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    BIONET - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.11.01 19:31:56 von
    neuester Beitrag 11.10.03 12:58:38 von
    Beiträge: 37
    ID: 507.131
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 17.11.01 19:31:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,
      ich habe heute post von der bionet bekommen. sie hält am 17.12.01 eine ausserordentliche hv ab. auf dieser soll u.a. der gegenstand des unternehmens geändert werden. neuer gegenstand sind dann" der erwerb und die verwaltung von beteiligungen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, in den bereichen biotechnologie,healthcare sowei artverwandter bereiche und die beteiligungs und unternehmensberatung jedweder art....

      ich frage mich warum das auf einmal so dringend ist ?? warum kann nicht bis zur nächsten hv gewartet werden. die haben doch wahrscheinlich eh kein geld mehr.

      wer kennt hier hinergründe.
      wer weiss wie die aktuelle keh gelaufen ist.


      gruß markus
      Avatar
      schrieb am 17.11.01 22:47:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hai Markus,

      ruf doch einfach mal bei der Gesellschaft an. Würd mich auch interessieren.

      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 17.11.01 23:53:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ Art Bechstein

      "Ursachenforschung" läuft ;-)

      Ciao
      chefbroker
      Avatar
      schrieb am 19.11.01 10:07:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich würde die Einladung zur a.o. HV mal als "unglücklich formuliert" bezeichnen. Beim Aktionär kommt lediglich an: Wir wollen mal schnell die Satzung optimieren und damit nicht bis zum nächsten Sommer warten.
      Auf den ersten Blick ein eher harmloser Akt. Nach den Erfahrungen, die viele VC-Aktionäre in letzter Zeit gemacht haben, treten bei mir allerdings mittlerweile unverzüglich kognitive Dissonanzen auf, wenn ich den Sinn einer Aktion (in diesem Fall o.a. HV)nicht verstehe.

      Jetzt heißt es erstmal zu erfassen, was sich durch die Satzungsänderungen, faktisch ändert. Falls sich da irgendwas ergeben sollte, was für den Streubesitz nachteilig werden könnte, sollten wir darüber nachdenken die Zustimmung zu verweigern. Schon klar. Wenn sich die Großaktionäre einig sind kann der Streubesitz faktisch nichts erreichen. Falls aber z.B. Punkt 1.2. der T.O. einen aktuell/konktreten Hintergrund haben sollte werden auch die Streubesitzstimmen nicht mehr zu vernachlässigen sein - immerhin werden 75% gebraucht.

      Die letze KE wurde anscheinend ausschließlich vom Streubesitz mit knapp 50%iger Quote gezeichnet.

      So long,
      Sarah
      Avatar
      schrieb am 21.11.01 11:36:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hab mir die Sache mal näher angesehen. Zusammenfasend lässt sich sagen. Es gibt mehr Fragen als Antworten. Auf den ersten Blick erscheint alles harmlos und unverfänglich. Man kann aber auch weniger schöne Dinge in die Einladung zu a.o. HV hineininterpretieren.

      These (rein subjektiv): Um ein paar "harmlose" Satzungsänderungen zu beschliessen kann man im Normalfall bis zur nächsten ord. HV warten. Wenn man die Zeit nicht hat, muß man eine a.o. HV abhalten. Also sollte zumindest ein kritischer Punkt in den Satzungsänderungen enthalten sein, der nicht auf die lange Bank geschoben werden kann/soll. Damit der nicht so auffällt garniere ich den mit ein paar weiteren harmlosen Punkten. So wird es für den Aussenstehen schwierig den "wahren" Hintergrund zu erfassen.

      zu den 4 Änderungen

      1.1 why not, seh ich eher unkritisch, dürfte auch nicht so aktuell sein da momentan eh kaum Cash für weitere nenneswerte Beteiligungen da sein sollte.

      1.2 why not, macht zwecks Vereinfachung Sinn, (kann man zwar mit bösem Willen eine Uneinigkeit der Großaktionäre hineininterpretieren, ist aber m.e. weniger wahrscheinlich)

      1.3 harmlos

      1.4 kann nur hoffen dass nicht ausgerechnet an dieser Stelle der Hase im Pfeffer liegt - wenn´s in den nächsten Tagen keine weiteren Info´s gibt werde ich vorsichtshalber gegen diesen Punkt stimmen.

      So long, S.

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      Avatar
      schrieb am 21.11.01 19:31:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Mal `ne ganz naive Frage von mir: Warum spekuliert ihr hier herum statt direkt bei Herrn Jovanowski anzurufen ? Wie Art Bechstein schon in seinem Bericht von der letzten HV schrieb: Das Management scheint kompetent zu sein und ist auch bei der Erteilung von Auskünften auf direkte Nachfrage kooperativ... Also einfach mal das Motto der Telekom beherzigen: "Ruf` doch mal an"
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 08:37:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      Sorry kleiner Prinz,

      weshalb sollte ich spekulieren ohne zuvor mit Mirko gesprochen zu haben? Ich fang erst dann an zu "spekulieren" wenn ich von dort keine befriedigende Antwort krieg. Auch die BioNet könnte diese Spekuliererrei vermeiden wenn sie Die Satzungsänderungen vernünftig begründet hätte. Ein blosses "wir wollen ein wenig optimieren und modernisieren" ist mir persönlich für eine a.o.HV zu wenig.

      Hast du vieleicht eine Erklärung für die "Zeitnot" bei der Satzungsänderung? Mich interessierts jedenfalls und von Mirko waren (logischerweise) nur Allgemeinplätze zu hören. Da bleibt nichts übrig als selbst ein paar Überlegungen anzustellen. Natürlich sind die immer subjektiv und es kann auch ganz anders sein. Aber das ist immer noch besser als nichts zu tun und abzuwarten.

      Mal ne ganz naive Frage von mir: Ist dir klar was es bedeutet wenn § 24 "Auflösung der Gesellschaft" aus gegebenem Anlass gestrichen werden soll. Ich vermute/hoffe zwar das dem nicht so ist, aber wenn´s doch so sein sollte stünde der nächste Rohrkrepierer im VC-Bereich vor der Tür.

      So long, S.
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 21:47:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      @sarah96: Meine Frage sollte kein "Angriff" auf Dich sein und beruht wohl darauf, daß ich Dein Posting #4 nicht genau genug gelesen habe - sonst wäre mir der Satz "Die letze KE wurde anscheinend ausschließlich vom Streubesitz mit knapp 50%iger Quote gezeichnet. " aufgefallen, aus dem ich schließen kann, daß Du bereits telefoniert hattest - Sorry.

      Jetzt `ne ernste Frage: Was bedeutet es Deiner Ansicht nach, wenn der §24 aus der Satzung gestrichen wird ?
      Avatar
      schrieb am 23.11.01 08:44:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hi kleiner Prinz,

      Bei einem normalen Geschäftsverlauf spielt der §24 keine grosse Rolle für die Firma. Ob es den gibt oder nicht gibt in in diesem Szenario nicht so wichtig. Wenn die BioNet auf der nächsten ord. HV die Satzungsänderungen so "nebenbei" (ist ja keine grosse Aktion) beschließen wollte, würde das ich das Ganze (auch den § 24) ziemlich unkritisch sehen.

      Die Gretchenfrage bleibt: Weshalb die "Zeitnot" für ein paar an sich harmlose Beschlüsse? Wenn im §24 die Ursache für die Zeitnot liegt, könnte man guten Gewissens einen weniger normalen Geschäftsverlauf unterstellen. Damit mich keiner falsch versteht. Das ist reine Spekulation und nur eine von vielen Erklärungen für die Zeitnot.

      Mirko hätte sich und uns einen Gefallen getan, wenn er ein paar erklärende Sätze zur a.o. HV geschrieben hätte.

      Grüße
      Sarah
      Avatar
      schrieb am 23.11.01 12:31:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      @kleiner Prinz

      Es ist durchaus ueblich bei einer Satzungsaenderung, neben dem neuen sowohl den alten Wortlaut als auch eine Begruendung fuer die Satzungsaenderung unterzubringen. Es ist weder ueblich noch praktikabel, sich die Begruendungen per Telefon beschaffen zu muessen.

      Ebenso wie es naheliegend ist, sich zu fragen, was das Ganze soll, ist es naheliegend fuer einen Vorstand, diese Frage zu erwarten und im Vorfeld zu beantworten. Als Konsequenz bleibt eigentlich nur viermal Nein.

      Tschoe, Istanbul.
      Avatar
      schrieb am 25.11.01 16:48:13
      Beitrag Nr. 11 ()
      @art,

      Du bist doch sonst immer ganz gut über die Bionet informiert.

      Kannst Du uns nicht die Hintergründe für diese ungewöhnliche Vorgehensweise sagen ?
      Avatar
      schrieb am 25.11.01 16:51:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      sorry, bin gerade mit anderen Dingen beschäftigt. Würde vorsorglich mit "nein" stimmen, wenn es nicht noch erläutert wird.

      Grüße

      Art
      Avatar
      schrieb am 06.12.01 18:43:30
      Beitrag Nr. 13 ()
      Offensichtlich sind im Zusammenhang mit der außerordentlichen Hauptversammlung der BioNet eine Reihe von Fragen offen geblieben, die zu den vorangegangenen Spekulationen geführt haben. Habe wohl das berechtigte Informationsbedürfnis einiger unserer Aktionäre unterschätzt. Sorry dafür. Möchte hiermit einige Infos nachliefern.

      Es wurde die Frage diskutiert, dass man, wenn nicht Dringlichkeit bestünde, mit den Satzungsänderungen hätte bis zur nächsten HV warten können. Dies ist korrekt.

      In der Tat besteht Dringlichkeit in TOP 1.1 der Tagesordnung (Ausweitung des Geschäftszwecks).
      Konkreter Anlass ist, dass die BioNet die Aussicht hat - wegen einer möglichen Landesgarantie - ein risikoloses Geschäft mit einem netten Umsatzpotential zu tätigen, welches jedoch außerhalb des bisherigen von der Satzung zugelassenen Branchenfokus liegt. Da dieses Geschäft noch nicht in trockenen Tüchern ist, haben wir es bisher noch nicht kommunizieren wollen. Ohne die Satzungsänderung könnten wir jedoch dieses Geschäft definitiv nicht wahrnehmen.

      Bei der Gelegenheit haben wir auch die anderen Satzungsänderungen beschlossen, die durchaus bis zur nächsten HV hätten warten können. Trotzdem möchte ich kurz auch auf die anderen TOPs eingehen:
      zu TOP 1.2:
      Die Regelung der Beschlußfassungen des Aufsichtsrats soll vereinfacht werden. Spekulationen über Unstimmigkeiten innerhalb des Aufsichtsrats treffen keinesfalls zu.
      zu TOP 1.3:
      Die Formulierung der Einberufung zu HVs soll vereinfacht werden. Formulierungen, die Regelungen des Aktiengesetzes beinhalten (die vorher unnötigerweise in der Satzung standen) sollen zwecks Vereinfachung gestrichen werden.
      zu TOP 1.4:
      Der § 24 besagt u.a., dass bei einer Veräußerung von über 75% der Vermögensgegenstände der Gesellschaft die BioNet aufgelöst werden muss. Diese Regelung mag Sinn bei Gesellschaften mit sehr vielen Beteiligungen machen. Bei der BioNet kann er jedoch in der jetzigen Phase mit einer begrenzten Anzahl von Beteiligungen dazu führen, dass ein Verkauf der größten Beteiligung die zwangsläufige Auflösung der BioNet zur Folge hätte. Dies kann ja wohl nicht im Interesse der Aktionäre sein.

      Ich hoffe, dass mit diesen Informationen die Gründe für die jetzt stattfindende außerordentliche HV sowie für die einzelnen Satzungsänderungen besser nachvollzogen werden können.

      Beste Grüße

      Mirko Jovanovski
      Mitglied des Vorstandes
      Avatar
      schrieb am 27.12.01 15:08:10
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo Herr Jovanovski !

      Was ist aus der Satzungsänderung geworden ? Ist sie beschlossen oder abgelehnt ?
      Avatar
      schrieb am 17.04.03 15:25:05
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ all

      die Biognosis hat eine Homepage - kam gar keine Nachricht von BioNet wie sonst immer - naja, ist ja bald wieder HV

      http://www.biognosis.info/

      Schöne Ostern

      Art
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 00:42:18
      Beitrag Nr. 16 ()
      seit monaten keine news... gibt es die überhaupt noch oder besser: was machen die beteiligungen. hat jemand infos. auch gerne über boardmail!
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 17:00:23
      Beitrag Nr. 17 ()
      # 16

      ruf doch mal an und berichte dann !

      Wäre super...

      Art
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 22:06:54
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ all

      tjy, das war`s dann wohl für unsere Kohle bei BioNet.

      Die Biognosis hat Anfang Mai 2003 Insolvenz beantragt, am Anfang Juni ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden und einen Tag später die Anzeige der Masseunzulänglichkeit beim zuständigen Amtsgericht eingegangen...will heißen - das war es mit dem 90%-Hauptasset der BioNet AG und unser fstets mitteilungsbedürftiger Herr Jovanovski läßt plötzlich nichts mehr von sich hören - das ist ganz arm von dem Typen - aber in solch einer Situation zeigen diese Herrschaften eben Ihr wahres Gesicht....

      Art
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 22:13:51
      Beitrag Nr. 19 ()
      hier ein Beitrag aus Dotcom-Tod

      "Biognosis: schafft den Inso vor der zweiten Finanzrunde
      FINAL von o_o am 23.06.2003 (259 mal gelesen)

      Da hatte man sich 1998 mit der Herstellung von Produkten im Bereich der Biotechnologie im Technologiezentrum zu Jülich als BIOGNOSIS GmbH gegründet. Eine "Start-up Bio-Tech-Firma " wie es auf der eigenen Webseite so schön heisst. Seit dem 1.6. ist Schluss mit lustig. Jetzt reagiert und testet der Insolvenzverwalter die Produkte persönlich.

      Was in Zukunft wohl aus dem vom BMBF beim DLR geförderten Projekt wird? Eigentlich sollte das Projekt noch bis 2004 laufen. Die Vergangenheit und das eine oder andere schöne Meeting in Cuba entschädigt bestimmt für den vorzeitigen Abbruch der Projektarbeit.

      Und was MERCK wohl dazu sagt, dass deren Lieferant seit dem 1.6. insolvent ist? Vielleicht nehmen Sie ja jetzt die Portokasse in die Hand und greifen sich die Patente besonders günstig aus der Konkursmasse?

      Mehr dazu gibt es vielleicht am 16.7. zu erfahren. Dann ist nämlich Berichtstag im Amtsgericht zu Aachen.

      http://www.ebundesanzeiger.de/research/banzservlet/event_sho… --> durchzappen Menu Insolvenzen...Amtsgericht AACHEN
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 09:50:46
      Beitrag Nr. 20 ()
      @all

      jetzt wird es darauf ankommen herauszufinden, ob der werte Herr Jovanovski bzw. die feinen Herren der Net Capital Partner die Patente, Lizenzen o.ä. aus der Insolvenzmasse der Biognosis zu günstigsten Konditionen erworben haben. Zutrauen würde ich denen das ohne weiteres - was auch dafür spricht ist der Umstand, dass Jovanovski die Insolvenz totgeschwiegen hat, was für mich ein Ding der Unmöglichkeit ist. Wollte man hier unliebsame Publicity vermeiden, um in Ruhe die Patentreche zu erwerben ? Ein gewinnbringender Verkauf wäre für Net Capital Partner bei den Kontakten bestimmt ein Leichtes und wir blöden Kleinaktionäre würden schön in die Röhre gucken, während die Düsseldorfer Jungs ihre 50.000 Euro Spielgeldeinsatz locker wieder reinbekommen werden. Ich versuche mal mit dem Insolvenzverwalter Kontakt aufzunehmen. Die Tage muß auch die HV-Einladung rauskommen - da sollte man den Punkt mal mit auf die Tagesordnung setzen lassen. Es ist schon unglaublich, wie unseriös die Net Capital Leute sich doch noch entpuppen. Ich war ja schon mißtrauisch geworden, als mir Jovanovski damals per E-Mail mitteilte, dass eine Beteiligung an der Elsbett AG von Investment Fokus her nicht infrage käme, um dann 1 Jahr später just an dieser Gesellschaft eine Beteiligung zu erwerben. Ich bin mittlerweile überzeugt davon, dass die Beteiligungsauswahl nicht rationalen Kriterien gefolgt ist, sondern nach dem Bekanntschaftsgrad der jeweiligen Firmenchefs ging. Der Mißerfolg der BioNet Beteiligungen legt das jedenfalls nahe.

      Art
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 10:16:07
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hi Art,

      dank Dir für die Infos.
      Dass die Insolvenz der mit Abstand wichtigsten Beteiligung, der Bionet noch nicht mal ne Kurzmitteilungen wert war, spricht in der Tat Bände.
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 13:41:36
      Beitrag Nr. 22 ()
      Danke art! Unglaublich noch nicht einmal ne Mitteilung rauszugeben...
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 19:17:49
      Beitrag Nr. 23 ()
      @ all

      ...letzten Freitag also..hat das Schreiben schon irgendwer bekommen ? und warum gerade letzten Freitag, wo der Insolvenzantrag bereits fast 3 Monate zurück liegt - da ist wohl einer ertappt worden und will sich jetzt nachträglich exkulpieren...traurig traurig

      Art

      -----

      MAIL VON BIONET

      "letzte Woche am Freitag ist ein Schreiben per Post mit der Information über die Isolvenz der Biognosis an alle Aktionäre versandt worden.

      Als nächster Schritt wird aus rechtlichen Gründen ein Kapitalschnitt durchgeführt werden müssen, der in der HV zu beschliessen ist.

      Dieses einschneidende Ereignis wird sicher nicht ohne Auswirkungen auf die weitere Strategie der BioNet bleiben.

      Ich habe Verständnis für Ihre Enttäuschung, diese ist bei mir ebenfalls sehr groß, zumal die Insolvenz durch eine
      nicht gehaltene notariell gegebene Investorenzusage bedingt wurde. Wir haben bis zum letzten tag um mögliche Alternativen gekämpft, das Ergebnis hat aber leider unsere Bemühungen nicht belohnt. Dies ist zwar noch nicht das Ende der BioNet aber sicher ein sehr großer Rückschritt.

      Ich hätte Ihnen lieber bessere Neuigkeiten mittgeteilt.

      Mit freundlichen Grüßen

      M. Jovanovski"
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 19:42:31
      Beitrag Nr. 24 ()
      @Art

      Habe auch noch kein Schreiben bekommen. Es stellt sich wirklich die Frage, warum gerade am letzten Freitag etwas per Post (wo sonst doch alles per Mail läuft !!) verschickt worden sein sollte. Denke auch, dass die nur ein billiger Versuch ist, den Eindruck zu erwecken, dass den Herren kein Fehler unterlaufen ist und sie doch alles erdenkliche getan haben, um dieses zu verhindern. Dieses Verhalten ist doch schon sehr verwunderlich. Für mich war damals der Eingang der Beteiligung an der Elsbett AG schon ein sehr merkwürdiger Vorgang, mit den ganzen finanziellen und persönlichen Verflechtungen. Das Vertrauen ist auf jeden Fall komplett weg.
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 14:32:26
      Beitrag Nr. 25 ()
      @ all

      Briefkam heute an, hätte also nach der Jovanovski-Version 5 tage gebraucht und das an alle Aktionäre.

      Für mich ist klar, dass der werte Herr Jovanovski Montag überrascht wurde und schnell ein paar Zeilen getippt hat.

      Nicht mal den Anstand, das zuzugeben, hatte er also - auch wenn es wenig am Totalverlust für uns geändert hätte.

      Ich hoffe nur, dass dieser Mann und seine Net Capital Partners keinen Cent Anlegergelder mehr in die Hände bekommen - dafür sollte jeder einzelne Aktionär hier mit Mund-zu-Mund-Propaganda sorgen.

      Die Fragen zu den Lizenzen ha mir Jovanovski auch noch nicht beantwortet, was die Theorie, dass diese vom Biognis-/BioNet/Net Capital Partner Umfeld günstigst erworben worden sind, bekräftigt - das wäre aus meinem Verständnis heraus ein Riesenschweinerei, die ich dem Haufen aber locker zutraue.

      Bald werden wir es wissen.

      Art
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 17:39:54
      Beitrag Nr. 26 ()
      Frage an die Spezialisten: Wenn die Insolvenz tatsächlich eingetreten ist, weil ein Investor trotz notarieller Verträge seine Finanzierungsverpflichtung nicht eingehalten hat, stellen sich mir die folgenden Fragen:
      1. Wieso ist sofort ein Kapitalschnitt notwendig
      2. Wieso wird dieser Investor nicht auf Schadenersatz verklagt - zumindest habe ich in dem Schreiben keinen entsprechenden Hinweis gefunden.
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 17:46:01
      Beitrag Nr. 27 ()
      @ kleiner Prinz

      das korrepondiert doch mit der Theorie, dass man aus dem Biognosis/BioNet Umfeld billigst an die Patente rankommen wollte - da würde ich auch nicht klagen :laugh:

      Art
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 21:48:40
      Beitrag Nr. 28 ()
      @ Art/@all

      sicher wäre es schön gewesen früher von der Biognosis-Insolvenz zu erfahren, hätte zwar nichts geändert aber schön wäre es trotzdem gewesen. Für mich hören sich die ganzen Postings aber ein wenig nach nachtreten an. Sicher ich habe mir auch mehr von meinem Investment in die Bionet versprochen und hatte hier wohl bei meiner Investmententscheidung kein glückliches Händchen. Aber wieso hagelt es in den letzten Postings nur so von Vermutungen und Unterstellungen, oder gibt es Beweise??

      bei der bionet kann man nicht sagen das sich hier die Vorstände und Aufsichtsräte die Taschen voll gemacht haben, wenn man sich die Infos der Aktionärsbriefe so durchliest und die meisten Beteiligungen standen bei der Kapitalerhöhung ebenfalls fest, sodass der geneigte Anleger nicht die Katze im Sack „gekauft“ hat.

      Das Einzige was dem Vorstand im Großen und Ganzen vorzuwerfen ist ist die strategische Fehlentscheidung soviel Geld in ein Investment gesteckt zu haben und natürlich die verspätete Info uber die Biognosis-Pleite ;-)

      Auf Herrn Jovanowski wartet in den nächsten Monate bestimmt einige Arbeit aber ich habe mein Investment in die Bionet zumindest noch nicht ganz abgeschrieben.

      Einen schönen Abend noch wünscht
      Abgesang

      PS: Nach Aussage des Post-MA meines Vertrauens dauert die Bearbeitung (von der Einlieferung bis zur Zustellung) eines Infobriefs (was beim Bionetbrief wohl der Fall war) in der Regel 3-5 Tage.
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 21:54:10
      Beitrag Nr. 29 ()
      Guten Abend Herr Jovanovski :laugh:

      man kann sich übrigens auch als Vorstand [IR] hier anmelden - wäre wohl besser gewesen, als ausgerechnet die ID "Abgesang" - peinlich peinlich...aber schreibt man Jovanowski nicht mit "v" :laugh: :laugh:


      Username: Abgesang
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      Avatar
      schrieb am 30.07.03 23:39:05
      Beitrag Nr. 30 ()
      Solche Postings von Mitarbeitern liebe ich ja...und bitte: ich will jetzt keine diskussion darüber. bisher habe ich eigentlich von dem laden echt was gehalten, weil die doch wirklich lange durchgehalten haben und mit biotech auch den richtigen riecher hatten. aber dieses ende ist bitter...
      Avatar
      schrieb am 09.08.03 09:48:11
      Beitrag Nr. 31 ()
      @art: Ist es Dir gelungen, Kontakt mit dem Insolvenzverwalter aufzunehmen (-> #20) ?

      Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Wenn die Insolvenz tatsächlich angemeldet werden musste, weil sich ein Investor trotz vertraglicher Bindung nicht an seine Zusagen gehalten hat, ist meiner Ansicht nach ein Vorstand "verpflichtet", Schadenersatzklage anzustreben. Richtig ????
      Avatar
      schrieb am 09.08.03 10:30:53
      Beitrag Nr. 32 ()
      @ dkp

      ich habs mir noch mal überlegt. Ich werde jetzt in Sachen BioNet nix mehr machen. Das bringt meistens nur Arbeit und nutzen tut es am Ende eh nix. Habe das in anderen Fällen schon erlebt. Die meisten Investierten sitzen nur da und hoffen drauf, dass irgendjemand "aktiv" wird. Ich mach das nicht mehr...die BioNEt Kohle ist eh weg !

      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 16:30:21
      Beitrag Nr. 33 ()
      ...es folgt die "offizielle" Formulierung für "Euer Geld ist weg !"

      Art

      -------------

      BioNet AG
      Düsseldorf
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
      am 29. September 2003, 10.00 Uhr
      im Gebäude des IHK-Forum Düsseldorf, Karlstraße 88 in 40210 Düsseldorf.

      Tagesordnung:
      1. Vorlage des Jahresabschlusses der BioNet AG für das Geschäftsjahr 2002, des Lageberichtes des Vorstands und des Berichtes des Aufsichtsrates.

      Die unter TOP 3 zum Beschluss anstehende vereinfachte Kapitalherabsetzung soll gem. § 234 AktG mit Rückwirkung für den Jahresabschluss 2002 erfolgen. Der vorgelegte Jahresabschluss enthält daher bereits die nach zu beschließender Kapitalherabsetzung geänderten Daten.



      2. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2002.

      Da der Beschluss über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach TOP 3 mit Rückwirkung für den Jahresabschluss 2002 erfolgen soll, hat gem. § 234 Abs. 2, Satz 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      „Der zum 31.12.2002 aufgestellte Jahresabschluss der BioNet AG für das Geschäftsjahr 2002, der eine Bilanzsumme von € 560.963,96 und einen Bilanzverlust von € 177.776,57 aufweist, wird festgestellt.“



      3. Beschlussfassung über eine vereinfachte Kapitalherabsetzung gem. §§ 229ff. AktG und entsprechende Satzungsänderung.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

      (a) „Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 2.110.000,-- (in Worten Euro Zwei Millionen einhundertundzehntausend), eingeteilt in 2.110.000 Stückaktien, wird im Verhältnis 5:1 um Euro 1.688.000,-- (in Worten Euro Eine Million sechshundertachtundachtzigtausend) auf Euro 422.000,-- (in Worten Euro vierhundertzweiundzwanzigtausend) herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229ff. AktG), um Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken.

      Die Kapitalherabsetzung erfolgt in der Weise, dass jeweils fünf auf den Namen lautende Stückaktien zu einer auf den Namen lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalherabsetzung festzulegen.“



      (b) In Anpassung an die Kapitalherabsetzung wird § 4 Abs. (1) der Satzung wie folgt neu gefasst:

      „Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 422.000,-- (in Worten Euro vierhundertzweiundzwanzigtausend) und ist eingeteilt in 422.000 Stückaktien.“





      Begründung zu 3.

      Die vorgeschlagene Kapitalherabsetzung dient dem Ausgleich des Bilanzverlustes, der insbesondere aus erforderlich gewordenen Abschreibungen von Beteiligungen der Gesellschaft resultierte. Der Bilanzverlust konnte durch die vorhergegangene vollständige Auflösung der Kapitalrücklagen nicht in vollem Umfang ausgeglichen werden.



      4. Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung.

      Infolge der zu TOP 3. vorgeschlagenen Kapitalherabsetzung soll auch das vorhandene genehmigte Kapital aufgehoben und vollständig neu gefasst werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

      (a) § 4 Abs. 2 der Satzung in der bisherigen Fassung wird vollständig aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

      㤠4
      Grundkapital

      (...)

      (2) Der Vorstand ist für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt Euro 211.000,-- (in Worten: Euro zweihundertundelftausend) durch Ausgabe von bis zu 211.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Hierbei steht den Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht zu.

      Der Vorstand ist jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrates zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre berechtigt, zu Zwecken des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen oder zum Ausgleich von Spitzenbeträgen. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der jeweiligen Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe und den Inhalt der Aktienrechte festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen.“





      (b) § 4 Abs. 4 der Satzung in der bisherigen Fassung wird ersatzlos gestrichen.



      Bericht zu TOP 4.

      Der Vorstand erstattet gemäß §§ 203 Abs. 1 Satz 1, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für den vorgeschlagenen Ausschluss des Bezugsrechts folgenden Bericht, der als Bestandteil dieser Einladung auch in der Hauptversammlung und vom Tage der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ausliegt und jedem Aktionär auf Verlangen übersandt wird:

      Unter Tagsordnungspunkt 4 der am 29. September 2003 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der BioNet AG schlagen der Vorstand und der Aufsichtsrat die Neufassung des genehmigten Kapitals durch Aufhebung des bestehenden und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals in Höhe von Euro 211.000,-- vor. Die Ermächtigung sieht die Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechtes zu Zwecken des Erwerbes von Unternehmen oder Beteiligungen und zum Ausgleich von Spitzenbeträgen vor.

      Der Ausschluss des Bezugsrechtes bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates. Der Vorstand soll ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen. Die erbetene Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soll die Gesellschaft in die Lage versetzen, auf sich am Markt ergebende Erfordernisse flexibel und kurzfristig reagieren zu können.

      Für den Vorstand kommen dabei konkret die folgenden Situationen in Betracht:

      (a) Im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter grundsätzlicher Wahrung des Bezugsrechts der Aktionäre, die der Aufnahme neuen Eigenkapitals dienen soll, werden Spitzenbeträge durch entsprechenden Ausschluss des Bezugsrechts vermieden. Dies wird ermöglicht durch die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch Herstellung runder Beträge unter Beibehaltung eines glatten Bezugsrechtsverhältnisses. Hierdurch wird die Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre erleichtert. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden bestmöglich an Dritte veräußert.

      (b) Schließlich kommt aus Sicht des Vorstands ein Bezugsrechtsausschluss bei Sachkapitalerhöhungen in Betracht. Die Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss soll den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates in geeigneten Fällen Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen ganz oder in Teilen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Hierdurch wird die Liquidität der Gesellschaft geschont. Da der Wert künftig zu erwerbender Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen und damit deren Erwerbspreis derzeit noch nicht bekannt ist, kann gegenwärtig auch kein Ausgabebetrag genannt werden. Die Bewertung der Aktien und der Wert des jeweils zu erwerbenden Unternehmens oder der Unternehmensbeteiligung werden nach anerkannten Bewertungsmaßstäben bestimmt werden.



      Der Vorstand wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung eines genehmigten Kapitals berichten.



      5. Weitere Satzungsänderungen.

      5.1. Beschluss über die Änderung der Firma (§ 1 Abs. (1) der Satzung).

      Angesichts der geplanten Neuorientierung der Gesellschaft soll die Firmierung der Satzung geändert werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

      (a) Die Firma der Gesellschaft wird in „NCP Group AG“ geändert.



      (b) § 1 Abs. (1) der Satzung in der bisherigen Fassung wird wie folgt neu gefasst:

      㤠1
      Firma, Sitz, Dauer

      (1) Die Gesellschaft führt den Namen NCP Group AG.“





      5.2 Beschluss über die Änderung des Unternehmensgegenstandes (§ 2 Abs. (1) der Satzung).

      In Umsetzung der geplanten Neuausrichtung der Gesellschaft soll der Gegenstand des Unternehmens geändert werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

      (a) Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft soll geändert werden. Gegenstand des Unternehmens soll nunmehr sein die Beteiligungs- und Unternehmensberatung sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen. Darüber hinaus auch Initiierung und Management von geschlossenen Fondsprodukten soweit die Gesellschaft hierfür notwendige gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sowie auch die Verwaltung eigenen Vermögens.



      (b) § 2 Abs. (1) der Satzung in der bisherigen Fassung wird wie folgt neu gefasst:

      㤠2
      Gegenstand

      (1) Gegenstand des Unternehmens ist Beteiligungs- und Unternehmensberatung sowie Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen; darüber hinaus auch Initiierung und Management von geschlossenen Fondsprodukten soweit die Gesellschaft hierfür notwendige gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sowie Verwaltung eigenen Vermögens.“





      5.3 Sonstige Änderungen der Satzung zur Anpassung an das Transparenz- und Publizitätsgesetz

      (a) Änderung von § 16 (Einberufung)

      Die Satzung soll an § 118 Abs. 3 AktG, geändert durch Art. 1 Nr. 11b des Transparenz- und Publizitätsgesetzes, angepasst werden, damit die Möglichkeiten des Einsatzes neuer Medien berücksichtigt werden können.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

      § 16 der Satzung in der bisherigen Fassung wird durch Einfügung eines neuen Abs. (2) wie folgt geändert:

      „(2) Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Hauptversammlung ganz oder teilweise in Ton und Bild zu übertragen. Der Vorsitzende bestimmt, ob, wie und was übertragen wird. Eine entsprechende Ankündigung erfolgt in der Einladung.“



      Der bisherige alleinige Absatz des § 16 erhält aufgrund der Einfügung eine Nummerierung als Abs. (1).

      Die Überschrift zu § 16 wird geändert und wie folgt neu gefasst:

      „Einberufung, Übertragung“.





      (b) Änderung von § 23 (Bekanntmachungen)

      Die Satzung soll an § 25 Satz 1 AktG, geändert durch Art. 1 Nr. 1 Transparenz- und Publizitätsgesetz, angepasst werden, der nunmehr den elektronischen Bundesanzeiger vorsieht.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      § 23 der Satzung in der bisherigen Fassung wird wie folgt neu gefasst:

      㤠23
      Bekanntmachungen

      Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist, im elektronischen Bundesanzeiger.“





      6. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2002.

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2002 Entlastung zu erteilen.



      7. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2002.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2002 Entlastung zu erteilen.



      8. Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes.

      Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Karsten Werner legt sein Amt als Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zur Beendigung dieser Hauptversammlung nieder.

      Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, für die restliche Amtszeit, die bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung dauert, die für das am 31.12.2003 endende Geschäftsjahr beschließt, als Nachfolger des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglied folgende Person zu wählen:

      Herrn Oliver Linde, Unternehmensberater, London.



      Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach § 9 der Satzung sowie §§ 91 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG. Der Aufsichtsrat setzt sich nur aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht gebunden.


      Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrecht:

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Personen berechtigt, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung Aktionäre sind. Umschreibungen im Aktienregister finden innerhalb der letzten 8 Tage vor der Hauptversammlung nicht statt.

      Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht auch durch einen schriftlich Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmacht kann gem. § 17 Abs. 2 der Satzung schriftlich, per Telefax oder Computerfax erteilt werden. Alternativ können Sie auch zur Wahrnehmung Ihrer Stimmrechte einem von der Gesellschaft gestellten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht mit einer Stimmrechtsweisung geben. Als Stimmrechtsvertreter stellen sich Herr Rechtsanwalt Matthias Gehrke und Herr Rechtsanwalt Christoph Schiemann zur Verfügung.

      Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Vollmachten und Weisungen müssen schriftlich erteilt werden. Die notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten unsere Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte postalisch. Wir bitten, die ausgefüllten Vollmachts- und Weisungsvordrucke im Original bis spätestens Freitag, den 26. September 2003 (Eingangsdatum) an die Gesellschaft zurückzusenden.

      Sofern Sie Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie, diese an die BioNet AG, Kaistraße 14, D-40221 Düsseldorf, Telefax 0211-6009550 oder per E-mail an info@bionet-ag.de zu übermitteln. Das ist auch die Adresse, an die Anträge von Aktionären i. S. d. § 126 AktG (Gegenanträge) übersandt werden müssen; anderweitig adressierte Gegenanträge können nicht berücksichtigt werden.

      Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internet-Adresse www.bionet-ag.de veröffentlicht. Alle bis zum 16. September 2003 bis 24:00 Uhr bei uns eingehenden Anträge zu den Punkten der vorstehenden Tagesordnung werden berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 16. September 2003 ebenfalls unter der vorgenannten Internet-Adresse veröffentlicht.




      Düsseldorf, den 21.08.2003
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 10:24:27
      Beitrag Nr. 34 ()
      @ Art

      Woher ist denn die Einladung ? Hast Du sie per Post bekommen oder aus dem Bundesanzeiger ?

      Ich habe nämlich noch nichts derartiges :confused:
      Avatar
      schrieb am 14.09.03 13:40:34
      Beitrag Nr. 35 ()
      ...wird hier der nächste Abwurf vorbereitet ???



      Elsbett AG
      Thalmässing
      AG Nürnberg, HRB 17 521
      Bekanntmachung über den Wechsel von
      Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 106 AktG
      Das bisherige Mitglied des Aufsichtsrates, Herr Mirko Jovanovski, ist mit Ablauf des 22. 08. 2003 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden und an seine Stelle ist ab dem 23. 08. 2003

      Dipl.-Ing. Horst G. Lange, M.B.A., Fürth,


      als Mitglied des Aufsichtsrates getreten.




      Thalmässing, im August 2003

      Elsbett AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 07.10.03 15:19:38
      Beitrag Nr. 36 ()
      Gibt es keine Informationen zur HV vom 29.09. ?

      Niemand dort gewesen ???
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 12:58:38
      Beitrag Nr. 37 ()
      was soll man denn noch auf einer BioNet HV. Wir sind da leider den falschen Herren aufgesessen. Das BioNet Investment ist vollabgeschrieben. Es kann nur noch darum gehen, in einschlägigen Medien vor den Herren der Net Capital AG und ähnlichen Unternehmungen zu warnen.


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