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    Wo und Wie muss ich in meiner Steuererklaerung Verluste angeben ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.01.02 22:02:18 von
    neuester Beitrag 13.01.02 11:49:53 von
    Beiträge: 16
    ID: 531.985
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      schrieb am 09.01.02 22:02:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe sowohl im Jahr 2000 als auch 2001 Verluste gemacht ..
      In meiner 2000`er Erklaerung habe ich die Verluste allerdings noch nicht ausgewiesen. Kann ich das jetzt noch machen, oder sind meine 2000.er Verluste jetzt wirklich futsch (.. :( ..)und ich kann sie nie mehr gegen Gewinne ( sowas solls ja geben..) verrechnen ?
      Was brauche ich fuer Unterlagen, um die Verluste auszuweisen ? Muss ich Belege fuer meine Verluste mit einreichen und wenn ja , welche ? Ich kann ja schlecht meine ca. 80 Wertpapierkaufs- und Verkaufsabrechenungen der letzten beiden Jahre da mit reinheften, oder doch ?
      Bin leider in solchen Steuerfragen ein ziemlicher Anfaenger, jedenfalls, was die Angabe von Spekulationsverlusten bzw. -Gewinnen ( vielleícht dieses Jahr :D ) angeht.
      Avatar
      schrieb am 10.01.02 00:18:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      1. Zu diesem Thema gibt es etliche Threads im Forum Recht und Steuern.Da kannst du nachlesen.
      2. Für 2000 würde ich mal folgendes machen:
      a) Nimm den Mantelbogen (MB), mach auf S. 1 oben ein Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs". Fülle die "Allgemeinen Angaben" aus. Unterschrift, Datum.
      Auf S. 2 in Zeile 32 ein Kreuz bei lt. Anlage SO

      b) Nimm die Anlage SO. Auf S. 1 ganz oben Kreuz bei "zur Feststellungserklärung".
      Auf S. 2 ist nur Platz für jeweils 1 Geschäft mit Wertpapieren und ein Termingeschäft.
      Daher schreibst du eine Tabelle mit sämtliche Geschäften, aus der für sämtliche Geschäfte der jeweilige Gewinn oder Verlust hervorgeht.
      Wenn die Kauf- und Verkaufbelege vom FA angefordert werden sollten, reiche sie ein, mach vorher Fotokopien (falls was verloren geht).Wenn du willst, kannst du auch unaufgefordert Originale oder Kopien beifügen, warum denn nicht.
      Wenn eine Rückfrage kommen sollte, warum du den Verlust erst jetzt erklärst, schreibst du, dass dir die Möglichkeit, Aktienverluste steuerlich geltend zu machen, nicht bekannt war. Du hast erst vor kurzem davon erfahren (z.B. aus deinem Freundeskreis oder aus einer Zeitschrift).
      Avatar
      schrieb am 12.01.02 14:11:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      muss man dort unbedingt eine gesonderte tabelle erstellen
      order reicht nicht nur der finanzreport (z.b. von der comdirect aus!)
      hat jemand ne ahnung zu den kosten der steuererklärung,mein
      steuerberater will nämlich 1600 dm haben da er nach den umsatz gegangen ist (über 1.mio) was ja eigentlich komisch ist
      da ich ja privatmann bin!????

      vielen dank im voraus!
      Avatar
      schrieb am 12.01.02 14:19:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kann ich bestätigen : Finanzreport (genau ein Hoch auf Comdirect) reicht aus - aussergewöhnliche Transaktionen, wenn du z.B. ein paar 10.000 er nachgeschossen hast um es nochmal zu packen kannst du ja mit den entsprechenden Datum belegen !

      Eine Tabelle ist so sinnlos wie vieles andere im deutschen Steuerdschungel - aber das haben sie jedenfalls eingesehen !
      Avatar
      schrieb am 12.01.02 15:58:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Chrysagon: Dein Steuerberater will dich offensichtlich betrügen. Nach § 27 StBGebV ist die Gebühr für die Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten entweder nach der "Summe der Einnahmen" oder nach der "Summe der Werbungskosten" zu bemessen, je nachdem, welche Summe höher ist. Mindestens ist ein Betrag von DM 12.000 als Bemessungsgrundlage anzusetzen. Die Gebühr beträgt 1 Zwanzigstel bis 12 Zwanzigstel einer vollen Gebühr nach Tabelle A, die Mittelgebühr demnach 6,5/20 der vollen Gebühr.
      Hast du die Rechnung schon bekommen oder ist das eine Auskunft über die voraussichtlichen Kosten?
      Wenn die Rechnung bereits vorliegt, würde ich eine Anfrage bei der Steuerberaterkammer empfehlen.

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      Avatar
      schrieb am 12.01.02 16:06:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Für Gegenstandswerte zwischen 1.000.000 und 1.100.000 beträgt die volle Gebühr DM 5.326,00. Wenn Dein StB DM 1600 verlangt, bedeutet dies, dass er von einem Wert in diesem Bereich ausgegangen ist und einen Gebührensatz von 6/20 angesetzt hat.
      Avatar
      schrieb am 12.01.02 16:11:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      @NATALY: in der Anlage SO, Seite 2, eile 54 gibt es nur "Differenzausgleich, Geldbetragoder sonstiger Vorteil aus dem Termingeschäft". Mein Steuer-Programm TAXMAN 2000 will hierher keine negativen Beträge schreiben. Kann ich hier auch Verluste eingeben?

      Danke
      bopa
      Avatar
      schrieb am 12.01.02 16:24:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich würde mal beim Hersteller von TAXMAN rückfragen. Möglicherweise ist in Zeile 55 nach dem gefragt, was in Zeile 46 als "Veräußerungspreis" bezeichnet wird. Der Erlös aus dem Verscherbeln deiner OS kann immer nur poitiv sein. Nach Gewinn/Verlust wird in Zeile 57 gefragt.
      Ich habe beim FA keine Erläuterung zur Anlage SO bekommen, vielleicht wird dort erklärt, was mit Vorteil oder Differenzausgleich gemeint ist.
      Im Übrigen taugt die Anlage SO so gut wie gar nichts. Du legst doch sicherlich eine Anlage bei mit Tabelle, aus der alles hervorgeht,was das FA wissen muss.
      Avatar
      schrieb am 12.01.02 16:36:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      @bopa: Berechnet TAXMAN 2000 wenigstens korrekt Gewinne/Verluste aus Wertpapiergeschäften? Das kann ja recht schwierig sein, wenn ein Wertpapier zu verschiedenen Zeiten und unterschiedlichen Kursen gekauft und verkauft wurde. Erstellt das Programm eine Tabelle mit den Trades (ähnlich wie EXCEL)?
      Avatar
      schrieb am 12.01.02 16:58:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      Nein, bei TAXMAN kann man nur folgendes Eingeben:
      -Einkaufspreis
      -Verkaufspreis
      -Werbungskosten
      für die Wertpapiere.

      Für Termingeschäfte:
      -Zeitpunkt der Anschaffung
      -Zeitpunkt der Veräußerung
      -Differenzausgleich... (wie gesagt, nur ein positiver Betrag kann eingegeben werden)
      -Werbungskosten

      Gruß
      bopa
      Avatar
      schrieb am 12.01.02 17:56:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      vielen dank!
      dass heiss dann also im klartext:
      die order provisionen werden zusammengerechnet und als werbungskosten geltend gemacht!
      und die gewinne oder verluste entnehme ich dem finanzreport
      ohne alle transaktionen tabelarisch aufzuführen!
      dann frage ich mich wieso der steuerberater 1600 dm
      fuer das bischen arbeit haben will??????
      Avatar
      schrieb am 12.01.02 20:48:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      Tja, warum wohl...
      Weil er einen Dummen gefunden hat ....
      Avatar
      schrieb am 12.01.02 21:08:50
      Beitrag Nr. 13 ()
      Nein! Er ist so dumm, er braucht einen!
      AliHau:)
      Avatar
      schrieb am 12.01.02 21:21:37
      Beitrag Nr. 14 ()
      Wenn du ins Krankenhaus gehst, erwartest du doch auch, daß dir dein Raucherbein behandelt wird? Oder willst du Saftsack dann sagen, es käme vom Fernsehen und deshalb bräuchtest du eine Fernbrille?
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 13.01.02 11:25:29
      Beitrag Nr. 15 ()
      was hast du denn für probleme???
      zuviel verluste gemacht letzte woche oder was!!!
      Avatar
      schrieb am 13.01.02 11:49:53
      Beitrag Nr. 16 ()
      zu #14. Der Einwand ist unsachlich. Chrysagon ist zu der Einsicht gekommen, dass die Berechnung der "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften" derart einfach ist, dass er dies selbst erledigen könnte (stimmt doch, Chrysagon?).
      Demgegenüber könnte Chrysagon, wenn er ein Raucherbein hätte, dies nicht selbst behandeln. Im Übrigen stehen sowohl die Pflegesätze im Krankenhaus als auch die Gehälter und Honorare von Ärzten nicht im Missverhältnis zur Leistung, während dies im Fall der Rechnung des Steuerberaters von Chrysagon naheliegt. Nach meiner Auffassung verstößt die Rechnung auch gegen § 27 StBGebV.


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