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    Fahrzeugabmeldung / Neukauf / Anmeldung - Frage zum Ablauf - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.02.02 14:18:52 von
    neuester Beitrag 11.02.02 15:11:14 von
    Beiträge: 11
    ID: 548.845
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      Avatar
      schrieb am 11.02.02 14:18:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebe Kollegen,

      morgen verkaufe ich ( 400 km vin meinem Wohnort entfernt ) meinen alten Ford Escort an einen kleinen freien Händler in Sachsen.

      Ebenfalls in Sachsen werde ich bei einem Renaulthändler einen Megane Grandtour kaufen.

      Nun meine Frage:

      Wenn der kleine Händler der meinen Escort kauft, diesen nicht gleich abmeldet, kann ich dann den neuen Megane überhaupt bei meiner Versicherung anstelle des alten als SF 3 ( 70 %) anmelden ? Oder läuft der neue Wagen dann bis zum Abmelden des alten als Zweitwagen ?

      Reicht der Versicherung der Kaufvertrag zum abmelden, oder brauche ich noch andere Papiere ?

      Brauche ich für das 5 Tage Überführungkennzeichen des neuen Wagens eine Versicherungsdoppelkarte ? Oder brauche ich diese erst bei Anmeldung in meinem Landkreis ?
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 14:29:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi Appendix,
      hier findest Du alles wissenswerte, auch den Kaufvertrag & alle nötigen Formulare zum runterladen:
      http://www.adac.de
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 14:30:27
      Beitrag Nr. 3 ()


      hi a75,

      ja, du kannst den neuen anstelle des alten anmelden; Kaufvertrag reicht aus(Uhrzeit!!!)
      klar brauchst du zum Überführen schon die versicherungskarte:p

      Avatar
      schrieb am 11.02.02 14:30:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Den Verkauf würde ich auf jeden Fall der Versicherung und dem Kraftverkehrsamt melden.
      Gruß
      Strikerlein
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 14:32:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Für die Abrechnung des alten Vertrages reicht normalerweise der "Ankaufvertrag" für deinen Escort.
      Die Kurzzeitkennzeichen gibts auf der Zulassungsstelle nur mit Doppelkarte. Falls der Renaulthändler den Fahrzeugbrief schon vorher rausrückt, kannst du den Megane aber gleich richtig zulassen.

      MfG
      Doc

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      Avatar
      schrieb am 11.02.02 14:34:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Du brauchst zum Anmelden: Doppelkarte, Personalausweis, Versicherungsdoppelkarte und Fahrzeugbrief.

      Lass Dir den Fahrzeugbrief vom Händler zusenden, melde das Auto an und nimm die (neuen) Kennzeichen mit wenn Du Deinen neuen abholst. Die Versicherung stuft dich gleich ein wie vorher wenn das alte Auto innerhalb eines Monates abgemeldet wird.

      Liebe Grüße,
      gibniemalsauf
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 14:36:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      OK, eine Doppelkarte reicht...
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 14:43:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      appi...du brauchst für die überführungskennzeichen ne DK ..und zum anmelden auch eine;)

      der rest ist schon gesagt worden:)

      hast du den KFZ brief des Renault schon????....wenn nicht schickt der händler (falls der wagen fin/geleast ist) zur zulassungsstelle deines heimatkreises.
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 14:58:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich habe meinen Händler (DB) einfach gefragt, ob er mir für die Überführung ein rotes Nummernschild zur Verfügung stellen kann. Hat der gemacht; von Garmisch bin ich dann nach Stuttgart gefahren und per Post ging das rote Schild wieder nach Garmisch zurück.
      Einfach mal fragen.
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 15:01:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      odlo...das wäre eine möglichkeit...aber wenn der händler den kunden nicht kennt,wird er sich hüten sowas zu machen;)


      appi...warum kaufst du deinen neuwagen nicht bei euch vor ort ???
      Avatar
      schrieb am 11.02.02 15:11:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      unbedingt beachten: es gibt versicherungsdoppelkarten für fahrzeuganmeldung und doppelkarten für kurzzeitkennzeichen (überführungskennzeichen, früher rote nummer)

      musst deiner versicherung also sagen für kurzzeit oder anmeldung

      viel spass mit deinem neuen auto :)


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