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    Hat eine Klage gegen den ehemaligen Chef der Hannoverschen Leben eine Chance? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.11.02 21:23:59 von
    neuester Beitrag 11.12.02 15:28:38 von
    Beiträge: 6
    ID: 664.993
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      Avatar
      schrieb am 25.11.02 21:23:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe gerade gelesen, dass der ehemalige Vorstandsvorsitzende der HL Eckart Freiherr von Uckermann als auch der Finanzvorstand Tim Kettemann gegen Auflagen des BAFin verstoßen hat. Damit müssten die beiden Herren m.E. auch mit deren Privatvermögen haftbar gemacht werden können, da sie die ohnehin schlechte Situation der HL noch weiter verschärft haben.

      Weiss jemand von Euch, ob es bereits solche Klagen gab oder gibt oder in Vorbereitung sind? Wie seht Ihr die Chancen?

      Gruß

      Carlo
      Avatar
      schrieb am 26.11.02 10:20:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hat hier niemand eine Idee?
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 10:39:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Im Handelsblatt vom 5.11. stand etwas über die Gründung der "Schutzgemeinschaft der Mitgliedsinteressen von Versicherungsinteresssen auf Gegenseitigkeit", die mit einer Extra-Versammlung Klarheit über die tatsächliche Lage des Unternehmens erhalten will. Gründer und Vorsitzernder der Schutzgemeinschaft wäre ein Christian Kühner. Mehr weiss ich nicht darüber. Auch im Internet findet habe ich nichts darüber gefunden.
      Avatar
      schrieb am 10.12.02 18:42:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hat noch einmal jemand etwas von dieser Interessensvereinigung gehört? Leider gibt es nichts im Internet ....
      Avatar
      schrieb am 11.12.02 11:57:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Carlo 1958

      Der Verein wurde beim Amtsgericht Obernburg unter dem Aktenzeichen VR 820 im Mai 2002 ins Vereinsregister unter folgendem Vereinsnamen eingetragen:

      "Schutzgemeinschaft der Mitgliedsinteressen von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit e.V."

      Der eingetragene Vorsitzende:

      Christian Kühner
      Schleißheimer Straße 271
      D-80809 München



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      Avatar
      schrieb am 11.12.02 15:28:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      die beiden Herren waren Vorstand einer AG, also Organmitglieder. Wenn sie also gegen Auflagen verstoßen haben, dann haftet erst mal die Gesellschaft, also die Hannoversche Leben. Es ist extrem unwahrscheinlich, dass man eine Anspruchsgrundlage finden kann, auf deren Basis auch die persönliche Haftung der Vorstände möglich ist. Meiner Einschätzung - als nicht Volljurist - wäre dies wohl nur bei vorsätzlicher Begehung einer Straftat in diesem Bereich möglich (also sagen wir mal Unterschlagung). Dies ist jedoch nicht der Fall.

      Die Auflagen der Bundesaufsicht sind nur mittelbar auf den Schutz der Anleger gerichtet. Ein Verstoß gegen diese wird daher kaum einen Schadenersatzanspruch entstehen lassen. Ich sehe diesbezüglich also keine Aussichten.


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