Loesch Umweltschutz AG - Kurschance durch Kapitalherabsetzung am 04.Dezember? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.11.01 16:43:20 von
neuester Beitrag 22.11.01 21:59:23 von
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Ich habe heute –verspätet- die Einladung zur ausserordentlichen Hauptversammlung der Loesch Umweltschutz AG erhalten, in der u.a. eine Kapitalherabsetzung und eine Umfirmierung der Gesellschaft in A.I.S. AG beschlossen werden soll.
Ich habe mal in meinen Büchern geschaut, was da zur Kapitalherabsetzung steht:
„Hat eine Aktiengesellschaft infolge Misswirtschaft, schlechter Konjunktur etc. eine Unterbilanz aufzuweisen, so ist eine Dividendenzahlung so lange ausgeschlossen, bis der Verlustposten ausgeglichen und wieder ein Überschuss der Aktiva über die Passiva in der Bilanz ausgewiesen ist. Da dies oft viele Jahre dauern und zudem bei entsprechend hohem Verlust der Vorstand zur Einleitung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gezwungen sein könnte, gestattet das Aktiengesetz eine Kapitalherabsetzung.
Es handelt sich hierbei nur um eine buchtechnische Operation, indem auf der Passivseite das Grundkapital, auf der Aktivseite der Verlust zahlenmässig vermindert wird.
Das Grundkapital kann nach entsprechendem Hauptversammlungsbeschluss herabgesetzt werden, entweder durch Herabsetzung des Nennbetrages bei Nennbetragsaktien oder –soweit der auf die einzelne Aktie entfallende Betrag des Grundkapitals den Mindestbetrag von 1,0€ unterschreiten würde- durch Zusammenlegung der Aktien.
Der Hauptversammlungsbeschluss muss die Art der Herabsetzung angeben. Die Aktien sind zur Abstempelung und/oder zum Umtausch gegen neue, dem Herabsetzungsbeschluss gemäß abgeänderte Aktien, einzureichen. Die Depotbanken übernehmen diese Aufgaben und benachrichtigen hierfür ihre Kunden.
Die Herabsetzung des Grundkapitals allein vermag eine Sanierung im eigentlichen Sinne nicht zu bewirken. Sie bringt nur eine Bereinigung der Bilanz., nicht aber der wegen der eingetretenen Verluste vor allem erforderlichen Auffüllung des Umlaufvermögens.
Von der ziffernmäßigen Herabsetzung (zur Beseitigung einer Unterbilanz) ist die effektive Herabsetzung (Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals) zu unterscheiden. Sie erfolgt auf Hauptversammlungsbeschluss, wenn die Gesellschaft das bisherige Grundkapital nicht mehr nutzbringend verwenden kann.“
(aus: Obst/Hinter: Geld-, Bank- und Börsenwesen).
Ich frage mich, ob dieser Beschluss eine Chance ist, dass die Aktie wieder steigt, nachdem sie mittlerweile bei rund 0,90€ steht, also weit unter Nennwert von 2,56€ (alt) bzw. auch von 1,28€ (neu). Was passiert bei der Kapitalherabsetzung des Grundkapitals um 50% mit dem Kurs der Aktie? Wie wird er reagieren? Wird er unverändert bleiben, da der Anteil eines jeden Aktionärs (in % vom Grundkapital) am Unternehmen gleich bleibt, (die Anzahl der Aktien nicht verringert wird)?
Liegt hier unabhängig von Rechenspielen tatsächlich eine große Chance, weil durch die Kapitalherabsetzung die „Ausschüttungsfähigkeit“ der Gesellschaft wiederhergestellt wird, die sonst mehrere Jahre in Anspruch nehmen würde? Jedenfalls steigt nach aller Erfahrung die Wahrscheinlichkeit einer Kurserhöhung mit der Ankündigung einer Dividendenausschüttung erheblich.
Ist also tatsächlich wieder eine Dividende geplant, wie hier im Board schon vermutet wurde, weil die Loesch/A.I.S. AG im letzten Geschäftsjahr wieder Gewinne erwirtschaftet hat? In diesem Fall wären die neuen Gesellschafter, die 75% des Grundkapitals halten, an der Ausschüttung interessiert, da sie sonst nicht an die Gewinne der Gesellschaft herankommen? Da kann ich mir nur vorstellen, dass die neuen Gesellschafter einen Teil ihres „Return-on-Investment“ aus den Dividendenzahlungen bestreiten wollen.
Frage an die Board-Teilnehmer: Hat schon jemand einen ähnlichen Fall erlebt oder hat sonst jemand Erfahrung mit dem Thema? Ist unter den Loesch-Aktionären hier im Board jemand, der auf die Hauptversammlung gehen wird und der den Hintergrund der Kapitalherabsetzung erfragen kann?
Ich habe mal in meinen Büchern geschaut, was da zur Kapitalherabsetzung steht:
„Hat eine Aktiengesellschaft infolge Misswirtschaft, schlechter Konjunktur etc. eine Unterbilanz aufzuweisen, so ist eine Dividendenzahlung so lange ausgeschlossen, bis der Verlustposten ausgeglichen und wieder ein Überschuss der Aktiva über die Passiva in der Bilanz ausgewiesen ist. Da dies oft viele Jahre dauern und zudem bei entsprechend hohem Verlust der Vorstand zur Einleitung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gezwungen sein könnte, gestattet das Aktiengesetz eine Kapitalherabsetzung.
Es handelt sich hierbei nur um eine buchtechnische Operation, indem auf der Passivseite das Grundkapital, auf der Aktivseite der Verlust zahlenmässig vermindert wird.
Das Grundkapital kann nach entsprechendem Hauptversammlungsbeschluss herabgesetzt werden, entweder durch Herabsetzung des Nennbetrages bei Nennbetragsaktien oder –soweit der auf die einzelne Aktie entfallende Betrag des Grundkapitals den Mindestbetrag von 1,0€ unterschreiten würde- durch Zusammenlegung der Aktien.
Der Hauptversammlungsbeschluss muss die Art der Herabsetzung angeben. Die Aktien sind zur Abstempelung und/oder zum Umtausch gegen neue, dem Herabsetzungsbeschluss gemäß abgeänderte Aktien, einzureichen. Die Depotbanken übernehmen diese Aufgaben und benachrichtigen hierfür ihre Kunden.
Die Herabsetzung des Grundkapitals allein vermag eine Sanierung im eigentlichen Sinne nicht zu bewirken. Sie bringt nur eine Bereinigung der Bilanz., nicht aber der wegen der eingetretenen Verluste vor allem erforderlichen Auffüllung des Umlaufvermögens.
Von der ziffernmäßigen Herabsetzung (zur Beseitigung einer Unterbilanz) ist die effektive Herabsetzung (Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals) zu unterscheiden. Sie erfolgt auf Hauptversammlungsbeschluss, wenn die Gesellschaft das bisherige Grundkapital nicht mehr nutzbringend verwenden kann.“
(aus: Obst/Hinter: Geld-, Bank- und Börsenwesen).
Ich frage mich, ob dieser Beschluss eine Chance ist, dass die Aktie wieder steigt, nachdem sie mittlerweile bei rund 0,90€ steht, also weit unter Nennwert von 2,56€ (alt) bzw. auch von 1,28€ (neu). Was passiert bei der Kapitalherabsetzung des Grundkapitals um 50% mit dem Kurs der Aktie? Wie wird er reagieren? Wird er unverändert bleiben, da der Anteil eines jeden Aktionärs (in % vom Grundkapital) am Unternehmen gleich bleibt, (die Anzahl der Aktien nicht verringert wird)?
Liegt hier unabhängig von Rechenspielen tatsächlich eine große Chance, weil durch die Kapitalherabsetzung die „Ausschüttungsfähigkeit“ der Gesellschaft wiederhergestellt wird, die sonst mehrere Jahre in Anspruch nehmen würde? Jedenfalls steigt nach aller Erfahrung die Wahrscheinlichkeit einer Kurserhöhung mit der Ankündigung einer Dividendenausschüttung erheblich.
Ist also tatsächlich wieder eine Dividende geplant, wie hier im Board schon vermutet wurde, weil die Loesch/A.I.S. AG im letzten Geschäftsjahr wieder Gewinne erwirtschaftet hat? In diesem Fall wären die neuen Gesellschafter, die 75% des Grundkapitals halten, an der Ausschüttung interessiert, da sie sonst nicht an die Gewinne der Gesellschaft herankommen? Da kann ich mir nur vorstellen, dass die neuen Gesellschafter einen Teil ihres „Return-on-Investment“ aus den Dividendenzahlungen bestreiten wollen.
Frage an die Board-Teilnehmer: Hat schon jemand einen ähnlichen Fall erlebt oder hat sonst jemand Erfahrung mit dem Thema? Ist unter den Loesch-Aktionären hier im Board jemand, der auf die Hauptversammlung gehen wird und der den Hintergrund der Kapitalherabsetzung erfragen kann?
Die Auswirkungen der Kap.Herab sind relativ simpel. Aus zwei Zehnmarkscheinen wird sinngemäß ein Zwanziger. Genau das Gegenteil eines Splits.
Den Sinn der Aktion begreif ich allerdings nicht so ganz. Die Bilanz wird zwar optisch etwas schöner, real ändert sich aber nichts. Die Aktion wird damit begründet wieder ausschüttungsfähig werden zu wollen, das kostet aber m.e. Verlustvorträge und damit letztendlich Steuern. Wenn´s so ist, also unterm Strich ein Verlustgeschäft für die Aktionäre.
Gretchenfrage: Kostet der Kap.Schnitt letztendlich Steuern - dann ist der Sinn für mich nicht zu begreifen. Oder kostet er vielleicht doch keine und es wird lediglich die Ausschüttungsfähigkeit wiederhergestellt. Unter diesen Umständen würd ich ernsthaft über Käufe nachdenken.
Vielleicht liest ja ein Bilanz-/Steuerexperte den Thread und kann darauf ne Antwort geben.
So long, S.
Den Sinn der Aktion begreif ich allerdings nicht so ganz. Die Bilanz wird zwar optisch etwas schöner, real ändert sich aber nichts. Die Aktion wird damit begründet wieder ausschüttungsfähig werden zu wollen, das kostet aber m.e. Verlustvorträge und damit letztendlich Steuern. Wenn´s so ist, also unterm Strich ein Verlustgeschäft für die Aktionäre.
Gretchenfrage: Kostet der Kap.Schnitt letztendlich Steuern - dann ist der Sinn für mich nicht zu begreifen. Oder kostet er vielleicht doch keine und es wird lediglich die Ausschüttungsfähigkeit wiederhergestellt. Unter diesen Umständen würd ich ernsthaft über Käufe nachdenken.
Vielleicht liest ja ein Bilanz-/Steuerexperte den Thread und kann darauf ne Antwort geben.
So long, S.
@sarah96
bon, keine steuerexperten hier - aber ich teile Deine meinung. eigentlich schwärmt man ja immer von den steuersparenden verlustvorträgen, allerdings in erster linie wenn ein unternehmen mit verlustvorträgen übernommen werden soll, da man diese mit gewinnen aus anderen betriebsteilen verrechnen kann.
im falle von loesch fehlanzeige. nun, bleibt als lösung, dass das management/die neuen besitzer von loesch sich möglichst schnell an einer dividende erfreuen wollen.
schönen gruss
bon, keine steuerexperten hier - aber ich teile Deine meinung. eigentlich schwärmt man ja immer von den steuersparenden verlustvorträgen, allerdings in erster linie wenn ein unternehmen mit verlustvorträgen übernommen werden soll, da man diese mit gewinnen aus anderen betriebsteilen verrechnen kann.
im falle von loesch fehlanzeige. nun, bleibt als lösung, dass das management/die neuen besitzer von loesch sich möglichst schnell an einer dividende erfreuen wollen.
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