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    KFZ Leasing für Arbeitnehmer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.03.03 17:18:44 von
    neuester Beitrag 14.03.03 19:00:05 von
    Beiträge: 11
    ID: 708.073
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      Avatar
      schrieb am 14.03.03 17:18:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      tach zusammen,

      zu dem thema gibts ja schon einige threads - aber in keinem hab ich ne wirklich klare antwort gefunden.

      angenommen, eine firma will ihrem arbeitnehmer kostenfrei einen firmenwagen zur verfügung stellen. Der wagen ist gebraucht, listenpreis: € 50.000, kaufpreis für leasing: € 30.000.
      5.000 anzahlung + 10.000 restwert. leasingdauer 42 monate. (die annahmen sind fiktiv) damit ergibt sich so ungefähr eine leasingrate von EUR 360 (jaja zins, egal jetzt :p)

      Was muss gemacht werden, um das firmenfahrzeug dem arbeitnehmer möglichst "kostenfrei" zur verfügung zu stellen ? müssen die 360 eur in brutto umgerechnet, aufs gehalt oben drauf und unten wieder abgezogen werden ?

      wie ist das mit der 1 % regelung ?
      was kostet der spass den arbeitgeber ?

      irgendwie ist mir das nicht ganz klar - vielleicht kann mir das hier jemand erkären.

      danke & gruß

      dpunkt
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 17:50:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Tipp von mir:
      Umgehung der 1% Regelung durch die Bereitstellung eines Bereitschaftswagen (für Kundendienst usw.)

      Ansonsten wird, egal wie alt das KFZ ist, immer der Anschaffungswert (LISTENPREIS) herangezogen.
      Bei Wenigprivatfahrer lohnt sich daher das Fahrtenbuch.
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 17:56:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2

      danke für die info - aber nochmal für dumme :D :

      wenn die € 100.000 Anschaffung versteuer werden müssen mit 1 %, wie muss sich das der arbeitnehmer vorstellen ?

      angenommen netto des arbeitnehmers sind € 2.000 vor dem leasing - dann kommen € 360 leasingrate - was muss getan werden, um das netto bei 2.000 € zu lassen, wo werden denn die € 1.000 (1 % von der anschaffung bei € 100.000) verrechnet ?

      ich verstehs nicht :cry:

      dpunkt
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 18:16:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also die 1000€ werden als "geldwerter Vorteil" auf das jetzige Bruttogehalt draufgerechnet (aber nicht ausbezahlt!)
      Hier zahlst Du die entsprechenden Abzüge. (Lohnsteuer/Rente/usw.)

      Das Fahrzeug wird beim Arbeitgeber auf z.B 4 Jahre abgeschrieben (100000/4=25.000€ Abschreibungsbetrag

      Beim Leasing wird die Leasinggebühr direkt als Betriebskosten abgesetzt. Dies schont die Liquidität des Arbeitgebers. Ist aber auch teuerer (in der Summe)

      Einen direkten Vorteil für den Arbeitnehmer, das alles "einkommensneutral" stattfinden soll, sehe ich leider nicht.
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 18:19:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      die Firma least den Wagen, bezahltdie Raten und setzt diese ab.
      bei dir werden , DEMNÄCHST 1,5%, 1% vom Listenpreis brutto auf deinen Lohn aufgeschlagen und vom Netto die gleiche Summe wieder abgezogen.
      Damit versteuerst du den sog. geldwerten Vorteil.

      müßte so in etwa korrekt sein :D

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      Avatar
      schrieb am 14.03.03 18:35:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5

      d.h. beispielhaft:

      alt:
      brutto: 3.500
      netto: 2.000
      %-satz: ca. 57

      neu:
      brutto: 3.500
      + gwv: 1.000
      total: 4.500
      brutto: 2.565
      - gwc: 1.000
      netto neu: 1.565

      im ernst ? :eek: :cry:

      na dann macht das ja gar keinen sinn
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 18:38:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      100000€, was dat für ´ne Kiste?
      :eek:
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 18:42:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7

      äähh.. shit... DM 100.000 - € 50.000 :laugh:

      damit sieht die rechnung ja auch ein bisschen anders aus (aber immer noch nicht wirklich gut)

      dpunkt
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 18:46:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      Lohnt sich nur, wenn privat viel gefahren wird und der Arbeitgeber alles bezahlt (Steuern, Versicherung, Sprit, Reperaturen...) und der Listenpreis nicht allzu hoch ist.
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 18:51:50
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9

      wenn der arbeitgeber den geldwerten vorteil zusätzlich als gehaltserhöhung bezahlt, macht das sinn.
      dann bleibt das netto für den arbeitnehmer auch gleich, oder nicht ?

      dpunkt
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 19:00:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      das kostet den Arbeitgeber zusätzlich Steuern und Sozialabgaben, da kommt er besser wenn er die Autoschlüssel permanent auf deinen Schreibtisch vergisst.:D


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