Ausübung mit Cash Settlement - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.01.01 12:14:10 von
neuester Beitrag 28.01.01 17:45:34 von
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„Beim Barausgleich liegt nach der Rechtsprechung kein Besteuerungstatbestandvor.
Unsicher sind die Experten jedoch , ob dies auf alle Typen von Scheinen zutrifft.
Ganz sicher steuerfrei ist der Barausgleich bei Scheinen ,deren Underling nicht übergeben
werden kann,weil es nicht existiert.Das trifft zum Beispiel auf einen Index-Schein zu
der auf den Dax lautet.Der Dax ist zwar bestens bekannt,aber er existiert nicht als Wertpapier.
Bei Aktienscheinen ist der steuerliche Tatbestand nicht eindeutig geklärt.Man geht jedoch davon
aus ,das in den Fällen in denen der Emittent von vornherein den Barausgleich vorsieht ,
kein Besteuerungstatbestand vorliegt .“
gelesen bei W.Schwanfelder, Optionsscheine für Anfänger
zahl’ ich jetzt Steuern auf Scheine vom Dax , Nemax50 und andere Indizes oder nicht ?
sicher bin ich mir nicht !
klärt mich bitte mal auf.
gruß Capu
Unsicher sind die Experten jedoch , ob dies auf alle Typen von Scheinen zutrifft.
Ganz sicher steuerfrei ist der Barausgleich bei Scheinen ,deren Underling nicht übergeben
werden kann,weil es nicht existiert.Das trifft zum Beispiel auf einen Index-Schein zu
der auf den Dax lautet.Der Dax ist zwar bestens bekannt,aber er existiert nicht als Wertpapier.
Bei Aktienscheinen ist der steuerliche Tatbestand nicht eindeutig geklärt.Man geht jedoch davon
aus ,das in den Fällen in denen der Emittent von vornherein den Barausgleich vorsieht ,
kein Besteuerungstatbestand vorliegt .“
gelesen bei W.Schwanfelder, Optionsscheine für Anfänger
zahl’ ich jetzt Steuern auf Scheine vom Dax , Nemax50 und andere Indizes oder nicht ?
sicher bin ich mir nicht !
klärt mich bitte mal auf.
gruß Capu
Mit dem Kauf eines OS erwirbt man das Recht einen bestimmten Wert (Underling oder auch Basiswert) zu einem bestimmten Kurs (Basispreis) zu Erwerben (Call) oder zu Veräußern (Put).
Wenn man einen OS nun außübt, fallen keinerlei Spekulationsgewinne an, da man mit dem OS nur die Bedingungen der Transaktion bereits im Vorraus festgelegt hat (Kauf- bzw. Verkaufdatum ist damit der Tag der Ausübung).
Der Nachteil die Optionsprämie (bzw. nur der Zeitwert) verfällt mit der Ausübung.
Wird dagegen der OS weiter verkauft, gilt die Transaktion als Spekulation eines Wertpapieres und ist damit steuerpflichtig!
ich hoffe ich konnte Dir weiter helfen
Wenn man einen OS nun außübt, fallen keinerlei Spekulationsgewinne an, da man mit dem OS nur die Bedingungen der Transaktion bereits im Vorraus festgelegt hat (Kauf- bzw. Verkaufdatum ist damit der Tag der Ausübung).
Der Nachteil die Optionsprämie (bzw. nur der Zeitwert) verfällt mit der Ausübung.
Wird dagegen der OS weiter verkauft, gilt die Transaktion als Spekulation eines Wertpapieres und ist damit steuerpflichtig!
ich hoffe ich konnte Dir weiter helfen
@FGV jo,danke
hab`ich mir schon gedacht,wäre ja auch zu schön...
gruss und gute Geschäfte
hab`ich mir schon gedacht,wäre ja auch zu schön...
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