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    Bankgeheimnis - Kontrollmitteilungen schon ab heute ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.11.02 13:25:09 von
    neuester Beitrag 16.02.03 17:16:58 von
    Beiträge: 51
    ID: 662.683
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      Avatar
      schrieb am 20.11.02 13:25:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ab heute ist ja der Entwurf der Regierung für die neuen Gesetze vorgelegt worden welche ja nächstes Jahr noch festgelegt werden. Kann es sein dass diese aber trotzdem schon seit heute gelten, so dass banken rückwirkend ab heute die Kontrollmitteilungen erstellen müssen ?
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 13:50:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      keine Ahnung ;)
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 14:43:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Der § 30a III AO verliert dadurch nicht seine Wirkungskraft. Die Guthabenkonten oder Depots dürfen weiterhin anlässlich der Außenprüfung bei einem KI nicht zwecks Nachprüfung der ordnungsmäßigen Versteuerung festgestellt oder abgeschrieben werden. Die Ausschreibung von Kontrollmitteilungen soll insoweit unterbleiben. Selbstverständlich gibt es keinerlei Eingriffsschranken der Finanzbehörden soweit eine Steuerstraftat verfolgt wird. Bankangestellten haben desweiteren kein Aussageverweigerungsrecht wie etwa Berufsträger oder Berufshelfer. § 53, 53a StPO
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 23:59:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3: könntest du das bitte noch mal erläutern.
      Inwieweit werden Banken Transaktionen eines Kunden jetzt dem FA melden (müssen)?
      Und inwieweit kann das FA jetzt die Depots der Bankkunden "durchforsten"?
      Kurz: wie gläsern ist man als Bankkunde (bzw. Depotinhaber) jetzt? Und ab wann genau?
      Vielen Dank im voraus.
      Gruß
      NF
      Avatar
      schrieb am 07.12.02 00:09:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Nordfriese

      Wenn bei Dir nächstes Jahr plötzlich Steuern anfallen wegen Aktiengeschäften wird dich Dein FA-Beamter sofort fragen wie lange Du dein Depot schon hast und ob auch früher schon Gewinne angefallen sind.

      Die Leute, welche seit Jahren ein Depot hatten und nie etwas angegeben haben werden richtig Probleme bekommen.

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      Avatar
      schrieb am 07.12.02 01:04:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Nächstes Jahr passiert noch nichts. Bisher müssen die Banken alle Zinsen / Dividenden melden, wenn wegen Freistellungsauftrag keine Steuern abgezogen werden.

      Nach dem Entwurf des Steuervergünstigungsabbaugesetzes soll ab 2004 (!) alles an das FA gemeldet werden, sowohl Zinsen, Dividenden, Speku-Gewinne + -Verluste.

      Insoweit wird § 30a AO komplett gestrichen. Bankgeheimnis ade :mad:
      Avatar
      schrieb am 07.12.02 04:30:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      wenn man sein depot jetzt kündigt und woanderst eins eröffnet, kann man denn so nicht die spuren einfach verwischen ??
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 12:44:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      Tja, Uncle Delirium, diesen Gedanken wirst du nicht alleine
      haben. Äh, hatte ich auch schon, was natürlich nicht heißt
      dass ich irgendwo ein nicht gemeldetes Depot habe...:rolleyes:
      Frage: Kann man eigentlich auch dann bestraft werden, wenn
      man in der Vergangenheit zwar seine Aktienbestände dem
      Finanzamt nicht mitgeteilt hat, jedoch ohnehin summa summarum nur Verluste gemacht hat? Da hat man doch dem Staat nichts vorenthalten? Diese Frage hat natürlich wiederum nichts mit mir zu tun...:O
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 17:21:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      @MM

      Wenn all diese Geschäfte innerhalb der Spekufrist waren, so hättest Du in der Tat nichts zu befürchten.Denn wo nichts ist (Gewinne) braucht auch nichts erklärt werden. Aber bitte die Erklärungszeiträume beachten! Veranlagungszeitraum = Kalenderjahr. Also im Nachhinein zu sagen, meine Gewinne von 1999 und 2000 sind ja 2002 egalisiert worden, das haut nicht hin.

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 17:23:12
      Beitrag Nr. 10 ()
      Nachtrag zu #9

      Soll als heissen, sofern Dein Saldo in den jeweiligen Veranlagungszeiträumen negativ war, hättest Du nichts erklären müssen.

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 17:32:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      Kontrollmitteilungen jetzt auch aus dem Ausland ?

      Eichel is on the wires saying the EU is close to announcing a deal with Switzerland over taxing savings. Reuters is reporting that the German FinMin said that Luxembourg and Austria could be allowed to make the same deal as Switzerland (up to 35% withholding tax and sharing info on a as requested basis, or giving account holders the option of passing info to home EU countries). This is seen to block illegal cross border currency flows. But looking at the exemptions for Austria and Luxembourg, the EU is up to its old tricks by applying different rules to different members and making a farce of the whole process.

      It makes the crackdown look like just a ploy to get tax revenues from black market monies in tax havens. A deal that doesn`t crack the hallowed Swiss banking secrecy may support the CHF, though an agreement had been seen before year-end, so little impact seen. The Eurogroup meets tomorrow in Brussels and is expected to announce a deal.
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 19:11:12
      Beitrag Nr. 12 ()
      " Also im Nachhinein zu sagen, meine Gewinne von 1999 und 2000 sind ja 2002 egalisiert worden, das haut nicht hin."

      Genauso ist es.
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 23:35:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      nenn doch mal lieber länder die noch in frage kommen =)wasn mit holland ?
      Avatar
      schrieb am 11.12.02 08:52:57
      Beitrag Nr. 14 ()
      #10 und #12
      O.k, das heißt, wenn ich in den jeweiligen Zeiträumen
      jeweils Verluste gemacht hätte, dann hätte ich noch mal
      Schwein gehabt? Richtig?
      Avatar
      schrieb am 11.12.02 08:59:25
      Beitrag Nr. 15 ()
      MM

      Richtig

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 11.12.02 10:39:23
      Beitrag Nr. 16 ()
      Puh, Glück gehabt!
      Avatar
      schrieb am 11.12.02 15:55:12
      Beitrag Nr. 17 ()
      @16:

      Nun freut sich schon jemand, weil er in jedem Veranlagungszeitraum Spekulationsverluste erlitten hat und damit kein Steuerproblem hat! Armes Deutschland...

      D.
      Avatar
      schrieb am 11.12.02 21:06:25
      Beitrag Nr. 18 ()
      ich habe mal eine aufstellung darueber gesehen, wieviele steuerbescheide rechtswidrig sind, wie sollen die vom FA das eigentlich noch alles bewaeltigen? oder gibts eine steueramnestie, dann wuedre ich mich als steuerehrlicher und angeschissener schwer aergern , aber freuen zugunsten meiner freunde.:D :D :D :D :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 09:59:19
      Beitrag Nr. 19 ()
      "O.k, das heißt, wenn ich in den jeweiligen Zeiträumen
      jeweils Verluste gemacht hätte, dann hätte ich noch mal
      Schwein gehabt? Richtig?"

      ja hallo ??? ohne verlustvortrag waren doch die verluste dann quasi umsonst
      Avatar
      schrieb am 12.12.02 10:31:35
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Alkionkel

      ..das ist ja nun wieder ein ganz anderes Thema....!

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 13.12.02 02:47:11
      Beitrag Nr. 21 ()
      @ichwillwegvonderstrasse

      wollt nur keinen dumm sterben lassen =)
      Avatar
      schrieb am 13.12.02 11:49:10
      Beitrag Nr. 22 ()
      @ MathiasM

      Ich hatte vor einigen Mopnaten ein ähnliches Problem wie du, fragte mich auch steuerehrlich: ja oder nein?

      Zum Glück hatte ich noch nicht meine StErkl. für 00 abgegeben, so konnte ich die Spekuverluste aus 01 auf die Spekugewinnen in 00 rücktragen und hatte trotzdem noch einen "komfortablen" Verlustvortrag. :D

      Ich weiß nicht, wie lange die Verjährungsfristen bei Steuerdelikten sind, schätze aber das es mindestens 10 Jahre sind. Das Problem kumuliert also mit der Zeit.

      Mein Tip an dich: Depotauflösung (kein Übertrag), Neueröffnung bei einem anderen Institut, neues Depot beim FA melden und beten, das nichts herauskommt. Dumm ist nur, wenn du bis jetzt einen Freistellungsauftrag hattest. Dann weiß das FA natürlich, wo es suchen muß.

      Gruß Ignatz
      Avatar
      schrieb am 13.12.02 11:52:51
      Beitrag Nr. 23 ()
      @Ignatz:Dumm ist nur, wenn du bis jetzt einen Freistellungsauftrag hattest. Dann weiß das FA natürlich, wo es suchen muß.
      Weshalb dies? Wenn man einen Freistellungsauftrag - sagen wir mal - bis 1.000 Euro bei einer Bank eingereicht hat, die jährlichen Zinsen aber nur 500 Euro betrugen, wird das FA doch gar nicht erst davon unterrichtet, oder sehe ich das falsch?
      Gruß
      NF
      Avatar
      schrieb am 13.12.02 12:12:52
      Beitrag Nr. 24 ()
      @ der Nordfriese

      Sorry, weiß ich nicht. Ich ging immer davon aus, das die Banken das dem FA automatisch melden. (es gibt ja auch die Möglichkeit seinen Freistellungshöchstbetrag auf mehrere Finanzinstitute zu splitten, dann wird man evt. bereits steuerpflichtig wenn man im Einzelfall deutlich unter dem Höchstbetrag bleibt).

      Weiß jemand mehr darüber?


      Ignatz
      Avatar
      schrieb am 13.12.02 12:22:54
      Beitrag Nr. 25 ()
      wg. #22

      Freistellungsaufträge werden von den Banken an das Bundesamt für Finanzen gemeldet. Dort wird oder zumindest kann dann kontrolliert werden, ob der Steuerpflichtige Freistellungsaufträge erteilt hat, die insgesamt über dem Freistellungsbetrag liegen. Das einzelne FA erfährt also zunächst mal nichts, in der Finanzverwaltung sind die Daten aber (für den Fall des Falles) schon mal vorhanden.

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 13.12.02 12:51:05
      Beitrag Nr. 26 ()
      @ niemehrarm ;) witziger Name

      Danke für die Klarstellung.

      Also kann das einzelne FA doch sehr schnell herausfinden, welchen Institut(en) man Freistellungsaufträge erteilt hatte und wie hoch die in Anspruch genommen wurden.


      Ignatz
      Avatar
      schrieb am 16.12.02 16:43:18
      Beitrag Nr. 27 ()
      Ob und wann der gemeldete Freistellungsauftrag das zuständige Finanzamt erreicht sei mal offengelassen.

      Gemeldet wird aber auf jeden Fall der tatsächlich freigestellte ausgezahlte Betrag !

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 16.12.02 16:46:42
      Beitrag Nr. 28 ()
      Ob und wann der gemeldete Freistellungsauftrag das zuständige Finanzamt erreicht sei mal offengelassen.

      It´s just a vew clicks away, auch für Deinen Sachbearbeiter!
      Avatar
      schrieb am 27.12.02 13:53:33
      Beitrag Nr. 29 ()
      "gewinne werden von den banken automatisch an das finanzamt gemeldet.."
      was macht die bank wenn der kunde österreicher ist??
      betreffen die anstehenden änderungen auch ausländische anleger in irgendeiner weise??
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 10:20:27
      Beitrag Nr. 30 ()
      niemand hier der dazu genaueres sagen kann?
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 11:17:37
      Beitrag Nr. 31 ()
      Zu #28: Auch das BAföG-Amt und diverse andere Interessenten können Freistellungsaufträge abfragen.Siehe z.B. Thread "BaföG" von partypapst.
      Avatar
      schrieb am 09.01.03 22:22:32
      Beitrag Nr. 32 ()
      Warum wird es hier als Tatsache abgestempelt, dass das Bankgeheimnis abgeschafft wird?
      Das ist ein Vorhaben der Bundesregierung, noch kein beschlossenes Gesetz! Das wird es erst dann, wenn der Bundesrat zustimmt und da fehlt rot/grün die Mehrheit.

      Den Wahlprognosen zufolge wird die CDU in Hessen und in Niedersachsen ca 10% vor der SPD liegen. Das erhöht die Mehrheit von CDU/CSU/FDP im Bundesrat weiter. Wir haben quasi eine rot/grüne Regierung deren Hände gebunden sind (bis auf die Gesetze die einer Bundesratszustimmung nicht bedürfen).

      Ganz nebenbei:
      Bei einer verherrenden Wahlniederlage im Februar und einer zu erwarteten Arbeitslosenzahlvon ca 4,5 mio im Frühjahr 2003, ist ein Misstrauenvotum gegen diese Regierung gar nicht mehr so unwahrscheinlich.
      Avatar
      schrieb am 09.01.03 22:39:10
      Beitrag Nr. 33 ()
      nochmal schwarz auf weiß ein Auszug vom Manager-Magazin:

      23.12.2002

      S T E U E R N

      "Die Entwürfe ändern sich ständig"

      Hängepartie für Kapitalanleger. Die steuerliche Zukunft ist zum Jahreswechsel noch völlig offen.

      München - Gehen die Pläne der rot-grünen Koalition auf, wird im Frühjahr 2003 auf Aktien- und Immobiliengewinne eine 15-prozentige Pauschalsteuer eingeführt. Steuerfreie Renditen nach einem Jahr Wertpapierbesitz dürften dann der Vergangenheit angehören. Auch die zehnjährige Spekulationsfrist für den Verkauf nicht selbst genutzter Immobilien soll fallen. So sieht es zumindest der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Hans Eichel vor.

      Nachbesserungen sind aber wohl zu erwarten. Außerdem muss der Bundesrat dem neuen Gesetz erst noch zustimmen. "Nix ist fix, niemand weiß genau, was nächstes Jahr kommt", fasst Markus Straub von der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) in München das inzwischen monatelange Hin und Her um die Änderungen für 2003 zusammen.

      ...

      Die steuerlichen Neuerungen sollen der Regierung Mehreinnahmen in Millionenhöhe bringen. Ob die Pläne - mit oder ohne Nachbesserungen - überhaupt durchgehen, ist allerdings fraglich, wie Aktionärsschützer erwarten. Die Union hat schon wiederholt angekündigt, das Gesetz im Bundesrat zu kippen.
      Avatar
      schrieb am 09.01.03 22:45:20
      Beitrag Nr. 34 ()
      noch zum verständnis:
      Einführung der Pauschalsteuer = Fall des Bankgeheimnisses

      "Banken zur Auskunft verpflichtet

      Mit der neuen Pauschalsteuer fällt in Deutschland das Bankgeheimnis. Künftig sind die Banken verpflichtet, dem Bundesamt für Finanzen über sämtliche Immobilien- und Wertpapiergeschäfte ihrer Kunden Auskunft zu geben. Das sieht der Gesetzentwurf (!!) von Bundesfinanzminister Hans Eichel vor, wie am Montag aus Berliner Koalitionskreisen verlautete."
      Avatar
      schrieb am 10.01.03 19:29:12
      Beitrag Nr. 35 ()
      @derspider,

      wenn die Regierung die Abschaffung des Bankgeheimnisses als separates Gesetz bringt, braucht sie keine Zustimmung des Bundesrates.
      Das wird also ziemlich sicher kommen.
      Und die Wahlen sind nicht so sicher, wie Du glaubst.
      Zwar führt die CDU derzeit ca. 10 % vor der SPD, am Wahltag sind die Differenzen aber meist geringer als Wochen vor der Wahl.
      Außerdem kommen die Grünen auf ca. 10 %.
      Wenn die FDP rausfliegt, wird es wahrscheinlich für Rot/Grün reichen.
      Leider!
      Avatar
      schrieb am 10.01.03 20:51:27
      Beitrag Nr. 36 ()
      Hi Midas,
      wollte Eichel nicht ein paar schwarze Auslands-Milliarden heim ins Land locken? ;)
      Kontraproduktiver könnte ein eigenständiges Gesetz zur Aufhebung des Bankgeheimnisses nicht sein. Das wird also ziemlich sicher nicht kommen. Dazu bräuchte es schon eine hübsche Verpackung - Amnestie und so ... ;)
      Avatar
      schrieb am 10.01.03 22:35:38
      Beitrag Nr. 37 ()
      @aufigeez,

      das schließt sich nun wirklich nicht aus, ganz im Gegenteil.
      Eine Amnestie ist umso wirkungsvoller, wenn man das künftige Entdeckungsrisiko erhöht.
      Wenn die Leute wissen, künftig können sie unbemerkt nichts mehr zurückholen, jetzt kommen sie aber mit heiler Haut aus der Sache raus, zahlen sie gerne die 25 %.
      Avatar
      schrieb am 11.01.03 05:54:31
      Beitrag Nr. 38 ()
      @midas: Die SPD hat nicht vor, das Bankgeheimnis direkt abzuschaffen (völlige Transparenz aller Bankbewegungen gegenüber dem Finanzamt), sondern indirekt über die Pauschalsteuer.
      Kommt es nämlich zur Pauschalsteuer, sind die Banken zu Mitteilungen über Wertpapiergeschäfte der Privatkonten an das Finanzamt verpflichtet.
      Da die Pauschalsteuer vom Bundesrat genehmigt werden muss und dies zu fast 100% nicht geschehen wird, wird es auch nichts mit der indirekten (!) Abschaffung des Bankgeheimnisses.

      Neueste Headlines bei Spiegel.de:
      Niedersachsen-Wahl: SPD droht Debakel - (CDU laut Umfrage bei 45%) (10. Januar 2003, 19:04)
      Wählergunst: SPD fällt bundesweit unter 30 Prozent (10. Januar 2003, 19:04)

      Übrigens hat die CDU/CSU/FDP im Bundesrat sowieso die Mehrheit egal, ob in Niedersachsen die SPD auch noch ein Debakel erlebt.
      Avatar
      schrieb am 20.01.03 01:48:43
      Beitrag Nr. 39 ()
      umfragen vom 15/17. Januar 2003

      Hessen: 48% CDU 7% FDP
      Niedersachsen: 46% CDU 6% FDP
      Avatar
      schrieb am 20.01.03 10:21:54
      Beitrag Nr. 40 ()
      Nach den bisherigen Plänen der Sozialistischen Partei Deutschlands werden nicht nur ab 22.2.03 alle Aktienverkäufe dem Finanzamt gemeldet, sondern ab 2004 auch alle anderen Kapitalerträge wie pauschal besteuerte Zinsen !!

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 22.01.03 01:46:06
      Beitrag Nr. 41 ()
      Kontrollmitteilungen kommen bestimmt (durch den Bundesrat). Die Einigung der europäischen Finanzminister über den Informationsaustausch über Kapitalerträge ausländischer EU-Bürger ab 2004 ist ganz klar Rückenwind für Eichel. Wenn man das schon zwischenstaatlich macht, wird das innerstaatlich erst recht laufen.
      Außerdem zwingt das Urteil des BFH zur Verfassungswidrigkeit der geltenden Spekulationssteuer(praxis) den Gesetzgeber, die "flächendeckende Erhebung" wirksam sicherzustellen. Und da es keine brauchbaren Vorschläge für die anonyme Abgeltung von Wertpapiererträgen gibt, führt an den Kontrollmitteilungen kein Weg vorbei.
      Die CDU mag jetzt noch dagegen sein, am Ende wird sie aus den genannten Gründen zustimmen, egal wie die Wahlen am 2.2. ausgehen.
      Avatar
      schrieb am 25.01.03 16:00:43
      Beitrag Nr. 42 ()
      Der SPD-Finanzexperte hat wohl nicht richtig verstanden, was eine Abgeltungssteuer ist, da er mit Kontrollmitteilungen das "Entdeckungsrisiko" steigern will. Bei einer Abgeltungssteuer führt die Bank einen festgelegten Prozentsatz direkt an das Finanzamt ab - der Bürger kann daher die Steuerzahlung nicht umgehen. Abgeltungssteuer bedeutet zudem, daß damit die gesamte Steuerlast abgegolten ist. Der "Experte" hat wohl die Abgeltungssteuer mit mit einer Abschlagsssteuer verwechselt ...

      Regierung will großzügigere Amnestie für Steuerflüchtlinge

      Bundeskanzler Gerhard Schröder und Finanzminister Hans Eichel (beide SPD) wollen die befristete Amnestieregelung für Steuerflüchtlinge deutlich großzügiger gestalten als bisher bekannt. Wie der «Focus» unter Berufung auf Koalitionskreise berichtet, will Eichel nur noch dann eine 25-prozentige Pauschalsteuer auf das gemeldete Geldvermögen, wenn das ganze Kapital schwarz erwirtschaftet worden und noch verfügbar ist.

      Steuern auf bereits verbrauchtes Schwarzgeld sollen unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden. Die Regierung wolle damit Steuerhinterziehern und auch in Deutschland tätigen Schwarzarbeitern die Rückkehr in die Legalität erleichtern.

      Das Finanzministerium wollte Details des Vorhabens am Samstag nicht bestätigen. «Der Referentenentwurf wird noch bearbeitet, es gibt noch keine Festlegung», sagte eine Sprecherin der dpa. Laut «Focus» wollen Schröder und Eichel die umfassende Regelung erst nach den Landtagswahlen in Niedersachsen und Hessen am 2. Februar präsentieren. Nach dem Bericht sollen zudem Kapitalflüchtlinge, die bereits versteuertes Geld ins Ausland gebracht haben, nur noch die bislang nicht erklärten Zinsen für maximal zehn Jahre pauschal mit 25 Prozent nachversteuern. Bisher müssen reumütige Steuerflüchtlinge die hohen Steuersätze der vergangenen Jahre und zusätzliche Strafzinsen nachzahlen.

      Der SPD-Finanzexperte Joachim Poß verteidigte unterdessen die geplanten Kontrollmitteilungen für Banken über Kapitalerträge ihrer Kunden. Um bei der Neuregelung der Zinsbesteuerung den Bürger zur Ehrlichkeit zu bewegen, müsse das «Entdeckungsrisiko steigen», sagte Poß der dpa. Kontrollmitteilungen seien weltweit erfolgreich eingesetzte Instrumente auch in Kombination mit einer Abgeltungsteuer.

      Die genaue Kenntnis über die Höhe der Kapitalerträge biete darüber hinaus «einen wichtigen Ansatz zur Ermittlung auch anderer Besteuerungsgrundlagen», sagte der stellvertretende SPD- Fraktionschef. Er nannte in diesem Zusammenhang verschleierte Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Tätigkeit. Der Verzicht auf Kontrollmitteilungen würde bedeuten, dass Erträge aus Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ohne bedeutendes Risiko bei Finanzinstituten angelegt werden könnten. Poß schlug zudem vor, die Steuerfreigrenze auf Veräußerungsgewinne von 500 Euro im Jahr auf 1000 Euro zu verdoppeln.

      Quelle: http://news.welt.de/welt/message.php?channel=new&keyword=&su…

      Weitere Finanzseiten: http://www.Capitalmarkt.de
      .
      Avatar
      schrieb am 26.01.03 18:00:28
      Beitrag Nr. 43 ()
      Das Bankgeheimnis fällt. Garantiert. Wir werden alle rasiert, bis nichts mehr da ist.

      Bundeskanzler Schröder wies am 16. Dezember 2002 ausdrücklich darauf hin, daß man zwar von der Vermögensteuer Abstand nehmen möchte, nicht jedoch von der Abaschaffung des Bankgeheimnisses. Zum Zwecke der Erhebung von Steuern werden die deutschen Banken als "Vermögensschätzstelle" des Fiskus zum Nachteil ihrer Kunden mißbraucht. Das Bundesamt für Finanzen in Bonn wird damit nach Abschaffung des Bankgeheimnisses immer mehr zur Superbehörde von Hans Eichel in seinem Kampf gegen Staatsbürger, die sich vom Staat nicht jegliche eigenverantwortliche Kontrolle über ihr ehrlich erworbenes privates Vermögen abnehmen lassen wollen. Künftig sollen dort Kontrollmitteilungen über sämtliche Kapitaleinkünfte und private Veräußerungsgewinne der Bürger zusammenlaufen und an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet werden. Für nach Verabschiedung des Gesetzes noch bestehende Konten und Depots in Deutschland darf dann auch zurück in die Vergangenheit geschnüffelt werden. Am 20. November 2002 verabschiedete das Bundeskabinett den Entwurf des sog. "Steuervergünstigungsabbaugesetzes" - StVergAbG -.

      http://www.internetkanzlei.to/bankgeheimnis.html
      Avatar
      schrieb am 26.01.03 23:35:10
      Beitrag Nr. 44 ()
      "Garantiert" ist das noch nicht, weil die Aufhebung des Bankgeheimnisses Teil eines Gesetzespakets ist, daß eben noch durch den Bundesrat muß. Und zuletzt hat sich die CDU immerhin entschieden gegen diesen Punkt ausgesprochen. Aus den unten angegebenen Gründen rechne ich aber auch damit, daß sie in diesem Punkt letztlich nachgibt.
      Bei der Kombination von Abgeltungssteuer und Kontrollmitteilungen scheint sich Eichel nach einem Bericht in der FTD jetzt am französischen Optionsmodell zu orientieren. Ursprünglich war eine generelle Abgeltungssteuer geplant; wer mit seinem persönlichen Einkommenssteuersatz dann unter den 25% läge, sollte sich sein Geld anschließend beim Finanzamt zurückholen.
      Jetzt soll man wohl generell wählen dürfen zwischen der 25%-Abgeltung durch die Bank oder der Veranlagung nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz. In diesem Modell sind dann auch bei der Zinsbesteuerung Kontrollmitteilungen erforderlich, um sicherzustellen, daß diejenigen, die sich gegen die pauschale Abgeltung entscheiden, ihre Zinseinkünfte auch tatsächlich bei der Steuererklärung angeben.
      Übrigens sollen nach diesem Bericht auch die Freistellungsaufträge demnächst verschwinden. Stattdessen soll das Finanzamt dann Freibeträge bei der Einkommenssteuererklärung anrechnen. Auch in diesem Punkt also eine Ausweitung der Zuständigkeit der Finanzämter.
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 16:16:29
      Beitrag Nr. 45 ()
      Der Text der Gesetzesvorlage ist unter http://dip.bundestag.de/btd/15/001/1500119.pdf downloadbar. Sind 60 Seiten !!

      Seite 39 zu Nr.7 regelt die Mitteilungen der Banken : Jahresbescheinigung nach vorgeschriebenem Muster


      :(
      Avatar
      schrieb am 12.02.03 00:12:28
      Beitrag Nr. 46 ()
      Nach einem aktuellen Bericht in der SZ von heute (12.03.) soll Eichel sich mit seinen Plänen für umfassende Kontrollmitteilungen nun definitiv nicht durchsetzen können. Union und FDP sind weiter geschlossen gegen die Aufhebung des Bankgeheimnisses, und auch in der Koalition gibt es Widerstand, besonders bei den Grünen. Daher soll wohl überlegt werden, diesen Punkt aus dem "Steuervergünstigungsabbaugesetz" herauszunehmen und später im Zusammenhang mit der Zinsabgeltungssteuer neu zu "verhandeln".
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      schrieb am 13.02.03 23:32:27
      Beitrag Nr. 47 ()
      Neuester Stand (lt. Handelsblatt): Die Koalitionsfraktionen haben sich nun doch darauf verständigt, daß die Kontrollmitteilungen Teil des StVAG bleiben sollen. Die Grünen, die das separat mit der geplanten Zinsabgeltungssteuer regeln wollten, haben sich also nicht durchsetzen können.
      Der Zeitplan sieht nun für den 20.02. die Verabschiedung des Gesetzespakets im Finanzausschuß und für den 21.02. die abschließende Beratung im Bundestag vor; am 14.03. geht es dann in den Bundesrat.
      Das Gesetzespaket ist in vielen Punkten zwischen Koalition und Opposition umstritten, die KM gehören dazu. Da die Finanznot der Länder (auch der unionsgeführten) eine Einigung über das Paket erforderlich macht, wird es wohl ein großes Gezerre und Geschiebe geben, um einen Gesamtkompromiß hinzukriegen. Wie es am Ende bei den Kontrollmitteilungen ausgeht, ob die Opposition bis zum Ende nein sagt oder Eichel sich durchsetzen kann, bleibt daher ungewiß.
      Avatar
      schrieb am 14.02.03 20:08:09
      Beitrag Nr. 48 ()
      Schickt Eichel nach Bagdad, sofort !

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 15.02.03 20:13:19
      Beitrag Nr. 49 ()
      Hallo,
      ab wann wäre die neue Regelung dann gültig, wenn es am 14.3. noch in den Bundesrat geht? Rückwirkend zum 21.2. wie in der Presse immer genannt wird?

      Gruss ZONK2000
      Avatar
      schrieb am 15.02.03 20:40:21
      Beitrag Nr. 50 ()
      @Zonk2000

      Bei anderen gesetzlichen Regelungen wie Berechnung des Spekulationsgewinnes ist der Stichtag, der 20.2.2003.

      Bei Kontrollmitteilungen habe ich mal eine Aussage gehört
      ,daß die sogar bis zum 01.11.2002 zurückschnüffeln wollen.
      Begründung: Ab diesem Zeitpunkt war für jeden ja dieses gesetzliche Vorhaben bekannt.

      Gruß epipoly
      Avatar
      schrieb am 16.02.03 17:16:58
      Beitrag Nr. 51 ()
      Ich halte es schon für bemerkenswert, dass die GRÜNEN gegen Kontrollmitteilungen sind. Nur die Altsozialisten wollen diese !!

      Ab sofort wird das grosse Schwarzgeld und das kleine der Sozialhilfeempfänger nur noch in Bar gehalten. Bei diesen Zinsen kein Problem, aber das Geld ist weg !

      :cry:


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      Bankgeheimnis - Kontrollmitteilungen schon ab heute ?