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    Vermögenssteuer & Doppelbesteuerung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.11.02 17:46:33 von
    neuester Beitrag 26.11.02 12:07:58 von
    Beiträge: 3
    ID: 664.902
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      Avatar
      schrieb am 25.11.02 17:46:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich hätte mal eine Frage. Abgesehen davon, dass ich die
      Vermögenssteuer als falsch ansehe, hätte ich mal eine
      Frage: Wenn man zu 100% eine GmbH besitzt und diese
      ,falls Sie über mehr als 2,5 Mio Euro Vermögen verfügt,
      zukünftig Vermögenssteuer zahlen müßte und der Eigentümer
      müßte dann ( Stuttgarter Modell oder wie ? ) nochmal
      auf das "gleiche" Vermögen Vermögenssteuer zahlen ?
      Ist das dann keine Doppelbesteuerung ?

      BTW: Ich würde dem ganzen viel gelassener gegenüber stehen
      wenn die Beamten auf Ihre Anwartschaften auch Pensionen
      bezahlen müßten, dann müßte so mancher Lehrer auch
      Vermögenssteuer zahlen.

      Gruss
      Seltener_Gast
      Avatar
      schrieb am 25.11.02 17:49:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das ist Doppelbesteuerung und die gab es früher auch schon.

      Mindestens 1/3 des VSt.-Aufkommens geht übrigens für die Erhebung drauf. Das schafft Arbeitsplätze im Finanzamt.
      Avatar
      schrieb am 26.11.02 12:07:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo anbei mal eine etwas differenziertere Rechnung :

      Jemand hat eine Firma mit 100.000.000 Vermögen und
      legt es zu 4% an; Unter der Annahme dass das Firmenvermögen um 40% vermindert wird
      "Alle Freibeträge hierauf voll gerechnet
      ( er hat also kein Haus und sonst nichts , ... )"

      Unternehmensvermögen 100.000.000,00 Zinsen 4% 4.000.000,00
      Steuer auf Zinsen 42% 1.680.000,00
      Ergebnis nach Steuern 2.320.000,00 Vermögen nach Steuern 102.320.000,00
      Vermögenssteuer ( Kap -2,5 Mio) *0,01 975.000,00
      Vermögen nach VermSt 101.345.000,00
      Vermögen nach Ausschüttung 100.000.000,00
      Zuführung zu Privatvermögen
      Ausschüttung des Vermögenszuwachses 1.345.000,00
      Steuer Halbeinkünft Verfahren 1/2 von 49,5% 332.887,50
      Summe steuerl. Privatvermögen 60.000.000,00 Summe Privatvermögen nach Zuführung 61.012.112,50
      Vermögenssteuer ( Kap - 1Mio ) *0,1 600.121,13 Vermögen nach Vermögensteuer 60.411.991,3
      Vermögenszuwachs 411.991,38
      "Rendite 4 Promille und das bei ca 2% Inflation
      0,00412

      Summa Summarum heisst dies eine Steuerquote von 90% und das nur wenn a) der Bewertungsabschlag auf Betriebsvermögen
      erhalten bleibt und b) nicht die Ertragskraft des Unternehmens in die Kalkulation einfliesst- beides Dinge
      die diverse SPD`ler gerne geändert sehen.
      Quintessenz - das Finanzministerium sollte mal Anfangen nachzudenken


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