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    Wie wird ein Grundstück zu Bauland? Anfängerfrage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.05.03 11:56:13 von
    neuester Beitrag 15.05.03 13:07:53 von
    Beiträge: 9
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      schrieb am 15.05.03 11:56:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mahlzeit!

      Ist jetzt vielleicht eine dämliche Frage, aber ich habe mir nie Gedanken über Grundstücke gemacht, obwohl ich mit Immobilien ein wenig „herummache“.

      Wie wird z.B. ein Wiesengrundstück zu Bauland? Dieses muss ja auch erschlossen werden. Kann ich eigentlich gezwungen werden, meinen Grund zu erschließen – und muss dafür kräftig abdrücken?

      Hintergrund ist folgender: wir hätten die Möglichkeit (Erbschaft) einige vom Großvater meiner Frau zu bekommen. Ich würde dieses Angebot gerne annehmen, da ich erwarte, dass dieser Grund in einigen Jahren Bauland werden wird.

      Wenn also ein Bereich zu Bauland erklärt wird, muss ich dann „zwangsweise“ da mitmachen? Schon alleine aus Ertragsgründen muss erschlossen werden, kein Thema. Mich würd nur mal interessieren, wie so was gehandelt wird.

      Danke!

      Tera
      Avatar
      schrieb am 15.05.03 12:08:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zwangsweise erschliessung.
      Das kommt auf die Gemeinde an.

      Der Grundstückspreis steigt natürlich massiv an, wenn es wirklich Bauplätze werden.

      Es gibt auch noch einen steuerlichen aspekt.
      Der Mehrwert Baugrund zu Wiese muß als Ertrag versteuert werden.
      Dennoch wäre sowas ein lohnendes Investment.
      Denn wenn man von Gewinn Steuern bezahlt hat man nachher immer noch mehr, als wenn man gar nichts hat.

      viele grüße
      com69
      Avatar
      schrieb am 15.05.03 12:09:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nachtrag:

      Steuern werden natürlich erst beim Verkauf des Baugrundstücks fällig.

      viele grüße
      com69
      Avatar
      schrieb am 15.05.03 12:10:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ein Grundstück wird zum Bauland, wenn die Gemeinde, in der das Grundstück liegt es als Bauland ausweist. Das geschieht in der Regel dann, wenn die Gemeinde einen Baubedarf sieht oder aus anderen Gründen Bauland anbieten will. Sind in der Gemeinde noch Bauflächen vorhanden und nicht lediglich Baulücken, wird sie in der Regel kein neues Bauland ausweisen um die Preise nicht zu verwässern. Der Beschluss wird vom Gemeinderat bzw. von einem Ausschuss getroffen und dann im Gemeindeblatt veröffentlicht. Wenn ein Gebiet zum Bauland wird, heisst das noch nicht, dass es gleich erschlossen wird. Es können Jahre vergehen. Oft hängt das von der finanziellen Situation der Gemeinde ab. Erschliessungskosten werden aber auf jeden Fall auf Dich umgelegt oder Du verscherbelst das Grundstück an einen Bauträger, der meistens an grösseren Flächen interessiert ist. Ist dein Gründtück kein Bauland und liegt es im Aussenbereich, ist eine Bebauung so gut wie unmöglich. Gehe doch mal auf dein Rathaus und lasse dir den Bebauungsplan zeigen. Wohnst Du in einer kleinen Gemeinde und willst, dass dein Grundstück zum Bauland wird, dann lade doch die richtigen Gemeinderäte mal zu einem Grillfest ein, spende Geld für den Kindergarten oder mache Dich sonstwie beliebt. Das hilft ungemein.
      Avatar
      schrieb am 15.05.03 12:12:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Teraflop

      Zuerst mal schaust du im Flächennutzungsplan deiner Stadt/Gemeinde nach, ob das Grundstück überhaupt als Wohngebiet ausgewiesen ist. (Planungsamt)

      Da kannst du auch fragen, ob vielleicht schon ein Bebauungsplan von der Verwaltung erstellt wurde.
      Liegt dieser vor, ist der nächste Schritt das Umlegungsverfahren, in dem die Grundstücke neu verteilt werden.
      Faustformel ist, du bekommst in diesem Umlegungsverfahren etwa 2/3 der Flächen zurück die du einbringst.
      Der Rest geht für Ausgleichsflächen und Strassenbau weg.

      Viele Grüsse

      Mysti

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      Avatar
      schrieb am 15.05.03 12:14:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      ...es wird dann in der regel ein gebiet mit mehreren grundstücken zu nem neuen baugebiet ausgewiesen...ein umlegungsausschuss gebildet...jeder eigentümer kriegt später nicht exakt das grundstück wieder, das er hatte...es werden die wünsche und ansichten der eigentümer natürlich gehört und soweit möglich berücksichtigt bei der umlegung......wenn deine grundstücke zu klein sind...oder zu groß, um später einen bauplatz zu bilden...dann werden mehrere zusammengelegt...oder du bekommst später x-plätze....

      ...das weitere verfahren regelt ein bebauungsplan, der dann aufgestellt wird...erschließung...lage und größe der grundstücke...nutzungsmischung etc....

      ...du kannst natürlich mit ner wiese nicht ein ganzes baugebiet blockieren...in der regel gibt es da dann eine zwangsumlegung...aber nur als letztes mittel....

      ...die erschließungskosten können erheblich sein...je nachdem wie groß dein grund und boden ist im baugebiet...andererseits wird dein acker natürlich ohne etwas tun zu müssen ein zig-faches wert...du kannst auch im vorfeld grundstücke dazukaufen oder veräussern....

      ...in der regel kauft dir die gemeinde das grundstück ab, wenn du nicht mitmachen willst...kannst....oft hat sie auch ein vorkaufsrecht, um spekulationen einzudämmen....
      Avatar
      schrieb am 15.05.03 12:26:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      Da ich das Ganze hinter mir habe, kann ich nur sagen, # 5 hat die Sache exakt auf den Punkt gebracht!

      Gehe in dieser Reihenfolge vor.

      Wie wird z.B. ein Wiesengrundstück zu Bauland? Dieses muss ja auch erschlossen werden. Kann ich eigentlich gezwungen werden, meinen Grund zu erschließen – und muss dafür kräftig abdrücken?

      Über die Beförderung eines Wiesengrundstückes zu Bauland beschwert man sich nicht!:D
      Avatar
      schrieb am 15.05.03 12:30:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo

      Wenn deine Wiese Wiese bleiben muß weil man auf nicht ausgewiessenen Bauland nicht Bauen darf ist sie nicht viel
      wert
      Wen da mal Bauland draus wird steigt der wert deiner Wiese
      erheblich an.
      Kurz und knapp nim dein oder euer Erbe an.
      Du kannst da nichts dabei verlieren auser da steht ein Gebäude das unter Denkmalschutz steht oder die finden beim
      Buddeln Giftmüll.
      Wenn du das nicht haben willst würde ich dir das auch wohl
      abnehmen.


      Freundliche Grüße
      Petterssohn
      Avatar
      schrieb am 15.05.03 13:07:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      Vielen Dank an euch alle für die Infos und die Mühe, die ihr euch gemacht habt.

      Nein, über die "Beförderung" würde ich mich nicht beschweren:) , ganz im Gegenteil. Mich hat nur interessiert, wie sowas abläuft. Und es wird so ablaufen, das ist sicher. Ein paar hundert Meter weiter wird schon kräftig gebaut und die Grundstücke gehen weg wie warme Semmeln :) .

      Wenn ich euch richtig verstanden habe, dann ist sowas ein recht dankbares Investment? Sollte ich mich an der Erschließung beteiligen, gut, sollte ich mich daran nicht beteiligen können (Kosten! fünf Hektar...), wirds im Vorfeld vertickt (immer noch mit leichten Profit)?

      Tera


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