Wo und Wie muss ich in meiner Steuererklaerung Verluste angeben ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.01.02 22:02:18 von
neuester Beitrag 13.01.02 11:49:53 von
neuester Beitrag 13.01.02 11:49:53 von
Beiträge: 16
ID: 531.985
ID: 531.985
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 693
Gesamt: 693
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 15 Minuten | 22176 | |
vor 26 Minuten | 4006 | |
vor 11 Minuten | 3803 | |
heute 16:33 | 3137 | |
vor 16 Minuten | 1869 | |
heute 16:50 | 1723 | |
vor 32 Minuten | 1479 | |
vor 1 Stunde | 1138 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.066,55 | -0,53 | 222 | |||
2. | 2. | 158,12 | +9,29 | 198 | |||
3. | 8. | 9,6650 | -33,39 | 187 | |||
4. | 3. | 0,1915 | +0,26 | 50 | |||
5. | 9. | 743,69 | -2,38 | 36 | |||
6. | 50. | 56,20 | +1,08 | 27 | |||
7. | 12. | 19,300 | -1,08 | 26 | |||
8. | 11. | 0,1944 | -0,21 | 25 |
Ich habe sowohl im Jahr 2000 als auch 2001 Verluste gemacht ..
In meiner 2000`er Erklaerung habe ich die Verluste allerdings noch nicht ausgewiesen. Kann ich das jetzt noch machen, oder sind meine 2000.er Verluste jetzt wirklich futsch (.. ..)und ich kann sie nie mehr gegen Gewinne ( sowas solls ja geben..) verrechnen ?
Was brauche ich fuer Unterlagen, um die Verluste auszuweisen ? Muss ich Belege fuer meine Verluste mit einreichen und wenn ja , welche ? Ich kann ja schlecht meine ca. 80 Wertpapierkaufs- und Verkaufsabrechenungen der letzten beiden Jahre da mit reinheften, oder doch ?
Bin leider in solchen Steuerfragen ein ziemlicher Anfaenger, jedenfalls, was die Angabe von Spekulationsverlusten bzw. -Gewinnen ( vielleícht dieses Jahr ) angeht.
In meiner 2000`er Erklaerung habe ich die Verluste allerdings noch nicht ausgewiesen. Kann ich das jetzt noch machen, oder sind meine 2000.er Verluste jetzt wirklich futsch (.. ..)und ich kann sie nie mehr gegen Gewinne ( sowas solls ja geben..) verrechnen ?
Was brauche ich fuer Unterlagen, um die Verluste auszuweisen ? Muss ich Belege fuer meine Verluste mit einreichen und wenn ja , welche ? Ich kann ja schlecht meine ca. 80 Wertpapierkaufs- und Verkaufsabrechenungen der letzten beiden Jahre da mit reinheften, oder doch ?
Bin leider in solchen Steuerfragen ein ziemlicher Anfaenger, jedenfalls, was die Angabe von Spekulationsverlusten bzw. -Gewinnen ( vielleícht dieses Jahr ) angeht.
1. Zu diesem Thema gibt es etliche Threads im Forum Recht und Steuern.Da kannst du nachlesen.
2. Für 2000 würde ich mal folgendes machen:
a) Nimm den Mantelbogen (MB), mach auf S. 1 oben ein Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs". Fülle die "Allgemeinen Angaben" aus. Unterschrift, Datum.
Auf S. 2 in Zeile 32 ein Kreuz bei lt. Anlage SO
b) Nimm die Anlage SO. Auf S. 1 ganz oben Kreuz bei "zur Feststellungserklärung".
Auf S. 2 ist nur Platz für jeweils 1 Geschäft mit Wertpapieren und ein Termingeschäft.
Daher schreibst du eine Tabelle mit sämtliche Geschäften, aus der für sämtliche Geschäfte der jeweilige Gewinn oder Verlust hervorgeht.
Wenn die Kauf- und Verkaufbelege vom FA angefordert werden sollten, reiche sie ein, mach vorher Fotokopien (falls was verloren geht).Wenn du willst, kannst du auch unaufgefordert Originale oder Kopien beifügen, warum denn nicht.
Wenn eine Rückfrage kommen sollte, warum du den Verlust erst jetzt erklärst, schreibst du, dass dir die Möglichkeit, Aktienverluste steuerlich geltend zu machen, nicht bekannt war. Du hast erst vor kurzem davon erfahren (z.B. aus deinem Freundeskreis oder aus einer Zeitschrift).
2. Für 2000 würde ich mal folgendes machen:
a) Nimm den Mantelbogen (MB), mach auf S. 1 oben ein Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs". Fülle die "Allgemeinen Angaben" aus. Unterschrift, Datum.
Auf S. 2 in Zeile 32 ein Kreuz bei lt. Anlage SO
b) Nimm die Anlage SO. Auf S. 1 ganz oben Kreuz bei "zur Feststellungserklärung".
Auf S. 2 ist nur Platz für jeweils 1 Geschäft mit Wertpapieren und ein Termingeschäft.
Daher schreibst du eine Tabelle mit sämtliche Geschäften, aus der für sämtliche Geschäfte der jeweilige Gewinn oder Verlust hervorgeht.
Wenn die Kauf- und Verkaufbelege vom FA angefordert werden sollten, reiche sie ein, mach vorher Fotokopien (falls was verloren geht).Wenn du willst, kannst du auch unaufgefordert Originale oder Kopien beifügen, warum denn nicht.
Wenn eine Rückfrage kommen sollte, warum du den Verlust erst jetzt erklärst, schreibst du, dass dir die Möglichkeit, Aktienverluste steuerlich geltend zu machen, nicht bekannt war. Du hast erst vor kurzem davon erfahren (z.B. aus deinem Freundeskreis oder aus einer Zeitschrift).
muss man dort unbedingt eine gesonderte tabelle erstellen
order reicht nicht nur der finanzreport (z.b. von der comdirect aus!)
hat jemand ne ahnung zu den kosten der steuererklärung,mein
steuerberater will nämlich 1600 dm haben da er nach den umsatz gegangen ist (über 1.mio) was ja eigentlich komisch ist
da ich ja privatmann bin!????
vielen dank im voraus!
order reicht nicht nur der finanzreport (z.b. von der comdirect aus!)
hat jemand ne ahnung zu den kosten der steuererklärung,mein
steuerberater will nämlich 1600 dm haben da er nach den umsatz gegangen ist (über 1.mio) was ja eigentlich komisch ist
da ich ja privatmann bin!????
vielen dank im voraus!
Kann ich bestätigen : Finanzreport (genau ein Hoch auf Comdirect) reicht aus - aussergewöhnliche Transaktionen, wenn du z.B. ein paar 10.000 er nachgeschossen hast um es nochmal zu packen kannst du ja mit den entsprechenden Datum belegen !
Eine Tabelle ist so sinnlos wie vieles andere im deutschen Steuerdschungel - aber das haben sie jedenfalls eingesehen !
Eine Tabelle ist so sinnlos wie vieles andere im deutschen Steuerdschungel - aber das haben sie jedenfalls eingesehen !
@Chrysagon: Dein Steuerberater will dich offensichtlich betrügen. Nach § 27 StBGebV ist die Gebühr für die Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten entweder nach der "Summe der Einnahmen" oder nach der "Summe der Werbungskosten" zu bemessen, je nachdem, welche Summe höher ist. Mindestens ist ein Betrag von DM 12.000 als Bemessungsgrundlage anzusetzen. Die Gebühr beträgt 1 Zwanzigstel bis 12 Zwanzigstel einer vollen Gebühr nach Tabelle A, die Mittelgebühr demnach 6,5/20 der vollen Gebühr.
Hast du die Rechnung schon bekommen oder ist das eine Auskunft über die voraussichtlichen Kosten?
Wenn die Rechnung bereits vorliegt, würde ich eine Anfrage bei der Steuerberaterkammer empfehlen.
Hast du die Rechnung schon bekommen oder ist das eine Auskunft über die voraussichtlichen Kosten?
Wenn die Rechnung bereits vorliegt, würde ich eine Anfrage bei der Steuerberaterkammer empfehlen.
Für Gegenstandswerte zwischen 1.000.000 und 1.100.000 beträgt die volle Gebühr DM 5.326,00. Wenn Dein StB DM 1600 verlangt, bedeutet dies, dass er von einem Wert in diesem Bereich ausgegangen ist und einen Gebührensatz von 6/20 angesetzt hat.
@NATALY: in der Anlage SO, Seite 2, eile 54 gibt es nur "Differenzausgleich, Geldbetragoder sonstiger Vorteil aus dem Termingeschäft". Mein Steuer-Programm TAXMAN 2000 will hierher keine negativen Beträge schreiben. Kann ich hier auch Verluste eingeben?
Danke
bopa
Danke
bopa
Ich würde mal beim Hersteller von TAXMAN rückfragen. Möglicherweise ist in Zeile 55 nach dem gefragt, was in Zeile 46 als "Veräußerungspreis" bezeichnet wird. Der Erlös aus dem Verscherbeln deiner OS kann immer nur poitiv sein. Nach Gewinn/Verlust wird in Zeile 57 gefragt.
Ich habe beim FA keine Erläuterung zur Anlage SO bekommen, vielleicht wird dort erklärt, was mit Vorteil oder Differenzausgleich gemeint ist.
Im Übrigen taugt die Anlage SO so gut wie gar nichts. Du legst doch sicherlich eine Anlage bei mit Tabelle, aus der alles hervorgeht,was das FA wissen muss.
Ich habe beim FA keine Erläuterung zur Anlage SO bekommen, vielleicht wird dort erklärt, was mit Vorteil oder Differenzausgleich gemeint ist.
Im Übrigen taugt die Anlage SO so gut wie gar nichts. Du legst doch sicherlich eine Anlage bei mit Tabelle, aus der alles hervorgeht,was das FA wissen muss.
@bopa: Berechnet TAXMAN 2000 wenigstens korrekt Gewinne/Verluste aus Wertpapiergeschäften? Das kann ja recht schwierig sein, wenn ein Wertpapier zu verschiedenen Zeiten und unterschiedlichen Kursen gekauft und verkauft wurde. Erstellt das Programm eine Tabelle mit den Trades (ähnlich wie EXCEL)?
Nein, bei TAXMAN kann man nur folgendes Eingeben:
-Einkaufspreis
-Verkaufspreis
-Werbungskosten
für die Wertpapiere.
Für Termingeschäfte:
-Zeitpunkt der Anschaffung
-Zeitpunkt der Veräußerung
-Differenzausgleich... (wie gesagt, nur ein positiver Betrag kann eingegeben werden)
-Werbungskosten
Gruß
bopa
-Einkaufspreis
-Verkaufspreis
-Werbungskosten
für die Wertpapiere.
Für Termingeschäfte:
-Zeitpunkt der Anschaffung
-Zeitpunkt der Veräußerung
-Differenzausgleich... (wie gesagt, nur ein positiver Betrag kann eingegeben werden)
-Werbungskosten
Gruß
bopa
vielen dank!
dass heiss dann also im klartext:
die order provisionen werden zusammengerechnet und als werbungskosten geltend gemacht!
und die gewinne oder verluste entnehme ich dem finanzreport
ohne alle transaktionen tabelarisch aufzuführen!
dann frage ich mich wieso der steuerberater 1600 dm
fuer das bischen arbeit haben will??????
dass heiss dann also im klartext:
die order provisionen werden zusammengerechnet und als werbungskosten geltend gemacht!
und die gewinne oder verluste entnehme ich dem finanzreport
ohne alle transaktionen tabelarisch aufzuführen!
dann frage ich mich wieso der steuerberater 1600 dm
fuer das bischen arbeit haben will??????
Tja, warum wohl...
Weil er einen Dummen gefunden hat ....
Weil er einen Dummen gefunden hat ....
Nein! Er ist so dumm, er braucht einen!
AliHau
AliHau
Wenn du ins Krankenhaus gehst, erwartest du doch auch, daß dir dein Raucherbein behandelt wird? Oder willst du Saftsack dann sagen, es käme vom Fernsehen und deshalb bräuchtest du eine Fernbrille?
was hast du denn für probleme???
zuviel verluste gemacht letzte woche oder was!!!
zuviel verluste gemacht letzte woche oder was!!!
zu #14. Der Einwand ist unsachlich. Chrysagon ist zu der Einsicht gekommen, dass die Berechnung der "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften" derart einfach ist, dass er dies selbst erledigen könnte (stimmt doch, Chrysagon?).
Demgegenüber könnte Chrysagon, wenn er ein Raucherbein hätte, dies nicht selbst behandeln. Im Übrigen stehen sowohl die Pflegesätze im Krankenhaus als auch die Gehälter und Honorare von Ärzten nicht im Missverhältnis zur Leistung, während dies im Fall der Rechnung des Steuerberaters von Chrysagon naheliegt. Nach meiner Auffassung verstößt die Rechnung auch gegen § 27 StBGebV.
Demgegenüber könnte Chrysagon, wenn er ein Raucherbein hätte, dies nicht selbst behandeln. Im Übrigen stehen sowohl die Pflegesätze im Krankenhaus als auch die Gehälter und Honorare von Ärzten nicht im Missverhältnis zur Leistung, während dies im Fall der Rechnung des Steuerberaters von Chrysagon naheliegt. Nach meiner Auffassung verstößt die Rechnung auch gegen § 27 StBGebV.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
222 | ||
198 | ||
187 | ||
50 | ||
36 | ||
27 | ||
26 | ||
25 | ||
24 | ||
24 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
22 | ||
21 | ||
21 | ||
21 | ||
20 | ||
20 | ||
19 | ||
19 | ||
18 | ||
18 |