Wer kann mir helfen?(WICHTIG)!!!!!!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.11.01 22:22:28 von
neuester Beitrag 19.11.01 15:58:25 von
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ID: 504.549
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Hallo!
Ich habe mit einem Bekannten einen Darlehensvertrag abgeschlossen.
Eckdaten: 5000 DM der Leihbetrag
zurückgezahlt werden muß bis zum 31.12.01
6000 DM. Also 1000 DM oder 20% Verzinsung.
Und ab dem 1.01.02 wird es mtl. mit 5% verzinst
bis zum 1.06.02!
Nun meine Frage: Habe ich irgendeine Möglichkeit diesen Vertrag rückgängig zu machen?Bzw. wenigsten abzuschwächen?
An wen kann ich mich wenden? Oder hab ich keine Chance da raus zu kommen. Das diese Vertragsbedingungen wahnsinn sind, ist mir leider klar, aber ich hatte damals keine andere Wahl!
Danke und Gruß!
Ich habe mit einem Bekannten einen Darlehensvertrag abgeschlossen.
Eckdaten: 5000 DM der Leihbetrag
zurückgezahlt werden muß bis zum 31.12.01
6000 DM. Also 1000 DM oder 20% Verzinsung.
Und ab dem 1.01.02 wird es mtl. mit 5% verzinst
bis zum 1.06.02!
Nun meine Frage: Habe ich irgendeine Möglichkeit diesen Vertrag rückgängig zu machen?Bzw. wenigsten abzuschwächen?
An wen kann ich mich wenden? Oder hab ich keine Chance da raus zu kommen. Das diese Vertragsbedingungen wahnsinn sind, ist mir leider klar, aber ich hatte damals keine andere Wahl!
Danke und Gruß!
keine chance, das ist noch nicht sittenwidrig
aber ich kann dir ja geld leihen um den kredit zurückzuzahlen, über die zinsen werden wir uns schon einig
aber ich kann dir ja geld leihen um den kredit zurückzuzahlen, über die zinsen werden wir uns schon einig
evtl.die Möglichkeit des "Wuchers".Leider bin ich kein Jurist und kenn auch den Darlehnsvertrag nicht.Aber er ist relativ kurzfristig,da wäre meiner meinung nach was rückgängig zu machen .
amerris
amerris
steini, du hast noch soviel geld übrig
zurückzahlen am 31.12.01 und dann weiter Zinsen zahlen bis 1.6.02?
@fstein: Na, wenn das nicht sittenwidrig ist
@Platowbroker: oder bist Du bei der Schilderung Deines Problems genau so geschickt wie bei der Festlegung der Darlehenskonditionen.
Für welchen Zeitraum hast Du 20% bezahlt. per anno?
Plumps
Fallobst
@fstein: Na, wenn das nicht sittenwidrig ist
@Platowbroker: oder bist Du bei der Schilderung Deines Problems genau so geschickt wie bei der Festlegung der Darlehenskonditionen.
Für welchen Zeitraum hast Du 20% bezahlt. per anno?
Plumps
Fallobst
Sieh mal hier in den Foren Kredite oder Recht/Steuern nach, wenn Du dort nicht fündig wirst, eröffne doch einen Thread in diesen Foren.
Gruß Nitrilo
Gruß Nitrilo
also der ehemalige nachbar von der tante meiner verschollenen freundin, kennt den kreditbearbeiter in ruhe, der aufgelösten filiale einer bankrotten, in gründung befindlichen kreditanstalt. dessen ehemaliger hausmeister meint er kennt jemanden, der wiederum kontakte zu einer seriösen person haben könnte. und genau die wollen dir die 5000 ablösen. du mußt nur die dann fälligen 10000 bis zum 13.4. ablösen und alles wird schön.
wenn es bis zum 31.12 zurückgezahlt werden muß,ist es ausgeglichen.Zinsen bis zum 01.06.nur dann, wenn es nicht ausgeglichen ist.
Aber die Berechnungsweise (oder 20% und ab 01.01 5%) ...ist nicht nachvollziehbar
amerris
Aber die Berechnungsweise (oder 20% und ab 01.01 5%) ...ist nicht nachvollziehbar
amerris
20% auf die Gesamtsumme?
Wann hast Du das Geld aufgenommen?
Wenn z.B. erst am 1.10.01 entspräche das einem Jahreszins von 80%, das ist mit Sicherheit sittenwidrig.
Auch ein monatlicher Zins von 5% ist sittenwidrig, der ist ja rd. 12mal so hoch wie bei einem Bankenlaufzeitkredit.
Wohlgemerkt, den aufgenommenen Betrag und eine angemessene Verzinsung hast Du aber trotzdem zu leisten.
Wann hast Du das Geld aufgenommen?
Wenn z.B. erst am 1.10.01 entspräche das einem Jahreszins von 80%, das ist mit Sicherheit sittenwidrig.
Auch ein monatlicher Zins von 5% ist sittenwidrig, der ist ja rd. 12mal so hoch wie bei einem Bankenlaufzeitkredit.
Wohlgemerkt, den aufgenommenen Betrag und eine angemessene Verzinsung hast Du aber trotzdem zu leisten.
@Platowbroker
Kann mich nur anschliessen: Äusserst seltsam!
Wenn bis zum 31.12.2001 alles zurückgezahlt werden muss,
fallen selbstverständlich ab 1.1.02 KEINE Zinsen mehr an.
Selbst wenn, du nicht alles zurückgezahlt hast, sind 5% pro
Monat sittenwidrig. Auch der Tipp von TylersSchatten ist
wichtig. Für welchen Zeitraum gelten die 20%. Die musst
du dann auf`s Jahr hochrechnen.
Mein Tipp: Sprech deinen Bekannten nochmal auf die Sache
an und versuch es mit ihm gütlich zu regeln.
Nur wenn ich die Modalitäten sehe, wirst du da nicht
viel Erfolg haben. Ansonsten rate ich dir zum Anwalt zu gehen!
Lass uns mal wissen, was aus der Sache geworden ist.
Gruss
Bullrider
Kann mich nur anschliessen: Äusserst seltsam!
Wenn bis zum 31.12.2001 alles zurückgezahlt werden muss,
fallen selbstverständlich ab 1.1.02 KEINE Zinsen mehr an.
Selbst wenn, du nicht alles zurückgezahlt hast, sind 5% pro
Monat sittenwidrig. Auch der Tipp von TylersSchatten ist
wichtig. Für welchen Zeitraum gelten die 20%. Die musst
du dann auf`s Jahr hochrechnen.
Mein Tipp: Sprech deinen Bekannten nochmal auf die Sache
an und versuch es mit ihm gütlich zu regeln.
Nur wenn ich die Modalitäten sehe, wirst du da nicht
viel Erfolg haben. Ansonsten rate ich dir zum Anwalt zu gehen!
Lass uns mal wissen, was aus der Sache geworden ist.
Gruss
Bullrider
@Bullrider!
geb mir mal deine E-Mail Adresse!Oder soll ich dir über Wo-Mail schreiben?
Psanke an die anderen, die mir geantwortet haben!
geb mir mal deine E-Mail Adresse!Oder soll ich dir über Wo-Mail schreiben?
Psanke an die anderen, die mir geantwortet haben!
Wenn jemand von der Bank kein Geld bekommt, hat das seinen Grund.
Wenn sich dann andererseits jemand findet, der trotz schlechter Bonität bereit ist ein Darlehen zu geben, dann ist es auch fair, daß derjenige für sein Ausfallrisiko einen Expresszuschlag erhält.
Argentinienanleihen haben auch einen für unsere Verhältnisse "Wucherzins".
Diese Vereinbarung wurde doch von beiden Seiten akzeptiert.
Wo ist also das Problem?
Wenn sich dann andererseits jemand findet, der trotz schlechter Bonität bereit ist ein Darlehen zu geben, dann ist es auch fair, daß derjenige für sein Ausfallrisiko einen Expresszuschlag erhält.
Argentinienanleihen haben auch einen für unsere Verhältnisse "Wucherzins".
Diese Vereinbarung wurde doch von beiden Seiten akzeptiert.
Wo ist also das Problem?
@Platowbroker
bullrider2000@x-mail.net
@Wesdaq
Schon mal ne Argentinienanleihe mit Nominalzins von
5% p.m. = 60% p.a. gesehen (der Effektivzins liegt ja
sogar nich etwas höher, wegen der mtl. Zahlung, habe ich
der Einfachheit halber aber mal nicht berücksichtigt)?
Der Grund für die derzeit so hohe Rendite der Argentinienanleihen liegt nicht am Zinssatz sondern am Kurs!
Das kannst du also nicht vergleichen.
Gruss
Bullrider
bullrider2000@x-mail.net
@Wesdaq
Schon mal ne Argentinienanleihe mit Nominalzins von
5% p.m. = 60% p.a. gesehen (der Effektivzins liegt ja
sogar nich etwas höher, wegen der mtl. Zahlung, habe ich
der Einfachheit halber aber mal nicht berücksichtigt)?
Der Grund für die derzeit so hohe Rendite der Argentinienanleihen liegt nicht am Zinssatz sondern am Kurs!
Das kannst du also nicht vergleichen.
Gruss
Bullrider
@bullrider2000
Weshalb ist denn der Kurs der Argentinienanleihen unten?
Na?
Es geht in meinem Posting darum ,daß man sich an getroffene Vereinbarungen halten sollte.
Daß das Wucher ist war doch vorher klar. Dann gehe ich darauf eben nicht ein.
Weshalb ist denn der Kurs der Argentinienanleihen unten?
Na?
Es geht in meinem Posting darum ,daß man sich an getroffene Vereinbarungen halten sollte.
Daß das Wucher ist war doch vorher klar. Dann gehe ich darauf eben nicht ein.
@Wesdag
Warum der Kurs der Argentinien-Anleihen unten ist, ist mir
klar.
Hier geht es aber ausschliesslich um den ZINSSATZ!
Wenn Platowbroker einen Kredit von DM 5.000,-
aufgenommen hätte und sein Bekannter, sagen wir mal DM 250
Bearbeitungsgebühr genommen = DM 4.750,- Auszahlung.
Dann für das Risiko einen Zinssatz von, naja zwischen 12 und
15% p.a. --> Ich denke, dass das o.k. wäre.
Wenn Platowbroker schon nicht zur Bank geht, wird das
seine Gründe haben. Das sein Bekannter sich deshalb etwas
absichern möchte ist mir auch klar. Und natürlich sollte man
sich auch an Vereinbarungen halten. Nur wenn diese gegen
geltenes Recht verstossen, muss Platowbroker dass nunmal nicht!
Und nur dass ist hier der springende Punkt!
Warum der Kurs der Argentinien-Anleihen unten ist, ist mir
klar.
Hier geht es aber ausschliesslich um den ZINSSATZ!
Wenn Platowbroker einen Kredit von DM 5.000,-
aufgenommen hätte und sein Bekannter, sagen wir mal DM 250
Bearbeitungsgebühr genommen = DM 4.750,- Auszahlung.
Dann für das Risiko einen Zinssatz von, naja zwischen 12 und
15% p.a. --> Ich denke, dass das o.k. wäre.
Wenn Platowbroker schon nicht zur Bank geht, wird das
seine Gründe haben. Das sein Bekannter sich deshalb etwas
absichern möchte ist mir auch klar. Und natürlich sollte man
sich auch an Vereinbarungen halten. Nur wenn diese gegen
geltenes Recht verstossen, muss Platowbroker dass nunmal nicht!
Und nur dass ist hier der springende Punkt!
ich weiß nicht wie alt du bist ob du schon lesen und rechnen kannst tatsache ist wenn man was Unterschreibt und das noch in der Verwandschaft dann soll man sich drann halten. Alles ander ist egal oder hast nur den einen zu r auswahl gehabt ?
Egal Vereinbarung ist Vereinbarung im nach hinein was rum zu drehen finde ich nicht korrekt noch mit mit irgendwelchen § nee
oegeat
Egal Vereinbarung ist Vereinbarung im nach hinein was rum zu drehen finde ich nicht korrekt noch mit mit irgendwelchen § nee
oegeat
@oegeat!
Bist ein kleiner Scherzkeks oder? *g*
Ps:Hat mich gewundert, das es so lange gedauert hat, bis der ertse Zynismus sich breit macht!
Bist ein kleiner Scherzkeks oder? *g*
Ps:Hat mich gewundert, das es so lange gedauert hat, bis der ertse Zynismus sich breit macht!
@Platowbroker
oegeat verkloppt Versicherungen. Was willst du von dem
anderes erwarten. Der ist immer sauer, wenn sich einer
nicht an das Unterschriebene hält.
oegeat verkloppt Versicherungen. Was willst du von dem
anderes erwarten. Der ist immer sauer, wenn sich einer
nicht an das Unterschriebene hält.
Platow
siehe #9, es wäre wichtig zu wissen, für welchen Zeitraum Du die 1.000 DM Zinsen zu zahlen hast. Die Sittenwidrigkeit hängt vom effektiven Jahreszins ab.
Hast Du eine LV, die Du beleihen kannst, um erstmal aus dem Schlamassel herauszukommen und in Ruhe Deine Finanzen in Ordnung zu bringen?
siehe #9, es wäre wichtig zu wissen, für welchen Zeitraum Du die 1.000 DM Zinsen zu zahlen hast. Die Sittenwidrigkeit hängt vom effektiven Jahreszins ab.
Hast Du eine LV, die Du beleihen kannst, um erstmal aus dem Schlamassel herauszukommen und in Ruhe Deine Finanzen in Ordnung zu bringen?
@noch-n-zocker!
Vertrag wurde am Juni 2001 unterschrieben! habe keine LV!
Vertrag wurde am Juni 2001 unterschrieben! habe keine LV!
d.H wir reden hier über 40% Jahreszins im ersten halben Jahr und ca. 65% p.a. für die nächsten 5 Monate. Bin kein Jurist, aber damit sollte der Tatbestand des Wuchers (§138 BGB) erfüllt sein.
Bevor ich zum Anwalt renne und damit weitere Kosten verursache, würde ich dem Bekannten einen Deal vorschlagen, z.B. Du zahlst ihm 5.500 DM zurück und das war`s. Dann hat er einen schönen (wahrscheinlich steuerfreien ) Zins und Du bist aus dem Vertrag raus.
Einerseits dürfte sein Zinsanspruch in voller Höhe nicht durchsetzbar sein, andererseits hat er Dir damals aus der Patsche geholfen. Ich hoffe, ihr einigt euch.
Bevor ich zum Anwalt renne und damit weitere Kosten verursache, würde ich dem Bekannten einen Deal vorschlagen, z.B. Du zahlst ihm 5.500 DM zurück und das war`s. Dann hat er einen schönen (wahrscheinlich steuerfreien ) Zins und Du bist aus dem Vertrag raus.
Einerseits dürfte sein Zinsanspruch in voller Höhe nicht durchsetzbar sein, andererseits hat er Dir damals aus der Patsche geholfen. Ich hoffe, ihr einigt euch.
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