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    Spekusteuer: Zinsen auf Effektenkredite abziehen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.02.00 02:26:09 von
    neuester Beitrag 25.02.00 21:28:32 von
    Beiträge: 10
    ID: 58.889
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      schrieb am 03.02.00 02:26:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann man die Zinsen für Effektenkredite, die zum Kauf weiterer Aktien verwendet wurden vom Spekugewinn abziehen? Danke!
      Avatar
      schrieb am 11.02.00 11:30:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      ja, man kann gruß ,cabby
      Avatar
      schrieb am 11.02.00 12:38:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Kredit muß allerdings auf die Aktien, bei denen der Speku-Gewinn angefallen ist, zuordbar sein.
      Evt. prozentuale Zuordnung, wenn mit dem Darlehen mehrere Posten gekauft wurden
      Avatar
      schrieb am 11.02.00 22:21:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Was ist denn, wenn ich mit den finanzierten Aktien Verlust gemacht habe?

      Kann ich dann die angefallenen Finanzierungskosten zum realisierten Verlust aus dem Spekulationsgeschäft zählen und die Summe z.B. aufs nächste Jahr vortragen?
      Avatar
      schrieb am 16.02.00 16:30:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Was heißt das, der Kredit muß zuordnungsbar sein? Mir passiert es manchmal, daß ich z.B. eine Neuemission zugeteilt bekomme, obwohl ich nicht soviel Geld auf meinem Konto habe. Die Abbuchung erfolgt somit über meinen Dispo. Kann ich das jetzt steuerlich geltend machen und wie sollte ich das tun?

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      schrieb am 19.02.00 12:43:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi Blixa,

      auf keinen Fal mit dem normalen Dispo vom Giro arbeiten. Vorgehensweise :

      1.) Eröffnen eines extra Wertpapierkontos
      2.) Verhandeln des Zinses für Überziehung/Guthaben (+2,5%/-7,9%)
      3.) Nachverhandeln der Provisionen bei Spaka/Voba (0,5%)
      4.) Bei dauerhaftem Kapitalbedarf Umschuldung in ein Anuitätendarlehn vornehmen.

      Gruss public
      Avatar
      schrieb am 20.02.00 11:30:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Schuldzinsen erhöhen m.E den Spekulationsverlust. Sie schmälern ja auch den Spekulationsgewinn. Ergibt sich auch aus dem Einkünftebegriff.
      Also ruhig beantragen und nicht lockerlassen !!
      Avatar
      schrieb am 20.02.00 14:00:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      hi luesen, kann dir nicht ganz zustimmen;
      meines wissens ist es tatsächlich so, dass zinskosten nur anerkannt
      werden, wenn ersichtlich ist, dass der einsatz des geldes eine spekulative
      natur hat; also nicht für langfristinvestments.
      Avatar
      schrieb am 20.02.00 21:20:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      Salu Rolf !
      Unsere Meinungen schließen sich nicht aus.
      Bei Langfristinvestments sind Zinsen in der Regel nur bis zur Höhe der Einnahmen (z.B Dividenden) im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 ESTG abzugsfähig.
      Bei realisierten Spekulationsverlusten (§ 23 ESTG) gilt dies m.E nicht. Werde aber versuchen, ein Urteil oder eine Kommentarstelle aufzutreiben
      Avatar
      schrieb am 25.02.00 21:28:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      Muß bzgl. Kommentarstelle oder Urteil leider passen.
      Das Problem scheint echt exotisch zu sein


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