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    Spekusteuer/ gewerbe? Nataly help - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.04.02 18:58:33 von
    neuester Beitrag 10.04.02 19:29:58 von
    Beiträge: 6
    ID: 574.889
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      Avatar
      schrieb am 08.04.02 18:58:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      kann man wertpapiergeschäfte nachträglich als gewerbe laufen lassen bei folgenden daten? wenn ja wie vorgehen?

      mal angenommen man hat 2000/2001 ca 200.000 DM verzockt mit ca 1000 geschäften bei umsatz von ca 10 mio bei einkommen aus nichtselbst tätigkeit von 2000 DM im monat, geschäfte zu 25% auf kredit der rest aus erspartem

      finger weg von optionen :-) oder diziplin naja hauptsache gesund
      Avatar
      schrieb am 08.04.02 19:22:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Bojhan,

      ich nehme an, Du willst Deine "angenommenen" Verluste als gewerbliche Verluste laufen lassen, um einen steuerlichen Ausgleich mit Deinen Einkünften als Arbeitnehmer zu erreichen.

      Solange Du nur Geschäfte auf eigene Rechnung gemacht hast, ist eine Qualifizierung als gewerblich nach der bisher ergangenen Rechtsprechung nicht möglich.

      Im übrigen würde eine solche Qualifizierung Dir auch nicht helfen, soweit Du die Verluste mit Optionsgeschäften und nicht mit Aktien erzielt hast, da diese Verluste (mit bestimmten, bei Dir nicht zutreffenden Ausnahmen) ebenfalls nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden können (§ 15 Abs. 4 EStG).

      D.
      Avatar
      schrieb am 08.04.02 20:39:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Würde gerne helfen, aber Dangerseeker hat leider recht.
      Avatar
      schrieb am 09.04.02 14:43:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      :D verklag doch einfach Deine Bank :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.04.02 17:56:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      sync geh spielen.

      na wenn es wirklich so ist daß man termingeschäfte nicht verrechnen kann dann ist es ja echt blöd, ganz schön ungerechte besteurung, firmen dürfen verrechen aber private nicht, naja staat braucht ja auch geld

      gilt das nichtverrechen nur für terminkontrakte wie futers und optionen oder auch für warrants??

      naja es bleibt mit ja noch der verlustvortrag für bessere zeiten

      übrigens schein auf euwaxbroker hat ein negatives aufgeld von über 10 prozent, wohl aber nur ausübung durch lieferung

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      Avatar
      schrieb am 10.04.02 19:29:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Auch Firmen dürfen Verluste aus Termingeschäften nicht verrechnen (§ 15 Abs. 4 Satz 3 EStG).
      Ausnahme: Die Termingeschäfte gehören zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb eines Kreditinstituts, Finanzdienstleistungsunternehmens oder eines Finanzunternehmens im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen oder die Termingeschäfte dienen der Absicherung von Geschäften des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs.


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