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    BGH schützt 0190-Abzocker - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.11.01 09:52:23 von
    neuester Beitrag 24.11.01 12:12:57 von
    Beiträge: 4
    ID: 511.299
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      schrieb am 24.11.01 09:52:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kunden müssen Telefonsex-Rechnung zahlen
      23.11.01

      Telefonsex-Kunden müssen ihre Rechnung für die teuren Gespräche über Sondernummern mit der Vorwahl 0190 in jedem Fall bezahlen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, können sie sich nicht darauf berufen, Telefonsex sei sittenwidrig. Denn das Telefonnetz selbst und der Vertrag mit dem Betreiber sei "wertneutral", heisst es in der Begründung. Damit bestätigte der BGH die Forderung eines Mobilfunkbetreibers von über 20.000 Mark.

      Die Kundin hatte die Zahlung mit dem Hinweis verweigert, ihr Vater habe die hohen Rechnungsbeträge verursacht, weil er über teure 0190-Sondernummern Telefonsex betrieben habe. Nach bisheriger BGH-Rechtsprechung seien Telefonsex-Verträge aber sittenwidrig und daher nichtig.

      Die obersten Zivilrichter folgten dieser Argumentation nicht. Das Vertragsverhältnis der Kundin bestehe auch bei 0190-er Nummern gegenüber dem Netzbetreiber. Diesem schulde sie das Geld für die Telefonverbindungen. "Der Netzbetreiber hat keinen Einfluss darauf, welche Teilnehmer zu welchen Zwecken in telefonischen Kontakt treten", betonten die Karlsruher Richter. "Der Inhalt der geführten Gespräche ist für ihn nicht kontrollierbar und geht ihn nichts an." Das Verhältnis zwischen Kunde und Netzbetreiber ändere sich auch nicht dadurch, dass in der Telefongebühr die Vergütung für den Telefonsex-Anbieter enthalten ist.

      Grundsätzlich können in sittenwidrigen Verträgen vereinbarte Zahlungen nicht eingeklagt werden. Angesichts seiner Argumentation konnte es der BGH aber offen lassen, ob er überhaupt an seiner Rechtsprechung von 1998 festhalten will, wonach Telefonsex sittenwidrig ist. Hier ergebe sich in jedem Fall eine "völlig neue" Situation, wenn das geplante Prostituiertengesetz in Kraft trete, das unter anderem Prostituierten ermöglichen soll, die Honorare ihrer Freier auch gerichtlich einzufordern.

      Quelle: http://www.onlinekosten.de/news/artikel.php3?id=7600

      Weitere Nachrichtenseiten: http://www.germany-pool.com/
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      schrieb am 24.11.01 10:45:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      natürlich muss man bezahlen, wenn man eine 0190er wählt!

      wäre ja noch schöner!

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.11.01 10:54:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mit 0190 wird viel betrogen (z.B. Internet-Dialer-Programme) und zudem sind die erhobenen Gebühren im Vergleich zur erbrachten "Leistung" (ein bißchen Stöhnen, ggf. vom Band) unverhältnismäßig.

      Zum Glück gibt`s aber eine einfache Abhilfe: Sperrung der Vorwahl 0190 für einmalig 15.- DM bei der Telekom: 0800 330 1000
      Avatar
      schrieb am 24.11.01 12:12:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Der BGH betätigt sich als Zeitgeistagentur, mehr ist da nicht dran....Wer 1998 als oberstes Gericht eine Grundsatzentscheidung fällt und sie 2001 wieder kippt, reagiert auf eine politische Veränderung....Der Eiertanz in Bezug auf Mobilfunkanbieter ist ersichtlich ein Witz....die 0190 Nummern werden Blockweise vergeben, jeder weiss dann worum es geht....Die BGH-Richter haben eben gemacht, was Frau Roth wollte....Die Dekadenz ist allerdings ohnedies so verbreitet, da konnte man diesen Mist an sich auch noch zulassen....


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