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    Außerbörslich Handeln - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.03.03 18:14:47 von
    neuester Beitrag 16.03.03 11:03:56 von
    Beiträge: 6
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      Avatar
      schrieb am 14.03.03 18:14:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Heute von Fimatex als Mail erhalten.
      Insbesondere Absatz 3 versteh ich nicht ganz.
      Außerbörslicher Handel nicht mehr ,aber alles in gewohnter
      Weise.


      Sehr geehrte Kundin,
      sehr geehrter Kunde,

      die mit Ihnen vereinbarten Sonderbedingen für Wertpapiergeschäfte ändern
      sich mit Wirkung zum 1. April 2003, im folgenden stellen wir Ihnen den
      Inhalt der Änderungen vor:

      1. Die Deutsche Börse AG als Trägerin der Frankfurter Wertpapierbörse wird
      aus abwicklungstechnischen Gründen einen ´Zentralen Kontrahenten´
      einrichten. Dies wird in Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 der Sonderbedingen für
      Wertpapiergeschäfte nachvollzogen. Der Kauf und Verkauf von Wertpapieren
      sowie deren Verwahrung wird für Sie weiterhin in gewohnter Weise erfolgen.

      2. In Nr. 1 Abs. 3 Satz 3 wird eine rechtliche Grundlage für die Ausführung
      von Kundenorders über neuartige börsliche und außerbörsliche Systeme
      geschaffen, bei denen Banken oder Wertpapierhandelshäuser einen Preis
      stellen. Die bisherigen Möglichkeiten der Orderausführung im Wege des
      Kommissionsgeschäfts oder durch Abschluss eines Festpreisgeschäfts bleiben
      daneben unverändert bestehen.

      3. Wegen einer Änderung des Börsengesetzes durch das 4.
      Finanzmarktförderungsgesetz ist es Verbrauchern nicht mehr möglich eine
      generelle Weisung zur außerbörslichen Ausführung von Wertpapieraufträgen zu
      erteilen. Daher war Nr. 2 Abs. 1 anzupassen. Für die Erteilung Ihrer
      einzelnen Aufträge hat dies keine Auswirkung, Ihnen stehen weiterhin die
      gewohnten Möglichkeiten offen.

      Den vollständigen Text der geänderten Sonderbedingungen ist über unsere
      Internetseiten www.fimatex.de bzw. www.boursorama.de verfügbar.

      Die geänderten Sonderbedingungen gelten als von Ihnen genehmigt, wenn Sie
      nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung
      Widerspruch erheben und diesen an unsere Innenrevision senden.

      Wir hoffen auf eine weiterhin angenehme Geschäftsbeziehung und verbleiben

      mit freundlichen Grüßen

      Boursorama S.A.
      Zweigniederlassung Frankfurt am Main
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 19:54:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Weiß wohl keiner etwas mit anzufangen ???

      MfG 3
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 23:37:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wo kein Wissen ist, kommt jetzt mein Glaube. Es gab wohl die Möglichkeit, daß ein Privatmensch mit seiner Depotbank grundsätzlich außerbörsliche Ausführung seiner Orders vereinbaren konnte. Das wurde bisher wohl mit sieben Personen in ganz Deutschland vereinbart. Diese sieben müssen nun leider bei jeder Order einen Börsenplatz angeben.
      Avatar
      schrieb am 15.03.03 20:24:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 15.03.03 22:49:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Eine ähnliche Nachricht haben wohl alle Direktbanken in
      den letzten Wochen verschickt. Wegen 7 Hanseln??:laugh:

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      Avatar
      schrieb am 16.03.03 11:03:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Aus Punkt 3. schließe ich, daß ein Verbraucher bisher eine generelle Weisung zur außerbörslichen Ausführung seiner Orders erteilen konnte. Theoretisch. Vermutlich hat keine Bank mit irgend einem so etwas vereinbart.

      Nun ist das sogar gesetzlich untersagt. Also muß man das Kleingedruckte anpassen. Einen tieferen Sinn sehe ich nicht.


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