wissensdurstiges Finanzamt - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.02.03 09:12:53 von
neuester Beitrag 27.02.03 13:21:04 von
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ID: 701.902
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Nach dem Verkauf eines Baugrundstücks grade noch Ende 2002 will das Finanzamt vom Verkäufer wissen:
- wie, wann, wo der erste Kontakt zum Erwerber zustande gekommen ist
- ob ein und wenn ja welcher Makler involviert war
- wie der Maklervertrag aussieht (Kopie)
- ob der Käufer außer vom Makler auch durch Dritte benannt wurde
- wer die Grundstücksteilung initiiert und wer sie bezahlt hat
Begründet wird dies ganz allgemein mit §§88ff AO, nachdem das FA wg. Grunderwerbsteuer bekanntermaßen Grundstücksverkäufe bearbeitet und Auskünfte verlangen darf.
Bloß, welchen Hintergrund haben diese Fragen? Das FA hat doch allenfalls die Preisfrage und ggfs. abziehbare Kosten zu interessieren? Warum wird so auf den Makler bzw. eine Vermittlung durch Dritte ganz allgemein abgehoben?
- wie, wann, wo der erste Kontakt zum Erwerber zustande gekommen ist
- ob ein und wenn ja welcher Makler involviert war
- wie der Maklervertrag aussieht (Kopie)
- ob der Käufer außer vom Makler auch durch Dritte benannt wurde
- wer die Grundstücksteilung initiiert und wer sie bezahlt hat
Begründet wird dies ganz allgemein mit §§88ff AO, nachdem das FA wg. Grunderwerbsteuer bekanntermaßen Grundstücksverkäufe bearbeitet und Auskünfte verlangen darf.
Bloß, welchen Hintergrund haben diese Fragen? Das FA hat doch allenfalls die Preisfrage und ggfs. abziehbare Kosten zu interessieren? Warum wird so auf den Makler bzw. eine Vermittlung durch Dritte ganz allgemein abgehoben?
aus statistischen Zwecken?????
Schätze mal, weil dann Beteiligte dritte das Geld auch versteuern müssen.
letzteres ist auch der fall,
jedoch will das finanzamt, wie sollte es anders sein, ggf. schauen, ob hier nicht einer gewerblichen tätigkeit nachgegangen wird, um dann - yipee - wieder steuerlichzuschlagen zu können.
wird bei vielen einfach unterstellt.
gruß costo2001
jedoch will das finanzamt, wie sollte es anders sein, ggf. schauen, ob hier nicht einer gewerblichen tätigkeit nachgegangen wird, um dann - yipee - wieder steuerlichzuschlagen zu können.
wird bei vielen einfach unterstellt.
gruß costo2001
Handelt es sich um einen Vordruck oder einen "normalen" Brief mit Fragen???
Ich würde aus Gründen des Datenschutzes nichts antworten und erstmal nachfragen, auf welche Gesetzesgrundlagen diese Auskünfte beruhen bzw. gemacht werden müssen/sollen.
Wenn Sie Dir nur mit §§ antworten, nachfragen, nachfragen, nachfragen.... Du musst ja verstehen, was die von Dir wollen.
Ich würde aus Gründen des Datenschutzes nichts antworten und erstmal nachfragen, auf welche Gesetzesgrundlagen diese Auskünfte beruhen bzw. gemacht werden müssen/sollen.
Wenn Sie Dir nur mit §§ antworten, nachfragen, nachfragen, nachfragen.... Du musst ja verstehen, was die von Dir wollen.
Du erwähnst oben die Grunderwerbsteuer. Aber hier geht es doch nicht um diese Steuer, sondern um die Einkommensteuer, oder täusche ich mich da.
Für Zwecke der Einkommensteuer können diese Frage einen Sinn (fürs FA) ergeben.
Hast Du in letzter Zeit mehrere Grundstücke verkauft. Die Fragen zielen dann auf die Überprüfung eines etwaigen gewerblichen Grundstückhandels.
cu
pegru
Für Zwecke der Einkommensteuer können diese Frage einen Sinn (fürs FA) ergeben.
Hast Du in letzter Zeit mehrere Grundstücke verkauft. Die Fragen zielen dann auf die Überprüfung eines etwaigen gewerblichen Grundstückhandels.
cu
pegru
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