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    Brauche unbedingt eure Hilfe! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.06.02 12:01:09 von
    neuester Beitrag 16.06.02 13:29:46 von
    Beiträge: 8
    ID: 598.006
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      schrieb am 15.06.02 12:01:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      In der Hoffnung, dass mir vielleicht jemand hier helfen kann schildere ich euch erstmal die Vorgeschichte.

      Ich erlitt im Alter von 17 Jahren, genauer gesagt im August 2000 einen schweren Verbrennungsunfall. Ca 42% meiner Haut waren 2.Grades verbrannt. Die nächsten 10 Monate verbrachte ich im Krankenhaus und musste demzufolge ein Schuljahr ausfallen lassen.
      Seit August 2001, also genau ein Jahr später ging ich wieder in die Schule und besuchte die 12. Klasse. Ich habe demzufolge ein Jahr eingebüsst.
      Der Unfall passierte beim Grillen als der Verursacher Spiritus auf den Grill schüttete und ich eine Stichflamme abbekam. Die Schuldfrage ist mittlerweile eindeutig geklärt. Ich habe nun Anspruch auf Schmerzensgeld erhoben. Zwar flossen bereits einige Summen, jedoch stellt sich die Haftpflicht des Verursachers immer noch quer. Dadurch, dass ich ein Jahr eingebüsst habe, habe ich Anspruch auf 12 Monate Verdienstausfall, also das Gehalt was ich im ersten Berufsjahr verdienen würde.
      Nun muss ich für meinen Anwalt eine genaue Verdienstmöglichkeit angeben. Ich möchte nach dem Abi internationale BWL an der IBS ( Lippstadt) studieren. Hier meine erste Frage, welche Berufsmöglichkeiten ergeben sich nach dem sechssemestrigen Studium mit dem Abschluss des Internationalen Betriebswirt? So schwer es auch ist, ich müsste nun wissen wie die Verdienstmöglichkeiten aussehen. Ich möchte nach dem Studium auf jeden Fall im Bankenbereich tätig sein und mein Hobby Börse zum Beruf machen. Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir in irgendeiner Weise helfen könntet.

      Nun meine 2. Frage, die hier vielleicht nicht ganz hingehört, vielleicht finden sich jedoch einige Juristen im Forum.
      Folgen des Unfalls, die sich finanziell bemerkbar machen, (d.h. vermehrte Bedürfnisse als Folge) kann man diese für die Zukunft geltend machen.
      Als Beispiel:
      Meine Haut brauch besondere Pflege. Ich muss mich zweimal täglich eincremen. Die Creme ist nicht billig und sehr fettig. Folge ist, dass die Waschmaschine doppelt so häufig läuft, da ich meine Klamotten einsaue. Dies bedeutet gleichzeitig mehr Wasser, Strom und Waschmittelverbrauch. Ein anderes Beispiel wären die erhöhten Fahrtkosten. Ich gelte als behindert und kann bestimmte Strecken nicht mehr laufen, bzw. mit dem Fahrrad fahren, sodass ich mit dem Auto fahren und demzufolge einen höheren Benzinverbrauch habe.Ich habe von einen „Kapitalisierungsfaktor“ gehört um derartige Folgen bei der gegnerischen Haftpflicht bereits für dir Zukunft geltend zu machen. Weiß jemand mehr darüber? Mein Anwalt ist nicht der Hellste. Er streitet ab, dass es so etwas gibt.
      Die vermehrten Bedürfnisse werden auf das Jahr zusammen gerechnet und dann mit diesem Faktor multipliziert. Es ergibt sich ein Betrag der bei der gegnerischen Haftpflicht eingereicht werden kann.

      Ich bin für alle Meinungen und Antworten dankbar.
      Gruß Carlo
      Avatar
      schrieb am 15.06.02 12:15:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich denke, du hast deine Entschädigungszahlung schon erhalten? Nicht vergessen, was man schon mal geschrieben hat!
      ........

      Thema: Was mache ich mit 235.900DM???

      #1 von Carlipo 14.11.01 21:00:58 Beitrag Nr.: 4.884.478 4884478

      Ich bin an eine Menge Kohle gekommen und möchte am Neuen Markt investieren. Was meint ihr mit welchen Werten schaffe ich die Million in kürzester Zeit???
      Avatar
      schrieb am 15.06.02 12:19:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      man kann hier keine pauschale Antwort geben, da ist das Thema zu umfangreich. Du solltest dich mal mit einem Fachanwalt auaseinander setzten. Wie letztendlich die Gerichte entscheiden ist eine andere Sache. Sicherlich gibt es in ähnlichen Fällen irgend welche Rechtssprechungen.
      Das WO Bord ist nicht gerade die geeigneteste Plattform so etwas zu diskutieren.
      Avatar
      schrieb am 15.06.02 12:40:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      anwalt wechseln ....

      aber mit 100 000 euro kann man sich nicht beschweren ...
      meine private lebensversicherung würde auch nicht mehr zahlen ...

      dass du zugar den wasserverbrauch ausgezahlt haben willst ... finde ich schon hart ... tut mir echt leid was dir passiert ist aber man kann es auch übertreiben ....
      auf die 5 euro kommt es jetzt auch nicht mehr an kümmere dich lieber um deine Gesundheit ....

      gute besserung ....
      Avatar
      schrieb am 15.06.02 12:50:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      zuerst wünsche dir alles gute mit deiner gesundheit...


      aber jetzt was anderes hast die ca.240tsdmark verzockt oder was und willst jetzt mehr haben oder was...

      na ja vielleicht wird dir auch noch die zeit bezahlt die du brauchtest um hier zu posten....

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      Avatar
      schrieb am 15.06.02 12:56:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Alles Gute für Dich - tut mir Leid, was Dir passiert ist - und dein Geld haste wohl auch verzockt :(
      Avatar
      schrieb am 15.06.02 15:03:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das posting mit den 200000 DM war lediglich ne ulknummer und hat überhaupt nix damit zu tun. Ich würde nie mit so einer Summe rumzocken! War lediglich ein Test zur Analyse des Pusherverhaltens von wo-junkees. Schaut euch doch nur die konstruktiven Antworten an. Ich finde es nur ziemlich amüsant wie jeder im nm board seine Werte versucht zu pushen.

      Über diese Sache mit dem Wasser habe ich anfangs auch gelacht, bei genauerer Überlegung ist dies jedoch gar nicht so dumm. Hochgerechnet machen diese Sachen jährlich ( Strom, Wasser, Abwasser, Waschmittel usw.) immerhin ca 500 EUR aus. Ich bin 19 Jahre und habe hoffentlich noch ein paar Jahre vor mir. Angenommen ich werde 70 Jahre alt, entspricht dies 25000EUR.
      Meine Halbe Familie arbeitet bei einem großen deutschen Versicherungskonzern (blaue Buchstaben) und hat gute Kontakte zu Kollegen, die sich in solchen Sachen auskennen und uns darufhinwiesen diesen Verbrauch durchaus anzugeben.
      Avatar
      schrieb am 16.06.02 13:29:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      na dann viel erfolg ....


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