Berechnung der EKsteuer eines Traders.Wie ist der korrekte Weg? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.01.03 12:03:21 von
neuester Beitrag 26.01.03 23:14:11 von
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Hallo an alle Steuer Experten.
Frage: Wie muss jemand, der sich nur durch Day Trading Gewinne durch Devisenhandel seinen Lebensunterhalt erzielt diese versteuern.Etwa so:
Jahresumsatz 40.000 € Gewinn
minus 6.000 € Wertzuwachssteuer 15%
minus 7.000 € PKV und Werbungskosten/Sonderausgaben
ergibt 27.000 € steuerpflichtiges Einkommen
minus 6.210 € Einkommenssteuer zu 23% weiß die genaue
Höhe der EKsteuer leider nicht
ergebnis 20.790 € Netto für den Trader ???
Oder muss man die 40.000 € durch das HEV teilen?Somit wären auf die 20.000 € 15% Wertzuwachssteuer zu zahlen.Wären also 3.000 € an Steuer.Stimmt diese Aufrechnung, oder ist sie falsch.Für konkrete Tips zu dieser Frage wäre ich sehr dankbar.
Gruss Schramoo
Frage: Wie muss jemand, der sich nur durch Day Trading Gewinne durch Devisenhandel seinen Lebensunterhalt erzielt diese versteuern.Etwa so:
Jahresumsatz 40.000 € Gewinn
minus 6.000 € Wertzuwachssteuer 15%
minus 7.000 € PKV und Werbungskosten/Sonderausgaben
ergibt 27.000 € steuerpflichtiges Einkommen
minus 6.210 € Einkommenssteuer zu 23% weiß die genaue
Höhe der EKsteuer leider nicht
ergebnis 20.790 € Netto für den Trader ???
Oder muss man die 40.000 € durch das HEV teilen?Somit wären auf die 20.000 € 15% Wertzuwachssteuer zu zahlen.Wären also 3.000 € an Steuer.Stimmt diese Aufrechnung, oder ist sie falsch.Für konkrete Tips zu dieser Frage wäre ich sehr dankbar.
Gruss Schramoo
erst mal deinen Verlustvortrag von > 40000 Euro von deonem Gewinn abziehen - macht Null Steuer
Frage wie bekommst du das Euro-zeichen - auf meiner Tastatur ist das nicht vorhanden - ??
Frage wie bekommst du das Euro-zeichen - auf meiner Tastatur ist das nicht vorhanden - ??
@ Schandler
welches Baujahr hat deien Tastatur ? 1975 ???
welches Baujahr hat deien Tastatur ? 1975 ???
letztes Jahr gekauft - samt Anhang ( computer u so ) . -
ALT+STRG+E = €
merci - ich lasse dir einen Sekt zukommen
um noch mal auf die anfangsfrage zurückzukommen: wenn du sowohl die steuer auf den wertzuwachs als auch die einkommensteuer ansetzt, hast du doch doppelbesteuerung, oder ?
ich hatte das ganze so verstanden, daß du als trader den wertzuwachs nur mit der pauschsteuer versteuern musst, d.h. eigentlich der job als trader (entsprechenden erfolg vorausgesetzt ) der steuergünstigste in der ganzen republik ist. und jetzt korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege (kann zum beispiel ja sein, daß das finanzamt irgendwann mit `gewerbe` argumentiert)
ich hatte das ganze so verstanden, daß du als trader den wertzuwachs nur mit der pauschsteuer versteuern musst, d.h. eigentlich der job als trader (entsprechenden erfolg vorausgesetzt ) der steuergünstigste in der ganzen republik ist. und jetzt korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege (kann zum beispiel ja sein, daß das finanzamt irgendwann mit `gewerbe` argumentiert)
hab ich so verstanden - die 15% werden an der Quelle dh von der Bank - Direktbank -Broker direkt an das Finanzamt abgeführt - sind jetzt Finanzamtsgehilfen - bekommen dafür dann von der Regierung eine Musterknaben-anerkennung als Diplom ...
dann muß das ganze am Jahresende auf dem üblichen Weg per Steuererklärung nochmals bearbeitet werden
odrrr ???? wer kann genaues sagen - wahrscheinlich keiner wie ich vermute
dann muß das ganze am Jahresende auf dem üblichen Weg per Steuererklärung nochmals bearbeitet werden
odrrr ???? wer kann genaues sagen - wahrscheinlich keiner wie ich vermute
nein, du zahlst einmal die 15%, bzw. 7,5% bei aktien (hev). weiter musst du nichts versteuern, wäre ja sonst noch viel schlechter als früher, diese regelung. sieht zwar zu gut aus um wahr zu sein, scheint aber realität zu werden.
Zu #8: Eine Quellensteuer auf Speku-Gewinne wäre fatal, denn es liegt im Wesen der Spekulation, dass man auch schief liegen kann und dann erzielt man Verluste. Könnte man diese erst nach dem Ablauf des Klalenderjahres verrechnen, dann würde manchen Tradern sehr schnell die Liquidität genommen. Bei der Speku-Besteuerung kämen nach meiner Auffassung Kontrollmitteilungen eher in Betracht.
Zu #7: So sehe ich das auch. Die Besteuerung zunächst mit 15 vH und dann nochmals mit dem persönlichen Einkommensteuersatz wäre eine massive Verschärfung der Besteuerung, also das genaue Gegenteil von dem, was beabsichtigt ist.
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