Muss ich beim Futurehandel Spekulationssteuer bezahlen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.11.01 19:24:13 von
neuester Beitrag 29.11.01 13:58:18 von
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Ich moechte auf den DAX mit langfristig mit Future handeln,habe jedoch kein Produkt mit einer Laufzeit von unter einem Jahr gefunden.
Heisst dass,das ich bei etwaigen Gewinnen auf jeden fall Steuern zahlen muss,da ich aufgrund der kurzfristigen Produktpalette gar nicht die Spekulationsfrist umgehen kann?
Wo finde ich Infos darueber?
Heisst dass,das ich bei etwaigen Gewinnen auf jeden fall Steuern zahlen muss,da ich aufgrund der kurzfristigen Produktpalette gar nicht die Spekulationsfrist umgehen kann?
Wo finde ich Infos darueber?
Vorsicht!
Bei den von Dir anwisierten Produkten
ist die Steuer bereits vor dem Kauf fällig!
Bei den von Dir anwisierten Produkten
ist die Steuer bereits vor dem Kauf fällig!
Vielen Dank fuer die sehr aufschlussreiche Aufklaerung.
Vielen Dank fuer die sehr aufschlussreiche Aufklaerung.
Futures sind Termingeschäfte i.S. von § 23 Abs. 1 Nr. 4 EStG, d.h. auch für diese gilt die "Spekulationssteuer" wenn das Termingeschäft innerhalb eines Jahres "beendet" wird. Gilt leider auch dann, wenn keine längeren Kontrakte verfügbar sind, d.h. dann wird man in diesem Fall in die Spekfrist "gzwungen". Vor 1999 (d.h. vor Einfügung des § 23 Abs. 1 Nr. 4 EStG) waren Gewinne aus Futures stets steuerfrei.
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