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    Muss ich beim Futurehandel Spekulationssteuer bezahlen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.11.01 19:24:13 von
    neuester Beitrag 29.11.01 13:58:18 von
    Beiträge: 5
    ID: 513.777
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      schrieb am 28.11.01 19:24:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich moechte auf den DAX mit langfristig mit Future handeln,habe jedoch kein Produkt mit einer Laufzeit von unter einem Jahr gefunden.
      Heisst dass,das ich bei etwaigen Gewinnen auf jeden fall Steuern zahlen muss,da ich aufgrund der kurzfristigen Produktpalette gar nicht die Spekulationsfrist umgehen kann?
      Wo finde ich Infos darueber?
      Avatar
      schrieb am 28.11.01 19:35:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Vorsicht!
      Bei den von Dir anwisierten Produkten
      ist die Steuer bereits vor dem Kauf fällig!
      Avatar
      schrieb am 28.11.01 19:53:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielen Dank fuer die sehr aufschlussreiche Aufklaerung.
      Avatar
      schrieb am 28.11.01 19:53:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielen Dank fuer die sehr aufschlussreiche Aufklaerung.
      Avatar
      schrieb am 29.11.01 13:58:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Futures sind Termingeschäfte i.S. von § 23 Abs. 1 Nr. 4 EStG, d.h. auch für diese gilt die "Spekulationssteuer" wenn das Termingeschäft innerhalb eines Jahres "beendet" wird. Gilt leider auch dann, wenn keine längeren Kontrakte verfügbar sind, d.h. dann wird man in diesem Fall in die Spekfrist "gzwungen". Vor 1999 (d.h. vor Einfügung des § 23 Abs. 1 Nr. 4 EStG) waren Gewinne aus Futures stets steuerfrei.


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