland mit ESt zu versteuern
waeren, muesste das doch eigentlich funktionieren.
Das es bei irgendwelchen Spezialfaellen (wie deiner beschriebenen
Patentvermarktung) keinen Sinn macht, mag sein. Aber irgendwie
gibt es zuviele derartiger Gesellschaften (Zug laesst gruessen)
als dass es nicht funktionieren wuerde
kannst du dir einen Reim darauf machen? mfG
Vepo
schoen mal einen Fachmann hier zu haben, eine Frage: wo genau liegt
der Haken wenn man mit einer (so gut wie) steuerbefreiten Schweizer
Holding/Domizilgesellschaft inkl. Geschaeftsfuehrer vor Ort kurzfristige
Aktiengeschaefte betreibt (also <1 Jahr).
Bis auf die Ausschuettungen, die in Deutschland mit ESt zu versteuern
waeren, muesste das doch eigentlich funktionieren.
Das es bei irgendwelchen Spezialfaellen (wie deiner beschriebenen
Patentvermarktung) keinen Sinn macht, mag sein. Aber irgendwie
gibt es zuviele derartiger Gesellschaften (Zug laesst gruessen)
als dass es nicht funktionieren wuerde
kannst du dir einen Reim darauf machen? mfG
Vepo
hm gute Frage..
Steueragent ich bin mir natürlich vorbehaltslos sicher, dass du in diesen Fragen um einiges kompetenter bist als ich, aber ein Beispiel nur:
Liechtenstein hat 30k Einwohner und 100k Gesellschaften, davon sind besonders Trust, Stiftungen und Anstalten (alle mit 30k sfr Gründungskapital) besonders zur reinen Vermögensverwaltung geeignet (also das was wir hier so machen, Spekulationsgeschaefte etc.) - die Gründung ist relativ einfach und billig
ich frag mich nur warum sich diese Gesellschaften derartiger Beliebtheit erfreuen, wenn der Fiskus sie angeblich sowieso für nichtig erklärt und die Einkünfte dir persönlich zurechnet (Wind bekommt der Fiskus ja spätestens dann von der Gesellschaft wenn man die dortigen Gewinne ausschüttet und in Deutschland versteuert)
erfüllt hier der Treuhänder der bei der Gründung hilft die Funktion der `Geschäftsleitung` oder warum funktionieren solche Konstrukte sonst noch immer? (kann ja schliesslich nicht sein daß unter den 100k Gesellschaften keine einzige ist die einem Deutschen gehört) - oder liegt es einfach nur daran, dass der Fiskus sich sehr schwer damit tut, den tatsächlichen Ort der Geschäftsleitung nachzuweisen?
ich wunder mich da schon sehr wie das tatsächlich läuft.. - würde mich über eine Auskunft freuen
Vepo
Liechtenstein hat 30k Einwohner und 100k Gesellschaften, davon sind besonders Trust, Stiftungen und Anstalten (alle mit 30k sfr Gründungskapital) besonders zur reinen Vermögensverwaltung geeignet (also das was wir hier so machen, Spekulationsgeschaefte etc.) - die Gründung ist relativ einfach und billig
ich frag mich nur warum sich diese Gesellschaften derartiger Beliebtheit erfreuen, wenn der Fiskus sie angeblich sowieso für nichtig erklärt und die Einkünfte dir persönlich zurechnet (Wind bekommt der Fiskus ja spätestens dann von der Gesellschaft wenn man die dortigen Gewinne ausschüttet und in Deutschland versteuert)
erfüllt hier der Treuhänder der bei der Gründung hilft die Funktion der `Geschäftsleitung` oder warum funktionieren solche Konstrukte sonst noch immer? (kann ja schliesslich nicht sein daß unter den 100k Gesellschaften keine einzige ist die einem Deutschen gehört) - oder liegt es einfach nur daran, dass der Fiskus sich sehr schwer damit tut, den tatsächlichen Ort der Geschäftsleitung nachzuweisen?
ich wunder mich da schon sehr wie das tatsächlich läuft.. - würde mich über eine Auskunft freuen
Vepo
@stalo
Hauptwohnsitz Liechtenstein: schlichtweg unmöglich
Hauptwohnsitz Schweiz: quasi unmöglich, außer du bist über 60, sehr reich oder hast schon ewig lange in der Schweiz gearbeitet
Hauptwohnsitz Luxemburg: kaum niedrigere Steuern als Deutschland für natürliche Personen
Hauptwohnsitz Liechtenstein: schlichtweg unmöglich
Hauptwohnsitz Schweiz: quasi unmöglich, außer du bist über 60, sehr reich oder hast schon ewig lange in der Schweiz gearbeitet
Hauptwohnsitz Luxemburg: kaum niedrigere Steuern als Deutschland für natürliche Personen
mmm...hauptpunkt ist ja das bankgeheimnis:wenn keiner ausser mir und meiner bank weiss wieviel geld auf meinem konto schlummert und aus welchen wertpapiergeschäften es herkommt dann brauch ich dank bankgeheimnis das geld ja auch nicht zu deklarieren und keine steuern drauf zu zahlen;der fiskus hat ja keine einsicht auf mein konto also kann ich machen und walten wie ich will oder...
was denkt Ihr dazu??
mfg
stalo
was denkt Ihr dazu??
mfg
stalo
kannst du gern machen, ist aber nichts anderes als Steuerhinterziehung
hier gehts um saubere steueroptimale Lösungen, nicht um kriminelle
Hinterziehungsmodelle - früher oder später würd dich der Fiskus ohnehin
kriegen (va. wenn du ansehnliche Gewinne machst)
hier gehts um saubere steueroptimale Lösungen, nicht um kriminelle
Hinterziehungsmodelle - früher oder später würd dich der Fiskus ohnehin
kriegen (va. wenn du ansehnliche Gewinne machst)
Leute, warum denn die ganze Grübelei inclusive Stress mit dem Finanzamt? Demnächst gibts doch Spitzensteuersatz <50% und Halbeinkünfteverfahren. Dann könnt ihr Eure dicken Gewinne aus "privaten Veräusserungsgeschäften" mit effektiv max. 25% legal vereinnahmen. Ist doch (im Vergleich mit anderen Nicht-Steueroasen) akzeptabel,oder?
Markus
Markus
Steueragent?
hm, der Thread war hochinteressant.. - kann ihn kein Experte nochmal ausm Tiefschlaf wecken?
(obwohl sich das Thema Gewinne in 2001 ja wohl erledigt hat )
mfg,
Julia
(obwohl sich das Thema Gewinne in 2001 ja wohl erledigt hat )
mfg,
Julia
An alle:
Russland hat seit Anfang des Jahres den niedrigsten Einkommensteuersatz in der Welt(höchstens 13%), Haupwohnsitz in Russland ist auch kein Problem!!!
Russland hat seit Anfang des Jahres den niedrigsten Einkommensteuersatz in der Welt(höchstens 13%), Haupwohnsitz in Russland ist auch kein Problem!!!
Oh, habe wohl den Thread übersehen.
Darf ich nochmals kurz zusammenfassen, warum meiner Meinung
nach z. B. eine GmbH in der Schweiz nicht vor deutscher
Steuer schützt.
Beispiel 1: Ich gründe eine Schweizer GmbH mit Sitz in Zürich
Als Geschäftsführer setze ich mich selber ein. Da ich weiter-
hin in Deutschland wohne, ist somit der Ort der Geschäftsleitung
in Deutschland. GmbH ist somit in Deutschland unbeschränkt
steuerpflichtig. § 1 (1) KStG. Selbstredend ändert sich das
Beispiel, wenn ich in die Schweiz ziehe. Ist auch logisch,
dann entfällt die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.
Beispiel 2: Ich gründe wieder GmbH in der Schweiz und setze
einen Schweizer (Strohmann) als Geschäftsführer ein.
In diesem Fall ist formal alles korrekt. Allerdings fungiere
ich nunmehr als FAKTISCHER Geschäftsführer, da ja der
schweitzer GF nur vorgeschoben ist. Die Konsequenzen sind
somit wie im Beispiel 1, natürlich muss das Finanzamt den
Sachverhalt auch erkennen, sonst bleibt es bei schweitzer
Besteuerung. Aber um das geht es ja nicht. Was dem FA nicht
bekannt ist, das kann es auch nicht besteuern.
Man darf übrigens nicht denken, dass obige Effekte etwa durch
ein Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Schweiz beseitigt
würde. Die DBA sollen nämlich lediglich doppelte Besteuerungen
vermeiden und nicht etwa den deutschen Steuerbehörden ihnen
zustehende Besteuerungsrechte entziehen.
MfG
Steueragent
Darf ich nochmals kurz zusammenfassen, warum meiner Meinung
nach z. B. eine GmbH in der Schweiz nicht vor deutscher
Steuer schützt.
Beispiel 1: Ich gründe eine Schweizer GmbH mit Sitz in Zürich
Als Geschäftsführer setze ich mich selber ein. Da ich weiter-
hin in Deutschland wohne, ist somit der Ort der Geschäftsleitung
in Deutschland. GmbH ist somit in Deutschland unbeschränkt
steuerpflichtig. § 1 (1) KStG. Selbstredend ändert sich das
Beispiel, wenn ich in die Schweiz ziehe. Ist auch logisch,
dann entfällt die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.
Beispiel 2: Ich gründe wieder GmbH in der Schweiz und setze
einen Schweizer (Strohmann) als Geschäftsführer ein.
In diesem Fall ist formal alles korrekt. Allerdings fungiere
ich nunmehr als FAKTISCHER Geschäftsführer, da ja der
schweitzer GF nur vorgeschoben ist. Die Konsequenzen sind
somit wie im Beispiel 1, natürlich muss das Finanzamt den
Sachverhalt auch erkennen, sonst bleibt es bei schweitzer
Besteuerung. Aber um das geht es ja nicht. Was dem FA nicht
bekannt ist, das kann es auch nicht besteuern.
Man darf übrigens nicht denken, dass obige Effekte etwa durch
ein Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Schweiz beseitigt
würde. Die DBA sollen nämlich lediglich doppelte Besteuerungen
vermeiden und nicht etwa den deutschen Steuerbehörden ihnen
zustehende Besteuerungsrechte entziehen.
MfG
Steueragent
naja aber die Geschichte mit dem faktischen Geschaeftsfuehrer? was sollen da die Merkmale sein, wenn der tatsaechlich vor Ort arbeitet und halt nur Weisungen empfaengt - ich weiß nicht wie genau das genommen wird, hoert sich aber bei dir nach `sehr genau` an..
Erfahrungen?
Erfahrungen?
@JuliaF
Liebe JuliaF, mein Name ist zwar Steueragent, dies soll aber
nicht bedeuten, dass ich etwa vom Finanzamt oder gar von der
Steuerfahndung wäre. Ich bin eher in der Steuerberatung
zu Hause.
Den Begriff faktisch gibt es im Steuerrecht öfters. So gibt
es etwa den faktischen Geschäftsführer, die faktische
Beherrschung. Die Begriffe sind von der Rechtsprechung
geprägt worden. Ganz einfach ausgedrückt bedeuten sie:
Der Vorgang wird so behandelt, wie er auch tatsächlich ablief
und nicht so, wie ihn sich jemand hingedreht hat.
Dieser Grundsatz lässt sich auch von den §§ 41 und 42 AO
so ableiten.
MfG
Steueragent
Liebe JuliaF, mein Name ist zwar Steueragent, dies soll aber
nicht bedeuten, dass ich etwa vom Finanzamt oder gar von der
Steuerfahndung wäre. Ich bin eher in der Steuerberatung
zu Hause.
Den Begriff faktisch gibt es im Steuerrecht öfters. So gibt
es etwa den faktischen Geschäftsführer, die faktische
Beherrschung. Die Begriffe sind von der Rechtsprechung
geprägt worden. Ganz einfach ausgedrückt bedeuten sie:
Der Vorgang wird so behandelt, wie er auch tatsächlich ablief
und nicht so, wie ihn sich jemand hingedreht hat.
Dieser Grundsatz lässt sich auch von den §§ 41 und 42 AO
so ableiten.
MfG
Steueragent
alles klar, danke (naja eigentlich ja eher )
Hier schreibt der wahre Profi ( Verfasser war Leiter der
IZA, also quasi des Steuer-BND ).
Günter Dreßler
Gewinn- und Vermögensverlagerungen in Niedrig-
steuerländer und ihre steuerliche Überprüfung
3., erneut überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage 2000, 876 Seiten, gebunden,
incl. CD-ROM
DM 238,00 / ÖS 1737,00 / SFR 238,00
ISBN 3-472-03430-0 HLV
Gewinn- und Vermögensverschiebungen in Niedrigsteuerländer sind gängige Praxis nicht nur international operierender Unternehmen. Längst nicht immer handelt es sich dabei um vermutete mißbräuchliche Gestaltungen, die nur dem Zweck der Steuerersparnis dienen. Vielfach sind solche Auslagerungen notwendiger Bestandteil einer (betrlebs-)wirtschaftlich sinnvollen Unternehmensplanung und damit gesetzgeberisch sogar häufig gefördert.
Das nunmehr aktuell in 3. Auflage vorliegende Standardwerk mit vielen Informationen und Praxishilfen für eine kompetente Gestaltungsberatung richtet sich vor allem an die Praktiker in den Steuerabteilungen von Konzernen und Einzelunternehmen, an Vertreter der in- und ausländischen Finanzverwaltungen sowie an die Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Anhand der Positionen der Finanzverwaltungen zeigt der Autor formelle und materielle Grenzen steuerrechtlicher Akzeptanz von grenzüberschreitenden Rechts- und Geschäftsbeziehungen auf und berücksichtigt neueste Rechtsentwicklungen einschließlich der »Verwaltungsgrundsätze zur Betriebsstättenbesteuerung« und der Rechtsprobleme eines Geschäftsverkehrs über das Internet-Medium für den »Electronic commerce«. Zahlreiche Entscheidungen der Finanzgerichte untermauern hierbei seine vielseitig aufgezeigten Lösungen.
Kernthemen sind u.a.
Niedrigsteuer und Steueroasenländer in Einzelbetrachtung
Rechts und Gestaltungsformen für Verlagerungen
Verwendung von Basis-, Domizil- und Briefkastengesellschaften
Typische Schein-, Mißbrauchs- oder sonstige Korrekturfalle
Abwehrmechanismen der in- und ausländischen Finanzverwaltungen
Prüfungsmethoden beim Aufgriff von Auslandsbeziehungen
Informationshilfen der inländischen Finanzvewaltungen
Steuerliche Folgen im In- und Ausland bei Auslandsgestaltungen
Zum Autor:
Dr. iur Günter Dreßler war lange Zeit Leiter der »Informationszentrale für steuerlich relevante Auslandsbeziehungen (IZA)« und Gruppenleiter für Internationales Steuerrecht in der Bundesbetriebsprüfung, beides gewichtige Arbeitsbereiche des Bundesamtes für Finanzen in Bonn. Er war zudem 25 Jahre lang Vortragender im Internationalen Steuerrecht an der Bundesfinanzakademie und bei Außensteuerseminaren. Er ist Autor einer Reihe von Fachveröffentlichungen aus beiden Rechtsgebieten. Seit Mitte 1997 ist er Rechtsanwalt und Steuerberater in München (Dr. Langenmayr & Partner GbR).
IZA, also quasi des Steuer-BND ).
Günter Dreßler
Gewinn- und Vermögensverlagerungen in Niedrig-
steuerländer und ihre steuerliche Überprüfung
3., erneut überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage 2000, 876 Seiten, gebunden,
incl. CD-ROM
DM 238,00 / ÖS 1737,00 / SFR 238,00
ISBN 3-472-03430-0 HLV
Gewinn- und Vermögensverschiebungen in Niedrigsteuerländer sind gängige Praxis nicht nur international operierender Unternehmen. Längst nicht immer handelt es sich dabei um vermutete mißbräuchliche Gestaltungen, die nur dem Zweck der Steuerersparnis dienen. Vielfach sind solche Auslagerungen notwendiger Bestandteil einer (betrlebs-)wirtschaftlich sinnvollen Unternehmensplanung und damit gesetzgeberisch sogar häufig gefördert.
Das nunmehr aktuell in 3. Auflage vorliegende Standardwerk mit vielen Informationen und Praxishilfen für eine kompetente Gestaltungsberatung richtet sich vor allem an die Praktiker in den Steuerabteilungen von Konzernen und Einzelunternehmen, an Vertreter der in- und ausländischen Finanzverwaltungen sowie an die Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Anhand der Positionen der Finanzverwaltungen zeigt der Autor formelle und materielle Grenzen steuerrechtlicher Akzeptanz von grenzüberschreitenden Rechts- und Geschäftsbeziehungen auf und berücksichtigt neueste Rechtsentwicklungen einschließlich der »Verwaltungsgrundsätze zur Betriebsstättenbesteuerung« und der Rechtsprobleme eines Geschäftsverkehrs über das Internet-Medium für den »Electronic commerce«. Zahlreiche Entscheidungen der Finanzgerichte untermauern hierbei seine vielseitig aufgezeigten Lösungen.
Kernthemen sind u.a.
Niedrigsteuer und Steueroasenländer in Einzelbetrachtung
Rechts und Gestaltungsformen für Verlagerungen
Verwendung von Basis-, Domizil- und Briefkastengesellschaften
Typische Schein-, Mißbrauchs- oder sonstige Korrekturfalle
Abwehrmechanismen der in- und ausländischen Finanzverwaltungen
Prüfungsmethoden beim Aufgriff von Auslandsbeziehungen
Informationshilfen der inländischen Finanzvewaltungen
Steuerliche Folgen im In- und Ausland bei Auslandsgestaltungen
Zum Autor:
Dr. iur Günter Dreßler war lange Zeit Leiter der »Informationszentrale für steuerlich relevante Auslandsbeziehungen (IZA)« und Gruppenleiter für Internationales Steuerrecht in der Bundesbetriebsprüfung, beides gewichtige Arbeitsbereiche des Bundesamtes für Finanzen in Bonn. Er war zudem 25 Jahre lang Vortragender im Internationalen Steuerrecht an der Bundesfinanzakademie und bei Außensteuerseminaren. Er ist Autor einer Reihe von Fachveröffentlichungen aus beiden Rechtsgebieten. Seit Mitte 1997 ist er Rechtsanwalt und Steuerberater in München (Dr. Langenmayr & Partner GbR).
und zu welchen spannenden Schlüssen kommt der Mann?
Schlüsse? Er zieht keine Schlüsse.
Das ist das Standardwerk zu dieser Materie, kein Ratgeber.
Aber, als User kann man einen Schluss ziehen:
entweder man wird selber ein Profi; dann sollte es sich
auszahlen, weil es ein Job ist, der einen voll auslastet.
Oder, man engagiert einen Profi.
ABER: klar ist ; wer Steuern sparen will, muss sich
in D komplett "ausloggen"(expatriieren), sozusagen Fiskus-Sicher.
Zwecks sachgemässer Einarbeitung in die Materie ( für
Laien verständlich, aber nicht im Illustrierten-Stil wie z.B. Merten - ),kann ich empfehlen Förster empfehlen
(übrigens ehemaliger Steuerfahnder )
Hartmut Förster
Praxis der Besteuerung von Auslandsbeziehungen
Typische Fallgestaltungen für Inländer im Ausland und
für Ausländer im Inland
1999, 464 Seiten, gebunden,
DM 128,00 / ÖS 934,00 / SFR 128,00
Das ist das Standardwerk zu dieser Materie, kein Ratgeber.
Aber, als User kann man einen Schluss ziehen:
entweder man wird selber ein Profi; dann sollte es sich
auszahlen, weil es ein Job ist, der einen voll auslastet.
Oder, man engagiert einen Profi.
ABER: klar ist ; wer Steuern sparen will, muss sich
in D komplett "ausloggen"(expatriieren), sozusagen Fiskus-Sicher.
Zwecks sachgemässer Einarbeitung in die Materie ( für
Laien verständlich, aber nicht im Illustrierten-Stil wie z.B. Merten - ),kann ich empfehlen Förster empfehlen
(übrigens ehemaliger Steuerfahnder )
Hartmut Förster
Praxis der Besteuerung von Auslandsbeziehungen
Typische Fallgestaltungen für Inländer im Ausland und
für Ausländer im Inland
1999, 464 Seiten, gebunden,
DM 128,00 / ÖS 934,00 / SFR 128,00
@Ken Meyer
Sag mal, klopfst du nicht ein bischen grosse Sprüche hier?
"Das ist das Standartwerk..." Das ist doch ein saudummes
Geschwätz, sonst gar nichts. Ich habe alleine in meinem
Büro ca. 2.400 Seiten (drei Leitz Ordner) voll mit Arbeits-
material in Sachen Aussensteuerrecht, DBA usw. Deshalb
bezeichne ich mich natürlich keinesfalls als Experte in
dieser Materie.
Und du willst uns hier weissmachen, dass ein Schinken mit 425 Seiten
"das Standartwerk" in Sachen internationales Steuerrecht sein
soll. Also ich weiss auch nicht, aber vielleicht solltest
du mal nicht mehr so grosse Sprüche klopfen und lieber
öfters an der Uni am Grundkurs I Steuern teilnehmen?
MfG
Steueragent
Sag mal, klopfst du nicht ein bischen grosse Sprüche hier?
"Das ist das Standartwerk..." Das ist doch ein saudummes
Geschwätz, sonst gar nichts. Ich habe alleine in meinem
Büro ca. 2.400 Seiten (drei Leitz Ordner) voll mit Arbeits-
material in Sachen Aussensteuerrecht, DBA usw. Deshalb
bezeichne ich mich natürlich keinesfalls als Experte in
dieser Materie.
Und du willst uns hier weissmachen, dass ein Schinken mit 425 Seiten
"das Standartwerk" in Sachen internationales Steuerrecht sein
soll. Also ich weiss auch nicht, aber vielleicht solltest
du mal nicht mehr so grosse Sprüche klopfen und lieber
öfters an der Uni am Grundkurs I Steuern teilnehmen?
MfG
Steueragent
@Steueragent
wer lesen kann, ist im Vorteil! Die Rede ist offensichtlich
NICHT von IStR im Allgemeinen sondern von Niedrigsteuerländern.
Und, nur so nebenbei: schon getestet, wie dein Chef oder
Kunden reagieren, wenn du sie so anpöbelst
wie in dem Reply?! Würd ich mal probieren; man kann immer
dazu lernen.
wer lesen kann, ist im Vorteil! Die Rede ist offensichtlich
NICHT von IStR im Allgemeinen sondern von Niedrigsteuerländern.
Und, nur so nebenbei: schon getestet, wie dein Chef oder
Kunden reagieren, wenn du sie so anpöbelst
wie in dem Reply?! Würd ich mal probieren; man kann immer
dazu lernen.
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