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    Degussa - Arbitragegelegenheit bei Kurs 34,60/Übernahmeofferte zu 38 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.07.02 17:08:58 von
    neuester Beitrag 17.07.02 10:58:02 von
    Beiträge: 9
    ID: 608.061
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      schrieb am 15.07.02 17:08:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Heute geht es steil runter bei Degussa - wegen der Befürchtungen, daß die Übernahme wegen der (einstweiligen) OLG-Entscheidung zur Ministererlaubnis RAG/EON nicht durchgehen wird. Ich sehe hier jedenfalls gute Chancen, daß es bei der Ministererlaubnis bleiben und die Klagen der Händler im Hauptsacheverfahren abgewiesen werde, zumal sich Brüssel selbst (entgegen der OLG Auffassung) nicht für zuständig hält ...



      B Ö R S E N - N E W S
      Brüssel zu E.ON/Ruhrgas: `Wir mischen uns nicht ein`

      Die EU-Wettbewerbsbehörde sieht weiterhin keinen Anlass, sich in den Streit um die Übernahme des größten deutschen Gashändlers Ruhrgas durch den Energiekonzern E.ON einzuschalten. "Wir mischen uns in die Sache nicht ein. Das Verfahren wird von jedem Mitgliedsland selbst festgelegt", sagte der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti am Montag in Brüssel.


      Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte den Vollzug der Fusion von E.ON und Ruhrgas vorerst gestoppt. Zu der Möglichkeit, das Gericht könnte zu dem Schluss kommen, Brüssel sei für die Fusionsprüfung zuständig, sagte der Sprecher: "Ich sehe das nicht kommen."

      Mit möglichen Verfahrensfehlern in Deutschland bei dem Fusionsfall habe die Kommission "nichts zu schaffen", hieß es ergänzend aus der Kommission. Sie prüft große Firmenfusionen nicht, wenn die Unternehmen jeweils mehr als zwei Drittel ihrer Umsätze in nur einem EU-Land erzielen. Dies war nach Einschätzung Brüssels bei E.ON/Ruhrgas gegeben./cb/DP/mur




      15.07.2002 - 15:42
      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 15.07.02 18:35:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Aus der FTD vom 15.7.2002 www.ftd.de/eon
      Gericht stoppt Eon-Ruhrgas-Fusion
      Von unseren Korrespondenten

      Eine Gerichtsentscheidung hat die Übernahme des größten deutschen Gashändlers Ruhrgas durch den Energiekonzern Eon vorerst gestoppt. Nach der Ministererlaubnis war es zu einem Proteststurm gekommen.

      Das Oberlandesgericht Düsseldorf habe "ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ministererlaubnis", sagte eine Gerichtssprecherin am Wochenende. Die Richter gaben damit den Energiehändlern Ampere und Trianel Recht, die per Eilantrag gegen die Ministererlaubnis vorgegangen waren. Trianel-Anwalt Peter Becker zeigte sich am Sonntag zuversichtlich, die Richter auch im Hauptsacheverfahren überzeugen zu können und damit die Übernahme komplett zu stoppen. Eine mündliche Verhandlung ist für den 24. Juli angesetzt.


      Proteste nach Erlaubnis


      Die umstrittene Ministererlaubnis war Anfang Juli gegen den Willen des Bundeskartellamtes vom Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Alfred Tacke, unter Auflagen erteilt worden. Die Entscheidung hatte einen Proteststurm ausgelöst: Verbraucherschützer, FDP und die Grünen erklärten, die Fusion gehe zu Lasten der Strom- und Gaskonsumenten. Der neue Energieriese werde mehr als 50 Prozent Marktanteil in Deutschland haben.


      Die Richter bemängelten vor allem Verfahrensfehler. Das Ministerium habe nicht ausreichend geprüft, ob nicht doch die EU-Kommission für die Entscheidung zuständig sei. Es sei denkbar, dass die Fusion Bedeutung für den gesamten EU-Wirtschaftsraum habe. Dann fiele sie in die Verantwortung der Kommission.



      Verfahrensfehler bemängelt


      Anwalt Becker sagte: "Die Verfahrensfehler, die das Oberlandesgericht angesprochen hat, lagen auf der Hand." Becker beruft sich auf die EU-Fusionskontrollverordnung, in der die Zuständigkeiten der nationalen Kartellbehörden und der EU-Kommission geregelt sind. "Die europäische Ebene ist die richtige, um die Auswirkungen der Fusion zu überprüfen", sagte er. Kämen die Richter zu demselben Ergebnis, wäre der Ruhrgas-Übernahme die Rechtsgrundlage entzogen.


      Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums sagte, die Zuständigkeit sei genau geprüft worden. "Wir sind dabei zu dem Schluss gekommen, dass wir zuständig sind." Auch habe die Kommission in der Vergangenheit erklärt, in dem Verfahren nicht federführend zu sein. Eon und Ruhrgas kommentierten die Entscheidung nicht. Aus dem Eon-Vorstand war vor wenigen Tagen zu hören, etwaige Klagen könnten den Kern der Übernahme nicht berühren.


      Der Vizechef der FDP, Rainer Brüderle, wertete die Entscheidung positiv. "Ich begrüße es, dass der gesamte Vorgang noch einmal überprüft wird", sagte Brüderle.



      © 2002 Financial Times Deutschland
      Avatar
      schrieb am 16.07.02 03:39:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich hoffe, Du hast Dir das Angebot genau angeschaut. Nur wenn alle rechtlichen Hürden bis 31.3.03 aus dem Weg geräumt sind, wird das Angebot nicht zurückgezogen. Der Erhalt des Abfindungspreises kann sich selbst bei Gelingen der Fusion bis April 03 hinauszögern.
      Das ist ein hart verdientes Brot.
      Avatar
      schrieb am 16.07.02 10:11:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich kenne das Angebot und werde mich noch weiter über das gegenwärtige Verfahren und die möglichen Erfolgsaussichten in der Hauptsacheentscheidung informieren. Fakt ist, daß der Kurs jetzt erheblich unter dem Kurs vor (!) Gewährung der ursprünglich auch nicht sicheren Ministererlaubnis steht. Fast alle öffentlichen Kräfte stehen hinter der Fusionsgenehmigung und die EU-Kommission hält sich raus. Vor diesem Hintergrund halte ich die Dazwischenfunkende OLG Entscheidung, die von einigen winzigen Wettbewerbern herbeigeführt wurd als ideale Kaufgelegenheit. Wenn die Fusion letztlich durchgeht - und davon gehe ich aus - warte ich auch gerne bis April nächsten Jahres. Sind immer noch ca. 12-13% p.a. Zahlt eigentlich Degussa vorher noch eine Dividende ? Wohl eher nicht oder ?
      Avatar
      schrieb am 16.07.02 10:26:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      So, jetzt sind sie mir auch ins Depot gerutscht. Ich habe in ein paar Meldungen gelesen, daß die "Fachleute" von einer Absegnung des Kaufes im Herbst/ Winter 2002 ausgehen. Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, daß das mit RAG/Degussa oder E.On/ Ruhrgas nicht klappt, jedoch könnte sich das ganze noch hinziehen. Dividende wird bis zum 31.03.02 nicht gezahlt.

      Gruß,

      Marciavelli

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      Avatar
      schrieb am 16.07.02 10:39:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke Marciaveli.

      Hier noch ein paar Pressestimmen (Rheinische Post):

      Beamte rästeln über OLG Düsseldorf


      Brüssel erstaunt über Urteil zu E.ON/Ruhrgas

      --------------------------------------------------------------------------------

      Berlin (RP). Brüssel meint, die Zuständigkeit für die Ruhrgas-Übernahme durch den E.ON-Konzern sei nicht die Sache eines Düsseldorfer Gerichts.
      Unverständnis in Brüssel. Die Wettbewerbsbeamten der Europäischen Kommission können sich nicht erinnern, dass ein nationales Gericht ihnen je zuvor einen Unternehmenszusammenschluss zur Prüfung zugewiesen hätte, wenn sie ihn gar nicht haben wollten. Das Verhalten des Oberlandesgerichts Düsseldorf sei rätselhaft, bekennen die Fachbeamten der Kommission sowie der deutschen Ständigen Vertretung bei der EU.

      Sie spekulieren fast einmütig darauf, dass das Mysterium nach der Verhandlung am 24. Juli vorüber sein wird. Das Gericht hatte die Übernahme von Ruhrgas durch Eon, die nach einer Ministererlaubnis in Gang gesetzt worden war, nach Eilanträgen von Energie-Handelsfirmen gestoppt. Eon darf zur Zeit keine einschlägigen Aktienbeteiligungen eingehen. Die Richter führten an, dass, erstens, der Fall womöglich von Brüssel hätte genehmigt werden müssen, zweitens, das Testat durch einen Vertreter des zuständigen Bundeswirtschaftsministers vielleicht nicht rechtens war.

      Ein Sprecher der Kommission bekräftigte offiziell, dass die Übernahme von Ruhrgas "ein Fall für Deutschland" sei. Nach Meinung der Experten des Wettbewerbskommissars Mario Monti hätten sich die Richter in ihrer Begründung dafür, dass sie den Eilanträgen stattgegeben haben, allenfalls auf den Standpunkt stellen dürfen, dass der Europäische Gerichtshof die Zuständigkeit für diesen Zusammenschluss überprüfen solle. Kein anderes Gericht könne entscheiden, ob die EU oder der Nationalstaat zuständig ist.

      Finanz- statt Wirtschaftsminister zuständig?

      In gewisser Weise ist das Düsseldorfer Gericht der Bundesregierung in den Rücken gefallen. Die europäische Fusionskontroll-Verordnung regelt, wann ein Unternehmenszusammenschluss eine Sache des nationalen Kartellamtes bleibt oder von Brüssel akzeptiert werden muss. Allerdings: Gibt es Streit, so entscheidet de facto die Kommission. Sie kann Fusions-Fälle gegen den Widerstand der nationalen Regierung an sich ziehen. Sie ist aber auch bereit zu verhandeln, und dies geschah hier. Den Fall Eon sind die Deutschen stolz, der Kommission abgehandelt zu haben.

      Die deutsche Monopolkommission steht auf dem Standpunkt, dass der Finanzminister urteilen müsse, wenn der Wirtschaftsminister verhindert ist. Doch für Werner Müller entschied sein Staatssekretär Alfred Tacke.

      Winfried Münster
      Avatar
      schrieb am 16.07.02 14:14:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      Diese Nachricht hier dürfte wohl fur den erneuten Kursdruck unter 34 EUR gesorgt haben:


      B Ö R S E N - N E W S
      Müller schließt Scheitern der E.ON-Ruhrgas-Fusion nicht aus

      Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) schließt ein Scheitern der Ruhrgas-Übernahme durch den Energiegiganten E.ON nicht aus. "Vor Gericht und auf hoher See sind sie in Gottes Hand", sagte der Minister am Dienstag vor der Berliner Presse zur Intervention des Düsseldorfer Oberlandesgerichts. Jetzt sei die mündliche Gerichtsverhandlung am 24. Juli abzuwarten.

      Das Oberlandesgericht hatte im Eilverfahren "ernsthafte Zweifel" an der Rechtmäßigkeit der Ministeriums-Entscheidung für die Genehmigung der Fusion geäußert und diese vorerst gestoppt. Mit dem gesamtwirtschaftlichen Argument einer besseren deutschen Positionierung am internationalen Gasmarkt hatte sich das Wirtschaftsministerium über die wettbewerbsrechtliche Untersagung des Bundeskartellamts hinweggesetzt. Zahlreiche Beteiligungsauflagen sollen solche Bedenken zerstreuen.

      Die nach dem Kartellrecht als letztes Mittel mögliche Ministererlaubnis war diesmal nicht von Müller gegeben worden, sondern von seinem Staatssekretär Alfred Tacke. Müller, ehemals Manager des E.ON-Vorläufers Veba, wollte sich damit nicht dem Vorwurf der Befangenheit aussetzen. Zu Fragen nach möglichem Fehlverhalten des Staatssekretärs sagte Müller: "Ich kann dazu wenig sagen, weil ich mich in jeder Beziehung herausgehalten habe. Ich weiß nicht, welche Gespräche Herr Tacke geführt hat."/wb/mr/DP



      16.07.2002 - 11:56
      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 16.07.02 14:15:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Müller: Stopp E.ON-Ruhrgas-Fusion reicht zunächst nur bis 24.7.
      Berlin (vwd) - Bundeswirtschaftsminister Werner Müller sieht die Fusion der Düsseldorfer E.ON AG und der Essener Ruhrgas AG durch die einstweilige Verfügung des Düsseldorfer Oberlandesgerichtes derzeit noch nicht gefährdet. "Auch die Tatsache, dass das Gericht zunächst einmal den Vollzug zu stoppen gebeten hat, reicht nur bis zum 24. Juli", sagte Müller am Dienstag in Berlin. "Wir stehen jetzt ganz, ganz am Anfang", betonte der Minister. Eine Einschätzung über den möglichen Ausgang des Verfahrens wollte er nicht abgeben. "Vor Gericht und auf hoher See sind sie in Gottes Hand", merkte Müller lediglich an.



      Die Klagen seien für ihn nicht unerwartet gekommen. Bislang jedoch habe er sich in jeder Beziehung aus dem Verfahren um die Ministererlaubnis heraus gehalten. Am 24. Juli werde der Fall vor dem Oberlandesgericht verhandelt. "Dann wird man weitersehen", sagte der Minister. Er könne die Vorgänge nur "als Außenstehender" beobachten, da er die Entscheidung seinem Staatssekretär Alfred Tacke übertragen habe. "Wenn ich jetzt lese, dass das Gericht moniert, ein Staatssekretär habe noch nie im Laufe der Geschichte des Kartellrechts in Deutschland an einer Anhörung teilgenommen und das war schon immer rechtswidrig, dann lasse ich solche Begründungen auf mich wirken", sagte Müller.



      Die juristische Bedeutung solcher Bemerkungen könne er nicht beurteilen. Das Gericht hatte Ende vergangener Woche nach der Klage zweier Energiehändler gegen die Ministererlaubnis eine Einstweilige Verfügung erlassen und für den 24. Juli eine Anhörung anberaumt. +++Beate Preuschoff vwd/16.7.2002/bp/mr
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 10:58:02
      Beitrag Nr. 9 ()
      B Ö R S E N - N E W S
      RAG: 2,7 Prozent der Degussa-Aktionäre haben Übernahme-Angebot zugestimmt

      Die Zustimmung der Degussa-Aktionäre zum Übernahme-Angebot des Kohlekonzerns RAG ist weiterhin gering. Bis zum 12. Juli hätten rund 2,7 Prozent (5.481.216 Aktien) der Übernahme zugestimmt, teilte die RAG am Montag in Essen mit.

      Der Kohlekonzern hat ein Übernahme-Angebot von 38 Euro je Degussa-Aktie abgegeben. Bis Mai 2004 will der Kohlekonzern 50,1 Prozent übernehmen. Derzeit ist der Energieversorger E.ON mit knapp 65 Prozent der größte Eigner von Degussa. Die Annahmefrist läuft vom 24. Juni bis zum 23. Juli. Die RAG will die Zahl der frei handelbaren Aktien möglichst groß halten, um die DAX-Notierung der Degussa nicht zu gefährden./mur/sh




      15.07.2002 - 16:36
      Quelle: dpa-AFX


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