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    Klassische Steueroasen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.12.00 01:50:02 von
    neuester Beitrag 24.03.01 13:41:28 von
    Beiträge: 35
    ID: 314.020
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      Avatar
      schrieb am 09.12.00 01:50:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      warum macht eigentlich nicht jeder von euch folgendes:

      er gruendet eine Kapitalgesellschaft in einer klassischen Steueroase
      voellig legal und nach moeglichkeit mit folgenden merkmalen:

      - keine koerperschaftssteuer
      - geringe Gründungskosten
      - geringe Gründungszeit
      - keine buchhaltungs- und rechnungslegungspflichten bzw.
      sonstigen lästigen firlefanz

      solcherlei Oasen gibts ja mehrere, soweit also kein Problem

      naechster Schritt: wir eröffnen ein Konto bei dem Broker
      unseres Vertrauens (eigentlich scheißegal wo, von mir aus
      auch bei der Stadtsparkasse Castrop-Rauxel)

      es folgt das lustige Gewinne machen (hoffentlich) ohne
      dafür einen Pfennig steuer zu zahlen (völlig legal)

      nur was ich zum Leben brauche etc. schütt ich aus der Kapitalgesellschaft
      aus und versteuer es bei mir mit normalem ESt-Satz

      soweit sogut: der minimalste Vorteil also => ein erheblicher Steuerstundungseffekt!

      --------------------------------------------------------------------------------------------

      richtig geil wird das ganze wenn man es weiterspinnen könnte: alle schönen
      Dinge des Lebens (Haus, Auto etc.) kauf jetzt nicht ich, sondern die Kapitalgesellschaft
      mit Geld, das sie nicht versteuern mußte

      das einzige was ich wiederum versteuern muß ist der geldwerte Vorteil (eine
      Variante wie wohl nach allem noch billiger ist als die gleichen dinge mit
      EST-versteuerten Gewinnen zu bezahlen)

      --------------------------------------------------------------------------------------------

      wieso macht das kein Schwein, alle doof? keine Ahnung von den Möglichkeiten des internat.
      Steuerrechts? (schliesslich versteuern ja von Daimler bis Deuba auch alle den Wasserkopf
      ihrer Gewinne auf Guernsey etc...) oder doch irgendein Haken?

      fachkundige Auskunft waer nett, hab zwar sowieso nicht das Geld dazu aber
      wundern tu ich mich schon..

      lg,

      mslk
      Avatar
      schrieb am 09.12.00 02:51:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      @mslk
      dachte ich mir auch,doch dann hielt ich die falschen aktien zu lange.....jetzt zock ich mit meinen "goldenen" rücklagen.schöne sch.... den traum kann ich erst mal abschminken.mein buchtip:steueroasen 2000 handbuch für flexible steuerzahler von hans-lothar merten (metroplitan VERLAG)
      für den ernstfall gewappnet:rudra
      Avatar
      schrieb am 09.12.00 04:33:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      DAS KLAPPT ALSO TATSÄCHLICH?
      Avatar
      schrieb am 09.12.00 23:58:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      genau darüber hab ich auch schon nachgedacht - keiner hier der sich mit sowas auskennt, hier sind ja doch mehrere Steuerfachleute (siehe andere Threads...)

      Gruss,

      Julia
      Avatar
      schrieb am 10.12.00 08:42:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Eine Ltd. auf den niederländischen Antillen? Also Leute, der
      "Trick" ist doch schon uralt. Ich dachte aber eigentlich, seit
      dem Fall Graf wäre klar, dass so etwas nicht funktioniert. Oder
      seit ihr alle so jung, dass ihr das gar nicht mitbekommen habt?
      Also vergeßt es einfach. Das Modell ist keinen Pfifferling wert.

      MfG

      Steueragent

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      Avatar
      schrieb am 10.12.00 13:22:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      das ist keine Antwort, sondern Polemik - wenn du etwas weisst und einen konstruktiven Beitrag abgeben kannst - bitte - ansonsten schweigst du besser (to say the least)
      Avatar
      schrieb am 10.12.00 14:53:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Julia

      Als Polemik werden diesen Beitrag wohl nur steuerlich unbedarfte
      Personen wie du verstehen. Lies doch einfach mal mehr Tageszeitung
      oder ähnliches, dann kommst du auch selber drauf, warum das nicht
      funktionieren kann.

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 11.12.00 00:51:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      wer etwas weiss, sagts - wer nicht, der versucht sich halt so gut wies geht wichtig zu machen

      erzähls uns kleinen Dummerlingen doch :)

      Gruss,

      Julia
      Avatar
      schrieb am 11.12.00 01:51:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      ich kann Julia nur voll und ganz zustimmen - Steueragent, du bist ziemlich peinlich :)
      Avatar
      schrieb am 17.12.00 06:27:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      sieht so aus, als wuerd das Thema selbst fuer die Steuerexperten hier zu komplex sein :(
      Avatar
      schrieb am 25.01.01 20:14:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      liebe Leute, koennt ihr mittlerweile eine verbindliche, erschoepfende Antwort auf die Fragen
      geben? schwieriges Thema ich weiss :(
      Avatar
      schrieb am 25.01.01 23:14:14
      Beitrag Nr. 12 ()
      Na ja, vielleicht sollte ich dich ja doch nicht dumm sterben
      lassen. Der Fall ist eigentlich ganz einfach. Eine Kapitalgesellschaft
      z. B. auf den Antillen kann man jederzeit gründen. Das Problem dabei
      ist, wo der Sitz der Geschäftsleitung ist. Und der dürfte wohl
      im Regelfall in Deutschland sein. Siehe § 1 (1) KStG.
      Somit gilt, solange die Geschäfte von Deutschland aus
      "gesteuert" werden, gilt deutsche Steuerpflicht. Ich nehme
      an, jetzt kommt als nächstes merkt ja keiner usw. Wenn es
      keiner merkt gibt es keine Probleme. Wenn es doch mal jemand
      merkt, ist es in der Regel Steuerhinterziehung.

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 27.01.01 00:30:27
      Beitrag Nr. 13 ()
      danke, genial! genauso haette ich mir das gleich gewuenscht, wir wissen doch
      dass du dich auskennst :)

      eine Frage noch: diese Gesellschaften die `Briefkastenfirmen` anbieten offerieren
      doch auch immer gleich `management services` mit - kann man das also so designen bis
      der Fiskus einem abkauft, dass der Sitz der Geschaeftsleitung tatsächlich in der Steueroase
      ist oder ist das erheblich schwerer?

      Ich meine so schwer kann das doch ned sein, oder warum gibts soviele (funktionierende)
      Briefkastenfirmen dann?! (oder haben die noch andere Funktionen?

      grosses Danke :)
      Avatar
      schrieb am 27.01.01 09:20:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      Du wirst es nicht glauben, aber es gibt überhaupt keine
      funktionierende Briefkastenfirma. Die Kunst aller
      Briefkastenfirmen ist, so zu tun als ob sie keine Briefkastenfirmen
      wären. Ich habe mal für einen Mandanten eine Studie erstellt,
      warum er keine "Briefkastenfirma" in der Schweiz gründen kann.
      Der hätte sogar einen schweizer Geschäftsführer aufbieten können.
      Es ging um die Vermarktung eines Patentes.
      Die Geschichten mit den Briefkastenfirmen sind sozusagen
      noch Überbleibsel aus der Vergangenheit. Der Gesetzgeber hat
      hier mittlerweile alles dicht gemacht. Die gesetzliche
      Begründung liegt wie gesagt im Körperschaftsteuerrecht, im
      Aussensteuergesetz, teilweise auch im Einkommensteuerrecht,
      welches ja größtenteils auch für die Körperschaftsteuer gilt
      und über die Doppelbesteuerungsabkommen. Aber glaube mir
      bitte, dass sich das nicht so einfach erklären lässt, da
      nahezu jeder Einzelfall zumindest in der Variante anders
      zu lösen ist.

      Was meinst du, ist das eine zufriedenstellende Antwort?

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 04:52:56
      Beitrag Nr. 15 ()
      hello

      ...und warum denn nicht gleich geldepot+hauptwohnsitz in ein land verlagern wo das bankgeheimnis noch intakt ist!
      einen 2.wohnsitz ist ja niemals verboten und einen onlinebroker finden müsste ja auch möglich sein;beispiel:ich arbeite in deutschland, mein geld und mein hauptwohnsitz hab ich zum in lux,liechtenstein,schweiz usw und meine bankgeschäfte mache ich halt online

      was haltet Ihr davon

      stalo
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 07:47:47
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo Steueragent,

      schoen mal einen Fachmann hier zu haben, eine Frage: wo genau liegt
      der Haken wenn man mit einer (so gut wie) steuerbefreiten Schweizer
      Holding/Domizilgesellschaft inkl. Geschaeftsfuehrer vor Ort kurzfristige
      Aktiengeschaefte betreibt (also <1 Jahr).

      Bis auf die Ausschuettungen, die in Deutschland mit ESt zu versteuern
      waeren, muesste das doch eigentlich funktionieren.

      Das es bei irgendwelchen Spezialfaellen (wie deiner beschriebenen
      Patentvermarktung) keinen Sinn macht, mag sein. Aber irgendwie
      gibt es zuviele derartiger Gesellschaften (Zug laesst gruessen)
      als dass es nicht funktionieren wuerde ;)

      kannst du dir einen Reim darauf machen? mfG

      Vepo
      Avatar
      schrieb am 30.01.01 01:34:34
      Beitrag Nr. 17 ()
      hm gute Frage..
      Avatar
      schrieb am 30.01.01 03:55:01
      Beitrag Nr. 18 ()
      Steueragent ich bin mir natürlich vorbehaltslos sicher, dass du in diesen Fragen um einiges kompetenter bist als ich, aber ein Beispiel nur:

      Liechtenstein hat 30k Einwohner und 100k Gesellschaften, davon sind besonders Trust, Stiftungen und Anstalten (alle mit 30k sfr Gründungskapital) besonders zur reinen Vermögensverwaltung geeignet (also das was wir hier so machen, Spekulationsgeschaefte etc.) - die Gründung ist relativ einfach und billig

      ich frag mich nur warum sich diese Gesellschaften derartiger Beliebtheit erfreuen, wenn der Fiskus sie angeblich sowieso für nichtig erklärt und die Einkünfte dir persönlich zurechnet (Wind bekommt der Fiskus ja spätestens dann von der Gesellschaft wenn man die dortigen Gewinne ausschüttet und in Deutschland versteuert)

      erfüllt hier der Treuhänder der bei der Gründung hilft die Funktion der `Geschäftsleitung` oder warum funktionieren solche Konstrukte sonst noch immer? (kann ja schliesslich nicht sein daß unter den 100k Gesellschaften keine einzige ist die einem Deutschen gehört) - oder liegt es einfach nur daran, dass der Fiskus sich sehr schwer damit tut, den tatsächlichen Ort der Geschäftsleitung nachzuweisen?

      ich wunder mich da schon sehr wie das tatsächlich läuft.. - würde mich über eine Auskunft freuen

      Vepo
      Avatar
      schrieb am 30.01.01 03:57:45
      Beitrag Nr. 19 ()
      @stalo

      Hauptwohnsitz Liechtenstein: schlichtweg unmöglich

      Hauptwohnsitz Schweiz: quasi unmöglich, außer du bist über 60, sehr reich oder hast schon ewig lange in der Schweiz gearbeitet

      Hauptwohnsitz Luxemburg: kaum niedrigere Steuern als Deutschland für natürliche Personen
      Avatar
      schrieb am 01.02.01 01:56:05
      Beitrag Nr. 20 ()
      mmm...hauptpunkt ist ja das bankgeheimnis:wenn keiner ausser mir und meiner bank weiss wieviel geld auf meinem konto schlummert und aus welchen wertpapiergeschäften es herkommt dann brauch ich dank bankgeheimnis das geld ja auch nicht zu deklarieren und keine steuern drauf zu zahlen;der fiskus hat ja keine einsicht auf mein konto also kann ich machen und walten wie ich will oder...
      was denkt Ihr dazu??

      mfg
      stalo
      Avatar
      schrieb am 01.02.01 10:02:03
      Beitrag Nr. 21 ()
      kannst du gern machen, ist aber nichts anderes als Steuerhinterziehung

      hier gehts um saubere steueroptimale Lösungen, nicht um kriminelle
      Hinterziehungsmodelle - früher oder später würd dich der Fiskus ohnehin
      kriegen (va. wenn du ansehnliche Gewinne machst)
      Avatar
      schrieb am 01.02.01 12:36:33
      Beitrag Nr. 22 ()
      Leute, warum denn die ganze Grübelei inclusive Stress mit dem Finanzamt? Demnächst gibts doch Spitzensteuersatz <50% und Halbeinkünfteverfahren. Dann könnt ihr Eure dicken Gewinne aus "privaten Veräusserungsgeschäften" mit effektiv max. 25% legal vereinnahmen. Ist doch (im Vergleich mit anderen Nicht-Steueroasen) akzeptabel,oder?

      Markus
      Avatar
      schrieb am 06.02.01 20:34:37
      Beitrag Nr. 23 ()
      Steueragent? :)
      Avatar
      schrieb am 09.02.01 22:45:35
      Beitrag Nr. 24 ()
      :(
      Avatar
      schrieb am 16.03.01 00:50:55
      Beitrag Nr. 25 ()
      hm, der Thread war hochinteressant.. - kann ihn kein Experte nochmal ausm Tiefschlaf wecken? ;)

      (obwohl sich das Thema Gewinne in 2001 ja wohl erledigt hat :))

      mfg,
      Julia
      Avatar
      schrieb am 18.03.01 13:37:19
      Beitrag Nr. 26 ()
      An alle:

      Russland hat seit Anfang des Jahres den niedrigsten Einkommensteuersatz in der Welt(höchstens 13%), Haupwohnsitz in Russland ist auch kein Problem!!!
      Avatar
      schrieb am 18.03.01 17:24:58
      Beitrag Nr. 27 ()
      Oh, habe wohl den Thread übersehen.
      Darf ich nochmals kurz zusammenfassen, warum meiner Meinung
      nach z. B. eine GmbH in der Schweiz nicht vor deutscher
      Steuer schützt.

      Beispiel 1: Ich gründe eine Schweizer GmbH mit Sitz in Zürich
      Als Geschäftsführer setze ich mich selber ein. Da ich weiter-
      hin in Deutschland wohne, ist somit der Ort der Geschäftsleitung
      in Deutschland. GmbH ist somit in Deutschland unbeschränkt
      steuerpflichtig. § 1 (1) KStG. Selbstredend ändert sich das
      Beispiel, wenn ich in die Schweiz ziehe. Ist auch logisch,
      dann entfällt die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.

      Beispiel 2: Ich gründe wieder GmbH in der Schweiz und setze
      einen Schweizer (Strohmann) als Geschäftsführer ein.
      In diesem Fall ist formal alles korrekt. Allerdings fungiere
      ich nunmehr als FAKTISCHER Geschäftsführer, da ja der
      schweitzer GF nur vorgeschoben ist. Die Konsequenzen sind
      somit wie im Beispiel 1, natürlich muss das Finanzamt den
      Sachverhalt auch erkennen, sonst bleibt es bei schweitzer
      Besteuerung. Aber um das geht es ja nicht. Was dem FA nicht
      bekannt ist, das kann es auch nicht besteuern.

      Man darf übrigens nicht denken, dass obige Effekte etwa durch
      ein Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Schweiz beseitigt
      würde. Die DBA sollen nämlich lediglich doppelte Besteuerungen
      vermeiden und nicht etwa den deutschen Steuerbehörden ihnen
      zustehende Besteuerungsrechte entziehen.


      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 20.03.01 11:21:44
      Beitrag Nr. 28 ()
      naja aber die Geschichte mit dem faktischen Geschaeftsfuehrer? was sollen da die Merkmale sein, wenn der tatsaechlich vor Ort arbeitet und halt nur Weisungen empfaengt - ich weiß nicht wie genau das genommen wird, hoert sich aber bei dir nach `sehr genau` an..

      Erfahrungen?
      Avatar
      schrieb am 20.03.01 22:45:07
      Beitrag Nr. 29 ()
      @JuliaF
      Liebe JuliaF, mein Name ist zwar Steueragent, dies soll aber
      nicht bedeuten, dass ich etwa vom Finanzamt oder gar von der
      Steuerfahndung wäre. Ich bin eher in der Steuerberatung
      zu Hause.
      Den Begriff faktisch gibt es im Steuerrecht öfters. So gibt
      es etwa den faktischen Geschäftsführer, die faktische
      Beherrschung. Die Begriffe sind von der Rechtsprechung
      geprägt worden. Ganz einfach ausgedrückt bedeuten sie:
      Der Vorgang wird so behandelt, wie er auch tatsächlich ablief
      und nicht so, wie ihn sich jemand hingedreht hat.
      Dieser Grundsatz lässt sich auch von den §§ 41 und 42 AO
      so ableiten.

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 20.03.01 22:59:22
      Beitrag Nr. 30 ()
      alles klar, danke :) (naja eigentlich ja eher :( )
      Avatar
      schrieb am 21.03.01 18:43:28
      Beitrag Nr. 31 ()
      Hier schreibt der wahre Profi ( Verfasser war Leiter der
      IZA, also quasi des Steuer-BND ).




      Günter Dreßler
      Gewinn- und Vermögensverlagerungen in Niedrig-
      steuerländer und ihre steuerliche Überprüfung
      3., erneut überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage 2000, 876 Seiten, gebunden,
      incl. CD-ROM
      DM 238,00 / ÖS 1737,00 / SFR 238,00
      ISBN 3-472-03430-0 HLV

      Gewinn- und Vermögensverschiebungen in Niedrigsteuerländer sind gängige Praxis nicht nur international operierender Unternehmen. Längst nicht immer handelt es sich dabei um vermutete mißbräuchliche Gestaltungen, die nur dem Zweck der Steuerersparnis dienen. Vielfach sind solche Auslagerungen notwendiger Bestandteil einer (betrlebs-)wirtschaftlich sinnvollen Unternehmensplanung und damit gesetzgeberisch sogar häufig gefördert.
      Das nunmehr aktuell in 3. Auflage vorliegende Standardwerk mit vielen Informationen und Praxishilfen für eine kompetente Gestaltungsberatung richtet sich vor allem an die Praktiker in den Steuerabteilungen von Konzernen und Einzelunternehmen, an Vertreter der in- und ausländischen Finanzverwaltungen sowie an die Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Anhand der Positionen der Finanzverwaltungen zeigt der Autor formelle und materielle Grenzen steuerrechtlicher Akzeptanz von grenzüberschreitenden Rechts- und Geschäftsbeziehungen auf und berücksichtigt neueste Rechtsentwicklungen einschließlich der »Verwaltungsgrundsätze zur Betriebsstättenbesteuerung« und der Rechtsprobleme eines Geschäftsverkehrs über das Internet-Medium für den »Electronic commerce«. Zahlreiche Entscheidungen der Finanzgerichte untermauern hierbei seine vielseitig aufgezeigten Lösungen.
      Kernthemen sind u.a.
      Niedrigsteuer und Steueroasenländer in Einzelbetrachtung
      Rechts und Gestaltungsformen für Verlagerungen
      Verwendung von Basis-, Domizil- und Briefkastengesellschaften
      Typische Schein-, Mißbrauchs- oder sonstige Korrekturfalle
      Abwehrmechanismen der in- und ausländischen Finanzverwaltungen
      Prüfungsmethoden beim Aufgriff von Auslandsbeziehungen
      Informationshilfen der inländischen Finanzvewaltungen
      Steuerliche Folgen im In- und Ausland bei Auslandsgestaltungen
      Zum Autor:
      Dr. iur Günter Dreßler war lange Zeit Leiter der »Informationszentrale für steuerlich relevante Auslandsbeziehungen (IZA)« und Gruppenleiter für Internationales Steuerrecht in der Bundesbetriebsprüfung, beides gewichtige Arbeitsbereiche des Bundesamtes für Finanzen in Bonn. Er war zudem 25 Jahre lang Vortragender im Internationalen Steuerrecht an der Bundesfinanzakademie und bei Außensteuerseminaren. Er ist Autor einer Reihe von Fachveröffentlichungen aus beiden Rechtsgebieten. Seit Mitte 1997 ist er Rechtsanwalt und Steuerberater in München (Dr. Langenmayr & Partner GbR).
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 09:05:56
      Beitrag Nr. 32 ()
      und zu welchen spannenden Schlüssen kommt der Mann?
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 11:46:25
      Beitrag Nr. 33 ()
      Schlüsse? Er zieht keine Schlüsse.

      Das ist das Standardwerk zu dieser Materie, kein Ratgeber.

      Aber, als User kann man einen Schluss ziehen:
      entweder man wird selber ein Profi; dann sollte es sich
      auszahlen, weil es ein Job ist, der einen voll auslastet.
      Oder, man engagiert einen Profi.


      ABER: klar ist ; wer Steuern sparen will, muss sich
      in D komplett "ausloggen"(expatriieren), sozusagen Fiskus-Sicher.

      Zwecks sachgemässer Einarbeitung in die Materie ( für
      Laien verständlich, aber nicht im Illustrierten-Stil wie z.B. Merten - ),kann ich empfehlen Förster empfehlen
      (übrigens ehemaliger Steuerfahnder )

      Hartmut Förster
      Praxis der Besteuerung von Auslandsbeziehungen
      Typische Fallgestaltungen für Inländer im Ausland und
      für Ausländer im Inland
      1999, 464 Seiten, gebunden,
      DM 128,00 / ÖS 934,00 / SFR 128,00
      Avatar
      schrieb am 24.03.01 09:27:48
      Beitrag Nr. 34 ()
      @Ken Meyer

      Sag mal, klopfst du nicht ein bischen grosse Sprüche hier?
      "Das ist das Standartwerk..." Das ist doch ein saudummes
      Geschwätz, sonst gar nichts. Ich habe alleine in meinem
      Büro ca. 2.400 Seiten (drei Leitz Ordner) voll mit Arbeits-
      material in Sachen Aussensteuerrecht, DBA usw. Deshalb
      bezeichne ich mich natürlich keinesfalls als Experte in
      dieser Materie.
      Und du willst uns hier weissmachen, dass ein Schinken mit 425 Seiten
      "das Standartwerk" in Sachen internationales Steuerrecht sein
      soll. Also ich weiss auch nicht, aber vielleicht solltest
      du mal nicht mehr so grosse Sprüche klopfen und lieber
      öfters an der Uni am Grundkurs I Steuern teilnehmen?

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 24.03.01 13:41:28
      Beitrag Nr. 35 ()
      @Steueragent

      wer lesen kann, ist im Vorteil! Die Rede ist offensichtlich
      NICHT von IStR im Allgemeinen sondern von Niedrigsteuerländern.


      Und, nur so nebenbei: schon getestet, wie dein Chef oder
      Kunden reagieren, wenn du sie so anpöbelst
      wie in dem Reply?! Würd ich mal probieren; man kann immer
      dazu lernen.


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