KFZ Leasing für Arbeitnehmer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.03.03 17:18:44 von
neuester Beitrag 14.03.03 19:00:05 von
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ID: 708.073
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tach zusammen,
zu dem thema gibts ja schon einige threads - aber in keinem hab ich ne wirklich klare antwort gefunden.
angenommen, eine firma will ihrem arbeitnehmer kostenfrei einen firmenwagen zur verfügung stellen. Der wagen ist gebraucht, listenpreis: € 50.000, kaufpreis für leasing: € 30.000.
5.000 anzahlung + 10.000 restwert. leasingdauer 42 monate. (die annahmen sind fiktiv) damit ergibt sich so ungefähr eine leasingrate von EUR 360 (jaja zins, egal jetzt )
Was muss gemacht werden, um das firmenfahrzeug dem arbeitnehmer möglichst "kostenfrei" zur verfügung zu stellen ? müssen die 360 eur in brutto umgerechnet, aufs gehalt oben drauf und unten wieder abgezogen werden ?
wie ist das mit der 1 % regelung ?
was kostet der spass den arbeitgeber ?
irgendwie ist mir das nicht ganz klar - vielleicht kann mir das hier jemand erkären.
danke & gruß
dpunkt
zu dem thema gibts ja schon einige threads - aber in keinem hab ich ne wirklich klare antwort gefunden.
angenommen, eine firma will ihrem arbeitnehmer kostenfrei einen firmenwagen zur verfügung stellen. Der wagen ist gebraucht, listenpreis: € 50.000, kaufpreis für leasing: € 30.000.
5.000 anzahlung + 10.000 restwert. leasingdauer 42 monate. (die annahmen sind fiktiv) damit ergibt sich so ungefähr eine leasingrate von EUR 360 (jaja zins, egal jetzt )
Was muss gemacht werden, um das firmenfahrzeug dem arbeitnehmer möglichst "kostenfrei" zur verfügung zu stellen ? müssen die 360 eur in brutto umgerechnet, aufs gehalt oben drauf und unten wieder abgezogen werden ?
wie ist das mit der 1 % regelung ?
was kostet der spass den arbeitgeber ?
irgendwie ist mir das nicht ganz klar - vielleicht kann mir das hier jemand erkären.
danke & gruß
dpunkt
Tipp von mir:
Umgehung der 1% Regelung durch die Bereitstellung eines Bereitschaftswagen (für Kundendienst usw.)
Ansonsten wird, egal wie alt das KFZ ist, immer der Anschaffungswert (LISTENPREIS) herangezogen.
Bei Wenigprivatfahrer lohnt sich daher das Fahrtenbuch.
Umgehung der 1% Regelung durch die Bereitstellung eines Bereitschaftswagen (für Kundendienst usw.)
Ansonsten wird, egal wie alt das KFZ ist, immer der Anschaffungswert (LISTENPREIS) herangezogen.
Bei Wenigprivatfahrer lohnt sich daher das Fahrtenbuch.
#2
danke für die info - aber nochmal für dumme :
wenn die € 100.000 Anschaffung versteuer werden müssen mit 1 %, wie muss sich das der arbeitnehmer vorstellen ?
angenommen netto des arbeitnehmers sind € 2.000 vor dem leasing - dann kommen € 360 leasingrate - was muss getan werden, um das netto bei 2.000 € zu lassen, wo werden denn die € 1.000 (1 % von der anschaffung bei € 100.000) verrechnet ?
ich verstehs nicht
dpunkt
danke für die info - aber nochmal für dumme :
wenn die € 100.000 Anschaffung versteuer werden müssen mit 1 %, wie muss sich das der arbeitnehmer vorstellen ?
angenommen netto des arbeitnehmers sind € 2.000 vor dem leasing - dann kommen € 360 leasingrate - was muss getan werden, um das netto bei 2.000 € zu lassen, wo werden denn die € 1.000 (1 % von der anschaffung bei € 100.000) verrechnet ?
ich verstehs nicht
dpunkt
Also die 1000€ werden als "geldwerter Vorteil" auf das jetzige Bruttogehalt draufgerechnet (aber nicht ausbezahlt!)
Hier zahlst Du die entsprechenden Abzüge. (Lohnsteuer/Rente/usw.)
Das Fahrzeug wird beim Arbeitgeber auf z.B 4 Jahre abgeschrieben (100000/4=25.000€ Abschreibungsbetrag
Beim Leasing wird die Leasinggebühr direkt als Betriebskosten abgesetzt. Dies schont die Liquidität des Arbeitgebers. Ist aber auch teuerer (in der Summe)
Einen direkten Vorteil für den Arbeitnehmer, das alles "einkommensneutral" stattfinden soll, sehe ich leider nicht.
Hier zahlst Du die entsprechenden Abzüge. (Lohnsteuer/Rente/usw.)
Das Fahrzeug wird beim Arbeitgeber auf z.B 4 Jahre abgeschrieben (100000/4=25.000€ Abschreibungsbetrag
Beim Leasing wird die Leasinggebühr direkt als Betriebskosten abgesetzt. Dies schont die Liquidität des Arbeitgebers. Ist aber auch teuerer (in der Summe)
Einen direkten Vorteil für den Arbeitnehmer, das alles "einkommensneutral" stattfinden soll, sehe ich leider nicht.
die Firma least den Wagen, bezahltdie Raten und setzt diese ab.
bei dir werden , DEMNÄCHST 1,5%, 1% vom Listenpreis brutto auf deinen Lohn aufgeschlagen und vom Netto die gleiche Summe wieder abgezogen.
Damit versteuerst du den sog. geldwerten Vorteil.
müßte so in etwa korrekt sein
bei dir werden , DEMNÄCHST 1,5%, 1% vom Listenpreis brutto auf deinen Lohn aufgeschlagen und vom Netto die gleiche Summe wieder abgezogen.
Damit versteuerst du den sog. geldwerten Vorteil.
müßte so in etwa korrekt sein
#5
d.h. beispielhaft:
alt:
brutto: 3.500
netto: 2.000
%-satz: ca. 57
neu:
brutto: 3.500
+ gwv: 1.000
total: 4.500
brutto: 2.565
- gwc: 1.000
netto neu: 1.565
im ernst ?
na dann macht das ja gar keinen sinn
d.h. beispielhaft:
alt:
brutto: 3.500
netto: 2.000
%-satz: ca. 57
neu:
brutto: 3.500
+ gwv: 1.000
total: 4.500
brutto: 2.565
- gwc: 1.000
netto neu: 1.565
im ernst ?
na dann macht das ja gar keinen sinn
100000€, was dat für ´ne Kiste?
#7
äähh.. shit... DM 100.000 - € 50.000
damit sieht die rechnung ja auch ein bisschen anders aus (aber immer noch nicht wirklich gut)
dpunkt
äähh.. shit... DM 100.000 - € 50.000
damit sieht die rechnung ja auch ein bisschen anders aus (aber immer noch nicht wirklich gut)
dpunkt
Lohnt sich nur, wenn privat viel gefahren wird und der Arbeitgeber alles bezahlt (Steuern, Versicherung, Sprit, Reperaturen...) und der Listenpreis nicht allzu hoch ist.
#9
wenn der arbeitgeber den geldwerten vorteil zusätzlich als gehaltserhöhung bezahlt, macht das sinn.
dann bleibt das netto für den arbeitnehmer auch gleich, oder nicht ?
dpunkt
wenn der arbeitgeber den geldwerten vorteil zusätzlich als gehaltserhöhung bezahlt, macht das sinn.
dann bleibt das netto für den arbeitnehmer auch gleich, oder nicht ?
dpunkt
das kostet den Arbeitgeber zusätzlich Steuern und Sozialabgaben, da kommt er besser wenn er die Autoschlüssel permanent auf deinen Schreibtisch vergisst.
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