checkAd

    Was ist die Rente noch wert - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.07.01 12:41:41 von
    neuester Beitrag 07.11.02 18:47:06 von
    Beiträge: 18
    ID: 436.032
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 928
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 12:41:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Was ist die Rente noch wert

      Die sogenannte Riesterrente hat angeblich folgende Anforderungen zu erfüllen:

      1. Beitragsstabilität (Beitrag wird auf absehbare Zeit auf 20% begrenzt),
      2. Leistungsstabilität (die netto-Rente soll nicht wesentlich sinken,
      3. Soziale Aspekte werden berücksichtigt (Berücksichtigung von Erziehungsleistungen, Umverteilung zu Geringverdienern).

      Generationengerechtigkeit wird nicht angestrebt. Schade, denn nach den gegenwärtigen Berechnungen erhält jemand aus Jahrgängen in den 30er Jahren ca. 300.000 DM mehr Leistungen als gezahlte Beiträge. Jemand, der in den 70er Jahren geboren wurde, zahlt hingegen etwa 400.000 DM mehr als an Leistungen aus der Rentenversicherung erhält. Daran ändert die Riesterrente nichts. Folgerichtig wäre nur eine Kürzung der heutigen Renten und eine Einzahlung der Einsparungen in einen Zukunftsfonds. Reden wir aber nicht über Unmögliches.

      In der Praxis wurden auch nicht die Maßnahmen getroffen, die alle drei übrigen Ziele verwirklichen. Der schlichte Grund ist, daß mit wachsender Lebenserwartung auch die Zeitdauer anwächst, über die Rente bezogen wird. Zusammen mit der geringen Geburtenzahl und damit steigendem Anteil der Rentner an der Gesamtbevölkerung müssen entweder Beiträge steigen oder Leistungen sinken, wenn man das Renteneintrittsalter konstant hält. Daß Politiker immer so tun, als gäbe es eine Rentenformel, die hohe Lasten vermeidet, ist nur dadurch verständlich, daß Rentner darüber entscheiden, wer dieses Land regiert. Die unhaltbaren Versprechungen von Lafontaine, die schon ein Jahr später nach seinem Weggang gebrochen wurden, verhalfen der jetzigen Regierung ins Amt. Gerechterweise muß man dazu sagen, daß die CDU-Spendenaffäre einer weiter amtierenden Unions-FDP-Regierung ein frühes, unrühmliches Ende gesetzt hätte. Die einzige Reform in Richtung auf Generationengerechtigkeit war bisher die Einführung des demographischen Faktors durch Blühm (der damit einer 15 Jahre alten Lebenslüge ein Ende setzte), der dann leider von der jetzigen Regierung kassiert wurde. Die dann folgenden Regelungen führten diesen demographischen Faktor gestreckt wieder ein, nur nennt man es jetzt nicht mehr demographischer Faktor.

      Nach der Riesterreform erhält 2030 der theoretische Rentner (nicht zu verwechseln mit dem durchschnittlichen Rentner) 68% des letzten Nettolohns oder –gehalts. Dieser Rentner ist aus mehreren Gründen theoretisch.

      Erstens muß er 45 Beitragsjahre mit Durchschnittslohn vorweisen. Der durchschnittliche männliche Rentner weist aber nur 37 Jahre Beitragszahlungen auf. Das liegt an langen Ausbildungsgängen und der Streichung von Anrechnungszeiten aus der Ausbildung unter Schmidt und Kohl (über jedes Kinkerlitzchen unter Kohl hat man protestiert, nur die Streichung der Ausbildungszeiten für die Rentenversicherung hat niemand auf die Straße gelockt. Weil hier nicht die typische Gewerkschaftsklientel betroffen war?). Frauen haben sogar im Schnitt nur 26 Beitragsjahre. Das wird aber wieder ausgeglichen durch Kindererziehungszeiten (unter Kohl schrittweise auf 3 Jahre ausgedehnt und immer höher abgegolten, so daß die Durchschnittsfrau mit zwei Kindern 6 Beitragsjahre mit Beiträgen über ihrem Durchschnittsverdienst erhält), durch den Versorgungsausgleich bei Geschiedenen, durch Witwenrenten und nicht zuletzt durch die längere Rentenbezugsdauer bei Frauen. Was man bei Frauen hinzurechnen muß, muß man dann allerdings bei Männern noch abziehen. Was in den Versorgungsausgleich geht, ist zum Beispiel weg, selbst wenn der geschiedene Partner verstirbt.

      Zweitens ist die offiziell genannte Rente auch deshalb theoretisch, weil die Berechnungsformel einige Freiheiten einer neuen EU-Richtlinie ausnutzt, die sie unvergleichbar mit den früheren Rentenformeln machen. ADIG nennt als korrektes Ergebnis einen Rentenbezug von 64% des letzten Nettolohns. Berücksichtigt man aber nur 37 Beitragsjahre, sinkt die reale Durchschnittsrente auf 53,5% des letzten Nettoeinkommens (übrigens ohne Weihnachtsgeld und Überstundenzuschläge). In diese Berechnung ging die Annahme ein, daß das Realeinkommen um jährlich 1 % steigt. Zur Zeit sinkt das Realeinkommen aufgrund der gestiegenen Inflation. 0,5 % als durchschnittlicher Realeinkommensanstieg wäre auch noch optimistisch, aber realistischer.

      Das revolutionäre an der Riesterrente ist die private Vorsorge, ein 180 Grad-Wende einer Partei, die alle Anflüge von Privatvorsorge unter der Vorgängerregierung als Sozialabbau verurteilt hatte (hätte sich die CDU doch nur dazu durchgerungen, Blühm zu verabschieden und so etwas zu tun...:( ) . Doch die Schönheitsfehler sind erheblich: die Regelungen sind so bürokratisch, daß eine neue Behörde mit bis zu 3000 Mitarbeitern errichtet werden muß, die im Endausbau gut 400 Millionen DM pro Jahr verpulvern wird. Die Regelungen sind auch so bürokratisch, daß erst im Laufe des nächsten Jahres klar ist, welche Produkte eigentlich den Regeln entsprechen: Garantie über Substanzerhalt, Auszahlung nur als lebenslange Rente. Jeder, der bereits eine Altersvorsorge hat, darf sich darüber ärgern, daß seine Altersvorsorge garantiert nicht gefördert wird. Eine zusätzliche Anlage wird man aber ohnehin benötigen, denn in der Standardberechnung (4% durchschnittlicher Ertrag nach Kosten) trägt die private Zusatzrente nur 8% des letzten Nettolohns zur Altersversorgung bei. Wieviel tatsächlich, hängt auch von der Besteuerung ab, denn angespart wird aus steuerbefreitem Einkommen. Fällt in der Zwischenzeit einer Regierung zum Beispiel ein, die Spekulationsfrist ganz abzuschaffen, wird eine steuerlich interessante Anlage in einen Aktienfonds plötzlich zu einer sprudelnden Steuerquelle für den Staat. Man sollte schon jetzt wissen, wie im Jahr 2030 die persönliche steuerliche Situation aussieht, denn davon hängt ab, ob die Anlage in die Riesterrente vorteilhafter ist, als einfach Geld in einem Aktienfonds anzusparen ohne den ganzen Staatsbrimborium. Nicht der geringste Schönheitsfehler ist auch, daß man sich bei der Privatrente von der paritätischen Leistung der Sozialbeiträge durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber verabschiedet. Das hätte mal die CDU versuchen sollen.

      Bei der Riesterrente wird viel über Sozial- und Familienkomponenten geredet. Wenn im Jahr 2008 die maximale Beitragszahlung von 4% aus dem Einkommen gefördert wird, könnte die Rechnung für ein Einkommen von 120832 DM, verheiratet, mit Kind, so aussehen:
      Jahresbeitrag 4107 DM. Davon zahlt der Staat 301 DM Grundzulage, zweimal (Mann und Frau) und 362 DM Kinderzulage. Die Steuererstattung für den Sonderausgabenabzug (für volle 4107 DM) ist 679 DM. Damit zahlt die Familie real nur 2464 DM Eigenbeitrag für die Privatvorsorge. Wer so 30 Jahre lang einzahlt und eine Verzinsung von 6% erreicht, sichert sich übrigens eine voll zu versteuernde Brutto-Jahresrente von 10.200 DM im Jahr 2038 (nicht dynamisiert, Rente ab 65 mit Verzehr bis 85 Jahren). Das deckt mit Sicherheit nicht die Versorgungslücke. In Eigeninitiative sollte man dann mindestens den gleichen Betrag noch einmal privat ansparen. Warum aber dann nicht gleich die gesamte Privatvorsorge, und das ohne diesen bürokratischen Aufwand? Warum nicht einfach die Vorsorgepauschale erhöhen und die Zulagen denen zahlen, die zuwenig Steuern zahlen, um die erhöhten Vorsorgepauschalen auszunutzen? Riester wird auf diese Frage wohl nicht antworten wollen.

      Fazit: bei der Rente „business as usual“, mit Umverteilung von jung zu alt und einer großen Versorgungslücke im Alter und der Aussicht auf bald wieder steigende Beiträge. 61,5% seines letzten Nettolohns wird der durchschnittliche Rentner im Jahr 2038 mit der Riesterrente haben. Bei realistischen Annahmen über den zukünftigen Reallohnzuwachs werden es aber unter 60% sein. Sollte der medizinische Fortschritt aber Menschen noch erheblich länger, womöglich im Durchschnitt länger als 85 Jahre leben lassen, reicht es schon einmal gar nicht – man muß neu rechnen und eine Versorgungslücke von mehr als 20% des letzten Nettoeinkommens ausweisen. Vielleicht wird man doch noch schlau und verlängert endlich die Lebensarbeitszeit?
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 12:48:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      for4zim, nur schnell auf die ersten Sätze eingegangen:

      Generationengerechtigkeit wird nicht angestrebt. Schade, denn....


      Nenn mir das Konzept, bei dem das jetzt noch möglich wäre, und ich schlage Dich für den Nobelpreis vor ;)

      Aber in allem anderen mag ich nicht so recht widersprechen.
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 12:54:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich schreibe ja auch: angestrebt, nicht: erreicht.

      Die Renten für einige Zeit auf der Inflationsrate einzufrieren und die Ersparnis zur Verringerung des Bundesbeitrages und indirekt zum Schuldenabbau zu verwenden, wäre ein Schritt in diese Richtung. Dieses Jahr ginge der Schuß allerdings nach hinten los: die Rentenzahlungen 2002 dürften real sinken, da 2001 die Inflation den Lohnzuwachs übersteigt.
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 13:07:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ja, auch damit könnte ich konform gehen - ist politisch zwar nicht durchsetzbar, aber aus Sicht intergenerativer Gerechtigkeit allemal eher angebracht als alle reformen der Zukunftsabsicherung.
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 14:00:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      Lebensarbeitszeit verlängern ?

      Für wen denn ?

      Inzwischen ist ein doch ein 42 jähriger Industriemeister
      schon zu alt für die Personalchefs.

      :-(

      sarkastus

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4260EUR -0,93 %
      InnoCan startet in eine neue Ära – FDA Zulassung!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 12.07.01 12:39:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich denke, daß die Verlängerung der Lebensarbeitszeit vielleicht auch ältere Bewerber wieder interessanter machen könnte. Wenn sich heute jemand mit 50 um einen Arbeitsplatz bewirbt, ist da schon die Sorge, daß er womöglich vorzeitig in Rente geht und nach Abzug der Einarbeitung vielleicht die wenigen verbleibenden aktiven Jahre nicht mehr ausreichen, um aus dem Arbeitnehmer vergleichbaren gewinn zu ziehen, wie aus einem jungen Arbeitnehmer. Zugegeben, es würde nur das Alter, ab dem jemand als alt gilt, nur nach oben verschieben, aber das Grundproblem nicht lösen.
      Avatar
      schrieb am 23.07.01 16:23:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      lebensarbeitzeit verlaengern??????

      leben um zu arbeiten oder arbeiten um zu leben??

      da kenne ich aber jede menge leute, die koennen darauf dankend verzichten !!!

      besserer vorschlag : statt staendig neuer abzocke durch die regierung lieber mal steuern und abgaben wirklich senken , dann grosszuegige freibetraege auf wertpapierertraege damit sich vorsorge auch lohnt !!!!
      Avatar
      schrieb am 25.07.01 08:49:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das muß ja alles bezahlt werden. Es ist einfach trivial: in den letzten 30 Jahren ist die Dauer des Rentnerdaseins um über 50% angestiegen. Logischerweise hätte bei gleichem Abgabenniveau und gleicher Rentenhöhe die Lebensarbeitszeit verlängert werden müssen, um die Rentenbezugsdauer konstant zu halten. Weil man das nicht tat, mußte die Rentenhöhe nachgeben (das tat sie aber kaum) und die Beiträge steigen (das taten sie gewaltig). Da man nicht beliebig die Rentenhöhe senken kann, die Beitragshöhe aber ihre Grenze erreicht hat, kann man auf Dauer nur an der Rentenbezugsdauer drehen. Und hier macht eine Änderung um nur ein Jahr den gleichen Effekt wie eine Änderung des Rentenniveaus um ca. 7% oder der Beitragshöhe um ca 2 - 2,5 Prozentpunkte.
      Avatar
      schrieb am 25.07.01 09:20:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      Und noch als Nebenthema die Unfähigkeit, saubere Berechnungen bei der Beamtenversorgung durchzuführen. Dazu kommt noch, daß die öffentlichen Angestellten von der privaten Zusatzrente ausgeschlossen sind, die Änderung der Beamtenversorgung aber Einfluß nimmt auf deren Zusatzversorgung, die ja der Grund dafür ist, den Angestellten im öffentlichen Dienst die Teilhabe an der Privatrente zu verwehren. Anscheinend ist es so einfach, sich das Geld beim öffentlichen Dienst zu holen, daß die zuständigen Minister nicht widerstehen konnten. Vermutlich auch ein Geschenk an die Bundesländer, deren Zustimmung in immer wieder knappen Voten zu den verschiedenen "Reformen" nötig waren. Bei den Bundesländern spielen die Personalhaushalte eine noch größere Rolle als beim Bund.


      rab. Die Kritik an den Plänen des Bundesinnenministers, das Beamtenversorgungsgesetz zu ändern, wächst. Nach dem Deutschen Beamtenbund, dem rund 800 000 Beamte angehören, hat sich jetzt der Deutsche Gewerkschaftsbund zu Wort gemeldet. Der DGB, in dem über 700 000 Beamte organisiert sind, beurteilt das Reformvorhaben als "unangemessen, unsystematisch und unflexibel". Nach Schilys Vorstellungen soll der Höchstruhegehaltssatz von bisher 75 auf 71,25 Prozent gesenkt werden, was einer Reduzierung um fünf Prozent entspreche. Nach Berechnungen des DGB beläuft sich die angestrebte Senkung sogar auf 5,6 Prozent. Außerdem wird bemängelt, daß der seit 1999 jährlich erhobene Versorgungsabschlag von 0,2 Prozent, der für die Zeit von 2003 bis 2010 ausgesetzt, dann aber bis 2021 fortgesetzt werden soll, mit insgesamt 3 Prozent Gehaltsschmälerung ebensowenig in die ministeriellen Zahlen eingeflossen sei wie die private Zusatzversorgung, zu der die Beamten nun aufgefordert werden. Selbst das Bundesministerium für Arbeit stellt intern im Vergleich zur Rentenreform eine "Überkompensation in der Beamtenversorgung" fest. Ob Schilys Experten nicht nur falsch gerechnet haben, sondern sich auch verrechnen werden?
      Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.07.2001, Nr. 170 / Seite 12
      Avatar
      schrieb am 01.08.01 09:46:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zu dem Thema sollte man sich noch den Thread von Biber2000 "Riester-Rente" - das Ei des Columbus? Thread: "Riester-Rente" - das Ei des Columbus? anschauen, da geht es noch mehr in die Details und die sind erschreckend.

      Fazit: die Bundesregierung hat ohne großen Widerstand ein ungeheure Umverteilung zu Lasten der jetzt ca. unter 40jährigen beschlossen, mit gewaltigen Kürzungen wichtiegr Sozialleistungen und alle, die sonst früheren Bundesregierungen so oft Sozialabbau vorwarfen, haben dabei geschwiegen. Und trotzdem sind die Grundprobleme der Rentenversicherung ungelöst.
      Avatar
      schrieb am 20.08.01 08:17:36
      Beitrag Nr. 11 ()
      Solche Kommentare werden wir noch öfter hören. Und in die Richtung muß es gehen, aber nicht so langsam, wie hier vorgeschlagen.


      KÖLN (dpa-AFX) - Der Wirtschaftsweise Bert Rürup hat sich für eine schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre ausgesprochen. "Wenn man die ab 2015 sich verschärfenden demographischen Probleme abfedern und auch die jüngste Rentenreform flankieren will, wird man, um die Rentenbezugsdauer zu verkürzen, an eine Erhöhung des Renteneintrittsalters denken müssen", sagte das Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung dem Kölner "Sonntag-Express".

      Zunächst solle das tatsächliche Renteneintrittsalter an das gesetzliche Renteneintrittsalter von 65 Jahren angenähert werden, verlangte Rürup. Ab 2010 oder 2015 könne man dann das Eintrittsalter um einen Monat pro Jahr anheben, so dass es 2035 oder 2040 bei 67 Jahren liege. Für eine solche Verlängerung der Lebensarbeitszeit sei aber eine lange Vorlaufzeit erforderlich, damit sich Arbeitgeber und -nehmer darauf einstellen könnten./can/DP/as/rh



      Autor: dpa - AFX (© dpa),13:55 19.08.2001
      Avatar
      schrieb am 20.08.01 16:20:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      Bin mal gespannt, wie das in der Praxis aussieht.

      In meinen bisherigen Arbeitsverträgen steht, dass er automatisch mit Erreichen des 65 Lebensjahres endet.

      Darf ich dann als einziger mit 65 in Rente gehen ?

      Gruss
      Kater
      Avatar
      schrieb am 20.08.01 19:13:41
      Beitrag Nr. 13 ()
      Meine ganz private Lösung :

      ich bin aus dem Rentenvereinausgestiegen, weil selbstständig und spare für meinen Ruhestand ganz ohne Solidarsystem mit einem Mix aus Aktien (fonds), Immobilien und Festgeld (Suldverschreibungen)

      Wenn ich mit 40 in Rente gehe werd ich genug Geld zu Leben haben ohne mich um Rentenzahlungen vom Staat kümmern zu müssen. Leider bekomme ich die Einzahlungen die ich mal in die Rentenkasse gemacht hab nicht mehr zurück, schade eigendlich, denn einen Rentenanspruch hab ich trotz 8 Beitragsjahren nicht :cry:

      Gruss PP ;)
      Avatar
      schrieb am 21.08.01 08:26:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hast Du keinen Antrag auf Beitragsrückerstattung gestellt?
      Avatar
      schrieb am 21.08.01 08:57:27
      Beitrag Nr. 15 ()
      und ob, aber lediglich das Jahr in dem ich "freiwillig" eingezahlt hab wurde erstattet.

      PP ;)
      Avatar
      schrieb am 21.08.01 09:08:18
      Beitrag Nr. 16 ()
      Da kann irgendwas nicht stimmen - alle von Dir geleisteten Beiträge müssen erstattet werden für die Jahre, in denen Du keine Leistungen bezogen hast. Die Arbeitgeberbeiträge werden allerdings "enteignet".
      Avatar
      schrieb am 21.08.01 11:34:02
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich sach nur:

      http://www.srzg.de

      MfG
      Avatar
      schrieb am 07.11.02 18:47:06
      Beitrag Nr. 18 ()
      ebenso up! Hab gerade einen Lauf! :D


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Was ist die Rente noch wert