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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? - 500 Beiträge pro Seite (Seite 5)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
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      Avatar
      schrieb am 23.08.13 15:49:22
      Beitrag Nr. 2.001 ()
      In den Angebotsunterlagen steht auf Seite 47, dass die Steuler-Fliesen für das Jahr 2014 die Ausschüttung einer Dividende von 0,20 EUR je Aktie erwartet
      Avatar
      schrieb am 24.08.13 11:18:03
      Beitrag Nr. 2.002 ()
      wo kann man sich denn am besten über laufende SO verfahren informieren wenn man nicht als aktiver kläger auftritt ?

      ich hab nicht bei allen verfahren wo ich aktien hatte die klage aktiv vorangetrieben und bekomme somit wenige infos
      Avatar
      schrieb am 24.08.13 11:33:35
      Beitrag Nr. 2.003 ()
      zunächst einmal ganz grob über:

      http://www.vzfk.de/spruchverfahren/index.html

      jedoch, wie es in den Spruchverfahren "en detail" so läuft, gibt es m.E. nach nicht wirklich Informationen.

      Wie es in den Spruchverfahren grob umrissen läuft, kann ich Dir nur den Blog vom RA Arendts empfehlen:

      http://spruchverfahren.blogspot.de/
      Avatar
      schrieb am 24.08.13 12:24:47
      Beitrag Nr. 2.004 ()
      Auf den Sdk-Seiten unter ww.sdk.org informiert die SdK ihre Mitglieder über Spruchverfahren, an denen sie beteiligt ist. (Unter "rechtliches" und dann "sdk Spruchverfahren") Teilweise sind dort auch die Beschlüsse der Gerichte zum Abruf für die MItglieder hinterlegt.

      Dort sehe ich übrigens gerade, dass Spruchverfahren zur Verschmelzung B.U.S. auf Nordag (Agor) (LG Beschluss ist ev. nur erste Instanz) und zum Beherrschungsvertrag Gelsenwasser (OLG Beschluss) abgeschlossen sind. Bei letzteren wurde die Abfindung auf 399,27 festgesetzt, der Ausgleich auf 25,14 brutto vor Abzug der Körperschaftsteuer.
      Avatar
      schrieb am 24.08.13 16:02:54
      Beitrag Nr. 2.005 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.310.029 von straßenköter am 23.08.13 11:39:03Straßenköter hat ja was Abfindungsphantasien angeht, eine wirklich gute Spürnase; ich möchte Euch deshalb eine Idee von Ihm nicht vorenthalten, die er im direkten Thread des Unternehmens jetzt schon zum zweiten Mal vorgestellt hat:

      Konkret geht es hier um SHF Communication Technologies (WKN A0KPMZ), ein auf Entwicklung, Fertigung und Vertrieb von Komponenten und Messgeräten für die Datenübertragung in Hochgeschwindigkeitsnetzen spezialisiertes Berliner Unternehmen.
      Fundamental ist die Aktie aus folgenden Gründen interessant: Eine sehr hohe Eigenkapitalquote von fast 90% (um genau zu sein: 89,6147%, war auch in den letzten Jahren nie niedriger als 82% [2008] - 2009 & 10 über 89% und 2011 85%), hohe Nettorenditen in den vergangenen Jahren (2008 - 25,8%, 2009 - 16,54%, 2010 - 16,1%, 2011 - 22,95% und 2012 - 15,94%) und hohe Dividendenzahlungen (2008 - 0,46€, 2009 - 0,30€, 2010 - 0,35€, 2011 - 0,56€, 2012 - 0,35€) kamen hier zusammen. [Alle Zahlen aus den zurückliegenden Jahresberichten.]
      Und jetzt kommt das große ABER: Zeitgleich mit der Hauptversammlung im Juni hat man die eigenen Prognosen für das Jahr 2013 erheblich zurückgenommen: statt einem Umsatz von 8 rechnet man jetzt nur noch mit 6,5 Mio. € und das EBIT soll statt 1,1 Mio. € jetzt nur noch bei 300.000 € liegen. Auch wenn das Unternehmen sehr konservativ prognostiziert (2012 z. B. haben sich die Zahlen im Lauf des Jahres kontinuierlich verbessert), ist das natürlich ziemlich desaströs; dementsprechend ist der Kurs auch mittlerweile deutlich zurückgekommen ...:(

      Das interessante an der Sache: Nur etwas mehr als 16% der Aktien sind im Streubesitz, so spekulierte Straßenköter denn auch folgerichtig im SHF-Thread:
      "(...) Anstelle der Familien Martin und Plötz würde ich das mäßige Jahr 2013 und den damit eventuell noch folgenden Kursrückgang nutzen, um von 84 auf 90% aufzustocken, um dann SHF von der Börse zu nehmen. Mit den bereits gezahlten Dividenden sollte genug Geld vorhanden sein. Für den Börsenrückzug benötigt man etwa 3 Mio Euro. Dann spart man sich die Börsenzulassung und kann sich jedes Jahr selber eine ordentliche Dividende ausschütten."
      Meiner Meinung nach hält sich der Kurs vor dem Hintergrund der schlechten Zahlen noch bemerkenswert gut (zur Zeit um die 3,70€), im SHF-Thread war man sich nach den News über ein Kursziel von 3 (!!!) Euro einig. Ich denke, dass man hier in Berlin schon fleißig am Aufkaufen ist ... - Wie siehst Du das Straßenköter?

      ACHTUNG: Diese Empfehlung ist deutlich spekulativer als Viscom, denn man spekuliert hier entweder auf einen Turnaround und/oder ein mögliches Delisting ... - Absehbar ist beides aber noch nicht!
      Außerdem ist der Titel aufgrund des niedrigen Streubesitzes nicht gut handelbar, jede Order sollte deshalb streng limitiert werden!
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      Avatar
      schrieb am 24.08.13 23:00:49
      Beitrag Nr. 2.006 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.317.489 von MaximilianVonMexiko am 24.08.13 16:02:54Das muss ich ein wenig ergänzen. Ich war bei SHF eine ganze Weile investiert, da SHF ein toller Wachstumswert mit nahezu 100% EK und hoher Dividende war. Als ersichtlich war, dass das Ergebnis rückläufig und somit die Dividende sinken wird ( SHF ist Vollausschütter), bin ich raus. SHF kommuniziert nicht viel, aber sehr ehrlich. Zukünftige Ergebnisrückgänge werden mit dem Geschäftsbericht des alten Jahres ohne Herumeiern angekündigt, wobei das Management ähnlich konservativ ist wie bei Schaltbau.

      Ist SHF nun ein Abfindungskandidat wie wir sie hier besprechen oder suchen? Hier muss man ganz klar nein sagen, denn hierfür gibt es überhaupt keine Indizien. Es gab auch nie Insiderkäufe. Die beiden Aufsichtsräte halten zusammen mit den Familien schon lange 84%. Ein Übernahmeangebot käme aus dem Nichts, ist aber meines Erachtens denkbar, da die Großaktionäre genug Gelder durch die Dividendenzahlungen haben sollten und die Börsennotiz bei etwa 15 Mio Euro Kapitalisierung keinen Sinn macht. Die Refinanzierungsmöglichkeit über die Börse wird nicht benötigt.

      Trotz des mittlerweile erfolgtem Kursrückgang ist die Aktie optisch noch nicht günstig sein. Auf die Shortlist kommt SHF, wenn der Kurs Richtung 3 Euro laufen würde.
      Avatar
      schrieb am 25.08.13 09:48:14
      Beitrag Nr. 2.007 ()
      Terex Mater.Handl.&Port Sol.AG/Demag Cranes:Wann rechnet ihr mit der ao HV und habt ihr Mutmaßungen in welcher Höhe sich der Abfindungskurs bewegen wird.
      Kennt einer hier aus dem Forum eine Methode wie der volumengewichtete 90 Tages Durchschnittskurs errechnet wird??

      weiss hier jemand ob es Bewegung im Spruchverfahren CCR/RevLog gibt??
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      Avatar
      schrieb am 25.08.13 10:03:37
      Beitrag Nr. 2.008 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.319.083 von fahrenheit am 25.08.13 09:48:14Den volumengewichteten Durchschnitts-Kurs der vergangenen 3 Monate zu berechnen ist vom Prinzip her recht einfach.
      Du addierst von allen Börsen den täglich umgesetzten Betrag auf der einen Seite und auf der anderen Seite addierst Du von allen Börsen die täglich umgesetzte Stückzahl.
      Anschließend dividierst Du den nun insgesamt von den letzten etwa 66 Börsentagen umgesetzten Betrag durch die in den letzten etwa 66 Börsentagen umgesetzte Aktienstückzahl. Schon hast Du das Ergebnis.
      Einfacher war es früher über die Homepage der BaFin, doch seit etwa 3 Jahren wird dieser "Service" nur noch den Großaktionären angeboten.
      Avatar
      schrieb am 25.08.13 10:15:07
      Beitrag Nr. 2.009 ()
      @ 525700 danke die kenn ich schon

      aber ich such sowas wie ebundesanzeiger wo man viell. den status oder so abrufen könnte
      Avatar
      schrieb am 25.08.13 15:34:50
      Beitrag Nr. 2.010 ()
      Spruchverfahren Squeeze-out LINOS AG: Vergleichsweise Erhöhung der Barabfindung auf EUR 24,44
      von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

      In dem seit 2009 laufenden Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der LINOS AG, Göttingen, konnte mit fast allen Antragstellern ein Vergleich geschlossen werden, der eine Erhöhung der Barabfindung von EUR 22,97 auf EUR 24,44 vorsieht. Dies entspricht einer Anhebung um ca. 6,4 %. Das Zustandekommen des Vergleichs wurde vom Landgericht Hannover mit Beschluss vom 7. August 2013 festgestellt.

      Das Spruchverfahren zu dem zuvor im Jahr 2006 zwischen der heutigen Qioptiq Holding Deutschland GmbH (vorher: Optco Akquisitions GmbH) und der LINOS AG abgeschlossen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag konnte bereits im letzten Jahren beendet werden (Az. 22 AktE 42/07), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2012/10/prof-dr-ulrich-v-…

      LG Hannover, Az. 22 AktE 63/09
      NEXBTL - Neue Exklusive Bio Toys Lüllemann GmbH ./. Quioptic Holding Deutschland GmbH (früher: Optco Akquisitions GmbH)
      80 Antragsteller
      gemeinsamer Vertreter: RA Prof. Dr. Ulrich v. Jeinsen, 30159 Hannover
      Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Kaye Scholer LLP, 60325 Frankfurt am Main
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      Avatar
      schrieb am 25.08.13 15:36:50
      Beitrag Nr. 2.011 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.320.301 von straßenköter am 25.08.13 15:34:50Was heißt denn, dass es mit fast allen Antragstellern eine Einigung gegeben hat? Gibt es jetzt für alle eine Nachzahlung und wenn ja, wie wird die ab wann verzinst?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.08.13 16:35:51
      Beitrag Nr. 2.012 ()
      Heiler Software AG Squeeze-Out: Es würde mich interessieren, ob bei Heiler Software AG (LG Stuttgart) eine Spruchstelle betrieben wird?

      Für Beiträge dazu wäre ich dankbar.
      Avatar
      schrieb am 26.08.13 13:18:22
      Beitrag Nr. 2.013 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.320.315 von straßenköter am 25.08.13 15:36:50Zu den Nachfragen Spruchverfahren Squeeze-out Linos AG:

      Die Nachbesserung gilt für alle ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre. Die aufgelaufenen Zinsen sind laut Vergleichstext in dem Erhöhungsbetrag erhalten. Hinsichtlich der verbliebenen vier Antragsteller, die sich nicht verglichen haben, hat das LG die Anträge zurückgewiesen.
      Avatar
      schrieb am 26.08.13 14:00:45
      Beitrag Nr. 2.014 ()
      Zitat von arendts: Zu den Nachfragen Spruchverfahren Squeeze-out Linos AG:

      Die Nachbesserung gilt für alle ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre. Die aufgelaufenen Zinsen sind laut Vergleichstext in dem Erhöhungsbetrag erhalten. Hinsichtlich der verbliebenen vier Antragsteller, die sich nicht verglichen haben, hat das LG die Anträge zurückgewiesen.


      Danke für die Erläuterungen. Dann heißt es abwarten wie lange es dauert bis die Zahlung erfolgt.

      Ein weiteres Danke für Ihren Blog, der hier von vielen Usern als Informationsquelle genutzt wird.
      Avatar
      schrieb am 26.08.13 14:08:14
      Beitrag Nr. 2.015 ()
      Auch von mir ein Danke für den Blog lese den sehr gerne
      Zitat von arendts: Zu den Nachfragen Spruchverfahren Squeeze-out Linos AG:

      Die Nachbesserung gilt für alle ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre. Die aufgelaufenen Zinsen sind laut Vergleichstext in dem Erhöhungsbetrag erhalten. Hinsichtlich der verbliebenen vier Antragsteller, die sich nicht verglichen haben, hat das LG die Anträge zurückgewiesen.
      Avatar
      schrieb am 26.08.13 14:21:09
      Beitrag Nr. 2.016 ()
      Zitat von fahrenheit: Terex Mater.Handl.&Port Sol.AG/Demag Cranes:Wann rechnet ihr mit der ao HV und habt ihr Mutmaßungen in welcher Höhe sich der Abfindungskurs bewegen wird.
      Kennt einer hier aus dem Forum eine Methode wie der volumengewichtete 90 Tages Durchschnittskurs errechnet wird??

      weiss hier jemand ob es Bewegung im Spruchverfahren CCR/RevLog gibt??


      Von Bekanntgabe bis zum Verkünden des gutachterlich zurecht geschusterten Werts vergehen in der Regel gut drei Monate. Somit sollten wir Ende Oktober hier den Schritt weiter sein. 2 Wochen später sollte die HV mit etwa 3-4 Wochen Zeitverzug einberufen werden. Somit müsste etwa Mitte Dezember die HV zu erwarten sein.

      Was soll man zur Höhe sagen? Der SO von WET hat wieder einmal gezeigt, was möglich ist. Vom Bauchgefühl glaube ich, dass entweder knapp 63 Euro geboten werden, da der Kurs hier nicht umsonst so hartnäckig verharrt oder knapp 67 Euro, weil einige Zeit vor Verkündigung des SO ein paar Umsätze zu dem Kurs statt gefunden haben (Insiderhandel mit gesunden Halbwissen oder gefährlichem Dreiviertelwissen?). Wir werden es sehen. Der Dreimonatsschnitt sichert uns nach unten ja ganz gut ab.
      Avatar
      schrieb am 26.08.13 18:24:14
      Beitrag Nr. 2.017 ()
      Wir werden in Sachen Heiler nach derzeitigem Stand nichts machen.

      Grundsätzlich sind die Aussichten beim LG Stuttgart leider auch nicht sehr erfolgversprechend.

      Viele Grüße,

      RA Martin Arendts
      Avatar
      schrieb am 26.08.13 18:59:50
      Beitrag Nr. 2.018 ()
      Auch ich werde in Sachen Heiler nichts machen. Grundsätzlich gilt bei mir: um mir die Arbeit zu machen, immerhin etwa 40 Std für einen Antrag, muss ich schon eine Chance haben und das Ergebnis nicht schon jetzt klar sein.
      Avatar
      schrieb am 27.08.13 07:23:37
      Beitrag Nr. 2.019 ()
      Kennt jemand den Sachstand bei CCR und bei Vodafone/Mannesmann??
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      Avatar
      schrieb am 27.08.13 07:45:27
      Beitrag Nr. 2.020 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.330.169 von fahrenheit am 27.08.13 07:23:37Kennt jemand den Stand von Epcos und 802200:laugh:Kann mir jemand die Uhrzeit sagen:laugh:
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      Avatar
      schrieb am 27.08.13 07:48:53
      Beitrag Nr. 2.021 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.330.205 von nullcheck am 27.08.13 07:45:27Sorry,bitte nicht zur Kenntniss nehmen
      Avatar
      schrieb am 27.08.13 13:38:44
      Beitrag Nr. 2.022 ()
      Avatar
      schrieb am 27.08.13 13:44:02
      Beitrag Nr. 2.023 ()
      Zitat von straßenköter: http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2013-08/27829970…


      Bei Dyckerhoff soll die Abfindung in Höhe von 47,16 Euro am 30. August gezahlt werden:
      http://www.4investors.de/php_fe/index.php?sektion=stock&ID=7…
      Avatar
      schrieb am 01.09.13 10:55:05
      Beitrag Nr. 2.024 ()
      Wenn ich das so sehe lohnen sich also SO sowie GUB wenn Stuttgart das LG ist nicht.

      Welche Gerichte "laufen" den gut ?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.09.13 10:57:18
      Beitrag Nr. 2.025 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.364.111 von daPietro am 01.09.13 10:55:05ausser stuttgart lohnen alle

      frankfurt fängt in letzter zeit auch an die meinung von stuttgart zu vertreten
      Avatar
      schrieb am 02.09.13 09:48:13
      Beitrag Nr. 2.026 ()
      Widerspruch!

      Hamburg ist auch zu nennen.

      Aber: es gilt nicht die Aussage, welche Gerichte lohnen, sondern es ist richtig und wichtig, welche Gerichte die Einwendungen der Antragsteller registrieren und diese auch Ernst nehmen. Dazu solltest Du zum Einen einen Antrag schreiben und zum Anderen aber auch dann der Ladung folgen und der Verhandlung beiwohnen.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.09.13 10:01:50
      Beitrag Nr. 2.027 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.367.293 von 525700 am 02.09.13 09:48:13Ich habe noch nie ein Spruchverfahren beantragt. Gibt es heir im Internet Textvorlagen, in die ich meine konkreten Einwände und Rügen einfügen kann?
      Avatar
      schrieb am 02.09.13 11:04:37
      Beitrag Nr. 2.028 ()
      Nein, das mußt Du Dir schon alles individuell selbst gestalten. Ich benötige pro Antrag zwischen 30 und 40 Stunden incl. dem Lesen der Gutachten. So etwas muß gut überdacht und ausgestaltet werden, denn sonst wird es teuer, sehr teuer für Dich, wenn Du eine Unzulässigkeit oder Abweisung vom Gericht bekommst.
      Die Messlatte hat schon eine gewisse Höhe.
      Avatar
      schrieb am 02.09.13 11:18:23
      Beitrag Nr. 2.029 ()
      Zitat von gutdrauf9: Ich habe noch nie ein Spruchverfahren beantragt. Gibt es heir im Internet Textvorlagen, in die ich meine konkreten Einwände und Rügen einfügen kann?

      Musteranträge gibt es nur für Musterunternehmen :-)
      Aber im Ernst. Wenn Du mit so etwas kommst riskierst Du schnell eine Abweisung Deines Antrages bereits als Unzulässig. Das merkt jeder Richter,weil er duzende von Anträgen liest und so etwas sofort auffällt. Dann hast Du die Kosten an der Backe.
      Avatar
      schrieb am 02.09.13 13:01:58
      Beitrag Nr. 2.030 ()
      Zitat von Blondie123:
      Zitat von gutdrauf9: Ich habe noch nie ein Spruchverfahren beantragt. Gibt es heir im Internet Textvorlagen, in die ich meine konkreten Einwände und Rügen einfügen kann?

      Musteranträge gibt es nur für Musterunternehmen :-)
      Aber im Ernst. Wenn Du mit so etwas kommst riskierst Du schnell eine Abweisung Deines Antrages bereits als Unzulässig. Das merkt jeder Richter,weil er duzende von Anträgen liest und so etwas sofort auffällt. Dann hast Du die Kosten an der Backe.


      Ich hatte ja schon gefragt wegen den Kosten was ein Anwalt dafür kosten würde. Ich selber muss sagen ich lasse die Finger davon weil mir das Risiko zu gross ist den den Anwalt muss man auch zahlen wenn man verliert. Ich lasse das lieber SCI etc machen und freue mich wenn es klappt und profitiere dann von der Nachbesserung das reicht mir
      Avatar
      schrieb am 02.09.13 13:19:24
      Beitrag Nr. 2.031 ()
      Es sind nicht nur die Anwaltskosten, wnn Du Dir einen Anwalt nimmst, sondern zudem die Gerichtskosten für einen Mindest-Streitwert von 200.000 €
      Avatar
      schrieb am 02.09.13 13:31:42
      Beitrag Nr. 2.032 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.367.293 von 525700 am 02.09.13 09:48:13Aber: es gilt nicht die Aussage, welche Gerichte lohnen, sondern es ist richtig und wichtig, welche Gerichte die Einwendungen der Antragsteller registrieren und diese auch Ernst nehmen. Dazu solltest Du zum Einen einen Antrag schreiben und zum Anderen aber auch dann der Ladung folgen und der Verhandlung beiwohnen.

      Genau das sollte so laufen, leider machen das die wenigsten, denn das ist sehr zeitaufwändig, gerade wenn der Gerichtsort nicht der Wohnort ist. Hinzu kommen auch die gegnerischen Schriftsätze, die durchgearbeitet werden müssen und auf die ggf. erwidert werden muss. Insofern sind die angesetzten 40 Stunden für einen Antrag bei weitem nicht annähernd ausreichend für das gesamte Spruchstellenverfahren.
      Avatar
      schrieb am 02.09.13 14:24:24
      Beitrag Nr. 2.033 ()
      Die von mir oben geschriebenen 30-40 Std bezogen sich AUSSCHLIESSLICH auf das Schreiben des Antrags.
      Das Lesen des Schriftsatzes der Antragsgegnervertretungen und erneutes verfassen von Repliken lassen den Zeitrahmen sehrweit nach oben gehen. Wenn man dnn auch noch beispielweise in Hamburg wohnt und einer Ladung des Gerichtes beispelsweise nach Stutgart zum Termin um 10 Uhr folgt, muss man morgens um 3:45 den Zug nach Stuttgart nehmen, um dort um 9:00 anzukommen und anschließend sich auf den Weg zum Gericht zu begeben.
      Gesetzt den Fall, der Termin ist bis um 13 Uhr beendet, dann kann man den 14 Uhr-Zug wieder zurück nehmen und um 19:30 ist man dann wieder zu Hause.
      Abgesehen von den Fahrtkosten in Höhe von mindestens 130 Euro ist man etwa 16 Std unterwegs. Diese Kosten werden i.a. nicht ersetzt. Auch die Zeit wird dann auf die 40 Std. für den Antrag draufgepackt werden müssen. Mit der o.g. weiteren Beschäftigung landet man wirklich sehr schnell im 3-stelligen Zeitbedarf für EINEN Antrag...
      Aber es gibt Vorteile:
      - man lernt das Zeitmanagement
      - man lernt das Genießen zu Hause und bei der Familie zu sein
      - man lernt das Geldmanagement, denn die Verfolgung der Verfahren sind mit der Zeit teuer
      - man lernt, wie Juristen und Wirtschaftsprüfer denken
      - man lernt günstige, legale Einkaufsmöglichkeiten für Kopfschmerztabletten zu finden...:laugh:
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.09.13 14:49:33
      Beitrag Nr. 2.034 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.369.175 von 525700 am 02.09.13 14:24:24Ich finde es gut, dass das mal thematisiert wurde...leider gibt es sehr sehr viele "Mitläufer", die sich all die Mühe nicht machen .....und wenige machen dann die Arbeit dann für ALLE....
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.09.13 15:58:47
      Beitrag Nr. 2.035 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.369.339 von muschelsucher am 02.09.13 14:49:33Von mir bekommt ihr dann ein Dankeschön,wenn es sich nicht lohnt würde wohl keiner soviel Zeit aufwenden.Ich zahle auch Steuern für Leute die zu faul sind zu arbeiten.Dafür bekomm ich noch nicht mal ein Dankeschön;)
      Avatar
      schrieb am 03.09.13 12:48:38
      Beitrag Nr. 2.036 ()
      Das Kostenrisiko ist aus meiner Sicht wirklich überschaubar. Wie der BGH entschieden hat, können die Kosten des Antragsgegners nicht den Antragstellern auferlegt werden, http://spruchverfahren.blogspot.de/2012/02/bundesgerichtshof… Auch Gerichtskosten muss man allenfalls in absoluten Ausnahmefällen zahlen, wenn das Gericht der Meinung ist, dass von vornherein völlig klar gewesen sei, dass es unter keinen erdenklichen Umständen eine Nachbesserung geben könne (das ist mir bislang nur einmal beim LG Stuttgart passiert). Bei mehreren Antragstellern macht das bei einer Aufteilung nur ein paar Euro aus.

      Zum "Überspringen" der Zulässigkeitshürde ist die Einschaltung eines Anwalts sinnvoll. Auch die Anwaltskosten der Antragsteller muss in der Regel die Antragsgegnerin tragen (wobei die Rechtsprechung hier uneinheitlich ist; das LG München I gewährt auch eine Kostenerstattung, wenn das Spruchverfahren zur Aufklärung des Unternehmenswerts beigetragen hat, selbst wenn dies letztlich zu keiner Erhöhung geführt hat). Bei mehreren Antragstellern kann man durchaus mit dem Anwalt diskutieren, da der zusätzliche Aufwand für einen weiteren Antragsteller überschaubar ist.
      Avatar
      schrieb am 03.09.13 14:01:55
      Beitrag Nr. 2.037 ()
      Zu ergänzen ist hinsichtlich des "Überspringens der Zulässigkeitshürde" dass auch zu diesem Punkt erhebliche Unterschiede in der Rechtsprechung existieren, je nach Gerichtsort.

      So haben insbesondere in den letzten Jahren das LG und KG (= OLG) Berlin in einzelnen Fällen (z.B. KG, Beschl. v. 26.07.2012; 2 W 44/12 SpruchG) eine Unzulässigkeit eizelner Anträge angenommen, weil dort lediglich pauschale und formelhafte Einwendungen vorgetragen worden wären (Stichwort: "Anforderung an konkrete Bewertungsrüge"). Diesen - auch aus meiner Sicht - überspitzten Anforderungen der Berliner Richter an den Begründungsaufwand hat bspw. das LG München I (5. Kammer für Handelssachen) eine deutliche Absage erteilt. Dem ist zuzustimmen.

      Natürlich versuchen jetzt zunehmend die jeweiligen Antragsgegner in Spruchverfahren, welche ja eh stets von einer überschaubaren Gruppe von Kanzleien vertreten werde, unter Bezugnahme auf diese - aus meiner Sicht unhaltbare - Rechtsprechung des LG/KG Berlin einzelne Antragsteller mit dem "Argument" der unzureichenden Begrundung des Antrags aus dem Verfahren "rauszuschießen". Soweit ersichtlich hat dieses Vorgehen bislang keinen fruchtbaren Boden gefunden.

      Aber eine gewisse Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Bewertungsgutachtens/Prüfungsberichts (zumindest zu einzelnen Punkten) ist für den Antragsteller (bzw. seinen Anwalt) tatsächlich unerlässlich.
      Avatar
      schrieb am 04.09.13 10:34:18
      Beitrag Nr. 2.038 ()
      Morgen ist ja der Termin bei Ixos

      http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/08/spruchverfahren-s…

      Kann mir wer sagen was an Nachbesserung kommen soll ?
      Avatar
      schrieb am 04.09.13 12:35:51
      Beitrag Nr. 2.039 ()
      Zu den Spruchverfahren Ixos Software AG:

      In den Delisting- und BGAV-Verfahren soll der Barabfindungsbetrag von 9,38 auf EUR 11,16 erhöht werden, in dem Squeeze-out-Verfahren von EUR 11,88 auf EUR 12,50.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.09.13 12:41:42
      Beitrag Nr. 2.040 ()
      @Herrn Arendts:Kennt Sie den aktuellen Sachstand bei CCR(BGAV) und bei Vodafone/Mannesmann??
      Avatar
      schrieb am 04.09.13 12:52:38
      Beitrag Nr. 2.041 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.383.007 von arendts am 04.09.13 12:35:51Danke für die Info !!!!
      Avatar
      schrieb am 04.09.13 20:35:36
      Beitrag Nr. 2.042 ()
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.09.13 20:37:19
      Beitrag Nr. 2.043 ()
      Kann jemand was über den Stand der Dinge bei GeneScan Europe sagen ?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.09.13 09:31:07
      Beitrag Nr. 2.044 ()
      Bei IFA Hotel ist ja schon länger jederzeit ein Squeeze Out möglich, da die beiden Hauptaktionäre über 95% besitzen. Ein lang andauernder Streit wurde vor kurzem beendet. Heute kam eine Stimmrechtsmitteilung (siehe unten) mit der ich nichts anfangen kann, da sie von den Namen der beteiligten Gesellschaften und der Höhe des gemeldeten Bestands so gar nicht in bisherigen Anteilsbesitz laut Consors passt.

      Anteilsbestand laut Consors:

      Eustasio López González 65,98%
      Vik Beteiligung und Verwaltung GmbH 29,09%
      Streubesitz 3,79%
      eigene Anteile 1,14%

      Ist das unbeachtlich oder gab es da irgendeine Umstrukturierung hinsichtlich einer zu erwartenden Strukturmaßnahme?


      IFA Hotel & Touristik AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      IFA Hotel & Touristik AG

      05.09.2013 08:28

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
      ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------


      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 26 WpHG

      Die Invertur Helsan SLU, Las Palmas, Spanien (Meldepflichtige) hat uns am
      04.09.2013 gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 WpHG mitgeteilt, dass der
      Stimmrechtsanteil der Invertur Helsan SLU an der IFA Hotel & Touristik AG,
      Duisburg ('Emittentin'), am 4. September 2013 die Stimmrechtsschwellen von
      3, 5, 10, 15, 20, 25, 50 % der Stimmrechte an der Emittentin überschritten
      hat und nunmehr 64,19 % der Stimmrechtsanteile (= 4.236.518 Stimmrechte)
      beträgt.

      Die vorgenannten Stimmrechte sind der Invertur Helsan SLU vollständig nach
      § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. S. 2 und 3 WpHG über die von ihr
      kontrollierten Gesellschaften, deren Stimmrechtsanteil an der Emittentin
      jeweils 3% oder mehr beträgt, zuzurechnen:

      - Hijos de Francisco López Sánchez S.A., Las Palmas,

      - deren Tochtergesellschaft Lopesan Touristik S.A., Las Palmas,

      - deren Tochtergesellschaft Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., Las
      Palmas; sowie

      - deren Tochtergesellschaft BT Beteiligungs Treuhand GmbH, Duisburg.

      Von diesen Stimmrechten hält jeweils direkt die Lopesan Touristik S.A.
      26.400 Stimmrechte, die Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. 3.391.001
      Stimmrechte und die BT Beteiligungs Treuhand GmbH 819.117 Stimmrechte.

      Zusätzlich sind der Invertur Helsan SLU von den 4.236.518 Stimmrechten über
      diese Tochtergesellschaften 3.391.001 Stimmrechte (= 51,38 % der
      Stimmrechte) auch aufgrund einer der BT Beteiligungs Treuhand GmbH
      erteilten Vollmacht nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 iVm S. 2 und 3 WpHG
      zuzurechnen.
      Avatar
      schrieb am 05.09.13 12:05:45
      Beitrag Nr. 2.045 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.386.927 von Ahnung? am 04.09.13 20:37:19da hab ich irgenwann mal was gelesen, dass eine verdopplung der abfindung im raum steht ( betraf das delisting ), SO weiß ich nicht.
      SP
      Avatar
      schrieb am 05.09.13 14:00:01
      Beitrag Nr. 2.046 ()
      Jetzt kriegen mal wieder alle Anfechtungskläger was auf die Mütze wegen einiger Zapf und Co's.....
      Dabei haben etliche Anfechtungsklagen ihre Berechtigung (siehe als Beispiel auch HVB)...und das volle Kostenrisiko tragen die Anfechtungskläger! Anders als bei Spruchstellenverfahren.

      Gesetzesänderung vor vier Jahren
      Die neue Masche der notorischen Nörgler
      Ursula Mayer

      Nach wie vor verdienen Berufskläger prächtig. Statt die Unternehmen direkt zur Kasse zu bitten, holen sie sich das Geld über andere Wege. Dabei wollte der Staat diesen räuberischen Aktionären das Handwerk legen und hat daher vor vier Jahren die Aktionärsrechte eingeschränkt. Mit mäßigem Erfolg.

      Die räuberischen Aktionäre treiben nach wie vor ihr Unwesen
      Der gesetzliche Feldzug gegen die Spezies der Berufskläger nennt sich "Arug" (Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechtlinie). Am 1. September 2009 ist die Gesetzesänderung in Kraft getreten. Damit wollte der Staat hiesige Gesetze an EU-Standards anpassen und dem Berufsklägertum einen Riegel vorschieben.

      Bis dahin konnten Minderheitsaktionäre Beschlüsse von Hauptversammlungen aufgrund von Formfehlern problemlos anfechten und mit Klagen blockieren. Oft provozierten die sie sogar selbst Fehler, indem sie mit einem umfangreichen Fragenkatalog anrückten, den die Unternehmensleitung auf den Hauptversammlung nicht beantworten konnte.



      Dadurch hatten Berufskläger eine Handhabe, um vor Gericht zu ziehen. "So konnten sie etwa eine Kapitalerhöhung aufschieben, die ein Unternehmen dringend brauchte," erklärt Jürgen Kurz, Pressesprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapier. "Durch den Zeitdruck entstand ein enormes Erpressungspotential." Bestes Beispiel: Karstadt-Quelle. Oft würden sich die betroffenen Unternehmen mit den Störenfrieden einigen, sagt Kurz. Und dafür manchmal sogar Millionen springen lassen.

      Die neue Gesetzesänderung sollte es den Dauernörglern schwerer machen. Seitdem kann der Leiter der Hauptversammlung das Fragerecht und die Redezeit der Anleger beschränken. Ein Anleger muss überhaupt auch erst 1.000 Euro nominal des Grundkapitals eines Unternehmens auf sich vereinen, um klagen zu können. Das Gerichtsverfahren wird auf eine Instanz verkürzt und damit deutlich beschleunigt.

      ... heute verdienen sie an den Anwaltskosten mit

      "So wird das Erpressungspotential vermindert", urteilt Theodor Baums, Professor für Wirtschafts- und Handelsrecht der Goethe-Universität, im Interview mit boerse.ARD.de. Ganz vom Tisch ist das Problem aber auch nach der Einführung des ARUG nicht. Denn wenn ein Unternehmen dringend einen Sanierungsplan braucht, dann kann schon so ein verkürzter Gerichtsprozess über mehrere Monate kritisch sein. Berufskläger haben also immer noch eine Möglichkeit, mit ihren Anfechtungsklagen Druck auszuüben.

      Seit der Gesetzesänderung ist die Anzahl der Anfechtungsklagen zwar zurückgegangen, hat Theodor Baums 2011 in einer Studie herausgefunden. Aber die Zahl der "Berufskläger", wie der Rechtsprofessor sie bezeichnet, ist seitdem sogar gestiegen. Baums hat die Mehrfachkläger aufgelistet. Ganz oben auf dieser Liste steht Klaus Zapf und sein Unternehmen Pomoschnik Rabotajet.

      Denselben Eindruck hat der Münchener Rechtsanwalt Roland Startz, der Hauptversammlungen betreut. "Seit der Gesetzesänderung haben die Anleger nicht mehr so viele Möglichkeiten anzugreifen", erzählt er. Die Gerichte würden auch nicht mehr alle Anfechtungsgründe akzeptieren. Dennoch sind Startz zufolge auf den Hauptversammlungen immer noch sehr viele notorische Dauernörgler vertreten.

      Wie der Experte für Aktienrecht Startz beschreibt, kassieren die auch nach wie vor ab, mit Hilfe eines neuen Geschäftsmodells. Oft einigen sie sich mit dem Unternehmen auf einen Vergleich, bei dem es die Anwaltskosten übernimmt. Dabei würden die Anleger, sagt Starz, den Vergleichswert in die Höhe treiben, und entsprechend die Anwaltsgebühren. "Die Berufskläger sind vernetzt, treten mehrfach auf, vertreten sich untereinander, so entstehen ihnen kaum Kosten", erklärt der Rechtanwalt, "aber die Kosten für das Unternehmen können explodieren."

      Auch unter den Gläubigern gibt es schon Berufskläger

      Offenbar greift die Gesetzesänderung hier nicht. Und aktionärsfreundlich ist sie in den Augen von Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz auch nicht: "Denn damit werden die Rechte aller Aktionäre beschnitten, sie haben weniger Möglichkeiten sich zu wehren", betont er, "die Anfechtungsklage war bisher das schärfte Schwert des Aktionärs."

      Währenddessen findet Rechtsprofessor Baums, nicht nur die Rechte der Aktionäre, sondern auch der Gläubiger von Schuldverschreibungen sollten stärker beschränkt werden. Die könnten derzeit auch Mehrheitsbeschlüsse anfechten, selbst wenn die nur einen Zahlungsanspruch hätten, erklärt er gegenüber boerse.ARD.de. Unternehmen wie Pfleiderer und Q-Cells wurden so bereits in den Ruin getrieben. "Das ist ein Fehler, der korrigiert werden muss", warnt Baums, "sonst haben Berufskläger eine neue Spielwiese."

      Stand: 04.09.2013, 15:40 Uhr
      Avatar
      schrieb am 05.09.13 14:52:11
      Beitrag Nr. 2.047 ()
      Zitat von Ahnung?: Kann jemand was über den Stand der Dinge bei GeneScan Europe sagen ?


      Es gibt dort verschiedene Spruchverfahren. In dem Spruchverfahren zum Delisting liegt das Gutachten mittlerweile vor und kommt auf 1140 €. Im Squeeze-out Verfahren wurde der gleiche Gutachter vom Gericht beauftragt. Das Gutachten müsste eigentlich auch demnächst vorliegen.
      Avatar
      schrieb am 05.09.13 14:52:48
      Beitrag Nr. 2.048 ()
      Ach ja, es wird weiter gemokselt, da Beschwerden vorliegen.
      Avatar
      schrieb am 05.09.13 15:40:15
      Beitrag Nr. 2.049 ()
      Beschwerden von wem ?


      Von VION, weil sie mit der Erhöhung nicht einverstanden sind oder den Antragsstellern, denen die Erhöhung immernoch zu niedrig ist ?
      Avatar
      schrieb am 05.09.13 22:54:08
      Beitrag Nr. 2.050 ()
      Zitat von rootsofcanada: Beschwerden von wem ?


      Von VION, weil sie mit der Erhöhung nicht einverstanden sind oder den Antragsstellern, denen die Erhöhung immernoch zu niedrig ist ?


      Ich werde natürlich nicht posten, wer die Beschwerde eingelegt hat, soweit ich sehe, war es VION allerdings nicht. Für die besteht allerdings die Möglichkeit der Anschlussbeschwerde. Ich denke, da wird aber nix bei rauskommen.
      Avatar
      schrieb am 07.09.13 09:07:33
      Beitrag Nr. 2.051 ()
      Gibt es den was neues bei Dorint Hotel ?
      Avatar
      schrieb am 09.09.13 08:17:54
      Beitrag Nr. 2.052 ()
      Jetter AG: Übernahmeangebot

      Jetter AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot

      09.09.2013 07:45

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Jetter AG
      Ludwigsburg

      ISIN: DE0006264005

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG: Übernahmeangebot

      Bucher Industries kündigt Übernahmeangebot für die Jetter AG an

      Ludwigsburg, 9. September 2013. Die Bucher Beteiligungsverwaltung AG
      (derzeit noch: Blitz 13-203 AG), eine Tochtergesellschaft der Bucher
      Industries AG, Niederweningen (Schweiz), hat heute entschieden, den
      Aktionären der Jetter AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum
      Erwerb ihrer Aktien gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 7,00 je Aktie
      zu unterbreiten. Das Angebot wird zu den in der Angebotsunterlage noch
      mitzuteilenden Bedingungen und Bestimmungen ergehen. Es wird nicht unter
      der Bedingung einer Mindestannahmequote stehen. Die Bucher
      Beteiligungsverwaltung AG teilte mit, dass sich mehrere Aktionäre aus dem
      Kreis institutioneller Anleger verpflichtet haben, hinsichtlich sämtlicher
      von ihnen gehaltenen Aktien an der Jetter AG das Angebot der Bucher
      Beteiligungsverwaltung AG anzunehmen. Zusammen mit den Aktien der Jetter
      AG, die die Bucher Industries AG bereits hält und die im Zusammenhang mit
      dem Angebot auf die Bieterin übertragen werden sollen, entspricht dies
      einem Anteil von 42,8 % bezogen auf sämtliche ausgegebenen Aktien der
      Jetter AG.

      Aufsichtsrat und Vorstand der Jetter AG unterstützen das Übernahmeangebot.
      Herr Martin Jetter beabsichtigt, aus dem Vorstand der Jetter AG zum 31.
      Dezember 2013 auszuscheiden und in der Folge in den Aufsichtsrat zu
      wechseln. Seine Nachfolge als Vorstandsvorsitzender soll Herr Christian
      Benz antreten, der dem Vorstand bereits seit dem 1. April 2013 angehört.

      Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
      Jetter AG, Günter Eckert, Finanzvorstand
      Tel.: +49 7141-2550-514
      Fax.: +49 7141-2550-555
      E-Mail: geckert(at)jetter.de


      Jetter AG
      Ludwigsburg


      09.09.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Jetter AG
      Gräterstraße 2
      71642 Ludwigsburg
      Deutschland
      Telefon: 07141 2550-0
      Fax: 07141 2550-425
      E-Mail: info@jetter.de
      Internet: www.jetter.de
      ISIN: DE0006264005
      WKN: 626400
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
      in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.09.13 08:22:30
      Beitrag Nr. 2.053 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.408.517 von straßenköter am 09.09.13 08:17:54Mensch, warum hattest du nicht auf,m Radar.66% das wär mal wieder was gewesen
      Avatar
      schrieb am 09.09.13 09:26:55
      Beitrag Nr. 2.054 ()
      Zitat von nullcheck: Mensch, warum hattest du nicht auf,m Radar.66% das wär mal wieder was gewesen


      Jetter hatte ich leider überhaupt nicht im Blickpunkt, obwohl ich noch einen alten Artikel aus Fokus Money zu Hause haben müsste. Das mache ich bei interessanten Artikel so und gucke mir dann 1-2x im Jahr an, was daraus geworden ist.

      Nach einem ersten Überblick würde ich sagen, macht das Angebot aufgrund der günstige Bewertung (KBV und KCF) durchaus Sinn.
      Avatar
      schrieb am 09.09.13 09:36:24
      Beitrag Nr. 2.055 ()
      Aufgrund der Kursentwicklung bei Primion kann man annehmen, dass Azkoyen die fehlenden Stücke über die Börse versucht zu zukaufen. Azkoyen war mit dem Angebot über 3,86 Euro gescheitert, bei Primion ausgehend von 88% auf Werte über 90% aufzustocken. Seit Ablauf des Angebots steigt der Kurs unter dünnen Umsätzen kontinuierlich an.
      Avatar
      schrieb am 10.09.13 12:03:49
      Beitrag Nr. 2.056 ()
      In den Wertpapiermitteilungen steht, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G.M.Pfaff AG aufgehoben wurde.
      Frage : Ist oder war das der Machinenbauer aus Kaiserslautern ?
      Avatar
      schrieb am 10.09.13 14:39:04
      Beitrag Nr. 2.057 ()
      Das war der Nähmaschinenhersteller aus KL.

      Das Verfahren kann aufgrund der Schlussverteilung aufgehoben worden sein.
      Avatar
      schrieb am 10.09.13 15:58:14
      Beitrag Nr. 2.058 ()
      kann mir jemand sagen wo ich informationen zu Squezze-Out verfahren herbekomme vorallem die bei denen die SDK nicht im Boot sitzt ? Ich hab mcih zwar raussquessen lassen aber mangels Erfahrung nie ein Verfahren angestrengt.

      bei denen war ich dabei und finde aber keine infos im netz über den stand der verfahren


      Beru
      Epcos
      Ricardo
      Jerini
      Lindner
      Winkler+Dünnebier
      D+S Europe
      Kali Chemie
      Didier
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.09.13 18:29:19
      Beitrag Nr. 2.059 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.420.049 von geckert am 10.09.13 15:58:14Grob zur Info, eben kurz aus dem Gedächtnis geschrieben:

      Beru: LG Stuttgart. Erhöhung abgelehnt. Nun liegt es wohl beim OLG Stuttgart...

      Epcos: LG München. Läuft noch

      Ricardo: LG Hamburg. Erhöhung abgelehnt.

      Jerini: LG Berlin. Läuft noch

      Lindner: LG München(?). Läuft noch

      Winkler+Dünnebier: LG Koblenz. Läuft noch

      D+S Europe: LG Hamburg. Läuft noch

      Kali Chemie: LG Hannover. Erhöhung abgelehnt.

      Didier: LG Frankfurt/M. Erhöhung abgelehnt. Liegt nun beim OLG FFM
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.09.13 18:47:37
      Beitrag Nr. 2.060 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.421.473 von 525700 am 10.09.13 18:29:19danke 525700


      insgesamt bei den ganzen ablehnungen in 1. instanz wohl auf die falschen pferde gesetzt :(


      hab zwar auch noch die gr. SOs wie Allianz Leben, Köln Rück, Hypobank und Schering gehabt, wo man immer mal wieder was in den medien liesst

      aber scheinbar ist es wirklich so das man derzeit nur selektiv andienen sollte, in der vergangenheit sonst ja eigentl. immer was drin gewesen aber die zeit scheint sich geändert zu haben
      Avatar
      schrieb am 11.09.13 05:44:25
      Beitrag Nr. 2.061 ()
      Bei einem Squeeze-out kannst Du nicht selektiv andienen! Wenn Du die Aktien hast, werden sie Dir weg genommen.
      Avatar
      schrieb am 13.09.13 08:00:20
      Beitrag Nr. 2.062 ()
      So ein Mist wieder eine ehemalige Investition versemmelt,Rhön. Glaube ich gebe auf, habe wohl doch den richtigen Nick
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.09.13 08:12:52
      Beitrag Nr. 2.063 ()
      Zitat von nullcheck: So ein Mist wieder eine ehemalige Investition versemmelt,Rhön. Glaube ich gebe auf, habe wohl doch den richtigen Nick


      Geschickt gelöst von Fresenius.

      Ob das nur am Nick liegt? ;) Wo bist Du denn momentan investiert, damit ich weiß, wo ich nicht sein muss?

      So ist das manchmal. Ich habe in den letzten Monaten auch einige gefühlte Schlappen erlitten, weil ich nicht mehr drin war (z.B. FMC Vz. oder Röder Zeltsysteme). Dresdner Factoring ist gestern auch gut abgegangen und die standen in der Watchlist auch ziemlich weit oben standen. Man kann halt nicht überall dabei sein, obwohl ich mittlerweile schon 41 Positionen halte.

      Rhön hatte ich schon einmal vor etwa 10 Jahren und war auch beim ersten Übernahmeversuch kurz mit dabei. Da bin ich noch heute froh beim Übernahmeversuch verlustfrei raus gekommen zu sein. Man muss also auch die grünen Ampeln sehen und nicht nur die roten wahrnehmen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.09.13 08:30:06
      Beitrag Nr. 2.064 ()
      tröste dich , ich war vor kurzem auch noch dabei ..als Münch die Unterschrift nicht lesen wollte , bin ich dann raus ..und habe mich gefragt warum der Kurs weiter so stark ist und war ...tja...Nokia habe ich vor ein paar Tagen um die 3,90 raus (mit genialem Gewinn ) ..tja ..wenn ich über alles nachdenken würde , was ich zu früh verkauft habe in meinem diesem Börsenleben ....100 Bäume ( zum Aufhängen ) würden nicht ausreichen ..ich könnt Sachen erzählen ..Bücher schreiben ..obwohl ich ehr ein Ultralonganleger bin ...schon ein paar Tenbagger ( und mehr ) eingetütet habe ...aber ...Niederlagen ( die eigentlich keine sind , nur ein Gefühl ) gehören dazu ...daher verkaufe ich in den letzten Jahren fast immer nur Teilpos. ..zum einen um mich zu freuen noch dabei (Teil)zu sein ...und zum freuen Gewinne eingetütet zu haben ( die dann-vielleicht- weiterlaufen ) ... und trotzdem macht man noch viele Fehler ....obwohl man sooo lange dabei ist .

      Trotzdem ....mal ganz ehrlich ...gibt"s einen geileren und spannenderen Job als Börse , der einen zudem vollkommene zeitliche , örtliche und finanzielle Freiheit und Unabhängigkeit bringt ,gebracht hat ...

      Nein ...

      Cure
      Avatar
      schrieb am 13.09.13 08:41:43
      Beitrag Nr. 2.065 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.440.981 von nullcheck am 13.09.13 08:00:20@ nullcheck
      Fast jeder von uns kann von solchen Zufrühverkäufen erzählen auch von Zuspätverkäufen oder Nichtverkäufen zu Zeiten, wo die Kurse hoch und die Gewinne groß waren (bei mir Commerzbank, Nokia, apple..), trotzdem sollte man sich nicht aufgeben.....
      ich glaube, Du reagierst einfach manchmal etwas zu hektisch ( bei General z.Bsp.wie ich mich erinnere)..in der Ruhe liegt die Kraft
      Avatar
      schrieb am 13.09.13 08:55:19
      Beitrag Nr. 2.066 ()
      Zitat von muschelsucher: @ nullcheck
      Fast jeder von uns kann von solchen Zufrühverkäufen erzählen auch von Zuspätverkäufen oder Nichtverkäufen zu Zeiten, wo die Kurse hoch und die Gewinne groß waren (bei mir Commerzbank, Nokia, apple..), trotzdem sollte man sich nicht aufgeben.....
      ich glaube, Du reagierst einfach manchmal etwas zu hektisch ( bei General z.Bsp.wie ich mich erinnere)..in der Ruhe liegt die Kraft


      Wobei man sich schon manchmal nach einigen Transaktionen fragt, was man sich dabei mal gedacht hat.Ich hatte zwischenzeitlich WET und P&I verkauft, weil ich das Geld woanders brauchte und wollte zeitnah zurückkehren. Bei WET bin ich zu 60 Euro raus und schwupps kam die Einigung mit Balaton. Das hat mir den ganzen Tag versaut. Als Folge bin ich ganz schnell wieder in P&I rein. War gerade noch rechtzeitig.
      Avatar
      schrieb am 13.09.13 11:32:21
      Beitrag Nr. 2.067 ()
      Singer hat sich bei Kabel Deutschland 10% gesichert.
      http://www.aktiencheck.de/exklusiv/Artikel-Kabel_Deutschland…
      Avatar
      schrieb am 13.09.13 12:07:01
      Beitrag Nr. 2.068 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.441.053 von straßenköter am 13.09.13 08:12:52Da musst du nicht viel unternehmen,momentan nur GBW und Blackberry:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.09.13 12:13:15
      Beitrag Nr. 2.069 ()
      Zitat von nullcheck: Da musst du nicht viel unternehmen,momentan nur GBW und Blackberry:rolleyes:


      Mist, ich bin ja auch bei GBW drin. Mit Dir im Gepäck gibt es also nur den 3-Monatsdurchscnitt. :D

      Warum hast Du keine BuG-Fälle mit Garantiedvidende im Portfolio? Da macht das Warten Spaß.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.09.13 15:11:20
      Beitrag Nr. 2.070 ()
      Bundesanzeiger von heute:

      GELSENWASSER AG
      Gelsenkirchen
      ISIN DE0007760001 / WKN 776000
      Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG über die Beendigung des
      Spruchverfahrens betreffend die Überprüfung der Angemessenheit von
      Ausgleich und Abfindung gemäß §§ 304, 305 AktG im Zusammenhang mit dem
      zwischen der GELSENWASSER AG und der Wasser und Gas Westfalen GmbH
      am 12. Februar 2004 abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag

      Bzgl. des aktienrechtlichen Spruchverfahrens zur Bestimmung des vertraglich geschuldeten Ausgleichs und der angemessenen Barabfindung machen der Vorstand der GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen und die Geschäftsführung der Wasser und Gas Westfalen GmbH, Bochum den vom Oberlandesgericht Düsseldorf zum Az. I-26 W 16/12 verkündeten verfahrensbeendenden rechtskräftigen Beschluss wie folgt (ohne Gründe) bekannt:
      „In dem Spruchverfahren,

      zur Bestimmung des vertraglich geschuldeten Ausgleichs und der angemessenen Abfindung betreffend den Gewinnabführungsvertrag zwischen der
      GELSENWASSER AG
      und der
      Wasser und Gas Westfalen GmbH,

      an dem beteiligt sind:
      1.

      Kreuzer Assets GmbH & Co. KG, vertreten durch die Kreuzer GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Marlen Liebe, Jakob-Klar-Straße 10, 81679 München,
      Antragstellerin zu 1),
      2.

      Ursula Badenberg, Opitzstraße 2, 81925 München,
      Antragstellerin zu 2),
      3.

      Jürgen Clasen, Eginhardhöhe 41, 45134 Essen,
      Antragstellerin zu 3),
      4.

      Rechtsanwalt Gernot Meyer, Bredeneyer Straße 95, 45133 Essen,
      Antragsteller zu 4),
      5.

      Jörg-Christian Rehling, 2 Landsdowne Road, 60600 London W1J6HL, Vereinigtes Königreich,
      Antragsteller zu 5),
      6.

      Dipl.-Ökonom Stephan J. Gerken, Neuer Weg 60, 28816 Stuhr,
      Antragsteller zu 6),
      7.

      Horizont Holding AG, vertreten durch den Vorstand Reiner Ehlerding, Taunusstraße 33, 60329 Frankfurt,
      Antragstellerin zu 7),
      8.

      Carthago Value Invest AG, vertreten durch den Vorstand Sam Winkel und Reiner Ehlerding, Taunusstraße 33, 60329 Frankfurt
      Antragstellerin zu 8),
      9.

      Ute Stein, Keferloher Straße 142, 80807 München,
      Antragstellerin zu 9),
      10.

      Uta Scholz, von-Klespe-Straße 13, 50226 Frechen,
      11.

      Erben nach Dr. Joachim Scholz, von-Klespe-Straße 13, 50226 Frechen, nämlich Uta Scholz sowie Axel Scholz und Fritz Scholz,
      12.

      Fritz Scholz, von-Klespe-Straße 13, 50226 Frechen,
      13.

      Axel Scholz, von-Klespe-Straße 13, 50226 Frechen,
      14.

      Erben nach Elsbeth ten Brinke, von-Klespe-Straße 13, 50226 Frechen,
      Antragsteller zu 10) – 14) und Beschwerdeführer,
      15.

      Richard Meyer, Uppenbornstraße 40, 81735 München,
      Antragsteller zu 15),
      16.

      Dr. Theo Schubert, Humboldtstraße 2, 79098 Freiburg,
      Antragsteller zu 16),
      17.

      Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs AG, vertreten durch den Vorstand, Vogelsanger Straße 104, 50823 Köln,
      Antragstellerin zu 17) und Beschwerdeführerin,
      18.

      Christa Götz, Reinhold-Schneider-Straße 10, 76530 Baden-Baden,
      Antragstellerin zu 18) und Beschwerdeführerin,
      19.

      Prof. Dr. Ekkehard Wenger, Rafaelweg 19, 70192 Stuttgart,
      Antragsteller zu 19),
      20.

      Carmen Barth-Weber, als Rechtsnachfolgerin des verstorbenen Helmut Weber, Delbrückstraße 6 b, 14193 Berlin,
      Antragstellerin zu 20),
      21.

      Apollo Energie GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Markus Kellner und Dr. Leonhard Knoll, Bahnhofweg 1b, 97350 Mainbernheim,
      Antragsteller zu 21),
      22.

      Karin Beier, Burgbergstraße 35, 91054 Erlangen,
      Antragstellerin zu 22),
      23.

      SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., vertreten durch den Vorstand, Hackenstraße 7b, 80331 München,
      Antragsteller zu 23) und Beschwerdeführer,
      24.

      Jens Penquitt, Eichenweg 13, 97084 Würzburg,
      Antragsteller zu 24),
      25.

      Claus Deininger, Eichenweg 13, 97084 Würzburg,
      Antragsteller zu 25),
      26.

      Prof. Dr. Leonhard Knoll, Bahnhofweg 1b, Mainbernheim,
      Antragsteller zu 26),
      27.

      B.E.M. Börseninformations- und Effekten-Management GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Ingeborg Posch, Bahnhofweg 1b, 97350 Mainbernheim
      Antragstellerin zu 27),
      28.

      Martin Arendts, Wendelsteinstraße 16, 28259 Bremen,
      Antragsteller zu 28),
      29.

      Schüma GmbH & Co. KG, vertreten durch die phG Proxymas HV-Service GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Schüpfer, Bachgasse 6-9, 97070 Würzburg
      Antragstellerin zu 29),
      gegen

      Wasser und Gas Westfalen GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, Massenbergstraße 15-17, 44787 Bochum,
      Antrags- und Beschwerdegegnerin,

      weiter beteiligt:

      Rechtsanwalt Siegfried Lewinski, Westfalendamm 275, 44141 Dortmund, als gemeinsamer Vertreter der außenstehenden Aktionäre

      hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 10.07.2013 durch die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht van Rossum sowie die Richter am Oberlandesgericht Dr. Egger und Tischner

      beschlossen:

      Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 10. bis 14., 18. und 23. sowie der Antragstellerin zu 17. wird der Beschluss der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund vom 04.07.2012 unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel hinsichtlich des angemessenen Ausgleichs abgeändert.

      Der Ausgleich gemäß § 3 des Gewinnabführungsvertrags vom 12.02.2004 wird auf EUR 25,14 (brutto) je Stückaktie abzüglich Körperschaftsteuerbelastung und Solidaritätszuschlag in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Tarifs festgesetzt.

      Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der den Antragsteller entstandenen notwendigen Kosten sowie die Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre trägt die Antragsgegnerin.

      Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf EUR 7,5 Mio. festgesetzt.“

      In erster Instanz hatte das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 04.07.2012 (Az. 20 O 54/04), beschlossen
      1.

      die angemessene Barabfindung für außenstehende Aktionäre der GELSENWASSER AG aus Anlass des am 12.04.2004 geschlossenen Gewinnabführungsvertrags mit der Antragsgegnerin auf EUR 399,27 festzusetzen und
      2.

      den angemessenen Ausgleich auf EUR 18,01 (nach Körperschaftssteuer) festgesetzt.
      Hinweise zur Abwicklung

      Hiermit geben wir die Einzelheiten zu der Abwicklung der sich aus dem Beschluss ergebenden Zahlungsansprüche bekannt:

      Die nachzahlungsberechtigten (ehemaligen) außenstehenden Aktionäre der GELSENWASSER AG, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Ausgleichszahlung und/oder Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachbesserung nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.

      Diejenigen nachzahlungsberechtigten (ehemaligen) außenstehenden Aktionäre der GELSENWASSER AG, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen bis zum 31. Oktober 2013 keine Gutschrift der Nachbesserung erhalten haben, werden gebeten, sich schnellstmöglich an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das seinerzeit die Ausgleichszahlung und/oder Barabfindung abgewickelt wurde.

      Als Abwicklungsstelle fungiert die
      Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main.
      Nachzahlung auf den Ausgleich nach § 304 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AktG

      Sämtliche Aktionäre, die die für die Geschäftsjahre 2004 bis 2012 gezahlte Ausgleichszahlung tatsächlich erhalten haben, haben Anspruch auf Nachzahlung des Unterschiedsbetrags zu dem erhöhten Ausgleich; dies sind je EUR 0,77 pro Aktie brutto für die Geschäftsjahre 2004 bis 2007 sowie je EUR 3,42 für die Geschäftsjahre 2008 bis 2012. Dies gilt auch dann, wenn sie die Aktien zwischenzeitlich veräußert oder das Abfindungsangebot angenommen haben.

      Die Nachzahlung wird über die depotführenden Kreditinstitute ausgekehrt, wobei von diesen grundsätzlich noch 25% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375%) und ggfs. Kirchensteuer von dem (inländischen) depotführenden Kreditinstitut in Abzug gebracht wird.

      Ein Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags sowie ggf. der Kirchensteuer unterbleibt, wenn eine inländische natürliche Person dem depotführenden Kreditinstitut eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht hat. Entsprechendes gilt, soweit der Aktionär seiner Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt hat und das Freistellungsvolumen nicht bereits durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.

      1. Barabfindung nach § 305 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 AktG zum erhöhten Barabfindungspreis:

      Die außenstehenden Aktionäre können das (erhöhte) Barabfindungsangebot von EUR 399,27 je Stückaktie noch innerhalb der zweimonatigen Annahmefrist bis zum
      13. November 2013 einschließlich

      annehmen. Die Aktionäre werden gebeten, ihre Depotbank zu beauftragen, die von ihnen gehaltenen Stückaktien ab sofort giromäßig der
      Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main

      als Zentralabwicklungsstelle zur Verfügung zu stellen.

      Neben der Barabfindung werden Abfindungszinsen vom 9. April 2004 bis zum 31. August 2009 in Höhe von 2%-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB und ab dem 1. September 2009 in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB bis zu dem Tag, der dem Tag der Zahlung der Barabfindung unmittelbar vorausgeht, auf den Betrag von EUR 399,27 pro Stückaktie geleistet. Die für das jeweilige Geschäftsjahr ausgekehrte Ausgleichszahlung wird mit den für denselben Zeitraum zu zahlenden Abfindungszinsen verrechnet. Die für den Zeitraum vom 9. April bis 31. Dezember 2004 fällig werdenden Abfindungszinsen werden mit der in 2005 ausgezahlten Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2004 zeitanteilig verrechnet.

      Die Barabfindung wird über die depotführenden Kreditinstitute ausgekehrt.

      Außenstehende Aktionäre, die noch auf Nennbeträge von 50,00 DM, 100,00 DM oder 1.000,00 DM lautende Aktienurkunden in ihrem Besitz haben, können die erhöhte Barabfindung nur dann geltend machen, wenn sie vorab ihre bereits für kraftlos erklärten Aktienurkunden (mit Kupon Nr. 31 ff.) bei der für den damaligen Aktienumtausch zuständigen Zentralumtauschstelle, der Deutsche Bank AG, oder einem anderen Kreditinstitut zur Weiterleitung an die Deutsche Bank AG während der üblichen Geschäftsstunden zum Zwecke des Umtauschs im Verhältnis 1 : 1 einreichen. Mit Blick auf die mit der Einreichung von effektiven Aktienurkunden verbundenen Maßnahmen, werden diese Aktionäre gebeten, ihre GELSENWASSER-AG-Urkunden umgehend, spätestens jedoch bis zum
      1. November 2013

      einzureichen.

      2. Nachzahlung an die bereits abgefundenen ehemaligen außenstehenden Aktionäre

      Diejenigen Aktionäre, die das ursprüngliche Abfindungsangebot von EUR 353,14 je Stückaktie angenommen haben, erhalten eine Nachzahlung auf die Barabfindung in Höhe von
      EUR 46,13 je abgefundener Stückaktie.

      Neben der Nachzahlung auf die Barabfindung werden Abfindungszinsen vom 9. April 2004 bis zum 31. August 2009 in Höhe von 2%-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB und ab dem 1. September 2009 in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB bis zu dem Tag, der dem Tag der Zahlung der Barabfindung unmittelbar vorausgeht, auf den Betrag von EUR 46,13 pro Stückaktie geleistet. Die für das jeweilige Geschäftsjahr ausgekehrte Ausgleichsnachzahlung wird mit den für denselben Zeitraum zu zahlenden Abfindungszinsen auf die Nachzahlung verrechnet. Die für den Zeitraum vom 9. April bis 31. Dezember 2004 fällig werdenden Abfindungszinsen werden mit der in 2005 ausgezahlten Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2004 zeitanteilig verrechnet.
      Allgemeines

      Die Auszahlungen der Nachzahlung auf den Ausgleich sowie der Barabfindung (einschließlich Abfindungszinsen) sind für die (ehemaligen) außenstehenden Aktionäre provisions- und spesenfrei.

      Die Barabfindung und die Zinsen gelangen ohne Abzug von Steuern zur Auszahlung. Die jeweilige steuerrechtliche Behandlung richtet sich nach den individuellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen. Für Privatanleger sind die Zinsen im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer zu erfassen und dort der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) zu unterwerfen.


      Gelsenkirchen, im September 2013 Bochum, im September 2013

      GELSENWASSER AG
      Wasser und Gas Westfalen GmbH
      Der Vorstand Die Geschäftsführung
      Avatar
      schrieb am 13.09.13 16:01:43
      Beitrag Nr. 2.071 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.443.271 von straßenköter am 13.09.13 12:13:15Sollte aber wenigstens noch dieses Jahr passieren,kann ich dann noch den ablaufenden Verlustvortrag nutzen:(
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.09.13 16:35:00
      Beitrag Nr. 2.072 ()
      Zitat von nullcheck: Sollte aber wenigstens noch dieses Jahr passieren,kann ich dann noch den ablaufenden Verlustvortrag nutzen:(


      Wenn es bei GBW keine Verzögerungen beim Eintrag in das HR gibt, sollte das dieses Jahr gerade noch über die Bühne gehen.
      Avatar
      schrieb am 13.09.13 19:16:06
      Beitrag Nr. 2.073 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.445.161 von nullcheck am 13.09.13 16:01:43kannst doch nen washsale machen
      Avatar
      schrieb am 15.09.13 08:52:47
      Beitrag Nr. 2.074 ()
      Kann wer was zu dem Stand bei Linos sagen ?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.09.13 22:20:00
      Beitrag Nr. 2.075 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.451.139 von daPietro am 15.09.13 08:52:47vergleich ist geschlossen- bald kommt Geld!
      Avatar
      schrieb am 16.09.13 08:49:20
      Beitrag Nr. 2.076 ()
      Zitat von Schokoladenpudding: vergleich ist geschlossen- bald kommt Geld!


      Danke ! Viele kommt den ?
      Avatar
      schrieb am 16.09.13 08:57:25
      Beitrag Nr. 2.077 ()
      Zitat von daPietro:
      Zitat von Schokoladenpudding: vergleich ist geschlossen- bald kommt Geld!


      Danke ! Viele kommt den ?


      siehe Posting 2009
      In dem seit 2009 laufenden Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der LINOS AG, Göttingen, konnte mit fast allen Antragstellern ein Vergleich geschlossen werden, der eine Erhöhung der Barabfindung von EUR 22,97 auf EUR 24,44 vorsieht. Dies entspricht einer Anhebung um ca. 6,4 %. Das Zustandekommen des Vergleichs wurde vom Landgericht Hannover mit Beschluss vom 7. August 2013 festgestellt.

      Wie Herr Arendts zudem ausführte, sind aufgelaufene Zinsen laut Vergleichstext in dem Erhöhungsbetrag erhalten.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.09.13 09:03:26
      Beitrag Nr. 2.078 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.454.719 von straßenköter am 16.09.13 08:57:25Die in letzter Zeit bekanntgegebenen Erhöhungen sind ja nicht der Brüller.Da sehe ich ja bei meinen Epcos gerade die Loskosten wieder:(
      Avatar
      schrieb am 16.09.13 09:04:17
      Beitrag Nr. 2.079 ()
      Zitat von nullcheck: Die in letzter Zeit bekanntgegebenen Erhöhungen sind ja nicht der Brüller.Da sehe ich ja bei meinen Epcos gerade die Loskosten wieder:(


      Ist Epcos zu Ende ?
      Avatar
      schrieb am 16.09.13 09:04:40
      Beitrag Nr. 2.080 ()
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von daPietro: ...

      Danke ! Viele kommt den ?


      siehe Posting 2009
      In dem seit 2009 laufenden Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der LINOS AG, Göttingen, konnte mit fast allen Antragstellern ein Vergleich geschlossen werden, der eine Erhöhung der Barabfindung von EUR 22,97 auf EUR 24,44 vorsieht. Dies entspricht einer Anhebung um ca. 6,4 %. Das Zustandekommen des Vergleichs wurde vom Landgericht Hannover mit Beschluss vom 7. August 2013 festgestellt.

      Wie Herr Arendts zudem ausführte, sind aufgelaufene Zinsen laut Vergleichstext in dem Erhöhungsbetrag erhalten.


      Danke lese nun genauer hier
      Avatar
      schrieb am 16.09.13 13:07:26
      Beitrag Nr. 2.081 ()
      Fakten BWT:
      Übernahmeangebot in 2012 von Weißenbacher zu 16 Euro
      Aktionärsstruktur: Weißenbacher 74%, eigene Aktien 6%, 20% Streubesitz
      An der Wiener Börse wird der Kurs nur noch 1x täglich über Auktionshandel festgelegt



      BWT Aktiengesellschaft / Vorstand beschließt Aktienrückkauf
      Nachrichtenagentur: news aktuell

      --------------------------------------------------------------------------------
      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
      europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

      --------------------------------------------------------------------------------

      Aktienrückkauf
      13.09.2013

      Veröffentlichung gemäß §§ 4 (2), 5 und 6 der
      Veröffentlichungsverordnung 2002

      Mondsee, 13.9.2013. In der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 wurde
      eine Aktienrückkaufsermächtigung beschlossen. Der Vorstand der BWT
      Aktiengesellschaft beschließt, von dieser Ermächtigung nun Gebrauch
      zu machen.

      Angaben zum Aktienrückkaufprogramm 1. Tag des
      Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs. Z 8
      AktG ist der 24. Mai 2012. 2. Der Hauptversammlungsbeschluss wurde am
      24. Mai 2012 veröffentlicht und am 7. Juli 2012 ins Firmenbuch
      eingetragen. 3. Das Rückkaufprogramm endet voraussichtlich am 23. Mai
      2014. 4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf Stammaktien der BWT
      AG. 5. Es wird beabsichtigt, bis zu einem Bestand von 710.452 Stück
      Aktien, das sind bis zu rund 4,0% des derzeitigen Grundkapitals der
      BWT AG, zurück zu kaufen. 6. Der niedrigste beim Rückerwerb zu
      leistende Gegenwert beträgt EUR 9,00 und der höchste beim Rückerwerb
      zu leistende Gegenwert beträgt EUR 14,00 pro Aktie. 7. Der Rückkauf
      erfolgt über die Börse oder bzw. und außerbörslich. Der Hauptzweck
      ist die Rückführung von Kapital an die Aktionäre bei gleichzeitiger
      Verbesserung der Kapitalstruktur. Die Ermächtigung der
      Hauptversammlung erstreckt sich auf die Verwendung der rückerworbenen
      Aktien (i) als Akquisitionswährung, (ii) zur jederzeitigen
      Veräußerung eigener Aktien über die Börse oder durch ein öffentliches
      Angebot oder auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit
      und außerbörslich. 8. Allfällige Auswirkungen des
      Rückerwerbsprogramms auf die Börsenzulassung der Aktien der
      Emittentin: keine.

      Die Veröffentlichung von Änderungen und der durchgeführten
      Transaktionen erfolgt ausschließlich über die Homepage der BWT AG,
      www.bwt-group.com im Bereich Investoren unter "Aktienrückkauf".

      Rückfragehinweis:
      BWT Aktiengesellschaft

      Mag. Ralf Burchert

      ralf.burchert@bwt-group.com

      Tel.: 06232/5011-1113

      Ende der Mitteilung euro adhoc
      --------------------------------------------------------------------------------

      Emittent: BWT Aktiengesellschaft
      Walter-Simmer-Str. 4
      A-5310 Mondsee
      Telefon: 06232/5011-0
      FAX: 06232/4058
      Email: office@bwt.at
      WWW: www.bwt-group.com
      Branche: Wasser
      ISIN: AT0000737705
      Indizes: Standard Market Auction
      Börsen: Amtlicher Handel: Wien
      Sprache: Deutsch
      Avatar
      schrieb am 16.09.13 15:07:31
      Beitrag Nr. 2.082 ()
      Bei der ALLG.GOLD U.SILBER.AG (WKN 503850) scheint sich was zu tun. Heute gibt es hohe Umsätze bei leicht steigendem Kurs. Umicore hält schon seit längerer Zeit mindestens 91,20% der Anteile an ALLGUSSA.
      Avatar
      schrieb am 17.09.13 15:18:05
      Beitrag Nr. 2.083 ()
      Heute mal wieder ein Angebot für HVB Nachbesserungsrecht reingeflattert.Bieten wieder 40Ec bis 8000000 Stück wüsste gerne wieviel Stücke die beim letzten mal eingetütet haben
      Avatar
      schrieb am 17.09.13 15:53:18
      Beitrag Nr. 2.084 ()
      Zitat von nullcheck: Heute mal wieder ein Angebot für HVB Nachbesserungsrecht reingeflattert.Bieten wieder 40Ec bis 8000000 Stück wüsste gerne wieviel Stücke die beim letzten mal eingetütet haben


      In dem Schreiben steht im grunde gar nicht, wer der Bieter ist, da alles über einen Anwalt läuft. Also wenn ich bei der Unikredit etwas zu sagen hätte, würde ich verdeckt die Ansprüche versuchen aufzukaufen. Für jeden Anspruch bezahlen die nur 1% der damaligen Abfindung und befreien sich im Gegenzug vollständig von etwaigen Nachzahlungspflichten.

      Das Terminanschreiben wird unter "gelesen, gelacht, gelocht" abgeheftet.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.09.13 17:08:25
      Beitrag Nr. 2.085 ()
      Zitat von nullcheck: Bieten wieder 40Ec bis 8000000 Stück



      Es sind nur 800.000 Stück...
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.09.13 17:23:52
      Beitrag Nr. 2.086 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.465.405 von straßenköter am 17.09.13 15:53:18Das Terminanschreiben wird unter "gelesen, gelacht, gelocht" abgeheftet.

      Ist wirklich lachhaft......da engagieren sich andere und ackern und die( wer auch immer das ist???) kassieren dann ab fürs Nichtstun und der lächerlichen Summe von 40 cent.....
      Avatar
      schrieb am 17.09.13 17:32:06
      Beitrag Nr. 2.087 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.466.091 von keith am 17.09.13 17:08:25Jau, hab eine Null zuviel getippt,aber gut aufgepasst.Was schätzen denn unsere Experten ,bekomme ich die 2000Euro Loskosten mehrfach raus;)
      Avatar
      schrieb am 18.09.13 15:23:38
      Beitrag Nr. 2.088 ()
      Jetzt gibt es wieder ein Kaufangebot für Bayer-Schering Nachbesserungs- Ansprüche aus dem Squeeze-Out mit 3,50€. Das finde ich dreist.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.09.13 17:01:27
      Beitrag Nr. 2.089 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.472.761 von Felsenschwalbe am 18.09.13 15:23:38Wie straßenköter schrieb: Das Terminanschreiben wird unter "gelesen, gelacht, gelocht" abgeheftet.
      Avatar
      schrieb am 18.09.13 19:02:22
      Beitrag Nr. 2.090 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.472.761 von Felsenschwalbe am 18.09.13 15:23:38zu dem preis kauf ich auch zahl sogar 4€
      Avatar
      schrieb am 19.09.13 00:26:00
      Beitrag Nr. 2.091 ()
      Bei DVB wurde in diesem Jahr schon jede 4.Aktie des Freefloats von unter 4% gehandelt!

      Zitat von straßenköter:
      Zitat von Der_Analyst: ...
      Seit 2009 hält die DZ Bank eine Beteiligung von 95,45% an der DVB Bank. Es gibt also noch ca. 2.100.000 Aktien im Freefloat. Ich habe mir mal die historischen Umsätze von 2010 bis heute angeschaut:

      Jahr Aktienumsatz
      2010 42.300
      2011 88.600
      2012 45.300
      2013 425.000 :eek:

      Dieses Jahr wurden also schon zehn mal so viel Aktien umgesetzt wie in 2012. Ich kann mir gut vorstellen, dass die DZ Bank hier systematisch zukauft, um den Sack zu zu machen. Die Frage ist nur wann ...

      Der_Analyst


      Gute Recherche. Der Freefloat ist allerdings nochmals geringer, da DVB zum 31.12.2012 insgesamt 370.751 eigene Aktien hielt, die zu etwa 25,49 Euro je Aktie in den Büchern standen. Dies findest Du im Geschäftsbericht von 2012 auf Seite 197/198:
      http://www.dvbbank.com/de/investor_relations/publications/ar…

      Somit sind von den 46.467.370 Aktien nur etwa 1.743.514 Aktien im Freefloat. Somit wurden in 2013 schon 25% des Freefloats gehandelt.

      Zum 31.12.2011 hielt die DVB übrigens nur 351.459 eigene Aktien, die im Schnitt zu 25.58 Euro in den Büchern standen. Ob die knapp 20.000 erworbenen Aktien über die Börse oder außerbörslich gekauft wurden, ist nicht zu beantworten.
      Avatar
      schrieb am 20.09.13 10:59:53
      Beitrag Nr. 2.092 ()
      Bucher Industries hat bei Jetter vor wenigen Tagen ein Übernahmeangebot zu 7 Euro angekündigt. Der HV-Bericht von GSC dreht sich in der Aussprache auch um das Angebot.
      http://www.gsc-research.de/gsc/research/hv_berichte/detailan…

      Bei einer geeigneten Anzahl angedienter Aktien konnte sich Herr Mosimann (Anmerkung: CEO bei Bucher Industries) auch eine Einstellung der Notiz vorstellen. Dies würde nach seiner Meinung die Firma administrativ entlasten. Eine weitere Möglichkeit wäre ein Squeeze-out, wobei Herr Mosimann nicht davon ausging, die erforderliche Grenze zu erreichen. Langfristig könnte nach seiner Ansicht auch ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von Vorteil sein.
      Avatar
      schrieb am 20.09.13 13:13:44
      Beitrag Nr. 2.093 ()
      Zitat von straßenköter: Bei einer geeigneten Anzahl angedienter Aktien konnte sich Herr Mosimann (Anmerkung: CEO bei Bucher Industries) auch eine Einstellung der Notiz vorstellen. Dies würde nach seiner Meinung die Firma administrativ entlasten. Eine weitere Möglichkeit wäre ein Squeeze-out, wobei Herr Mosimann nicht davon ausging, die erforderliche Grenze zu erreichen. Langfristig könnte nach seiner Ansicht auch ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von Vorteil sein.

      Übersetzt heißt das:
      Wer nicht andient, wird entrechtet oder gleich ganz rausgeschmissen. Als Abfindung gibt es deutlichst weniger, und LG/OLG Stuttgart segnen es ab.:)
      Avatar
      schrieb am 23.09.13 09:27:16
      Beitrag Nr. 2.094 ()
      Zitat von Chrysostomos:
      Zitat von straßenköter: Bei einer geeigneten Anzahl angedienter Aktien konnte sich Herr Mosimann (Anmerkung: CEO bei Bucher Industries) auch eine Einstellung der Notiz vorstellen. Dies würde nach seiner Meinung die Firma administrativ entlasten. Eine weitere Möglichkeit wäre ein Squeeze-out, wobei Herr Mosimann nicht davon ausging, die erforderliche Grenze zu erreichen. Langfristig könnte nach seiner Ansicht auch ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von Vorteil sein.

      Übersetzt heißt das:
      Wer nicht andient, wird entrechtet oder gleich ganz rausgeschmissen. Als Abfindung gibt es deutlichst weniger, und LG/OLG Stuttgart segnen es ab.:)


      Zunächst einmal heißt es, dass Bucher schon auf einen Squeeze Out aus aus sein müsste. Da der Abfindungsbetrag nach unten durch den 3-Monatsschnitt begrenzt ist, ist ein Risiko bei stabilen Kursen nicht geegeben. Die Frage ist natürlich, ob der Kurs stabil bleibt bzw. bleiben darf. Ohne mir jetzt Jetter genauer angeguckt zu haben, sollte ein KCV von 5 einem Gutachter das Leben schwer machen, deutlich tiefere Abfindungen zu ermitteln. Das LG Stuttgart ist natürlich eine Katastrophe.
      Avatar
      schrieb am 23.09.13 09:47:55
      Beitrag Nr. 2.095 ()
      Am Freitag Mittenacht lief das Übernahmeangebot bei der Norddeutschen Steingut aus. 6 Stunden vor Toreschluss wurden nur wenige Aktien angedient.

      "Das gemeinsame Angebot ist bis zum 20. September 2013, 18:00 Uhr (MESZ)
      ("Meldestichtag") für insgesamt 4.674 Aktien der Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft
      angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von rund 0,1948 % des Grundkapitals
      und der Stimmrechte der Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft."

      Es wird also im Laufe der Woche noch eine weitere Mitteilung geben. Da sollte aber nichts mehr zukommen. Bei knapp 5.000 angedienten Aktien könnte Steuler auch vor Ablauf eines Jahres zuschlagen, sofern er irgendwie die fehlenden Stücke ergattert, denn selbst wenn ein Gutachten 14 Euro ermitteln würde, müsste er gerade einmal 20.000 Euro an die Andiener nachzahlen. Da fiele das Einsparen der ordentlichen HV sowie der angedeuteten Dividende von 0,20€ schon deutlich stärker ins Gewicht. Zudem wird man erst einmal abwarten müssen, ob der Gutachter nach dem Ertragswertverfahren überhaupt einen Wert Richtung Substanzwert ermittelt oder ob Steuler zumindest zunächst deutlich günstiger wegkommt.
      Avatar
      schrieb am 23.09.13 09:52:10
      Beitrag Nr. 2.096 ()
      Eine kleine Erinnerung nochmals an Augusta. Lehrbuchmäßig steigt der Kurs seit Ablauf der Jahresfrist:
      http://www.wallstreet-online.de/aktien/augusta-technologie-a…

      Bleibt zu hoffen, dass man hier im Windschatten von Elliot genauso gut fahren kann wie bei Demag/Terex. Elliot hält 20%
      Avatar
      schrieb am 26.09.13 15:09:37
      Beitrag Nr. 2.097 ()
      SO bei der UETERSENER EISENBAHN AKTIENGESELLSCHAFT

      quelle www.ebundesanzeiger.de vom 25.09.2013

      Wo werden die den gehandelt ?
      Avatar
      schrieb am 26.09.13 15:20:26
      Beitrag Nr. 2.098 ()
      Zitat von daPietro: SO bei der UETERSENER EISENBAHN AKTIENGESELLSCHAFT

      quelle www.ebundesanzeiger.de vom 25.09.2013

      Wo werden die den gehandelt ?


      Das ruft Erinnerungen an meine Aktien der Teutoburger Wald Eisenbahn hervor. Ich kann über die Aktie auch nichts finden.
      Avatar
      schrieb am 26.09.13 15:21:54
      Beitrag Nr. 2.099 ()
      Joyou AG: Änderung des Hauptaktionärs führt zu beabsichtigtem öffentlichen Übernahmeangebot

      Joyou AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot

      26.09.2013 14:23

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Joyou AG: Änderung des Hauptaktionärs führt zu beabsichtigtem öffentlichen
      Übernahmeangebot

      Hamburg, 26. September, 2013. Die Joyou AG wurde heute von ihrer
      Hauptaktionärin, der Grohe Group S.à r.l. ('Grohe Group'), über Folgendes
      informiert:

      * Die Hauptaktionärin der Grohe Group, die Glacier Luxembourg One S.à r.l.
      ('Glacier'), beabsichtigt, heute eine Vereinbarung mit der Lixil
      Corporation ('Lixil') und der Development Bank of Japan ('DBJ') in Bezug
      auf den Verkauf des von der Glacier gehaltenen 87,5%-igen Aktienanteils an
      der Grohe Group an Lixil und DBJ abzuschließen. Lixil und DBJ werden die
      Grohe Group über eine gemeinsam gehaltene Gesellschaft erwerben (die
      'GraceB S.à r.l.'), an der beide jeweils 50% der Stimmrechte halten. Die
      Herren Cai Jianshe und Cai Jilin werden ihren über ihre Holdinggesellschaft
      Cai GmbH gehaltenen Anteil an der Grohe Group von 12,5% zunächst behalten.

      * Die derzeitige Geschäftsführung der Grohe Group wird im Wesentlichen
      erhalten bleiben. Insbesondere wird David J. Haines, Vorstandsvorsitzender
      der der Grohe Group in dieser Position bleiben. Lixil und DBJ werden Sitze
      im Aufsichtsrat der Grohe Group erhalten.

      * Die Joyou AG wird innerhalb der Lixil Corporation unabhängig bleiben.
      Insbesondere gibt es keine Absichten, die Joyou AG von der Börse zu nehmen.
      Das Management Team der Joyou AG bleibt erhalten.

      * Aufgrund der Transaktion beabsichtigt die GraceB S.à r.l., gemäß § 10 des
      Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ('WpÜG') heute ihre Entscheidung
      zu veröffentlichen, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle
      Aktionäre der Joyou AG zum Erwerb ihrer Aktien abzugeben. GraceB S.à r.l.
      beabsichtigt, den Aktionären der Joyou AG eine Gegenleistung in Geld in
      Höhe des nach § 31 Abs. 1 WpÜG vorgesehenen gesetzlichen Mindestpreises
      anzubieten.
      Nach dem WpÜG muss die GraceB S.à r.l. innerhalb von vier
      Wochen eine Angebotsunterlage bei der BaFin einreichen. Die
      Angebotsunterlage wird nach Genehmigung durch die BaFin unter
      http://www.grace-offer.com veröffentlicht.

      Sobald die Angebotsunterlage veröffentlicht ist, werden Vorstand und
      Aufsichtsrat der Joyou AG werden das Angebot prüfen und zu gegebenem
      Zeitpunkt eine an die Aktionäre der Joyou AG gerichtete Stellungnahme gemäß
      § 27 WpÜG veröffentlichen.


      ---------------------------------------------------------------------------

      Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

      Über Joyou

      Joyou (ISIN DE000A0WMLD8, WKN A0WMLD, Ticker Symbol JY8) ist ein führender
      Anbieter von Komplettlösungen für Badezimmer unter der eigenen Marke
      'Joyou' in China und betätigt sich in den USA, in Europa und einigen
      Schwellenländern als Hersteller für internationale Sanitärunternehmen,
      Großhändler und Handelsgesellschaften. Im Jahr 2011 war Joyou gemessen am
      Umsatz einer der führenden Markenhersteller von Armaturen für Bad und
      sonstigen Wasserhähnen in China (Quelle: BSRIA China Bathroom Study 2011).
      Joyou hat in China ein weitreichendes Vertriebsnetz aufgebaut, das am 31.
      Dezember 2012 über 4.000 Einzelhandelsgeschäfte umfasste.

      Joyou hat seinen operativen Sitz in Nan'an, Quanzhou in der Provinz Fujian
      in China. Zu den neun Hauptproduktgruppen, die überwiegend unter der Marke
      'Joyou' verkauft werden, zählen: Badarmaturen, Küchenprodukte,
      Duschprodukte, Keramik und Badewannen, Badmöbel, Badaccessoires, sonstige
      Badezimmerprodukte und -accessoires, sonstige Armaturen und Sanitärwaren,
      Kupfer- und Halbfertigwaren und das Grohe-Geschäft. In 2012 erzielte Joyou
      einen konsolidierten Umsatz in Höhe von 329,6 Millionen Euro, einen
      operativen Gewinn (EBIT) von 50,8 Millionen Euro und einen Nettogewinn von
      39,8 Millionen Euro.

      Für weitere Informationen:

      Joyou AG
      Winterstraße 4-8
      22765 Hamburg
      Ian M. Oades, tel.: +86-595-8618 8887, ir@joyou.net

      Kirchhoff Consult AG
      Jens Hecht, Tel.: +49 40 60 91 86 0, jens.hecht@kirchhoff.de

      oder besuchen Sie die Website des Unternehmens: http://www.joyou.de


      Risikohinweis zu den Zukunftsaussagen

      Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete
      Aussagen sind Aussagen, die nicht Tatsachen der Vergangenheit beschreiben;
      sie beruhen stattdessen auf Joyou's derzeitigen Ansichten und Erwartungen
      und die diesen zugrundeliegenden Annahmen hinsichtlich in der Zukunft
      liegender Ereignisse. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß
      zahlreichen Risiken und Unsicherheitsfaktoren. Der Eintritt jeder dieser
      Risiken und Unsicherheiten sowie das Herausstellen der Unrichtigkeit der
      Annahmen, auf welchen die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen, könnte zu
      erheblich von diesen zukunftsgerichteten Aussagen abweichenden Ergebnissen
      führen. Joyou übernimmt keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten
      Aussagen zu aktualisieren. Jegliche zukunftsgerichtete Aussage bezieht sich
      deshalb nur auf den Tag, an dem sie gemacht wird.

      26.09.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Joyou AG
      Winterstraße 4-8
      22765 Hamburg
      Deutschland
      Telefon:
      Fax:
      E-Mail: ir@joyou.net
      Internet: www.joyou.de
      ISIN: DE000A0WMLD8
      WKN: A0WMLD
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
      in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      Avatar
      schrieb am 26.09.13 16:15:50
      Beitrag Nr. 2.100 ()
      Ich habe eine Frage zum Theme Squeeze-Out Cinemaxx. Vorgestern kam die Meldung von Doughty Hanson, dass man den Verkauf der Beteiligung VUE Entertainment an einen kanadischen Fonds erfolgreich abschließen konnte. VUE Entertainment ist bekanntlich die Gesellschaft, die im letzten Jahr Cinemaxx übernommen hat und jetzt Cinemaxx im Rahmen eines Squeeze-Out von der Börse nehmen möchte (Beschluss in der HV am 29.08.2013).

      Reuters hat zum VUE-Verkauf wie folgt berichtet: "As a rough estimate, Brown says Doughty is selling Vue at over 9 times earnings before interest, taxes, depreciation and amortization"

      Wenn man die Bewertung, zu der der Verkauf stattgefunden hat, auf Cinemaxx umrechnen möchte, muss man sich zunächst das Cinemaxx-EBITDA vergegenwärtigen:

      EBITDA Cinemaxx in 2011 und 2012: Rd. 40 Mio. EUR

      Für das Jahr 2013 prognostiziert Cinemaxx in der Halbjahres-Ad-Hoc vom 21.08.13: "Der Vorstand ist daher grundlegend optimistisch und bekräftigt seine Jahresprognose für das Geschäftsjahr 2013, dass die Umsatzerlöse leicht oberhalb des Niveaus aus dem Jahre 2012 liegen werden und der EBITDA höher ausfallen wird als im vergangenen Geschäftsjahr." Im 1. Halbjahr 2013 lag das EBITDA rd. 30 % über Vorjahr.

      Der aktuelle Kurs von 8,25 EUR pro Cinemaxx-Aktie bedeutet eine Bewertung von ca. 220 Mio. EUR. Dazu kommen rd. 110 Mio. EUR Schulden. Es ergibt sich auf der Basis der aktuellen Börsenkurse also eine Bewertung von 330 Mio. EUR. Auf der Basis des angebotenen Squeeze-Out-Preises von 7,86 EUR liegt die Bewertung noch 10 Mio. EUR tiefer.

      Setze ich nun den EBITDA-Multiplikator von 9 an (obwohl in der Reuters-Meldung von "over 9" gesprochen wurde), komme ich auf der Basis der Vorjahres-EBITDAs auf einen Unternehmenswert von 360 Mio. EUR, auf der Basis des absehbar höheren 2013er-EBITDAs auf einen Unternehmenswert von mehr als 400 Mio. EUR. Bezogen auf den Wert der Cinemaxx-Aktie komme ich auf Werte von 9,37 (EBITDA Vorjahre x 9) bis mehr als 11 EUR (EBITDA 2013 x 9).

      Nun zur Frage: Wie realistisch ist es, dass im Zuge eines Spruchverfahrens der Weiterverkaufspreis und damit der EBITDA-Multiplikator 9 erzielt werden kann?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.09.13 17:15:10
      Beitrag Nr. 2.101 ()
      betr. Uetersener:
      bei Valora ... theoretisch. Letzter Umsatz in 2004. Gibt nur 35 freie Aktien (wenn ich diese ausschließlich als 300er ansehe)
      Avatar
      schrieb am 26.09.13 17:17:12
      Beitrag Nr. 2.102 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.522.245 von Herbert H am 26.09.13 16:15:50Die Spruchstelle wird in Hamburg sein...
      Avatar
      schrieb am 26.09.13 18:41:49
      Beitrag Nr. 2.103 ()
      Bei Colonia Real Estate gab es heute ungewöhnlich hohe Umsätze. Der offizielle Streubsitz beträgt noch etwa 18%. Davon wurde heute jede 40. Aktie gehandelt.
      Avatar
      schrieb am 26.09.13 20:31:32
      Beitrag Nr. 2.104 ()
      Nachricht vom 26.09.2013 | 19:45
      Angebot zum Erwerb <DE0005508204>; <DE0005775803>


      Zielgesellschaft: FORIS AG; Bieter: Deutsche Balaton AG

      WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg (nachfolgend
      auch 'Bieterin') hat am 26. September 2013 beschlossen, den Aktionären der
      FORIS AG mit Sitz in Bonn (WKN: 577 580; ISIN DE0005775803) im Wege eines
      freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots in Form eines Teilangebots den
      Erwerb von bis zu 1.365.499 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem
      rechnerischen Nennwert von jeweils 1 Euro der FORIS Aktiengesellschaft,
      entsprechend einem Anteil von rd. 23,29 % des Grundkapitals, anzubieten.
      Die Bieterin beabsichtigt, vorbehaltlich der übrigen Bedingungen und
      Bestimmungen der Angebotsunterlage, den Aktionären der FORIS AG als
      Gegenleistung je Aktie der FORIS AG eine Geldleistung in Höhe von 2,50 Euro
      anzubieten. Im Übrigen wird das Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots
      zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bedingungen und
      Bestimmungen ergehen. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt
      nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
      im Internet unter www.deutsche-balaton.de/foris-teilangebot.

      Heidelberg, 26. September 2013

      Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

      Ende der WpÜG-Meldung

      26.09.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
      ---------------------------------------------------------------------------
      Notiert: FORIS AG: Regulierter Markt Frankfurt (General Standard);
      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart
      Deutsche
      Balaton AG: Regulierter Markt Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
      Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart
      Avatar
      schrieb am 27.09.13 12:52:18
      Beitrag Nr. 2.105 ()
      Zitat von straßenköter: Eine kleine Erinnerung nochmals an Augusta. Lehrbuchmäßig steigt der Kurs seit Ablauf der Jahresfrist:
      http://www.wallstreet-online.de/aktien/augusta-technologie-a…

      Bleibt zu hoffen, dass man hier im Windschatten von Elliot genauso gut fahren kann wie bei Demag/Terex. Elliot hält 20%


      Augusta ist gerade unter mäßigen Umsätzen ohne Meldung um 8% angesprungen.
      Avatar
      schrieb am 30.09.13 08:30:50
      Beitrag Nr. 2.106 ()
      Bei Joyou gab es am Freitag nach Ankündigung des Übernahmeangebots von Lilxil noch eine vermeintliche Klarstellung von Joyou (siehe unten). Der darin beschriebene Sachverhalt überfordert mein rechtliches Wissen schlichtweg. Vom Bauchgefühl wirkt das Vorgehen grenzwertig. Wenn ein Pflichtangebot gesetzlich vorgeschrieben ist und dieses erst gemacht werden kann, wenn ich über 30%+x auch faktisch verfüge, kann ich da eine Art Platzhalter wählen, um ein Anziehen des 3-Monatsschnitts zu verhindern?

      Grundsätzlich würde es ja Sinn machen, wenn mit der Meldung zur Einigung zwischen Lilxil und Grohe die 3-Monatsfrist zu laufen beginnt, da man ansonsten in der Wartezeit zur Kartellfreigabe schön den Kurs manipulieren könnte.

      Danke schon mal im voraus für sicher wieder kompetente Antworten.


      "Sehr geehrte Damen und Herren,
      nach der Ad-hoc Mitteilung von gestern zu dem beabsichtigten öffentlichen
      Übernahmeangebot für Aktien der Joyou AG, möchte Sie der Vorstand der Joyou AG
      über Folgendes informieren:
      • Die Veränderung der Großaktionärsstruktur bei der Grohe Gruppe, von nun an Lixil,
      verpflichtet diese, ein öffentliches Übernahmeangebot nach deutschem
      Übernahmerecht zu stellen. Aus juristischer Sicht hätte nur der Abschluss der
      Übernahme ein so genanntes „Pflichtangebot“ erfordert. Da das Geschäft erst
      abgeschlossen werden kann, wenn die Zustimmung der Kartellbehörde vorliegt, hat
      Lixil bereits bei Unterzeichnung der Transaktion ein sogenanntes „freiwilliges
      Übernahmeangebot“ abgegeben, um sich den benötigten Zeitraum offenzuhalten, der
      für die Berechnung des gewichteten Durchschnittspreises des dreimonatigen
      Handelsvolumens erforderlich ist. Dieser Durchschnittspreis wird dem Angebotspreis
      von Lixil entsprechen.
      • Die neuen Großaktionäre der Grohe Gruppe beabsichtigen, Joyou AG und Grohe
      Gruppe S.à.r.l, als eigenständige Unternehmen zu behalten und planen weder ein
      Delisting noch daraus folgend einen Squeeze-out durchzuführen. Daher kündigte Lixil
      das öffentliche Übernahmeangebot zum gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpreis
      an. Entsprechend den Regeln des deutschen Übernahmerechts wird es dem
      gewichteten Durchschnittspreis des dreimonatigen Handelsvolumens entsprechen
      und unter dem Aktienkurs zum Zeitpunkt der Ankündigung liegen.
      • Der Vorstand hat keine Aktien verkauft, die die Vereinbarung zum Erwerb der
      Aktien betreffen, welche von den Grohe-Anteilseignern gestern unterzeichnet wurde.
      Für Joyou sind die neue Partnerschaft und die neuen Aktionäre von großem Nutzen
      in Bezug auf die Wachstumschancen und die Stärkung der Marke Joyou in der
      Region Asien-Pazifik.
      Mit freundlichen Grüßen
      Vorstand
      Joyou AG"
      Avatar
      schrieb am 30.09.13 09:35:43
      Beitrag Nr. 2.107 ()
      Inhalt: alles ok. Das Angebot wird unter dem jetzigen Preis liegen und es ist keine Strukturmaßnahme geplant ... derzeit. Mal sehen, wie es in einem Jahr aussieht.
      Avatar
      schrieb am 30.09.13 10:10:09
      Beitrag Nr. 2.108 ()
      Zitat von 525700: Inhalt: alles ok. Das Angebot wird unter dem jetzigen Preis liegen und es ist keine Strukturmaßnahme geplant ... derzeit. Mal sehen, wie es in einem Jahr aussieht.


      Aber muss denn Lilxil nach Übertragung der Aktien von Grohe dann nochmals ein Angebot aufgrund der gesetzlichen Pflichten machen? Falls ja: Ab wann läuft dann die 3-Monatspflicht los? Analog zum jetzigen folgenden freiwilligen Übernahmeangebot oder entsprechend der Verkündung des gesetzlichen Angebots?
      Avatar
      schrieb am 30.09.13 12:16:07
      Beitrag Nr. 2.109 ()
      Meines Erachtens nach, haben die das durch das freiwillige Angebot erledigt.
      Avatar
      schrieb am 30.09.13 13:41:55
      Beitrag Nr. 2.110 ()
      Zitat von 525700: Meines Erachtens nach, haben die das durch das freiwillige Angebot erledigt.


      Danke für die Antwort. Ist ja auch grundsätzlich nachvollziehbar. Ansonsten könnte man den Kurs auch schön hoch manipulieren.
      Avatar
      schrieb am 30.09.13 19:41:24
      Beitrag Nr. 2.111 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.386.919 von Ahnung? am 04.09.13 20:35:36Am 6.9.2013 war mündliche Verhandlung vor dem OLG Ffm wg. Hoechst Squeeze-Out.
      War jemand dabei und kennt den neuen Stand der Dinge?
      Avatar
      schrieb am 30.09.13 19:55:49
      Beitrag Nr. 2.112 ()
      Abfindung bei terex unter kurs
      Avatar
      schrieb am 01.10.13 15:23:37
      Beitrag Nr. 2.113 ()
      COMPUTEC MEDIA Aktiengesellschaft: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses im Handelsregister

      COMPUTEC MEDIA Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Delisting

      01.10.2013 15:20

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Der Beschluss der Hauptversammlung der Computec Media AG vom 25. Juli 2013
      über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Computec Media
      AG auf die Marquard Media International AG, Zug/Schweiz, Hauptaktionärin
      gemäß §§ 327a ff. AktG, wurde heute in das Handelsregister der Gesellschaft
      eingetragen.
      Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind
      alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Marquard Media International
      AG übergegangen. Die Modalitäten der Auszahlung der festgesetzten
      Barabfindung in Höhe von 8,91 Euro je auf den Inhaber lautender Stückaktie
      werden in Kürze gesondert bekannt gegeben.
      Die Börsennotierung der Aktien der Computec Media AG wird voraussichtlich
      in Kürze eingestellt. Ab der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das
      Handelsregister verbriefen die in den Depots von Minderheitsaktionären noch
      verbuchten Aktien der Computec Media AG lediglich die genannten
      Barabfindungsansprüche.
      Der Vorstand


      01.10.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: COMPUTEC MEDIA Aktiengesellschaft
      Dr.-Mack-Str. 83
      90762 Fürth
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)911 2872-100
      Fax: +49 (0)911 2872-200
      E-Mail: info@computec.de
      Internet: www.computec.de
      ISIN: DE0005441000
      WKN: 544100
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
      Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      Avatar
      schrieb am 04.10.13 19:03:20
      Beitrag Nr. 2.114 ()
      Zitat von straßenköter: Bei IFA Hotel ist ja schon länger jederzeit ein Squeeze Out möglich, da die beiden Hauptaktionäre über 95% besitzen. Ein lang andauernder Streit wurde vor kurzem beendet. Heute kam eine Stimmrechtsmitteilung (siehe unten) mit der ich nichts anfangen kann, da sie von den Namen der beteiligten Gesellschaften und der Höhe des gemeldeten Bestands so gar nicht in bisherigen Anteilsbesitz laut Consors passt.

      Anteilsbestand laut Consors:

      Eustasio López González 65,98%
      Vik Beteiligung und Verwaltung GmbH 29,09%
      Streubesitz 3,79%
      eigene Anteile 1,14%

      Ist das unbeachtlich oder gab es da irgendeine Umstrukturierung hinsichtlich einer zu erwartenden Strukturmaßnahme?


      IFA Hotel & Touristik AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      IFA Hotel & Touristik AG

      05.09.2013 08:28

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
      ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------


      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 26 WpHG

      Die Invertur Helsan SLU, Las Palmas, Spanien (Meldepflichtige) hat uns am
      04.09.2013 gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 WpHG mitgeteilt, dass der
      Stimmrechtsanteil der Invertur Helsan SLU an der IFA Hotel & Touristik AG,
      Duisburg ('Emittentin'), am 4. September 2013 die Stimmrechtsschwellen von
      3, 5, 10, 15, 20, 25, 50 % der Stimmrechte an der Emittentin überschritten
      hat und nunmehr 64,19 % der Stimmrechtsanteile (= 4.236.518 Stimmrechte)
      beträgt.

      Die vorgenannten Stimmrechte sind der Invertur Helsan SLU vollständig nach
      § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. S. 2 und 3 WpHG über die von ihr
      kontrollierten Gesellschaften, deren Stimmrechtsanteil an der Emittentin
      jeweils 3% oder mehr beträgt, zuzurechnen:

      - Hijos de Francisco López Sánchez S.A., Las Palmas,

      - deren Tochtergesellschaft Lopesan Touristik S.A., Las Palmas,

      - deren Tochtergesellschaft Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., Las
      Palmas; sowie

      - deren Tochtergesellschaft BT Beteiligungs Treuhand GmbH, Duisburg.

      Von diesen Stimmrechten hält jeweils direkt die Lopesan Touristik S.A.
      26.400 Stimmrechte, die Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. 3.391.001
      Stimmrechte und die BT Beteiligungs Treuhand GmbH 819.117 Stimmrechte.

      Zusätzlich sind der Invertur Helsan SLU von den 4.236.518 Stimmrechten über
      diese Tochtergesellschaften 3.391.001 Stimmrechte (= 51,38 % der
      Stimmrechte) auch aufgrund einer der BT Beteiligungs Treuhand GmbH
      erteilten Vollmacht nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 iVm S. 2 und 3 WpHG
      zuzurechnen.


      Heute kam die Mitteilung, dass einer der beiden Hauptaktionäre verkauft hat:
      http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/ifa-hotel-touristik-veroeff…

      Wenn man davon ausgeht, dass der andere Hauptaktionär der Käufer wär, sollte der SO vor der Tür stehen. Aufgrund des CF und des Buchwerts sollten deutlich höhere Kurse möglich sein.
      Avatar
      schrieb am 08.10.13 11:12:50
      Beitrag Nr. 2.115 ()
      Interessante Adhoc heute bei Intertainment:
      http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/intertainment-intertainme…
      Hintergrund Intertaiment: In den USA verfolgt Intertaiment Rechtsstreitigkeiten, bei denen versucht wird, insgesamt über 200 Mill. US-Dollar Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Daraufhin habe ich mal das unten stehende Posting im Thread zu Intertaiment verfasst. Vielleicht kann auch hier einer eine Antwort geben, ob das unten beschriebene Szenario möglich ist.

      "Als ich die Adhoc gelesen habe, musste ich nach Jahren wieder einmal bei Intertainment reingucken. Man das Klageverfahren gibt es ja immer noch. Da ich fast nur noch in Übernahmesituationen investiere, habe ich mir mal gleich die Aktionärsstruktur angeguckt. Laut Consors hält Kinowelt etwa 72%. Jetzt zeichnen die die Kapitalerhöhung, so dass knapp 3% hinzukommen.

      Soweit die Ausgangslage bzw. die Fakten. Jetzt fange ich mal an laut zu denken: Mit 75% kann man einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) abschließen. Das bedeutet, dass das herrschende Unternehmen sich sämtliche Gewinne einverleiben kann bzw. sämtliche Verluste ausgleichen muss. Der Streubesitz erhält im Rahmen des BuG ein Abfindungsangebot nach dem Ertragswertverfahren, wobei mindestens der volumengewichtete 3-Monatsschnitt bezahlt werden muss. Wer die Abfindung nicht annimmt, erhält danach eine jährliche Ausgleichszahlung, also eine Art Garantiedividende.

      Jetzt spinne ich mal weiter:
      1. Kinowelt hält 75% oder mehr
      2. Kinowelt schließt einen BuG ab,
      3. Das Abfindungsangebot bzw. die Ausgleichszahlung ist aufgrund fehlender Erträge sehr niedrig, so dass nur der Schnitt bzw. eine Minidividende gezahlt werden muss,
      4. Die Klage wird im Rahmen eines Vergleichs/Urtels erfolgreich umgesetzt
      5. Ihr seht von dem Geld nichts

      Ob dies möglich ist, weiß ich in keinster Weise. Ist nur so ein Gedankengang. Vielleicht investiert Kinowelt auch nur die 300k, um den Restwert der 72% zu sichern."
      Avatar
      schrieb am 08.10.13 16:52:14
      Beitrag Nr. 2.116 ()
      Squeeze-out Lindner Holding KGaA: gerichtlich bestellter Gutachter kommt auf einen Wert von mehr als EUR 35,- je Aktie
      von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

      In dem vor dem Landgericht München I laufenden Spruchverfahren bezüglich des Squeeze-out bei der Lindner Holding KGaA hat der gerichtlich bestellte Sachverständige WP Dipl.-Kfm. Wolfgang F. Deitmer, Münster, nunmehr sein Gutachten vorgelegt (Gutachten vom 6. September 2013). Er kommt darin auf einen angemessenen Barabfindungbetrag in Höhe von EUR 35,48 bzw. - bei einer "unternehmensindividuellen Ausschüttungspolitik" (Ausschüttungsquote von 40 %) - sogar auf einen Betrag von EUR 35,72.

      Die Erhöhung durch den Sachverständigen beruht auf vier Modifikationen zum Vorgehen der Antragsgegnerin:

      Verminderung des Basiszinssatzes von einheitlich 5,0 % auf 2,22 % in 2005, 2,44 % in 2006, 2,65 % in 2007 und 4,67 % ab 2008,
      Verminderung der Marktrisikoprämie von 5,5 % auf (immer noch sehr hohe) 5,0 %,
      Verminderung des unverschuldeten Betafaktors von 0,72 auf 0,58 und
      abweichende Verwendung des unverschuldeten Betafaktors.

      Die Antragsgegnerin, die Linder Beteiligungs GmbH, hatte eine Abfindung in Höhe von lediglich EUR 28,52 angeboten (ein Betrag deutlich unterhalb der Börsenkurse). Der nunmehr festgestellte Wert würde somit eine erhebliche Anhebung um ca. ein Viertel bedeuten.

      Bei der mündlichen Verhandlung im August 2011 hatte das Gericht eine Anhebung des Barabfindungsbetrags auf EUR 33,50 vorgeschlagen, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2011/08/squeeze-out-lindn…

      LG München I, Az. 5HK O 6680/10
      gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Gertraud Stemberger, M.B.L. (Schneider Geiwitz & Partner)
      Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Lindner Beteiligungs GmbH:
      Rechtsanwälte Zirngibl Langwieser, RA Dr. Thomas Zwissler


      Quelle
      http://spruchverfahren.blogspot.de/2013_10_01_archive.html
      Avatar
      schrieb am 09.10.13 22:45:07
      Beitrag Nr. 2.117 ()
      GBW AG: Beherrschungsvertrag

      GBW AG / Schlagwort(e): Vertrag/Squeeze-Out

      09.10.2013 / 19:00

      ---------------------------------------------------------------------

      Beherrschungsvertrag zwischen der GBW AG als abhängigem Unternehmen
      und der Pearl AcquiCo Eins GmbH & Co. KG als herrschendem Unternehmen
      paraphiert. Pearl AcquiCo Eins GmbH & Co. KG konkretisiert
      Squeeze-out-Verlangen und legt Barabfindung auf EUR 21,32 fest.

      München, 9. Oktober 2013. - Der Aufsichtsrat der GBW AG hat in seiner
      heutigen Sitzung dem Abschluss eines Beherrschungsvertrags zwischen der
      Pearl AcquiCo Eins GmbH & Co. KG als herrschendem und der GBW AG als
      beherrschtem Unternehmen zugestimmt. Über den Beherrschungsvertrag und das
      konkretisierte Squeeze-out-Verlangen der Pearl AcquiCo Eins GmbH & Co. KG
      soll in der außerordentlichen Hauptversammlung der GBW AG entschieden
      werden; sie ist für den 28. November 2013 in München vorgesehen.

      Der Vorstand der GBW AG und die Geschäftsführung Pearl AcquiCo Eins GmbH &
      Co. KG, München (nachfolgend: 'Pearl AcquiCo') haben den am 18. Juni 2013
      angekündigten Beherrschungsvertrag zwischen der Pearl AcquiCo als
      herrschender Gesellschaft und der GBW AG als abhängiger Gesellschaft heute
      paraphiert. Der Aufsichtsrat der GBW AG hat ebenfalls heute dem Abschluss
      des Beherrschungsvertrags zugestimmt. Die außerordentliche Hauptversammlung
      der GBW AG soll am 28. November 2013 um ihre zur Wirksamkeit erforderliche
      Zustimmung gebeten werden. Die Gesellschafterversammlung der Pearl AcquiCo
      hat dem Beherrschungsvertrag heute zugestimmt. Der Beherrschungsvertrag
      wird nach Unterzeichnung und mit Eintragung in das Handelsregister der GBW
      AG wirksam.

      Gegenstand des Beherrschungsvertrags ist unter anderem eine Barabfindung
      gemäß § 305 AktG in Höhe von EUR 21,32 je Inhaberstückaktie der GBW AG mit
      einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 (GBW-Aktie) und eine
      Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG von brutto EUR 0,83
      (Bruttoausgleichsbetrag) je GBW-Aktie abzüglich des Betrags etwaiger
      Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlags nach dem jeweils für diese
      Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz, wobei
      dieser Abzug nur auf den Teilbetrag des Bruttoausgleichsbetrags je
      GBW-Aktie vorzunehmen ist, der sich auf die mit Körperschaftsteuer
      belasteten Gewinne der GBW bezieht. Nach diesem Abzug beträgt der
      Nettoausgleichsbetrag EUR 0,73 auf Basis aktueller Verhältnisse.

      Weiter hat die Pearl AcquiCo heute in Bestätigung und Konkretisierung ihres
      Übertragungsverlangens vom 18. Juni 2013 an die GBW AG das Verlangen
      gerichtet, die Hauptversammlung der GBW AG über die Übertragung der Aktien
      der Minderheitsaktionäre auf die Pearl AcquiCo als Hauptaktionärin gegen
      Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
      beschließen zu lassen (sogenannter Squeeze-out). Der erforderliche
      Beschluss über den Squeeze-out soll ebenfalls in der außerordentlichen
      Hauptversammlung der GBW AG am 28. November 2013 gefasst werden. Die Pearl
      AcquiCo hat die Höhe der Barabfindung auf EUR 21,32 je GBW-Aktie
      festgelegt. Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen der außerordentlichen
      Hauptversammlung, den Squeeze-out zu beschließen.

      Weitere Details wird der Vorstand der GBW AG in Kürze im Bundesanzeiger und
      auf der GBW-Internetseite veröffentlichen.

      Über die GBW Gruppe
      Die GBW Gruppe ist eines der größten bayerischen Wohnungsunternehmen und
      setzt in vielerlei Hinsicht Maßstäbe. Sozial orientiert und mit effizienten
      Prozessen bewirtschaftet die GBW Gruppe ein attraktives Portfolio mit rund
      32.000 Wohnungen an wichtigen Standorten in Bayern. Das Unternehmen
      betreibt ein nachhaltiges Portfoliomanagement mit dem Ziel, den Wert des
      Immobilienbestandes kontinuierlich zu steigern. Der Anteil der geförderten
      Wohnungen im GBW-Bestand liegt bei rund einem Drittel. Damit leistet die
      GBW Gruppe einen wichtigen Beitrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums.
      Mehr dazu im Internet unter www.gbw-gruppe.de.


      GBW AG
      Dom-Pedro-Straße 19
      80637 München

      Telefon 0 89 3 06 17 - 0
      Telefax 0 89 3 06 17 - 3 25
      info@gbw-gruppe.de
      www.gbw-gruppe.de

      Bereich
      PR/IR
      Ansprechpartner
      Katja Neese
      Telefon 0 89 3 06 17 - 481
      Katja.neese@gbw-gruppe.de


      Ende der Corporate News

      ---------------------------------------------------------------------

      09.10.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
      übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
      verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
      http://www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------


      233995 09.10.2013
      Avatar
      schrieb am 10.10.13 17:30:41
      Beitrag Nr. 2.118 ()
      Elliot ist mit 10% bei Kabel Deutschland dabei.
      http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/kabel-deutschland-holding-r…
      Avatar
      schrieb am 10.10.13 18:02:11
      Beitrag Nr. 2.119 ()
      Die Großaktionäre bei IFA Hotel verstoßen fleißig gegen das WpHG, denn der Verkauf des Paktets von größer 25% wurde erst 2,5 Monate verspätet gemeldet. Der Käufer hat sich bis heute nicht geäußert (wenn man nicht davon ausgeht, dass das Paket in kleinen Paketen unter 3% verkauft wurde).
      Avatar
      schrieb am 11.10.13 15:15:04
      Beitrag Nr. 2.120 ()
      Aus dem Bundesanzeiger:

      F.X. Meiller Beteiligungs-GmbH
      München
      Bekanntmachung eines gerichtlichen Vergleichs im Spruchverfahren „Rathgeber AG“
      Beschluss des Landgerichts München I vom 01.10.2013, Az.: 5 HK O 21451/12
      Präambel:

      Die Hauptversammlung der Rathgeber AG vom 19.6.2012 fasste den Beschluss, die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin F.X. Meiller Beteiligungs-GmbH gegen eine Barabfindung in Höhe von € 1.385,-- je Stückaktie zu übertragen. Der Beschluss wurde am 31.7.2012 in das Handelsregister eingetragen. Zwischen diesen beiden Gesellschaften besteht seit 2003 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

      Insgesamt 14 Antragsteller – unter anderem Prof. Dr. Ekkehard Wenger, Fritz Bäßler, Dipl. Jur. Markus Jaeckel, Anton Bichlmeier, Norbert Kind, Milaco GmbH, CIA Consulting Investment Asset Management GmbH, SCI AG, Vereinsbrauerei zu Zwickau AG i.L., Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH und Actienbrauerei Gohlis AG i.L. – haben ein Spruchverfahren beim Landgericht München I zur Festsetzung einer angemessenen Barabfindung eingeleitet. Zur Begründung berufen sie sich vor allem darauf, die Planansätze seien gerade in Bezug auf die angenommenen Mieten und Mietsteigerungen deutlich zu niedrig, die Kosten für die Errichtung eines Gebäudes sowie den Finanzierungszins mit 3,25 % dagegen überhöht. In der Ewigen Rente müsse es gerade bei den Instandhaltungsaufwendungen zu Korrekturen zugunsten der Aktionäre kommen. Der Liquidationswert sei angesichts der Baulandpreise, stiller Reserven und der Situation am Münchner Immobilienmarkt deutlich höher anzusetzen. Über die Kapitalisierung der Ausgleichszahlung komme es angesichts eines fehlerhaft ermittelten Kapitalisierungszinssatzes zu einer deutlich höheren Abfindung.

      Die Antragsgegnerin hält den in der Hauptversammlung festgesetzten Abfindungsbetrag je Aktie für angemessen. Die Planung der Mietzinsentwicklung wie auch der Kosten entspreche den Gegebenheiten in Moosach und berücksichtige die Vorgaben der Landeshauptstadt München über sozial gebundenen Wohnungsbau auf dem Areal. Über den Liquidationswert könne angesichts der sachverständigen Begutachtung des Grundstückswerts im Vorfeld der Hauptversammlung eine höhere Abfindung nicht erreicht werden. Der Kapitalisierungszinssatz sei sachgerecht in Anwendung kapitalmarktorientierter Modelle ermittelt worden.

      Auf Vorschlag des Gerichts schließen die Beteiligten unter Aufrechthaltung ihrer jeweiligen unterschiedlichen Rechtsauffassungen zur Angemessenheit der Barabfindung folgenden
      Vergleich:
      I.
      1.

      Die gezahlte Barabfindung von € 1.385,-- je Stückaktie wird auf € 1.708,-- je Aktie erhöht. Der Erhöhungsbetrag von € 323,-- ist seit dem Tag der Hauptversammlung, also ab dem 19.6.2012, mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
      2.

      Die sich aus Ziffer I. 1. ergebenden Zahlungsverpflichtungen sind unverzüglich und unaufgefordert durch die Antragsgegnerin zu erfüllen. Bereits geleistete Zahlungen sind anzurechnen.
      3.

      Die Erfüllung aller sich aus den vorstehenden Regelungen ergebenden Nachzahlungsverpflichtungen ist für die ehemaligen Aktionäre der Rathgeber AG kosten-, provisions- und spesenfrei.
      II.

      Dieser Vergleich wird mit seiner Feststellung durch Beschluss gemäß § 11 Abs. 4 Satz 2 SpruchG wirksam. Mit der Feststellung ist das gerichtliche Spruchverfahren beendet. Der gemeinsame Vertreter stimmt dem Vergleich zu und verzichtet auf das Recht zur Fortführung des Verfahrens gemäß § 6 Abs. 3 SpruchG.
      III.

      Dieser Vergleich wirkt für alle ehemaligen außenstehenden Aktionäre der Rathgeber AG. Er stellt insoweit einen echten Vertrag zugunsten Dritter dar (§§ 328 ff. BGB).
      IV.

      […]
      V.
      1.

      Mit der Erfüllung dieses Vergleichs sind alle Ansprüche der Antragsteller und der ehemaligen Aktionäre sowie des gemeinsamen Vertreters der ehemaligen Aktionäre, gleich welcher Art und gleich welchen Rechtsgrunds im Zusammenhang mit dem Spruchverfahren sowie etwaige Ansprüche nach § 327 b Abs. 2 2. Hs. AktG, erledigt und abgegolten.
      2.

      Dieser Vergleich enthält sämtliche Abreden der Beteiligten, die zur Beilegung des Spruchverfahrens getroffen wurden. Weitere Absprachen wurden nicht getroffen. Soweit solche noch zu treffen wären, bedürfen sie der Schriftform. Die Antragsgegnerin versichert, dass im Zusammenhang mit diesem Vergleich den Antragstellern und/oder ehemaligen Aktionären der Rathgeber AG keine Sondervorteile gewährt, zugesagt, oder in Aussicht gestellt worden sind.
      3.

      Sollte eine Bestimmung dieses Vergleichs unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit seiner übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck kommenden Sinn und Zweck wirtschaftlich am Nächsten kommt.
      4.

      Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vergleich ist München.
      VI.

      Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, diesen Vergleich auf ihre Kosten seinem wesentlichen Inhalt nach unverzüglich in der nächst erreichbaren Ausgabe des elektronischen Bundesanzeigers, einem börsentäglich erscheinenden Börsenpflichtblatt (nicht jedoch in dem Druckerzeugnis „Frankfurter Allgemeine Zeitung“) sowie der Internetplattform „SmallCapIdeas“ (www.sci-ag.de) bekannt zu machen.
      II.

      Der Geschäftswert wird auf € 200.000,-- festgesetzt.
      III.

      Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung vom 30.12.2013 wird aufgehoben.
      Gründe:
      1.

      Die Entscheidung über die Feststellung des Vergleichsinhalts hat ihre Grundlage in § 11 Abs.4 SpruchG.
      2.

      Der Geschäftswert und der Gegenstandswert des Vergleichs waren aufgrund von § 15 Abs. 1 Satz 2 2. Hs. SpruchG festzusetzen.
      3.

      Da das Spruchverfahren durch den Vergleich beendet ist, konnte der Termin zur Verkündung einer Entscheidung aufgehoben werden.

      Dr. Krenek, VorsRi LG



      im Oktober 2013

      F.X. Meiller Beteiligungs-GmbH

      Die Geschäftsführung
      Avatar
      schrieb am 11.10.13 16:59:05
      Beitrag Nr. 2.121 ()
      Kann einer berichten wie der Sachstand bei der Verschmeldzung der Reply AG ist?...Hier müssen doch m.E Fristen eingehalten wuerden.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 11.10.13 21:25:12
      Beitrag Nr. 2.122 ()
      DGAP-Adhoc: KHD Humboldt Wedag International AG: Freiwilliges Übernahmeangebot (deutsch)

      Fr, 11.10.13 16:47

      KHD Humboldt Wedag International AG: Freiwilliges Übernahmeangebot

      KHD Humboldt Wedag International AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen

      11.10.2013 16:47

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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      KHD Humboldt Wedag International AG Ad-hoc Veröffentlichung - Freiwilliges
      Übernahmeangebot

      Köln, 11. Oktober 2013 - AVIC International Engineering Holdings Pte. Ltd.,
      Europe Project Management Pte. Ltd., Europe Technology Investment Pte. Ltd.
      und Europe Engineering Holdings Pte. Ltd. haben heute gemäß § 10 WpÜG ihre
      Entscheidung veröffentlicht, ein gemeinsames freiwilliges öffentliches
      Übernahmeangebot an alle Aktionäre der KHD Humboldt Wedag International AG
      zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien (ISIN: DE0006578008
      / WKN: 657800) gegen Zahlung von EUR 6,45 je Aktie abzugeben. Vorstand und
      Aufsichtsrat der KHD Humboldt Wedag International AG werden das Angebot
      nach Vorlage prüfen und eine an die Aktionäre der KHD Humboldt Wedag
      International AG gerichtete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG veröffentlichen.

      Über KHD
      KHD zählt zu den weltweit führenden Anbietern von Ausrüstungen und
      Dienstleistungen für Zementproduzenten und verfügt über mehr als 150 Jahre
      Erfahrung im Zementanlagenbau. Zu den Kernkompetenzen des
      technologiefokussierten Konzerns zählen Verfahrenstechnik und
      Projektdurchführung. KHD bietet eine breite Palette an Produkten und
      Dienstleistungen für die Zementindustrie und bietet eine Vorreiterrolle bei
      umweltfreundlichen und energieeffizienten Produkten für Mahl- und
      Pyroprozess-Technologien. Die Holdinggesellschaft KHD Humboldt Wedag
      International AG mit Sitz in Köln steuert dabei die international tätigen
      Tochtergesellschaften. Weltweit beschäftigt der Konzern über 750
      Mitarbeiter und ist mit Kundenservicecentern in Wachstumsmärkten wie
      Indien, Russland und der Region Asien-Pazifik vertreten. Die KHD Humboldt
      Wedag International AG (ISIN: DE0006578008, WKN: 657800) ist an der
      Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) notiert. Weitere
      Informationen finden Sie unter www.khd.com.

      Zusatzinformationen:
      ISIN: DE0006578008
      WKN: 657800
      Marktsegment: Regulierter Markt (General Standard) der Frankfurter
      Wertpapierbörse
      KHD Humboldt Wedag International AG
      Colonia-Allee 3
      51067 Köln

      Ende der Ad-hoc Mitteilung

      Kontakt
      KHD Humboldt Wedag International AG
      Michael Nielsen
      Investor Relations
      Tel.: +49 (0)221 - 6504-1500
      E-Mail: michael.nielsen@khd.com
      Website: www.khd.com


      11.10.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
      Avatar
      schrieb am 11.10.13 21:25:57
      Beitrag Nr. 2.123 ()
      Übernahmeangebot <DE0005419105>; <DE0006916406>


      Zielgesellschaft: PIRONET NDH AG; Bieter: CANCOM SE

      WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
      öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34
      des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

      Bieter:
      CANCOM SE
      Erika-Mann-Str. 69, 80636 München, Deutschland
      eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 203845
      Ansprechpartner: Beate Rosenfeld
      Tel.: 089 / 54054 5193
      Email: beate.rosenfeld@cancom.de

      Zielgesellschaft:
      PIRONET NDH AG
      Von-der-Wettern-Straße 27, 51149 Köln, Deutschland
      eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 26734
      ISIN DE0006916406 / WKN 691640

      Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird
      nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für
      Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter http://www.cancom.de unter
      der Rubrik Investor Relations erfolgen.

      Angaben des Bieters:

      Die CANCOM SE hat am 10. Oktober 2013 entschieden, ein freiwilliges
      öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) zum Erwerb der auf den Inhaber
      lautenden Stückaktien der PIRONET NDH AG abzugeben.

      Die CANCOM SE beabsichtigt, den Aktionären der PIRONET NDH AG zu den in der
      Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen
      anzubieten, die von ihnen an der PIRONET NDH AG gehaltenen Stückaktien mit
      einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von je EUR 1,00 (ISIN
      DE0006916406 / WKN 691640) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR
      4,50 je PIRONET NDH AG-Aktie zu erwerben.

      Das Übernahmeangebot der CANCOM SE wird unter dem Vorbehalt der üblichen in
      der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen
      ergehen. Dies kann auch das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle
      beinhalten. Das Übernahmeangebot der CANCOM SE wird unter
      kartellrechtlichem Vorbehalt stehen.

      Wichtige Informationen:

      Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
      Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der PIRONET
      NDH AG dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche
      Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der
      Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
      in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Der Bieter behält sich vor, in den
      endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des öffentlichen Übernahmeangebots
      von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern
      von Aktien der PIRONET NDH AG wird dringend empfohlen, die
      Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen
      Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht
      worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

      Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot und
      weiterer, das Angebot betreffender Informationen wird nach der Gestattung
      durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter
      http://www.cancom.de unter der Rubrik Investor Relations erfolgen.

      München, den 10. Oktober 2013

      CANCOM SE
      Vorstand

      Ende der WpÜG-Meldung

      10.10.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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      Notiert: PIRONET NDH AG: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart
      CANCOM
      SE: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin,
      Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
      Avatar
      schrieb am 12.10.13 18:16:54
      Beitrag Nr. 2.124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.612.835 von Sly1962 am 11.10.13 16:59:05Der HV-Beschluss ist da, wurde aber noch nicht ins HReg. eingetragen, zumal jetzt auch Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen laufen. Vgl. nachfolgende Meldungen/Veröffentlichungen der SdK und aus dem Bundesanzeiger:

      Von SdK-Homepage:

      SdK ermöglicht Reply Aktionären Ausscheiden gegen Barabfindung – Spruchverfahren geplant

      Die ordentliche Hauptversammlung der Reply Deutschland AG vom 18./19. Juli 2013 hat dem Verschmelzungsplan gemäß § 122a UmwG mit der Reply S.p.A. als übernehmender Gesellschaft und der Reply Deutschland AG als übertragender Gesellschaft zugestimmt.

      Der Verschmelzungsplan sieht als Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens der Reply Deutschland AG im Wege der Verschmelzung nach § 122a f. UmwG die Gewährung von 5 Aktien der Reply S.p.A. für je 19 Aktien der Reply Deutschland AG an die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung vorhandenen Aktionäre der Reply Deutschland AG vor.

      Darüber hinaus sieht der Entwurf des Verschmelzungsplans nach § 122i UmwG für Aktionäre, die gegen den Verschmelzungsbeschluss der Reply Deutschland AG Widerspruch zur Niederschrift erklären, ein angemessenes Abfindungsangebot in Höhe von EUR 10,95 je Aktie vor.

      Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hat für alle von ihr vertretenen Stimmrechte gegen den Verschmelzungsplan gestimmt und Widerspruch zur Niederschrift des Notars gegeben. Aus Sicht der SdK erscheinen das angebotene Umtauschverhältnis und die Barabfindung nicht angemessen. Daher wird die SdK auch ein Spruchverfahren einleiten, um gerichtlich eine Nachbesserung für die Aktionäre der Reply Deutschland AG zu erreichen.

      Aus Bundesanzeiger vom 18.09.2013:

      Wir nehmen Bezug auf unsere am 12. September 2013 im Bundesanzeiger veröffentlichte Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG und korrigieren und aktualisieren diese wie folgt:

      Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass die Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, der Herr Karl-Walter Freitag, die Vereinsbrauerei zu Zwickau AG i.L., die Kölner Bürgergesellschaft von 1863 (Actiengesellschaft), die JKK Beteiligungs-GmbH, die Gemeinschaftsdepot Konservativ GbR, die Frau Caterina Steeg sowie die Frau Christa Götz, allesamt Minderheitsaktionäre unserer Gesellschaft, gegen die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Verschmelzungsplan zwischen der Reply Deutschland AG als übertragendem Rechtsträger und der Reply S.p.A., Turin, Italien, als übernehmendem Rechtsträger) unserer Hauptversammlung vom 18. und 19. Juli 2013 Anfechtungsklage hilfsweise Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der vorgenannten Beschlussfassung erhoben haben. Die Klagen sind vor dem Landgericht Dortmund, VI. Kammer für Handelssachen, unter den Aktenzeichen 20 O 31/13, 20 O 33/13, 20 O 34/13 und 20 O 35/13 rechtshängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt; er wird gesondert bekannt gegeben.
      Avatar
      schrieb am 12.10.13 18:28:34
      Beitrag Nr. 2.125 ()
      Bis wann muss die Verschmelzung durch sein??? Gibt es da nicht eine Frist??
      Avatar
      schrieb am 12.10.13 18:51:00
      Beitrag Nr. 2.126 ()
      Was für eine Frist ist hier gemeint ("...Bis wann muss die Verschmelzung durch sein?")?

      Hinsichtlich der Auszahlung der Barabfindung an die Aktionäre, welche hiergegen Widerspruch erklärt haben (ist geregelt in § 6 des Verschmelzungsplans), zur Einleitung eines etwaigen Spruchverfahrens oder zur "Wirksamkeit" der Verschmelzung schlechthin (hinsichtlich Letzterem ist mir nichts bekannt)?
      Avatar
      schrieb am 14.10.13 08:37:28
      Beitrag Nr. 2.127 ()
      Nein ich meine den Zeitpunkt bis zu dem die Verschmelzung durchgeführt und eingetragens ein muss.
      Avatar
      schrieb am 14.10.13 09:09:22
      Beitrag Nr. 2.128 ()
      Was ist denn von dem Übernahmeangebot bei KHD zu halten? Das Angebot beläuft sich auf 6,45 Euro, wobei die Netto-Cashposition immerhin 4,59 Euro pro Aktie betragen soll. Da relativiert sich das optisch teure KGV.
      http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/khd-humboldt-wedag-intern…
      Avatar
      schrieb am 14.10.13 09:10:46
      Beitrag Nr. 2.129 ()
      Das regelt das UmwG.

      spätestens 8 Monate nach Stichtag muß die Eintragung durchgeführt sein.

      Um herauszufinden, ob Du es verstanden hast oder Dir nur keine Denkarbeit machen möchtest:
      Finde heraus, welches Datum der Stichtag hat und schreib es hier rein ;)
      Avatar
      schrieb am 14.10.13 09:36:09
      Beitrag Nr. 2.130 ()
      dann müsste die Verschmelzung ja am 01.11.2013 vollzogen sein. Wie soll das denn bei den vorliegenden Anfechtungen funktionieren?? Wie siehst du die Chancen ggf auch auf ein Freigabeverfahren.Ist schon ein Termin anberaumt??Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen das die Italiener auf ein Freigabeverfahren verzichten
      Avatar
      schrieb am 14.10.13 10:18:59
      Beitrag Nr. 2.131 ()
      Tendenziell richtig. Der Stichtag war der 31.03.2013. Innerhalb von 8 Monaten nach dem Stichtag muss die Handelsregistereintragung durchgeführt sein. 31.03. + 8 Mon. sind der 30.11.
      Deadline also 01.12. Wenn bis dahin nicht eingetragen, dann ist die Verschmelzung in diesem Anlauf nicht mehr zu machen.

      Freigabeverfahren wäre eine Möglichkeit. Doch die Gutachten und die HV-Einladung sind sehr fehlerhaft und nur sehr schlecht miteinander in Einklang zu bringen. Zudem haben die Kläger auch mindestens 1.000 Aktien.

      Ich wollte Klagen, habe mich jedoch entschieden dieses anderen zu überlassen.

      Meines Erachtens nach ist kurzfristig nur eine vergleichsweise Lösung möglich. Wie diese aussehen könnte, vermag ich nicht zu sagen, da ich Gerüchte oder Spekulationen vorbeugen möchte.
      Avatar
      schrieb am 14.10.13 10:43:33
      Beitrag Nr. 2.132 ()
      Habe ich das falsch gesehen??
      Reply Deutschland AG
      Gütersloh
      Wertpapier-Kenn-Nummer 550145
      ISIN: DE0005501456
      Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am
      Donnerstag, dem 14. Februar 2013, um 10.00 Uhr,
      im kleinen Saal der Stadthalle, Friedrichstraße 10, 33330 Gütersloh, stattfindenden
      außerordentlichen Hauptversammlung

      2. STICHTAG UND EINBRINGUNG

      2.1 Reply AG bringt hiermit mit wirtschaftlicher Wirkung zum 28. Februar 2013, 24:00 Uhr/01. März 2013, 00:00 Uhr (nachfolgend und vorstehend auch Stichtag genannt) das einzubringende Vermögen nach Maßgabe der Regelungen in diesem Vertrag durch Einzelrechtsnachfolge in die dies annehmende Reply GmbH & Co. KG ein. Die Vertragspartner werden sich im Innenverhältnis so stellen, als wäre das Reply AG Gesamtgeschäft bereits zum Stichtag auf die Reply GmbH & Co. KG übergegangen.
      Avatar
      schrieb am 14.10.13 10:54:24
      Beitrag Nr. 2.133 ()
      AH! :laugh: Das ist u.a. EIN Punkt, den ich meine, dass da einiges nicht in Übereinstimmung gebracht werden kann.

      Die Gutachter (u.a. Pirola) haben nämlich die Nettoertragswerte zum 31.3.2013 berechnet...
      Avatar
      schrieb am 14.10.13 23:51:58
      Beitrag Nr. 2.134 ()
      Heute Abend wurden mir die Nachbesserungsrechte zum Linos SO eingebuchtet.
      Avatar
      schrieb am 15.10.13 08:12:55
      Beitrag Nr. 2.135 ()
      oh!! :cry: die Armen! Ich hoffe, dass sie nicht so lange sitzen müssen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.10.13 08:28:52
      Beitrag Nr. 2.136 ()
      Zitat von 525700: oh!! :cry: die Armen! Ich hoffe, dass sie nicht so lange sitzen müssen :laugh:


      Kann Dich beruhigen. Gibt nur Stehplätze. :p

      Ich liebe die automatische Korrektur bei Apple.
      Avatar
      schrieb am 15.10.13 14:26:05
      Beitrag Nr. 2.137 ()
      15.10.2013 12:41:38

      DGAP-Adhoc: VK Mühlen Aktiengesellschaft: GoodMills Group GmbH, Wien stellt Verlangen auf Ausschluss der Minderheitsaktionäre der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT (deutsch)

      VK Mühlen Aktiengesellschaft: GoodMills Group GmbH, Wien stellt Verlangen auf Ausschluss der Minderheitsaktionäre der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT

      VK Mühlen Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Squeeze-Out

      15.10.2013 12:41

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


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      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT: GoodMills Group GmbH, Wien stellt Verlangen auf Ausschluss der Minderheitsaktionäre der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT

      Die GoodMills Group GmbH hat der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT heute mitgeteilt, dass ihr Aktien der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT in Höhe von mehr als 95 % des Grundkapitals gehören. Die GoodMills Group GmbH hat gleichzeitig das Verlangen gestellt, dass die Hauptversammlung der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT gemäß § 327a Abs. 1 AktG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die GoodMills Group GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt. Die Beschlussfassung soll voraussichtlich im Rahmen der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT erfolgen.

      Hamburg, den 15.10.2013

      Der Vorstand

      VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT

      15.10.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


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      Sprache: Deutsch Unternehmen: VK Mühlen Aktiengesellschaft Haulander Hauptdeich 2 21107 Hamburg Deutschland Telefon: 040-75109-51 Fax: 040-75109-750 E-Mail: info@vkmuehlen.de Internet: www.vkmuehlen.de ISIN: DE0007629008 WKN: 762900 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg, München Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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      Avatar
      schrieb am 16.10.13 15:23:43
      Beitrag Nr. 2.138 ()
      Nachricht vom 16.10.2013 | 11:37
      C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN: Squeeze-Out


      C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN / Schlagwort(e):
      Squeeze-Out

      16.10.2013 11:37

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG der C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für
      BETEILIGUNGEN (ISIN DE 0007658007):

      - Squeeze-Out -

      Hamburg, den 16. Oktober 2013 - Die OTTO Aktiengesellschaft für
      Beteiligungen, Hamburg, hat dem Vorstand der C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT
      für BETEILIGUNGEN, Hamburg (im Folgenden: C.J. VOGEL AG) heute mitgeteilt,
      dass ihr Aktien in Höhe von mehr als 98 % des Grundkapitals der C.J. VOGEL
      AG gehören und hat gemäß § 327a AktG das förmliche Verlangen übermittelt,
      das Verfahren zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
      (Minderheitsaktionäre) nach §§ 327a ff. AktG auf die OTTO
      Aktiengesellschaft für Beteiligungen, Hamburg, als Hauptaktionärin gegen
      Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. Squeeze-Out) durchzuführen
      und eine Hauptversammlung der C.J. VOGEL AG einzuberufen.

      C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN

      Wandsbeker Straße 3 - 7
      22179 Hamburg
      Amtsgericht Hamburg HR B 70 722
      Börsennotierung: regulierter Markt Berlin, Hannover
      WKN 765 800
      ISIN DE 0007658007


      16.10.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN
      Wandsbeker Straße 3 - 7
      22179 Hamburg
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)40 / 6461 - 4450
      Fax: +49 (0)40 / 6461 - 2960
      E-Mail: info@cjvogelag.de
      Internet: www.cjvogelag.de
      ISIN: DE0007658007
      WKN: 765800
      Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Hannover

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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      http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/cj-vogel-aktiengesellscha…
      Avatar
      schrieb am 17.10.13 00:35:14
      Beitrag Nr. 2.139 ()
      Zitat von straßenköter: Heute Abend wurden mir die Nachbesserungsrechte zum Linos SO eingebuchtet.


      Darf ich mal fragen bei welcher Bank? Bei mir (Spk/Helaba) ist noch nix da. Bezog sich der Vergleich bei Linos nicht nur auf den BuG-vertrag ?
      Avatar
      schrieb am 17.10.13 09:00:24
      Beitrag Nr. 2.140 ()
      Zitat von hefwk30:
      Zitat von straßenköter: Heute Abend wurden mir die Nachbesserungsrechte zum Linos SO eingebuchtet.


      Darf ich mal fragen bei welcher Bank? Bei mir (Spk/Helaba) ist noch nix da. Bezog sich der Vergleich bei Linos nicht nur auf den BuG-vertrag ?


      Ich bin bei Cortal Consors. Die Nachbesserungsrechte sind definitiv zum Squeeze Out-Verfahren, denn die Wertpapiere tragen die Bezeichnung "LINOS O.N. NACHB. SQUEEZE OUT".
      Avatar
      schrieb am 17.10.13 09:27:02
      Beitrag Nr. 2.141 ()
      C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN: Squeeze-Out

      Der Handel mit diesem Wert wurde gestern Mittag an der Berliner Börse "bis auf weiteres" ausgesetzt. In Hannover geht anscheinend auch nichts mehr. Umsätze mit dieser Aktie wurden zumindest an diesen beiden Börsenplätzen ohnehin seit geraumer Zeit nicht mehr getätigt. Ist wohl ein sehr enger Wert.
      Avatar
      schrieb am 17.10.13 09:59:24
      Beitrag Nr. 2.142 ()
      Darf ich mal fragen bei welcher Bank? Bei mir (Spk/Helaba) ist noch nix da. Bezog sich der Vergleich bei Linos nicht nur auf den BuG-vertrag ?
      Thread: Kein Titel für Thread 45642627

      Der Vergleich bezog sich sowohl auf den BuG als auch auf den SQO
      Avatar
      schrieb am 17.10.13 13:01:20
      Beitrag Nr. 2.143 ()
      Linos-Nachschlag ist heute schon verbucht.
      Avatar
      schrieb am 17.10.13 13:07:06
      Beitrag Nr. 2.144 ()
      Nachschlag, für was SQ oder den BUG Vertrag und in welcher Höhe??
      Avatar
      schrieb am 17.10.13 13:32:43
      Beitrag Nr. 2.145 ()
      Zitat von 525700: Darf ich mal fragen bei welcher Bank? Bei mir (Spk/Helaba) ist noch nix da. Bezog sich der Vergleich bei Linos nicht nur auf den BuG-vertrag ?
      Thread: Kein Titel für Thread 45642627

      Der Vergleich bezog sich sowohl auf den BuG als auch auf den SQO
      Avatar
      schrieb am 17.10.13 13:35:08
      Beitrag Nr. 2.146 ()
      Zitat von fahrenheit: Nachschlag, für was SQ oder den BUG Vertrag und in welcher Höhe??


      http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/08/spruchverfahren-s…
      "Spruchverfahren Squeeze-out LINOS AG: Vergleichsweise Erhöhung der Barabfindung auf EUR 24,44
      von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

      In dem seit 2009 laufenden Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der LINOS AG, Göttingen, konnte mit fast allen Antragstellern ein Vergleich geschlossen werden, der eine Erhöhung der Barabfindung von EUR 22,97 auf EUR 24,44 für alle ehemaligen außenstehenden Aktionäre vorsieht. Dies entspricht einer Anhebung um ca. 6,4 %. In dem Erhöhungsbetrag sind die aufgelaufenen Zinsen laut § 1 Abs. 3 des Vergleichs enthalten......"
      Avatar
      schrieb am 17.10.13 17:32:52
      Beitrag Nr. 2.147 ()
      Ist der BUG Vertrag bei Linos schon entschieden und wenn ja mit welchem Ergebnis??
      Avatar
      schrieb am 17.10.13 17:51:06
      Beitrag Nr. 2.148 ()
      Zitat von 525700: Darf ich mal fragen bei welcher Bank? Bei mir (Spk/Helaba) ist noch nix da. Bezog sich der Vergleich bei Linos nicht nur auf den BuG-vertrag ?
      Thread: Kein Titel für Thread 45642627

      Der Vergleich bezog sich sowohl auf den BuG als auch auf den SQO


      Wenn ich 525700 richtig verstehe (ist das einer der Panzerknacker?), ist der BuG mit dem Vergleich auch abgehandelt. Vielleicht kann 525700 dies aber nochmals präzisieren.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.10.13 23:13:03
      Beitrag Nr. 2.149 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.647.153 von straßenköter am 17.10.13 17:51:06So, nun habe ich etwas mehr Zeit.

      Der Teilvergleich in Bezug auf den B&G-Vertrag wurde im August 2012 schon veröffentlicht:
      "Die in dem BGA-Vertrag ursprünglich festgesetzte Barabfindung von EUR 16,54 wird gemäß § 305 AktG um EUR 3,00 je Stückaktie (im Folgenden „Barabfindungs-Erhöhungsbetrag“) auf EUR 19,54 je Stückaktie erhöht. Der Ausgleichsanspruch wird nicht angepasst."

      Dieser nun veröffentlichte Teilvergleich mit einer Erhöhung auf 24,44 betrifft ausschließlich den Squeeze-out.

      Ich bitte mein Versehen zu entschuldigen.

      P.S. 525700 ist der coolman... oder so ähnlich ausgesprochen :-)
      Avatar
      schrieb am 18.10.13 07:13:42
      Beitrag Nr. 2.150 ()
      was heisst denn genau Teilvergleich und wurden die drei € schon ausgezahlt??
      Avatar
      schrieb am 18.10.13 08:03:35
      Beitrag Nr. 2.151 ()
      No comment. Sorry, aber nun müßte ich hier zu viel vorkauen. Ein wenig mehr selbst denken ist wichtig.
      Lies den Bundesanzeiger und wirf die Denkmaschine auf Deinen Schultern an, dann brauchst Du keine weitere Hilfe.
      Avatar
      schrieb am 18.10.13 11:20:09
      Beitrag Nr. 2.152 ()
      Zitat von MaximilianVonMexiko: Hallo Freunde,

      bin durch Zufall auf diesen Thread gestoßen und denke der folgende Wert dürfte interessant für Euch sein:

      BRAIN FORCE HOLDING, WKN 919331

      Der Großaktionär Stefan Pierer hält jetzt schon mehr als die Hälfte der Anteile und möchte wohl sämtliche Aktien übernehmen. Zur Zeit läuft noch bis zum September ein Übernahmeangebot für 0,80 Euro. Die Aktie notiert damit deutlich unter Buchwert und die Geschäfte gehen zur Zeit sehr gut!

      Äußerst informative Threads gibt es hier auf w:o und Ariva - Dort erfahrt ihr alles wesentliche über den Wert.

      Auf gute Geschäfte,

      Maximilian


      Bei Brain Force werden gerade sowohl in Wien als auch in Deutschland die Orderbücher geplündert. Durch die Plünderung steht der Kurs jetzt bei 1,20 Euro.
      Avatar
      schrieb am 18.10.13 13:51:22
      Beitrag Nr. 2.153 ()
      Generali Deutschland Holding AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out

      18.10.2013 13:41

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Die Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, Italien, hat heute gegenüber dem
      Vorstand der Generali Deutschland Holding AG, Köln, ihr am 11. Juli 2013
      gestelltes Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 AktG bestätigt, die
      Hauptversammlung der Generali Deutschland Holding AG über die Übertragung
      der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Generali
      Deutschland Holding AG auf die Assicurazioni Generali S.p.A. beschließen zu
      lassen.

      Dabei hat sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der
      Minderheitsaktionäre der Generali Deutschland Holding AG auf die
      Assicurazioni Generali S.p.A. auf 107,77 EUR je Stückaktie der Generali
      Deutschland Holding AG festgelegt.

      Die Assicurazioni Generali S.p.A. hält gemäß den vorgelegten Unterlagen
      unmittelbar und mittelbar aufgrund Zurechnung nach § 327a Abs. 2, § 16 Abs.
      4 AktG eine Beteiligung von rund 96,06 % des Grundkapitals der Generali
      Deutschland Holding AG und ist damit Hauptaktionärin der Generali
      Deutschland Holding AG im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

      Der Squeeze-Out-Beschluss soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung
      der Generali Deutschland Holding AG gefasst werden, die für den 4. Dezember
      2013 geplant ist.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.10.13 15:30:16
      Beitrag Nr. 2.154 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.652.981 von gutdrauf9 am 18.10.13 13:51:22wie erwartet dünn ausgefallen die abfindungshöhe
      Avatar
      schrieb am 18.10.13 15:38:41
      Beitrag Nr. 2.155 ()
      Da waren in letzter Zeit einige enttäuschend
      Hoffe nun auf
      Postbank
      DVB
      Rheinland Holding und
      Allgussa
      Avatar
      schrieb am 18.10.13 16:04:25
      Beitrag Nr. 2.156 ()
      Zitat von gnuldi: Da waren in letzter Zeit einige enttäuschend
      Hoffe nun auf
      Postbank
      DVB
      Rheinland Holding und
      Allgussa


      Warten wir mal bei Generali das spätere SSV ab. Dann kann man einen Strich ziehen.

      Vom Chance-Risiko-Verhältnis bevorzuge ich sowieso Unternehmen mit BuGs oder Übernahmesituationen bei der schon 80-90% beim Großaktionär liegen und allein die Ankündigung eines Squeeze Outs den Kurs springen lässt (z.B. VK Mühlen in dieser Woche, obwohl die Ankündigung sicher nicht überraschend kam). Für diesen letzteren Bereich kommen die von Dir angesprochenen DVB und Allgussa in Frage. Die Liste ist aber sicher deutlich länger: Edding, Primion, Curanum, Strabag AG, BWT, Brain Force, Bien Zenker, Viscom, Renk, Agrob St.,Wasgau, Württembergische Leben, IFA Hotel, Hasen Immobilien, Pittler Maschinenfabrik, VSM, Colonia Real Estate, Logwin, Sachsenmilch, Norddeutsche Steingut,Schwälbchen Molkerei, Mainova, Comdirect, DAB, Puma usw.. Alles Unternehmen, bei denen zeitnah weitere Strukturmaßnahmen möglich sind.
      Der Gabentisch ist also reich gedeckt, nur das richtige Näschen gepaart mit Glück ist gefragt...
      Avatar
      schrieb am 18.10.13 16:11:11
      Beitrag Nr. 2.157 ()
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von gnuldi: Da waren in letzter Zeit einige enttäuschend
      Hoffe nun auf
      Postbank
      DVB
      Rheinland Holding und
      Allgussa


      Alles Unternehmen, bei denen zeitnah weitere Strukturmaßnahmen möglich sind.
      Der Gabentisch ist also reich gedeckt, nur das richtige Näschen gepaart mit Glück ist gefragt...
      Naja, viele der genannten Unternehmen wären vor 5 oder gar 10 Jahren auch schon auf einer solchen Liste aufgetaucht. D. h., dass diejenigen, die seit längerer Zeit auf diesen "Gabentisch" gesetzt haben, auf enormen Opportunitätskosten sitzen und schon auf einen ordentlichen Aufschlag im Zuge des Squeeze-Outs setzen müssen, um noch mit einer halbwegs vernünftigen Rendite herauszukommen. Was ich damit sagen will: Auch hier gibt es kein free lunch!
      Avatar
      schrieb am 18.10.13 16:20:03
      Beitrag Nr. 2.158 ()
      Zitat von Herbert H:
      Zitat von straßenköter: ...

      Alles Unternehmen, bei denen zeitnah weitere Strukturmaßnahmen möglich sind.
      Der Gabentisch ist also reich gedeckt, nur das richtige Näschen gepaart mit Glück ist gefragt...
      Naja, viele der genannten Unternehmen wären vor 5 oder gar 10 Jahren auch schon auf einer solchen Liste aufgetaucht. D. h., dass diejenigen, die seit längerer Zeit auf diesen "Gabentisch" gesetzt haben, auf enormen Opportunitätskosten sitzen und schon auf einen ordentlichen Aufschlag im Zuge des Squeeze-Outs setzen müssen, um noch mit einer halbwegs vernünftigen Rendite herauszukommen. Was ich damit sagen will: Auch hier gibt es kein free lunch!


      Deshalb macht es vielleicht Sinn, sich zunächst auf die Kandidaten zu konzentrieren, die als Wartezeitentschädigung ordentlich Dividende zahlen. Das wären nach heutigem Stand zum Beispiel Edding, Viscom und Allgussa. Spannend finde ich noch Syzygy und Fortec, die zwar noch ganz am Anfang des Übernahmeprozesses stehen, aber auch über die Dividende hoch rentieren. Hier ist das Risiko aber auch noch ausgeprägter, weil eine vollständige Übernahme weiter entfernt und somit unwahrscheinlicher ist.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.10.13 21:04:33
      Beitrag Nr. 2.159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.654.217 von straßenköter am 18.10.13 16:20:03Jeder macht es halt anders. Ich kaufe am liebsten am Schluss und setzte auf das Spruchverfahren. Bei Generali hätte auch locker eine Abfindung auf 135 getaxt werden können. Nachdem die Erstellung des Gutachtens ja durchaus einige Zeit in Anspruch genommen hat, bin ich auf die Fantasie der Beteiligten mal gespannt. Vor Jahren hat man freiwillig 98 EUR geboten.
      Es wird keiner einen Zweifel haben, dass Generali heute deutlich profitabler ist.

      SP
      Avatar
      schrieb am 18.10.13 21:16:18
      Beitrag Nr. 2.160 ()
      Ich wundere mich eher das bei den akt. Zinsen nicht mehr Übernahmen kommen.
      Avatar
      schrieb am 18.10.13 21:28:16
      Beitrag Nr. 2.161 ()
      Zitat von Schokoladenpudding: Jeder macht es halt anders. Ich kaufe am liebsten am Schluss und setzte auf das Spruchverfahren. Bei Generali hätte auch locker eine Abfindung auf 135 getaxt werden können. Nachdem die Erstellung des Gutachtens ja durchaus einige Zeit in Anspruch genommen hat, bin ich auf die Fantasie der Beteiligten mal gespannt. Vor Jahren hat man freiwillig 98 EUR geboten.
      Es wird keiner einen Zweifel haben, dass Generali heute deutlich profitabler ist.

      SP


      Mache ich grundsätzlich auch, zumal man bei einigen Werten wie bei GBW auch nach Ankündigung des SO sehr nah am 3-Monatsschnitt kaufen kann. Die kurzfristigen Chancen sind aber meines Erachtens aber bei Titeln, die einem Squeeze Out nah sein könnten, höher. Ich halte momentan 43 Titel. Davon befinden sich bestimmt drei Viertel in verschiedenen Stadien der Übernahme. Somit hat man fortwährend wieder Mittel frei, weil auch permanent Squeeze Outs erfolgen.
      Avatar
      schrieb am 18.10.13 22:26:41
      Beitrag Nr. 2.162 ()
      @strassenköter.Ich frage mich wie die Pittler (sehr interessanter Wert) in deine Liste kommt...dafür hätte man keine Rücknahme der Abwicklung machen müssen.ich erwarte hier zwar ein aufstocken des Grossaktionäres im Zuge einiger KEH aber keine weiteren Strukturmaßnahmen.
      Avatar
      schrieb am 18.10.13 23:09:43
      Beitrag Nr. 2.163 ()
      Zitat von fahrenheit: @strassenköter.Ich frage mich wie die Pittler (sehr interessanter Wert) in deine Liste kommt...dafür hätte man keine Rücknahme der Abwicklung machen müssen.ich erwarte hier zwar ein aufstocken des Grossaktionäres im Zuge einiger KEH aber keine weiteren Strukturmaßnahmen.


      Ich kenne Pittler nur oberflächlich, bin da auch nicht investiert. Soweit ich weiß, haben die Chinesen aber erst vor kurzem über eine Kapitalerhöhung von 62 auf 76% aufgestockt. Insofern wären ja Strukturmaßnahmen grundsätzlich möglich, auch ohne weitere Kapitalerhöhungen. Warum bist Du der Meinung, dass keine Strukturmaßnahmen erfolgen werden? Gäbe es etwa Probleme mit den hohen Verlustvorträgen bei Pittler?

      Was bedeutet denn Dein Teilsatz "dafür hätte man keine Rücknahme der Abwicklung machen müssen"?
      Avatar
      schrieb am 19.10.13 11:02:49
      Beitrag Nr. 2.164 ()
      :D :D :D :D :D

      Hab´s ja gesagt, wer Geduld hat, wird hier reich belohnt werden!


      Auf gute Geschäfte (und für Brain Force-Aktionäre: Anschnallen nicht vergessen!)

      Maximilian
      Avatar
      schrieb am 22.10.13 08:21:19
      Beitrag Nr. 2.165 ()
      Der Newletter der SCI AG fasst die Ausgangslage bei IFA Hotel sehr schön zusammen:

      Der mehrheitlich zur spanischen Lopesan-Gruppe gehörende Touristik-Konzern IFA Hotel & Touristik AG hat das Potential sich zu einer der spannendsten Sondersituationen der nächsten Monate zu entwickeln. Auf der Basis einer soliden Geschäftsentwicklung (Ergebnis 2012: 1,12 EUR/Aktie, die Guidance von 0,60 EUR für 2013 ist zu einem Großteil durch renovierungsbedingte Schließungszeiten auf Gran Canaria bedingt) und einem hohen Buchwert von 12,31 EUR pro Aktie kommt die Abfindungsphantasie quasi kostenlos on top. Auslöser für die Spekulationen über eine Komplettübernahme durch die seit 1999 beteiligte Lopesan-Gruppe ist die Einigung mit dem bisher zweitgrößten Aktionär Alexander Vik, der über 2 Beteiligungsvehikel 29,09% der Aktien hält und IFA seit 2007 regelmäßg mit Anfechtungsklagen gegen die HV-Beschlüsse überzogen hat. Bedingung für die Rücknahme aller Klagen war die Wahl von Herrn Vik in den Aufsichtsrat, die dann in diesem Sommer auch
      erfolgt ist. Um so überraschender kam dann die WpHGMeldung vom 4. Oktober, wonach die beiden Beteiligungsvehikel von Herrn Vik keine Aktien mehr halten. Allerdings ist weder eine Schwellenunterschreitensmeldung von Herrn Vik persönlich, noch eine (seit seiner Wahl in den Aufsichtsrat notwendige) director`s dealings Meldung noch eine Schwellenüberschreitungsmeldung des
      Käufers erfolgt, so dass verschiedene Interpretationen möglich sind.

      Fazit: Bei IFA handelt es sich um einen günstig bewerteten potentiellen Abfindungskandidaten. Dass der bei einem Abfindungsfall zu ermittelnde Ertragswert über dem Börsenkurs liegt kann als nahezu sicher angenommen werden.

      Quelle: Newsletter SmallCapIdeas 2/2013 der SCI AG
      Avatar
      schrieb am 22.10.13 08:33:41
      Beitrag Nr. 2.166 ()
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von gnuldi: Da waren in letzter Zeit einige enttäuschend
      Hoffe nun auf
      Postbank
      DVB
      Rheinland Holding und
      Allgussa


      Warten wir mal bei Generali das spätere SSV ab. Dann kann man einen Strich ziehen.

      Vom Chance-Risiko-Verhältnis bevorzuge ich sowieso Unternehmen mit BuGs oder Übernahmesituationen bei der schon 80-90% beim Großaktionär liegen und allein die Ankündigung eines Squeeze Outs den Kurs springen lässt (z.B. VK Mühlen in dieser Woche, obwohl die Ankündigung sicher nicht überraschend kam). Für diesen letzteren Bereich kommen die von Dir angesprochenen DVB und Allgussa in Frage. Die Liste ist aber sicher deutlich länger: Edding, Primion, Curanum, Strabag AG, BWT, Brain Force, Bien Zenker, Viscom, Renk, Agrob St.,Wasgau, Württembergische Leben, IFA Hotel, Hasen Immobilien, Pittler Maschinenfabrik, VSM, Colonia Real Estate, Logwin, Sachsenmilch, Norddeutsche Steingut,Schwälbchen Molkerei, Mainova, Comdirect, DAB, Puma usw.. Alles Unternehmen, bei denen zeitnah weitere Strukturmaßnahmen möglich sind.
      Der Gabentisch ist also reich gedeckt, nur das richtige Näschen gepaart mit Glück ist gefragt...


      straßenköter ....welche sind davon deine Top 3 ---:)
      1)
      2)
      3)
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.10.13 11:13:13
      Beitrag Nr. 2.167 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.668.961 von cure am 22.10.13 08:33:41Hallo Cure,

      ich habe in meiner mittlerweile doch schon fast 20 jährigen Börsenlaufbahn oft erleben müssen, dass sich schnell erwartete Prozesse in die Länge ziehen oder gar nicht eintrafen und dafür weniger erwartete Entwicklungen sich schnell einstellten. Ein gutes Beispiel ist Schuler. Die kartellrechtliche Freigabe erfolgte zu Jahresanfang und ich hätte Dir auf die gleiche Frage im Frühjahr geantwortet, dass ich als nächstes bei Schuler weitere Maßnahmen erwarte, nämlich den SO. Dafür ist die gefühlte Endlosspekulation auf Generali zum Abschluss gekommen. Das kann bei Sachsenmilch auch morgen passieren oder erst im nächsten Jahrzehnt, was unangenehm wäre, weil es keine Dividende gibt.

      Ich glaube, dass in fünf Jahren etwa die Hälfte der genannten Unternehmen nicht mehr an der Börse sein werden. Da ich mir selber gut zutraue, Unternehmen zu identifizieren, die das Potenzial haben, gute Renditen zu erwirtschaften, aber ich nicht weiß, zu welchem Zeitpunkt dies eintreten wird, streue ich klassisch breit. Momentan halte ich 43 Titel, von denen sich 33 in verschiedenen Stadien der Übernahme befinden. Insofern bitte immer berücksichtigen, dass für denjenigen, der nur drei der unten stehenden Titel kauft, sich ein ganz anderes Chance-Risiko-Profil ergeben würde.

      Einige der von mir genannten Unternehmen kenne ich gar nicht in Hinblick auf das Geschäftsmodell bzw. ich kenne hauptsächlich nur die Aktionärsstruktur, so dass sie deshalb auch in meiner Tabelle landen. Aufgrund der erst vor kurzem vermeldeten Stimmrechtsmitteilungen springt einem die IFA Hotel schon für schnelle Strukturmaßnahmen ins Auge. Das wäre insofern mein Favorit Nr. 1. Gleich dahinter warten für mich die Unternehmen Curanum, Primion und Norddeutsche Steingut. Bei Curanum deuten die grenzwertigen Maßnahmen von Korian mit der Sachkapitalerhöhung darauf hin, dass man mit Macht, irgendwie die 90%-Marke nehmen wollte. Bei Primion und Steingut scheiterten die Versuche über ein Übernahmeangebot von jeweils knapp 88% die SO-Schwellen zu erreichen. Hier kann ich mir vorstellen, dass man versuchen wird, über außerbörsliche Käufe die SO-Fähigkeit zu erreichen. Ob man bei Primion auf demgestiegenen Niveau noch so viel Kurspotenzial vorfindet, weiß ich nicht. Hier war der ideale Kaufpunkt vor einigen Monaten direkt nach Verkündung des erneuten Übernahmeangebots.

      Selber kommt Edding meinen persönlichen Vorstellungen sehr nah, weil jederzeit ein SO möglich ist und als Wartezeitemtschädigung knapp 4% Dividende gezahlt wird. Das ist für mich so eine BuG-Aktie nur ohne BuG. Das größte Kurspotenzial könnte die Württembergische Leben haben. Offiziell wurde ja da die bis einschließlich 2009 gezahlte hohe Dividende wegen Ausbau der Eigenkapitalquoten ausgesetzt. Als schönen Nebeneffekt haben sich vermutlich einige Halter enttäuscht von der Aktie getrennt. Hier werde ich vermutlich zum Jahreswechsel investieren, wenn einige SO durch sind und die Daumen drücken, dass in den nächsten 5 Jahren Maßnahmen eingeleitet werden.

      straßenköter
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.10.13 21:52:36
      Beitrag Nr. 2.168 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.670.223 von straßenköter am 22.10.13 11:13:13Hallo straßenköter,

      vielen Dank für deine interessanten und fundierten Ausführungen.

      Ich selbst habe mich in den letzten Wochen aufgrund freiwerdenden Kapitals auch wieder intensiver mit Abfindungswerten befasst. Hier meine Einschätzung zu den von dir angesprochenen Werten:

      - Generali Dtl.: Hier hatte ich nach der SO-Ankündigung auf eine höhere Barabfindung spekuliert. Leider hat es mir nur ca. 3% gebracht, aber besser als nichts. In der Spruchstelle ist sicher Spielraum drin, allerdings werde ich zukünftig tendenziell Abfindungswerte nach dem SO-HV-Beschluss verkaufen und weniger auf Nachbesserungen "wetten", da ich ein abfärben der Rechtsprechung der LG/OLG Stuttgart und Frankfurt auf andere Gerichte füchte.

      - Norddeutsche Steingut: angesichts des nicht ganz so niedrigen KGVs und nur moderater Wachstumsfantasie würde eine Barabfindung meinen Schätzungen nach nicht über dem durchschn.Börsenkurs liegen. Allerdings eine absolute Substanzperle angesichts des KBV<1.

      - Primion: schon sehr gut gelaufen, aber auch hier kann ich mir eine zeitnahe Komplettübernahme gut vorstellen.

      - Württ.Leben: Vom Buchwert und KGV her sehr interessant, allerdings hochspekulativ! Wenn die Anleihenblase platzt, drohen hier durch die geringe EK-Quote (neg.Leverage) erhebliche Verluste. Ich hatte die Aktie auch schon 2005/2006, schon damals war sie ein Abfindungskandidat. Ähnliches warten wie bei Generali.

      Ansonsten halte ich u.a. noch

      - Augusta: Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis sich TKH und Elliott einigen werden, vermute ich.

      - Advanced Inflight: noch relativ preiswert zu haben, Mehrheitsaktionär hält mehr als 90%

      - Matica Technologies: meine größte Depotposition und mein Favorit; KBV ca. 0,4, KGV 2013e von 10, Mehrheitsaktionär hat nun schon 66%

      - Eifelhöhen-Klinik: steht erst ganz am Anfang einer Übernahme, wenn überhaupt (ARF Holding)

      - Fortec: Auch hier ist es meines Erachtens nur eine Frage der Zeit, bis TRM ein neues Angebot vorlegt.

      - MAN: meine zweitgrößte Depotposition; Dividendenrendite ist ok, notiert noch nah am Barabfindungspreis

      Weiterhin viel Erfolg!
      Avatar
      schrieb am 22.10.13 22:35:21
      Beitrag Nr. 2.169 ()
      Zitat von sparfuchs123: Hallo straßenköter,

      vielen Dank für deine interessanten und fundierten Ausführungen.

      Ich selbst habe mich in den letzten Wochen aufgrund freiwerdenden Kapitals auch wieder intensiver mit Abfindungswerten befasst. Hier meine Einschätzung zu den von dir angesprochenen Werten:

      - Generali Dtl.: Hier hatte ich nach der SO-Ankündigung auf eine höhere Barabfindung spekuliert. Leider hat es mir nur ca. 3% gebracht, aber besser als nichts. In der Spruchstelle ist sicher Spielraum drin, allerdings werde ich zukünftig tendenziell Abfindungswerte nach dem SO-HV-Beschluss verkaufen und weniger auf Nachbesserungen "wetten", da ich ein abfärben der Rechtsprechung der LG/OLG Stuttgart und Frankfurt auf andere Gerichte füchte.

      - Norddeutsche Steingut: angesichts des nicht ganz so niedrigen KGVs und nur moderater Wachstumsfantasie würde eine Barabfindung meinen Schätzungen nach nicht über dem durchschn.Börsenkurs liegen. Allerdings eine absolute Substanzperle angesichts des KBV<1.

      - Primion: schon sehr gut gelaufen, aber auch hier kann ich mir eine zeitnahe Komplettübernahme gut vorstellen.

      - Württ.Leben: Vom Buchwert und KGV her sehr interessant, allerdings hochspekulativ! Wenn die Anleihenblase platzt, drohen hier durch die geringe EK-Quote (neg.Leverage) erhebliche Verluste. Ich hatte die Aktie auch schon 2005/2006, schon damals war sie ein Abfindungskandidat. Ähnliches warten wie bei Generali.

      Ansonsten halte ich u.a. noch

      - Augusta: Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis sich TKH und Elliott einigen werden, vermute ich.

      - Advanced Inflight: noch relativ preiswert zu haben, Mehrheitsaktionär hält mehr als 90%

      - Matica Technologies: meine größte Depotposition und mein Favorit; KBV ca. 0,4, KGV 2013e von 10, Mehrheitsaktionär hat nun schon 66%

      - Eifelhöhen-Klinik: steht erst ganz am Anfang einer Übernahme, wenn überhaupt (ARF Holding)

      - Fortec: Auch hier ist es meines Erachtens nur eine Frage der Zeit, bis TRM ein neues Angebot vorlegt.

      - MAN: meine zweitgrößte Depotposition; Dividendenrendite ist ok, notiert noch nah am Barabfindungspreis

      Weiterhin viel Erfolg!


      Wenn ich die von Dir genannten Werte sehe, würde ich sagen, das wir Investitionszwillinge sind.

      Zunächst einmal aber nochmals zu den genannten Werten Primion, Steingut und Curanum. Cure hatte ja gefragt, bei welchen Werten ich als nächstes Maßnahmen erwarte. Insofern zielte die Antwort nicht zwangsläufig darauf ab, zu sagen, welche Werte noch das größte Kurspotenzial besitzen. Bei Primion habe ich bewusst deshalb sogar den Zusatz zur Bewertung beigefügt. Bei der Norddeutschen Steingut glaube ich schon, dass noch 1-2 Euro Potential ist. Bei Steingut ist in den letzten Jahren viel investiert worden. Der Cash Flow ist höher, wenn ich es richtig in Erinnerung habe.

      Augusta ist auch eine meine großen Positionen. Augusta war nur deshalb nicht genannt, weil es bei der Aufzählung um Titel ging, bei denen der Großaktionär 80% oder mehr besitzen. Eine Einigung mit Elliot halte ich auch für sehr wahrscheinlich.

      AIA bin ich auch investiert. Hier fällt es mir schwer zu sagen, was noch geht. Nach unten ist ein Risiko aber kaum vorhanden. Das Gutachten zum SO sollte ja bald fertig sein. Dann sehen wir mal weiter.

      Fortec steht bei mir ganz oben auf der Kaufliste bei den Übernahmekandidaten im Anfangsstadium. Hier habe ich zunächst einmal Viscom und Szygy gekauft, die in Verbindung mit der hohen Dividende ein vergleichbares Profil aufweisen.

      Matica halte ich ebenfalls. Die Bewertung ist ein Scherz, gerade vor der Möglichkeit einer vollständigen Übernahme. Bei dem Wert habe ich nur ein wenig Respekt vor den Italienern, die eigene Vorstellungen von Recht haben.

      MAN ist meines Erachtens ein Muss. Die Position werde ich noch ausbauen. Neben MAN habe ich noch bei den BuG-Werten begonnen Kabel Deutschland aufzubauen. MAN würde ich aber ein höheres Potenzial zugestehen.

      Eifelhöhen Kliniken hatte ich eine zeitlang. Nach einem sehr günstigen Einstieg unter 3 Euro bin ich raus als die Dividende gekürzt würde. Auf der Watchlist bleibt aber der Titel.

      Insgesamt zeigt mir wieder einmal die diesjährige gute Entwicklung im Portfolio, das das Segment Übernahmeaktien ein fantastisches Chance-Risiko-Verhältnis aufweist.

      Viel Erfolg
      Straßenköter
      Avatar
      schrieb am 22.10.13 23:28:28
      Beitrag Nr. 2.170 ()
      Zur Württembergischen Leben muss man in der Tat sagen, dass sowohl die Chancen als auch die Risiken für eine Squeeze Out-Spekulation extrem hoch sind. Die Konstellation weist Ähnlichkeiten zu Generali auf. Generali fiel ja nicht umsonst auf 50 Euro, um von diesem Niveau um über 100% zu steigen. Der Titel macht meines Erachtens nur dann Sinn, wen man breit gestreut am Markt tätig ist. Eine starke Übergewichtung käme einem Roulettespiel nahe. Der Großaktionär hält jetzt schon 83%, so dass der Weg zurück keine Option sein sollte.

      Generell muss man sagen, dass die Umsetzung von Kapitalerhöhungen bei Banken und Versicherungen in 2014 ein völlig unterschätztes Marktrisiko darstellt. Speziell bei den Italienern und Franzosen glaube ich, dass Kapitalerhöhungen nur unter großen Abschlägen möglich sein werden, wenn sie überhaupt klappen sollen. Ich höre da schon die Rufe nach dem Staat, der dafür eigentlich kein Geld hat. Mal sehen, um man nicht noch den ESM irgendwie zweckentfremdet.
      Avatar
      schrieb am 23.10.13 07:51:32
      Beitrag Nr. 2.171 ()
      Zitat von straßenköter: Hallo Cure,

      ich habe in meiner mittlerweile doch schon fast 20 jährigen Börsenlaufbahn oft erleben müssen, dass sich schnell erwartete Prozesse in die Länge ziehen oder gar nicht eintrafen und dafür weniger erwartete Entwicklungen sich schnell einstellten. Ein gutes Beispiel ist Schuler. Die kartellrechtliche Freigabe erfolgte zu Jahresanfang und ich hätte Dir auf die gleiche Frage im Frühjahr geantwortet, dass ich als nächstes bei Schuler weitere Maßnahmen erwarte, nämlich den SO. Dafür ist die gefühlte Endlosspekulation auf Generali zum Abschluss gekommen. Das kann bei Sachsenmilch auch morgen passieren oder erst im nächsten Jahrzehnt, was unangenehm wäre, weil es keine Dividende gibt.

      Ich glaube, dass in fünf Jahren etwa die Hälfte der genannten Unternehmen nicht mehr an der Börse sein werden. Da ich mir selber gut zutraue, Unternehmen zu identifizieren, die das Potenzial haben, gute Renditen zu erwirtschaften, aber ich nicht weiß, zu welchem Zeitpunkt dies eintreten wird, streue ich klassisch breit. Momentan halte ich 43 Titel, von denen sich 33 in verschiedenen Stadien der Übernahme befinden. Insofern bitte immer berücksichtigen, dass für denjenigen, der nur drei der unten stehenden Titel kauft, sich ein ganz anderes Chance-Risiko-Profil ergeben würde.

      Einige der von mir genannten Unternehmen kenne ich gar nicht in Hinblick auf das Geschäftsmodell bzw. ich kenne hauptsächlich nur die Aktionärsstruktur, so dass sie deshalb auch in meiner Tabelle landen. Aufgrund der erst vor kurzem vermeldeten Stimmrechtsmitteilungen springt einem die IFA Hotel schon für schnelle Strukturmaßnahmen ins Auge. Das wäre insofern mein Favorit Nr. 1. Gleich dahinter warten für mich die Unternehmen Curanum, Primion und Norddeutsche Steingut. Bei Curanum deuten die grenzwertigen Maßnahmen von Korian mit der Sachkapitalerhöhung darauf hin, dass man mit Macht, irgendwie die 90%-Marke nehmen wollte. Bei Primion und Steingut scheiterten die Versuche über ein Übernahmeangebot von jeweils knapp 88% die SO-Schwellen zu erreichen. Hier kann ich mir vorstellen, dass man versuchen wird, über außerbörsliche Käufe die SO-Fähigkeit zu erreichen. Ob man bei Primion auf demgestiegenen Niveau noch so viel Kurspotenzial vorfindet, weiß ich nicht. Hier war der ideale Kaufpunkt vor einigen Monaten direkt nach Verkündung des erneuten Übernahmeangebots.

      Selber kommt Edding meinen persönlichen Vorstellungen sehr nah, weil jederzeit ein SO möglich ist und als Wartezeitemtschädigung knapp 4% Dividende gezahlt wird. Das ist für mich so eine BuG-Aktie nur ohne BuG. Das größte Kurspotenzial könnte die Württembergische Leben haben. Offiziell wurde ja da die bis einschließlich 2009 gezahlte hohe Dividende wegen Ausbau der Eigenkapitalquoten ausgesetzt. Als schönen Nebeneffekt haben sich vermutlich einige Halter enttäuscht von der Aktie getrennt. Hier werde ich vermutlich zum Jahreswechsel investieren, wenn einige SO durch sind und die Daumen drücken, dass in den nächsten 5 Jahren Maßnahmen eingeleitet werden.

      straßenköter


      Straßenköter ,
      ich danke dir für deine ausführliche Antwort . Ich schaue Sie mir in nächster Zeit alle mal an ...nochmals besten Dank :kiss:

      Cure
      Avatar
      schrieb am 23.10.13 09:59:24
      Beitrag Nr. 2.172 ()
      Nachricht vom 23.10.2013 | 08:46
      Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der hotel.de AG, Nürnberg


      hotel.de AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out

      23.10.2013 / 08:46

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      Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der hotel.de
      AG, Nürnberg

      Nürnberg, 23. Oktober 2013 - Die ordentliche Hauptversammlung der hotel.de
      AG, Nürnberg, vom 30. August 2013 hat die Übertragung der Aktien der
      übrigen Aktionäre der hotel.de AG (Minderheitsaktionäre) auf die
      Hauptaktionärin, die Hotel Reservation Service Robert Ragge Gesellschaft
      mit beschränkter Haftung, Köln, gegen Gewährung einer angemessenen
      Barabfindung gemäß § 327a AktG beschlossen.

      Der Übertragungsbeschluss ist am 22. Oktober 2013 in das Handelsregister
      der hotel.de AG beim Amtsgericht Nürnberg (HRB 22864) eingetragen worden.
      Damit sind gemäß § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der
      Minderheitsaktionäre der hotel.de AG auf die Hotel Reservation Service
      Robert Ragge Gesellschaft mit beschränkter Haftung übergegangen. Die Aktien
      verbriefen ab diesem Zeitpunkt nur den Anspruch auf Barabfindung.

      Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen
      Minderheitsaktionäre der hotel.de AG eine von der Hotel Reservation Service
      Robert Ragge Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu zahlende Barabfindung
      in Höhe von EUR 28,75 je auf den Namen lautende Stückaktie der hotel.de AG
      mit einem auf die jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des
      Grundkapitals von EUR 1,00. Die festgelegte Barabfindung ist gemäß § 327b
      Abs. 2 AktG von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des
      Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg an
      mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §
      247 BGB zu verzinsen.

      Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die IVC Independent
      Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
      Essen, als dem vom Landgericht Nürnberg ausgewählten und bestellten,
      sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.

      Die Abfindungsverpflichtung wird von der Hotel Reservation Service Robert
      Ragge Gesellschaft mit beschränkter Haftung nun unverzüglich Zug um Zug
      gegen Übertragung der Rechte an den Sammelurkunden durch Überweisungen
      erfüllt werden. Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung wird
      von der quirin bank AG, Berlin, durchgeführt. Die ausgeschiedenen
      Minderheitsaktionäre brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts
      zu veranlassen. Die Auszahlung des Barabfindungsbetrags an die
      ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung
      der Aktien der hotel.de AG über die jeweilige Depotbank.

      Die Entgegennahme der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien sind für
      die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der hotel.de AG provisions- und
      spesenfrei.

      Mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses am 22. Oktober 2013 in das
      Handelsregister der hotel.de AG wurde die Notierung der Aktien der hotel.de
      AG in den Freiverkehren der Börsen in Frankfurt am Main, Berlin,
      Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart zum Ende des Handelstages am 22.
      Oktober 2013 eingestellt.

      Über die hotel.de AG

      Die hotel.de AG betreibt unter den Adressen www.hotel.de und www.hotel.info
      einen weltweiten Hotel-Reservierungsservice für Unternehmen und
      Privatkunden. Die Websites bieten in 38 Sprachen über 250.000 Hotels aller
      Kategorien zur unkomplizierten, schnellen und preisoptimierten Buchung an.
      Mehr als 5 Millionen Privat- und Geschäftskunden aus allen Ländern der Erde
      vertrauen dem Service zur Buchung ihres Hotels. Sie können dabei auf über 2
      Mio. persönliche Hotelbewertungen zurückgreifen. Namhafte Unternehmen wie
      BASF, SAP AG, Texas Instruments, Ernst & Young AG und viele mehr nutzen die
      Firmenanwendung von hotel.de zur Buchung ihrer Geschäftsreisehotels. Die
      hotel.de AG hat ihren Stammsitz in Nürnberg, eine Niederlassung in Hamm
      (Westfalen) sowie Vertriebsbüros in Großbritannien (London), Frankreich
      (Paris), Spanien (Barcelona), Italien (Rom), China (Shanghai), Singapur und
      Brasilien (São Paulo). Das Unternehmen wurde 2001 gegründet, ging 2006 an
      die Börse und ist seit Oktober 2011 Teil der HRS GROUP, zu der auch HRS und
      Tiscover gehören.

      Presse- und Investorenkontakt:

      hotel.de AG
      Hugo-Junkers-Str. 15-17
      90411 Nürnberg
      Tel: 0911-59832-0
      Fax: 0911-59832-11
      E-Mail: presse@hotel.de
      www.hotel.de

      STOCKHEIM MEDIA GmbH
      communication & consulting
      Michael Knecht
      Tel: 089-200315-73
      Fax: 089-813030-23
      E-Mail: mk@stockheim-media.com
      www.stockheim-media.com


      Ende der Corporate News

      ---------------------------------------------------------------------

      23.10.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
      übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
      verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
      http://www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------


      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: hotel.de AG
      Hugo-Junkers-Str. 15-17
      90411 Nürnberg
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)911 59832 2600
      Fax: +49 (0)911 5983 211
      E-Mail: presse@hotel.de
      Internet: www.hotel.de
      ISIN: DE0006910938
      WKN: 691093
      Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
      Stuttgart; Frankfurt in Open Market (Entry Standard)


      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      ---------------------------------------------------------------------
      235671 23.10.2013

      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/bekanntmachung-ueber-den-ausschluss-der-minderheitsaktionaere-der-hotelde-nuernberg/?companyID=1446&newsID=774266
      Avatar
      schrieb am 23.10.13 14:10:56
      Beitrag Nr. 2.173 ()
      Die alte Aktionärsstruktur vor dieser Mitteilung sah wie folgt aus:

      BEKO Holding AG 1,00%
      Pierer Industrie AG 70,00%
      Qino Flagship AG 10,00%
      Streubesitz 19,00%

      Pierer hatte vor kurzem 10% an Qino verkauft, wobei die handelnden Personen miteinander schon gemeinsam agiert haben. Zwar wird der Streubesitz zuletzt mit 19% angegeben, allerdings hielten nach alten Stimmrechtsangaben der Börsenclub Börsebius knapp 17%, so dass davon auszugehen ist, dass die gekauften Stücke die Stücke vom Börsenclub sind. Wäre das der Fall, wäre unter der Voraussetzung, dass, die handelnden Personen gemeinsam agieren, ein Squeeze Out ab sofort möglich.

      Viel hätte wenn und aber, aber so ist nun mal die Konstellation.
      Avatar
      schrieb am 23.10.13 14:13:40
      Beitrag Nr. 2.174 ()
      Zitat von straßenköter: Die alte Aktionärsstruktur vor dieser Mitteilung sah wie folgt aus:

      BEKO Holding AG 1,00%
      Pierer Industrie AG 70,00%
      Qino Flagship AG 10,00%
      Streubesitz 19,00%

      Pierer hatte vor kurzem 10% an Qino verkauft, wobei die handelnden Personen miteinander schon gemeinsam agiert haben. Zwar wird der Streubesitz zuletzt mit 19% angegeben, allerdings hielten nach alten Stimmrechtsangaben der Börsenclub Börsebius knapp 17%, so dass davon auszugehen ist, dass die gekauften Stücke die Stücke vom Börsenclub sind. Wäre das der Fall, wäre unter der Voraussetzung, dass, die handelnden Personen gemeinsam agieren, ein Squeeze Out ab sofort möglich.

      Viel hätte wenn und aber, aber so ist nun mal die Konstellation.


      Da wurde anscheinend das erste Posting verschluckt. Hier die heutige Nachricht zu Brain Force.

      Vorstandsvorsitzender erwirbt 17,5% der Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG
      Nachrichtenquelle: Pressetext (Adhoc)


      Adhoc Mitteilung gemäß § 48d Abs. 1 BörseG

      Wien (pta022/23.10.2013/12:00) - Die BRAIN FORCE HOLDING AG teilt hiermit mit, dass ihr Vorstandsvorsitzender Dr. Michael Hofer am 23. Oktober 2013 insgesamt 2.692.695 Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG erworben hat. Dies entspricht einer Beteiligung am Grundkapital und an den Stimmrechten der der BRAIN FORCE HOLDING AG von rund 17,5%.

      (Ende)

      Aussender: Brain Force Holding AG Adresse: Am Hof 4, 1010 Wien Land: Österreich Ansprechpartner: Mag. Hannes Griesser Tel.: +43 1 263 09 09 0 E-Mail: InvestorRelations@brainforce.com Website: www.brainforce.com

      ISIN(s): AT0000820659 (Aktie) Börsen: Amtlicher Handel in Wien; Open Market (Freiverkehr) in Frankfurt
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.10.13 20:08:57
      Beitrag Nr. 2.175 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.679.771 von straßenköter am 23.10.13 14:13:40Die Stücke müssen von Pierer stammen, da der Börsenclub schon am 10.07. die Veräußerung gemeldet hat.
      Avatar
      schrieb am 23.10.13 20:11:31
      Beitrag Nr. 2.176 ()
      Wie lange hat man denn Zeit, einen HV-Beschluss anzufechten? Heute ist Cinemaxx eine Anfechtungsklage zugestellt worden. Die HV war am 29.08.2013. Gab es nicht eine Frist von einem Monat?
      Avatar
      schrieb am 23.10.13 20:39:43
      Beitrag Nr. 2.177 ()
      richtig §246 AktG Absatz 1
      Die Klage muß innerhalb eines Monats nach der Beschlußfassung erhoben werden.
      Aber das heißt ja nicht, dass sie dem Unternehmen zeitgleich zugestellt wird.
      Deshalb heißt es in Abatz 3 auch:
      ... Die Gesellschaft kann unmittelbar nach Ablauf der Monatsfrist des Absatzes 1 eine eingereichte Klage bereits vor Zustellung einsehen und sich von der Geschäftsstelle Auszüge und Abschriften erteilen lassen. ...

      Wenn's mal wieder länger dauert: Snickers! :)
      Avatar
      schrieb am 24.10.13 08:22:04
      Beitrag Nr. 2.178 ()
      Zitat von honigbaer: richtig §246 AktG Absatz 1
      Die Klage muß innerhalb eines Monats nach der Beschlußfassung erhoben werden.
      Aber das heißt ja nicht, dass sie dem Unternehmen zeitgleich zugestellt wird.
      Deshalb heißt es in Abatz 3 auch:
      ... Die Gesellschaft kann unmittelbar nach Ablauf der Monatsfrist des Absatzes 1 eine eingereichte Klage bereits vor Zustellung einsehen und sich von der Geschäftsstelle Auszüge und Abschriften erteilen lassen. ...

      Wenn's mal wieder länger dauert: Snickers! :)


      Danke für die Antwort.

      Da fragt man sich doch, warum man bei Cinemaxx im grunde bewusst bis zur Zustellung abwartet, obwohl die Monatsfrist sicher für alle Beteiligten nicht von Desinteresse ist.

      Was bedeutet das jetzt für den zeitlichen Ablauf? Kann ein Freigabeverfahren angestrebt werden oder muss man jetzt bis zur Entscheidung der Klage abwarten?
      Avatar
      schrieb am 24.10.13 08:30:25
      Beitrag Nr. 2.179 ()
      Haniel verkauft Celesio zu 23 Euro + Angebot für Wandelanleihen

      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/celesio-mckesson-corp…
      Avatar
      schrieb am 24.10.13 10:34:28
      Beitrag Nr. 2.180 ()
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von honigbaer: richtig §246 AktG Absatz 1
      Die Klage muß innerhalb eines Monats nach der Beschlußfassung erhoben werden.
      Aber das heißt ja nicht, dass sie dem Unternehmen zeitgleich zugestellt wird.
      Deshalb heißt es in Abatz 3 auch:
      ... Die Gesellschaft kann unmittelbar nach Ablauf der Monatsfrist des Absatzes 1 eine eingereichte Klage bereits vor Zustellung einsehen und sich von der Geschäftsstelle Auszüge und Abschriften erteilen lassen. ...

      Wenn's mal wieder länger dauert: Snickers! :)


      Danke für die Antwort.

      Da fragt man sich doch, warum man bei Cinemaxx im grunde bewusst bis zur Zustellung abwartet, obwohl die Monatsfrist sicher für alle Beteiligten nicht von Desinteresse ist.

      Was bedeutet das jetzt für den zeitlichen Ablauf? Kann ein Freigabeverfahren angestrebt werden oder muss man jetzt bis zur Entscheidung der Klage abwarten?


      Bei Cinemaxx gibt es ja mehr als gute Gründe für einen Nachschlag zum bisherigen Angebot. Daher haben es die Verantwortlichen bei VUE/Cinemaxx in der Hand, die Sache zügig voranzubringen.
      Avatar
      schrieb am 24.10.13 11:05:16
      Beitrag Nr. 2.181 ()
      Bei cinemaxx hätte ja auch das Gericht die Annahme der Klage ablehnen können, und sei es nur wegen formaler Fehler, also bis zur Zustellung ist da nichts in trockenen Tüchern. Eine Mitteilung ans Handelsregister wird wohl das Gericht vornehmen, dass da erstmal nicht eingetragen wird, oder das HR fragt von sich aus nach einem Monat an. Sollte ein Freigabeverfahren erfolgreich sein, ist wohl mit 2-6 Monaten weiterer Verzögerung zu rechnen. andernfalls kann sich das natürlich länger hinziehen. Aber man muss das auch nicht zu negativ sehen, kann ja sein, dass man einen Vergleich erzielt mit weiteren Auskünften für das Spruchverfahren, um dort bessere Karten zu haben. Das Snickers also nicht zum Trost, sondern um die Wartezeit zu überbrücken.
      Avatar
      schrieb am 25.10.13 08:18:04
      Beitrag Nr. 2.182 ()
      Bei Estavis dürfte auf absehbarer Zeit ein Pflichtangebot anstehen, denn die Uhlandstraße Investments GmbH hat gestern Abend zur anlegerfreundlichen Zeit um kurz vor Mitternacht den Anteilsbesitz von 29,9% gemeldet:
      http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/estavis-veroeffentlichung-g…

      In einer zweiten DGAP-Meldung erklärte man zusätzlich, dass man in den nächsten 12 Monaten vor hat, weitere Stimmrechte zu zukaufen:
      http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/estavis-veroeffentlichung-g…

      Anmerkung:
      Estavis soll(te) den gleichen Weg wie eine TAG gehen. Deshalb waren wohl auch bis vor kurzem Flossbach und Co bei der Aktie mit dabei. Operativ kam man beim Kauf berliner Immobilien bislang nicht voran. Stattdessen wurde man in Chemnitz fündig. Vom Bauchgefühl ist das nur ein 1-Tageszock auf eine heutige Kursreaktion. Sollte es eine Übernahmestory werden, kann man vermutlich noch später mit klarerer Sicht einsteigen.
      Avatar
      schrieb am 28.10.13 22:06:12
      Beitrag Nr. 2.183 ()
      heute Ausbruch bei hohen Umsätzen bei der STRABAG AG --> sollte hier nach so langer Zeit ein Squeeze Out bevorstehen, dürfte die Abfindung im Bereich von 400 EUR liegen (mal ganz grob 30 EUR Ergebnis je Aktie mit 7% hochkapitalisiert)
      Avatar
      schrieb am 28.10.13 22:24:41
      Beitrag Nr. 2.184 ()
      Zitat von sparfuchs123: heute Ausbruch bei hohen Umsätzen bei der STRABAG AG --> sollte hier nach so langer Zeit ein Squeeze Out bevorstehen, dürfte die Abfindung im Bereich von 400 EUR liegen (mal ganz grob 30 EUR Ergebnis je Aktie mit 7% hochkapitalisiert)


      Der Chart zeigt seit dem Frühjahr einen sauberen Trend nach oben. Könnte schon sein, dass bei dieser Altabfindungsstory Schwung rein kommt.
      Avatar
      schrieb am 29.10.13 08:23:23
      Beitrag Nr. 2.185 ()
      Ich bin ja nicht der Bilanzanalytiker und hantiere in vielen Fällen aus dem Bauch heraus. Wie kommst Du so etwa auf die 30 Euro? Das Ergebnis in 2012 lag bei 30 Euro. Ansonsten war die Spanne in den letzten Jahren sehr groß, so dass ich tendenziell von einem durchschnittlichen Ergebnis von maximal 25 Euro ausgehen würde. Der CF lag in 2012 bei stolzen 56 Euro. Leider weiß ich nicht wie die CF-Entwicklung in den letzten Jahren war.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.10.13 08:33:03
      Beitrag Nr. 2.186 ()
      Der Kurssprung könnte aus dem folgenden Interview vom 27.10.2013 resultieren:
      http://wirtschaftsblatt.at/home/boerse/wien/1469367/StrabagC…


      "....Als Ziel sieht Birtel, Nachfolger von Hans Peter Haselsteiner, in den kommenden Jahren auch die komplette Eingliederung der heute noch börsennotierten deutschen Tochter Strabag AG an."

      Kein Wunder, dass der Kurs angesprungen ist. Warum sollte man aber einen Squeeze Out mehr oder weniger ankündigen, wenn man ihn wirklich vor hat?
      Avatar
      schrieb am 29.10.13 09:37:09
      Beitrag Nr. 2.187 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.712.187 von straßenköter am 29.10.13 08:23:23zu Strabag:
      1. auch ich halte einen permanenten Gewinn von jährlich 30 EUR für etwas hoch. Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer. Von einem guten Jahr kann man nicht auf die ewige Rente schließen.
      2. Konkret wird es erst dann, wenn die Mutter ein schriftliches Verlangen an die Tochter stellt. Ich halte einen SO durchaus für realistisch, gebe aber zu bedenken, dass die Mutter nur eine Eigenkapitalquote von 31 % hat.
      Avatar
      schrieb am 29.10.13 22:28:16
      Beitrag Nr. 2.188 ()
      Zitat von straßenköter: Ich bin ja nicht der Bilanzanalytiker und hantiere in vielen Fällen aus dem Bauch heraus. Wie kommst Du so etwa auf die 30 Euro? Das Ergebnis in 2012 lag bei 30 Euro. Ansonsten war die Spanne in den letzten Jahren sehr groß, so dass ich tendenziell von einem durchschnittlichen Ergebnis von maximal 25 Euro ausgehen würde. Der CF lag in 2012 bei stolzen 56 Euro. Leider weiß ich nicht wie die CF-Entwicklung in den letzten Jahren war.



      Naja, für 2013 wurde vom Unternehmen ebenfalls ein Nettoergebnis auf dem Niveau von 2012 avisiert. Mag sein, dass man "nachhaltig" nicht ganz 30 schafft. Aber selbst 25 EUR je Aktie wäre ganz grob verbarwertet noch 40% Aufschlag auf das derzeitige Kursniveau, was für Abfindungskandidaten meines Erachtens "nicht schlecht" ist. Die fetten Jahre wie damals mit AXA Konzern oder Gerling sind leider vorbei, auch wenn STRABAG sich auffällig in diese "Kölner Riege" einordnen ließe...
      Avatar
      schrieb am 29.10.13 22:40:54
      Beitrag Nr. 2.189 ()
      Zitat von gutdrauf9: zu Strabag:
      1. auch ich halte einen permanenten Gewinn von jährlich 30 EUR für etwas hoch. Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer. Von einem guten Jahr kann man nicht auf die ewige Rente schließen.
      2. Konkret wird es erst dann, wenn die Mutter ein schriftliches Verlangen an die Tochter stellt. Ich halte einen SO durchaus für realistisch, gebe aber zu bedenken, dass die Mutter nur eine Eigenkapitalquote von 31 % hat.



      Auf die 70 bis 100 Mio. kann es der STRABAG SE aus Wien nun nicht ankommen, die der SO kosten würde. Gerade mal ein Jahresgewinn der deutschen AG.

      Mit der derzeitigen Beteiligungsqute von 93,xx % könnte man problemlos und ohne freiwilliges Übernahmeangebot einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze Out durchführen, indem die Strabag SE eine neue AG gründet, die Aktien an der Strabag AG einlegt und anschließend auf die neue AG verschmilzt. Die hierfür erforderlichen 90% hat man schließlich.
      Avatar
      schrieb am 30.10.13 15:54:09
      Beitrag Nr. 2.190 ()
      Und damit hat sich WET von der Börse verabschiedet. Ich sehe dem Abschied mit lachendem und weinendem Auge nach. Der Titel hat mit schon vor vielen Jahren einmal eine schöne Rendite gebracht und auch der Einstieg nach dem BuG hat sich gelohnt. Weinen muss ich immer noch, dass ich einige Zeit vor der Einigung mit Balaton bei 60 Euro raus bin. :cry:

      http://www.dgap.de/dgap/News/cms/wet-automotive-systems-vero…
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.10.13 15:58:32
      Beitrag Nr. 2.191 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.724.661 von straßenköter am 30.10.13 15:54:09bei unserer BWT scheint auch etwas zu laufen.... :look:
      Avatar
      schrieb am 30.10.13 16:07:00
      Beitrag Nr. 2.192 ()
      Zitat von GustavOemark: bei unserer BWT scheint auch etwas zu laufen.... :look:


      Auch in Wien gab es bei der Auktion ordentlich Umsatz. Über den kleinen Einbruch Mitte des Monats wundere ich mich immer noch.
      Avatar
      schrieb am 30.10.13 16:33:39
      Beitrag Nr. 2.193 ()
      Ungewöhnlich feste Kurse gab es in den letzten Tagen beim langjährigen Abfindungskandidaten Agrob, insbesondere bei den Vorzügen (501903), die heute ein mehrjähriges Hoch erreicht haben. Sollte sich hier jetzt doch endlich etwas tun bzw. sollte Unicredit endlich einen Käufer gefunden haben?
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.10.13 17:19:09
      Beitrag Nr. 2.194 ()
      Rücker Aktiengesellschaft: Squeeze-out in das Handelsregister eingetragen
      ATON Engineering AG
      München
      Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
      der Rücker Aktiengesellschaft, Wiesbaden
      - WKN 704110 -
      – ISIN DE0007041105 –
      Die außerordentliche Hauptversammlung der Rücker Aktiengesellschaft, Wiesbaden, hat am 23. August 2013 im Rahmen eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Rücker Aktiengesellschaft („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die ATON Engineering AG, München, gegen Gewährung einer von der ATON Engineering AG zu zahlenden angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i. V. m. §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“). Die Rücker Aktiengesellschaft als übertragender Rechtsträger und die ATON Engineering AG als übernehmender Rechtsträger hatten zuvor am 28. Juni 2013 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit welchem die Rücker Aktiengesellschaft ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60ff. UmwG auf die ATON Engineering AG überträgt.
      Der Übertragungsbeschluss wurde gemäß § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG am 22. Oktober 2013 mit dem Vermerk, dass er erst mit der Eintragung der Verschmelzung gemäß Verschmelzungsvertrag vom 28. Juni 2013 auf die ATON Engineering AG mit dem Sitz in München im Register des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft wirksam wird, in das Handelsregister der Rücker Aktiengesellschaft beim Amtsgericht Wiesbaden unter HRB 11178 eingetragen. Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der ATON Engineering AG beim Amtsgericht München unter HRB 198382 als übernehmendem Rechtsträger am 29. Oktober 2013 sind der Übertragungsbeschluss und die Verschmelzung wirksam geworden. Zu diesem Zeitpunkt sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Rücker Aktiengesellschaft in das Eigentum der ATON Engineering AG übergegangen und die Rücker Aktiengesellschaft ist zugleich erloschen. Gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i. V. m. § 327e Abs. 3 Satz 2 AktG verbriefen die Aktienurkunden ab diesem Zeitpunkt nur noch den Anspruch der Minderheitsaktionäre auf Barabfindung.
      Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Rücker Aktiengesellschaft eine von der ATON Engineering AG zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 16,23 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Rücker Aktiengesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (Wertpapier-Kenn-Nummer 704110// ISIN DE0007041105). Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de an, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der ATON Engineering AG, mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
      Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung ist bei der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba) c/o Deutsche WertpapierService Bank AG, Derendorfer Allee 2, 40476 Düsseldorf, zentralisiert. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Rücker Aktiengesellschaft brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung und der Zinsen („Abfindungsbetrag“) nichts zu veranlassen. Die Entgegennahme des Abfindungsbetrages sowie dessen Gutschrift auf dem Konto des jeweiligen ausgeschiedenen Minderheitsaktionärs wird von den jeweils depotführenden Instituten veranlasst. Der Abfindungsbetrag wird den depotführenden Instituten zur Gutschrift für die entsprechenden Kontoinhaber von der ATON Engineering AG Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der Rücker Aktiengesellschaft über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zur Verfügung gestellt.
      Die Entgegennahme der Abfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre provisions- und spesenfrei.
      Der Handel in Aktien der Rücker AG an der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) sowie an den anderen deutschen Börsen, an denen die Aktien der Rücker Aktiengesellschaft in den Freiverkehr einbezogen sind, wird voraussichtlich am 29.10.2013 ausgesetzt. Die Notierung der Aktien der Rücker Aktiengesellschaft im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie an den anderen Börsen wird anschließend zeitnah eingestellt.
      Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i. V. m. § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i. V. m. §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der Rücker Aktiengesellschaft gewährt werden.

      München, im Oktober 2013
      ATON Engineering AG
      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 30.10.13 21:43:29
      Beitrag Nr. 2.195 ()
      VK Mühlen steigt auch stetig an, leider sind nur wenige Stück zu bekommen.
      Avatar
      schrieb am 30.10.13 21:49:13
      Beitrag Nr. 2.196 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.724.893 von Herbert H am 30.10.13 16:33:39Edding zeigt heute auch einen leichten Ausbruch --> Ledermann hat bereits mehr als 95%
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.10.13 10:26:25
      Beitrag Nr. 2.197 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.728.211 von sparfuchs123 am 30.10.13 21:49:13Täusche ich mich oder ist derzeit in fast allen Abfindungswerten "Musik" drin. Selbst die Pixelpark heute mal wieder mit steigender Nachfrage. Meine 3 Favoriten als Abfindungswerte sind derzeit Curanum,Schuler und die Pixelpark. Spekulativ dann noch in Deufol unterwegs, dort stellt jemand immer riesiege Stückzahlen ein.

      Beste Grüße
      TN
      Avatar
      schrieb am 31.10.13 10:32:25
      Beitrag Nr. 2.198 ()
      Zitat von TOPPNEWS: Täusche ich mich oder ist derzeit in fast allen Abfindungswerten "Musik" drin. Selbst die Pixelpark heute mal wieder mit steigender Nachfrage. Meine 3 Favoriten als Abfindungswerte sind derzeit Curanum,Schuler und die Pixelpark. Spekulativ dann noch in Deufol unterwegs, dort stellt jemand immer riesiege Stückzahlen ein.

      Beste Grüße
      TN


      Wenn "derzeit in fast allen Abfindungswerten "Musik" drin" ist, könnte es auch sein, dass wir uns in einer Übertreibungsphase befinden... ;)
      Avatar
      schrieb am 31.10.13 10:39:03
      Beitrag Nr. 2.199 ()
      Zitat von TOPPNEWS: Täusche ich mich oder ist derzeit in fast allen Abfindungswerten "Musik" drin. Selbst die Pixelpark heute mal wieder mit steigender Nachfrage. Meine 3 Favoriten als Abfindungswerte sind derzeit Curanum,Schuler und die Pixelpark. Spekulativ dann noch in Deufol unterwegs, dort stellt jemand immer riesiege Stückzahlen ein.

      Beste Grüße
      TN


      Da täuscht Du Dich nicht. Die große Mehrzahl "meiner" Übernahmewerte steht zweistellig im Plus. Es kommt halt momentan viel zusammmen: Eine positive Marktstimmung und viel Liquidität sowohl im Markt als auch bei den Unternehmen.

      Für mich sind Übernahmewerte in den verschiedenen Stadien eine eigene Anlageklasse mit begrenztem Risiko und aktienüblichen Ertragschancen. Wie man hier an der Lebendigkeit des Threads sehen kann, bin ich nicht der Einzige mit dieser Meinung.
      Avatar
      schrieb am 31.10.13 11:08:28
      Beitrag Nr. 2.200 ()
      CCR zieht heute auch an: 8,60/8,90 mit 5000St. auf der Geldseite, was bei diesem marktengen Wert sehr viel ist.
      Avatar
      schrieb am 31.10.13 11:08:33
      Beitrag Nr. 2.201 ()
      Wer ist Großaktionär bei Deufol?
      Wieviel % hält dieser?

      Des weiteren möchte ich zu Bedenken geben, dass die Gesellschaft im Gebiet des LG FFM ist...
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.10.13 11:16:01
      Beitrag Nr. 2.202 ()
      Sorry Herbert H, da muss ich Dir wiedersprechen. Aus meiner Sicht tumeln sich in diesen Werten keine "Anleger" die auf den schnellen Euro aus sind. Ich würde sogar behaupten, dass der Dax 5 % niedriger stehen könnte und die Kurse dieser Aktien trotzdem rel. stabil wären. Hinweisen möchte ich an dieser Stelle noch auf die WMF Vz. Aktie.Hier habe ich mich Anfang der Woche nochmals stärker engagiert aufgrund des Beitrages von Joschka Schröder im WMF Thread. JS schätze ich schon viele Jahre als ein sehr angenehmenes Mitglied von WO der stets sehr fundiert berichtet/diskutiert. Hier zwar v.a. bei Biotechs ( Biotest, Morphosys ) aber auch immer wieder bei denen von mir bevorzugten Abfindungswerten.

      Beste Grüße
      TN
      Avatar
      schrieb am 31.10.13 11:17:18
      Beitrag Nr. 2.203 ()
      Zitat von Blondie123: CCR zieht heute auch an: 8,60/8,90 mit 5000St. auf der Geldseite, was bei diesem marktengen Wert sehr viel ist.


      Wer hier rein will, muss sich auch beeilen, denn ein Delisting wird angestrebt.

      CCR ist eigentlich in einem interessanten Gebiet tätig, aber irgendwie verdienen die schon seit Jahren kein Geld mehr. Ob dies aus Problemen resultiert oder bewusst gemacht wird, weiß ich nicht. Bin nicht so nah dran, da ich nicht investiert bin.

      CCR ist übrigens auch ein BuG-Titel. Der BuG stammt aus 11/2008 mit folgenden Kennzahlen: Garantiedividende 0,36€ netto, Abfindung 7,41€,
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.10.13 11:19:04
      Beitrag Nr. 2.204 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.731.185 von 525700 am 31.10.13 11:08:33Der Hübner hält laut Geschäftsbericht 2012 >50% der Aktien.
      Avatar
      schrieb am 31.10.13 11:22:15
      Beitrag Nr. 2.205 ()
      Zu deufol hier der gesamte Text des GB 2012:
      Die Besitzverhältnisse bei der Deufol SE sind durch Firmengründer und Verwaltungsratsmitglied Detlef W. Hübner geprägt. Der ihm zugerechnete Anteil erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr leicht auf 53,7 % (Vorjahr 52,9 %).
      Weitere 5 % bis 10 % der Aktien befinden sich in den Händen von institutionellen Inves- toren, der Rest verteilt sich auf rund 18.500 Privataktionäre.
      Avatar
      schrieb am 31.10.13 11:22:53
      Beitrag Nr. 2.206 ()
      Zitat von 525700: Wer ist Großaktionär bei Deufol?
      Wieviel % hält dieser?

      Des weiteren möchte ich zu Bedenken geben, dass die Gesellschaft im Gebiet des LG FFM ist...



      http://www.boersengefluester.de/penny-stocks-zwei-heise-wert…
      53,66 Prozent der Deufol-Anteilscheine befinden sich in den Händen von Firmengründer und Vorstandschef Detlef W. Hübner. Wer hinter den jüngsten Aktienkäufen steht, ist gegenwärtig völlig offen.
      Avatar
      schrieb am 31.10.13 11:24:41
      Beitrag Nr. 2.207 ()
      Danke.
      Nachdem, was ich so bei Deufol gelesen habe, gehört die Aktie nicht unbedingt zu den "must-have"-Werten.
      Avatar
      schrieb am 31.10.13 11:25:23
      Beitrag Nr. 2.208 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.731.253 von straßenköter am 31.10.13 11:17:18weiß jemand, wie es in der Spruchstelle bei CCR aussieht? Hab damals angedient, was ich im Nachhinein bereue, da der Wert lt. Gutachten auf 5,25 EUR je Aktie begutachtet wurde, aufgrund des Durchschnittskurses aber 7,41 EUR Abfindung im Rahmen des BuG festgelegt wurden. Allein das minimiert meines Erachtens schon die Chance auf Nachbesserung.
      Avatar
      schrieb am 31.10.13 11:48:51
      Beitrag Nr. 2.209 ()
      Weis wer was zur Wella und Celanese Spruchstelle
      Avatar
      schrieb am 31.10.13 12:04:29
      Beitrag Nr. 2.210 ()
      GBC AG veröffentlicht Equity Research Guide III.2013
      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/gbc-veroeffentlicht-e…

      Wenn man die Unternehmen liest, über die berichtet wird, macht das Lesen des Guides einen vermutlich nicht dümmer. Ich finde den Guide nur leider nicht auf der Homepage. Der muss frei verfügbar sein, denn ich habe schon den letzten Guide auf der Festplatte. Findet den jemand auf der Homepage?
      Avatar
      schrieb am 31.10.13 13:27:27
      Beitrag Nr. 2.211 ()
      Zitat von straßenköter: GBC AG veröffentlicht Equity Research Guide III.2013
      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/gbc-veroeffentlicht-e…

      Wenn man die Unternehmen liest, über die berichtet wird, macht das Lesen des Guides einen vermutlich nicht dümmer. Ich finde den Guide nur leider nicht auf der Homepage. Der muss frei verfügbar sein, denn ich habe schon den letzten Guide auf der Festplatte. Findet den jemand auf der Homepage?


      Jetzt ist der Guide auf der Homepage. Da war die IR wohl schneller als der Rest.
      http://www.gbc-ag.de/
      zu finden unter Meldungen mit Datum 31.10.2013
      Avatar
      schrieb am 31.10.13 22:58:46
      Beitrag Nr. 2.212 ()
      Zitat von 525700: Danke.
      Nachdem, was ich so bei Deufol gelesen habe, gehört die Aktie nicht unbedingt zu den "must-have"-Werten.


      ... aber besser isses vielleicht doch ...!
      Avatar
      schrieb am 01.11.13 09:46:04
      Beitrag Nr. 2.213 ()
      Bei der GeneScan gibt es einen Vergleichsvorschlag, welcher eine Aufbesserung der Barabfindung auf dausendundfünfundzwanzig EURO vorschlägt.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.11.13 19:10:00
      Beitrag Nr. 2.214 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.738.823 von Blondie123 am 01.11.13 09:46:04im delisting oder so- verfahren?
      hatte im delisting der Gutachter nicht sogar 12XX EUR als wert taxiert?

      Bei der net m Privatbank gibt's auch n vergleichsvorschlag, falls es jemanden interessiert.

      gruß
      sp
      Avatar
      schrieb am 02.11.13 10:43:39
      Beitrag Nr. 2.215 ()
      Der Gutachter im Delisting Spruchverfahren der GeneScan kam auf einen Unternehmenswert von € 1140 pro Aktie. Ich denke, dass das Vergleichsangebot daher keine Chance hat, angenommen zu werden.
      Avatar
      schrieb am 02.11.13 16:53:00
      Beitrag Nr. 2.216 ()
      Zitat von Blondie123: Der Gutachter im Delisting Spruchverfahren der GeneScan kam auf einen Unternehmenswert von € 1140 pro Aktie. Ich denke, dass das Vergleichsangebot daher keine Chance hat, angenommen zu werden.


      Ein Teilvergleich wie bei Contitech würde mir am besten gefallen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.11.13 11:35:28
      Beitrag Nr. 2.217 ()
      1025 Euro sind nicht gerechtfertigt. Richtung 1200 Euro pro Aktie sollte der Wert schon gehen, um einen akzetablen Vergleich zu Stande zu bekommen.
      Avatar
      schrieb am 03.11.13 11:43:10
      Beitrag Nr. 2.218 ()
      Weis wer wie es bei GBH AG steht ?
      Avatar
      schrieb am 03.11.13 19:39:12
      Beitrag Nr. 2.219 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.747.589 von sparfuchs123 am 02.11.13 16:53:00@sparfuchs

      was ist denn bei Contitech mit Teilvergleich gemeint ? Da gab es doch letztes Jahr eine Nachzahlung ...

      gibt es eigentlich schon neue Entwicklungen zum Spruchverfahren BuG bzw. Verschmelzung der Phoenix ./. Contitech
      Avatar
      schrieb am 04.11.13 08:52:07
      Beitrag Nr. 2.220 ()
      Zitat von Der_Analyst: Die Unterlagen zur ao HV sind verfügbar:
      http://www.demagcranes.com/cms/site/global/page112790.html

      Auszug aus der gutachterlichen Stellungsnahme:
      "Der nach dem Ertragswertverfahren ermittelte Unternehmenswert der TMHPS AG zum 21. November 2013 beläuft sich auf rund EUR 935,4 Mio. Bezogen auf eine Zahl von 21.172.993 ausgegebenen Aktien ergibt sich ein Wert je Aktie zum 21. November 2013 von EUR 44,18. Der Dreimonatsdurchschnittskurs im Vorfeld der Ankündigung des Squeeze out Verlangens beläuft sich auf EUR 60,48."

      Der_Analyst



      Posting aus dem Terex-Thread
      Avatar
      schrieb am 04.11.13 10:19:49
      Beitrag Nr. 2.221 ()
      @ straßenköter Außerdem müsste doch ein Wert der Terex-Aktien auf Basis der Garantiedividende ermittelt worden sein. Wie hoch war dieser? (Und wurde die Garantiedividende bereits auf Angemessenheit geprüft?)
      Avatar
      schrieb am 04.11.13 10:25:45
      Beitrag Nr. 2.222 ()
      Zitat von sparfuchs123:
      Zitat von Blondie123: Der Gutachter im Delisting Spruchverfahren der GeneScan kam auf einen Unternehmenswert von € 1140 pro Aktie. Ich denke, dass das Vergleichsangebot daher keine Chance hat, angenommen zu werden.


      Ein Teilvergleich wie bei Contitech würde mir am besten gefallen.



      Das war eine mutige Rechtsfortbildung des Vorsitzenden der KfH in Hannover, die m.E. auch einiges für sich hat. Wir haben das auch schon vor anderen Kammern diskutiert. Die entsprechenden Kammervorsitzenden lehnen dieses Vorgehen aber ab. Daher wohl keine Chance.
      Avatar
      schrieb am 04.11.13 10:28:38
      Beitrag Nr. 2.223 ()
      Zitat von daPietro: Weis wer wie es bei GBH AG steht ?


      Erstinstanzlich bleibt wohl alles beim Alten (Gutachten liegt vor). Es gibt noch ein paar Scharmützel um den Substanzwert. Das hat aber wohl keine Aussicht auf Erfolg.
      Avatar
      schrieb am 04.11.13 10:29:08
      Beitrag Nr. 2.224 ()
      Zitat von honigbaer: @ straßenköter Außerdem müsste doch ein Wert der Terex-Aktien auf Basis der Garantiedividende ermittelt worden sein. Wie hoch war dieser? (Und wurde die Garantiedividende bereits auf Angemessenheit geprüft?)

      http://www.demagcranes-ag.de/cms/site/global/page19950.html" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
      http://www.demagcranes-ag.de/cms/site/global/page19950.html
      Unter dem Vertrag bietet die Terex Germany GmbH & Co. KG den außenstehenden Aktionären der Demag Cranes AG an, deren Stückaktien gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 45,52 gemäß § 305 AktG zu erwerben. Der Vertrag sieht des Weiteren eine jährliche Ausgleichszahlung für jeden außenstehenden Aktionär der Demag Cranes AG für die Laufzeit des Vertrags in Höhe von brutto EUR 3,33 je Stückaktie (netto EUR 3,04 je Stückaktie) vor. Die Zahlungsverpflichtungen der Terex Germany GmbH & Co. KG unter dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sind durch eine Patronatserklärung der Terex Corporation abgesichert.

      Da der Beherrschungsvertrag erst durch die HV am 16.03.2012 bestätigt wurde, ist das LG Düsseldorf sicher noch nicht zur Bearbeitung gekommen. Zumindest wird das Verfahren unter "laufende Verfahren" geführt:
      http://www.vzfk.de/spruchverfahren/laufende-spruchverfahren/…
      Avatar
      schrieb am 04.11.13 11:12:22
      Beitrag Nr. 2.225 ()
      Zitat von Blondie123:
      Zitat von daPietro: Weis wer wie es bei GBH AG steht ?


      Erstinstanzlich bleibt wohl alles beim Alten (Gutachten liegt vor). Es gibt noch ein paar Scharmützel um den Substanzwert. Das hat aber wohl keine Aussicht auf Erfolg.



      Danke für die Info.......schade da hatte ich Stücke....
      Avatar
      schrieb am 04.11.13 14:55:36
      Beitrag Nr. 2.226 ()
      @ straßenköter Ich bin sicher, dass das Spruchverfahren zum Terex (Demag) Beherrschungsvertrag seinen geregelten Gang geht. Jetzt habe ich mal kurz in die Gutachten geschaut und da wird argumentiert, man müsse die Ausgleichszahlung gar nicht als Bewertungsgrundlage beim Squeeze out verwenden. Zu Informationszwecken habe man aber die Ausgleichszahlung von 3,04 Euro vor Steuer entsprechend 2,24 Euro nach Einkommensteuer kapitalisiert, wobei man auf 47,46 Euro kommt. Dabei wird allerdings vom Gutachter ein Mittelwert zwischen Basiszinssatz nach Einkommensteuer von 1,84% und Kapitalisierungszinssatz 8,00% = 4,92% gewählt.

      Natürlich kann man so tun, als ob die Ausgleichszahlung hochgradig ausfallgefährdet sei, aber ob das in der gegebenen Situation angemessen ist? Schließlich verfügt der Hauptaktionär über die bankverbürgten Mittel, uns per Squeeze out aus dem Unternehmen zu drängen, gleichzeitig soll aber die Ausgleichszahlung mit einem hohen Risikozins abdiskontiert werden. Selbst wenn man die Methode gutheißt, kann man an den angesetzten 8,00% sicher zweifeln.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.11.13 19:37:05
      Beitrag Nr. 2.227 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.755.407 von honigbaer am 04.11.13 14:55:36Interessante Auffassung, die Ausgleichszahlung zu kapitalisieren. Halte ich jedoch für nicht sachgerecht, da der Beherrschungsvertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit gekündigt werden kann. Habe ich auch bislang in keinem Gutachten gesehen bei einem SO, wo es bereits einen BGAV gab.

      Einen niedrigeren Risikozins würde man, wenn man es anders als ich sieht, wohl nicht ansetzen können. Denn die Bankbürgschaft gilt meines Erachtens nicht für die jährliche Ausgleichszahlung, sondern nur für den Barabfindungsbetrag.

      Und wirklich risikolos sind die Ausgleichszahlungen bzw. deren Zahlungssicherheit auch nicht. Beispielsweise eine ALBA Group KG als Mutter der ALBA SE (vormals Interseroh) hat eine Anleihe (A1KQ17) mit einem Kupon von 8% begeben, die Rendite der Garantiedividende bei der ALBA SE liegt im Moment bei knapp 5%. Wenn ich mir dann den Konzernabschluss der Alba Group im bundesanzeiger ansehe und feststellen muss, dass der Goodwill in der Bilanz das Eigenkapital übersteigt, würde ich den Risikozins hier lieber zweistellig ansetzen oder zumindest nicht unter dem Kupon der Anleihe.
      Avatar
      schrieb am 04.11.13 23:46:43
      Beitrag Nr. 2.228 ()
      Also rechtlich it das umstritten, ob die kapitalisierten Ausgleichszahlungen die Untergrenze für eine abfindung bilden. Im Fall MAN Roland lese ich gerade im Beschluss vom OLG Frankfurt, dass das OLG Düsseldorf meine, der Beherrschungsvertrag spiele keine Rolle für die Bewertung. Hingegen vertritt das OLG Frankfurt die gegenteilige Meinung, dass die kapitalisierten Ausgleichszahlungen sehr wohl wesentlich für die Bewertung sind. Auch der Aspekt einer möglichen Kündigung des Vertrags wird vom Gericht angesprochen, aber so lange es hierfür keine konkreten Anhaltspunkte gebe, sei von einer unbegrenzten Dauer auszugehen. (Andernfalls würde sich a auch nur die Frage stellen, ob denn die Ausgleichszahlungen aufgrund des Zustands des Unternehmens nach Kündigung höher oder tiefer angesetzt werden müsste, wenn der Vertrag neu abgeschlossen würde.)

      Siehe auch hier:
      http://openjur.de/u/307362.html

      Interessant ist auch Randnummer 45. Da wird erörtert, dass der Risikoaufschlag zum Zinssatz bei der Ermittlung der Ausgleichszahlung die Ertragsschwankungen des Unternehmens erfasst. Nach Beginn des Beherrschungsvertrags sind aber natürlich diese Ertragsschwankungen irrelevant, sondern es kommt nur noch auf das Ausfallrisiko des beherrschenden Unternehmens an. Ein ganz anderes und nicht vergleichbares Risiko! Das Mutterunternehmen kann AAA oder B- Rating haben.

      Gerade ein Negativbeispiel wie Alba zeigt ja auf, dass die garaantierte Ausgleichszahlung eines soliden beherrschenden Unternehmens den (kapitalisierten) Wert der Ausgleichszahlungen aufwertet.
      Avatar
      schrieb am 05.11.13 10:08:34
      Beitrag Nr. 2.229 ()
      Wie sind hier die Meinungen für GBW?
      Avatar
      schrieb am 06.11.13 09:33:46
      Beitrag Nr. 2.230 ()
      Elliot ist beim nächsten deutschen Übernahmewert mit dabei und hat sich 7% an Celesio gesichert:
      http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/celesio-veroeffentlichung-g…
      Avatar
      schrieb am 06.11.13 13:04:54
      Beitrag Nr. 2.231 ()
      Es wurden die Spruchverfahren Bavaria St.Pauli und Ixos beendet. Siehe hier: spruchverfahren.blogspot.de
      Avatar
      schrieb am 07.11.13 12:23:34
      Beitrag Nr. 2.232 ()
      Gelsenwasser Kein Geld Vom Spruchstellenverfahren kann das sein??

      bekanntlich wurde hier eine nachbesserung v. 46,13/Aktie beschlossen.

      Die Bank verweigert die Zahlung, obwohl ich das Pflichtangebot aufgrund der Übernahme am 15.09.03 durch die Wasser und Gas Westfalen in Höhe von 353,14/Aktie mit Bankschreiben vom 27.10.03 angenommen habe und die Zahlung am 28.11.03 erhalten hatte.

      Die Bank sagt mir dass sie nur für die Aktonäre zahle die das Angebot nach dem 12.02.04 aufgrund des Gewinnabführungsvertrages angenommen haben
      Die Höhe ist gleich.

      Muss ich das so hinnehmen?

      Zuerst kommt ja immer ein Pflichtangebot wenn eine Übernhame stattfindet. der Gewinnabführunsvertrag unterscheidet sich in der Abfindungshöhe nicht
      Avatar
      schrieb am 07.11.13 12:56:41
      Beitrag Nr. 2.233 ()
      Die Spruchstelle bezog sich ausschließlich auf den B&G-Vertrag. In Bezug auf Pflichtangebote gibt es keine Spruchstellen.

      Auch wenn es schmerzt: Wenn man im Zuge von Pflichtangeboten die Aktie den Kaufpflichtigen anbietet, muss man sich unbedingt die Formalia durchlesen.
      Und in der Angebotsunterlage kann ich leider nichts entnehmen, woraus sich schließen läßt, dass bei einem Spruchstellenverfahren in Sachen B&G-Vertrag die "Einreicher Pflichtangebot" eine Nachbesserung erhalten.

      Daher wird es m.E. nach so ausgehen, dass Du keine Nachbesserung bekommst. Sorry, dass auch ich Dir da keine bessere Info geben kann.
      Die Angebotsunterlage kannst Du gern hier http://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlag… Dir ansehen
      Avatar
      schrieb am 07.11.13 12:59:00
      Beitrag Nr. 2.234 ()
      Wer Kaufangebote ohne Nachbesserungsanspruch annimmt ist selbst schuld.
      Niemand zwingt einen dazu!
      Avatar
      schrieb am 08.11.13 14:13:53
      Beitrag Nr. 2.235 ()
      Singer hat mit seinem Elliot-Fonds die 10%-Marke bei Celesio überschritten:
      http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/celesio-korrektur-einer-ver…
      Avatar
      schrieb am 08.11.13 15:23:37
      Beitrag Nr. 2.236 ()
      danke an 252700
      habe daraus gelernt
      Avatar
      schrieb am 08.11.13 17:45:39
      Beitrag Nr. 2.237 ()
      Ich sage ja auch immer, die letzten Aktien sind die teuersten.
      Bei Gelsenwasser war ja seinerzeit absehbar, dass ein beherrschungsvertrag kommen würde, da bleibt man natürlich besser investiert.
      Aber jedes Pflichtangebot muss man deshalb auch nicht ausschlagen. Ich denke da an Schumag oder Schnigge. Firmen können eben auch nach einem Kontrollwechsel, der das Pflichtangebot auslöst, heruntergewirtschaftet werden. Und auch bei guter Entwicklung muss der Hauptaktionär nicht immer an einer schnellen Abfindung der freien Aktionäre interessiert sein, sondern kann versuchen, den Preis zu drücken. Siehe Volkswagen bei MAN. Für die Stämme wurden 2011 beim Pflichtangebot 95 Euro geboten, beim Beherrschungsvertrag 2013 dann nur 80,89. Selbst bei einer möglichen Aufbesserung im Spruchverfahren, dürfte sich das Warten hier kaum gelohnt haben.
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 10:23:03
      Beitrag Nr. 2.238 ()
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 10:43:54
      Beitrag Nr. 2.239 ()
      Ich überleg auch schon.
      Wir könnten doch zusammenlegen
      Vier oder fünf User, dann wäre es fuer jeden erschwinglich
      Macht jemand mit?
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 11:09:34
      Beitrag Nr. 2.240 ()
      "Schade, dass die Studie so teuer ist"

      Ich hätte auch Interesse!
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 11:20:17
      Beitrag Nr. 2.241 ()
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 11:39:58
      Beitrag Nr. 2.242 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.812.940 von gnuldi am 12.11.13 10:43:54Wenn ihr mir die anteilige Kohle zukommen lasst, mach ich mit:DGnuldi trau ich nich:( bei Straßenköter und Maack1 sähe es schon anders aus:kiss:
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 11:43:42
      Beitrag Nr. 2.243 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.812.720 von straßenköter am 12.11.13 10:23:03Wenn wir zu fuenft wären ist es gar nicht so arg
      Gebt per boardmail bescheid, über wen wir das ganze abwickeln
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 11:53:12
      Beitrag Nr. 2.244 ()
      Vom Grundsatz wäre ich dabei. Allerdings wüsste ich nicht wie man jedem die Studie zukommen lassen sollte. Eine Bestellungmöglichkeit per Email bedeutet sicher nicht, dass die Studie per Email an den Besteller geschickt wird. So blöd werden die nicht sein, weil dann Vervielfältigungen unbegrenzt möglich wären. Bei 45 Seiten Umfang glüht ansonsten der Kopierer. Wenn die Studie auch noch gebunden ist, ist ein kopieren nochmals erschwert.
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      Avatar
      schrieb am 12.11.13 11:55:26
      Beitrag Nr. 2.245 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.813.656 von straßenköter am 12.11.13 11:53:12 wie sieht es rechtlich aus?
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 11:55:33
      Beitrag Nr. 2.246 ()
      Ich hatte vor zwei Jahren dort ein Update bestellt, das kam als geheftete blattsammlung
      Die hatten zwar erst gesagt, sie schicken nur an Institionelle, dann ging es aber
      Man müsste es halt gegen kostenbeteiligung kopieren.
      Ich wäre dabei
      Über wen wollen wir es abwickeln?
      Antwort per boardmail
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 11:56:38
      Beitrag Nr. 2.247 ()
      Da wir es nur für den Hausgebrauch nehmen und privat müsste es gehen
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 11:58:41
      Beitrag Nr. 2.248 ()
      Habe ich noch vergessen: Im letzten Jahr konnte man durch diverse Interviews in Print und Fernsehen schon eine Reihe der 10 Unternehmen auch so herausfinden.
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 12:03:22
      Beitrag Nr. 2.249 ()
      Ja, in focus und auf gsc research auch
      Wer sich mal die Depots von scherrer, Allerthaler, Reiner, Sci ansieht oder die factsheet von Knoesel und Ronge oder greiff findet auch werte
      Postbank, Alba, Login, Gag, Ölmühle, Design, Euwax und und und
      Dennoch interessiert mich die Studie
      Fuer unter 200 Euro würde ich mitmachen
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      Avatar
      schrieb am 12.11.13 12:14:54
      Beitrag Nr. 2.250 ()
      Unter 200 Euro wäre ich dabei. Wäre natürlich schön, wenn man die Kosten noch weiter senken könnte. Kann einer noch etwas zur Vervielfältigungsproblematik im Privatbereich sagen?
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 12:15:41
      Beitrag Nr. 2.251 ()
      BGH: Keine Barabfindung mehr beim Delisting

      KARLSRUHE (dpa-AFX) - Zieht sich ein Unternehmen von der Börse zurück, muss es
      seinen Aktionären künftig kein Barabfindungsangebot mehr machen. Das hat der
      Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss
      entschieden. Die Aktionäre seien vom sogenannten Delisting nicht in ihrem
      Eigentumsgrundrecht verletzt, hieß es zur Begründung.

      Die Richter gaben damit einer Aktiengesellschaft recht, die 2011 vom
      regulierten auf den freien Markt wechselte. Deren Aktionäre wollten durch ein
      Spruchverfahren eine Barabfindung festsetzen lassen und zogen vor Gericht. Es
      sei jedoch weder ein entsprechender Beschluss der Hauptversammlung noch ein
      Pflichtangebot über den Kauf der Aktien notwendig, entschied der BGH und gab
      damit seine seit 2002 bestehende Rechtsprechung auf./din/DP/kja
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 12:16:46
      Beitrag Nr. 2.252 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.813.534 von nullcheck am 12.11.13 11:39:58danke fuer die blumen :lick:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 12:20:45
      Beitrag Nr. 2.253 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.813.844 von Maack1 am 12.11.13 12:16:46BGH zum Delisting Bundesgerichtshof erleichtert Rückzug von der Börse
      Autor: Redaktion w:o
      12.11.2013, 11:58 | 123 Aufrufe | 0 |
      Der für Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass den Aktionären beim Rückzug von der Börse kein Barabfindungsangebot für ihre Aktien gemacht werden muss.


      Die Ausführung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum vorliegenden Fall:

      Mit einer Ad-hoc-Meldung vom 11. Februar 2011 gab die Antragsgegnerin, eine Aktiengesellschaft, den vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossenen Wechsel vom regulierten Markt der Wertpapierbörse in Berlin in den Entry Standard des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse bekannt. Am 16. Februar 2011 wurde der Widerruf der Zulassung am regulierten Markt wirksam; seither sind die Aktien der Antragsgegnerin in den Entry Standard einbezogen.

      Die Antragsteller, Aktionäre der Antragsgegnerin, haben die Durchführung eines Spruchverfahrens zur Festsetzung einer angemessenen Barabfindung für die Aktien der Antragsgegnerin beantragt. Das Landgericht hat den Antrag als unzulässig zurückgewiesen. Die Beschwerde der Antragsteller vor dem Oberlandesgericht hatte keinen Erfolg. Im Fall eines Wechsels vom regulierten Markt in den qualifizierten Freihandel bedürfe es keines Barabfindungsangebots, so dass auch kein Spruchverfahren stattfinde.

      Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsbeschwerden der Antragsteller zurückgewiesen. In einer Entscheidung im Jahr 2002 war er davon ausgegangen, dass der Widerruf der Zulassung zum Handel der Aktie im geregelten Markt einer Börse auf Antrag des Emittenten, das sogenannte reguläre Delisting, wegen der damit verbundenen erheblichen Beeinträchtigung der Verkehrsfähigkeit der Aktien das Aktieneigentum beeinträchtige und eines Beschlusses der Hauptversammlung sowie eines Pflichtangebotes der Aktiengesellschaft oder des Großaktionärs über den Kauf der Aktien der Minderheitsaktionäre bedürfe (BGH, Urteil vom 25. November 2002 – II ZR 133/01, BGHZ 153, 47, 53 ff.).

      Das Bundesverfassungsgericht hat am 11. Juli 2012 entschieden, dass der Widerruf der Börsenzulassung für den regulierten Markt grundsätzlich nicht den Schutzbereich des Eigentumsgrundrechts des Aktionärs berührt und das für den Fall eines vollständigen Rückzugs von der Börse von den Fachgerichten im Wege einer Gesamtanalogie verlangte, gerichtlich überprüfbare Pflichtangebot der Gesellschaft oder ihres Hauptaktionärs an die übrigen Aktionäre, deren Aktien zu erwerben, daher von Verfassungs wegen zwar nicht geboten ist, die verfassungsrechtlichen Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung aber auch nicht überschreitet. Es hat es der weiteren Rechtsprechung der Fachgerichte überlassen, auf der Grundlage der mittlerweile gegebenen Verhältnisse im Aktienhandel zu prüfen, ob die bisherige Spruchpraxis Bestand hat, und zu beurteilen, wie der Wechsel vom regulierten Markt in den qualifizierten Freiverkehr in diesem Zusammenhang zu bewerten ist (BVerfG, Urteil vom 11. Juli 2002 - 1 BvR 3142/07, 1 BvR 1569/08).

      Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung, dass das reguläre Delisting eines Beschlusses der Hauptversammlung und eines Pflichtangebots über den Kauf der Aktien bedarf, aufgrund der danach gebotenen Überprüfung aufgegeben. (Quelle: BGH)
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 12:36:33
      Beitrag Nr. 2.254 ()
      Zitat von Maack1: BGH: Keine Barabfindung mehr beim Delisting

      KARLSRUHE (dpa-AFX) - Zieht sich ein Unternehmen von der Börse zurück, muss es
      seinen Aktionären künftig kein Barabfindungsangebot mehr machen. Das hat der
      Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss
      entschieden. Die Aktionäre seien vom sogenannten Delisting nicht in ihrem
      Eigentumsgrundrecht verletzt, hieß es zur Begründung.

      Die Richter gaben damit einer Aktiengesellschaft recht, die 2011 vom
      regulierten auf den freien Markt wechselte. Deren Aktionäre wollten durch ein
      Spruchverfahren eine Barabfindung festsetzen lassen und zogen vor Gericht. Es
      sei jedoch weder ein entsprechender Beschluss der Hauptversammlung noch ein
      Pflichtangebot über den Kauf der Aktien notwendig, entschied der BGH und gab
      damit seine seit 2002 bestehende Rechtsprechung auf./din/DP/kja


      Das kann man jetzt sehen wie man will. Häufig wird ja das Delisting angestrebt, um einen späteren Squeeze Out zu beschleunigen. Insofern würde ich es für mich als positiv ansehen, da man vor dem Delisting jetzt mehr Zeit für den Kauf haben könnte, bevor der Kurs anzieht. Dann werden nämlich diejenigen Privatanleger, die die Illiquidlität scheuen oder mit der Situation nicht umgehen können über den Markt abgeben.

      Für Fonds stelle ich mir das unangenehmer vor. Die werden dann wohl eher außerbörslich an den Großaktionär verkaufen, was insgesamt das Erreichen der Schwelle von 90/95% auch beschleunigen könnte.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 12:43:47
      Beitrag Nr. 2.255 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.814.040 von straßenköter am 12.11.13 12:36:33sehe ich auch so!

      Auf die laufenden Spruchverfahren in Sachen Delisting sollte die Entscheidung auch keinen Einfluß haben, oder sieht das jemand anders?

      Gruß
      SP
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 13:56:09
      Beitrag Nr. 2.256 ()
      Zitat von Schokoladenpudding: sehe ich auch so!

      Auf die laufenden Spruchverfahren in Sachen Delisting sollte die Entscheidung auch keinen Einfluß haben, oder sieht das jemand anders?

      Gruß
      SP

      Doch ist ja keine Gesetzesänderung. Kein Gericht wird sich da gegen den BGH stellen.
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 14:24:55
      Beitrag Nr. 2.257 ()
      Kann mir jemand sagen wie der Sachstand in Sachen Delisting "Varta" ist?...Spruchverfahren?
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 15:43:55
      Beitrag Nr. 2.258 ()
      Zur Frage Delisting VARTA AG: Das Spruchverfahren zum Delisting der VARTA-Aktien ist anhängig beim LG Stuttgart zu dem Az. 31 O 27/13 KfH SpruchG (früher: 32 O 60/12 KfH SpruchG) - Auer u.a. gegen GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH.
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 15:46:11
      Beitrag Nr. 2.259 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.813.726 von gnuldi am 12.11.13 12:03:22Ich mache auch mit für unter 200€….ms
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 15:51:04
      Beitrag Nr. 2.260 ()
      Jetzt haben wir genug Teilnehmer
      Bitte Vorschläge per Boardmail, wer die Studie bestellt
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 16:00:03
      Beitrag Nr. 2.261 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.815.784 von gnuldi am 12.11.13 15:51:04wenn es entweder Muschelsucher, Straßenköter oder Maack1 ist bin ich dabei
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 16:15:31
      Beitrag Nr. 2.262 ()
      Damit wäre ich einverstanden
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 18:03:19
      Beitrag Nr. 2.263 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.815.996 von nullcheck am 12.11.13 16:15:31Kommt wohl nix:(Aber eigentlich muß man sich schämen bei Blackberry 3,5KE versemmelt aber für was gutes keine 700 Schleifen über:laugh:Wenn ich dann noch lese wo ihr überall dick drin seid,in Sack und Asche mit uns:cry:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 18:21:24
      Beitrag Nr. 2.264 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.817.258 von nullcheck am 12.11.13 18:03:19seit heute ganz dick in Sarepta drin mit mischkurs 17$ umgerechnet:mad:

      mal schauen ob die noch kalbt:eek:
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 20:13:14
      Beitrag Nr. 2.265 ()
      Abgesehen davon, dass es der falsche Thread ist:

      DU MEINST US8036071004 ???

      Kurs vom 12.11.2013 20:07
      10,063 EUR
      -63,06% | -17,18 EUR

      Willst Du Mitleid?
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 20:13:34
      Beitrag Nr. 2.266 ()
      Zitat von nullcheck: wenn es entweder Muschelsucher, Straßenköter oder Maack1 ist bin ich dabei


      Ich wäre grundsätzlich bereit, die Bestellung zu übernehmen, lasse aber gern auch anderen den Vortritt. Der User "DachsKurt" hat mich noch kontaktiert, dass er dabei wäre, wenn er unter 125 Euro bleiben würde. Die Studie kostet 795 Euro plus MwSt., also 946,05 Euro.

      Ich bitte nochmals um verbindliche Zusagen per Boardmail. Wer eine Bedingung bezüglich einer Kostenobergrenze hat, möchte es mir wie DachsKurt mitteilen. Was ich noch nicht weiß, ist, wie man es händelt, wenn die Studie gebunden ist, weil dann das kopieren schwierig wird.

      Straßenköter
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 23:50:40
      Beitrag Nr. 2.267 ()
      Hallo Straßenköter,

      ich wäre auch dabei, wenn das Ganze nicht mehr als 125 EUR kostet. D.h. wir müssten dann mindestens zu 8 sein.

      gutdrauf9
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 23:54:48
      Beitrag Nr. 2.268 ()
      Da das hier auf Wallstreet-online ziemlich anonym ist, empfehle ich unserem Straßenköter, nicht nur verbindliche Zusagen zu sammeln, sonder auch Vorabkasse zu verlangen. Ich glaube, wir alle haben Straßenköter als einen seriösen Poster kennengelernt, sodass wir auch zur Vorkasse bereit sein sollten.
      Avatar
      schrieb am 13.11.13 06:51:03
      Beitrag Nr. 2.269 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.818.528 von 525700 am 12.11.13 20:13:14ja das sollte kein mitleid erzeugen das war dazu gedacht um das ganz dick zu dokumentieren was nullcheck geschrieben hat, ab und an muss ich dann doch von den SO-Kanditaten auf den ein oder anderen rebound trade setzen.

      PN an strassenköter ist raus
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.11.13 08:12:50
      Beitrag Nr. 2.270 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.820.430 von Maack1 am 13.11.13 06:51:03Wie ist der Studienstand? und noch eine Frage,wer ist noch bei der Gbw drin?
      Avatar
      schrieb am 13.11.13 08:49:28
      Beitrag Nr. 2.271 ()
      Mit Vorkasse bei straßenköter habe ich kein Problem
      Avatar
      schrieb am 13.11.13 09:17:37
      Beitrag Nr. 2.272 ()
      Zitat von NETTI_II: Mit Vorkasse bei straßenköter habe ich kein Problem


      Inklusive Netti_II und meiner Person haben sich schon jetzt insgesamt 9 Personen gemeldet, so dass die Kosten grundsätzlich überschaubar wären. Mein Anruf heute früh bei Solventis hat ergeben, dass man die Studie nicht an Privatpersonen veräußert, sondern nur an Institutionelle. Warum wusste die Mitarbeiterin auch nicht. Dieses Problem könnte ich aber durch meinen Zugang zum Finanzmarkt umschiffen. Problematisch ist aber, dass eine Reproduktion der Studie nicht erlaubt ist. So hat z.B. Maack1 das für sich direkt als Bedingung formuliert, dass es rechtlich sauber ist. Wenn ich es nicht über mich als Privatperson bestellen kann, kann ich einem Unternehmen auch nicht eine rechtliche Problematik aufbürgen. Somit wüsste ich im Moment keinen Weg wie wir einen gemeinsamen Kauf umsetzen können. Hat einer noch Ideen?
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.11.13 09:55:59
      Beitrag Nr. 2.273 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.821.108 von straßenköter am 13.11.13 09:17:37kopieren und bei geldeingang faxen,für die mühe 10teuro extra,hälfte vorkasse
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.11.13 10:21:15
      Beitrag Nr. 2.274 ()
      Zitat von nullcheck: kopieren und bei geldeingang faxen,für die mühe 10teuro extra,hälfte vorkasse


      So viele Seiten machen bei Faxgeräten immer Probleme. Zudem ist die Qualität meist schlecht. Zudem steht ja grundsätzlich die Rechtefrage im Raum.
      Avatar
      schrieb am 13.11.13 11:02:04
      Beitrag Nr. 2.275 ()
      bestelle die Studie einfach über die "BGB Gesellschaft Straßenköter/gutdrauf9/......."
      1. eine BGB-Gesellschaft ist keine Privatperson
      2. eine solche Gesellschaft muss ja nicht formal gegründet werden. Alternativ könntest Du die Studie über die "Arbeitsgemeinschaft Straßenköter/gutdrauf9/...." bestellen
      3. Damit ist SOLVENTIS klar, dass die Studie an eine Personengruppe geht. Wenn diese Gemeinschaft für ihre eigenen Zwecke die Studie kopiert, ist das ihre Sache. Es ist jedoch verboten, eine Kopie weiterzuveräußern/weiterzugeben.

      Wir haben hier im Forum doch genügend Juristen, könnte bitte einer eine Stellungnahme abgeben?
      Danke
      Avatar
      schrieb am 13.11.13 12:32:27
      Beitrag Nr. 2.276 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.821.510 von nullcheck am 13.11.13 09:55:59ad faxen:
      statt faxen ---> einscannen und als pdf versenden (ggf. auch in mehreren Teilen) - oder einfach durch den kopierer jagen und versenden (10 EUR Aufwandsentschädigung ist o.k.)

      ad Bezahlung:
      Wenn ich Straßenköter wäre, würde ich mich nicht auf halbe Vorkasse einlassen. Das Risiko ist zu groß, dass die andere Hälfte nicht bezahlt wird. Ich möchte deshalb um volle Vorauskasse werben. Uns allen hier ist Straßenköter als derjenige bekannt, der mit Abstand die meisten Beiträge einstellte. Er hat sich über die Jahre hinweg einen guten Ruf erworben - nicht nur durch die Anzahl der Beiträge, auch durch die Schnelligkeit und die Qualität der Beiträge. An seiner Zuverlässigkeit und Seriösität gibt es nicht den geringsten Zweifel.
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      Avatar
      schrieb am 13.11.13 12:35:28
      Beitrag Nr. 2.277 ()
      Ja, volle Vorklasse per überweisung
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.11.13 12:43:21
      Beitrag Nr. 2.278 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.823.116 von gnuldi am 13.11.13 12:35:28ich machs auch wie Gnuldi und leiste Vork(l)asse;)
      Avatar
      schrieb am 13.11.13 13:17:08
      Beitrag Nr. 2.279 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.823.092 von gutdrauf9 am 13.11.13 12:32:27ad faxen:
      statt faxen ---> einscannen und als pdf versenden (ggf. auch in mehreren Teilen) - oder einfach durch den kopierer jagen und versenden (10 EUR Aufwandsentschädigung ist o.k.)

      ad Bezahlung:
      Wenn ich Straßenköter wäre, würde ich mich nicht auf halbe Vorkasse einlassen. Das Risiko ist zu groß, dass die andere Hälfte nicht bezahlt wird. Ich möchte deshalb um volle Vorauskasse werben. Uns allen hier ist Straßenköter als derjenige bekannt, der mit Abstand die meisten Beiträge einstellte. Er hat sich über die Jahre hinweg einen guten Ruf erworben - nicht nur durch die Anzahl der Beiträge, auch durch die Schnelligkeit und die Qualität der Beiträge. An seiner Zuverlässigkeit und Seriösität gibt es nicht den geringsten Zweifel.



      Kann ich gutdrauf9 voll und ganz zustimmen, habe straßenköter ( den ich über boardmails kenne und der sehr seriös ist) schon mein OK für Vorkasse gegeben…muschelsucher
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.11.13 13:25:23
      Beitrag Nr. 2.280 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.823.444 von muschelsucher am 13.11.13 13:17:08Soeben auch meine Zustimmung per Bm gegeben
      Avatar
      schrieb am 13.11.13 14:04:59
      Beitrag Nr. 2.281 ()
      vork(l)asse ist auch für mich ok
      Avatar
      schrieb am 13.11.13 14:19:08
      Beitrag Nr. 2.282 ()
      Zitat von gutdrauf9: bestelle die Studie einfach über die "BGB Gesellschaft Straßenköter/gutdrauf9/......."
      1. eine BGB-Gesellschaft ist keine Privatperson
      2. eine solche Gesellschaft muss ja nicht formal gegründet werden. Alternativ könntest Du die Studie über die "Arbeitsgemeinschaft Straßenköter/gutdrauf9/...." bestellen
      3. Damit ist SOLVENTIS klar, dass die Studie an eine Personengruppe geht. Wenn diese Gemeinschaft für ihre eigenen Zwecke die Studie kopiert, ist das ihre Sache. Es ist jedoch verboten, eine Kopie weiterzuveräußern/weiterzugeben.

      Wir haben hier im Forum doch genügend Juristen, könnte bitte einer eine Stellungnahme abgeben?
      Danke


      Hierzu wäre in der Tat eine Stellungnahme einer mit Kenntnis gesegneten Person hilfreich.

      Allein schon der Beginn der Gesellschaft mit "BGB Gesellschaft straßenköter..." würde mich bei Solventis abschrecken. :D
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.11.13 14:47:44
      Beitrag Nr. 2.283 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.823.954 von straßenköter am 13.11.13 14:19:08nullcheck käme auch nicht gut an:laugh:Aber warum bekomme ich keine Antwort wer bei GBW noch drin ist,oder bin ich der letzte Mohikaner?
      Avatar
      schrieb am 13.11.13 14:49:52
      Beitrag Nr. 2.284 ()
      Zitat von nullcheck: nullcheck käme auch nicht gut an:laugh:Aber warum bekomme ich keine Antwort wer bei GBW noch drin ist,oder bin ich der letzte Mohikaner?


      Ich bin noch drin, aber das weißt Du doch oder?
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.11.13 15:16:01
      Beitrag Nr. 2.285 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.824.280 von straßenköter am 13.11.13 14:49:52Jau, wollte die anderen locken.Dann eben zwei Mohikaner
      Avatar
      schrieb am 13.11.13 16:00:06
      Beitrag Nr. 2.286 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.823.954 von straßenköter am 13.11.13 14:19:08Hallo Straßenköter,

      natürlich meinte ich nicht, dass Du die Studie unter dem Namen "BGB-Gesellschaft Straßenköter, Nullcheck, gtudrauf......." bestellen sollst, sondern z.B. unter "Meier, Müller ..(und wie wir halt alle so heißen) ... und Bauer GBR"
      Avatar
      schrieb am 13.11.13 16:01:02
      Beitrag Nr. 2.287 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.824.280 von straßenköter am 13.11.13 14:49:52im übrigen: bei GBW bin ich auch dabei, werde vermutlich auch zur HV gehen.
      Avatar
      schrieb am 13.11.13 16:49:49
      Beitrag Nr. 2.288 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.823.954 von straßenköter am 13.11.13 14:19:08nimm meinen namen der hat früher in der finanzbranche die türen geöffnet:D
      Avatar
      schrieb am 14.11.13 09:12:28
      Beitrag Nr. 2.289 ()
      @ Arendts: Wie beurteilen Sie die Entscheidung des BGH zu der nun eingeräumten Möglchkeit des Delisting auch im Hinblick auf laufende Spruchverfahren (Varta etc).
      Avatar
      schrieb am 14.11.13 09:26:13
      Beitrag Nr. 2.290 ()
      Zitat von Maack1: nimm meinen namen der hat früher in der finanzbranche die türen geöffnet:D


      Ich dachte erst, dass Du Herr Maschmeyer bist, aber ich sehe gerade über die Boardmail, dass Du wie ein anderer Problembär heißt.
      Avatar
      schrieb am 14.11.13 14:43:26
      Beitrag Nr. 2.291 ()
      Elliott meldet heute schon 15% an Celesio:
      http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/celesio-veroeffentlichung-g…
      Avatar
      schrieb am 14.11.13 16:02:23
      Beitrag Nr. 2.292 ()
      heute sehr hohe umsätze bei der ADM Ölmühle. 726900

      ist das der nächste Kandidat?
      Avatar
      schrieb am 14.11.13 16:08:49
      Beitrag Nr. 2.293 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.823.954 von straßenköter am 13.11.13 14:19:08Sieht leider wohl so aus als wenn es nix wird mit unserer Studie ihr knauser;)
      Avatar
      schrieb am 14.11.13 16:16:12
      Beitrag Nr. 2.294 ()
      Warum, woran liegst?
      Avatar
      schrieb am 14.11.13 16:48:00
      Beitrag Nr. 2.295 ()
      Grausam das BGH Urteil zum Delisting
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.11.13 17:01:39
      Beitrag Nr. 2.296 ()
      Zitat von nullcheck: Sieht leider wohl so aus als wenn es nix wird mit unserer Studie ihr knauser;)


      Mal abwarten. Ich warte ja auch noch auf eine Rückmeldung zu diser GbR-Lösung.
      Avatar
      schrieb am 15.11.13 08:01:55
      Beitrag Nr. 2.297 ()
      Singer-Hedgefonds Elliot bedroht geplante Celesio-Übernahme

      Insgesamt schon bei mehr als 21 Prozent

      Der Investor Paul Singer bringt die geplante Übernahme des Pharmahändlers Celesio durch den US-Konkurrenten McKesson in ernste Gefahr. Singer erhöhte über den Hedgefonds Elliott seinen Anteil an Celesio über die Börse auf 15,69 Prozent, wie das Unternehmen am Donnerstag in einer Pflichtmitteilung bekanntgab. Vor einer Woche erst hatte Singer die Schwelle von 10 Prozent überschritten. Zusammen mit sonstigen Finanzinstrumenten können dem Investor nun 21,13 Prozent der Stimmrechte zugerechnet werden.

      Ende Oktober hatte McKesson angekündigt, Celesio für umgerechnet 6,1 Milliarden Euro übernehmen zu wollen. Allerdings ist dieses Geschäft an die Bedingung geknüpft, dass die Amerikaner mindestens 75 Prozent der Celesio-Anteile angedient bekommen. Sollte sich Singer gegen die Übernahme sperren, dürfte es für McKesson knapp werden.

      Singer ist dafür bekannt, sich mit seinem Hedgefonds bei vor der Übernahme stehenden Unternehmen einzukaufen. Er spekuliert dabei entweder auf ein höheres Gebot oder eine Abfindung, falls der Käufer die komplette Kontrolle über das Unternehmen haben will.

      In Deutschland hat er dies zum Beispiel bei Kabel Deutschland getan, das von der britischen Vodafone erst jüngst übernommen wurde. Zudem pocht er als Halter von Staatsanleihen Griechenlands und Argentiniens auf deren vollständige Bedienung, während viele andere Gläubiger sich mit diesen Staaten auf den Teilverzicht geeinigt hatten.
      Avatar
      schrieb am 16.11.13 11:14:59
      Beitrag Nr. 2.298 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.834.928 von herrmannkrages am 14.11.13 16:48:00Ich würde gerne noch einmal die Diskussion über die Fragestellung fortsetzen, inwieweit das BGH Urteil bereits laufende Spruchverfahren betrifft.

      Die Fälle müßten aus meiner Sicht unterschieden werden, sprich gab es ein Pflichtangebot, was steht in der Unterlage.

      Diesbezüglich habe ich beispielhaft den Fall Genescan angeschaut.

      Aus der Unterlage die m.e. nach wichtigen passagen:

      Vorstand und Aufsichtsrat der GeneScan-AG sowie die Eurofins Ventures B.V. als Mehrheitsaktionärin streben einen Widerruf der bestehenden Zulassung der GeneScan-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 Börsengesetz i.V.m. § 61 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse an ("Delisting"). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Macroton-Entscheidung vom 25. November 2002 (Az.: II ZR 133/01) ist im Falle eines Delistings den Minderheitsaktionären ein Pflichtangebot über den Kauf der Aktien der GeneScan-AG zu unterbreiten. Um ein solches Pflichtangebot handelt es sich bei dem vorliegenden Angebot, mit dem die Mehrheitsaktionärin der GeneScan-AG, die Eurofins Ventures B.V, Breda, den übrigen Aktionären der GeneScan-AG ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien unterbreitet ("Delisting-Abfindungsangebot"). Dieses Delisting-Abfindungsangebot ist jedoch weder ein Pflichtangebot gemäß § 35 WpÜG noch ein sonstiges öffentliches Angebot im Sinne des WpÜG und unterliegt demgemäß nicht den Vorschriften des WpÜG. Die Minderheitsaktionäre sind nicht verpflichtet, dieses Delisting-Abfindungsangebot anzunehmen.


      ....
      Sofern ein Verfahren zu Überprüfung des Angebotspreises in analoger Anwendung des Spruchverfahrensgesetzes eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig einen höheren Angebotspreis festsetzt, können auch die bereits abgefundenen Aktionäre eine entsprechende Ergänzung des von ihnen bezogenen Angebotspreises verlangen. Ebenso werden alle übrigen außenstehenden Aktionäre gleichgestellt, wenn sich die Eurofins Ventures B.V. gegenüber einem Aktionär der GeneScan-AG in einem Vergleich zur Abwendung oder Beendigung eines Verfahrens analog den Regelungen des Spruchverfahrensgesetzes zur Zahlung eines höheren Angebotspreises verpflichtet.

      .....

      5.4
      Rechtsfolgen der Annahme

      Mit der Annahme des Delisting-Abfindungsangebots kommt zwischen dem annehmenden Aktionär und der Eurofins Ventures B.V. ein Vertrag über den Verkauf und die Übertragung des Eigentums an den Zum Verkauf eingereichten GeneScan-Aktien nach Maßgabe dieses Delisting-Abfindungsangebotes zustande. Darüber hinaus erteilen die Aktionäre mit der Annahme des Delisting-Abfidungsangebots unwiderruflich die in vorstehender Ziffer 5.3 aufgeführten Erklärungen, Anweisungen, Aufträge und Ermächtigungen.


      Fazit:
      Der Anleger verlässt sich auf diese Angebotsbedingung.
      Aus dem Angebot geht klar hervor, dass ein Vertrag nach diesen Bedingungen zustande kommt. Somit ist aus meiner Sicht das BGH Urteil für diesen Fall nicht relevant.

      Gruß
      SP
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.11.13 16:29:09
      Beitrag Nr. 2.299 ()
      Ich würde mal laienhaft vermuten, dass sich in den Fällen keine Änderung ergibt, in denen ein HV-Beschluss zum Delisting gefasst wurde und in diesem Zusammenhang eine Abfindung zugesagt wurde (dann ja in der Regel auch unter Hinweis auf ein mögliches Spruchverfahren).

      Wenn man bei der ersten Gelegenheit mit überprüfbarer Abfindung abgeben wollte, war das ja z.B. bei MWG Biotech z.B. verlockend, das Delistingangebot anzunehmen. Piper war glaub auch so ein Fall. Was wären sonst noch die offenen Fälle? Bei Kässbohrer ist ja das Spruchverfahren ohne Aufbesserung abgeschlossen. MVS Berlin, Varta, Sumida (Vogt), ... , ?
      Avatar
      schrieb am 16.11.13 17:26:39
      Beitrag Nr. 2.300 ()
      Zitat von straßenköter: Schade, dass die Studie so teuer ist:

      http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/11/solventis-wertpap…


      Frage mich ob da überhaupt was drin steht worüber wir hier eh schon reden....
      Avatar
      schrieb am 17.11.13 16:32:07
      Beitrag Nr. 2.301 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.848.160 von Schokoladenpudding am 16.11.13 11:14:59meine befürchtung ist das es zu delistings kommen wird ohne das es abfindungen geben wird, alle die bisher immer recht negativ aufgefallen sind dürfte das urteil entgegen kommen um möglichst billigst sich den streubesitz vom hals zu schaffen, keine börsennotierung keine verpflichtung was zu veröffentlichen

      z.b. audi, sachsenmilch ist auch so ein kanditat
      Avatar
      schrieb am 17.11.13 16:40:41
      Beitrag Nr. 2.302 ()
      Zitat von herrmannkrages:
      Zitat von straßenköter: Schade, dass die Studie so teuer ist:

      http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/11/solventis-wertpap…


      Frage mich ob da überhaupt was drin steht worüber wir hier eh schon reden....


      Mir geht es fast mehr um die 200 aufgeführten Unternehmen als um die Top-12. Da sind bestimmt einige ziemlich unbekannte günstige Titel dabei. Das ist wie mit dem Nebenwerte Journal, das manchmal für mich auch völlig unbekannte Titel hervorkramt. Ein Beispiel ist GBS. Obwohl ich leider nur wenige Stücke bekommen habe, ist der Wert mit einer Marktkapitalisierung von deutlich unter 5 Mio. Euro auf einmal explodiert und hat mir einen schönen Gewinn gebracht. Vom Gewinn kann ich das Abo für ich weiß nicht wie viele Jahre bezahlen. Wenn ich aus der Studie von Solventis nur ein interessantes Unternehmen erfahre, ist doch der Aufwand für unter 100 Euro lächerlich.
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 09:52:14
      Beitrag Nr. 2.303 ()
      da stimme ich Dir zu.
      Außerdem geht es nicht nur um die Namen der SO-Kandidaten. Ich erwarte mir von Solventis auch, dass sie die Unternehmen untersuchen, die Gewinne der Vergangenheit darstellen, Gewinnerwartungen angeben, sodass daraus auf die mögliche Abfindungshöhe geschlossen werden kann.
      Es bringt nichts, einen überbewerteten Kandidaten zum aktuellen Kurs zu kaufen, der dann zum auch zu diesem Kurs (3-Monatskurs) outgesqueezt wird.
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 16:06:26
      Beitrag Nr. 2.304 ()
      Zitat von Maack1: meine befürchtung ist das es zu delistings kommen wird ohne das es abfindungen geben wird, alle die bisher immer recht negativ aufgefallen sind dürfte das urteil entgegen kommen um möglichst billigst sich den streubesitz vom hals zu schaffen, keine börsennotierung keine verpflichtung was zu veröffentlichen

      z.b. audi, sachsenmilch ist auch so ein kanditat


      Das wird zu beobachten sein. Die Aktie kann ja immer noch im Freiverkehr handelbar bleiben.
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 20:19:58
      Beitrag Nr. 2.305 ()
      Übernahmeangebot; <DE0006913403>


      Zielgesellschaft: P&I Personal & Informatik Aktiengesellschaft; Bieter: Kallisto Neunzigste Vermögensverwaltungs-GmbH

      WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und
      Übernahmegesetzes (WpÜG), Übernahmeangebot

      Bieter:
      Kallisto Neunzigste Vermögensverwaltungs-GmbH
      Mainzer Landstr. 46
      60325 Frankfurt am Main
      Deutschland

      eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HR
      B 96907

      Zielgesellschaft:
      P&I Personal & Informatik AG
      Kreuzberger Ring 56
      65205 Wiesbaden
      Deutschland

      eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HR B 9110

      ISIN: DE0006913403 (WKN 691340)

      Weitere durch das Angebot unmittelbar betroffene Gesellschaften: Keine.

      Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird im Internet unter
      http://www.kallisto-neunzigste.com erfolgen.

      Kallisto Neunzigste Vermögensverwaltungs-GmbH, ein 100% iges
      Tochterunternehmen von EDGE II Holding S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg,
      Luxemburg, hat am 19. November 2013 entschieden, den Aktionären der P&I
      Personal & Informatik AG anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden
      Stückaktien der P&I Personal & Informatik AG im Wege eines öffentlichen
      Übernahmeangebots zum Erwerb von Wertpapieren gemäß §§ 29 ff. WpÜG gegen
      Zahlung einer Geldleistung von

      EUR 50,00 je Stückaktie

      zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bedingungen und
      Bestimmungen zu erwerben.

      Dies ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
      Angebots zum Verkauf von Aktien an P&I Personal & Informatik AG. Auch
      stellt dies kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von anderen Wertpapieren
      dar. Die Bedingungen eines Angebots werden nach Gestattung durch die
      Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der
      Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Aktionären der P&I Personal &
      Informatik AG wird dringend empfohlen, die einschlägigen Dokumente im
      Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot zu lesen, sobald diese Dokumente von
      Kallisto Neunzigste Vermögensverwaltungs-GmbH veröffentlicht worden sind,
      da sie wichtige Informationen enthalten werden.
      Frankfurt am Main, den 19. November 2013

      Kallisto Neunzigste Vermögensverwaltungs-GmbH
      Die Geschäftsführung

      Ende der WpÜG-Meldung

      19.11.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
      ---------------------------------------------------------------------------
      Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in
      Berlin, Düsseldorf und Stuttgart
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 23:03:24
      Beitrag Nr. 2.306 ()
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 10:13:29
      Beitrag Nr. 2.307 ()
      Die mit vorgenannten Link zum Spruchverfahren-blogspot führende Meinung des RA Dr. Götze (sinngemäß: Die neue Delisting-Entscheidung führt auch zur Unzuläsigkeit/Unbegründetheit der laufenden Delisting-Spruchverfahren) überrascht natürlich nicht, ist er doch für Gleiss Lutz tätig, welche regelmäßig Antragsgegner in solchen Verfahren vertreten. Auf diese Weise versucht man natürlich schon im Vorfelde der in solchen laufenden Verfahren (wie z.B. Varta und Dr. Scheller Cosmetics) anstehenden Entscheidungen eine interessengeleitete Stimmung zu erzeugen (was man auch an den nun zahlreich erscheinenden Fachartikeln von Mitarbeitern der Großkanzleien wird feststellen können).

      Natürlich wird in den laufenden Verfahren von Antragstellerseite jetzt zu begründen sein, warum diese Rechtsprechung auf die laufenden Verfahren, zumal wenn die dortigen Abfindungen von der Gesellschaft selbst zuvor als "Pflichtangebot" o.Ä. bezeichnet wurden, nicht durchschlägt. Problematisch ist leider auch in diesen Fällen, dass ein Teil der Verfahren (gerade auch Varta und Dr. Scheller) beim "minderheitsaktionärs-freundlichen" LG Stuttgart anhängig sind...

      Die SdK hat berechtigter Weise den Gesetztgeber dazu aufgerufen, eine gesetzliche Regelung zu treffen, wonach auch in den Delisting-Fällen eine Abfindung zwingend angeboten werden muss. Bei der anstehenden Bundesregierung (unter schwarzer Führung) wird ein solches Anliegen sicherlich ungehört bleiben (im Zweifelsfall wird die entsprechende Lobby darauf hinarbeiten). Der Klein- und Minderheitsaktionär wird mal wieder in die Röhre gucken.
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 10:41:35
      Beitrag Nr. 2.308 ()
      Zitat von Chomolungma: Die mit vorgenannten Link zum Spruchverfahren-blogspot führende Meinung des RA Dr. Götze (sinngemäß: Die neue Delisting-Entscheidung führt auch zur Unzuläsigkeit/Unbegründetheit der laufenden Delisting-Spruchverfahren) überrascht natürlich nicht, ist er doch für Gleiss Lutz tätig, welche regelmäßig Antragsgegner in solchen Verfahren vertreten. Auf diese Weise versucht man natürlich schon im Vorfelde der in solchen laufenden Verfahren (wie z.B. Varta und Dr. Scheller Cosmetics) anstehenden Entscheidungen eine interessengeleitete Stimmung zu erzeugen (was man auch an den nun zahlreich erscheinenden Fachartikeln von Mitarbeitern der Großkanzleien wird feststellen können).

      Natürlich wird in den laufenden Verfahren von Antragstellerseite jetzt zu begründen sein, warum diese Rechtsprechung auf die laufenden Verfahren, zumal wenn die dortigen Abfindungen von der Gesellschaft selbst zuvor als "Pflichtangebot" o.Ä. bezeichnet wurden, nicht durchschlägt. Problematisch ist leider auch in diesen Fällen, dass ein Teil der Verfahren (gerade auch Varta und Dr. Scheller) beim "minderheitsaktionärs-freundlichen" LG Stuttgart anhängig sind...

      Die SdK hat berechtigter Weise den Gesetztgeber dazu aufgerufen, eine gesetzliche Regelung zu treffen, wonach auch in den Delisting-Fällen eine Abfindung zwingend angeboten werden muss. Bei der anstehenden Bundesregierung (unter schwarzer Führung) wird ein solches Anliegen sicherlich ungehört bleiben (im Zweifelsfall wird die entsprechende Lobby darauf hinarbeiten). Der Klein- und Minderheitsaktionär wird mal wieder in die Röhre gucken.


      Wenn ich das ganze richtig sehe sind alle Spruchstellen zu diesen Thema dann verloren oder ?
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 12:29:39
      Beitrag Nr. 2.309 ()
      Das sehe ich so nicht zwingend.

      Es gibt Argumente aus Antragstellersicht, in den "alten", laufenden Delisting-Spruchverfahren die Anwendbarkeit der aktuellen Rechtsprechung für das laufende Verfahren in Abrede zu stellen. Hier dürfte es de facto darauf ankommen, wie es das jeweilige Gericht mit der Übertragbarkeit der neuen Rechtsprechung auf die Altverfahren sieht. In Sachen Dr. Scheller Cosmetics bspw. stehen derzeit Einigungsverhandlungen an. Das Gericht hat den Parteien bislang zumindest nicht mitgeteilt, dass das laufende Verfahren nunmehr zu Ungunsten der Minderheitsaktionäre ausgehen müsse.

      Tatsache ist ja, dass auch die Mehrheitsaktionäre - wie die Minderheitsaktionäre - im Zeitpunkt der Beschlussfassung der HV über ein solches Delisting (im Beispielsfall Dr. Scheller Cosmetics im Jahre 2007) regelmäßig von einem "Pflichtangebot" (zumindest im Sinne der damals gültigen Rspr. des BGH) ausgingen, welches naturgemäß im Rahmen eines Spruchverfahrens überprüft werden konnte.

      Es bleibt also abzuwarten.
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 10:43:22
      Beitrag Nr. 2.310 ()
      Klar, dass der Gleiss Lutz Rechtsanwalt das so sieht. Der kommt ja auch aus Stuttgart und dort wird man sicherlich auch so handhaben. Die Argumentation von Schoko (s.oben) hat aber auch etwas für sich. Bei Genescan stehen übrigens auch Einigungsverhandlungen kurz vor dem Abschluss.
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 06:32:46
      Beitrag Nr. 2.311 ()
      Die Problematik zum fehlenden 3-Monatsschnitt war mir noch gar nicht bewusst:

      SdK zur Delisting-Entscheidung des BGH: Aktionäre unerwünscht!
      http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/11/sdk-zur-delisting…

      Der Mist gefährdet meine gesamte Anlagestrategie.
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 13:45:38
      Beitrag Nr. 2.312 ()
      http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2013/11/18/keine-ba…

      ....."Der Beschluss des BGH hat aber nicht nur Bedeutung für die Zukunft. Er ist vielmehr auch für laufende Spruchverfahren zur Überprüfung bereits unterbreiteter Pflichtangebote im Rahmen eines Delisting von Belang. Diese Verfahren dürften nicht mehr zum Erfolg führen können. Denn für ein Spruchverfahren fehlt es in diesen Fällen nach der Entscheidung des BGH an einer wenigstens richterrechtlichen Grundlage; das Verfahren ist – in der Terminologie des Prozessrechts – nicht mehr statthaft und ein entsprechender Antrag daher als unzulässig abzuweisen. Dies entspricht ausweislich erster Äußerungen eines Mitglieds des zuständigen BGH-Senats wohl auch der Sichtweise des Gerichts."
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 14:19:20
      Beitrag Nr. 2.313 ()
      Zitat von straßenköter: Die Problematik zum fehlenden 3-Monatsschnitt war mir noch gar nicht bewusst:

      SdK zur Delisting-Entscheidung des BGH: Aktionäre unerwünscht!
      http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/11/sdk-zur-delisting…

      Der Mist gefährdet meine gesamte Anlagestrategie.


      Ich kenne nur sehr wenige Spruchverfahren, wo der 3-Monatsschnitt eine Rolle gespielt hat. In der Regel liegt der gutachterlich errechnete Unternehmenswert höher als der 3-Monatsschnitt.
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 14:22:38
      Beitrag Nr. 2.314 ()
      Zitat von Blondie123:
      Zitat von straßenköter: Die Problematik zum fehlenden 3-Monatsschnitt war mir noch gar nicht bewusst:

      SdK zur Delisting-Entscheidung des BGH: Aktionäre unerwünscht!
      http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/11/sdk-zur-delisting…

      Der Mist gefährdet meine gesamte Anlagestrategie.


      Ich kenne nur sehr wenige Spruchverfahren, wo der 3-Monatsschnitt eine Rolle gespielt hat. In der Regel liegt der gutachterlich errechnete Unternehmenswert höher als der 3-Monatsschnitt.


      Die Bedenken von straßenköter sind m. E. berechtigt. Selbst wenn die Spruchpraxis die Gleiche bleibt, besteht die Gefahr rückläufiger Abfindungsangebote - mit der Folge einer deutlich höheren Kapitalbindung bis zur Entscheidung im Spruchverfahren.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 14:28:21
      Beitrag Nr. 2.315 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.896.298 von Herbert H am 22.11.13 14:22:38Das ist u.a. mein Gedanke, weil der Gutachter nicht mehr als Untergrenze auf den 3-Monatsschnitt herunterrechnen muss, sondern ist nach unten offen. Natürlich immer vorausgesetzt, dass Gutachter befangen sein können. ;)
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 15:50:11
      Beitrag Nr. 2.316 ()
      Die Kursentwicklung bei Kaessbohrer deutet auf eine nahende Strukturmaßnahme hin. Immerhin gab es heute einen Umsatz zu 50 Euro. Dazu ist das Orderbuch auf der ask-Seite im grunde komplett leer.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 16:11:37
      Beitrag Nr. 2.317 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.897.326 von straßenköter am 22.11.13 15:50:11gut beobachtet, aber Vorsicht: Zuständigkeitsbereich LG/OLG Stuttgart. Die Spruchstelle zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag Kässbohrer war schon eine Farce, Nachbesserung vom OLG abgelehnt, nachdem das LG eine Nachbesserung entschieden hatte.
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 16:19:59
      Beitrag Nr. 2.318 ()
      Zitat von sparfuchs123: gut beobachtet, aber Vorsicht: Zuständigkeitsbereich LG/OLG Stuttgart. Die Spruchstelle zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag Kässbohrer war schon eine Farce, Nachbesserung vom OLG abgelehnt, nachdem das LG eine Nachbesserung entschieden hatte.


      Ich überlege auch schon meine Stücke zu 50 Euro einzustellen, weil die Bewertung alles andere als günstig erscheint.

      Dein Hinweis zu Stuttgart ist richtig und wichtig. Hatte ich gar nicht mehr auf der Liste. Danke, Kaessbohrer ist halt so ein Altfall.
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 19:10:48
      Beitrag Nr. 2.319 ()
      es wird aber m.E. auch chancen geben durch das urteil, ich kann mir vorstellen das viele bei einem delisting ihre aktien noch schnell auf den markt werfen und dann nicht mehr auf den SO warten werden weil sie halt recht unflexibel sind, das sollte sich eigentl. positiv auf die rendite auswirken..

      aber wie weiter oben geschrieben wird die kapitalbindung intensiver werden
      Avatar
      schrieb am 25.11.13 15:43:20
      Beitrag Nr. 2.320 ()
      RA Michael Arendts schreibt heute auf seiner Seite zu Degussa. Klingt sehr interessant.
      Avatar
      schrieb am 25.11.13 23:41:50
      Beitrag Nr. 2.321 ()
      Auch wenn der Erwerb der 2013er Solventis-Studie nicht funktioniert hat, ist mir durch das rege Interesse vieler User wieder einmal klar geworden, dass hier im Thread einige User einen mit meinem Aufwand vergleichbaren Aufwand betreiben. Dazu kommen noch andere, die sich zwar nicht quantitativ vergleichbar stark am Thread beteiligen, allerdings durch enormes punktuelles Wissen, einen erheblichen Mehrwert liefern.

      Wenn man die Solventis-Studie grundsätzlich vom Aufbau kennt, stellt man fest, dass die Studie keine analytische Meisterleistung darstellt. Im grunde wird fast gar nicht analysiert. Der Wert der Studie liegt darin, dass eigentlich jedermann zugängliche Daten gesammelt und übersichtlich zusammengestellt werden, so dass aus dem Fortschritt der Entwicklung des Anteilbesitzes des Großaktionärs nachvollziehbare Rückschlüsse gezogen werden können. Man erhöht quasi durch eine gute Aufbereitung die Wahrscheinlichkeit für das Antizipieren eines lukrativen Squeeze Outs.

      Ich bin überzeugt, dass allein die hier an der Studie interessierten User vergleichbare Informationen zusammenstellen könnten, wenn wir unser Wissen bündeln. Dieses Grundwissen über Daten zusammen zu bringen, sollte nicht problematisch sein, da vermutlich einige so wie ich Excel-Tabellen führen. Ist diese Übersicht erst einmal zusammengestellt, ist das Aktualisieren ohne großen Zeitaufwand möglich. Jeder liest mal einen Geschäftsbericht, ein Interview oder eine sonstige Informationsquelle. Diese Informationen müssen nur bei einer Person zusammenlaufen, der die Übersicht pflegt und regelmäßig an alle per Email versendet.

      Eine komprimierte Übersicht sollte analog zur Solventis-Studie folgende Informationen enthalten:
      Wie hoch ist der aktuelle Anteilbesitz des Hauptaktionärs?
      Wie hat sich der Anteilbesitz des Hauptaktionärs verändert?
      Welche Übernahmeangebote wurden in der Vergangenheit vorgelegt?

      Dazu sollten folgende Informationen dazu kommen:
      Wann wurde ein Übernahmeangebot vorgelegt?
      Gibt es irgendwelche Fristen, die abgewartet werden müssen, so dass ein Großaktionär erst dann zukaufen kann, ohne Nachzahlungen an die Andiener alter Übernahmeangebote leisten zu müssen?
      Bei welchen Unternehmen ist ein Beherrschungsvertrag vorhanden? Aus welchem Jahr stammt der Vertrag? In welcher Höhe ist ein Abfindungsbetrag ermittelt worden? Wie hoch ist die jährliche Ausgleichszahlung?
      Bei welchem Unternehmen ist ein Squeeze Out eingeleitet?
      Welches Gericht ist zuständig?

      Alle diese Angaben sind grundsätzlich leicht zu ermitteln und erfordern nur Aufmerksamkeit und Fleiß. Einzig die eventuelle Beachtung von Fristen Bedarf tiefergehendes Wissen, da nicht in allen Segmenten die Regeln identisch sind. Manchmal muss ein Großaktionär ein Jahr mit Zukäufen abwarten, manchmal nicht. Wann beginnt die Jahresfrist zu laufen? Ab Ankündigung Übernahmeangebot? Ab Vorlage Übernahmeangebot? Ab Abschluss Übernahmeangebot?
      Gerade die Beachtung eventueller Fristen ist lukrativ. Beispielhaft ist hier der Ablauf der 5-Jahresfrist bei Itelligence am 01.01.2012 zu nennen. Bei Augusta lief die Frist am 01.07.2013 aus. Seitdem steigt der Kurs kontinuierlich. Am 10.12.2013 jährt sich die Ankündigung des Übernahmeangebots bei Curanum. Ob es hier eine Jahresfrist gibt bzw. wann sie endet, falls es eine gibt, weiß ich nicht. Ich würde vermuten, dass es hier einer weiß.

      Sind hier User an einer gemeinsamen Datensammlung interessiert?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.11.13 12:00:56
      Beitrag Nr. 2.322 ()
      bei Constantia Packaging bietet der IVA Interessenverband für Anleger (wer immer das ist) schon 21 euro pro anrecht auf nachbesserung.

      bisher wurden ca 5 euro von anderen Aufkäufern geboten.

      hat schon mal jemand an so jemanden angedient?
      bei 21 euro könnte man fast schwach werden
      Avatar
      schrieb am 26.11.13 14:49:36
      Beitrag Nr. 2.323 ()
      Celesio AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      Celesio AG

      26.11.2013 13:48

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
      ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------


      Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 23.11.2013
      erhalten:

      1. Emittent:
      Celesio AG
      Neckartalstr. 155, 70376 Stuttgart, Deutschland

      2. Mitteilungspflichtiger:
      Elliott Capital Advisors, L.P., Wilmington, DE, U.S.A.

      3. Art der Schwellenberührung:
      Überschreitung

      4. Betroffene Meldeschwellen:
      25%

      5. Datum der Schwellenberührung:
      19.11.2013

      6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
      25,16% (entspricht 42803603 Stimmrechten)
      bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von:
      170100000

      7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

      Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a
      WpHG:
      6,05% (entspricht 10290949 Stimmrechten)
      davon mittelbar gehalten:
      6,05% (entspricht 10290949 Stimmrechten)

      Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25
      WpHG:
      0% (entspricht 0 Stimmrechten)
      davon mittelbar gehalten:
      0% (entspricht 0 Stimmrechten)

      Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
      19,11% (entspricht 32512654 Stimmrechten)

      8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:

      Kette der kontrollierten Unternehmen:
      Elliott International, L.P., Cayman Islands, Hambledon, Inc., Cayman
      Islands, The Liverpool Limited Partnership, Bermuda, Liverpool Associates,
      Ltd., Bermuda, Elliott Associates, L.P., U.S.A., und Elliott Special GP,
      LLC, U.S.A.

      ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Wandelanleihe
      (ISIN DE 000 A1AN5K5)
      Fälligkeit: 29.10.2014

      ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Wandelanleihe
      (ISIN DE 000 A1GPH50)
      Fälligkeit: 07.04.2018



      26.11.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Celesio AG
      Neckartalstr. 155
      70376 Stuttgart
      Deutschland
      Internet: www.celesio.com

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      Avatar
      schrieb am 26.11.13 17:04:14
      Beitrag Nr. 2.324 ()
      Ich habe die Studie. Und: Nein, ich gebe sie nicht weiter. Auch nicht in Kopien.

      Das, was die Kosten der Studie ausmacht ist sicher der Zeitaufwand und das im Grunde begrenzte Interesse/Nachfrage.
      Teilweise sind jedoch die Zahlen und Fakten in der Studie leider falsch bzw. nicht aktuell.

      Das, was SK in 45.917.474 geschrieben hat, ist vollkommen richtig, doch sehr zeitaufwändig. Der Schwierigkeitsgrad eher gering.
      Avatar
      schrieb am 27.11.13 17:11:28
      Beitrag Nr. 2.325 ()
      Erstaunliche Kursentwicklung bei Kabel Deutschland. Der Kurs kommt der 100 Euro-Marke ungewöhnlich schnell nahe.
      Avatar
      schrieb am 27.11.13 18:33:07
      Beitrag Nr. 2.326 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.917.474 von straßenköter am 25.11.13 23:41:50wenn das ganze einer macht hat das den vorteil das man sich ne menge zeit sparen kann. aber ich hab keine idee wie man das in der praxis umsetzen kann
      Avatar
      schrieb am 27.11.13 19:02:42
      Beitrag Nr. 2.327 ()
      Zitat von Maack1: wenn das ganze einer macht hat das den vorteil das man sich ne menge zeit sparen kann. aber ich hab keine idee wie man das in der praxis umsetzen kann


      Ich habe im grunde schon alle verfügbaren Daten gestern Abend in einer Nachtstunde in eine Excel-Tabelle eingepflegt. Die kann ich per Email Interessierten zukommen lassen. Bei Interesse kurze Boardmail schicken.Wer dann noch Ergänzungen hat, kann sie hinzufügen und mir zurücksenden. Grundsätzliche Verbesserungsvorschläge sind natürlich auch erwünscht.
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 16:33:29
      Beitrag Nr. 2.328 ()
      Interessante Stimmrechtsmitteilung heute bei Röder:

      http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/roeder-zeltsysteme-und-serv…

      Diese 4,87% sind bei der Stimmrechtsmitteilung vom 14.08.2013 schon in die 95,06% miteingeflossen, obwohl wie auch weiter unten in der Mitteilung genannt wurde, dass der Übergang von 4,87% erst zu einem späteren Zeitpunkt bis Jahresende erfolgen wird:

      http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/roeder-zeltsysteme-und-serv…

      Somit hat Zurmont trotz der Meldung vom 14.08. erst jetzt die Möglichkeit einen aktienrechtlichen Squeeze Out zu beantragen.
      Avatar
      schrieb am 28.11.13 21:09:48
      Beitrag Nr. 2.329 ()
      Zu apcoa war heute im Bundesanzeiger ein Beschluss vom OLG Stuttgart.
      Das Verfahren zum Gewinnabführungsvertrag vom 21.12.2001 dürfte damit beendet sein. Beschwerden wurden zurückgewiesen.

      Zitat:

      Der ursprüngliche Beschluss des Landgerichts Stuttgart, Az.: 32 AktE 17/02 KfH, vom 16. Oktober 2012 lautete in seinem Tenor:
      1.

      Der von der Antragsgegnerin zu Ziff. 2 zu zahlende feste Ausgleich gemäß § 5 Abs. 1 des Gewinnabführungsvertrags vom 21.12.2001 wird für die Dauer der Laufzeit des Gewinnabführungsvertrags auf 6,52 € netto festgesetzt.
      2.

      Die von der Antragsgegnerin zu Ziff. 2 zu leistende Barabfindung gemäß § 6 Abs. 1 des Gewinnabführungsvertrags vom 21.12.2001 wird auf 106,82 € festgesetzt.


      Dem Hoppenstedt aktienführer entnehme ich, dass ursprünglich 95,50 Abfindung und 5,80 Ausgleich festgesetzt waren und der Beherrschungsvertrag am 30.06.2004 aufgehoben wurde und durch einen neuen Vertrag mit höherer Abfindung 140 Euro ersetzt wurde. Squeeze out war dann auch zu 140.
      Avatar
      schrieb am 29.11.13 08:07:13
      Beitrag Nr. 2.330 ()
      Hallo Gutdrauf sind sie auf der GBW Hv gewesen?Würden sie uns evtl.was berichten?
      mfg
      Avatar
      schrieb am 29.11.13 09:06:38
      Beitrag Nr. 2.331 ()
      Kann einer etwas zu Hohner, Matth. sagen? Der SO ist am 25.06.2013 angekündigt worden, aber es gab bislang keine Konkretisierung des SO-Verlangens in Form einens Angebots. Der 3-Monatsschnitt liegt bei etwa 9,30 Euro, was am derzeitigen Kurs von 9,40 Euro nah dran ist, was auch am Gerichtsort Frankfurt liegen könnte.

      Da am 26.11. die ordentliche HV war, könnte man annehmen, dass der Großaktionär erst einmal diesen Termin verstreichen lassen wollte, um die Diskussion um die konkete Abfindung nicht in zwei HVs zu haben.
      Avatar
      schrieb am 29.11.13 09:41:07
      Beitrag Nr. 2.332 ()
      Zitat von nullcheck: Hallo Gutdrauf sind sie auf der GBW Hv gewesen?Würden sie uns evtl.was berichten?
      mfg

      Würde mich auch interessieren. Da gab es sicherlich Theater, wahrscheinlich gibt es auch Anfechtungsklagen. Wenn nicht, muss man mal prüfen ob Spruchverfahren gegen BuG und Sq-o oder nur Sq-o.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.11.13 13:26:42
      Beitrag Nr. 2.333 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.945.076 von Blondie123 am 29.11.13 09:41:07Ich bin nicht bis zum Ende der HV geblieben, sodass meine Eindrücke hier eventuell nicht vollständig sind.

      1. Geschäftsentwicklung 1-9/2013:
      Die sollmiete stieg um 2,7 % auf 117,8 Mio, die Leerstandsquote beträgt 1,33 %, bis zum 30.9. wurden 3,1 Mio aus der Veräußerung von Immobilien erwirtschaftet. Der Jahresüberschuß 2013 nach IFRS wird mit 81 Mio erwartet.

      2. SO und BuG
      Die Diskussion lief für eine HV, die die TOP BuG und SO hatte, relativ ruhig ab. Während meiner Anwesenheit meldeten sich 8 Redner zu Wort (incl. SdK und DSW)
      Wichtige Fragen waren:
      - das Gutachten unterstellt bis 2016 bei Immobilienverkäufen einen Verkaufspreis über den Buchwert, ab 2017 wird ein konstanter Immobilienbestand unterstellt
      - Bewertung der Buchwerte der Immobilien (6,85 % gewichteter Diskontierungszinssatz)
      - wurde die im Rahmen des Erwerbs unterzeichnete Sozialcharta (die jarechtlich eigentlich nicht die GBW bindet, sondern "nur" den neuen Eigentümer) wertmindernd im Gutachten berücksichtigt (hier gab es ein nein seitens des Vorstandes, ein Aktionär fragte allerdings sehr detailliert nach und zeigte auch Widersprüche in den Aussagen einzelner Vorstandsmitglieder auf; wie letztendlich diese Diskussion ausging, weis ich nicht, da ich nicht mehr anwesend war)
      - Berücksichtigung der untergegangenen Verlustvorträge (wegen Wechsel des Mehrheitseigentümers) im Rahmen der Gutachten. Die Gutachten nehmen an, dass 60 % endgültig verloren sind.
      - Anzahl der Mieterwechsel in den letzten Jahren (lag bis ca. 10 %) und der Mietsteigerungen (bie über 3 %)

      3. Spruchstellenverfahren / Klagen
      Während meiner Anwesenheit hat
      - 1 Aktionär Widerspruch zu Protokoll gegeben, da ihm die Gutachten nicht per Post zugesandt worden sind (und er auf die HP) verwiesen wurde und er sich damit nicht informieren konnte (naja)
      - 1 Aktionär mehrere Fragen als unbeantwortet gerügt. Er war sehr gut präpariert.
      - sich sowohl die SdK als auch der DSW nicht definitiv geäußert, ob sie ein Spruchstellenverfahren einleiten werden, beide behielten sich das vor.
      - der Vorstand zu erkennen gegeben, dass er nicht mit einem Eintrag ins HR in 2013 rechnet.

      Meine persönliche Schlußfolgerung:
      Selbst wenn man noch größere stille Reserven entdecken würde, wird der Liquidationswert (15,85) nicht als Wertuntergrenze in Betracht kommen.
      In der HV kamen zwar einige Punkte zur Sprache, die erkennen lassen, dass der Ertragswert (18,55) zu niedrig sei, ob dies allerdings ausreicht, um den 3-Monatskurs(21,32) zu überschreiten, ist fraglich.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.11.13 13:34:08
      Beitrag Nr. 2.334 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.947.284 von gutdrauf9 am 29.11.13 13:26:42Danke,eigentlich für mich unbefriedigend
      Avatar
      schrieb am 29.11.13 14:06:39
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODernist moderiert. Grund: themenfremder Inhalt
      Avatar
      schrieb am 29.11.13 14:25:12
      Beitrag Nr. 2.336 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.947.606 von straßenköter am 29.11.13 14:06:39Ich bin in diesem Zusammenhang gerade auf folgenden Artikel gestoßen:

      http://www.finanzen.net/nachricht/fonds/Abschlaege-drohen-Of…
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.11.13 14:27:38
      Beitrag Nr. 2.337 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.947.792 von Ahnung? am 29.11.13 14:25:12Müllt doch bitte diesen Thread nicht mit themenfremden Inhalten zu. Danke.
      Avatar
      schrieb am 29.11.13 15:07:34
      Beitrag Nr. 2.338 ()
      Zitat von Herbert H: Müllt doch bitte diesen Thread nicht mit themenfremden Inhalten zu. Danke.


      @MODernist

      Also ein Fonds in Liquidation ist ein themenfremder Inhalt? Manche Mods können es aber übertreiben. Dafür wird bei den ganzen Pennystocks rauf und runter gepusht.

      Großartige Leistung
      Avatar
      schrieb am 29.11.13 15:09:19
      Beitrag Nr. 2.339 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.947.284 von gutdrauf9 am 29.11.13 13:26:42Danke für den Bericht.
      Der zugrunde gelegte Kapitalisierungszinssatz:
      Basiszins 2,75%
      Marktrisikoprämie 5,5%
      Beta 0,44
      Wachstumsabschlag 1,5%

      wird zu prüfen sein. 5,5% MRP ist ganz sicher nicht haltbar.
      Avatar
      schrieb am 29.11.13 19:38:12
      Beitrag Nr. 2.340 ()
      Gibt es was neues bei Mannesmann und Hoechst ?
      Avatar
      schrieb am 02.12.13 11:35:39
      Beitrag Nr. 2.341 ()
      Was altes,Kalchas schrieb am 6.8.10 der gemeinsame Vertreter schreibt noch seinen Antrag,erster Termin am 28.10.10 beim Landgericht München.Weiß einer was daraus geworden ist? Es geht um Epcos
      Avatar
      schrieb am 02.12.13 11:41:25
      Beitrag Nr. 2.342 ()
      buch.de internetstores AG: Einleitung aktienrechtliches Squeeze-Out-Verfahren durch Thalia Holding GmbH

      buch.de internetstores AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out

      02.12.2013 11:31

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Münster, den 2. Dezember 2013 - Die Thalia Holding GmbH mit Sitz in Hamburg
      hat der buch.de internetstores AG (ISIN DE0005204606, Symbol: BUE) heute
      das förmliche Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, die
      Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der
      übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Thalia Holding GmbH als
      Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen
      (sog. aktienrechtlicher Squeeze Out).

      Die Thalia Holding GmbH ist mit mehr als 95 Prozent am Grundkapital der
      buch.de internetstores AG beteiligt und ist damit deren Hauptaktionär im
      Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Übertragungsbeschluss soll in der
      nächsten ordentlichen Hauptversammlung der buch.de internetstores AG
      gefasst werden.

      Kontakt:
      Dr. Bettina Althaus, Leiterin Unternehmenskommunikation
      Mobil +49 (0)175 / 22 46 127, Fon +49 (0)251 5309-140, Fax +49 (0)251
      5309-119, Mail althaus@buch.de
      http://ag.buch.de


      02.12.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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      Deutschland
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      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
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      Ende der Mitteilung
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.12.13 11:51:09
      Beitrag Nr. 2.343 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.959.912 von straßenköter am 02.12.13 11:41:25Buch.de ist wieder einmal so ein Beispiel, dass man kaum eine Chance hat, einen SO zu antizipieren, wenn man nicht frühzeitig investiert ist und in Kauf nimmt eventuell lange warten zu müssen. Die letzte Mitteilung zu den Stimmrechten datierte von April 2013 mit knapp unter 80%. Da hat man erstaunlich schnell mehr als 95% hinter den Kulissen zusammengesammelt.
      Avatar
      schrieb am 02.12.13 14:39:04
      Beitrag Nr. 2.344 ()
      Zitat von straßenköter: Interessante Stimmrechtsmitteilung heute bei Röder:

      http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/roeder-zeltsysteme-und-serv…

      Diese 4,87% sind bei der Stimmrechtsmitteilung vom 14.08.2013 schon in die 95,06% miteingeflossen, obwohl wie auch weiter unten in der Mitteilung genannt wurde, dass der Übergang von 4,87% erst zu einem späteren Zeitpunkt bis Jahresende erfolgen wird:

      http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/roeder-zeltsysteme-und-serv…

      Somit hat Zurmont trotz der Meldung vom 14.08. erst jetzt die Möglichkeit einen aktienrechtlichen Squeeze Out zu beantragen.


      Am Freitag bekam man ja noch Stücke zu 65 Euro. Mittlerweile scheint der Markt gemerkt zu haben, dass der 3-Monatsschnitt nicht weit weg von den 65 Euro liegt und ist auf 70 Euro angestiegen.
      Avatar
      schrieb am 02.12.13 16:44:06
      Beitrag Nr. 2.345 ()
      In Berlin sind 280 Zeag zu 92,80 angeboten. auch so ein Abfindungskandidat in der Endloswarteschleife.
      Für 2012 gab es immerhin 3 Euro Dividende.
      Avatar
      schrieb am 02.12.13 16:56:24
      Beitrag Nr. 2.346 ()
      Zitat von honigbaer: In Berlin sind 280 Zeag zu 92,80 angeboten. auch so ein Abfindungskandidat in der Endloswarteschleife.
      Für 2012 gab es immerhin 3 Euro Dividende.


      Außer den Anteilsbesitz des Großaktionärs kenne ich keine Daten zu ZEAG. Der Wert ist ja von der Kapitalisierung sehr klein, so dass er nirgends aufgeführt wird. Hast Du es griffbereit wie denn die Bewertung auf Basis des Gewinns bzw CF ist? Ansonsten müsste ich den leidigen Blick in den Jahresabschluss wagen.
      Avatar
      schrieb am 02.12.13 19:20:09
      Beitrag Nr. 2.347 ()
      ich kann da mal mit dem folgenden (hoffentlich funktionierenden Link aushelfen:

      https://www.cortalconsors.de/Wertpapierhandel/Aktien/Kurs-Sn…
      Avatar
      schrieb am 02.12.13 19:31:06
      Beitrag Nr. 2.348 ()
      Zitat von 525700: ich kann da mal mit dem folgenden (hoffentlich funktionierenden Link aushelfen:

      https://www.cortalconsors.de/Wertpapierhandel/Aktien/Kurs-Sn…


      Danke. Rein von den dargestellten Daten reißt mich der Titel nicht vom Hocker. Die Frage ist natürlich immer, ob der Gewinn bzw. der CF schon in Hinblick auf einen SO gestaltet wurde. Ordentlich ist der Buchwert.
      Avatar
      schrieb am 03.12.13 00:30:26
      Beitrag Nr. 2.349 ()
      Die Zeag steht eigentlich auf zwei einen, Energieversorgung (vor allem Netzbetrieb) und Vermögensverwaltung. Etwa 70% Eigenkapitalquote werden angegeben, aber Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten, die den Rest der Bilanzsumme ausmachen haben bestimmt zum Teil Eigenkapitalcharakter, jedenfalls gibt es keine nennenswerten Finanzschulden. Die Marktkapitalisierung entspricht etwa der Bilanzsumme von 337 Mio, wobei aber 95 Mio Wertpapiere (etwa zur Hälfte aktien und Fonds bzw Rentenpapiere) und 35 Mio Liquidität nicht für das operative Geschäft benötigt werden. Ergebnisziel ist 17 Mio Gewinn vor Steuer und 2014 weitere Verbesserung. (S. 48/49 Geschäftsbericht) 2013 + 2014 sollen 104 Mio investiert werden, davon 73 Mio in Erzeugungsanlagen für erneuerbabare Energien. (S.48) Auf Seite 83 heißt es, von der Option finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, wird kein Gebrauch gemacht. Andererseits ist für die Wertpapiere ein Zeitwert in Höhe des Buchwerts angegeben.
      Avatar
      schrieb am 03.12.13 07:51:30
      Beitrag Nr. 2.350 ()
      Zitat von honigbaer: Die Zeag steht eigentlich auf zwei einen, Energieversorgung (vor allem Netzbetrieb) und Vermögensverwaltung. Etwa 70% Eigenkapitalquote werden angegeben, aber Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten, die den Rest der Bilanzsumme ausmachen haben bestimmt zum Teil Eigenkapitalcharakter, jedenfalls gibt es keine nennenswerten Finanzschulden. Die Marktkapitalisierung entspricht etwa der Bilanzsumme von 337 Mio, wobei aber 95 Mio Wertpapiere (etwa zur Hälfte aktien und Fonds bzw Rentenpapiere) und 35 Mio Liquidität nicht für das operative Geschäft benötigt werden. Ergebnisziel ist 17 Mio Gewinn vor Steuer und 2014 weitere Verbesserung. (S. 48/49 Geschäftsbericht) 2013 + 2014 sollen 104 Mio investiert werden, davon 73 Mio in Erzeugungsanlagen für erneuerbabare Energien. (S.48) Auf Seite 83 heißt es, von der Option finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, wird kein Gebrauch gemacht. Andererseits ist für die Wertpapiere ein Zeitwert in Höhe des Buchwerts angegeben.


      Danke. Das sind die Informationen, die man braucht. Die Frage, ob und wenn ja, wann ein SO kommt, lässt sich bei solchen Altspekulationen natürlich kaum beantworten, aber lieber kaufe ich so eine Story, als einen Titel zu kaufen, bei dem ich hoffen muss, dass der Markt aus Liquiditätsgründen das Bewertungsniveau nach oben drückt.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.12.13 08:06:37
      Beitrag Nr. 2.351 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.965.706 von straßenköter am 03.12.13 07:51:30... naja die Zwischenmitteilung vom 14.11 ist aber sehr unerfreulich / Gewinneinbruch um 50% !

      Kann jemand einschätzen ob diese "Sonderaufwendungen" auch in 2014 anfallen?

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.12.13 08:28:25
      Beitrag Nr. 2.352 ()
      Zitat von GustavOemark: ... naja die Zwischenmitteilung vom 14.11 ist aber sehr unerfreulich / Gewinneinbruch um 50% !

      Kann jemand einschätzen ob diese "Sonderaufwendungen" auch in 2014 anfallen?

      :rolleyes:


      Theoretisch sollten Sonderaufwendungen einmalig anfallen, sonst wären es ja nicht Sonderaufwendungen. Deine Frage ist aber dahingehend berechtigt, dar bei einigen Unternehmen angebliche Sondereffekte Fehlleistungen verdecken sollen bzw. jedes Jahr Sonderbelastungen anfallen.

      In der Meldung heißt es: "Diese sind insbesondere auf Sonderbelastungen im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes zurückzuführen. Danach werden die Kernkraftwerksbetreiber verpflichtet die Kosten für die Erkundung und den Ausbau von Endlagerstätten zu tragen, wofür entsprechende Rückstellungen zu bilden sind."

      Die Passage klärt also nicht wirklich auf, ob mit den gebildeten Rückstellungen ausreichend Vorsorge geleistet wurde oder ob man den Aufbau der notwendigen Rückstellungen verteilt auf Jahr vornimmt. Die Frage zu möglichen zukünftigen Sonderbelastungen wäre also eine Frage für die nächste HV.
      Avatar
      schrieb am 03.12.13 09:01:26
      Beitrag Nr. 2.353 ()
      Zitat von straßenköter: Die Passage klärt also nicht wirklich auf, ob mit den gebildeten Rückstellungen ausreichend Vorsorge geleistet wurde oder ob man den Aufbau der notwendigen Rückstellungen verteilt auf Jahr vornimmt. Die Frage zu möglichen zukünftigen Sonderbelastungen wäre also eine Frage für die nächste HV.


      Selbst der beste Branchenkenner wird keine sichere Antwort auf diese Frage geben können. Die gesamte Branche ist einfach zu einem Spielball der Politik geworden - und wer weiß schon, welche Entscheidungen die Politik diesbezüglich in 2014 trifft?
      Avatar
      schrieb am 03.12.13 09:52:36
      Beitrag Nr. 2.354 ()
      Ich möchte da noch etwas Wasser in den Wein gießen:

      Der Sitz ist Heilbronn und das liegt, so glaube ich, im Gebiet des LG Stuttgart...
      Avatar
      schrieb am 03.12.13 20:10:34
      Beitrag Nr. 2.355 ()
      Guter Bericht zur SO-HV von GBW. Dazu noch ein Artikel zu GSW.
      http://www.anlegerplus.de/assets/Downloads/APlus-NEWS/2013/A…
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 07:13:27
      Beitrag Nr. 2.356 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.972.230 von straßenköter am 03.12.13 20:10:34Danke,es gab ja dann keine Anfechtung,oder?.Spruchstelle, wieder eine Aktie im Depot bei der ich wohl wieder zig Jahre auf einen Nachschlag warten muss,wenn er denn kommt.Kostet mich ca 2000E Los.Hvb,Epcos lässt grüßen
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 09:13:06
      Beitrag Nr. 2.357 ()
      ist doch normal, was glaubst du wieviel lose ich schon drin habe:D

      erstens minimiert der Verlust deine steuerlast noch und wenn dann in ein paar Jahren wenn man es schon fast vergessen hat der Scheck kommt freut man sich umso mehr, vorallem da dieses jahr bei mir noch gar nix gekommen ist, nicht ein verfahren wurde dieses jahr rechtskräftig beendet wo ich dabei war:mad:
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 10:31:52
      Beitrag Nr. 2.358 ()
      Vielleicht warst Du ja bei Ixos dabei, da wurde der Vergleich bezüglich Delisting, Beherrschungsvertrag und Squeeze out gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht. Für die Abwicklung soll aber erst noch eine Bank beauftragt werden, also ob das vor Weihnachten noch klappt mit den Nachzahlungen?
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 10:33:01
      Beitrag Nr. 2.359 ()
      Bei GBW bin ich zwischen 16 und 18 Euro rein,also zum erstenmal mit Gewinn bei einer So Speku:cry::D
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 11:19:42
      Beitrag Nr. 2.360 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 3.792.464 von gholzbauer am 21.06.01 23:33:56Wieder nix im Eff.Sp über Postbank:mad:
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 11:30:09
      Beitrag Nr. 2.361 ()
      Zitat von nullcheck: Wieder nix im Eff.Sp über Postbank:mad:


      Wegen der Klage die die mal gemacht haben ? Würde auch gerne Wissen was da pssiert ist bzw. ob die noch läuft
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 11:33:30
      Beitrag Nr. 2.362 ()
      Tja ,die werden das ihren Lesern doch wohl mitteilen,?
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 12:38:28
      Beitrag Nr. 2.363 ()
      Tip: Fragt als Leser doch direkt in Düsseldorf an.
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 13:07:36
      Beitrag Nr. 2.364 ()
      Zitat von 525700: Tip: Fragt als Leser doch direkt in Düsseldorf an.


      Habe ich gemacht leider keine Antwort bisher
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 13:11:00
      Beitrag Nr. 2.365 ()
      Nachricht vom 04.12.2013 | 10:00
      Übernahmeangebot; <DE0005487904>


      Zielgesellschaft: PULSION Medical Systems SE; Bieter: Alsterhöhe 1. V V AG

      WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Nachricht vom 4.12.2013, 10.00 Uhr

      Übernahmeangebot; DE0005487904

      Zielgesellschaft: Pulsion Medical Systems SE, Bieter: Alsterhöhe 1. V V AG
      (künftig: MAQUET Medical Systems AG)

      WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP. Für den Inhalt der Meldung ist der
      Bieter verantwortlich.

      _________________________________________________

      Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
      öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29, 34 des
      Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

      Bieter:

      Alsterhöhe 1. V V AG
      Sitz: Hamburg
      Geschäftsanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn
      eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer
      HRB 128955.

      (künftig: MAQUET Medical Systems AG
      Sitz: Rastatt
      Geschäftsanschrift: Kehler Straße 31, D-76437 Rastatt
      einzutragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter noch nicht
      bekannter Nummer)

      Zielgesellschaft:

      PULSION Medical Systems SE
      Hans-Riedl-Str. 21
      85622 Feldkirchen
      eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 192563
      ISIN: DE0005487904
      WKN: 548790
      Börsenkürzel: PUS

      Die Alsterhöhe 1. V V AG (künftig: MAQUET Medical Systems AG) (der
      'Bieter') hat heute entschieden, den Aktionären der PULSION Medical Systems
      SE im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten,
      ihre nennwertlosen Inhaber-Stückaktien der PULSION Medical Systems SE (die
      'PULSION-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung in bar zu erwerben (das
      'Übernahmeangebot'). Das Übernahmeangebot wird zu den in der
      Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen ergehen. Der
      Bieter ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts und Teil der
      MAQUET-Gruppe. Die MAQUET-Gruppe wiederum gehört zur schwedischen Getinge
      Group, die von der an der Stockholmer Börse notierten Getinge AB geführt
      wird. Der Bieter beabsichtigt, den Aktionären der PULSION Medical Systems
      SE vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen der Angebotsunterlage anzubieten,
      die von ihnen gehaltenen PULSION-Aktien gegen Zahlung einer Gegenleistung
      von 16,90 EUR je Stückaktie in bar zu erwerben.

      Die Angebotsunterlage für das öffentliche Übernahmeangebot sowie weitere
      Informationen zu dem öffentlichen Übernahmeangebot werden im Internet unter
      www.maquet.com/pulsion-angebot veröffentlicht. Die Veröffentlichung der
      Angebotsunterlage wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im
      Bundesanzeiger mitgeteilt.

      Wichtige Hinweise:

      Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots werden
      nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
      (BaFin) in der Angebotsunterlage veröffentlicht.

      Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine
      Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von PULSION-Aktien dar.
      Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von PULSION-Aktien
      dar. Ein Angebot zum Erwerb der PULSION-Aktien erfolgt nur durch die
      Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die von dem Bieter rechtzeitig
      veröffentlicht werden wird, und wird sich ausschließlich nach deren
      Bestimmungen richten.

      Den Aktionären der PULSION Medical Systems SE wird dringend empfohlen, nach
      ihrer Veröffentlichung die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im
      Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie
      wichtige Informationen enthalten. Außerdem wird ihnen empfohlen,
      gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung
      des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots für die PULSION
      Medical Systems SE zu erhalten.

      Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
      Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
      ('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die
      Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung
      von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
      ('WpÜG-Angebotsverordnung') erfolgen.

      Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer
      Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht.
      Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen,
      Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots außerhalb der
      Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die
      Aktionäre der PULSION Medical Systems SE können nicht darauf vertrauen,
      sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen
      Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Der
      Bieter hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung
      dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang
      stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
      nicht gestattet. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
      Verbreitung dieser Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
      kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer
      Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen
      die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen
      Beschränkungen unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der
      Bundesrepublik Deutschland haben oder aus anderen Gründen den
      Rechtsvorschriften anderen Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über
      die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.

      Der Bieter und die mit ihm gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2
      Abs. 5 WpÜG sind in keiner Weise verantwortlich, dass eine etwaige
      Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
      Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang
      stehenden Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
      mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der
      Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist.

      Rastatt, den 4.12.2013

      Alsterhöhe 1. V V AG (künftig: MAQUET Medical Systems AG)

      Der Vorstand


      Ende der WpÜG-Meldung

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ende der WpÜG-Meldung

      04.12.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
      ---------------------------------------------------------------------------
      Notiert: Regulierter Markt Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr Berlin,
      Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart

      http://www.dgap.de/dgap/News/wpueg/uebernahmeangebot-zielges…
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 14:53:00
      Beitrag Nr. 2.366 ()
      Zitat von 525700: Ich möchte da noch etwas Wasser in den Wein gießen:

      Der Sitz ist Heilbronn und das liegt, so glaube ich, im Gebiet des LG Stuttgart...



      So ist es. Stuttgart wäre in diesem Fall zuständig.:(
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 14:54:36
      Beitrag Nr. 2.367 ()
      Stuttgart und Hamburg gewinnst du einfach nix....
      Avatar
      schrieb am 04.12.13 15:51:24
      Beitrag Nr. 2.368 ()
      In der morgigen Börse Online wird Petrotec unter der Überschrift "Hier steckt die Power für echte Höhenflüge" als eines von 10 Unternehmen genannt, die sich im Kurs verdoppeln können. Bei Petrotec gibt es eine gewisse Übernahmefantasie. Der Großaktionär Petrotecs (IC Green Energy Ltd) hat 2012 von 57,50 auf 69,06% aufgestockt. Mir ist seitdem keine Veränderung im Anteilsbesitz bekannt. Trotz über 100% Kursanstieg in diesem Jahr notiert der Titel vom KGV 2013 momentan einstellig, da bedingt durch einen Turnaround die Gewinne sprunghaft gewachsen sind. Erst vor wenigen Tagen ist die Anhebung von Umsatz und Gewinn in 2013 mit den 9-Monatszahlen bestätigt worden. Jetzt noch etwas Negatives: Petrotec ist Produzent von Biodiesel. Regenerative Energie-Unternehmen haben in der Vergangenheit katastrophale Entwicklung genommen und haben in meinem Depot normalerweise nichts verloren, da in den Geschäftsfeldern wenig Planbarkeit vorhanden ist. Durch den Großaktionär werde ich am Wochenende trotzdem mal einen Blick auf das Unternehmen werfen, da der Großaktionär mit dem Übersteigen der 50%-Marke, es in Kauf genommen hat, dass der größte Teil an Verlustvorträgen bei Petrotec verfällt. So etwas würde man normalerweise bei einer reinen Beteilgung vermutlich nicht in Kauf nehmen. Deshalb würde ich vermuten, dass früher oder später Petrotec ganz gewollt wird.
      Avatar
      schrieb am 05.12.13 08:11:27
      Beitrag Nr. 2.369 ()
      Realtime Technology AG: Dassault Systèmes plant Übernahme der Realtime Technology AG (RTT)

      Realtime Technology AG / Schlagwort(e): Firmenübernahme

      05.12.2013 07:00

      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
      Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
      verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Dassault Systèmes plant Übernahme der Realtime Technology AG (RTT)

      Marketing im Zeitalter der Experience Economy

      STUTTGART/VÉLIZY-VILLACOUBLAY, Frankreich - 5. Dezember 2013 - Dassault
      Systèmes (Euronext Paris: #13065, DSY.PA), weltweit führender
      Lösungsanbieter für 3D-Design, 3D Digital Mock-Up und Product Lifecycle
      Management (PLM), verkündete heute die Unterzeichnung eines
      Übernahmevertrages für eine Mehrheitsbeteiligung von 84 % an der Realtime
      Technology AG (RTT) (Börsenkürzel: R1T), dem führenden Anbieter von
      professioneller High-end 3D-Visualisierungssoftware, Marketing-Lösungen und
      Computer-Generated Imagery (CGI) Services, der vom starken Wachstum im
      Bereich Marketing-Automatisierung profitiert.

      Die Übernahme des Münchner Unternehmens RTT wird deren Software-Sparte -
      bekannt für die Produkte DeltaGen, PictureBook, POS-Konfigurator und andere
      Lösungen - ebenso mit einschließen wie deren Marketing-Beratungsleistungen.
      Die Übernahme wird auch die Tochtergesellschaft Bunkspeed mit ihrer
      Produktlinie an leistungsfähiger und intuitiv zu bedienender
      Rendering-Software beinhalten. Zu den Kunden von RTT zählen Hugo Boss,
      adidas, Airbus, Audi, BMW, Daimler, Electrolux, Eurocopter, Ferrari,
      General Motors, Harley-Davidson, Nissan, Porsche, The North Face, Toyota
      und Volkswagen.

      'Unsere Anwender äußern die zunehmende Notwendigkeit, ihre digitalen
      3D-Assets voll auszuschöpfen, um den Anteil des Marketings und des
      Vertriebs am ultimativen Kundenerlebnis zu verändern. Die Mitarbeiter von
      RTT haben ihr bemerkenswertes Know-how bei der Bereitstellung von
      innovativen Lösungen für ihre Anwender unter Beweis gestellt', erläutert
      Bernard Charlès, President & CEO von Dassault Systèmes.

      'In der heutigen Experience Economy verlangen Marken ein nahtloses
      Zusammenspiel von 3D-Design-, Marketing- und Vertriebs-Applikationen, um
      über alle Kanäle ein wirkungsvolles Storytelling zu realisieren', so Monica
      Menghini, Executive Vice President, Industry & Marketing bei Dassault
      Systèmes. 'Dassault Systèmes schätzt die Software und das Service-Angebot,
      das RTT in unsere 3DEXPERIENCE Strategie einbringen wird, denn
      3D-Marketing, interaktive Filme und Katalog-Generatoren sind im Zeitalter
      des emotionalen Produkterlebnisses von maßgeblicher Bedeutung.'

      'Die 3DEXPERIENCE Strategie von Dassault Systèmes fand bei RTT unmittelbar
      Anklang, insbesondere, da wir beide glauben, dass 3D ein wertvolles
      Kommunikationsmedium ist. Dassault Systèmes war seit jeher Wegbereiter:
      Angefangen beim 3D-Design über die gesamte Branchenentwicklung, die
      letztlich zur 3DEXPERIENCE geführt hat', erklärt Ludwig Fuchs, Mitbegründer
      und CEO von RTT. 'Die Zusammenführung unserer Lösungsportfolios und
      Service-Kompetenzen wird ein Meilenstein für die Neuausrichtung der Branche
      sein. Bernard und ich haben eine gemeinsame Überzeugung: 3DEXPERIENCE
      beginnt beim Verbraucher und endet beim Verbraucher. Diese Entwicklung
      werden wir gemeinsam weiterführen.'

      Die Kaufsumme für RTT wird in bar geleistet werden. Der Abschluss der
      Transaktion unterliegt den üblichen aufschiebenden Bedingungen,
      einschließlich der Zustimmung der Kartellbehörden in Deutschland und
      Österreich. In den kommenden Tagen will Dassault Systèmes ein
      Übernahmeangebot vorlegen, das bis zu 100 % des Aktienkapitals der RTT
      umfasst und einem Preis von EUR 40 je Aktie entspricht.

      Dassault Systèmes wird heute, Donnerstag, den 5. Dezember um 15.30 Uhr
      (CET) eine Telefonkonferenz abhalten. Auf Informationen zu dieser
      Telefonkonferenz kann über folgende Website zugegriffen werden:
      http://www.3ds.com/investors/. Teilnehmer möchten sich bitte mindestens 15
      Minuten vor dem Start der Telefonkonferenz über diese Website registrieren
      und die nötige Audio-Software herunterladen und installieren. Eine
      Aufzeichnung der Telefonkonferenz wird für 30 Tage archiviert.

      ###

      Über Dassault Systèmes
      Dassault Systèmes, 'The 3DEXPERIENCE Company', ermöglicht Unternehmen und
      Menschen durch virtuelle Welten, nachhaltige Innovationen tatsächlich
      erlebbar zu machen. Seine weltweit führenden Lösungen verändern die Art und
      Weise, Produkte zu entwickeln, zu produzieren und zu warten. Die Lösungen
      von Dassault Systèmes fördern die soziale Innovation und erweitern damit
      die Möglichkeiten für die virtuelle Welt, die reale Welt zu verbessern. Der
      Konzern bringt Mehrwert für über 170.000 Kunden jeder Größe und in allen
      Branchen in mehr als 140 Ländern. Weitere Informationen unter
      www.3ds.com/de.

      CATIA, SOLIDWORKS, SIMULIA, DELMIA, ENOVIA, GEOVIA, EXALEAD, NETVIBES,
      3DSWYM und 3D VIA sind eingetragene Warenzeichen von Dassault Systèmes oder
      seinen Tochterunternehmen in den USA und/oder anderen Ländern.

      Pressekontakt Dassault Systèmes
      Carola von Wendland (Dassault Systèmes)
      carola.vonwendland@3ds.com
      +49 (0)89-960 948-376

      Dr. Ute Hillmer (Storymaker GmbH)
      u.hillmer@storymaker.de
      +49 (0)7071-93872-19

      Investor Relations Kontakt Dassault Systèmes
      Corporate/France
      François-José BORDONADO/Béatrix MARTINEZ
      +33.1.61.62.69.24

      North America
      Michele KATZ
      Michele.Katz@3DS.com


      05.12.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Realtime Technology AG
      Rosenheimer Str. 145
      81671 München
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)89 - 200275 - 0
      Fax: +49 (0)89 - 200275 - 200
      E-Mail: info@rtt.ag
      Internet: http://www.rtt.ag
      ISIN: DE0007012205
      WKN: 701220
      Börsen: Freiverkehr in Berlin, Stuttgart; Frankfurt in Open Market
      (Entry Standard)

      Ende der Mitteilung
      Avatar
      schrieb am 05.12.13 10:28:23
      Beitrag Nr. 2.370 ()
      40,- Euro ist hoffentlich nicht ernst gemeint-die waren vor ein paar Wochen an der 45,- dran. Kursziel 2014 waren 54,- Euro- ich gebe meine nicht her.
      Avatar
      schrieb am 05.12.13 15:34:20
      Beitrag Nr. 2.371 ()
      So ein Mist. Um 15:12 Uhr kam die Mitteilung. Dann war einer marginal schneller und hat die Stücke, die im Orderbuch zu 15,10 Euro standen, um 15:13 Uhr rausgekauft. Der 3-Monatsschnitt müsste höher liegen, so dass es eine kostenlose Spekulation geworden wäre.


      Bien-Zenker AG: Absicht der Konzernverschmelzung der BIEN-ZENKER AG auf die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG und Verlangen auf Durchführung eines damit verbundenen Verfahrens zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out)

      Bien-Zenker AG / Schlagwort(e): Absichtserklärung/Squeeze-Out

      05.12.2013 15:12

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------



      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

      Absicht der ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG zur Konzernverschmelzung
      der BIEN-ZENKER AG auf die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG und
      Verlangen der ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG auf Durchführung eines
      damit verbundenen Verfahrens zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der
      BIEN-ZENKER AG (umwandlungsrechtlicher Squeeze-out)

      BIEN-ZENKER AG, Am Distelrasen 2, 36381 Schlüchtern
      ISIN: DE0005228100

      Schlüchtern, 05.12.2013: Die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG hat der
      BIEN-ZENKER AG heute mitgeteilt, dass sie zum Zwecke der Vereinfachung der
      Konzernstruktur eine Verschmelzung der BIEN-ZENKER AG (übertragender
      Rechtsträger) auf die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG (Hauptaktionär
      und aufnehmender Rechtsträger) anstrebe und vorgeschlagen, in Verhandlungen
      über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrags einzutreten. Dabei hat sie
      verlangt, dass die Hauptversammlung der BIEN-ZENKER AG innerhalb von drei
      Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags zwischen der ADCURAM
      Fertigbautechnik Holding AG und der BIEN-ZENKER AG über die Übertragung der
      Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der BIEN-ZENKER AG auf
      die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG beschließen möge.

      Die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG ist nach ihren eigenen Angaben mit
      ca. 88,53 % des Grundkapitals, d.h. ca. 90,0003 % des Grundkapitals
      abzüglich der eigenen Aktien der BIEN-ZENKER AG, an der BIEN-ZENKER AG
      beteiligt.

      Der Vorstand der BIEN-ZENKER AG beabsichtigt, in Verhandlungen über den
      Abschluss eines Verschmelzungsvertrags mit der ADCURAM Fertigbautechnik
      Holding AG einzutreten, in dessen Zusammenhang der verlangte Squeeze-out
      der Minderheitsaktionäre der BIEN-ZENKER AG beschlossen werden soll.

      Schlüchtern, 5. Dezember 2013

      Der Vorstand

      Ende der Mitteilung
      Avatar
      schrieb am 06.12.13 13:33:40
      Beitrag Nr. 2.372 ()
      Dassault scheint sich im Vorfeld des Übernahmeangebotes mit allen wesentlichen Aktionären geeinigt zu haben, so dass bereits 84% in den Händen von Dassault als sicher gelten:
      http://www.boersengefluester.de/rtt-realtime-technology-neue…

      Eine Abfindungsspekulation eines stark wachsenden Unternehmens im fortgeschrittenen Prozesses (in Bezug auf den Anteilbesitz des Großaktionärs) findet man selten. Ist nur eigenartig, dass alle Altaktionäre bereit sind, zu den Konditionen anzunehmen.
      Avatar
      schrieb am 06.12.13 14:33:44
      Beitrag Nr. 2.373 ()
      Reply Deutschland AG: Ad-hoc-Meldung von heute Mittag: Die Verschmelzung ist mit der Eintragung ins Handelsregister Turin wirksam geworden:

      06.12.2013 13:16

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Der Verschmelzungsplan in Bezug auf die Verschmelzung der Reply Deutschland
      AG mit Reply SpA wurde heute beim Handelsregister Turin eingetragen. Die
      Verschmelzung ist damit ab dem heutigen Datum wirksam.

      Informationen über die Abwicklung des Aktienumtausch und der Barabfindung
      für die Aktionäre der Reply Deutschland AG werden voraussichtlich am 11.
      Dezember 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht und über die Depotbanken zur
      Verfügung gestellt.

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 06.12.13 15:24:53
      Beitrag Nr. 2.374 ()
      Bei SinnerSchrader hat der bisherige Großaktionär seine knapp 32% fast vollständig verkauft:
      http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/sinnerschrader-veroeffentli…

      Stellt sich die Frage, wer der Käufer ist. Falls es ein Blockverkauf war, müsste der Käufer ein Pflichtangebot vorlegen, bei dem der Vorerwerb zu berücksichtigen wäre.
      Avatar
      schrieb am 07.12.13 19:04:41
      Beitrag Nr. 2.375 ()
      Nachbesserung der IXOS

      Hallo,

      haben Eure Banken die Nachbesserung schon gebucht?
      Ich selbst wundere mich über deren steuerliche Behandlung: Normalerweise wird die Erhöhung der Barabfindung mit ZAST belastet, die Zinsen werden vorerst brutto gutgeschrieben, unterliegen aber der individuellen Besteuerung.

      Bei IXOS wurde bei mir die Abfindung auf drei Teile aufgespalten:
      a) eine Dividende von 0,42 brutto, von der ZAST abgezogen wurde
      b) eine Nachbesserung von 0,62 brutto, von der KEINE ZAST abgezogen wurde
      c) die Zinsen in Höhe von 0,15, von der ZAST abgezogen wurde.

      Wie haben Eure Banken die Nachbesserung versteuert?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 19:13:51
      Beitrag Nr. 2.376 ()
      Sedo Holding AG: Festlegung der Barabfindung für Squeeze-out auf EUR 2,77 je Aktie durch United Internet Ventures AG


      Sedo Holding AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out

      09.12.2013 18:15

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Köln, 9. Dezember 2013 - Die United Internet Ventures AG mit Sitz in
      Montabaur, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter
      HRB 23538, hatte am 10. Oktober 2013 dem Vorstand der Sedo Holding AG (ISIN
      DE0005490155) gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG das Verlangen mitgeteilt, die
      Hauptversammlung der Sedo Holding AG möge die Übertragung der Aktien der
      übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Sedo Holding AG auf die United
      Internet Ventures AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen
      Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären -
      Squeeze-out) beschließen. Die United Internet Ventures AG hatte außerdem
      mitgeteilt, mit 96,05% am Grundkapital der Sedo Holding AG beteiligt und
      damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG zu sein.

      In Bestätigung und Konkretisierung dieses Verlangens hat die United
      Internet Ventures AG dem Vorstand der Sedo Holding AG heute mitgeteilt,
      dass die United Internet Ventures AG die Barabfindung für die Übertragung
      der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gemäß §§ 327a
      ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären - Squeeze-out) auf EUR 2,77
      je eine auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktie der Sedo Holding AG
      festgelegt hat.

      Über den Squeeze-out soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der
      Sedo Holding AG Beschluss gefasst werden, die für den 3. Februar 2014
      geplant ist.
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 09:33:08
      Beitrag Nr. 2.377 ()
      Wenig überraschend sind insgesamt nur 4688 Joyou-Aktien angedient worden:

      http://grace-offer.com/grace_offer/pdf/131209_Schlussmeldung…

      Bedingt durch den China-Makel ist Joyou einer der wenigen optisch sehr günstigen Aktien, so das im Fall eines späteren BuG oder SO vom heutigen Niveau 50% möglich sein sollten. Ohne weitere Strukturmaßnahme könnte der Kurs allerdings noch lange vor sich her dümpeln.
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 09:39:18
      Beitrag Nr. 2.378 ()
      Kleine Ergänzung: Grace hält jetzt nach Abschluss des Angebots 72,3% an Joyou.
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 21:57:58
      Beitrag Nr. 2.379 ()
      Zitat von Blondie123: Klar, dass der Gleiss Lutz Rechtsanwalt das so sieht. Der kommt ja auch aus Stuttgart und dort wird man sicherlich auch so handhaben. Die Argumentation von Schoko (s.oben) hat aber auch etwas für sich. Bei Genescan stehen übrigens auch Einigungsverhandlungen kurz vor dem Abschluss.


      Waren die Einigungsverhandlungen bei Genescan erfolgreich?
      Avatar
      schrieb am 11.12.13 10:11:25
      Beitrag Nr. 2.380 ()
      Ende November hat ein chinesischer Investor der Deutschen Balaton die 66,62% an der Panamax (ehemals Pandatel) abgekauft. Panamax ist heute nur noch ein Börsenmantel mit 1,2 Mio Euro Cash. Pro Anteil hat der Investor knapp 2,36 Euro gezahlt. Der Paketkauf müsste nach meinem Verständnis ein Pflichtangebot auslösen.

      Ob man bei einem chinesischen Investor in Verbindung mit einem derzeitigen Abschlag von knapp 6% auf 2,36 Euro dabei sein muss, möchte ich bezweifeln. Der Drops sollte erst einmal gelutscht sein.
      Avatar
      schrieb am 11.12.13 15:59:36
      Beitrag Nr. 2.381 ()
      Nachricht vom 11.12.2013 | 14:28
      Röder Zeltsysteme und Service AG: Zurmont Madison Deutschland GmbH übermittelt Squeeze-Out-Verlangen an die Röder Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft


      Röder Zeltsysteme und Service AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out

      11.12.2013 14:28

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Die Zurmont Madison Deutschland GmbH, München, Deutschland hat der Röder
      Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft am heutigen Tag ein Verlangen
      gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, die Hauptversammlung der
      Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
      (Minderheitsaktionäre) auf die Zurmont Madison Deutschland GmbH als
      Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen
      (sog. aktienrechtlicher 'Squeeze-Out').

      Die Zurmont Madison Deutschland GmbH ist mit 95,06% am stimmberechtigten
      Grundkapital der Röder Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft beteiligt
      und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

      Der Übertragungsbeschluss soll voraussichtlich auf einer außerordentlichen
      Hauptversammlung im Frühjahr 2014 gefasst werden.

      Büdingen, den 11. Dezember 2013

      Der Vorstand


      11.12.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Röder Zeltsysteme und Service AG
      Am Lautenstein
      63654 Büdingen
      Deutschland
      Telefon: 06049-700-0
      Fax: 06049-700-109
      E-Mail: info@r-zs.com
      Internet: www.r-zs.com
      ISIN: DE0007066003
      WKN: 706600
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/roeder-zeltsysteme-und-se…
      Avatar
      schrieb am 11.12.13 16:08:06
      Beitrag Nr. 2.382 ()
      Zitat von straßenköter: Interessante Stimmrechtsmitteilung heute bei Röder:

      http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/roeder-zeltsysteme-und-serv…

      Diese 4,87% sind bei der Stimmrechtsmitteilung vom 14.08.2013 schon in die 95,06% miteingeflossen, obwohl wie auch weiter unten in der Mitteilung genannt wurde, dass der Übergang von 4,87% erst zu einem späteren Zeitpunkt bis Jahresende erfolgen wird:

      http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/roeder-zeltsysteme-und-serv…

      Somit hat Zurmont trotz der Meldung vom 14.08. erst jetzt die Möglichkeit einen aktienrechtlichen Squeeze Out zu beantragen.


      Das war zu erwarten, dass es nicht lange dauern wird.
      Avatar
      schrieb am 11.12.13 17:08:43
      Beitrag Nr. 2.383 ()
      Zitat von straßenköter: Ende November hat ein chinesischer Investor der Deutschen Balaton die 66,62% an der Panamax (ehemals Pandatel) abgekauft. Panamax ist heute nur noch ein Börsenmantel mit 1,2 Mio Euro Cash. Pro Anteil hat der Investor knapp 2,36 Euro gezahlt. Der Paketkauf müsste nach meinem Verständnis ein Pflichtangebot auslösen.

      Ob man bei einem chinesischen Investor in Verbindung mit einem derzeitigen Abschlag von knapp 6% auf 2,36 Euro dabei sein muss, möchte ich bezweifeln. Der Drops sollte erst einmal gelutscht sein.


      Hat nur ein paar Stunden gedauert:
      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2013-12/28867653…
      Avatar
      schrieb am 11.12.13 20:37:38
      Beitrag Nr. 2.384 ()
      Wie seht ihr HMS Bergbau? Da hat der Großaktionär von 80 auf 95% aufgestockt, wenn ich den letzten Bericht mit der Aktionätrsstruktur auf der Seite von HMS Bergbau vergleiche.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 11.12.13 23:43:22
      Beitrag Nr. 2.385 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.031.573 von Straßenkoeter am 11.12.13 20:37:38Die 95 % reichen als Kaufargument nicht aus. Die Aktie ist überteuert. Wenn es zu einem SO kommt, dann nur zum 3-Monats-Kurs ... und der dürfte noch weiter sinken, jedes Monat wird diese Aktie billiger. Zum augenblicklichen Stand würde ich nicht einsteigen.
      Avatar
      schrieb am 12.12.13 09:18:41
      Beitrag Nr. 2.386 ()
      Nach Ablauf des Übernahmeangebots für Analytik Jena hält Endress 76,25%:
      http://www.endress.com/eh/central/info/resource.nsf/imgref/D…
      Avatar
      schrieb am 13.12.13 19:50:18
      Beitrag Nr. 2.387 ()
      Nachricht vom 13.12.2013 | 19:29
      Advanced Inflight Alliance AG:Bestätigung und Konkretisierung des Übertragungsverlangens sowie der Absicht der Global Entertainment AG zum Abschluss eines Verschmelzungsvertrages; Festsetzung der Barabfindung auf EUR 7,35 je Stückaktie


      Advanced Inflight Alliance AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Squeeze-Out

      13.12.2013 19:29

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

      Bestätigung und Konkretisierung des Übertragungsverlangens sowie der
      Absicht der Global Entertainment AG zum Abschluss eines
      Verschmelzungsvertrages; Festsetzung der Barabfindung auf EUR 7,35 je
      Stückaktie

      München, 13. Dezember 2013 - Die Global Entertainment AG mit Sitz in
      München hat mit heutigem Schreiben an die Advanced Inflight Alliance AG mit
      Sitz in München ihr am 30. Juli 2013 gestelltes Verlangen gemäß § 327a Abs.
      1 Satz 1 AktG i.V.m. § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG bestätigt und
      konkretisiert, die Hauptversammlung der Advanced Inflight Alliance AG über
      die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf die Global
      Entertainment AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
      beschließen zu lassen. Sie hat weiterhin ihre Absicht zum Abschluss eines
      Verschmelzungsvertrages, mit der die Advanced Inflight Alliance AG auf die
      Global Entertainment AG verschmolzen werden soll und in deren Zusammenhang
      der Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgen soll, bestätigt. Die
      Global Entertainment AG hält weiterhin mehr als 90% des Grundkapitals der
      Advanced Inflight Alliance AG.

      Die Global Entertainment AG hat mitgeteilt, dass sie die an die
      auszuschließenden Minderheitsaktionäre zu gewährende angemessene
      Barabfindung gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m. § 62 Abs. 1 und Abs. 5
      UmwG auf EUR 7,35 je Stückaktie der Advanced Inflight Alliance AG festlegt.

      Der Vorstand der Advanced Inflight Alliance AG beabsichtigt, den
      Verschmelzungsvertrag zwischen der Global Entertainment AG und der Advanced
      Inflight Alliance AG in Kürze abzuschließen. Die Hauptversammlung der
      Advanced Inflight Alliance AG zur Fassung des Übertragungsbeschlusses soll
      voraussichtlich am 21. Februar 2014 stattfinden.

      Advanced Inflight Alliance AG

      Der Vorstand


      13.12.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Advanced Inflight Alliance AG
      Schellingstr. 35
      80799 München
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)89 613805-0
      Fax: +49 (0)89 613805-55
      E-Mail: info@aialliance.com
      Internet: www.advanced-inflight-alliance.com
      ISIN: DE0001262186
      WKN: 126218
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/advanced-inflight-allianc…
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.12.13 23:01:13
      Beitrag Nr. 2.388 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.047.616 von daPietro am 13.12.13 19:50:18Da kommt man gut gelaunt aus dem Stadion und sieht auch noch die 7,35 Euro als Sahnehäubchen Das ist ein Wort. So geht man gern ins Wochenende.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.12.13 23:40:26
      Beitrag Nr. 2.389 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.048.526 von straßenköter am 13.12.13 23:01:13Du kommst also aus Berlin und bist Herthaanhänger.
      Avatar
      schrieb am 13.12.13 23:43:28
      Beitrag Nr. 2.390 ()
      Zitat von Straßenkoeter: Du kommst also aus Berlin und bist Herthaanhänger.


      Richtig. Ich durfte dem Sieg der Hertha beiwohnen.
      Avatar
      schrieb am 15.12.13 10:31:15
      Beitrag Nr. 2.391 ()
      Warum hat die Advanced Inflight nicht im Kurs reagiert, obwohl doch die Ad-hoc um 19.29 Uhr erfolgte. Muss diese Meldung nicht nach Börsenschluss erfolgen ?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.12.13 20:43:36
      Beitrag Nr. 2.392 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.052.104 von happymuck am 15.12.13 10:31:15@ happymuck Kursaussetzung in Frankfurt und auf Xetra ging der Veröffentlichung voraus.
      Xetra Newsboard
      2013/12/13 19:22:30 - Frankfurt 1)
      XFRA DVN1: AUSSETZUNG/SUSPENSION

      DIE FOLGENDE AKTIE IST AB SOFORT AUSGESETZT:
      THE FOLLOWING SHARE IS SUSPENDED WITH IMMEDIATE EFFECT:

      INSTRUMENT NAME KUERZEL/SHORTCODE ISIN BIS/UNTIL

      Advanced Inflight All. DVN1 DE0001262186 HZE/EOT
      Avatar
      schrieb am 16.12.13 09:18:53
      Beitrag Nr. 2.393 ()
      Alles klar - Danke !
      Allen Frohe Weihnachten und schöne Bordmusik !
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 14:49:23
      Beitrag Nr. 2.394 ()
      Bei einem derzeitigen Kurs von 350/400 Euro????? Was ist denn da schief gegangen?



      C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN:

      C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN / Schlagwort(e):
      Squeeze-Out

      17.12.2013 14:44

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG der C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für
      BETEILIGUNGEN (ISIN DE 0007658007):

      Squeeze out: Konkretisierung des Übertragungsverlangens
      und Festlegung der Barabfindung

      Hamburg, den 17. Dezember 2013 - Die Hauptaktionärin der C.J. VOGEL
      AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN, Hamburg (im Folgenden: C.J. VOGEL
      AG), die OTTO Aktiengesellschaft für Beteiligungen, Hamburg (im Folgenden:
      OTTO AG), hat dem Vorstand der C.J. VOGEL AG heute mitgeteilt, dass die
      OTTO AG die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der
      Minderheitsaktionäre der C.J. VOGEL AG auf die OTTO AG als Hauptaktionärin
      entsprechend dem Verfahren gem. § 327a ff. AktG (sog. Squeeze out) auf EUR
      123,94 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der C.J. VOGEL AG festgelegt
      hat.

      Die OTTO AG bestätigt und konkretisiert damit ihr dem Vorstand der C.J.
      VOGEL AG am 16. Oktober 2013 übermitteltes Verlangen nach § 327a Abs. 1
      Satz 1 AktG.

      Über den Squeeze out soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der
      C.J. VOGEL AG Beschluss gefasst werden, die voraussichtlich im Februar 2014
      stattfinden wird.

      C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN

      Wandsbeker Straße 3 - 7
      22179 Hamburg
      Amtsgericht Hamburg HR B 70 722
      Börsennotierung: regulierter Markt Berlin, Hannover
      WKN 765 800
      ISIN DE 0007658007


      17.12.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN
      Wandsbeker Straße 3 - 7
      22179 Hamburg
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)40 / 6461 - 4450
      Fax: +49 (0)40 / 6461 - 2960
      E-Mail: info@cjvogelag.de
      Internet: www.cjvogelag.de
      ISIN: DE0007658007
      WKN: 765800
      Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Hannover

      Ende der Mitteilung
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 16:07:18
      Beitrag Nr. 2.395 ()
      Dazu kann ich nur eines sagen: Frechheit siegt... oder doch nicht? Wir können uns glücklich schätzen, dass die nicht NULL geboten haben, das es ja LG Hamburg ist...
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 16:36:42
      Beitrag Nr. 2.396 ()
      Ob das Bestand hat? Erinnert etwas an John Deere Lanz, oder bei Dt. Eisenhandel vor langer Zeit oder Aachener Straßenbahn, da gab es auch sowas. Gab es denn bei C.J. Vogel noch Umsätze in den maßgeblichen 3 Monaten? Irgendwie muss ja argumentiert werden, dass der Börsenkurs nicht maßgeblich sei.
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 16:42:14
      Beitrag Nr. 2.397 ()
      Die Börsenumsätze waren schon "recht dünn". Warten wir die Begründung ab.
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 18:07:37
      Beitrag Nr. 2.398 ()
      Da ich alleine im GBW Thread bin muss ich es hier reinstellen.Heute über 2000 Stück zu 22,83E umgegangen tut sich hier noch was nach oben?
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 22:26:56
      Beitrag Nr. 2.399 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.065.452 von 525700 am 17.12.13 16:07:18Derm Börsenkurs von C.J. Vogel lag um ein mehrfaches über dem Buchwert. Der einzige nennenswerte Vermögensgegenstand des Unternehmens stellt eine niedrige einstellige prozentuale, indirekte Beteiligung an der OTTO-Gruppe (Versand) dar.

      Die Börsenkurse waren einzig und allein der extremen Marktenge des Wertes geschuldet.
      Avatar
      schrieb am 17.12.13 22:48:09
      Beitrag Nr. 2.400 ()
      Zitat von honigbaer: Ob das Bestand hat? Erinnert etwas an John Deere Lanz, oder bei Dt. Eisenhandel vor langer Zeit oder Aachener Straßenbahn, da gab es auch sowas. Gab es denn bei C.J. Vogel noch Umsätze in den maßgeblichen 3 Monaten? Irgendwie muss ja argumentiert werden, dass der Börsenkurs nicht maßgeblich sei.


      Wie sind denn die von Dir geschilderten Fälle ausgegangen?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.12.13 10:15:17
      Beitrag Nr. 2.401 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.068.678 von straßenköter am 17.12.13 22:48:09135 zu 395 das ist doch mal ein Spread:laugh:Gut das ich dort nicht drin bin, da haben einige wohl eine besondere Bescherung
      Avatar
      schrieb am 18.12.13 10:21:17
      Beitrag Nr. 2.402 ()
      Zitat von nullcheck: 135 zu 395 das ist doch mal ein Spread:laugh:Gut das ich dort nicht drin bin, da haben einige wohl eine besondere Bescherung


      Also für 135 Euro würde ich ja welche nehmen, nur müsste ich noch die Gewissheit haben, dass irgendjemand eine Spruchstelle anruft.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.12.13 10:27:57
      Beitrag Nr. 2.403 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.070.904 von straßenköter am 18.12.13 10:21:17Viele Stücke wuerdest du zu diesem Kurs wohl eher nicht bekommen:D
      Avatar
      schrieb am 18.12.13 10:30:05
      Beitrag Nr. 2.404 ()
      Zitat von nullcheck: Viele Stücke wuerdest du zu diesem Kurs wohl eher nicht bekommen:D


      In Hannover wollen die meine Order sowieso nicht annehmen. Meine Heimatstadt Berlin ist da schon freundlicher.
      Avatar
      schrieb am 19.12.13 09:14:03
      Beitrag Nr. 2.405 ()
      Zitat von nullcheck: Viele Stücke wuerdest du zu diesem Kurs wohl eher nicht bekommen:D


      Jetzt könnte man schon 10 Aktien a 202 Euro kaufen. Das wäre eine glatte Halbierung des Kurses.
      Avatar
      schrieb am 19.12.13 12:46:16
      Beitrag Nr. 2.406 ()
      Sanofi gewinnt Spruchverfahren um Squeeze-out bei Hoechst

      http://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/gleiss-lutz-…
      Avatar
      schrieb am 19.12.13 14:42:34
      Beitrag Nr. 2.407 ()
      Im Juni 2013 hatte es noch ein Übernahmeangebot bei Brain Force zu 0,80€ gegeben. Mittlerweile hat sich die Aktie im Kurs verdoppelt und trotzdem ist die Aktie sicher weit entfernt, überbewertet zu sein:

      http://www.brainforce.com/resources/com/geschaeftsberichte/b…
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.12.13 16:46:05
      Beitrag Nr. 2.408 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.082.856 von straßenköter am 19.12.13 14:42:34Straßenköter hat absolut recht, Brain Force ist zwar schon super gelaufen, aber hier ist noch viel mehr drin (zumal die Zahlen absolut fantastisch sind!):D

      Pierer weiß schon, warum er den Laden übernehmen will ... ;)

      Auf gute Geschäfte,

      Maximilian
      Avatar
      schrieb am 20.12.13 08:38:08
      Beitrag Nr. 2.409 ()
      Hat wer was gehört ob es bei der Demag eine Klage gab bzw gibt ?
      Avatar
      schrieb am 20.12.13 16:27:50
      Beitrag Nr. 2.410 ()
      Von einer Anfechtungsklage bei Terex war noch nichts zu lesen, ist aber nicht auszuschließen. Es sind aber ja gerade mal genau vier Wochen nach der Squeeze out HV, also ein paar Tage muss man da wohl schon noch warten.

      Kabel Deutschland meldet jetzt zum geplanten Beherrschungsvertrag mit Vodafone:
      Abfindung 84,53 (= Durchschnittskurs, Gutachterwert sei angeblich niedriger)
      Ausgleich 3,77 brutto 3,17 netto
      HV Termin 13.02.2014
      Theoretisch könnte der Beherrschungsvertrag dann noch im laufenden Geschäftsjahr (bis 31.03.2014) wirksam werden.
      Avatar
      schrieb am 27.12.13 19:53:09
      Beitrag Nr. 2.411 ()
      Gesehen bei Varta nun auch SO aber die sitzen nun im Süden......GleisLutzLand
      Avatar
      schrieb am 27.12.13 19:53:54
      Beitrag Nr. 2.412 ()
      VARTA AKTIENGESELLSCHAFT
      Ellwangen (Jagst)
      Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
      am Donnerstag, den 30.01.2014, um 11:30 Uhr

      Der Vorstand der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Ellwangen (Jagst), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 728059 (nachfolgend die „VARTA AG“) lädt hiermit die Aktionäre der VARTA AG zur
      außerordentlichen Hauptversammlung

      der VARTA AG, die
      am Donnerstag, den 30.01.2014, um 11:30 Uhr
      Daimlerstraße 1, 73479 Ellwangen (Jagst)


      stattfindet (nachfolgend die „Hauptversammlung“).
      I.
      Einziger Tagesordnungspunkt
      und Vorschlag zur Beschlussfassung

      Die Tagesordnung der Hauptversammlung und der entsprechende Vorschlag zur Beschlussfassung werden wie folgt bekannt gegeben:

      Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Ellwangen (Jagst) auf die GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH mit Satzungssitz in Hannover, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 59440, als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären/Squeeze-out)

      Die GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH mit Satzungssitz in Hannover, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 59440, ist gegenwärtig unmittelbar mit insgesamt 4.736.621 auf den Inhaber lautenden Stückaktien am Grundkapital der VARTA AG beteiligt. Das Grundkapital der VARTA AG beträgt EUR 4.947.000,00 und ist eingeteilt in 4.947.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Damit hält die GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH mehr als 95 % des Grundkapitals der VARTA AG und ist deren Hauptaktionär im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz ("AktG").

      Die GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH hat sich entschlossen, von der in den §§ 327a ff. AktG geregelten Möglichkeit, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf den Hauptaktionär zu übertragen (sog. aktienrechtlicher Squeeze-out), Gebrauch zu machen. Mit Schreiben vom 24. Oktober 2013 hat die GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH das Verlangen an den Vorstand der VARTA AG gerichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Hauptversammlung der VARTA AG gemäß § 327a Abs. 1 AktG einen Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung fassen kann.

      Mit Schreiben vom 16.12.2013 an den Vorstand der VARTA AG hat die GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH ihr Verlangen konkretisiert und die Barabfindung auf EUR 4,51 je auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt.

      ebundesanzeiger vom 23.12.2013
      Avatar
      schrieb am 27.12.13 21:45:18
      Beitrag Nr. 2.413 ()
      Der Jahresbericht des KR Fonds ist veröffentlicht.
      Avatar
      schrieb am 27.12.13 23:37:31
      Beitrag Nr. 2.414 ()
      Nach einem ersten Überblick würde ich sagen, dass der Fonds aus meiner Sicht wenig Überraschendes gemacht hat, was ich nicht negativ meine. Am meisten war ich vom Zukauf bei CCR überrascht, sofern man wirklich mit den Stücken ins Delisting gehen möchte. Die schlechte operative Entwicklung bei CCR könnte einem Gutachter später die Tür zu einer niedrigen Abfindung öffnen. Ob der BuG hier schützt, weiß ich leider nicht. Adler scheint im wahrsten Sinne eine Modeaktie zu werden. Die Story der Aktie ist irgendwie an mir vorbei gegangen. Gut finde ich die Neupositionierung bei Renk, WMF und Rhön. Bei Rhön muss man wahrscheinlich nur irgendwann den rechtzeitigen Ausstieg über die Börse hinbekommen.

      Ich hoffe mal, dass nach dem erneuten Übernahmeangebot für Joyou die Position leicht ausgebaut wurde. Die Aktie ist durch den Chinaabschlag nach wie vor für den Fall einer Komplettübernahme deutlich zu günstig. Ob ein Ausbau seit dem 30.08 stattfand, wird ja dem nächsten Halbjahresbericht zu entnehmen sein.

      Hat sich einer mal mit Wacker beschäftigt? Der Titel ist für mich die überraschendste Neuposition.
      Avatar
      schrieb am 28.12.13 20:40:24
      Beitrag Nr. 2.415 ()
      Bei machen Werten Frage ich warum die diese im Fonds haben dazu ist die Wertentwicklung nicht optimal wenn ich meine SO&Gub Werte ansehe war die Rendite was besser. Kann auch daran liegen das bei mir schon einige Verfahren zu Ende sind aber mein Start in dem Bereich war 2004 und der Fonds war 2003 wenn ich das richtig sehe.
      Avatar
      schrieb am 28.12.13 21:03:27
      Beitrag Nr. 2.416 ()
      Zitat von herrmannkrages: Bei machen Werten Frage ich warum die diese im Fonds haben dazu ist die Wertentwicklung nicht optimal wenn ich meine SO&Gub Werte ansehe war die Rendite was besser. Kann auch daran liegen das bei mir schon einige Verfahren zu Ende sind aber mein Start in dem Bereich war 2004 und der Fonds war 2003 wenn ich das richtig sehe.



      Beim Fonds sind die Managementgebühren sowie die erfolgsabhängige Gebühren einzurechnen. Die erfolgsabhängigen Gebühren schlagen in guten Jahren beim Fonds ordentlich zu buche. Was ich im Vergleich zu meinem Portfolio immer wieder feststelle, ist zudem, dass der Fonds nicht in sehr kleine marktenge Werte investieren kann. Gerade bei einigen sehr kleinen Werten wie Brain Force gab es doch sehr gute Entwicklungen. Insgesamt macht das Management meines Erachtens trotzdem eine sehr gute Arbeit und macht das Investieren in das Thema Übernahme investierbar.

      Bei welchen Werten hast Du Dich konkret gewundert, dass sie im Portfolio sind? Ich bin in erster Linie über die Zykliker Wacker und Klöckner überrascht. Ohne BuG kann man sich da ganz schön die Finger verbrennen.
      Avatar
      schrieb am 28.12.13 21:21:40
      Beitrag Nr. 2.417 ()
      Augusta, elexis, fortex, gelsenwasser, leifheit, puma, secunet, vossloh und wacker habe ich weder im Depot noch auf der Liste
      Avatar
      schrieb am 28.12.13 21:38:26
      Beitrag Nr. 2.418 ()
      Zitat von herrmannkrages: Augusta, elexis, fortex, gelsenwasser, leifheit, puma, secunet, vossloh und wacker habe ich weder im Depot noch auf der Liste


      Insbesondere die Aufzählung von Augusta wundert mich, da TKH nur wenige Prozent zum SO fehlen, sofern man sich mit Singer einigt.
      Avatar
      schrieb am 28.12.13 21:51:42
      Beitrag Nr. 2.419 ()
      Wenn Consors stimmt hat tkh 55.56 und singer 20.53 wären wir bei 76.06 also gub machbar aber bis zum so langer weg und die frage ist will singer raus bzw hat tkh das geld fuer das was er will ich denke dauert daher nicht meine baustelle
      Avatar
      schrieb am 28.12.13 21:57:38
      Beitrag Nr. 2.420 ()
      Zitat von herrmannkrages: Wenn Consors stimmt hat tkh 55.56 und singer 20.53 wären wir bei 76.06 also gub machbar aber bis zum so langer weg und die frage ist will singer raus bzw hat tkh das geld fuer das was er will ich denke dauert daher nicht meine baustelle


      Augusta hält noch fast 10% eigene Anteile, die man TKH quasi hinzurechnen kann. Zudem lief am 01.07.2013 erst die Jahresfrist aus, so dass erst seit einem halben Jahr gesammelt werden kann. Ein bißchen Weg ist aber in der Tat noch zu gehen.
      Avatar
      schrieb am 28.12.13 22:23:14
      Beitrag Nr. 2.421 ()
      Zumindest ist der Sitz München fair zu den Aktionären.
      Avatar
      schrieb am 31.12.13 05:30:12
      Beitrag Nr. 2.422 ()
      Avatar
      schrieb am 03.01.14 13:30:52
      Beitrag Nr. 2.423 ()
      Bin hin und her gerissen,soll ich jetzt doch noch Gbw zu 22,5 geben oder nur 21,5 nehmen und dafür Terex da sinds ja nur ein paar Cents zum Angebot und Rhoen nachkaufen?
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.01.14 16:18:38
      Beitrag Nr. 2.424 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.150.083 von nullcheck am 03.01.14 13:30:52ich hoff die machen bei terex schnell, dann geht GBW und generali viell. nacheinander
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.01.14 16:45:56
      Beitrag Nr. 2.425 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.151.483 von Maack1 am 03.01.14 16:18:38Ja aber beide ca 5% Loskosten,kommt da soviel Nachschlag:confused:
      Avatar
      schrieb am 03.01.14 17:07:13
      Beitrag Nr. 2.426 ()
      ich hoffe schon
      Avatar
      schrieb am 03.01.14 17:08:09
      Beitrag Nr. 2.427 ()
      Zitat von nullcheck: Ja aber beide ca 5% Loskosten,kommt da soviel Nachschlag:confused:


      Ich glaube, dass statistisch gesehen bei Versicherungen die Wahrscheinlichkeit mit am höchsten für ordentliche Nachschläge ist. Dies wird uns das LG Stuttgart bei der Allianz Leben aber sicher widerlegen wollen... :rolleyes:

      Die Aufstockung bei Generali werde ich wahrscheinlich auch mitmachen, sofern Terex oder Cinemaxx rechtzeitig kommen. Bei steuerlichen Gewinnen auf den Altbestand von Generali verringert sich übrigens der Lospreis, da beim SO bei Generali für die zugekauften Stücke ein Verlust anfällt, der zu einer dementsprechenden Steuererstattung führt bzw. in Verrechnung zu einer Minderung der Steuern.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.01.14 14:30:24
      Beitrag Nr. 2.428 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.151.931 von straßenköter am 03.01.14 17:08:09Bei Terex sehe ich kaum Chancen auf eine Nachbesserung in der Spruchstelle, dazu liegt der Unternehmenswert lt. Gutachten vor Berücksichtigung des Mindestpreises aufgrund des 3-Monats-Durchschnitts zu weit unter dem Abfindungspreis.

      Dafür würde ich mich nicht wundern, wenn wir bei der Konkretisierung der Barabfindung bei VK mühlen und Bien-Zenker eine Überraschung sehen. Beide dürften in den kommenden Wochen erfolgen (auch wenn die WPs wohl derzeit sehr stark mit Jahresabschlussprüfungen beschäftigt sind).
      Avatar
      schrieb am 06.01.14 00:30:29
      Beitrag Nr. 2.429 ()
      Zitat von sparfuchs123: Bei Terex sehe ich kaum Chancen auf eine Nachbesserung in der Spruchstelle, dazu liegt der Unternehmenswert lt. Gutachten vor Berücksichtigung des Mindestpreises aufgrund des 3-Monats-Durchschnitts zu weit unter dem Abfindungspreis.

      Dafür würde ich mich nicht wundern, wenn wir bei der Konkretisierung der Barabfindung bei VK mühlen und Bien-Zenker eine Überraschung sehen. Beide dürften in den kommenden Wochen erfolgen (auch wenn die WPs wohl derzeit sehr stark mit Jahresabschlussprüfungen beschäftigt sind).


      Was veranlasst Dich zur Annahme, dass man bei den beiden Werten positiv überrascht werden könnte? Ich bin grundsätzlich bei Dir, dass es unter Umständen Sinn machen könnte, vorher bei Konkretisierungen einzusteigen, wenn der Aufpreis übersichtlich ist. Bei AIA wurde man ja auch erfreulicherweise sehr positiv überrascht.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.01.14 06:25:42
      Beitrag Nr. 2.430 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.161.443 von straßenköter am 06.01.14 00:30:29Siehst du das bei Terex auch so wie Sparfuchs?
      Avatar
      schrieb am 06.01.14 07:43:29
      Beitrag Nr. 2.431 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.161.443 von straßenköter am 06.01.14 00:30:29Bei VK Mühlen haben die Belastungen aus der Kartellstrafe das Ergebnis in den letzten Jahren einmalig stark belastet. Auch wenn der Vorstand für 2013 noch ein leicht negatives Ergebnis prognostiziert, dürften nicht zuletzt Synergieeffekte mit der GoodMills Group zum Ansatz positiver Ergebnisse und Cash Flows im Bewertungsgutachten führen. Ob dies zu einer Barabfindung oberhalb des 3-Monats-Durchschnitts führt, der bei etwa 55 EUR liegen dürfte, steht aber in den Sternen.

      Bei Bien-Zenker steht die Prognose von 3,5 MEUR Gewinn für 2013. Das sind 1,40 EUR je Aktie, hochkapitalisiert mit 8% ergeben sich mindestens 17,50 EUR je Aktie (Berechnung stark vereinfacht, ich gehe dabei immer davon aus, dass der CashFlow im langfristigen Durchschnitt gleich Jahresüberschuss ist). Der 3-Monats-durchschnittskurs dürfte hier knapp oberhalb von 15 EUR liegen.
      Avatar
      schrieb am 06.01.14 08:29:09
      Beitrag Nr. 2.432 ()
      Zitat von nullcheck: Siehst du das bei Terex auch so wie Sparfuchs?


      Ich hatte damals nach Ankündigung des SO mir auch mehr erhofft, weil in den Wochen zuvor Käufe zu bis zu 67 Euro stattgefunden haben.

      Da ich im Gegensatz zu Sparfuchs weder das Gutachten gelesen habe und selbst wenn, mir die Fähigkeiten fehlen, das Gutachten zu beurteilen, muss ich Indizien sprechen lassen. Fakt ist, dass der Gutachter einen Wert von 44,18 Euro ermittelt hat und der Kurs über 25% darüber liegt. Der Markt sieht auch keine oder kaum Chancen, sonst stünde man im Kurs zumindest 2-3% höher. Der CF der letzten Jahre sollte auch kein Ansatzpunkt für eine deutliche Höherbewertung sein. Kurz um: Der Kurs sollte nicht umsonst nahe an der berechneten Abfindung stehen. Die Wahrscheinlichkeit für einen Aufschlag zum jetzigen Kurs ist gering. Dafür sind die Loskosten mit einem halben Prozent kaum spürbar, weshalb ich es auch nachvollziehbar finde, wer ein Los kaufen möchte. Manchmal wird man ja wie AIA vor einigen Tagen positiv überrascht. Da betrugen meine Loskosten 5% und es hat sich richtig gelohnt.
      Avatar
      schrieb am 06.01.14 08:46:36
      Beitrag Nr. 2.433 ()
      Zitat von sparfuchs123: Bei VK Mühlen haben die Belastungen aus der Kartellstrafe das Ergebnis in den letzten Jahren einmalig stark belastet. Auch wenn der Vorstand für 2013 noch ein leicht negatives Ergebnis prognostiziert, dürften nicht zuletzt Synergieeffekte mit der GoodMills Group zum Ansatz positiver Ergebnisse und Cash Flows im Bewertungsgutachten führen. Ob dies zu einer Barabfindung oberhalb des 3-Monats-Durchschnitts führt, der bei etwa 55 EUR liegen dürfte, steht aber in den Sternen.

      Bei Bien-Zenker steht die Prognose von 3,5 MEUR Gewinn für 2013. Das sind 1,40 EUR je Aktie, hochkapitalisiert mit 8% ergeben sich mindestens 17,50 EUR je Aktie (Berechnung stark vereinfacht, ich gehe dabei immer davon aus, dass der CashFlow im langfristigen Durchschnitt gleich Jahresüberschuss ist). Der 3-Monats-durchschnittskurs dürfte hier knapp oberhalb von 15 EUR liegen.


      Ich habe bereits gestern Abend mal versucht, die 3-Monatsschnitte bei Bien-Zenker und VK Mühlen anhand der gewichteten Schlusskurse in Frankfurt zu bestimmen. Bei VK bin ich auf 54,66 Euro, und bei Bien auf 15,15 Euro gekommen. Ist aber eher ungenau, da ich immer nur die jeweiligen Tagesschlusskurse und die dazugehörigen Umsätze heranziehen konnte. Ich werde mal beide beobachten, wobei bei VK die Zeit drängen könnte, da die Ankündigung bereits am 15.10.2013 stattgefunden hat.
      Avatar
      schrieb am 06.01.14 17:29:29
      Beitrag Nr. 2.434 ()
      Bei Terex stand beim Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag der Vorwurf im Raum, man habe sich absichtlich arm gerechnet, indem die Prognosen zurückgenommen wurden. Ob allerdings tatsächlich eine deutliche Anpassung der Barabfindung von damals 45,52 herauskommt?
      http://www.format.at/articles/1243/935/344832/heuschrecke-de…

      Aktuell nicht zu vergessen übrigens Celesio, Ende der Annahmefrist 09.01. und angeblich steht ja alles auf der Kippe, weil das Schmunzelmonster alles blockiert.
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      Avatar
      schrieb am 06.01.14 18:14:22
      Beitrag Nr. 2.435 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.166.415 von honigbaer am 06.01.14 17:29:29War schon drauf und dran hier auszusteigen,jetzt bleibe ich noch die paar:confused: Tage
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.01.14 07:27:02
      Beitrag Nr. 2.436 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.166.831 von nullcheck am 06.01.14 18:14:22meinte terex
      Avatar
      schrieb am 08.01.14 18:22:45
      Beitrag Nr. 2.437 ()
      Dachte ich mir schon, ich hatte ja extra den link mit den positiven aussichten zum Spruchverfahren eingestellt.

      Celesio heute mit Kursfeuerwerk, nachdem kurz vor Ende der Annahmefrist morgen um Mitternacht sogar Gerüchte über eine höhere Abfindung die Runde machten.
      Avatar
      schrieb am 09.01.14 16:27:31
      Beitrag Nr. 2.438 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.003.024 von gutdrauf9 am 07.12.13 19:04:41Nachbesserung der IXOS

      Hallo,

      wie in meinem Beitrag 2374 (46.003.024) geschrieben habe ich am 7.12.2013 die Nachbesserung aus dem SO der IXOS erhalten.

      Heute erhielt ich ein Schreiben meiner Bank, dass ich diese Nachbesserung aus dem SO rückabwickeln kann und eine Abfindung nach dem BUG oder dem Delisting-Angebot erhalten kann.

      Der Wortlaut lautet:
      "Aktionäre, die im Rahmen des Squeeze-Out abgefunden wurden, haben nun die Möglichkeit, gegen Rückzahlung der Barabfindung aus dem SO (11,88 je Aktie zzgl. Zinsen) sowie der bereits erhaltenen Nachzahlung (0,62 zzgl. Zinsen) und der einmaligen Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2007/2008 (0,42) das erhöhte Barabfindungsangebot wahlweise gemäß Delisting-angebot oder BGAV-Angebot anzunehmen.
      Der erhöhte Barabfindungsbetrag von EUR 11,16 wird im Rahmen des Delisting-Angebots ab dem 12.04.2005 bzw. im Rahmen des BGAV-Angebots ab dem 24.08.2005 verzinst."

      Nach meinen Berechnungen kommt beim Barabindungsangebot zum Delisting eine gesamte Abfindung (zum 31.12.2013) von 15,65 und zum BGAV (zum 31.12.2013) von 15,52 heraus.

      Bei der SO-Abfindung (ab Stichtag 26.11.2008) würde die Rückabwicklung - ohne Berücksichtigung der Ausgleichszahlung - einen Betrag von 11,88 (SO) + 0,62 (Erhöhung) + Zinsen nach 288, 289 BGB auf 12,50 ab 26.11.2008 von 3,07 = 15,57 ergeben
      Nach Berücksichtigung der Ausgleichszahlung 15,57 + 0,42 = 15,99.

      Ich frage mich, unter welchen Konstellationen es sich lohnt, den SO rückabzuwickeln und das Angebot nach dem Delisting anzunehmen.
      Nach meinen Berechnungen lohnt sich das nicht.

      Hat jemand eine Idee, was das jetztige Angebot meiner Bank soll ?

      Gerne kann ich interessierten meine Excel-Tabelle mit den Zinsberechnungen nach 288, 289 BGB zusenden (ab 1.9.2008 Basiszinssatz zzgl. 5 %, vorher Basiszinssatz zzgl. 2 %)
      Avatar
      schrieb am 10.01.14 09:25:18
      Beitrag Nr. 2.439 ()
      Bei Matth. Hohner scheint sich nach über 6 Monate nach Vermeldung des SO-Wunschs des Hauptaktionärs endlich was zu tun, denn sowohl gestern als auch heute gab bzw. gibt es Umsätze, wenn auch die Umsätze eher marginal sind. Ich hatte über die letzten Wochen versucht, zu 9,40 Euro Stücke zu bekommen, da laut meinem Rechenschieber der 3 Monatsschnitt bei etwa 9,37 Euro liegen müsste. Dabei konnte ich die stolze Anzahl von 105 Aktien erwerben, so dass ich mir bei Vermeldung der Konkretisierung eventuell ein Eis vom Gewinn kaufen kann. :)
      Avatar
      schrieb am 10.01.14 10:03:34
      Beitrag Nr. 2.440 ()
      bei denen ist noch nicht einmal ein Umzug nach Stuttgart notwendig ... die sitzen nämlich schon da ... sei frph, wenn Du den Nennwert bekommst...
      Avatar
      schrieb am 13.01.14 20:25:24
      Beitrag Nr. 2.441 ()
      Großes Kino heute bei KHD: Obwohl die Frist zum Andienen erst um Mitternacht abläuft, fiel der Kurs heute um 7% unter das Übernahmeangebot. So baut man Druck auf Fonds aus. Ich habe daraufhin angedient und die gleiche Stückzahl zu knapp über 6 Euro wieder genommen.

      Ich kann mir gut vorstellen, dass der Kurs bei KHD nach Ablauf des Angebots analog zu Schuler und AIA erst einmal im wärmere Gefilde möchte.
      Avatar
      schrieb am 13.01.14 20:53:56
      Beitrag Nr. 2.442 ()
      dpa-AFX · Mehr Nachrichten von dpa-AFX
      Bittere Überraschung: Celesio-Deal geplatzt - McKesson verfehlt Angebotsquote



      Paukenschlag in Stuttgart: Die angepeilte Übernahme des Pharmagroßhändlers Celesio durch den US-Branchenkollegen McKesson ist überraschend geplatzt. Die Amerikaner teilten am Montagabend mit, dass weniger als 75 Prozent der Unternehmensanteile eingesammelt worden sind. McKesson hatte das Überschreiten dieser Schwelle zur Bedingung für den Vollzug der Übernahme gemacht.

      Noch in der vergangenen Woche hatten die Amerikaner ihr Angebot von 23,00 auf 23,50 Euro angehoben und sich damit die Zustimmung des Großaktionärs und Hedgefonds-Investors Paul Singer erkauft. Dieser hatte sich nach dem Kaufgebot gut 25 Prozent an den Stuttgartern gesichert und damit die Übernahme gefährdet. Anleger zeigten sich entsetzt: Im nachbörslichen Handel rauschten Celesio-Aktien um mehr als 16 Prozent in die Tiefe./he/edh

      ISIN DE000CLS1001 US58155Q1031

      AXC0251 2014-01-13/19:11


      © 2014 dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 13.01.14 21:35:17
      Beitrag Nr. 2.443 ()
      Zitat von muschelsucher: dpa-AFX · Mehr Nachrichten von dpa-AFX
      Bittere Überraschung: Celesio-Deal geplatzt - McKesson verfehlt Angebotsquote



      Paukenschlag in Stuttgart: Die angepeilte Übernahme des Pharmagroßhändlers Celesio durch den US-Branchenkollegen McKesson ist überraschend geplatzt. Die Amerikaner teilten am Montagabend mit, dass weniger als 75 Prozent der Unternehmensanteile eingesammelt worden sind. McKesson hatte das Überschreiten dieser Schwelle zur Bedingung für den Vollzug der Übernahme gemacht.

      Noch in der vergangenen Woche hatten die Amerikaner ihr Angebot von 23,00 auf 23,50 Euro angehoben und sich damit die Zustimmung des Großaktionärs und Hedgefonds-Investors Paul Singer erkauft. Dieser hatte sich nach dem Kaufgebot gut 25 Prozent an den Stuttgartern gesichert und damit die Übernahme gefährdet. Anleger zeigten sich entsetzt: Im nachbörslichen Handel rauschten Celesio-Aktien um mehr als 16 Prozent in die Tiefe./he/edh

      ISIN DE000CLS1001 US58155Q1031

      AXC0251 2014-01-13/19:11


      © 2014 dpa-AFX


      Ich bin bei Celesio nicht ganz im Bilde. Hatte Haniel nicht 50%, so dass zusammen mit Singer 75% erreicht hätten sein müssten?
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.01.14 21:54:52
      Beitrag Nr. 2.444 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.221.109 von straßenköter am 13.01.14 21:35:17Ich verstehe das auch nicht so ganz, Haniel hat knapp über 50% und Singer 25% und Haniel wollte das Angebot annehmen…so what?? Muss mal nachlesen…Kurs ist jedenfalls erst mal im Keller…
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.01.14 22:04:40
      Beitrag Nr. 2.445 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.221.213 von muschelsucher am 13.01.14 21:54:52Finde in einem Artikel in WirtschaftsWoche Online, dass Singer wohl nur einen großen Teil seiner Aktien angeboten hat und nicht alle…??? Zum Schluss reichten dann die angebotene Anzahl insgesamt nicht.Hat er da zu hoch gepockert ?
      Avatar
      schrieb am 13.01.14 22:49:15
      Beitrag Nr. 2.446 ()
      Zitat von muschelsucher: Finde in einem Artikel in WirtschaftsWoche Online, dass Singer wohl nur einen großen Teil seiner Aktien angeboten hat und nicht alle…??? Zum Schluss reichten dann die angebotene Anzahl insgesamt nicht.Hat er da zu hoch gepockert ?


      Schwierig zu bewerten. Nun ist Singer gefordert. Man wird ihm das Scheitern zuschreiben. Ich bleibe an der Seitenlinie, kann mir aber auch nicht vorstellen, dass man unter 20 Euro fallen wird.
      Avatar
      schrieb am 15.01.14 06:52:11
      Beitrag Nr. 2.447 ()
      Ich befürchte ja Terex, Gbw und generali werden zusammen ausgebucht.

      Zu Klagen habe ich bisher nichts gelesen.
      Avatar
      schrieb am 15.01.14 06:59:45
      Beitrag Nr. 2.448 ()
      Kann wer was zum stand bei

      Telegate SO
      Ergo SO
      Actris SO
      Equitrust SO

      sagen Danke
      Avatar
      schrieb am 16.01.14 09:49:41
      Beitrag Nr. 2.449 ()
      Avatar
      schrieb am 16.01.14 12:58:18
      Beitrag Nr. 2.450 ()
      weiß jemand, ob der verschmelzungsrechtliche Squeeze Out (Par. 62 Abs. 5 UmwG), für den nur 90% Beteiligungsquote erforderlich sind, auch grenzüberschreitend möglich ist?

      Falls ja, dann wäre Swarco Traffic Holding AG so ein Kandidat. Hier hat die österreichische Swarco AG 89,8%. Operativ läuft es nach einem Jahr mit hohen Einmalaufwendungen (2012) nun auch wieder besser.
      Avatar
      schrieb am 16.01.14 13:06:56
      Beitrag Nr. 2.451 ()
      Zitat von sparfuchs123: weiß jemand, ob der verschmelzungsrechtliche Squeeze Out (Par. 62 Abs. 5 UmwG), für den nur 90% Beteiligungsquote erforderlich sind, auch grenzüberschreitend möglich ist?

      Falls ja, dann wäre Swarco Traffic Holding AG so ein Kandidat. Hier hat die österreichische Swarco AG 89,8%. Operativ läuft es nach einem Jahr mit hohen Einmalaufwendungen (2012) nun auch wieder besser.
      Avatar
      schrieb am 16.01.14 14:09:31
      Beitrag Nr. 2.452 ()
      In Österreich sollte ein Squeeze Out grundsätzlich mit 90% möglich sein:
      http://www.chsh.com/fileadmin/docs/publications/Birkner/AB_M…

      Was meinst Du den aber mit grenzüberschreitend? Entscheidend ist doch nur, wo das Zielunternehmen sitzt.
      Avatar
      schrieb am 16.01.14 16:06:20
      Beitrag Nr. 2.453 ()
      http://www.avicgo1.de/avicgo/pdf/140116_Bekanntmachung_23Abs…

      8. Die Gesamtzahl der KHD Aktien, für die das Übernahmeangebot bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist angenommen wurde, zuzüglich der von Max Glory gehaltenen KHD Aktien und der KHD Aktien, welche die Bieterin AVIC Engineering mit Vollzug der unter Ziffer 5.4 der Angebotsunterlage aufgeführten Kauf- und Übertragungsverträge erworben hat, beträgt folglich 44.244.113 KHD Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 89,016 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft und von ca. 89,428 % des unter Berücksichtigung von § 71b AktG reduzierten effektiv stimmberechtigten Grundkapitals der Zielgesellschaft (Grundkapital abzüglich eigener Aktien der Zielgesellschaft)
      Avatar
      schrieb am 16.01.14 17:56:26
      Beitrag Nr. 2.454 ()
      Danke für den Link!

      Grundsätzlich ist eine Verschmelzung nach deutschem UmwG nur möglich, wenn beide an der VS beteiligte Gesellschaften ihren Sitz in Deutschland haben. Es sei denn, §§ 122a ff. UmwG sieht ausdrücklich die Anwendung bestimmter Vorschriften auf grenzüberschreitende VS vor.

      Gemäß § 122a, § 122b in Verbindung mit § 62 Abs. 5 UmwG ist dies meines Erachtens der Fall, d.h. grenzüberschreitende VS mit einer österreichischen AG sind nach UmwG möglich.

      Sind jemandem bereits durchgeführte Fälle bekannt?
      Bei Reply Dtl. gab es zwar eine grenzüberschreitende VS, jedoch ohne SO, wohl weil die 90% Hürde nicht genommen wurde.
      Avatar
      schrieb am 21.01.14 08:30:47
      Beitrag Nr. 2.455 ()
      GBW und Terex nerven gewaltig
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.14 10:44:26
      Beitrag Nr. 2.456 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.265.191 von nullcheck am 21.01.14 08:30:47Zur Info:

      Terex ausgesetzt = eingetragen
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.14 11:20:03
      Beitrag Nr. 2.457 ()
      LUS handelt aber noch


      DGAP-News: Terex Material Handling & Port Solutions AG: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses in das Handelsregister (deutsch)


      Di, 21.01.14 10:54




      Terex Material Handling & Port Solutions AG: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses in das Handelsregister

      Terex Material Handling & Port Solutions AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out

      21.01.2014 10:54

      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
      Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Terex Material Handling & Port Solutions AG: Eintragung des
      Squeeze-out-Beschlusses in das Handelsregister

      Heute wurde der Squeeze-out-Beschluss der außerordentlichen
      Hauptversammlung der Terex Material Handling & Port Solutions AG in das
      Handelsregister eingetragen. Dieser Beschluss über die Übertragung der
      Aktien der Minderheitsaktionäre der Terex Material Handling & Port
      Solutions AG auf die Hauptaktionärin Terex Industrial Holding AG,
      Düsseldorf, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR
      60,48 je auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktie wurde durch die
      außerordentlichen Hauptversammlung der Terex Material Handling & Port
      Solutions AG, Düsseldorf, am 21. November 2013 gefasst.

      Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der
      Gesellschaft sind die Minderheitsaktionäre aus der Terex Material Handling
      & Port Solutions AG ausgeschieden und ihre Aktien sind kraft Gesetzes auf
      die Terex Industrial Holding AG übergegangen.

      Die Börsennotierung der Aktien der Terex Material Handling & Port Solutions
      AG wird in Kürze eingestellt werden. Der bis dahin noch stattfindende
      Börsenhandel ist nur ein Handel mit Barabfindungsansprüchen der
      Minderheitsaktionäre.

      Einzelheiten zur Auszahlung der festgesetzten Barabfindung in Höhe von EUR
      60,48 je auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktie werden von der
      Terex Industrial Holding AG gesondert bekannt gegeben.

      Düsseldorf, 21. Januar 2014

      Terex Material Handling & Port Solutions AG

      Der Vorstand

      Über Terex Material Handling & Port Solutions
      Mit dem Segment Material Handling & Port Solutions ist die Terex
      Corporation einer der weltweit führenden Anbieter von Industriekranen,
      Krankomponenten und Services der Marke Demag sowie von Hafentechnologie mit
      einem breiten Spektrum manueller, halb-automatisierter und automatisierter
      Lösungen der Marken Terex(R) und Terex(R) Gottwald. Terex Material Handling
      & Port Solutions produziert in 16 Ländern auf fünf Kontinenten und ist mit
      einem Vertriebs- und Servicenetz in mehr als 60 Ländern präsent.

      Über Terex
      Die Terex Corporation ist ein diversifiziert aufgestellter, global tätiger
      Hersteller einer breiten Palette von Maschinen und Anlagen. Seine
      Kernaufgabe ist die Bereitstellung zuverlässiger, kundenorientierter
      Lösungen für zahlreiche Anwendungsbereiche wie z.B. Bau und Infrastruktur,
      Schifffahrt- und Transportunternehmen, die Gesteinsindustrie, Raffinerien,
      Energieversorger, kommunale Dienstleister und Fertigungsbetriebe. Terex
      berichtet in fünf verschiedenen Geschäftssegmenten: Aerial Work Platforms,
      Construction, Cranes, Material Handling & Port Solutions und Materials
      Processing. Terex unterstützt den Erwerb seiner Maschinen und Anlagen durch
      Finanzprodukte und Dienstleistungen aus dem Unternehmensbereich Terex
      Financial Services. Weitere Informationen finden Sie unter www.terex.com.

      Kontakt für Medienvertreter
      Britta Heyn
      Corporate Communication Manager
      Telefon: +49 (0) 211 7102-1020
      Email: britta.heyn@terex.com

      Kontakt für Investoren und Analysten
      Thomas Gelston
      Vice President, Investor Relations
      Telefon: +1 203 222 5943
      Email: thomas.gelston@terex.com


      21.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Terex Material Handling & Port Solutions AG
      Forststraße 16
      40597 Düsseldorf
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)211 7102 -1202
      Fax: +49 (0)211 7102 -51202
      E-Mail: elizabeth.gaal@terex.com
      Internet: www.demagcranes.com
      ISIN: DE000DCAG010
      WKN: DCAG01
      Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München,
      Stuttgart; Frankfurt in Open Market (Entry Standard)

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 21.01.14 13:39:35
      Beitrag Nr. 2.458 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.266.321 von trade20 am 21.01.14 10:44:26Hätte ich das doch eher geschrieben,jetzt schnell auf,s Konto.Am besten jetzt noch schnell GBW:laugh:dann aufgeteilt in RHön ,Edel, Brain , Pulsion und evtl doch noch 5% Los Generali?Damals für 64Euro geschmissen aber was will man von einem Nullcheck erwarten(680St):cry:
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.14 14:51:00
      Beitrag Nr. 2.459 ()
      Zitat von nullcheck: Hätte ich das doch eher geschrieben,jetzt schnell auf,s Konto.Am besten jetzt noch schnell GBW:laugh:dann aufgeteilt in RHön ,Edel, Brain , Pulsion und evtl doch noch 5% Los Generali?Damals für 64Euro geschmissen aber was will man von einem Nullcheck erwarten(680St):cry:


      Bei Pulsion sollte noch ein wenig Zeit sein, denn das Angebot läuft noch bis zum 12.02.2014. Heute kam bei Pulsion die erste Wasserstandsmitteilung heraus: Mit 74,9% ist die 75%-Marke fast erreicht.
      http://www.maquet.com/assets/documents/downloads/Pulsion/100…
      Avatar
      schrieb am 22.01.14 07:10:09
      Beitrag Nr. 2.460 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.267.707 von nullcheck am 21.01.14 13:39:35bist du sicher das SO trading was für dich ist:laugh:

      sitzfleisch ist hier das a und o
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.14 07:16:59
      Beitrag Nr. 2.461 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.274.087 von Maack1 am 22.01.14 07:10:09Bin eben ein unruhiger Geist,zwei Jahre GBW was ich da versäumt habe:cry:Da gehe ich aber wenigstens mit plus raus.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.14 17:57:52
      Beitrag Nr. 2.462 ()
      Ganz nette Kandidatenliste:
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      schrieb am 22.01.14 18:34:42
      Beitrag Nr. 2.463 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.280.073 von R-BgO am 22.01.14 17:57:52Sind die nicht überwiegend "ausgelutscht"? Bedenken sollte man ferner, dass diejenigen, die in den letzten Monaten ihr Geld in diesen Titeln festsitzen hatten, gewaltige Opportunitätskosten gehabt haben ...
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      schrieb am 22.01.14 20:11:26
      Beitrag Nr. 2.464 ()
      Bin eben ein unruhiger Geist,zwei Jahre GBW was ich da versäumt habeDa gehe ich aber wenigstens mit plus raus.

      und ich gehe mit 200 Euro minus raus , bei einem Umsatz von 336.000 EUR in der Zeit vom 2.8.12-01.7.13- was unten raus kommt ist mir herylich egal ich brauche nur einen Tageshirn f i c k , bei 89 trades hatte ich dann genug
      Avatar
      schrieb am 22.01.14 20:19:31
      Beitrag Nr. 2.465 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.280.435 von Herbert H am 22.01.14 18:34:42bin offen für bessere Vorschläge
      Avatar
      schrieb am 22.01.14 20:24:51
      Beitrag Nr. 2.466 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.274.101 von nullcheck am 22.01.14 07:16:59;) aber ehrlich bist du schon, respekt vermutlich haben wir uns die gbw aktien immer hin und her gespielt, fuer mich ist das ein spiel:laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.01.14 22:23:25
      Beitrag Nr. 2.467 ()
      GBW kam gestern im Report München nochmal vor, Patrizia halte zwar die Sozialcharta ein, aber durch sie seien doch erhebliche Mietanpassungen gedeckt:
      http://www.br.de/fernsehen/das-erste/sendungen/report-muench…
      Avatar
      schrieb am 22.01.14 22:36:38
      Beitrag Nr. 2.468 ()
      Bei KHD geschehen eigenartige Dinge. Am 13. lief um Mitternacht das Übernahmeangebot zu 6,45 Euro aus. Am letzten Tag der Frist fiel der Kurs auf 6 Euro, so dass der Druck auf die potentiellen Nichtandiener enorm zunahm. Dann melden die Chinesen nach Ablauf der Frist, dass sie fast 90% im Besitz haben. Heute wird dann die alte Ergebnisschätzung nach unten korrigiert und in der Folge steigt der Kurs urplötzlich auf 7,50 Euro.

      Das sind völlig untypische Entwicklungen.
      Avatar
      schrieb am 23.01.14 06:38:16
      Beitrag Nr. 2.469 ()
      so dann routen wir mal das geld von terex um, meint ihr man kann gbw und generali spielen und geht sich nur einer von beiden aus :)
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      Avatar
      schrieb am 23.01.14 06:52:30
      Beitrag Nr. 2.470 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.283.363 von Maack1 am 23.01.14 06:38:16Die Kohle ist doch noch garnicht da:(
      Avatar
      schrieb am 23.01.14 08:36:23
      Beitrag Nr. 2.471 ()
      Siemens steht bei IBS jetzt einschussbereit mit 96,7% vor dem Tor:
      http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/ibs-excellence-collaborat…

      Ich gehe davon aus, dass der SO schnell folgen wird. Sieht hier noch einer Chancen? Fundamental sieht IBS völlig überteuert aus.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.14 08:55:22
      Beitrag Nr. 2.472 ()
      Haniel schlägt zurück
      Wende im Poker um Celesio?
      Nach der geplatzten Übernahme des Pharmahändlers Celesio durch den amerikanischen Konkurrenten McKesson steht das Pokerspiel möglicherweise vor einer spektakulären Wende.

      Quelle: picture-alliance/dpa
      Nach Informationen der "Börsen-Zeitung" will Celesio-Eigentümer Haniel McKesson zu Hilfe eilen. Er könnte dem Hefgefonds Elliott dessen Aktienpaket an Celesio abkaufen. Dann könnte Haniel mehr als 75 Prozent der Anteile an Celesio in einem Block an den amerikanischen Pharmagroßhändler McKesson weiterreichen. Elliott hatte zuletzt allein in Aktien eine Beteiligung von 24,08 Prozent an Celesio gemeldet.

      Eine Einigung zwischen Haniel und Elliott, dem Hedgefonds von Investor Paul Singer, stehe kurz bevor, schreibt das Börsenblatt. Ein Haniel-Sprecher wollte sich zu den Informationen nicht äußern. Der Duisburger Mischkonzern Haniel, der 50,01 Prozent der Celesio-Anteile besitzt, hatte sich zuletzt enttäuscht über die geplatzte Übernahme gezeigt und einen zweiten Anlauf angeregt.

      McKesson wäre die beste Option

      Ein Sprecher stellte klar, dass die Übernahme durch die Amerikaner für alle Beteiligten die beste Option gewesen sei, weil sich Celesio und McKesson gut kennen und bereits viele Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit geführt hätten.

      McKesson war es nicht gelungen, trotz eines um 50 Cent aufgestockten Angebotes die angestrebten Celesio-Anteile von mindestens 75 Prozent einzusammeln. Nach Ablauf der Frist Anfang Januar waren es nur 72,33 Prozent.

      Aktie legt vorbörslich zu

      CelesioCelesio: Kursverlauf am Börsenplatz Xetra für den Zeitraum 6 Monate
      Kurs22.98Differenz absolut0.02Differenz relativ+0.07%
      In mein Depot
      Die Spekulationen über ein Eingreifen von Haniel seien zwar nicht grundsätzlich neu, dürften aber die Celesio-Aktie etwas verteuern, sagte ein Händler. Er rechne aber nicht mit einem neuen Angebot für Celesio über der alten McKesson-Offerte von 23,50 Euro. Im vorbörslichen Handel von Lang & Schwarz notiert die Celeio-Aktie gut zwei Prozent höher.

      lg

      Stand: 23.01.2014, 08:31 Uhr

      Mehr bei boerse.ARD.de:
      Avatar
      schrieb am 23.01.14 09:47:35
      Beitrag Nr. 2.473 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.283.753 von straßenköter am 23.01.14 08:36:23IBS sieht nicht nur überteuert aus, ist es auch.
      Woher soll hier Abfindungsphantasie kommen?
      Selbst wenn die Gewinne wieder 0,30 EUR/Aktie übersteigen, wäre mal die Hälfte des Kurses gerechtfertigt.
      Der Buchwert liegt bei nicht einmal 3 EUR/Aktie.
      Hier wird vermutlich zum 3-Monatsdurchschnitt abgefunden - falls Siemens überhaupt soviel Geld in die Hand nehmen will: Es könnte sich für den Mehrheitsaktionär hier auch lohnen zu warten - in einem Jahr wird IBS sicherlich billiger zu haben sein.
      Avatar
      schrieb am 23.01.14 10:29:19
      Beitrag Nr. 2.474 ()
      Zitat von gutdrauf9: IBS sieht nicht nur überteuert aus, ist es auch.
      Woher soll hier Abfindungsphantasie kommen?
      Selbst wenn die Gewinne wieder 0,30 EUR/Aktie übersteigen, wäre mal die Hälfte des Kurses gerechtfertigt.
      Der Buchwert liegt bei nicht einmal 3 EUR/Aktie.
      Hier wird vermutlich zum 3-Monatsdurchschnitt abgefunden - falls Siemens überhaupt soviel Geld in die Hand nehmen will: Es könnte sich für den Mehrheitsaktionär hier auch lohnen zu warten - in einem Jahr wird IBS sicherlich billiger zu haben sein.


      Danke für die Bestätigung. Ich dachte schon, dass ich irgendetwas übersehen hätte. Warum ist der Titel eigentlich überhaupt bis auf 13 Euro gelaufen? Warum haben Scherzer und Co bei den Rückschlagsrisiken überhaupt so lange gehalten?
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.14 10:35:19
      Beitrag Nr. 2.475 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.284.873 von straßenköter am 23.01.14 10:29:19Da ja wohl bald Geld von Terex kommt,wo ist eurer Meinung nach kurzfristig die größte lukrative Chance im Bereich Übernahme So.Danke von einem armen ahnungslosen Nullcheck für Meldungen
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.14 10:45:55
      Beitrag Nr. 2.476 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.284.937 von nullcheck am 23.01.14 10:35:19Da wären aus meiner Sicht die RTT und die Pulsion zu nennen. Bei RTT endet das Angebot am 29.01. Abfindungspreis 40,- Euro Kurs derzeit mit Ministücken auf 40,30 gedrückt - aus meiner Sicht lächerliches Vorgehen des Vorstandes usw. kannst Du aber alles nachlesen und dann noch Pulsion (Abf.preis Preis 16,90- derzeit bei 17,xx) wobei deren Angebot erst gestartet ist, d.h da hast Du mit Einstieg noch Zeit.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.14 10:58:09
      Beitrag Nr. 2.477 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.285.063 von TOPPNEWS am 23.01.14 10:45:55RTT, unter der Abkürzung find ich nix
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.14 11:11:17
      Beitrag Nr. 2.478 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.285.221 von nullcheck am 23.01.14 10:58:09Realtime Tech;)
      Avatar
      schrieb am 23.01.14 12:48:05
      Beitrag Nr. 2.479 ()
      Zitat von nullcheck: Da ja wohl bald Geld von Terex kommt,wo ist eurer Meinung nach kurzfristig die größte lukrative Chance im Bereich Übernahme So.Danke von einem armen ahnungslosen Nullcheck für Meldungen


      Pulsion und RTT halte ich ebenfalls für interessant. RTT erscheint mir bei 40 Euro als zu günstig für den Fall eines SO. Der sollte nicht so fern sagen, da im Vorfeld des Angebots weitreichende Zusagen des Großaktionärs gemacht wurden. Pulsion ist optisch nicht so günstig, was aber in der Branche Health Care aber eher normal ist.
      Avatar
      schrieb am 23.01.14 13:13:41
      Beitrag Nr. 2.480 ()
      Moin zusammen,

      Betreffend IBS:
      da ist schon die Info zum Squeeze-out. Dahat es Siemens aber eilig.


      IBS AG excellence, collaboration, manufacturing: Einleitung eines Squeeze-out-Verfahrens durch Siemens Industry Automation Holding AG

      23.01.2014 13:00

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


      --------------------------------------------------------------------

      IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing: Einleitung eines Squeeze-out-Verfahrens durch Siemens Industry Automation Holding AG

      Höhr-Grenzhausen, den 23. Januar 2014: Die Siemens Industry Automation Holding AG, München, hat der im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierten IBS AG (ISIN DE0006228406) heute ein Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Siemens Industry Automation Holding AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sogenannter 'Squeeze-out').

      Die Siemens Industry Automation Holding AG ist mit mehr als 95% am Grundkapital der IBS AG beteiligt und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

      Der Übertragungsbeschluss wird voraussichtlich in einer außerordentlichen Hauptversammlung gefasst werden.

      Der Vorstand der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing

      Kontakt: Investor Relations IBS AG c/o MLC Finance GmbH Mussener Weg 7 95213 Münchberg

      Herr Michael Lang Telefon: + 49 (0) 9251 440 88 30 Telefax: + 49 (0) 02624 9180 541 E-Mail: investorrelations@ibs-ag.de

      23.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


      --------------------------------------------------------------------------------
      Sprache: Deutsch Unternehmen: IBS AG excellence, collaboration, manufacturing Rathausstrasse 56 56203 Höhr-Grenzhausen Deutschland Telefon: +49 (0)9251 44 088-30 Fax: +49 (0)9251 44 088-31 E-Mail: investorrelations@ibs-ag.de Internet: www.ibs-ag.de ISIN: DE0006228406 WKN: 622840 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      --------------------------------------------------------------------------------



      ISIN DE0006228406
      Avatar
      schrieb am 23.01.14 14:28:23
      Beitrag Nr. 2.481 ()
      mal zu IBS- das Abfindungsangebot aus 2012 war zu Euro 6,10 - der Kurs heute ist über 12,- Euro. Ihr müsst Euch einmal den Thread
      ( eigentlich reichen die letzten 3 Seiten )dazu durchlesen.
      Dann seht Euch z.B. mal Schuler,Curanum und Pixelpark an alles erte die z.T. detlich über Ihren Abfindungspreisen notieren. Ich werde meine Position bei RTT erhöhen. Lass ich se halt 2 Jahre liegen.
      Avatar
      schrieb am 23.01.14 15:29:10
      Beitrag Nr. 2.482 ()
      transtec AG: Ankündigung eines Übernahmeangebots durch AC Cluster GmbH & Co. KG; Abschluss einer Investorenvereinbarung und Mehrheitserwerb

      transtec AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen

      23.01.2014 13:58

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

      transtec AG: Ankündigung eines Übernahmeangebots durch AC Cluster GmbH &
      Co. KG; Abschluss einer Investorenvereinbarung und Mehrheitserwerb

      Tübingen, den 23.01.2014. Die AC Cluster GmbH & Co. KG, Hamburg, eine
      Beteiligungsgesellschaft der Adiuva Capital GmbH, Hamburg, hat heute ihre
      Entscheidung mitgeteilt, den Aktionären der transtec Aktiengesellschaft im
      Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf
      den Namen lautenden Stückaktien an der transtec Aktiengesellschaft gegen
      Zahlung des Mindestangebotspreises in bar zu erwerben. Die näheren
      Bestimmungen des Übernahmeangebots werden in der Angebotsunterlage
      mitgeteilt werden, die vorbehaltlich der Gestattung durch die Bundesanstalt
      für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rechtzeitig veröffentlicht werden
      wird.

      Zusätzlich hat die transtec AG heute mit der AC Cluster GmbH & Co. KG eine
      Investorenvereinbarung abgeschlossen, die die Eckpunkte des
      Übernahmeangebots regelt und in der sich unter anderem die AC Cluster GmbH
      & Co. KG dazu verpflichtet hat, der transtec AG eine Kreditlinie von
      insgesamt EUR 3,0 Mio. zur Verfügung zu stellen. Der Abschluss eines
      Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags ist nicht beabsichtigt.

      Außerdem hat AC Cluster GmbH & Co. KG der Gesellschaft mitgeteilt, mit der
      Mehrheitsaktionärin der transtec AG als Verkäuferin einen Kauf- und
      Übertragungsvertrag über den Erwerb von rund 54,7% der Aktien an der
      transtec AG abgeschlossen zu haben. Der Aktienerwerb steht unter dem
      Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung.

      Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die Entscheidung der AC Cluster GmbH &
      Co. KG, sich bei der transtec AG zu engagieren und werden das angekündigte
      Übernahmeangebot vorbehaltlich einer Prüfung der Angebotsunterlage
      unterstützen.


      23.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: transtec AG
      Waldhörnlestraße18
      72072 Tübingen
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)7071 703-412
      Fax: +49 (0)7071 703-90 212
      E-Mail: IR-PR@transtec.de
      Internet: www.transtec.de
      ISIN: DE0007241424
      WKN: 724142
      Börsen: Regulierter Markt in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin,
      Düsseldorf, Hamburg, München; Frankfurt in Open Market

      Ende der Mitteilung
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.14 15:42:58
      Beitrag Nr. 2.483 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.288.393 von straßenköter am 23.01.14 15:29:10Das ist bitter für mich. Ich hatte seit einigen Wochen meine Order für Transtec im Orderbuch und hatte bislang nur 4000 Stück zu 0,80 Euro ausgeführt bekommen.

      Transtec wurde im Nebenwerte Journal Extra am 18.12.2013 unter der Überschrift "Eine Übernahme ist vorprogrammiert" vorgestellt. Der Gründer, der in ein "gewisses Alter" gekommen ist, hält 78,6%. Dann hat eine schweizer PE-Gesellschaft knapp 5% erworben. Da war die Antwort natürlich nicht schwierig, denn warum erwirbt man 5%, wenn man mit diesen 5% gegenüber 78% nie was ausrichten kann? Gutes Gespür des NWJ.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.14 22:10:29
      Beitrag Nr. 2.484 ()
      Übernahmeangebot; <DE000CLS1001 >


      Zielgesellschaft: Celesio AG; Bieter: Dragonfly GmbH & Co. KGaA

      WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
      öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34
      des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

      Bieter:

      Dragonfly GmbH & Co. KGaA
      Eschenheimer Anlage 1
      60313 Frankfurt am Main
      Deutschland

      eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
      97726

      Zielgesellschaft:

      Celesio AG
      Neckartalstraße 155
      70376 Stuttgart
      Deutschland

      eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 9517

      ISIN: DE 000CLS1001
      WKN: CLS 100

      ISIN: DE 000CLS1043
      WKN: CLS 104

      Die Dragonfly GmbH & Co. KGaA ('Dragonfly'), eine 100%ige
      Tochtergesellschaft der McKesson Corporation, San Francisco, USA
      ('McKesson'), hat heute entschieden, den Aktionären der Celesio AG im Wege
      eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes ('Übernahmeangebot')
      anzubieten, ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Celesio AG (ISIN
      DE000CLS1001 und neu ausgegebene Aktien ISIN DE000CLS1043; die
      'Celesio-Aktien') zu erwerben. Dragonfly beabsichtigt, eine Gegenleistung
      in Höhe von EUR 23,50 je Celesio-Aktie anzubieten. Das Übernahmeangebot
      unterliegt keinen Vollzugsbedingungen und wird zu den in der
      Angebotsunterlage enthaltenen Bedingungen durchgeführt.

      Die Dragonfly hat mit der Franz Haniel & Cie. GmbH ('Haniel') einen
      neugefassten Aktienkaufvertrag über den Erwerb von 75,99% der derzeit
      ausgegebenen Celesio-Aktien abgeschlossen.

      Die Dragonfly hat darüber hinaus Kaufverträge mit Elliott Gesellschaften
      über den Erwerb von 4.840 der 7.000 von der Celesio Finance B.V.
      ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, fällig im Oktober 2014, im
      Gesamtnennbetrag von EUR 350 Millionen (ISIN DE000A1AN5K5) und von 2.180
      der 3.500 von der Celesio Finance B.V. ausgegebenen
      Wandelschuldverschreibungen, fällig im April 2018, im Gesamtnennbetrag von
      EUR 350 Millionen (ISIN DE000A1GPH50) (zusammen
      'Wandelschuldverschreibungen'), abgeschlossen, deren Wandlung noch
      aussteht. Die Kaufverträge mit Haniel und Elliot führen zu einem
      Anteilsbesitz der Dragonfly an der Celesio AG von ca. 75% der
      Celesio-Aktien auf verwässerter Basis nach Wandlung der
      Wandelschuldverschreibungen in Celesio-Aktien.

      Darüber hinaus haben Dragonfly, McKesson und die Celesio AG das bereits
      zuvor abgeschlossene Business Combination Agreement unter Berücksichtigung
      der neuen Ausganglage und dem weiterhin bestehenden Ziel der Stärkung ihrer
      jeweiligen Unternehmen angepasst.

      Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in
      deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischsprachigen
      Übersetzung) mit den genauen Bestimmungen des Übernahmeangebots und
      weiterer, das Übernahmeangebot betreffende Informationen erfolgt im
      Internet unter

      http://www.GlobalHealthcareLeader.com.

      Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot werden außerdem durch
      Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Am 23. Januar 2014
      hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') Dragonfly
      von der durch das Nichterreichen der Annahmeschwelle des Übernahmeangebots
      vom 5. Dezember 2013 ausgelösten Einhaltung der Ein-Jahres-Sperrfrist nach
      § 26 WpÜG, nach entsprechender Zustimmung der Celesio AG befreit.

      McKesson und Dragonfly sind an die Celesio AG herangetreten, um sie über
      ihre Absicht, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der
      Dragonfly als beherrschendem Unternehmen und der Celesio AG als
      beherrschtes Unternehmen nach §§ 291ff. AktG abzuschließen, zu informieren.
      McKesson und Dragonfly gehen davon aus, dass der Abschluss eines solchen
      Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach Vollzug des neugefassten
      Aktienkaufvertrags erfolgen kann, ohne dass weitere regulatorische
      Genehmigungen erforderlich sind.

      Wichtiger Hinweis

      Die Bedingungen des Übernahmeangebots werden nach Gestattung durch die
      BaFin in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot veröffentlicht.
      Investoren und den Inhabern von Celesio-Aktien wird dringend empfohlen, die
      maßgeblichen, das Übernahmeangebot betreffende Dokumente nach ihrer
      Veröffentlichung durch Dragonfly zu lesen, da sie wichtige Informationen
      enthalten werden. Investoren und Aktionäre der Celesio AG können diese
      Dokumente, sobald sie veröffentlicht worden sind, auf der Internetseite
      http://www.GlobalHealthcareLeader.com erhalten. Nach ihrer Veröffentlichung
      wird die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot außerdem kostenfrei an
      einem noch zu bestimmenden Ort zur Verfügung gestellt und Investoren sowie
      Aktionären der Celesio AG auf Wunsch kostenlos zugesandt.

      Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine
      Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Celesio-Aktien dar.
      Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von Celesio-Aktien
      dar und bezweckt weder die Abgabe von Zusicherungen noch die Eingehung
      sonstiger rechtlicher Verpflichtungen durch Dragonfly.

      Ein Angebot zum Erwerb der Celesio-Aktien erfolgt nur durch die
      Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die Dragonfly rechtzeitig
      veröffentlichen werden wird, und wird sich ausschließlich nach deren
      Bestimmungen richten. Die Bedingungen in der Angebotsunterlage können von
      den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben
      sind, abweichen.

      Den Aktionären der Celesio AG wird dringend empfohlen, gegebenenfalls
      unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts
      der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.

      Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
      Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt
      der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
      Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
      Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung')
      sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts
      unterbreitet werden. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den
      Bestimmungen anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen
      Australiens und Japans) als denen der Bundesrepublik Deutschland und
      bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts wird nicht
      erfolgen. Folglich werden keine sonstigen Bekanntmachungen,
      Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots
      außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt
      werden. Die Aktionäre der Celesio AG werden nicht darauf vertrauen können,
      sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen
      Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.
      Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande
      kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
      unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

      Die Dragonfly hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
      Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im
      Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik
      Deutschland nicht gestattet. Weder die Dragonfly noch die mit der Dragonfly
      gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3
      WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der
      Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
      Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang
      stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
      mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der
      Bundesrepublik Deutschland.

      Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
      Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
      kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer
      Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen
      die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen
      Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik
      Deutschland ansässig sind oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften
      anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren
      Bestimmungen informieren und diese befolgen.

      Wenn Sie in den USA ansässig sind, lesen Sie bitte die nachfolgenden
      Hinweise:

      Das Übernahmeangebot wird für Wertpapiere einer 'Non-US'-Gesellschaft
      durchgeführt und unterliegt den Veröffentlichungs- und
      Verfahrensvorschriften, Standards und Praktiken anderer Rechtsordnungen als
      denen der USA; es soll dennoch in den USA unter Berufung auf und in
      Übereinstimmung mit Section 14(e) des US Securities Exchange Act von 1934
      (der 'Exchange Act') und dessen Regulation 14E durchgeführt werden.

      In Übereinstimmung mit dem beabsichtigten Übernahmeangebot können McKesson,
      Dragonfly, bestimmte verbundene Unternehmen und ermächtigte Personen oder
      Börsenmakler (als Vertreter handelnd) bestimmte Käufe oder Vereinbarungen
      zum Erwerb von Celesio-Aktien und von der Celesio Finance B.V. ausgegebener
      Wandelschuldverschreibungen außerhalb des Übernahmeangebots auch während
      der Dauer der Annahmefrist abschließen. Sofern solche Käufe oder
      Erwerbsvereinbarungen abgeschlossen werden, wird dies außerhalb der USA
      erfolgen und in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht, einschließlich
      des Exchange Act, geschehen.

      Frankfurt am Main, 23. Januar 2014

      Dragonfly GmbH & Co. KGaA

      Die Geschäftsführung

      Ende der WpÜG-Meldung

      23.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
      ---------------------------------------------------------------------------
      Notiert: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime
      Standard), München und Stuttgart; Freiverkehr in Hamburg und Hannover
      Avatar
      schrieb am 24.01.14 09:00:48
      Beitrag Nr. 2.485 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.288.585 von straßenköter am 23.01.14 15:42:58http://www.cluster-angebot.de/cluster/pdf/WpUG-Meldung.pdf

      Wenn man sich die Vorgehensweise anguckt, stellt sich bei mir folgende Frage:
      Warum kauft man denn eigentlich nur 54% von Bruscha ab, wenn dieser doch 78,6% der Aktien hält? Aus dem Bauch heraus würde ich vermuten, dass die Übernahme der 78% zweigeteilt laufen soll, um das Mindestangebot an die freien Aktionäre niedrig zu halten. Hätte der Bieter vorab die 54 oder 78% zu einem höheren Kurs als dem gewichten 3-Monatsschnitt erworben, müsste meines Erachtens auch den freien Aktionären dieser Preis angeboten werden. Durch das Überschreiten der 30%-Schwelle hätte man auch kein freiwilliges Angebot, sondern ein Pflichtangebot unterbreiten müssen, was in Bezug auf mögliche Nacherwerbe innerhalb eines Jahres ehebliche Unterschiede beinhalten würde. Durch den Kauf der 54% zu 0,60€ wird man ein niedriges Angebot abgeben. Die restliche Stücke kauft man dann Bruscha zu einem deutlich höheren Preis ab, so dass er im Schnitt seinen fairen Preis bekommt, nur werden die verbliebenen Aktionäre von dem erhöhten Preis nichts sehen, weil ja kein Pflichtangebot mehr von Nöten ist.

      Unter dem Strich ist das eine ziemlich unübersichtliche Übernahmesituation, weil Transtec nicht auf Rosen gebettet ist. Allerdings sollte der Buchwert mindestens bei 1 Euro liegen, nachdem man in 2013 einen hohen Sondererlös vereinnahmte, der auch die EK-Quote wieder deutlich erhöht hat. Irgendwie erinnert mich die Situation an Brain Force, wenn man davon absieht, dass Brain Force einen hohen kontinuierlichen CF generiert und Transtec ergebnistechnisch eher ein Sanierungsfall ist.

      Übersicht Transtec:
      http://www.ariva.de/transtec_ag_na_o.n.-aktie/bilanz-guv
      Avatar
      schrieb am 24.01.14 11:01:09
      Beitrag Nr. 2.486 ()
      Wenn Transtec ein Sanierungsfall wäre, hätte man mit dem entsprechenden Nachweis gegenüber der BaFin die Freistellung vom Pflichtangebot bekommen.
      Avatar
      schrieb am 24.01.14 12:28:16
      Beitrag Nr. 2.487 ()
      Zitat von 525700: Wenn Transtec ein Sanierungsfall wäre, hätte man mit dem entsprechenden Nachweis gegenüber der BaFin die Freistellung vom Pflichtangebot bekommen.


      Sanierungsfall eher in Anführungsstrichen, denn Transtec hat 2008-2012 rote Zahlen geschrieben.
      Avatar
      schrieb am 24.01.14 23:12:02
      Beitrag Nr. 2.488 ()
      Terex-Geld ist heute auf dem Konto.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.01.14 10:53:09
      Beitrag Nr. 2.489 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.303.007 von straßenköter am 24.01.14 23:12:02Jepp,nochmal alle Thread,s durchsehen wohin damit.Tendiere zu Rhön,Pulsion und RTT. Rhön zieht so wie es aussieht der Gesamtmarkt runter:rolleyes:Könnte dort wohl noch bessere Einstandskurse geben
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.01.14 13:32:28
      Beitrag Nr. 2.490 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.304.119 von nullcheck am 25.01.14 10:53:09bei mir ist die frage von dem terex geld erst in GBW und dann in Generali oder gleich in generali
      Avatar
      schrieb am 25.01.14 14:24:56
      Beitrag Nr. 2.491 ()
      Zitat von Maack1: bei mir ist die frage von dem terex geld erst in GBW und dann in Generali oder gleich in generali


      Ist denn 50/50 keine Option? Hat der erste SO dann stattgefunden, kann man in verbleibenden Wert voll wechseln.
      Avatar
      schrieb am 25.01.14 18:17:09
      Beitrag Nr. 2.492 ()
      ist eigentl. ne gute idee straßenköter
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.01.14 12:39:43
      Beitrag Nr. 2.493 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.306.031 von Maack1 am 25.01.14 18:17:09Da wären ja erstmal wieder vom Terexgeld ca 6% flöten, wenn ich das so weiter mache habe ich außer Losen keine Kohle mehr:(
      Avatar
      schrieb am 26.01.14 14:12:40
      Beitrag Nr. 2.494 ()
      Keine Kohle stimmt doch gar nicht. Immer 6% weniger, da nähert sich der Kassenstand zwar asymptotisch der Nulllinie an, aber erreicht sie nie!
      :)
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.01.14 14:37:02
      Beitrag Nr. 2.495 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.308.631 von honigbaer am 26.01.14 14:12:40außer man nutzt für die "Andienungen" seinen Dispo/Effektenlombardkredit - hab ich früher (bis 2009) mal gemacht, inzwischen verkaufe ich ausnahmslos immer vor der Eintragung
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.01.14 21:01:51
      Beitrag Nr. 2.496 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.308.739 von sparfuchs123 am 26.01.14 14:37:02ich mach es genau andersrum ich kaufe um die eintragung abzuwarten und zwar auf kredit kurz nach dem die monatsfrist für den widerspruch abgelaufen ist, ich habe insgesamt nun fast 1 Mio € andienungsvolumen im hintergrund laufen welches mit knapp 6% ungefähr 60.000 Euro kaufkosten (loskosten) drin steht.

      im schnitt bringen die nachbesserungen 8% + zinsen eine sodass sich das ganze sehr gut rechnet.

      ich vermeide aber nun konsequent stuttgart und frankfurt, heisst wenn ddas unternehmen den sitz in bawü oder hessen hat, dann mach ich gar nix
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 27.01.14 10:56:26
      Beitrag Nr. 2.497 ()
      ich hab mal den 50/50 weg in GBW und Generali gewählt.

      was steht als nächstes an Celesio (achtung Stuttgart) , Kabel Dtl.(münchen), KHD (d-dorf), pulsion (münchen), Postbank (d-dorf) CinemaxX (hamburg)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 27.01.14 11:09:09
      Beitrag Nr. 2.498 ()
      Zitat von Maack1: ich hab mal den 50/50 weg in GBW und Generali gewählt.

      was steht als nächstes an Celesio (achtung Stuttgart) , Kabel Dtl.(münchen), KHD (d-dorf), pulsion (münchen), Postbank (d-dorf) CinemaxX (hamburg)


      du meist sicher khd und postbank Köln
      Avatar
      schrieb am 27.01.14 11:34:43
      Beitrag Nr. 2.499 ()
      Zitat von Maack1: ich hab mal den 50/50 weg in GBW und Generali gewählt.

      was steht als nächstes an Celesio (achtung Stuttgart) , Kabel Dtl.(münchen), KHD (d-dorf), pulsion (münchen), Postbank (d-dorf) CinemaxX (hamburg)


      Bei Cinemaxx behindert momentan der Widerspruch die Eintragung. Bei allen anderen von Dir genannten Werten ist das SO-Verlagen ja noch nicht gestellt.

      Bei Röder Zeltsysteme steht momantan die Konkretisierung aus. Der Schnitt müsste da, um die 64/64,50 Euro gelegen haben. Hier viel Losgeld einzusetzen ist schwierig, weil eine Bewertung hier nicht einfach ist.

      Ebenso steht bei Bien Zenker und VK Mühlen die Konkretisierung aus. Zu Bien hatte mal ein User (Sparfuchs?) interessante Anmerkungen gemacht. Der 3-Monatsschnitt bei Bien müsste bei etwa 15,15 Euro liegen. Blätter einfach mal im Thread zurück. VK Mühlen ist auch schwierig zu bewerten. Hier liegt der 3-Monatsschnitt bei etwa 54,66 Euro.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 27.01.14 12:20:53
      Beitrag Nr. 2.500 ()
      bien-zenker klingt interessant

      vk mühlen bekommst ja keine Stücke und der spread ist mit 8% heftig
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