Transaktion ausgeführt aber nicht ins Depot gebucht - wer haftet? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.05.01 10:57:02 von
neuester Beitrag 27.05.01 13:43:05 von
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Ich habe letzten Donnerstag über Consors online eine
Kauftransaktion(ein Deutsche Bank Fonds, der an der Börse
gehandelt wird) auf Xetra ausgeführt, die sofort bestätigt
wurde, allerdings warte ich bis heute auf die
Depoteinbuchung. Faktisch heisst das ich hab keine Kontrolle
über die Position, insbesondere kann ich keinen Stop Loss
setzen.
Ich hab gestern mit drei verschieden Consors Mitarbeitern
gesprochen; letzlich kam dabei heraus, dass sie auf
die Daten der Deutschen Bank warten und auch nicht eingreifen können.
Meine Frage ist: weiss einer von euch, ob die Frage
der Haftung klar ist(Bank), oder ob man (selbstredend) als Kunde den schwarzen Peter kriegt?
Kauftransaktion(ein Deutsche Bank Fonds, der an der Börse
gehandelt wird) auf Xetra ausgeführt, die sofort bestätigt
wurde, allerdings warte ich bis heute auf die
Depoteinbuchung. Faktisch heisst das ich hab keine Kontrolle
über die Position, insbesondere kann ich keinen Stop Loss
setzen.
Ich hab gestern mit drei verschieden Consors Mitarbeitern
gesprochen; letzlich kam dabei heraus, dass sie auf
die Daten der Deutschen Bank warten und auch nicht eingreifen können.
Meine Frage ist: weiss einer von euch, ob die Frage
der Haftung klar ist(Bank), oder ob man (selbstredend) als Kunde den schwarzen Peter kriegt?
ich würde an deiner Stelle schon einmal den stoploss oder Verkaufsauftrag per Fax weitergeben, dann kannst du dich hinterher darauf berufen, daß die Bank deine Order nicht ausgeführt hat, wenn du keinen Auftrag gibst machst du es der Bank einfach, denn dann können die ja sagen, daß du den Fonds nicht verkaufen wolltest, und deßhalb auch keine Haftung besteht.
Könnte ja jeder im Nachhinein Verkauft haben wollen, nachdem er merkt das es Verluste waren.
wer nun haftet kann ich dir nicht sagen, aber der obige Tip könnte hilfreich sein
ist denn bis jetzt ein Schaden entstanden ?
mfg
Könnte ja jeder im Nachhinein Verkauft haben wollen, nachdem er merkt das es Verluste waren.
wer nun haftet kann ich dir nicht sagen, aber der obige Tip könnte hilfreich sein
ist denn bis jetzt ein Schaden entstanden ?
mfg
@sfrt
Lesen bildet, sagt man. Lies halt mal die AGB durch (da sind derartige Fälle mit Sicherheit geregelt), und wenn Dir das zu undurchsichtig ist, benutze den gesunden Menschenverstand: Meinst Du, eine Bank übernimmt freiwillig die Haftung für die termingerechte Erledigung der Geschäfte Anderer (hier DeuBa)? WC! Also dürfte in aller Regel nur eine gütliche Einigung sprich Kulanz möglich sein. Vermutlich ist die Consors-Bestätigung nur eine Bestätigung der Durchführung des Kaufauftrags (letzlich eine Art Auftrags-Versandbestätigung), und keine Abwicklungs-/Buchungsbestätigung - ist mir bei der DAB auch mal fast so ähnlich passiert, allerdings waren das (intradayhandelbare) Aktien und demzufolge nicht so schlimm.
Für den Fall, dass der Fond runterzugehen droht und Du jetzt sofort verkaufen möchtest, würde ich
1. gleich ein ruhiges, freundliches Telephonat mit der Beschwerde(!)stelle führen, das Problem ansprechen, den sofortigen Verkauf erbitten, bei Zusage das Ganze per Aktennotiz/Fax bestätigen
und
2. wenn das Gespräch kein gutes Gefühl hinterlässt (keine Kulanz-Zusage), den Vorgang sofort schriftlich per Fax vorab und gleichzeitig(!) per Eilbote Einschreiben Rückschein beschreiben, beanstanden, den Kauf zu stornieren ersuchen oder den Verkauf zwingend anweisen.
Einen Schaden später geltend machen kann man nur, wenn man auch tatsächlich einen Schaden nachweisen kann, d.h. wenn eine Verkaufssanweisung bestanden hat und diese - aus welchen Gründen auch immer - nicht ausgeführt wurde.
Merke: Wenn der Gesprächspartner nicht freiwillig so will wie er eigentlich müsste und tun sollte, dann hilft (wenn überhaupt) immer nur die Schriftform - und zwar in beweisbarer Form, d.h. ES/RS. Das Geld dafür ist immer das beste Investment. Mündliche Zusagen sind immer nur so gut wie sie auch eingehalten werden.
Lesen bildet, sagt man. Lies halt mal die AGB durch (da sind derartige Fälle mit Sicherheit geregelt), und wenn Dir das zu undurchsichtig ist, benutze den gesunden Menschenverstand: Meinst Du, eine Bank übernimmt freiwillig die Haftung für die termingerechte Erledigung der Geschäfte Anderer (hier DeuBa)? WC! Also dürfte in aller Regel nur eine gütliche Einigung sprich Kulanz möglich sein. Vermutlich ist die Consors-Bestätigung nur eine Bestätigung der Durchführung des Kaufauftrags (letzlich eine Art Auftrags-Versandbestätigung), und keine Abwicklungs-/Buchungsbestätigung - ist mir bei der DAB auch mal fast so ähnlich passiert, allerdings waren das (intradayhandelbare) Aktien und demzufolge nicht so schlimm.
Für den Fall, dass der Fond runterzugehen droht und Du jetzt sofort verkaufen möchtest, würde ich
1. gleich ein ruhiges, freundliches Telephonat mit der Beschwerde(!)stelle führen, das Problem ansprechen, den sofortigen Verkauf erbitten, bei Zusage das Ganze per Aktennotiz/Fax bestätigen
und
2. wenn das Gespräch kein gutes Gefühl hinterlässt (keine Kulanz-Zusage), den Vorgang sofort schriftlich per Fax vorab und gleichzeitig(!) per Eilbote Einschreiben Rückschein beschreiben, beanstanden, den Kauf zu stornieren ersuchen oder den Verkauf zwingend anweisen.
Einen Schaden später geltend machen kann man nur, wenn man auch tatsächlich einen Schaden nachweisen kann, d.h. wenn eine Verkaufssanweisung bestanden hat und diese - aus welchen Gründen auch immer - nicht ausgeführt wurde.
Merke: Wenn der Gesprächspartner nicht freiwillig so will wie er eigentlich müsste und tun sollte, dann hilft (wenn überhaupt) immer nur die Schriftform - und zwar in beweisbarer Form, d.h. ES/RS. Das Geld dafür ist immer das beste Investment. Mündliche Zusagen sind immer nur so gut wie sie auch eingehalten werden.
@brokateur
die AGB könnten in ägyptischen oder kyrilischen Hieroglyphen
geschrieben sein, ich als Laie würde da mindestens genausoviel verstehen.
Es gibt da einen Paragraphen, der beginnt folgendermassen
"Zeitpunkt der Belieferung der Geschäfte
(1) Börsengeschäfte sind am zweiten Börsentag nach dem Tag
des Geschäftsabschlusses zu beliefern..."
Aber, ob ich mit der Bestätigung des Kaufpreises durch
das Consors-System und zugeordnete Ordernummer einen
Geschäftschabschluss getätigt habe, ist mir unklar.
Wenn dem so wäre, tendierte ich zu der Auffassung, dass
die bis morgen abend(28.5.2001, 20:00) ins Depot eingebucht haben müssen. Wenn nicht sollte ich vom Vertrag
wohl zurücktreten können.
Wie auch immer, ich werde das Ganze, wie von euch empfohlen
schriftlich unterstützen.
Und ansonsten am Telefon mal den inneren Schweinehund
rauskehren und die Hiwis auf Trab bringen; immerhin habe ich
am Freitag über den Tag mit drei verschiedenen Leuten
der Hotline gesprochen, ohne greifbares Resultat("wir
können da auch nix tun")
die AGB könnten in ägyptischen oder kyrilischen Hieroglyphen
geschrieben sein, ich als Laie würde da mindestens genausoviel verstehen.
Es gibt da einen Paragraphen, der beginnt folgendermassen
"Zeitpunkt der Belieferung der Geschäfte
(1) Börsengeschäfte sind am zweiten Börsentag nach dem Tag
des Geschäftsabschlusses zu beliefern..."
Aber, ob ich mit der Bestätigung des Kaufpreises durch
das Consors-System und zugeordnete Ordernummer einen
Geschäftschabschluss getätigt habe, ist mir unklar.
Wenn dem so wäre, tendierte ich zu der Auffassung, dass
die bis morgen abend(28.5.2001, 20:00) ins Depot eingebucht haben müssen. Wenn nicht sollte ich vom Vertrag
wohl zurücktreten können.
Wie auch immer, ich werde das Ganze, wie von euch empfohlen
schriftlich unterstützen.
Und ansonsten am Telefon mal den inneren Schweinehund
rauskehren und die Hiwis auf Trab bringen; immerhin habe ich
am Freitag über den Tag mit drei verschiedenen Leuten
der Hotline gesprochen, ohne greifbares Resultat("wir
können da auch nix tun")
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