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    Kreditwesengesetz § 18 KWG /wirtschaftliche Verhältnisse - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.02.02 14:07:41 von
    neuester Beitrag 11.02.02 17:45:01 von
    Beiträge: 8
    ID: 548.841
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      Avatar
      schrieb am 11.02.02 14:07:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallöchen,

      mich interessiert mal Eure Meinung zu einem Brief, den ich von "meiner" Bank bekommen habe.

      Vorab nur soviel, ich habe bei dieser Bank zu Zeit mehrere Girokonten, für verschiedene Zwecke.
      Ein GeschäftsGIRO-/ privatGIRO-/ und ein Mieteinnahmen-Konto.
      Ich habe bei der Bank, bis auf den Dispositionskredit, KEINE Kredite.

      Folgendes Schreiben erhielt ich:

      ... bla bla bla

      Wir sind durch dei strengen Vorschriften des Kreditiowesengesetzes (§ 18 KWG) verpflichtet, uns einmal jährlich die wirtschaftlichen Verhältnisse unserer Kreditkunden offenlegen zu lassen.
      Um die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten, bitten wir deshalb nochmals um folgende Unterlagen:

      Einkommensteuerbescheid
      Einkommensteuererklärung
      Vermögensaufstellung
      Lohn- oder Gehaltsbescheinigung

      .... bla bla bla



      Dürfen Banken so dreist sein???
      Es geht die doch einen Scheiss an.
      Natürlich werde ich denen nichts schicken, noch nicht mal Stellung dazu werde ich nehmen.


      Danke im voraus....

      sync
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 14:18:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Bank will dich wohl verhohnepiepeln? Die Voraussetzungen, unter denen du nach § 18 KWG verpflichtet bist, die geforderten Unterlagen vorzulegen, dürften bei einem Dispokredit wohl kaum vorliegen. Lies mal nach unter:

      http://www.bakred.de/texte/gesetz/kwg_9912.htm#18

      Oder hast du einen Dispo über 250.000 EURO?
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 14:27:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo sync,

      gemäß § 18 Satz 1 KWG hat sich das Kreditinstitut von Kreditnehmern, denen es Kredite von insgesamt mehr als 250.000 EUR gewährt, die wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse( oder Einkunftsbescheinigungen bei nicht bilanzierenden Kreditnehmern), offenlegen zu lassen. Trifft bei Dir wohl nicht zu oder?

      Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Geschäftsführung hat sich das Kreditinstitut bei Engagements auch unterhalb der Offenlegungsgrenze des § 18 Satz 1 KWG über die aus der Kreditvergabe herrührenden Risiken ein klares Bild zu verschaffen. Dies gilt insbesondere für solche Engagements, die in ihrer betragsmäßigen Höhe eine Grenze von 10 % des haftenden Eigenkapitals des kreditgewährenden Kreditinstituts erreichen oder überschreiten.

      Dein Dispo wird auch sicher nicht 10 % des EK ausmachen oder???


      Gruß Arne
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 14:47:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Merci, an Euch, für die superschnellen Anworten :kiss:

      Ich nehme stark an, daß mich meine Bank verhohnepiepeln :D will.
      Die haben mir ja auch schon den Dispo um 50% gekürzt.
      Und ich habe eine Klage (Kreditkarten-Diebstahl, wo sie den Schaden nicht bezahlen wollten) gewonnen.

      Kann mich also entspannt zurücklegen und denen den Stinkefinger zeigen.... :D

      Nochmals vielen Dank.

      :kiss:

      Sync
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 16:26:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      Also, ich denke, § 18 KWG zieht nicht. Aber: Wenn du deine Bank ärgerst, kann sie wohl die Konten auch ohne Grund kündigen.

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      Avatar
      schrieb am 11.02.02 17:25:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      mmhh, was heißt ärgern??

      Mir steht doch wohl das Recht zu, KEINE Auskunft geben zu müssen?!?!

      Die Bank ist sehr sehr schlecht... (1822direkt).

      Kündigen werde ich die Konten in nächster Zeit wohl selber :D

      1. Meine 1. Kauf-Order... verschlampt :mad:
      (danach sofort Depot gekündigt)
      2. EKSteuerzahlung (nicht wenig!) ...verschlampt :mad:
      3. Kreditkartenbetrug (Auszahlung von mehreren tausend DM nur auf Grund gefälschter Unterschrift OHNE weiteren Identitätsnachweis) Schadenersatz abgelehnt :mad: ... aber Klage verloren :D
      4. Es wird auf dem Konto nach gutdünken rumgebucht :mad:
      5. Nach drei Jahren fällt den auf, daß mein Dispo gar nicht so hoch sein dürfte (obwohl nur das 3fache meines Einkommens, und mit dem 3fachen des Einkommens wurde vor 3 Jahren Kunden geworben!!!) :O
      6. AGB`s werden einseitig nachträglich geändert :mad:
      7. noch einige weitere Kleinigkeiten :cry:

      Sobald ein "Mensch" in eine Buchung/Anliegen eingeschaltet wurde, lief es schief.

      Ich glaube kaum, daß es eine unfähigere Bank, als die 1822direkt gibt.

      bis denne :D
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 17:40:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn du dich weigerst, die erbetenen Auskünfte zu erteilen, handelst du nach meiner Auffassung nicht vertragswidrig, weil § 18 KWG in deinem Fall gar nicht greift.
      Ich meine nur, dass die Bank auch dann kündigen kann, wenn dir nichts vorzuwerfen ist. Das dürfte irgendwo in den AGB stehen.
      Wenn deine finanziellen Verhältnisse "geordnet" sind, (bei der SCHUFA keine Negativmerkmale gespeichert), solltest du jederzeit eine andere (und bessere) Bank finden.
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 17:45:01
      Beitrag Nr. 8 ()
      P.S.: Wie wärs, wenn du den Bankern schreibst, dass du die erbetenen Unterlagen selbstverständlich sofort vorlegen wirst, sobald dein Dispo den in den strengen Vorschriften des Kreditwesengesetzes (§ 18 KWG) vorgesehenen Betrag von 250.000 EURO erreicht oder der Dispo 10 v.H. des haftenden Eigenkapitals der Bank ausmacht? :D


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