Letsbuyit.com, Kim Schmitz und die Telebörse: Die Fakten??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 31.01.01 23:26:42 von
neuester Beitrag 01.02.01 19:22:23 von
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Hallo zusammen,
habe selbst das aufregende Interview in der Spät-Telebörse mit Kim Schmitz verfolgt. Selbst habe ich keine Aktien von Letsbuyit bzw. habe auch nicht vor, welche zu kaufen. Eines interessiert mich aber doch:
Was ist dran an der ganzen Sache?
Kim Schmitz hat ja einige Facts in der Telebörse in den Raum gestellt (Bewertung der Monkey AG, 50.000 Kriterium,...). Wer hat hierzu Infos? Wer weiß, ob dies nur Behauptungen waren, oder ob was dran ist?
WER KENNT SICH AUS??? WER WEIß FAKTEN???
Wie gesagt, mich interessiert das Thema einfach. Deshalb würde ich mich freuen, wenn hier einige Fakten mal in der ganzen Aufregung zusammengetragen werden könnten. So ist es vielleicht eher möglich, einen genaueren Überblick zwischen den ganzen Behauptungen zu bekommen.
Bin auf Eure versierten Kommentare gespannt.
PaulchenP
habe selbst das aufregende Interview in der Spät-Telebörse mit Kim Schmitz verfolgt. Selbst habe ich keine Aktien von Letsbuyit bzw. habe auch nicht vor, welche zu kaufen. Eines interessiert mich aber doch:
Was ist dran an der ganzen Sache?
Kim Schmitz hat ja einige Facts in der Telebörse in den Raum gestellt (Bewertung der Monkey AG, 50.000 Kriterium,...). Wer hat hierzu Infos? Wer weiß, ob dies nur Behauptungen waren, oder ob was dran ist?
WER KENNT SICH AUS??? WER WEIß FAKTEN???
Wie gesagt, mich interessiert das Thema einfach. Deshalb würde ich mich freuen, wenn hier einige Fakten mal in der ganzen Aufregung zusammengetragen werden könnten. So ist es vielleicht eher möglich, einen genaueren Überblick zwischen den ganzen Behauptungen zu bekommen.
Bin auf Eure versierten Kommentare gespannt.
PaulchenP
Hab was gefunden, wer macht weiter?
PaulchenP
Kimvestor gegen Telebörse - Wer hat recht?
Der mögliche Retter der angeschlagenen Internetfirma Letsbuyit.com Kim Schmitz, steht unter Beschuss. In einem Interview mit der N-TV "Telebörse" stellte sich heraus, dass die von Schmitz gegründete Kimvestor AG noch nicht ins Handelsregister eingetragen ist. Die Geschäftsaufnahme der Venture Capital-Firma wird auch noch eine Weile auf sich warten lassen. Wie Stock-World auf Nachfrage beim zuständigen Registergericht erfuhr, sei der Antrag erst am 31. Januar 2001 erfasst worden. Die Eintragung ins Handelsregister werde damit noch "mehrere Wochen" dauern, so ein Sprecher des Gerichts.
Kim Schmitz hatte in dem "Telebörse"-Interview allerdings betont, dass bislang noch kein Rechtsgeschäft getätigt worden sei. Die Frage nach der Rechtsfähigkeit seiner Gesellschaft, die erst durch eine Eintragung ins Handelsregister erlangt wird, stelle sich daher überhaupt nicht.
Nicht zu halten ist der Vorwurf des Prospektbetrugs, der Kim Schmitz in dem Interview ebenfalls unterstellt wurde. Auf den Internetseiten von Kimvestor wirbt die Firma um Investoren, die vorbörslich Aktien im Wert von 50.000 Euro bis 1.000.000 Euro erwerben können. Nach Auskunft des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel liegt zwar kein Prospekt vor, dennoch sei der Verkauf der Anteile völlig legal.
Zwar schreibt das Verkaufsprospektgesetz in §1 vor, dass jede nicht börsennotierte Aktiengesellschaft, die öffentlich Aktien anbietet, ein Börsenprospekt erstellen muss, doch sind in §2 mehrere Ausnahmen angeführt: So dürfen Anteile an Großinvestoren ab einem Kaufpreis von 80.000 Mark auch ohne die Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts angeboten werden.
Ob Kim Schmitz allerdings wie angekündigt gegen das Anlegermagazin "Telebörse" klagen wird, ist scheinbar noch offen. Ein Redakteur des Magazins sagte zu Stock-World, dass bislang keine Klage eingegangen sei und er der Sache "wahnsinnig locker" entgegen sehe.
PaulchenP
Kimvestor gegen Telebörse - Wer hat recht?
Der mögliche Retter der angeschlagenen Internetfirma Letsbuyit.com Kim Schmitz, steht unter Beschuss. In einem Interview mit der N-TV "Telebörse" stellte sich heraus, dass die von Schmitz gegründete Kimvestor AG noch nicht ins Handelsregister eingetragen ist. Die Geschäftsaufnahme der Venture Capital-Firma wird auch noch eine Weile auf sich warten lassen. Wie Stock-World auf Nachfrage beim zuständigen Registergericht erfuhr, sei der Antrag erst am 31. Januar 2001 erfasst worden. Die Eintragung ins Handelsregister werde damit noch "mehrere Wochen" dauern, so ein Sprecher des Gerichts.
Kim Schmitz hatte in dem "Telebörse"-Interview allerdings betont, dass bislang noch kein Rechtsgeschäft getätigt worden sei. Die Frage nach der Rechtsfähigkeit seiner Gesellschaft, die erst durch eine Eintragung ins Handelsregister erlangt wird, stelle sich daher überhaupt nicht.
Nicht zu halten ist der Vorwurf des Prospektbetrugs, der Kim Schmitz in dem Interview ebenfalls unterstellt wurde. Auf den Internetseiten von Kimvestor wirbt die Firma um Investoren, die vorbörslich Aktien im Wert von 50.000 Euro bis 1.000.000 Euro erwerben können. Nach Auskunft des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel liegt zwar kein Prospekt vor, dennoch sei der Verkauf der Anteile völlig legal.
Zwar schreibt das Verkaufsprospektgesetz in §1 vor, dass jede nicht börsennotierte Aktiengesellschaft, die öffentlich Aktien anbietet, ein Börsenprospekt erstellen muss, doch sind in §2 mehrere Ausnahmen angeführt: So dürfen Anteile an Großinvestoren ab einem Kaufpreis von 80.000 Mark auch ohne die Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts angeboten werden.
Ob Kim Schmitz allerdings wie angekündigt gegen das Anlegermagazin "Telebörse" klagen wird, ist scheinbar noch offen. Ein Redakteur des Magazins sagte zu Stock-World, dass bislang keine Klage eingegangen sei und er der Sache "wahnsinnig locker" entgegen sehe.
Mit den Ausnahmen in §2 ist somit auch die
Aussage von K. Schitz bestätigt, das Beträge
ab 50.000 € nicht unter Prospekthaftung
fallen.
Herr Schmitz kennt sich m.E. sehr gut aus, was
er darf und was nicht. Somit scheint es hier nicht
sehr viel Angriffsfläche zu geben.
Ausserdem ist die Unterstellung nicht vorhandener
Rechtsfähigkeit bereits wiederlegt.
Das bedeutet doch, dass die 3 grössten Vorwürfe
vom Tisch sind bzw. nicht haltbar sind.
Meinungen ?
1802
Aussage von K. Schitz bestätigt, das Beträge
ab 50.000 € nicht unter Prospekthaftung
fallen.
Herr Schmitz kennt sich m.E. sehr gut aus, was
er darf und was nicht. Somit scheint es hier nicht
sehr viel Angriffsfläche zu geben.
Ausserdem ist die Unterstellung nicht vorhandener
Rechtsfähigkeit bereits wiederlegt.
Das bedeutet doch, dass die 3 grössten Vorwürfe
vom Tisch sind bzw. nicht haltbar sind.
Meinungen ?
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