checkAd

    Kommissionsgeschäfte, Schadensersatzforderungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.11.01 03:17:13 von
    neuester Beitrag 04.12.01 02:58:39 von
    Beiträge: 9
    ID: 513.186
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 257
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 28.11.01 03:17:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kommissionsgeschäfte, Schadensersatzforderungen

      Meine Bank hat als Kommissionärin einen Verkaufsauftrag über Optionsscheine von mir vor 5 Monaten entgegengenommen und an die Börse weitergeleitet.

      Ich habe berechtigten Grund zu der Annahme, dass es durch ein Verschulden der Börse nicht zu einer Ausführung meines Verkaufsauftrags kam und habe meine Bank diesbezüglich informiert (s. u.).

      Die Optionsscheine werden von mir immer noch gehalten, wobei sich ein hoher Wertverlust im Vergleich zum vor 5 Monaten gültigen Kurs eingestellt hat.

      Wenn ich die Optionsscheine zum aktuellen Kurs verkaufe, realisiere ich im Vergleich zum vor 5 Monaten gültigen Verkaufskurs einen beträchtlichen Verlust.


      Über die Nicht-Ausführung (Orderstreichung) meiner Verkaufsorder hat mich meine Bank vor 5 Monaten schriftlich unterrichtet. Dieser Mitteilung habe ich damals nicht schriftlich widersprochen.

      Allerdings habe ich während der Offenstellung meiner Verkaufsorder (also, solange meine Verkaufsorder noch aktiv im Orderbuch des skontroführenden Maklers geführt wurde, d. h., nicht gestrichen war) mich telefonisch bei meiner Bank wegen der Nicht-Ausführung beschwert. Hierbei wurde ich durch die Bank vertröstet.

      Da die Optionsscheine demnächst wertlos verfallen, habe ich kürzlich meiner Bank per Einschreiben und Rückschein eine Frist gesetzt, meine Verkaufsorder zum vor 5 Monaten gültigen Verkaufskurs abzuwickeln.
      Meinem Schreiben habe ich die Informationen beigelegt, die mich zu der Annahme berechtigen, dass es durch ein Verschulden der Börse nicht zu einer Ausführung meines Verkaufsauftrags kam.

      In Beantwortung meines Einschreibens weigert sich meine Bank, in dieser Angelegenheit für mich tätig zu werden und bei der Handelsüberwachungsstelle der betreffenden Börse auf Ausführung meiner Verkaufsorder zu den vor 5 Monaten gültigen Bedingungen zu drängen.

      Weiter teilt mir meine Bank mit, dass ich mich mit Schadensersatzforderungen direkt an die Börse wenden solle, dass ich aber keinesfalls gegen meine Bank Schadensersatzforderungen stellen könne, da diese meinen Verkaufsauftrag vollkommen korrekt bearbeitet habe.

      In den AGB meiner Bank heißt es wörtlich:
      "Die Bank haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung des Ausführungsgeschäfts durch ihren Vertragspartner oder den Vertragspartner des Zwischenkommissionärs. Bis zum Abschluß eines Ausführungsgeschäfts haftet die Bank bei der Beauftragung eines Zwischenkommissionärs nur für dessen sorgfältige Auswahl und Unterweisung."

      Andererseits heißt es in den AGB meiner Bank:
      "Der Kunde hat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben."


      Fragen:

      Kann ich über den Verlust, den ich beim Verkauf der Optionsscheine zum aktuellen Kurs verglichen mit dem
      vor 5 Monaten gültigen Verkaufskurs realisiert haben werde, Schadensersatzforderungen gegen meine Bank stellen?

      Kann ich derartige Schadensersatzforderungen gegen die Börse (den skontroführenden Makler, der meine limitierte Verkaufsorder nicht weitergeleitet hat) stellen?

      Wann beginnt die Verjährungsfrist in dieser Angelegenheit: mit Datum der schuldhaften Nicht-Ausführung meiner Verkaufsorder vor 5 Monaten, mit Datum meines mit Rückschein eingeschriebenen Briefs an meine Bank (s. o.) oder mit Datum der Realiserung meines Verlusts beim Verkauf der Optionsscheine zum aktuellen Kurs?

      Wie lange ist die Verjährungsfrist?


      Wie ihr seht, ein vergleichsweise komplexes Thema, das den einen oder anderen OS-Investor sicherlich schon umgetrieben hat (vgl. diverse WO-Foren)!

      Überflüssig zu erwähnen, dass eine KAUForder über Optionsscheine in sekundenbruchteilen ausgeführt worden wäre (man könnte in diesem Zusammenhang auch von OK sprechen, wobei ich mir das Recht auf Druckfehler ausdrücklich vorbehalte)


      drace
      Avatar
      schrieb am 28.11.01 07:44:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      was heisst den nichtausführung ?
      hast du ein falsches limit gesetzt ?
      oder gab es systemprobleme bei der bank ?
      Avatar
      schrieb am 28.11.01 07:44:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      und was hat die börse damit zu tun ?
      Avatar
      schrieb am 29.11.01 01:25:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Mein Limit war korrekt (< Geldkurse des Emittenten), ich wollte ein Volumen in Höhe der
      12-fachen Minimum-Size verkaufen.
      Laut Ausage des Emittenten wurde meine Verkaufsorder nicht an den Emittenten weitergeleitet,
      weil die Limitüberwachung an der betreffenden Börse auf bezahlt-Kursen basiert.

      Wenn die Limitüberwachung an der betreffenden Börse auf bezahlt-Kursen basiert (und nicht auf den Emittenten-Quotes),heißt das für mich,
      dass ein fach- u. sachgerechter Optionsscheinhandel an der betreffenden Börse nicht möglich ist.
      Avatar
      schrieb am 29.11.01 01:37:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      ... ein fach- u. sachgerechter Optionsscheinhandel an der betreffenden Börse nicht möglich ist bzw.

      dass die Gefahr sehr gross ist, dass der skontroführende Makler eine ausführbare Order übersieht
      (weil aufgrund der mangelhaften Limitüberwachung kein Pop-Up-Fenster aufgeht), was bei meiner Order offensichtlich der Fall war.

      Der skontroführende Makler verstößt dann gegen das Meistausführungsprinzip etc ..., wenn er die ausführbare Order übersieht und nicht an den Emittenten weiterleitet.

      Ich würde das mit der Situation eines LKW-Fahrers vergleichen, der sich seinem Arbeitgeber zuliebe an das Steuer eines LKW setzt, der nicht verkehrssicher ist.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4360EUR +6,34 %
      Die bessere Technologie im Pennystock-Kleid?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 02.12.01 02:41:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      ... wenn der LKW-Fahrer dann jemanden halbtot fährt ...

      kann der Lädierte dann nur den LKW-Fahrer auf Schmerzensgeld verklagen oder auch dessen Arbeitgeber?
      Avatar
      schrieb am 03.12.01 07:50:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      naja,
      mal angenommen,
      wenn der makler ausser deiner order nix im buch hat
      muß er ja nix ausführen.

      ich würd mal eher sagen, da liegts dann an dir oder an deinem berater, einen liquiden handelsplatz zu suchen.

      wieso z.b. habt ihr das nicht ausserbörslich mit dem emi
      direkt gehandelt ?
      Avatar
      schrieb am 03.12.01 10:47:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      @drace

      Jeder Richter wird Dir entgegenstellen, dass Du ja sofort am nächsten
      Tag hättest verkaufen können, bzw. die Beschwerde an Deine Bank
      hättest richten müssen.

      5 Monate zu warten ist eindeutig schuldhaftes Verzögern Deinerseits
      und entbindet sowohl die Bank als auch die Börse von einer Regresspflicht.
      Avatar
      schrieb am 04.12.01 02:58:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Thoughtbreaker
      Könnte man nicht argumentieren, dass der Schaden für mich erst eintritt, wenn ich die Optionsscheine in naher Zukunft zum aktuellen niedrigen Kurs verkauft haben werde?

      Würde in diesem Fall die Verjährungsfrist zum Termin des dann erfolgten Verkaufs beginnen und wie lange ist die Verjährungsfrist in solchen Fällen üblicherweise?


      @etrade
      Der Makler hätte die Order an den Emi unverzüglich weiterleiten muessen wg. verpflichtendem Market-Making im Marktsegment Optionsscheine, WEIL er sonst NICHTS im Buch hatte.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Kommissionsgeschäfte, Schadensersatzforderungen