Außerbörslich Handeln - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.03.03 18:14:47 von
neuester Beitrag 16.03.03 11:03:56 von
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Heute von Fimatex als Mail erhalten.
Insbesondere Absatz 3 versteh ich nicht ganz.
Außerbörslicher Handel nicht mehr ,aber alles in gewohnter
Weise.
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
die mit Ihnen vereinbarten Sonderbedingen für Wertpapiergeschäfte ändern
sich mit Wirkung zum 1. April 2003, im folgenden stellen wir Ihnen den
Inhalt der Änderungen vor:
1. Die Deutsche Börse AG als Trägerin der Frankfurter Wertpapierbörse wird
aus abwicklungstechnischen Gründen einen ´Zentralen Kontrahenten´
einrichten. Dies wird in Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 der Sonderbedingen für
Wertpapiergeschäfte nachvollzogen. Der Kauf und Verkauf von Wertpapieren
sowie deren Verwahrung wird für Sie weiterhin in gewohnter Weise erfolgen.
2. In Nr. 1 Abs. 3 Satz 3 wird eine rechtliche Grundlage für die Ausführung
von Kundenorders über neuartige börsliche und außerbörsliche Systeme
geschaffen, bei denen Banken oder Wertpapierhandelshäuser einen Preis
stellen. Die bisherigen Möglichkeiten der Orderausführung im Wege des
Kommissionsgeschäfts oder durch Abschluss eines Festpreisgeschäfts bleiben
daneben unverändert bestehen.
3. Wegen einer Änderung des Börsengesetzes durch das 4.
Finanzmarktförderungsgesetz ist es Verbrauchern nicht mehr möglich eine
generelle Weisung zur außerbörslichen Ausführung von Wertpapieraufträgen zu
erteilen. Daher war Nr. 2 Abs. 1 anzupassen. Für die Erteilung Ihrer
einzelnen Aufträge hat dies keine Auswirkung, Ihnen stehen weiterhin die
gewohnten Möglichkeiten offen.
Den vollständigen Text der geänderten Sonderbedingungen ist über unsere
Internetseiten www.fimatex.de bzw. www.boursorama.de verfügbar.
Die geänderten Sonderbedingungen gelten als von Ihnen genehmigt, wenn Sie
nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung
Widerspruch erheben und diesen an unsere Innenrevision senden.
Wir hoffen auf eine weiterhin angenehme Geschäftsbeziehung und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Boursorama S.A.
Zweigniederlassung Frankfurt am Main
Insbesondere Absatz 3 versteh ich nicht ganz.
Außerbörslicher Handel nicht mehr ,aber alles in gewohnter
Weise.
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
die mit Ihnen vereinbarten Sonderbedingen für Wertpapiergeschäfte ändern
sich mit Wirkung zum 1. April 2003, im folgenden stellen wir Ihnen den
Inhalt der Änderungen vor:
1. Die Deutsche Börse AG als Trägerin der Frankfurter Wertpapierbörse wird
aus abwicklungstechnischen Gründen einen ´Zentralen Kontrahenten´
einrichten. Dies wird in Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 der Sonderbedingen für
Wertpapiergeschäfte nachvollzogen. Der Kauf und Verkauf von Wertpapieren
sowie deren Verwahrung wird für Sie weiterhin in gewohnter Weise erfolgen.
2. In Nr. 1 Abs. 3 Satz 3 wird eine rechtliche Grundlage für die Ausführung
von Kundenorders über neuartige börsliche und außerbörsliche Systeme
geschaffen, bei denen Banken oder Wertpapierhandelshäuser einen Preis
stellen. Die bisherigen Möglichkeiten der Orderausführung im Wege des
Kommissionsgeschäfts oder durch Abschluss eines Festpreisgeschäfts bleiben
daneben unverändert bestehen.
3. Wegen einer Änderung des Börsengesetzes durch das 4.
Finanzmarktförderungsgesetz ist es Verbrauchern nicht mehr möglich eine
generelle Weisung zur außerbörslichen Ausführung von Wertpapieraufträgen zu
erteilen. Daher war Nr. 2 Abs. 1 anzupassen. Für die Erteilung Ihrer
einzelnen Aufträge hat dies keine Auswirkung, Ihnen stehen weiterhin die
gewohnten Möglichkeiten offen.
Den vollständigen Text der geänderten Sonderbedingungen ist über unsere
Internetseiten www.fimatex.de bzw. www.boursorama.de verfügbar.
Die geänderten Sonderbedingungen gelten als von Ihnen genehmigt, wenn Sie
nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung
Widerspruch erheben und diesen an unsere Innenrevision senden.
Wir hoffen auf eine weiterhin angenehme Geschäftsbeziehung und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Boursorama S.A.
Zweigniederlassung Frankfurt am Main
Weiß wohl keiner etwas mit anzufangen ???
MfG 3
MfG 3
Wo kein Wissen ist, kommt jetzt mein Glaube. Es gab wohl die Möglichkeit, daß ein Privatmensch mit seiner Depotbank grundsätzlich außerbörsliche Ausführung seiner Orders vereinbaren konnte. Das wurde bisher wohl mit sieben Personen in ganz Deutschland vereinbart. Diese sieben müssen nun leider bei jeder Order einen Börsenplatz angeben.
Eine ähnliche Nachricht haben wohl alle Direktbanken in
den letzten Wochen verschickt. Wegen 7 Hanseln??
den letzten Wochen verschickt. Wegen 7 Hanseln??
Aus Punkt 3. schließe ich, daß ein Verbraucher bisher eine generelle Weisung zur außerbörslichen Ausführung seiner Orders erteilen konnte. Theoretisch. Vermutlich hat keine Bank mit irgend einem so etwas vereinbart.
Nun ist das sogar gesetzlich untersagt. Also muß man das Kleingedruckte anpassen. Einen tieferen Sinn sehe ich nicht.
Nun ist das sogar gesetzlich untersagt. Also muß man das Kleingedruckte anpassen. Einen tieferen Sinn sehe ich nicht.
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