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    Horcht auf Ihr Steuerexperten aus nah und fern! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.07.02 14:19:07 von
    neuester Beitrag 30.07.02 15:34:20 von
    Beiträge: 7
    ID: 613.389
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      schrieb am 30.07.02 14:19:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Was geht bei Boris Becker eigentlich steuerlich ab? War dér Ärger wegen des Wohnsitzproblems nicht schon vor 3 Jahren ausgestanden. Ich verstehe das Problem zur Zeit nicht nur daß die Berater und Justiz wieder mächtig beschäftigt sind.
      Ich nenne daß Arbeitsplatzerhaltung
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 14:33:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Für nach dem 01.04.99 angeschaffte PKW hast Du umsatzsteuerlich keine Wahl mehr. Du hast den PKW mit derm 50%-tigen Vorsteuerabzug dem Betriebsvermögen zugeordnet. Eine Eigennutzung ist umsatzsteuerlich unerheblich, d. h. unterliegt nicht mehr der Umsatzsteuer. Der Vorsteuerabzug verbleibt immer bei 50%.
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 14:50:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielen Dank für die Information. Aber wie sieht es ertragsteuerlich aus? Und sind die Buchungen monatlich vorzunehmen oder jährlich? Wenn ich jährlich vornehme die Berücksichtung des Privatanteils ist das nicht schon ein Tatbestand der Steuerhinterziehung bzw. leichtfertige Steuerverkürzung? Ich bin mir nicht ganz sicher. Bisher habe ich immer jährlich den privaten Nutzungsanteil gewinnerhöhend berücksichtigt.
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 14:59:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das Monatliche sollte niemanden interessieren, da Du nur eine Steuererklärung mit Deiner Gewinnermittlung abgibst. Monatlich bekommt das FA ja gar keine Infos. Es reicht also aus, wenn Du am Jahresende die Kosten nach den ermittelten Anteilen aufteilst, b. z. w. den Privatanteil als Entnahme berücksichtigst. Für Deine Steuerschätzung, die Du ja sicher zur Sicherheit auch unterjährig vornimmst, kannst Du den Privatnteil ja bei Deiner 50%-Schätzung belassen.
      ps: das funktioniert natürlich nur bei richtig geführtem Fahrtenbuch.
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 15:07:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das verstehe ich nicht. Durch die Führung des Fahrtenbuches will ich doch erreichen, daß der Privatanteil geringer ausfällt. Die 50/50 regel gilt doch für die umsatzsteuerliche Betrachtung. Deswegen gibt es doch keinen umsatzsteuerlichen Eigenverbrauch. Noch komplizierter wird es damm beim verkauf eines PKW´s. Wer kann da noch diese Dinge durchschauen. Eigentlich nur noch mit viel Spiritus im Kopf oder?

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      schrieb am 30.07.02 15:25:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      Umsatzsteuer und Ertragsteuer haben nicht viel miteinander zu tun. Deshalb können die anzusetzenden Werte für jede dieser Steuerarten voneinander abweichen.
      Für Dich:
      Umsatzsteuer: Keine Änderung, es verbleibt beim 50%-Vorsteuerabzug.
      Einkommensteuer: Deine Privatnutzung wird als Gewinnerhöhung wieder hinzugerechnet (20%), OHNE die USt zu beeinflussen (umsatzsteuerfreies Ertragskonto).
      Um die Sache umsatzsteuerlich noch komplizierter zu machen: Wenn Du Deinen PKW mit 50%-Vorsteuerabzug verkaufst, ist das voll umsatzsteuerpflichtig. Passiert das innerhalb von 5 Jahren nach Anschaffung, kannst Du nachträglich noch zeitanteilig einen Vorsteuerabzug aus den bislang nicht abgezogenen Vorsteuern vornehmen (§15a UStG - lustige Vorschrift)
      Gruß
      Steuertip
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 15:34:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vielen Dank Steuertip,
      das habe ich jetzt verstanden. Aber kompliziert ist diese Sache irgendwie schon. Aber das alles zu verstehen, ich glaube ich sollte jeden Tag zu einem Seminar.
      Oder ich stelle mich zu trottelig an. Das wird es sein.
      Schöne Grüße aus Wuppertal
      dieter


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