Spekusteuer: Zinsen auf Effektenkredite abziehen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.02.00 02:26:09 von
neuester Beitrag 25.02.00 21:28:32 von
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Kann man die Zinsen für Effektenkredite, die zum Kauf weiterer Aktien verwendet wurden vom Spekugewinn abziehen? Danke!
ja, man kann gruß ,cabby
Kredit muß allerdings auf die Aktien, bei denen der Speku-Gewinn angefallen ist, zuordbar sein.
Evt. prozentuale Zuordnung, wenn mit dem Darlehen mehrere Posten gekauft wurden
Evt. prozentuale Zuordnung, wenn mit dem Darlehen mehrere Posten gekauft wurden
Was ist denn, wenn ich mit den finanzierten Aktien Verlust gemacht habe?
Kann ich dann die angefallenen Finanzierungskosten zum realisierten Verlust aus dem Spekulationsgeschäft zählen und die Summe z.B. aufs nächste Jahr vortragen?
Kann ich dann die angefallenen Finanzierungskosten zum realisierten Verlust aus dem Spekulationsgeschäft zählen und die Summe z.B. aufs nächste Jahr vortragen?
Was heißt das, der Kredit muß zuordnungsbar sein? Mir passiert es manchmal, daß ich z.B. eine Neuemission zugeteilt bekomme, obwohl ich nicht soviel Geld auf meinem Konto habe. Die Abbuchung erfolgt somit über meinen Dispo. Kann ich das jetzt steuerlich geltend machen und wie sollte ich das tun?
Hi Blixa,
auf keinen Fal mit dem normalen Dispo vom Giro arbeiten. Vorgehensweise :
1.) Eröffnen eines extra Wertpapierkontos
2.) Verhandeln des Zinses für Überziehung/Guthaben (+2,5%/-7,9%)
3.) Nachverhandeln der Provisionen bei Spaka/Voba (0,5%)
4.) Bei dauerhaftem Kapitalbedarf Umschuldung in ein Anuitätendarlehn vornehmen.
Gruss public
auf keinen Fal mit dem normalen Dispo vom Giro arbeiten. Vorgehensweise :
1.) Eröffnen eines extra Wertpapierkontos
2.) Verhandeln des Zinses für Überziehung/Guthaben (+2,5%/-7,9%)
3.) Nachverhandeln der Provisionen bei Spaka/Voba (0,5%)
4.) Bei dauerhaftem Kapitalbedarf Umschuldung in ein Anuitätendarlehn vornehmen.
Gruss public
Schuldzinsen erhöhen m.E den Spekulationsverlust. Sie schmälern ja auch den Spekulationsgewinn. Ergibt sich auch aus dem Einkünftebegriff.
Also ruhig beantragen und nicht lockerlassen !!
Also ruhig beantragen und nicht lockerlassen !!
hi luesen, kann dir nicht ganz zustimmen;
meines wissens ist es tatsächlich so, dass zinskosten nur anerkannt
werden, wenn ersichtlich ist, dass der einsatz des geldes eine spekulative
natur hat; also nicht für langfristinvestments.
meines wissens ist es tatsächlich so, dass zinskosten nur anerkannt
werden, wenn ersichtlich ist, dass der einsatz des geldes eine spekulative
natur hat; also nicht für langfristinvestments.
Salu Rolf !
Unsere Meinungen schließen sich nicht aus.
Bei Langfristinvestments sind Zinsen in der Regel nur bis zur Höhe der Einnahmen (z.B Dividenden) im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 ESTG abzugsfähig.
Bei realisierten Spekulationsverlusten (§ 23 ESTG) gilt dies m.E nicht. Werde aber versuchen, ein Urteil oder eine Kommentarstelle aufzutreiben
Unsere Meinungen schließen sich nicht aus.
Bei Langfristinvestments sind Zinsen in der Regel nur bis zur Höhe der Einnahmen (z.B Dividenden) im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 ESTG abzugsfähig.
Bei realisierten Spekulationsverlusten (§ 23 ESTG) gilt dies m.E nicht. Werde aber versuchen, ein Urteil oder eine Kommentarstelle aufzutreiben
Muß bzgl. Kommentarstelle oder Urteil leider passen.
Das Problem scheint echt exotisch zu sein
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