checkAd

    Wer kann mir helfen?(WICHTIG)!!!!!!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.11.01 22:22:28 von
    neuester Beitrag 19.11.01 15:58:25 von
    Beiträge: 21
    ID: 504.549
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.022
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 22:22:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!


      Ich habe mit einem Bekannten einen Darlehensvertrag abgeschlossen.

      Eckdaten: 5000 DM der Leihbetrag

      zurückgezahlt werden muß bis zum 31.12.01
      6000 DM. Also 1000 DM oder 20% Verzinsung.
      Und ab dem 1.01.02 wird es mtl. mit 5% verzinst
      bis zum 1.06.02!


      Nun meine Frage: Habe ich irgendeine Möglichkeit diesen Vertrag rückgängig zu machen?Bzw. wenigsten abzuschwächen?
      An wen kann ich mich wenden? Oder hab ich keine Chance da raus zu kommen. Das diese Vertragsbedingungen wahnsinn sind, ist mir leider klar, aber ich hatte damals keine andere Wahl!



      Danke und Gruß!
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 22:27:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      keine chance, das ist noch nicht sittenwidrig

      aber ich kann dir ja geld leihen um den kredit zurückzuzahlen, über die zinsen werden wir uns schon einig :D
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 22:28:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      evtl.die Möglichkeit des "Wuchers".Leider bin ich kein Jurist und kenn auch den Darlehnsvertrag nicht.Aber er ist relativ kurzfristig,da wäre meiner meinung nach was rückgängig zu machen .

      amerris
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 22:30:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      steini, du hast noch soviel geld übrig:eek:
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 22:33:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      zurückzahlen am 31.12.01 und dann weiter Zinsen zahlen bis 1.6.02?
      @fstein: Na, wenn das nicht sittenwidrig ist
      @Platowbroker: oder bist Du bei der Schilderung Deines Problems genau so geschickt wie bei der Festlegung der Darlehenskonditionen.
      Für welchen Zeitraum hast Du 20% bezahlt. per anno?
      Plumps
      Fallobst

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,3960EUR 0,00 %
      +600% mit dieser Biotech-Aktie?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 22:36:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Sieh mal hier in den Foren Kredite oder Recht/Steuern nach, wenn Du dort nicht fündig wirst, eröffne doch einen Thread in diesen Foren.

      Gruß Nitrilo
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 22:41:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      also der ehemalige nachbar von der tante meiner verschollenen freundin, kennt den kreditbearbeiter in ruhe, der aufgelösten filiale einer bankrotten, in gründung befindlichen kreditanstalt. dessen ehemaliger hausmeister meint er kennt jemanden, der wiederum kontakte zu einer seriösen person haben könnte. und genau die wollen dir die 5000 ablösen. du mußt nur die dann fälligen 10000 bis zum 13.4. ablösen und alles wird schön.
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 22:41:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      wenn es bis zum 31.12 zurückgezahlt werden muß,ist es ausgeglichen.Zinsen bis zum 01.06.nur dann, wenn es nicht ausgeglichen ist.
      Aber die Berechnungsweise (oder 20% und ab 01.01 5%) ...ist nicht nachvollziehbar

      amerris
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 22:42:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      20% auf die Gesamtsumme?
      Wann hast Du das Geld aufgenommen?
      Wenn z.B. erst am 1.10.01 entspräche das einem Jahreszins von 80%, das ist mit Sicherheit sittenwidrig.

      Auch ein monatlicher Zins von 5% ist sittenwidrig, der ist ja rd. 12mal so hoch wie bei einem Bankenlaufzeitkredit.

      Wohlgemerkt, den aufgenommenen Betrag und eine angemessene Verzinsung hast Du aber trotzdem zu leisten.
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 18:35:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Platowbroker
      Kann mich nur anschliessen: Äusserst seltsam!
      Wenn bis zum 31.12.2001 alles zurückgezahlt werden muss,
      fallen selbstverständlich ab 1.1.02 KEINE Zinsen mehr an.
      Selbst wenn, du nicht alles zurückgezahlt hast, sind 5% pro
      Monat sittenwidrig. Auch der Tipp von TylersSchatten ist
      wichtig. Für welchen Zeitraum gelten die 20%. Die musst
      du dann auf`s Jahr hochrechnen.

      Mein Tipp: Sprech deinen Bekannten nochmal auf die Sache
      an und versuch es mit ihm gütlich zu regeln.
      Nur wenn ich die Modalitäten sehe, wirst du da nicht
      viel Erfolg haben. Ansonsten rate ich dir zum Anwalt zu gehen!

      Lass uns mal wissen, was aus der Sache geworden ist.

      Gruss

      Bullrider
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 19:46:54
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Bullrider!

      geb mir mal deine E-Mail Adresse!Oder soll ich dir über Wo-Mail schreiben?



      Ps:Danke an die anderen, die mir geantwortet haben!
      Avatar
      schrieb am 16.11.01 14:28:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      Wenn jemand von der Bank kein Geld bekommt, hat das seinen Grund.
      Wenn sich dann andererseits jemand findet, der trotz schlechter Bonität bereit ist ein Darlehen zu geben, dann ist es auch fair, daß derjenige für sein Ausfallrisiko einen Expresszuschlag erhält.
      Argentinienanleihen haben auch einen für unsere Verhältnisse "Wucherzins".
      Diese Vereinbarung wurde doch von beiden Seiten akzeptiert.
      Wo ist also das Problem?
      Avatar
      schrieb am 16.11.01 19:02:41
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Platowbroker

      bullrider2000@x-mail.net

      @Wesdaq

      Schon mal ne Argentinienanleihe mit Nominalzins von
      5% p.m. = 60% p.a. gesehen (der Effektivzins liegt ja
      sogar nich etwas höher, wegen der mtl. Zahlung, habe ich
      der Einfachheit halber aber mal nicht berücksichtigt)?

      Der Grund für die derzeit so hohe Rendite der Argentinienanleihen liegt nicht am Zinssatz sondern am Kurs!
      Das kannst du also nicht vergleichen.

      Gruss
      Bullrider
      Avatar
      schrieb am 16.11.01 20:15:19
      Beitrag Nr. 14 ()
      @bullrider2000

      Weshalb ist denn der Kurs der Argentinienanleihen unten?

      Na?


      Es geht in meinem Posting darum ,daß man sich an getroffene Vereinbarungen halten sollte.
      Daß das Wucher ist war doch vorher klar. Dann gehe ich darauf eben nicht ein.
      Avatar
      schrieb am 16.11.01 21:39:10
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Wesdag
      Warum der Kurs der Argentinien-Anleihen unten ist, ist mir
      klar.
      Hier geht es aber ausschliesslich um den ZINSSATZ!
      Wenn Platowbroker einen Kredit von DM 5.000,-
      aufgenommen hätte und sein Bekannter, sagen wir mal DM 250
      Bearbeitungsgebühr genommen = DM 4.750,- Auszahlung.
      Dann für das Risiko einen Zinssatz von, naja zwischen 12 und
      15% p.a. --> Ich denke, dass das o.k. wäre.
      Wenn Platowbroker schon nicht zur Bank geht, wird das
      seine Gründe haben. Das sein Bekannter sich deshalb etwas
      absichern möchte ist mir auch klar. Und natürlich sollte man
      sich auch an Vereinbarungen halten. Nur wenn diese gegen
      geltenes Recht verstossen, muss Platowbroker dass nunmal nicht!
      Und nur dass ist hier der springende Punkt!
      Avatar
      schrieb am 17.11.01 22:20:59
      Beitrag Nr. 16 ()
      ich weiß nicht wie alt du bist ob du schon lesen und rechnen kannst tatsache ist wenn man was Unterschreibt und das noch in der Verwandschaft dann soll man sich drann halten. Alles ander ist egal oder hast nur den einen zu r auswahl gehabt ?

      Egal Vereinbarung ist Vereinbarung im nach hinein was rum zu drehen finde ich nicht korrekt noch mit mit irgendwelchen § nee

      oegeat
      Avatar
      schrieb am 18.11.01 11:44:19
      Beitrag Nr. 17 ()
      @oegeat!


      Bist ein kleiner Scherzkeks oder? *g*


      Ps:Hat mich gewundert, das es so lange gedauert hat, bis der ertse Zynismus sich breit macht!
      Avatar
      schrieb am 18.11.01 16:29:40
      Beitrag Nr. 18 ()
      @Platowbroker

      oegeat verkloppt Versicherungen. Was willst du von dem
      anderes erwarten. Der ist immer sauer, wenn sich einer
      nicht an das Unterschriebene hält.
      Avatar
      schrieb am 19.11.01 15:01:03
      Beitrag Nr. 19 ()
      Platow

      siehe #9, es wäre wichtig zu wissen, für welchen Zeitraum Du die 1.000 DM Zinsen zu zahlen hast. Die Sittenwidrigkeit hängt vom effektiven Jahreszins ab.

      Hast Du eine LV, die Du beleihen kannst, um erstmal aus dem Schlamassel herauszukommen und in Ruhe Deine Finanzen in Ordnung zu bringen?
      Avatar
      schrieb am 19.11.01 15:16:24
      Beitrag Nr. 20 ()
      @noch-n-zocker!

      Vertrag wurde am Juni 2001 unterschrieben! habe keine LV!
      Avatar
      schrieb am 19.11.01 15:58:25
      Beitrag Nr. 21 ()
      d.H wir reden hier über 40% Jahreszins im ersten halben Jahr und ca. 65% p.a. für die nächsten 5 Monate. Bin kein Jurist, aber damit sollte der Tatbestand des Wuchers (§138 BGB) erfüllt sein.

      Bevor ich zum Anwalt renne und damit weitere Kosten verursache, würde ich dem Bekannten einen Deal vorschlagen, z.B. Du zahlst ihm 5.500 DM zurück und das war`s. Dann hat er einen schönen (wahrscheinlich steuerfreien :D) Zins und Du bist aus dem Vertrag raus.

      Einerseits dürfte sein Zinsanspruch in voller Höhe nicht durchsetzbar sein, andererseits hat er Dir damals aus der Patsche geholfen. Ich hoffe, ihr einigt euch.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Wer kann mir helfen?(WICHTIG)!!!!!!!!