Steuer! Hilfe!!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.12.00 09:02:36 von
neuester Beitrag 02.01.01 20:21:11 von
neuester Beitrag 02.01.01 20:21:11 von
Beiträge: 12
ID: 321.368
ID: 321.368
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 423
Gesamt: 423
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 52 Minuten | 6870 | |
vor 1 Stunde | 6179 | |
vor 1 Stunde | 4745 | |
vor 1 Stunde | 4514 | |
vor 1 Stunde | 3364 | |
heute 19:35 | 2673 | |
vor 53 Minuten | 2346 | |
vor 47 Minuten | 2098 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.176,00 | +1,32 | 210 | |||
2. | 2. | 142,18 | +6,87 | 92 | |||
3. | 19. | 0,1945 | +5,71 | 91 | |||
4. | 3. | 2.322,46 | -0,21 | 63 | |||
5. | 43. | 0,0262 | +63,75 | 49 | |||
6. | 9. | 43,75 | -3,42 | 48 | |||
7. | 17. | 4,7480 | +3,15 | 40 | |||
8. | 5. | 719,30 | +7,17 | 36 |
Hallo Leute,
ich bitte um Hilfe.
Habe Zins und Dividenden unter 6200.00DM (Ehepaar) also Steuerfrei. Habe auch keine Spekulationsgewinne unter einem Jahr. Muss ich die Anlage KAP bei der Steuererklärung ausfüllen? Habe es die ganzen Jahre nicht gemacht, denke es war richtig! Denn es ist doch unter der Freistellungsaufträge. War das richtig?
Gruss
ngick
ich bitte um Hilfe.
Habe Zins und Dividenden unter 6200.00DM (Ehepaar) also Steuerfrei. Habe auch keine Spekulationsgewinne unter einem Jahr. Muss ich die Anlage KAP bei der Steuererklärung ausfüllen? Habe es die ganzen Jahre nicht gemacht, denke es war richtig! Denn es ist doch unter der Freistellungsaufträge. War das richtig?
Gruss
ngick
@ngick
Kreuze im Mantelbogen Seite 2 oben an, daß Deine Zins- und Dividendeneinnahmen unter 6200,- liegen. Damit entfällt das Ausfüllen der Anlage KAP.
Gruß orator
Kreuze im Mantelbogen Seite 2 oben an, daß Deine Zins- und Dividendeneinnahmen unter 6200,- liegen. Damit entfällt das Ausfüllen der Anlage KAP.
Gruß orator
Hallo orator,
danke für Deine Antwort.
ngick
danke für Deine Antwort.
ngick
ngick, lies mal die Anleitungen zur Anlage KAP. Wenn Du Körperschaftssteuer-Gutschriften mit Deinen Dividenden erhalten hast, solltest Du die Anlage einreichen!
Aktienfee, oh ja, da sind Körperschaftsteuer dabei. Habe aber in den letzten Jahren nicht angegeben. Dachte immer es wäre nicht erforderlich wenn die Zins und Dividenden unter der 6200DM liegen. Kann ich da schwierigkeiten bekommen?
Gruß
ngick
Gruß
ngick
@ngick
Die Körperschaftsteuer kannst Du Dir im Rahmen der ESt-Erklärung anrechnen lassen. Damit erhöht sich Dein Erstattungsanspruch bzw. reduziert sich Dein Nachzahlungsbetrag. Offensichtlich hast Du bei Deiner Bank keinen Freistellungsantrag gestellt, sonst hätte diese Dir die KSt mit der Nettodividende ausgezahlt. In diesem Fall solltest Du die Anlage KAP ausfüllen und für 2001 bei Deiner Bank ein Freistellungsauftrag ausfüllen. Die Dividendenbescheinigungen muß Du Deiner Steuererklärung zwecks Nachweis im Orginal beilegen.Da Du in Vorjahren quasi auf einen Teil Deines Erstattungsanspruchs aufgrund der Nichtangabe Deiner Dividendeneinkünfte und der darin enthaltenen KSt verzichtest hast, kann das Finanzamt dies nicht zu Deinen Ungunsten auslegen. Eine Steuerhinterziehung liegt nur dann vor, wenn fahrlässig oder vorsatzlich Steuern verkürzt hast, dies ist aber bei Dir nicht der Fall, da Deine Kapitaleinkünfte unter 12200,- lagen.
Gruß orator
Die Körperschaftsteuer kannst Du Dir im Rahmen der ESt-Erklärung anrechnen lassen. Damit erhöht sich Dein Erstattungsanspruch bzw. reduziert sich Dein Nachzahlungsbetrag. Offensichtlich hast Du bei Deiner Bank keinen Freistellungsantrag gestellt, sonst hätte diese Dir die KSt mit der Nettodividende ausgezahlt. In diesem Fall solltest Du die Anlage KAP ausfüllen und für 2001 bei Deiner Bank ein Freistellungsauftrag ausfüllen. Die Dividendenbescheinigungen muß Du Deiner Steuererklärung zwecks Nachweis im Orginal beilegen.Da Du in Vorjahren quasi auf einen Teil Deines Erstattungsanspruchs aufgrund der Nichtangabe Deiner Dividendeneinkünfte und der darin enthaltenen KSt verzichtest hast, kann das Finanzamt dies nicht zu Deinen Ungunsten auslegen. Eine Steuerhinterziehung liegt nur dann vor, wenn fahrlässig oder vorsatzlich Steuern verkürzt hast, dies ist aber bei Dir nicht der Fall, da Deine Kapitaleinkünfte unter 12200,- lagen.
Gruß orator
.... außerdem ist die Anlage KAP mit den Formularen für die
Einkommensteuererklärung 2000 neu eingeführt worden.
Und mit ihr die sog. Steuererklärungspflicht, egal ob
wir unter 3.100 / 6.200 liegen oder nicht. Im wesentlichen
geht`s dem Fiskus darum eine der größten Datensammlungen
der Nachkriegszeit aufzubauen, aus dessen Fundus sich die
Sozial- und Arbeitsbehörden gleich mit bedienen können.
Die Erteilung von Freistellungsaufträgen ist lediglich
eine Art Verwaltungsakt, die ebenfalls nicht von der
Steuererklärungspflicht entbindet. Die Banken versuchen
sich seit Einführung der Freistellungsaufträge gegen
die Verwaltung, Weiterleitung usw. zu wehren und sind
vor kurzem - ich glaube im Sommer 2000 - wieder vorm
Kadi gescheitert.
Der Fiskus bedient sich indirekt der Bankenorganisation
zur Geldeintreibung. Auf der anderen Seite verfügen die
Banken aber nicht über weitere Erkenntnisse über ihre
Kunden, wissen also nicht, wieviele Konten bei weiteren
Banken existieren. Im Zweifelsfall wird vom Ehrlichkeits-
grundsatz ausgegangen und JEDE Freistellungserklärung
bis zur Höhe des gesetzl. Freibetrages angenommen.
Wg. des Troubles mit den Banken, ist man jetzt bemüht,
diese durch schärfere Gangart bei der Einführung der
Erklärungspflichten (ja Plichten ..) zu umgehen. Mithin
eine Forderung der Banken selbst, die für die Freistellungs-
aufträge "Verwaltungsgebühren" in Mrd.höhe beim
Bundesaufsichtsamt für Finanzen / Bundesfinanzministerium
geltend gemacht haben.
Fazit:
es ist wie bei der Volkszählung 1987. Die endgültige
Entscheidung ist persönlich zu treffen, solange man/frau
mit dem Einkommensteuerrecht pari fährt.
Das Risiko später einmal konkreten unangenehmen Fragen zB
bei Stellung des Rentenantrages ausgesetzt zu sein, ist
halt höher für sog. "Steuerehrliche".
Ob das mit dem Bundesdatenschutz Gesetz in Einklang
zu bringen ist, kümmert idR (in front) keinen Menschen
und entlastet auch nicht besonders von dem Gefühl,
für Aussenstehende transparent gemacht worden zu sein.
Einkommensteuererklärung 2000 neu eingeführt worden.
Und mit ihr die sog. Steuererklärungspflicht, egal ob
wir unter 3.100 / 6.200 liegen oder nicht. Im wesentlichen
geht`s dem Fiskus darum eine der größten Datensammlungen
der Nachkriegszeit aufzubauen, aus dessen Fundus sich die
Sozial- und Arbeitsbehörden gleich mit bedienen können.
Die Erteilung von Freistellungsaufträgen ist lediglich
eine Art Verwaltungsakt, die ebenfalls nicht von der
Steuererklärungspflicht entbindet. Die Banken versuchen
sich seit Einführung der Freistellungsaufträge gegen
die Verwaltung, Weiterleitung usw. zu wehren und sind
vor kurzem - ich glaube im Sommer 2000 - wieder vorm
Kadi gescheitert.
Der Fiskus bedient sich indirekt der Bankenorganisation
zur Geldeintreibung. Auf der anderen Seite verfügen die
Banken aber nicht über weitere Erkenntnisse über ihre
Kunden, wissen also nicht, wieviele Konten bei weiteren
Banken existieren. Im Zweifelsfall wird vom Ehrlichkeits-
grundsatz ausgegangen und JEDE Freistellungserklärung
bis zur Höhe des gesetzl. Freibetrages angenommen.
Wg. des Troubles mit den Banken, ist man jetzt bemüht,
diese durch schärfere Gangart bei der Einführung der
Erklärungspflichten (ja Plichten ..) zu umgehen. Mithin
eine Forderung der Banken selbst, die für die Freistellungs-
aufträge "Verwaltungsgebühren" in Mrd.höhe beim
Bundesaufsichtsamt für Finanzen / Bundesfinanzministerium
geltend gemacht haben.
Fazit:
es ist wie bei der Volkszählung 1987. Die endgültige
Entscheidung ist persönlich zu treffen, solange man/frau
mit dem Einkommensteuerrecht pari fährt.
Das Risiko später einmal konkreten unangenehmen Fragen zB
bei Stellung des Rentenantrages ausgesetzt zu sein, ist
halt höher für sog. "Steuerehrliche".
Ob das mit dem Bundesdatenschutz Gesetz in Einklang
zu bringen ist, kümmert idR (in front) keinen Menschen
und entlastet auch nicht besonders von dem Gefühl,
für Aussenstehende transparent gemacht worden zu sein.
Hallo ngick!
Hast Du meine Mitteilung bekommen?
Ciao, UHT
Hast Du meine Mitteilung bekommen?
Ciao, UHT
Hallo an alle die mir geantwortet haben. Danke für Euere hilfe.
An UHT, was für eine Mitteilung?
ngick
An UHT, was für eine Mitteilung?
ngick
Die Höhe der vergüteten Körperschaftssteuer bei der
Dividendenzahlung sollte in der Anlage KSO ( neu: Anlage KAP )
immer angegeben werden, auch wenn der Freibetrag (3.100/6.200)
nicht ausgeschöpft wird.
Diese Körperschaftssteuer führt aus schwer erklärlichen
Gründen nämlich zu einer Kürzung der Einkommensteuer als
Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag!
Also Du bezahlst 5,5 % der vergüteten Körperschaftssteuer
weniger an Solidaritätszuschlag.
Dem Finanzamt keine Mark schenken!
Dividendenzahlung sollte in der Anlage KSO ( neu: Anlage KAP )
immer angegeben werden, auch wenn der Freibetrag (3.100/6.200)
nicht ausgeschöpft wird.
Diese Körperschaftssteuer führt aus schwer erklärlichen
Gründen nämlich zu einer Kürzung der Einkommensteuer als
Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag!
Also Du bezahlst 5,5 % der vergüteten Körperschaftssteuer
weniger an Solidaritätszuschlag.
Dem Finanzamt keine Mark schenken!
Hallo ngick!
Ich hatte versucht, Dir über wallstreet:online eine
Mitteilung zu senden. Wenn Du Dich einloggst, kannst
Du ja immer sehen welche Freunde online sind, bzw.
ob neue Mitteilungen gekommen sind.
Kann man diese Mitteilungen nur an Freunde verschicken?
Egal.
Ich wollte Dir nur mitteilen, was jetzt im vorherigen
Beitrag steht. Die KöSt vermindert nämlich die BMG für
den SolZ.
Weiterhin wollte ich Dir sagen, daß die Anrechnung der
Steuerbeträge und die Veranlagung zur ESt zwei Paar Schuhe
sind. Auch wenn Dein Einkommensteuerbescheid für 1998
schon rechtskräftig ist, kannst Du trotzdem noch die An-
rechnung der Steuerbeträge einfordern, wenn Du eine
Original-Steuerbescheinigung beim Finanzamt vorlegst!
Das Geld ist also noch nicht verloren.
Es hilft Dir allerdings nur eine Steuerbescheinigung und
das ist wörtlich zu nehmen. Eine Eträgnisaufstellung hilft
Dir u. U. nicht weiter, obwohl die gleihen Zahlen drauf-
stehen. Typisch deutsch!
Versuche es auf jeden Fall! In Zukunft weißt Du es ja
auch besser.
Ciao, UHT
Ich hatte versucht, Dir über wallstreet:online eine
Mitteilung zu senden. Wenn Du Dich einloggst, kannst
Du ja immer sehen welche Freunde online sind, bzw.
ob neue Mitteilungen gekommen sind.
Kann man diese Mitteilungen nur an Freunde verschicken?
Egal.
Ich wollte Dir nur mitteilen, was jetzt im vorherigen
Beitrag steht. Die KöSt vermindert nämlich die BMG für
den SolZ.
Weiterhin wollte ich Dir sagen, daß die Anrechnung der
Steuerbeträge und die Veranlagung zur ESt zwei Paar Schuhe
sind. Auch wenn Dein Einkommensteuerbescheid für 1998
schon rechtskräftig ist, kannst Du trotzdem noch die An-
rechnung der Steuerbeträge einfordern, wenn Du eine
Original-Steuerbescheinigung beim Finanzamt vorlegst!
Das Geld ist also noch nicht verloren.
Es hilft Dir allerdings nur eine Steuerbescheinigung und
das ist wörtlich zu nehmen. Eine Eträgnisaufstellung hilft
Dir u. U. nicht weiter, obwohl die gleihen Zahlen drauf-
stehen. Typisch deutsch!
Versuche es auf jeden Fall! In Zukunft weißt Du es ja
auch besser.
Ciao, UHT
Man lernt ja nie aus!! Das Deutsche Steuerrecht ist viel zu kompliziert und die Steuerberater viel zu teuer.
gruß
ngick
gruß
ngick
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
210 | ||
94 | ||
82 | ||
62 | ||
53 | ||
49 | ||
41 | ||
34 | ||
29 | ||
28 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
25 | ||
22 | ||
22 | ||
22 | ||
21 | ||
21 | ||
20 | ||
19 | ||
18 | ||
18 |