TFG- und Besteuerung für Risikokapitalgeber - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.08.01 11:34:16 von
neuester Beitrag 21.09.01 18:51:56 von
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Ich bin in TFG unter anderem im Hinblick auf die zukünftige
Steuerbefreiung bei Beteiligungsveräusserungen investiert.
Leider habe ich nicht die nötige Zeit mich in allen wirtschaftlichen Dingen selber schlau zu machen, da ich mir
mein Kapital für eigene Investitionen erstmal verdienen muss.
Daher habe ich die Frage, welche Auswirkungen folgender Artikel z.B. auf TFG,Knorr und U.C.A haben :
Finanzministerium plant Besteuerung für Risikokapitalgeber
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die durch die Krise der New Economy gebeutelte Branche der Risikokapitalgeber fürchtet besteuert zu werden. Das berichtet die in Berlin erscheinende Tageszeitung "Die Welt" (Samstagausgabe). Hintergrund sind Pläne im Bundesfinanzministerium sowie in Landesregierungen, die Bedingungen für die geltende Steuerfreiheit der so genannten Venture-Capital- und Private-Equity-Fonds zu verschärfen.
Nach Angaben aus der Wagniskapitalbranche sollen dem Bericht zufolge Venture-Capital-Fonds künftig als gewerblich tätige Unternehmen eingestuft werden, wenn sie an einer einzelnen Firma mehr als 25 Prozent halten. Damit würden die Veräußerungsgewinne eines Fonds steuerpflichtig. Bislang galten die meist als Kommanditgesellschaft konstruierten Fonds als vermögensverwaltende Personengesellschaft und waren daher für den Investor steuerfrei.
Gleichzeitig wollten die Finanzministerien bei den Initiatoren der Fonds, das sind die Venture-Capital-Gesellschaften, die bislang steuerfreie erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung (carried interest) besteuern, hieß es weiter. Diese mache den Großteil des Verdienstes der Fondsmanager aus, erklärten Branchenkenner.
In Koalitionskreisen hieß es, die Steueränderungen sollten, wenn sie umgesetzt würden, unter anderem Ausfälle der Länder bei den Gewerbesteuereinnahmen im Zuge der Unternehmenssteuerreform kompensieren.
Das Kieler Finanzministerium hat nach Angaben der "Welt" offenbar bestätigt, dass auf Bund-Länder-Ebene über Besteuerungspläne für die VC verhandelt werde. Eine Sprecherin des Bundesfinanzministerium kommentierte diese Informationen nicht. Allerdings wurde der Branchenverband BVK darüber informiert, dass in den nächsten Wochen Details der Pläne bekannt gegeben werden sollen. Einige Gesellschaften drohen nun mit dem Abzug ihrer Fonds aus Deutschland./jh/
24.08.2001, 23:34 Uhr
ein schönes Wochenende
Michael
Steuerbefreiung bei Beteiligungsveräusserungen investiert.
Leider habe ich nicht die nötige Zeit mich in allen wirtschaftlichen Dingen selber schlau zu machen, da ich mir
mein Kapital für eigene Investitionen erstmal verdienen muss.
Daher habe ich die Frage, welche Auswirkungen folgender Artikel z.B. auf TFG,Knorr und U.C.A haben :
Finanzministerium plant Besteuerung für Risikokapitalgeber
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die durch die Krise der New Economy gebeutelte Branche der Risikokapitalgeber fürchtet besteuert zu werden. Das berichtet die in Berlin erscheinende Tageszeitung "Die Welt" (Samstagausgabe). Hintergrund sind Pläne im Bundesfinanzministerium sowie in Landesregierungen, die Bedingungen für die geltende Steuerfreiheit der so genannten Venture-Capital- und Private-Equity-Fonds zu verschärfen.
Nach Angaben aus der Wagniskapitalbranche sollen dem Bericht zufolge Venture-Capital-Fonds künftig als gewerblich tätige Unternehmen eingestuft werden, wenn sie an einer einzelnen Firma mehr als 25 Prozent halten. Damit würden die Veräußerungsgewinne eines Fonds steuerpflichtig. Bislang galten die meist als Kommanditgesellschaft konstruierten Fonds als vermögensverwaltende Personengesellschaft und waren daher für den Investor steuerfrei.
Gleichzeitig wollten die Finanzministerien bei den Initiatoren der Fonds, das sind die Venture-Capital-Gesellschaften, die bislang steuerfreie erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung (carried interest) besteuern, hieß es weiter. Diese mache den Großteil des Verdienstes der Fondsmanager aus, erklärten Branchenkenner.
In Koalitionskreisen hieß es, die Steueränderungen sollten, wenn sie umgesetzt würden, unter anderem Ausfälle der Länder bei den Gewerbesteuereinnahmen im Zuge der Unternehmenssteuerreform kompensieren.
Das Kieler Finanzministerium hat nach Angaben der "Welt" offenbar bestätigt, dass auf Bund-Länder-Ebene über Besteuerungspläne für die VC verhandelt werde. Eine Sprecherin des Bundesfinanzministerium kommentierte diese Informationen nicht. Allerdings wurde der Branchenverband BVK darüber informiert, dass in den nächsten Wochen Details der Pläne bekannt gegeben werden sollen. Einige Gesellschaften drohen nun mit dem Abzug ihrer Fonds aus Deutschland./jh/
24.08.2001, 23:34 Uhr
ein schönes Wochenende
Michael
@Mworak
Habe den Artikel direkt an ir von tfg gemailt. Wenn ich Antwort erhalte, stell ichs hier rein. Eigentlich sollte es für TFG eher vorteilhaft sein, denn die bislang eingegangenen Beteiligungen waren ja immer kleiner (bis auf strategische). Die private equity funds der Banken haben da eher ein Problem.
Martin
Habe den Artikel direkt an ir von tfg gemailt. Wenn ich Antwort erhalte, stell ichs hier rein. Eigentlich sollte es für TFG eher vorteilhaft sein, denn die bislang eingegangenen Beteiligungen waren ja immer kleiner (bis auf strategische). Die private equity funds der Banken haben da eher ein Problem.
Martin
Nachdem ich den Artikel las, hatte ich spontan zuerst die
Befüchtung, dass auch TFG steuerlich betroffen sein könnte.
Da man sich in dem Artikel allerdings tatsächlich auf
grössere Beteiligungen bezieht, bin ich wieder etwas zuversichtlicher.
Hoffe nur, dass es wenn, bei diesen Plänen
bleibt. Der Bund und die Länder verzichten ungern auf Steuereinnahmen, die sie sich zufliessen lassen könnten.
Würde mich also nicht wundern, wenn die Beteiligungsgrösse
ab 25 % nocheinmal kräftig nach unten revidiert wird. Denke mir, dass allein das Vorhandensein solcher Pläne die VC-Landschaft in Deutschland etwas nervöser machen lässt.
Sollte es bei der Beteiligungsgrösse von 25 % bleiben,
erhoffe ich mir davon, dass vorhandenes Venture-Kapital
in VC-Firmen mit kleineren Beteiligungsvolumen fliessen könnte.
Und davon wiederum könnte dann auch TFG profitieren.
Wäre schön, wenn es so eintritt.
Michael
Befüchtung, dass auch TFG steuerlich betroffen sein könnte.
Da man sich in dem Artikel allerdings tatsächlich auf
grössere Beteiligungen bezieht, bin ich wieder etwas zuversichtlicher.
Hoffe nur, dass es wenn, bei diesen Plänen
bleibt. Der Bund und die Länder verzichten ungern auf Steuereinnahmen, die sie sich zufliessen lassen könnten.
Würde mich also nicht wundern, wenn die Beteiligungsgrösse
ab 25 % nocheinmal kräftig nach unten revidiert wird. Denke mir, dass allein das Vorhandensein solcher Pläne die VC-Landschaft in Deutschland etwas nervöser machen lässt.
Sollte es bei der Beteiligungsgrösse von 25 % bleiben,
erhoffe ich mir davon, dass vorhandenes Venture-Kapital
in VC-Firmen mit kleineren Beteiligungsvolumen fliessen könnte.
Und davon wiederum könnte dann auch TFG profitieren.
Wäre schön, wenn es so eintritt.
Michael
Da diese Meldung schon seit längerer Zeit kursiert, ist das schon mit eingepreist. Außerdem wurden diese Forderungen bereits abgeschwächt. Bin sonst aber auch nicht genauer informiert.
Der Kursanstieg bei den VC-Gesellschaften ist im Moment wohl technischer Natur. TFG dürfte noch um einiges steigen, wenn man sich die Kursbewegung bei Gold-Zack z. B. anschaut.
(Außerdem glaube ich nicht, daß die VC-Gesellschaften auf diesem Niveau noch verkaufen. Klug wären sie ja, wenn sie die momentane Situation zum Einstieg in neue junge Unternehmen wagen.)
Gruß Pega
Der Kursanstieg bei den VC-Gesellschaften ist im Moment wohl technischer Natur. TFG dürfte noch um einiges steigen, wenn man sich die Kursbewegung bei Gold-Zack z. B. anschaut.
(Außerdem glaube ich nicht, daß die VC-Gesellschaften auf diesem Niveau noch verkaufen. Klug wären sie ja, wenn sie die momentane Situation zum Einstieg in neue junge Unternehmen wagen.)
Gruß Pega
wenn ich den artikel richtig deute - wenn - stellt das für die VCG in der rechtsform der kapitalgesellschaft keine gefahr dar.
in dem artikel werden nur vc-fonds angesprochen, die in der rechtsform der personengesellschaft geführt werden und entweder vermögensverwaltend (= gewerbesteuerfrei) oder gewerblich sind. und den vermögensverwaltenden will man ans leder.
soffi
in dem artikel werden nur vc-fonds angesprochen, die in der rechtsform der personengesellschaft geführt werden und entweder vermögensverwaltend (= gewerbesteuerfrei) oder gewerblich sind. und den vermögensverwaltenden will man ans leder.
soffi
Die neuen Besteuerungspläne sind nicht das eigentliche Problem der VCs, sondern es ist die politische Unsicherheit in Deutschland.
Wenn man ein Geschäft betreibt, bei dem man 3-5 Jahre (halt bis zum Exit eben) im Voraus planen muß, dann geht das einfach nicht wenn die Rahmenbedingungen (und die Frage der Besteuerung ist ja nun nicht ganz unwichtig!) sich dauernd ändern. Selbst mit ungünstigen Steuerbedingungen wird man irgendwie fertig, wenn man sich nur darauf einrichten kann. Derzeit löst aber eine Reform die andere ab, die für eine VC notwendigen Rahmenbedingungen sehe ich nicht unbedingt.
Wenn man ein Geschäft betreibt, bei dem man 3-5 Jahre (halt bis zum Exit eben) im Voraus planen muß, dann geht das einfach nicht wenn die Rahmenbedingungen (und die Frage der Besteuerung ist ja nun nicht ganz unwichtig!) sich dauernd ändern. Selbst mit ungünstigen Steuerbedingungen wird man irgendwie fertig, wenn man sich nur darauf einrichten kann. Derzeit löst aber eine Reform die andere ab, die für eine VC notwendigen Rahmenbedingungen sehe ich nicht unbedingt.
@ RRichter
Eben das ist es, was mich stört.
Eben das ist es, was mich stört.
`Die Welt`: Bundesregierung stoppt Steuerpläne für Risikokapitalgeber
BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung hat ihre Steuerpläne für die Wagniskapitalbranche nach Informationen der Tageszeitung "Die Welt" (Samstagausgabe) gestoppt. Zum jetzigen Zeitpunkt werde nicht mehr darüber nachgedacht, die Venture-Capital- und Private-Equity-Fonds zu besteuern, will das Blatt aus Branchenkreisen erfahren haben.
Das Bundeskanzleramt habe diese Idee einiger Länderfinanzministerien und des Bundesfinanzministeriums niedergeschlagen. Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums bestätigte diese Informationen: "In der laufenden Legislaturperiode wird es keine Initiative zu diesem Thema mehr geben."
Bislang hatte sich nach Informationen der "Welt" der überwiegende Teil der Landesregierungen und das Bundesfinanzministerium für eine Änderung der Besteuerung von Risikokapitalgebern ausgesprochen. In einem Treffen am 30. Mai hätten die Steuerreferenten geplant, Venture-Capital-Fonds als gewerblich tätige Unternehmen einzustufen, wenn sie an einer einzelnen Firma mehr als 25 Prozent halten würden.
Damit wären die Veräußerungsgewinne eines Fonds aus dem Verkauf einer Beteiligung steuerpflichtig geworden. Gleichzeitig sollten die steuerfreien erfolgsabhängigen Gewinnbeteiligungen der Fondsmanager ("carried interest") wie normale Einkommen besteuert werden./hi/rw
21.09.2001, 18:13 Uhr
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BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung hat ihre Steuerpläne für die Wagniskapitalbranche nach Informationen der Tageszeitung "Die Welt" (Samstagausgabe) gestoppt. Zum jetzigen Zeitpunkt werde nicht mehr darüber nachgedacht, die Venture-Capital- und Private-Equity-Fonds zu besteuern, will das Blatt aus Branchenkreisen erfahren haben.
Das Bundeskanzleramt habe diese Idee einiger Länderfinanzministerien und des Bundesfinanzministeriums niedergeschlagen. Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums bestätigte diese Informationen: "In der laufenden Legislaturperiode wird es keine Initiative zu diesem Thema mehr geben."
Bislang hatte sich nach Informationen der "Welt" der überwiegende Teil der Landesregierungen und das Bundesfinanzministerium für eine Änderung der Besteuerung von Risikokapitalgebern ausgesprochen. In einem Treffen am 30. Mai hätten die Steuerreferenten geplant, Venture-Capital-Fonds als gewerblich tätige Unternehmen einzustufen, wenn sie an einer einzelnen Firma mehr als 25 Prozent halten würden.
Damit wären die Veräußerungsgewinne eines Fonds aus dem Verkauf einer Beteiligung steuerpflichtig geworden. Gleichzeitig sollten die steuerfreien erfolgsabhängigen Gewinnbeteiligungen der Fondsmanager ("carried interest") wie normale Einkommen besteuert werden./hi/rw
21.09.2001, 18:13 Uhr
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Ich hoffe ja, dass dies den VC´s ein wenig an zusätzlichen Unsicherheiten nimmt.
Auf positivere Zeiten
: Michael
Auf positivere Zeiten
: Michael
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