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    Wer kann mir sagen, ob eine E-Mail ein zulässiges Beweismittel ist? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.11.01 16:24:55 von
    neuester Beitrag 15.11.01 17:08:44 von
    Beiträge: 8
    ID: 505.953
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      Avatar
      schrieb am 15.11.01 16:24:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      wer von euch kennt sich damit aus? Kann man vor Gericht privaten E-Mail Austausch als Beweismittel herannehmen?



      Danke!
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 16:26:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Frag´mal bei Frau Salesch nach.
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 16:30:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn ein Faxprotokoll schon nicht als Beweis gilt, dann ist es Email vermutlich noch viel weniger.
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 16:41:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      eMail sind wohl dann als Beweismittel zugelassen, wenn der Provider des Empfängers das Abholen der eMail aus dem Postfach protokolliert hat.
      Ich stand selbst schon vor dem Problem. Der damals betroffene Provider t-online macht das aber nicht.
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 16:44:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Soweit ich weiss müssen solche Protokolle 3 Monate lang vom Provider abgespeichert werden und auf gerichtliches/staatsanaltschaftliches verlangen auch ausgeliefert werden.

      Mfg MH

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      Avatar
      schrieb am 15.11.01 16:47:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      T-Online hat mir damals geschrieben, daß sie das nicht machen würden, da das zu aufwendig wäre.
      Somit gibt es wohl keine Pflicht, den eMail-Verkehr zu protokollieren!
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 16:55:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Geh am besten zu Google und gebe "email" und "beweismittel" als Suchbegriffe ein. Da hast du dutzende von vernünftigen Treffern!
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 17:08:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Platowbroker
      Es ist definitiv kein Beweismittel. Wenn Du den Zugang bei Deinem Gegner beweisen willst, ist es so viel Wert wie ein gewöhnlicher Brief, nämlich nichts. Wenn natürlich Dein Gegner den Empfang bestätigt, dann ist der Beweis erbracht.
      Der Beweis ist auch erbracht, wenn Dein Gegner als Zeuge den Zugang und Inhalt und den Zeitpunkt der Korrespondenz bestätigt.


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