SPD: 50% mehr Miete – Geht das überhaupt? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.12.02 19:48:21 von
neuester Beitrag 17.12.02 20:23:06 von
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SPD: 50% mehr Miete – Geht das überhaupt
Die SPD/Grünen planen ein Steuervergünstigungsabbaugesetz mit verschieden Massnahmen. Eine Änderung soll die Anhebung der Entgeltgrenze bei Vermietung und Verpachtung für den vollen Werbungskostenabzug auf drei Viertel der ortsüblichen Miete sein.
Nach geltendem Recht muss die Miete für einen vollen Werbungskostenabzug mindestens 50 % der ortsüblichen Miete sein. Ist die Miete geringer, so werden die Werbungskosten entsprechend gekürzt. Diese Entgeltgrenze soll auf 75% angehoben werden.
Die Neuregelung soll ab 2003 gelten, und zwar auch für vor dem 1. Januar 2003 abgeschlossene „Altverträge“.
Dies bedeutet also, dass alle, die bisher geringe Mieten bezahlt haben (z.B. auch wenn an die Omi vermietet wurde etc.) ab 1.1.2003 50% mehr Miete zahlen müssen, wenn der Vermieter weiterhin die vollen Werbungskosten absetzen will.
Dies ist doch in der Praxis gar nicht durchführbar – eine Mieterhöhung von 50 % (Kappungsgrenze ist doch zu beachten!)
Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage15304/Erlaeuteru…
Die SPD/Grünen planen ein Steuervergünstigungsabbaugesetz mit verschieden Massnahmen. Eine Änderung soll die Anhebung der Entgeltgrenze bei Vermietung und Verpachtung für den vollen Werbungskostenabzug auf drei Viertel der ortsüblichen Miete sein.
Nach geltendem Recht muss die Miete für einen vollen Werbungskostenabzug mindestens 50 % der ortsüblichen Miete sein. Ist die Miete geringer, so werden die Werbungskosten entsprechend gekürzt. Diese Entgeltgrenze soll auf 75% angehoben werden.
Die Neuregelung soll ab 2003 gelten, und zwar auch für vor dem 1. Januar 2003 abgeschlossene „Altverträge“.
Dies bedeutet also, dass alle, die bisher geringe Mieten bezahlt haben (z.B. auch wenn an die Omi vermietet wurde etc.) ab 1.1.2003 50% mehr Miete zahlen müssen, wenn der Vermieter weiterhin die vollen Werbungskosten absetzen will.
Dies ist doch in der Praxis gar nicht durchführbar – eine Mieterhöhung von 50 % (Kappungsgrenze ist doch zu beachten!)
Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage15304/Erlaeuteru…
wer seine miete als zu gering empfindet, kommt natürlich um eine selbstanzeige nicht herum! sie ist als geldwerter vorteil anzurechnen und mit dem doppelten einkommenssteuersatz zu versteuern. zudem hat der vermieter eine kontrollmitteilung an das finanzamt zu senden.
ja so ein scheiß dann kannst du eben nicht mehr das finanzamt verarschen ,und daran ist natürlich nur die scheiß regierung schuld
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