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    Kfz-Versicherung, Fehler zu meinen Gunsten bei Antrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.01.03 08:50:29 von
    neuester Beitrag 11.02.03 21:19:26 von
    Beiträge: 9
    ID: 687.737
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      schrieb am 26.01.03 08:50:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Tach Zusammen.

      Habe für meine Frau ein Kfz bei meiner Versicherung angemeldet (klang irgendwie günstiger). Nun haben sie mir einen Beitrag im Angebot vorgeschlagen, der mir zusagte und den ich akzeptierte, ich unterschrieb und bekam dann das Angebot der Versicherung prompt mit den zugesagten Daten zugeschickt. Ich war zufrieden, meine Frau natürlich auch. ;)

      Nun klingelte das Telefon und der Mensch, der mit mir den Vertrag augearbeitet hat sagte mir , daß er sich beim Abschluß des Angebotes um eine SF-Klasse zu meinen Gunsten verrechnet habe, was meinetwegen unwissentlich stimmt, was mich aber auch dazu bewegte die Versicherung zu wechseln.

      Nun bin ich nicht sicher, ob ich mich hier beschweren lassen möchte, schließlich war das Angebot unter Dach und Fach.

      -Haftet die Versicherung für Ihr Angebot?
      -Oder kann sie es einfach übergehen.
      -Hilft eine Beschwerde oder direkt zum RA?

      Danke für Tips im Voraus.

      Sprengli
      Avatar
      schrieb am 26.01.03 10:52:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die SF-Klasse kann die Versicherung nicht frei vergeben.
      Ich würde sagen das war ein offensichtlicher Fehler, aus dem Du keinen Profit schlagen kannst.
      Avatar
      schrieb am 26.01.03 13:09:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      für die Angaben im Vertrag bist nur Du verantwortlich - dchließlich unterschreibst Du ja dafür.
      Außerdem gilt bei einer KFZ das Angebot nur vorbehaltlich der Prüfung der SF Klassen beim Vorversicherer.
      Das steht sogar in den Bedingungen!
      Avatar
      schrieb am 02.02.03 08:23:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich wundere mich nur noch.:rolleyes:

      Gestern kam der Vertrag mit der Rechnung, da stehen die im Antrag vereinbahrten Bedingungen drin und die Rechnung ist nicht höher.:eek:
      Avatar
      schrieb am 04.02.03 11:23:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Dann fehlt die Bestätigung der SF Klasse durch den Vorversicherer noch.

      Wer hat denn nun die falsche SF Klasse erfunden:confused: oder war sie gar richtig:confused:

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      Avatar
      schrieb am 04.02.03 11:56:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Sprengli: Es kann auch sein, dass ich Dein Versicherungsmensch mit Absicht vertan hat, damit Du den Vertrag unterschreibst und nachher eben nicht mehr so schnell kündigst.

      Selbst WENN er sich vertan hat, die Versicherungen können Dir Preise anbieten, wie sie wollen. Die sind so gut wie an nichts mehr gebunden.

      Mir hatte man auch mal ein falschen günstigeres Angebot zugeschickt und ich habe darauf bestanden und es auch erhalten, ohne Murren der Versicherung.
      Avatar
      schrieb am 08.02.03 18:09:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      nun es gibt da im BGB so einen Paragrafen bezüglich Anfechtung wegen Irrtum (genauer zwei). Aber es geht wohl um einen Erklärungsirrtum. Wenn Du auf dem niedrigeren Beitrag (SFK) und die Versicherung auf dem höheren besteht, dann kann sie anfechten. Dann wird der Vertrag rückwirkend ungültig. Fraglich ist, ob die Versicherung ein Interesse daran hat. Einen bereits unterschriebenen Vertrag kann man nicht so einfach wieder ändern. (Wobei da bei Versicherungsverträgen gewisse Sonderregeln existieren).
      Avatar
      schrieb am 08.02.03 18:23:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      Diese unvollständigen Sachverhalte nerven.
      Avatar
      schrieb am 11.02.03 21:19:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      Meine Verwirrung bleibt bestehen. Bisher nichts Neues, immer noch wie vertraglich vereinbahrt, keine Neuberechnung.

      Die Hoffnung bleibt. Danke allen Postern.

      Sprengli


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