checkAd

    Ausübung mit Cash Settlement - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.01.01 12:14:10 von
    neuester Beitrag 28.01.01 17:45:34 von
    Beiträge: 3
    ID: 334.835
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 255
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 12:14:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      „Beim Barausgleich liegt nach der Rechtsprechung kein Besteuerungstatbestandvor.
      Unsicher sind die Experten jedoch , ob dies auf alle Typen von Scheinen zutrifft.
      Ganz sicher steuerfrei ist der Barausgleich bei Scheinen ,deren Underling nicht übergeben
      werden kann,weil es nicht existiert.Das trifft zum Beispiel auf einen Index-Schein zu
      der auf den Dax lautet.Der Dax ist zwar bestens bekannt,aber er existiert nicht als Wertpapier.
      Bei Aktienscheinen ist der steuerliche Tatbestand nicht eindeutig geklärt.Man geht jedoch davon
      aus ,das in den Fällen in denen der Emittent von vornherein den Barausgleich vorsieht ,
      kein Besteuerungstatbestand vorliegt .“

      gelesen bei W.Schwanfelder, Optionsscheine für Anfänger

      zahl’ ich jetzt Steuern auf Scheine vom Dax , Nemax50 und andere Indizes oder nicht ?
      sicher bin ich mir nicht !

      klärt mich bitte mal auf.
      gruß Capu
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 12:54:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Mit dem Kauf eines OS erwirbt man das Recht einen bestimmten Wert (Underling oder auch Basiswert) zu einem bestimmten Kurs (Basispreis) zu Erwerben (Call) oder zu Veräußern (Put).
      Wenn man einen OS nun außübt, fallen keinerlei Spekulationsgewinne an, da man mit dem OS nur die Bedingungen der Transaktion bereits im Vorraus festgelegt hat (Kauf- bzw. Verkaufdatum ist damit der Tag der Ausübung).
      Der Nachteil die Optionsprämie (bzw. nur der Zeitwert) verfällt mit der Ausübung.

      Wird dagegen der OS weiter verkauft, gilt die Transaktion als Spekulation eines Wertpapieres und ist damit steuerpflichtig!

      ich hoffe ich konnte Dir weiter helfen
      Avatar
      schrieb am 28.01.01 17:45:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      @FGV jo,danke
      hab`ich mir schon gedacht,wäre ja auch zu schön...
      gruss und gute Geschäfte


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Ausübung mit Cash Settlement