Stimmenhandel strafbar! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.09.02 18:54:48 von
neuester Beitrag 19.09.02 07:42:12 von
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Samstag, 14. September 2002
Staatsanwälte ermitteln
Stimmenverkauf im Netz
Mehrere deutsche Anklagebehörden ermitteln gegen Bürger, die über das Internet oder Zeitungsanzeigen ihre Wählerstimme zum Kauf angeboten haben. Einen entsprechenden Bericht der "Bild am Sonntag" bestätigte nun der Frankfurter Oberstaatsanwalt Job Tilmann.
Die Zeitung zitierte Bundeswahlleiter Johann Hahlen mit den Worten: "Mir sind mehrere Fälle aus dem Internet bekannt. Wir haben sofort die Betreiber der betroffenen Foren angemahnt, die zuständigen Staatsanwaltschaften eingeschaltet. Diese haben sofort Ermittlungsverfahren eingeleitet." Er halte solche Aktionen für eine perverse, hochkriminelle Art und Weise, die Demokratie zu schädigen, sagte Hahlen.
"Machen Sie Ihre Stimme schon jetzt zu Geld!"
Als extremsten Fall nannte Hahlen den Kieler Netzanbieter Cashvote.com, der eine regelrechte Stimmenbörse eingerichtet habe. Auf der Internetseite von Cashvote.com heißt es unter anderem: "Ab sofort können Sie hier Ihre Stimme für die Bundestagswahl 2002 verkaufen sowie Wählervoten im Paket erwerben. Am 22. September sind Wahlen machen Sie Ihre Stimme schon jetzt zu Geld!"
Käufer können nach diesen Angaben für alle zur Wahl antretenden Parteien, darunter auch die NPD, 1.000 Zweitstimmen für 6.250 Euro und 10.000 Zweitstimmen für 59.900 Euro erwerben. Anzeichen, dass es sich bei der Website um eine Satire handeln könnte, sind auf der professionell gestalteten Internetseite von Cashvote.com nicht erkennbar.
Stimmenkauf und -verkauf strafbar
Laut Hahlen boten auch im Internet-Aktionshaus ebay bereits mehrere Wähler ihre Stimmen an. Ein ebay-Sprecher wird von der "BamS" mit den Worten zitiert, man habe zehn bis 15 solcher Offerten entdeckt und sofort gelöscht.
Stimmenkauf und -verkauf sind laut Strafgesetzbuch verboten. Im Paragrafen 108 b StGB heißt es: "Wer einem anderen dafür, dass er nicht oder in einem bestimmten Sinne wählt, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft."
Staatsanwälte ermitteln
Stimmenverkauf im Netz
Mehrere deutsche Anklagebehörden ermitteln gegen Bürger, die über das Internet oder Zeitungsanzeigen ihre Wählerstimme zum Kauf angeboten haben. Einen entsprechenden Bericht der "Bild am Sonntag" bestätigte nun der Frankfurter Oberstaatsanwalt Job Tilmann.
Die Zeitung zitierte Bundeswahlleiter Johann Hahlen mit den Worten: "Mir sind mehrere Fälle aus dem Internet bekannt. Wir haben sofort die Betreiber der betroffenen Foren angemahnt, die zuständigen Staatsanwaltschaften eingeschaltet. Diese haben sofort Ermittlungsverfahren eingeleitet." Er halte solche Aktionen für eine perverse, hochkriminelle Art und Weise, die Demokratie zu schädigen, sagte Hahlen.
"Machen Sie Ihre Stimme schon jetzt zu Geld!"
Als extremsten Fall nannte Hahlen den Kieler Netzanbieter Cashvote.com, der eine regelrechte Stimmenbörse eingerichtet habe. Auf der Internetseite von Cashvote.com heißt es unter anderem: "Ab sofort können Sie hier Ihre Stimme für die Bundestagswahl 2002 verkaufen sowie Wählervoten im Paket erwerben. Am 22. September sind Wahlen machen Sie Ihre Stimme schon jetzt zu Geld!"
Käufer können nach diesen Angaben für alle zur Wahl antretenden Parteien, darunter auch die NPD, 1.000 Zweitstimmen für 6.250 Euro und 10.000 Zweitstimmen für 59.900 Euro erwerben. Anzeichen, dass es sich bei der Website um eine Satire handeln könnte, sind auf der professionell gestalteten Internetseite von Cashvote.com nicht erkennbar.
Stimmenkauf und -verkauf strafbar
Laut Hahlen boten auch im Internet-Aktionshaus ebay bereits mehrere Wähler ihre Stimmen an. Ein ebay-Sprecher wird von der "BamS" mit den Worten zitiert, man habe zehn bis 15 solcher Offerten entdeckt und sofort gelöscht.
Stimmenkauf und -verkauf sind laut Strafgesetzbuch verboten. Im Paragrafen 108 b StGB heißt es: "Wer einem anderen dafür, dass er nicht oder in einem bestimmten Sinne wählt, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft."
Die großen Parteien bieten den Wählern doch laufend Geschenke an - vom Lolli bis zum Versprechen auf Unternehmensbeihilfen wie bei Mobilcom ...
#2
Jetzt ist klar, warum Schröder seine Versprechen nicht hält!
Er will ja nicht in den Knast und versprechen kann er viel!
Jetzt ist klar, warum Schröder seine Versprechen nicht hält!
Er will ja nicht in den Knast und versprechen kann er viel!
§ 108 b StGB
Nun Herr Generalstaatsanwalt, dann haben sie was zu tun und buchten mal all die Schröders, Stoibers und Fischers ein, die versprechen nämlich alle etwas und wollen dafür gewählt werden. Ist also strafbar!
Nun Herr Generalstaatsanwalt, dann haben sie was zu tun und buchten mal all die Schröders, Stoibers und Fischers ein, die versprechen nämlich alle etwas und wollen dafür gewählt werden. Ist also strafbar!
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