Wer kann mir sagen, ob eine E-Mail ein zulässiges Beweismittel ist? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.11.01 16:24:55 von
neuester Beitrag 15.11.01 17:08:44 von
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wer von euch kennt sich damit aus? Kann man vor Gericht privaten E-Mail Austausch als Beweismittel herannehmen?
Danke!
Danke!
Frag´mal bei Frau Salesch nach.
Wenn ein Faxprotokoll schon nicht als Beweis gilt, dann ist es Email vermutlich noch viel weniger.
eMail sind wohl dann als Beweismittel zugelassen, wenn der Provider des Empfängers das Abholen der eMail aus dem Postfach protokolliert hat.
Ich stand selbst schon vor dem Problem. Der damals betroffene Provider t-online macht das aber nicht.
Ich stand selbst schon vor dem Problem. Der damals betroffene Provider t-online macht das aber nicht.
Soweit ich weiss müssen solche Protokolle 3 Monate lang vom Provider abgespeichert werden und auf gerichtliches/staatsanaltschaftliches verlangen auch ausgeliefert werden.
Mfg MH
Mfg MH
T-Online hat mir damals geschrieben, daß sie das nicht machen würden, da das zu aufwendig wäre.
Somit gibt es wohl keine Pflicht, den eMail-Verkehr zu protokollieren!
Somit gibt es wohl keine Pflicht, den eMail-Verkehr zu protokollieren!
Geh am besten zu Google und gebe "email" und "beweismittel" als Suchbegriffe ein. Da hast du dutzende von vernünftigen Treffern!
@Platowbroker
Es ist definitiv kein Beweismittel. Wenn Du den Zugang bei Deinem Gegner beweisen willst, ist es so viel Wert wie ein gewöhnlicher Brief, nämlich nichts. Wenn natürlich Dein Gegner den Empfang bestätigt, dann ist der Beweis erbracht.
Der Beweis ist auch erbracht, wenn Dein Gegner als Zeuge den Zugang und Inhalt und den Zeitpunkt der Korrespondenz bestätigt.
Es ist definitiv kein Beweismittel. Wenn Du den Zugang bei Deinem Gegner beweisen willst, ist es so viel Wert wie ein gewöhnlicher Brief, nämlich nichts. Wenn natürlich Dein Gegner den Empfang bestätigt, dann ist der Beweis erbracht.
Der Beweis ist auch erbracht, wenn Dein Gegner als Zeuge den Zugang und Inhalt und den Zeitpunkt der Korrespondenz bestätigt.
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