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    Wie weit darf man mit einem Hausverbot gehen??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.11.01 20:09:12 von
    neuester Beitrag 16.11.01 02:06:33 von
    Beiträge: 8
    ID: 506.138
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      Avatar
      schrieb am 15.11.01 20:09:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bitte lest folgenden Auszug....

      Sehr geehrter XXX,

      hiermit erteile ich Ihnen Hausverbot.
      Anrufe, eMails, Besuche und sonstige Kontaktaufnahmen sind nicht
      erwünscht.
      Zuwiederhandlung werde ich gegen Sie gerichtlich vorgehen.
      Falls ein künftiger Verkehr notwendig sein sollte, z.B. vor Gericht,
      haben Sie mich mit "Sie" und "XXX" anzureden.
      Für geschäftliche Zwecke können Sie sich an meinen Rechtsanwalt XXX wenden.

      ------------------------------------------------------------

      Nun meine Frage: Fällt E-Mailkontakt überhaupt unter Hausverbot? Was kann ich gegen dieses Hausverbot machen? Bleibt mir wirklich nur der Austauch über den Anwalt? Wer zahlt diesen Kontakt mit dem Anwalt?


      Danke!
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 20:12:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Yepp, leider verloren.
      Kann voll und ganz so stehen bleiben das Verbot und muss respektiert werden.
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 20:15:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      @HolgNils!

      Danke für deine Antwort! Was kann mir im schlimmsten Fall passieren, bei nicht einhaltung? Wenn ich z.B. eine E-Mail schreibe? Hast du Adressen für mich im Internet, wo ich mich genau über die Rechtslage erkundigen kann?


      Danke!
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 20:19:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Versuch sie doch evtl. mit einer ganz verrückten Idee zu überraschen!

      Ich wünsch Dir viel Glück!

      DIE LIEBE WIRD SIEGEN!!!

      :)
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 21:05:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      hi Platowbroker,
      es gab vor einiger zeit mal anwälte die telefonisch beraten haben.das hat glaub ich für ´ne einfache beratung so um die 20 dm gekostet.das waren 0190iger nummern.
      telefonberatung war doch der renner.
      ansonsten verbraucherzentale anrufen.die wollen nur ne spende und beraten super.

      sally

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      Avatar
      schrieb am 15.11.01 21:36:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Platow
      Im Zweifelsfall bis zur einstweiligen Verfügung und der richterlichen Auflage sogar Mindestabstände zu der Person einzuhalten und Ordnungsentgelte in schwindelerregender Höhe - je nachdem wie Ernst es Dein Gegenüber meint. Wenn es wirklich so eine Art Beziehung ist, solltest Du etwas Zeit vergehen lassen und Dich wirklich zurückhalten, bis der Brei so abgekühlt ist, daß beide Seiten wieder vernünftig miteinander umgehen können. Momentan scheint die Gegenseite sehr entschlossen oder kurzschlüssig zu sein.
      ;-(
      Avatar
      schrieb am 16.11.01 01:55:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      @platow
      E-Mails fallen zwar nicht unter "Hausverbot", aber dafür unter
      "Kontaktaufnahmen sind nicht erwünscht". Das ist doch deutlich genug!
      Wie wär`s einfach mit "in Ruhe lassen" und "anderweitig umsehen" ??? :rolleyes:
      .
      Avatar
      schrieb am 16.11.01 02:06:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      HolgiNils ,bringt´s auf den Punkt,respektiere es,auch wenn´s schwer fällt,ansonsten wirst Du 2.Sieger sein.


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