DGAP-News: Met@box AG <DE0006921208> = - 500 Beiträge pro Seite
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Pressemitteilung der Met@box AG zum Quartalsbericht 1/2001
Hildesheim, den 1. Juni 2001
Im gestern veröffentlichten Bericht zum ersten Quartal 2001 hat die Met@box AG entsprechend dem Regelwerk Neuer Markt Angaben zum Aktienbesitz der Organmitglieder gemacht. Diese Angaben haben in der Öffentlichkeit erhebliche Diskussionen ausgelöst. Zur Klarstellung der Tatsachen hat der Vorstandsvorsitzende Stefan Domeyer soeben eine persönliche öffentliche Erklärung abgegeben. Der Wortlaut dieser Erklärung steht unter http://www.metabox.de zum Download bereit.
Ende der Mitteilung, (c) DGAP 01.06.2001
011754 Jun 01
Persönliche Erklärung des Vorstandsvorsitzenden der Met@box AG, Stefan Domeyer
Hildesheim, 01. Juni 2001
Kurz nach dem Börsengang unseres Unternehmens hat die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre den Vorstand des Unternehmens öffentlich beschuldigt, unter Verstoß gegen Halteverpflichtungen Aktien verkauft und somit "Kasse gemacht" zu haben. Diese falsche Behauptung wurde durch ein Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegenüber der Deutschen Börse AG widerlegt, neben den Kosten dieses Gutachtens haben jedoch der Börsenkurs und der Ruf des Unternehmens bereits 1999 durch diesen Vorgang schweren und bis heute andauernden Schaden genommen. Insbesondere die zahlreichen Kleinaktionäre, deren "Schutz" der SdK eigentlich beansprucht, haben erhebliche Verluste hinnehmen müssen.
Bereits bei den Vorgesprächen zur Börseneinführung hat das Management des Unternehmens den Konsortialbanken und dem Zulassungsausschuss vorgeschlagen, für die Dauer von Haltefristen die betreffenden Aktien mit einer getrennten Wertpapier-Kennnummer zu versehen, um jedwede Zweifel am korrekten Verhalten von so genannten Altaktionären auszuschließen. Leider wurde diesem Vorschlag erst nach 2 Jahren durch eine Novelle des Regelwerkes Neuer Markt gefolgt. Ebenso verhält es sich mit der seit März 2001 verpflichtenden Meldung von Aktientransaktionen. Dieses Verfahren ist keine Erfindung des Regelwerkes Neuer Markt, sondern hätte schon seit Beginn des Neuen Marktes an den Regeln der SEC für die Nasdaq orientiert werden können.
Den Gipfel erreichten die falschen Anschuldigungen gegen das Management der Met@box AG auf so genannten Insider-Handel durch Strafanzeigen (wiederum u.a. durch die "Schutzgemeinschaft"), die zur Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen und Hausdurchsuchungen in Büros und Wohnungen der Vorstände führten. Seither sind das Unternehmen und die Vorstände als Person in der internationalen Öffentlichkeit als vermeintliche Straftäter vorverurteilt worden. Dies hat natürlich Konsequenzen für die Absatzchancen und Möglichkeiten der Unternehmensfinanzierung, die existenzbedrohend sind. Auch die Familien der Vorstände sind seither persönlichen Verfolgungen bis hin zu Morddrohungen ausgesetzt.
Tatsache ist, dass es niemals Insiderhandel gegeben hat, dass keiner der Vorstände gegen seine Halteverpflichtungen verstoßen hat, nicht einmal nach Ablauf der freiwilligen erweiterten Haltefristen haben die Vorstände die Gelegenheit zum Verkauf von Aktien genutzt.
Selbst dem nicht bewanderten Ökonomen dürfte auf Basis dieser Informationen klar sein, dass die Vorstände der Met@box AG nicht dem medienwirksamen Bild von Internet-Millionären entsprechen, einfach mangels der hierfür notwendigen Millionen. Vielmehr erhalten die Vorstände für Arbeit, Einsatz und die Eingehung eines enormen persönlichen Risikos ein monatliches Gehalt, das in den vorherigen beruflichen Stationen ohne diese Risiken durchaus nicht geringer bemessen war. Die Rücklagen der Vorstände bestehen somit aus eben denjenigen Aktien, die die Vorstände seit nunmehr fünf Jahren besitzen. Ein Aufbau alternativer Reserven durch Aktienverkäufe kam nicht in Frage, da es keine Bereitschaft zum Verkauf von Aktien gab.
Bei pflichtmäßiger Stellung des Antrages auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens hat sich, neben dem dadurch ausgelösten Kursverfall und der Entwertung der Vermögensreserven, das Problem ergeben, dass die Vorstände anders als alle anderen Mitarbeiter nicht durch Insolvenzgeld gesichert sind. Dies ist für mich der Anlass gewesen, mich erstmals von Aktien durch Verkauf zu trennen, um das Auskommen meiner Familie zumindest kurzfristig zu sichern.
Der zum Jahresende für den Vorstand Stefan Domeyer publizierte Aktienbestand in Höhe von mehr als 1,1 Mio. Inhaberaktien befindet sich, wie auch aus der gegenüber der Deutschen Börse AG beim Zulassungsantrag im Juni 1999 vorgelegten Haltverpflichtungserklärung ergibt, seit Jahren überwiegend im Eigentum meiner Ehefrau.
Für die Kapitalerhöhungen mit der GEM Global Emerging Markets (November - Februar) benötigte der Investor handelbare Aktien. Die Satzung der Met@box AG erlaubt es der Gesellschaft nicht, eigene Aktien zu halten. Daher war meine Frau, neben den Altaktionären Drung, Haynie und Finkel, so freundlich, 400.000 Aktien aus ihrem Eigentum leihweise der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Die Rücklieferung der geliehenen Aktien konnte nach der ohne Beanstandung erfolgten Eintragung neuer Aktien im Handelsregister Hildesheim erfolgen, schlug jedoch fehl, da der Neue-Markt- Ausschuss der Deutschen Börse AG sich über den Beschluss eines deutschen Handelsrichters und klare juristische Stellungnahmen eines Aktienrechtsspezialisten hinweg setzte und die neuen Aktien nicht zum Handel zuließ. Bemerkenswert auch, dass die Deutsche Börse AG selbst eine zweite Wertpapier- Kennummer beantragt hat, üblicherweise kann dieser Antrag nur vom Unternehmen selbst gestellt werden. Von diesem Vorgehen wurde auch der Altaktionär Dave Haynie betroffen, Frau Domeyer hat sodann 12.000 ihrer zum Handel zugelassenen Aktien gegen die von der Nichtzulassung betroffenen Aktien von Dave Haynie getauscht. Weitere 27.000 handelbare Aktien hat Frau Domeyer an GEM übertragen, nachdem bei der Endabrechnung der GEM-Kapitalerhöhung ein Fehler zu Lasten der Met@box AG in dieser Höhe auszugleichen war.
Die Firma Deutsche Börse AG hat die neuen Aktien von Frau Domeyer vom Handel und somit aus der durch das "Regelwerk Neuer Markt" geregelten Geschäftsbeziehung ausgeschlossen, somit verbietet es sich auch, diese Aktien in Unternehmensberichten gemäß diesem Regelwerk als Bestände von Organmitgliedern aufzuführen.
Von den 47.225 Aktien, die laut Unternehmensbericht dem Vorstand Stefan Domeyer selbst per 31.3.2001 gehörten, wurden von demselben nach Veröffentlichung einer adhoc- Meldung zur Insolvenz des Unternehmen aus oben erläuterten Gründen Aktien im Gesamtwert von 30.000 Euro verkauft. Eine ungeheure Vermögensmehrung nach fünf Jahren Einsatz und Risiko, und fürwahr eine angemessene Absicherung für eine vierköpfige Familie. Wenn einzelne Medien dies als "Abzocken" bezeichnen, schätze ich derartige Formulierungen als rufschädigend ein.
Ich bedauere die durch die jüngsten, hier hoffentlich klar dargelegten Vorgänge hervorgerufene Diskussion, die wieder zum Nachteil der Met@box AG geführt wird, und wünsche mir eine den Tatsachen angemessene Würdigung besonders in den Medien.
Für weitere Informationen:
Melanie Hoffmann, Pressesprecherin,
Met@box AG, Daimlerring 37, D-31135 Hildesheim,
Tel.05121-7533-0,
Fax 05121-7533-75,
E-Mail: hoffmann@metabox.de
Und warum wurde uns dieses Veto der Deutschen Börse AG nicht mitgeteilt??
Oh Mann.....
Wo, Herr Domeyer, sind über 1.ooo.ooo (1 Million) Aktien geblieben, die in Ihrem Bestand waren?
Weit weniger als alle treuen Board-Lemminge
brabbel brabbel habe selber 1,1 Mio Aktien und kein Stück verkauft!
und dann:
Der zum Jahresende für den Vorstand Stefan Domeyer publizierte Aktienbestand in Höhe von mehr als 1,1 Mio. Inhaberaktien befindet sich, wie auch aus der gegenüber der Deutschen Börse AG beim Zulassungsantrag im Juni 1999 vorgelegten Haltverpflichtungserklärung ergibt, seit Jahren überwiegend im Eigentum meiner Ehefrau.
und was heißt denn hier überwiegend?
Fakt ist - KE erfolgt - GEM hat handelbare Aktien erhalten.
Die "Ausgleichsaktien", die an Domeyers zurückgingen sind (noch) nicht zum handel zugelassen.
ist für mich durchaus verständlich - nur kommt es etwas zu spät - finde ich.
ICH WILL BEWEISE !!!!!!!!!!!!!!!
eingefahren habe unter eigener Dummheit verbuchen.
Abér was Herr Knallmeyer aus Knallersheim so von
sich gibt. Einfach unverschämt. Fährt die Knallbox
mit Vollgas an die Wand, lügt nachweislich mehrfach
und beschwert sich über sonst was. Realitätsverlust?
oder einfach nur dreist?
Dienstag 11h Termin bei meinem Anwalt. Wollen doch
mal sehen, was die Knallbüchsen so drauf haben.
Die Erklärung ist vollkommen in Ordnung.
Wenn 400.000 Aktien nicht zum Handel zugelassen werden, dann hätte man ja gleich über die Börse verkaufen können. Zumal zu ca. 10% höherem Kurs als das, was GEM berappt hat.
kann mir einer mal folgendes erklären: Herr Domeyer klagt darüber, daß er mit den wenigen wertlosen Aktien, die ihm -nicht zuletzt wegen der Anschuldigungen durch die Interessenvertreter der Kleinaktionäre geblieben sind, seine vierköpfige Familie nicht absichern kann. Wenn seine Frau nun noch ca. 700.000 Aktien besitzt (400.000 durften nicht zurückgeführt werden), dann ist das -wenn sie verkauft werden könnten- zur Zeit ein Wert von 800.000,- DM. Damit ließe sich eine Familie zunächst absichern.
Viele Aktionäre dürften -wie ich- mit dem Investment in das vielversprechende Unternehmen Metabox auch versucht haben, die Zukunft der eigenen Familie abzusichern. Die Vernichtung des Aktienwertes stellt für viele betroffene Familien einen mehr als herben Verlust dar.
Wie dem auch sei:
wenn bei Metabox alles in Ordnung war, wird die Staatsanwaltschaft dies herausfinden. Wenn die Aufträge aus Israel und Enfgland nach wie vor bestehen, könnte Metabox als Phoenix aus der Asche erstehen -sofern sich ein Geldgeber findet, der die Liquiditätsengpässe überbrückt. Wird die Firma jetzt jedoch ausgeschlachtet, so bleiben den Eigentümern sicherlich Werte wie sie ja im Quartalsbericht angegeben sind, die Anleger dürften dann dagegen leer ausgehen. Ähnlich sähe es sicher auch aus, wenn die MBX AG übernommen und aufgelöst wird.
Wahrscheinlich gibt es hier aber Leute, die sich mit der rechtlichen Seite wesentlich besser auskennen und die Konsequenzen auch genau erläutern können.
FSTACHO
Verstehe Dein Problem nicht - natürlich waren die Aktien, die an GEM gingen handelbar. Nicht handelbar sind die Aktien, die an Frau Domeyer und ursprünglich an Dave Hanyie aus der (erfolgten) KE "zurückgeführt" wurden.
Die KE wurde also abgeschlossen, die "Neuen" Aktien, die aber "zum Ausgleich" für ihr "Wertpapierdarlehen" an die Altaktionäre gingen sind nicht handelbar.
das ist alles nur noch Schmiere.
Bitte ersparen Sie uns derartige Ergüsse.
Ja, Herrschafts Zeiten!! Das weiss ich doch. Hab das schon gelesen in SD`s Kummerkasten.
Nur: Ist doch en Scheiss-Deal, jemanden 400.000 handelbare Aktien 10% unter`m Marktkurs zu überlassen, um anschliessend 400.000 Nichthandelbare zurückzukriegen!
Das meine ich. Da hätt ich sie doch lieber direkt selber an der Börse vertickt!! Zum Marktkurs !!!
hat er doch ....nur nicht direkt...
halt dich mal an Gösta ...dann liegst du richtig.
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Du hältst ihn für imstande, so ein Geschäft zu machen ?
Unrealistisch !
cu
Es ist nur dann kein "Scheißdeal" für Domy,
"jemanden 400.000 handelbare Aktien 10% unter`m Marktkurs zu überlassen, um anschliessend 400.000 Nichthandelbare zurückzukriegen",
wenn er weiß, oder wußte, daß die Aktien später wieder zulegen.
Vielleicht wollte er das genau mit dem heutigen Statement sagen?
Agnetha
Ist das jetzt der erste Teil des Domeyer-Geständnisses ?
Zeit wurde es ...
.
Unter anderem schreibt er etwas von Rufschädigung und Schädigung des Geschäftes. Ist der nächste Schritt eine Klage von Domeyer?
wilbi
Dass der Kurs etwas mit dem Produkt & den Umsätzen zu tun haben könnte, scheint inzwischen niemand mehr anzunehmen. Auch SD nicht. Wir kommen der Wahrheiti immer näher ...
.
Wie kann SD sowas beim jetzigen Stand der Dinge glauben, geschweige denn wissen?!?
AUFWACHEN - KALT DUSCHEN - NOTFALLS DEN NACHBARN ANFLEHEN, DIR EINE ZU BALLERN !!!
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