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    Eine wichtige Frage... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.06.02 18:15:20 von
    neuester Beitrag 16.06.02 22:34:38 von
    Beiträge: 6
    ID: 598.174
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      Avatar
      schrieb am 16.06.02 18:15:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      ...mein Tacho war kaputt und auf dem Weg zur Werkstatt
      ( da war leider keiner, konnte ich nicht wissen, da Notdienst sonst immer vorhanden ) wurde ich geblitzt, obwohl ich die Geschwindigkeit als nicht allzu hoch eingeschätzt hatte, der Bordcomputer sagt noch immer

      "Anzeige defekt"
      "Werkstatt aufsuchen"

      habe ein Foto mit der digicam gemacht, muss ich das Bußgeld bezahlen und vielleicht sogar meinen Lappen abgeben?

      Normal kann ich mich doch ohne technische Unterstützung nicht auf mein persönliches Geschwindigkeitsgefühl verlassen, oder?

      Bitte um Rat / Meinungen...

      vielen Dank
      Avatar
      schrieb am 16.06.02 18:16:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.06.02 18:17:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Da hast Du leider Pech gehabt...

      München (ADAC) - Temposünder, die sich vor Gericht mit einem defekten Tachometer entschuldigen wollen, beißen nach einer Info des ADAC bei den Richtern meistens auf Granit. Ein Verkehrsteilnehmer wurde statt mit den erlaubten 80 km/h mit Tempo 116 erwischt. Gegen das Bußgeld von 150 Mark wollte er sich mit dem Argument zur Wehr setzen, der Tacho hätte falsch angezeigt. Der Richter beim zuständigen Amtsgericht wies diesen Einwand ebenso zurück, wie die nächste Instanz.
      Die Ausrede, man könne seine Geschwindigkeit ohne den Tacho gar nicht oder nur teilweise erkennen, zieht vor Gericht nicht: im Januar 2001 hatte das Oberlandesgericht in Köln entsprechend entschieden.

      Ein defekter Tachometer stellt keinen Anlass für einen sogenannten „Toleranzabzug“ dar. Aus der Begründung des OLG Köln: „Die Tatsache, dass der Tachometer defekt ist, begründet sogar eine besondere Pflicht“, der „zulässigen Höchstgeschwindigkeit gesteigerte Aufmerksamkeit“ zu widmen (Ss 532/00 Z; DAR 2001, Seite 135).

      Einem geübten Fahrer sei es, so das Gericht weiter, ohne weiteres möglich, anhand der Fahr- und Motorgeräusche des ihm vertrauten Fahrzeugs sowie durch den Verkehrsfluss in seiner Umgebung die eigene Geschwindigkeit abzuschätzen. Der ADAC rät, ein Fahrzeug mit defektem Geschwindigkeitsmesser nicht zu benutzen und den Fehler schnellstens von einer Werkstatt beheben zu lassen.
      Avatar
      schrieb am 16.06.02 18:17:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke sehr...
      Avatar
      schrieb am 16.06.02 18:49:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn Du nen Verkehrsrechtschutz hast, würde ich es wenigstens versuchen...

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      Avatar
      schrieb am 16.06.02 22:34:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      nein, würde ich erst gar nicht versuchen.
      #3 besagt alles und kein Gericht wird anders entscheiden wollen (können).
      Bei einigermaßen Rechtsempfinden wirst Du dies aber auch selber einsehen, denke ich mal.
      :)


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