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    wissensdurstiges Finanzamt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.02.03 09:12:53 von
    neuester Beitrag 27.02.03 13:21:04 von
    Beiträge: 6
    ID: 701.902
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      Avatar
      schrieb am 27.02.03 09:12:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nach dem Verkauf eines Baugrundstücks grade noch Ende 2002 will das Finanzamt vom Verkäufer wissen:
      - wie, wann, wo der erste Kontakt zum Erwerber zustande gekommen ist
      - ob ein und wenn ja welcher Makler involviert war
      - wie der Maklervertrag aussieht (Kopie)
      - ob der Käufer außer vom Makler auch durch Dritte benannt wurde
      - wer die Grundstücksteilung initiiert und wer sie bezahlt hat

      Begründet wird dies ganz allgemein mit §§88ff AO, nachdem das FA wg. Grunderwerbsteuer bekanntermaßen Grundstücksverkäufe bearbeitet und Auskünfte verlangen darf.

      Bloß, welchen Hintergrund haben diese Fragen? Das FA hat doch allenfalls die Preisfrage und ggfs. abziehbare Kosten zu interessieren? Warum wird so auf den Makler bzw. eine Vermittlung durch Dritte ganz allgemein abgehoben?
      Avatar
      schrieb am 27.02.03 09:46:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      aus statistischen Zwecken?????
      Avatar
      schrieb am 27.02.03 09:59:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Schätze mal, weil dann Beteiligte dritte das Geld auch versteuern müssen.:)
      Avatar
      schrieb am 27.02.03 10:05:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      letzteres ist auch der fall,

      jedoch will das finanzamt, wie sollte es anders sein, ggf. schauen, ob hier nicht einer gewerblichen tätigkeit nachgegangen wird, um dann - yipee - wieder steuerlichzuschlagen zu können.

      wird bei vielen einfach unterstellt.

      gruß costo2001
      Avatar
      schrieb am 27.02.03 10:28:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Handelt es sich um einen Vordruck oder einen "normalen" Brief mit Fragen???

      Ich würde aus Gründen des Datenschutzes :D nichts antworten und erstmal nachfragen, auf welche Gesetzesgrundlagen diese Auskünfte beruhen bzw. gemacht werden müssen/sollen.

      Wenn Sie Dir nur mit §§ antworten, nachfragen, nachfragen, nachfragen.... Du musst ja verstehen, was die von Dir wollen. ;)

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      Avatar
      schrieb am 27.02.03 13:21:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Du erwähnst oben die Grunderwerbsteuer. Aber hier geht es doch nicht um diese Steuer, sondern um die Einkommensteuer, oder täusche ich mich da.
      Für Zwecke der Einkommensteuer können diese Frage einen Sinn (fürs FA) ergeben.
      Hast Du in letzter Zeit mehrere Grundstücke verkauft. Die Fragen zielen dann auf die Überprüfung eines etwaigen gewerblichen Grundstückhandels.

      cu
      pegru


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